Modultitel - Georg-August

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ANLAGE II – FACHSPEZFISCHE BESTIMMUNGEN
Übersicht: Gliederung der fachspezifischen Bestimmungen
1. ggf. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN
2. ggf. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN
3. KERNCURRICULUM 66 C
Pflichtmodule
Ggf. Wahlpflicht/Wahlmodule
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: (gem. § 7 Abs. 1)
5. ggf. MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECKE DER NOTENVERBESSERUNG
[Profile, sofern angeboten:]
6. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL
Wahlpflichtmodule, Wahlmodule
7. BERUFSQUALIFIZIERENDES PROFIL
Wahlpflichtmodule, Wahlmodule bzw. Empfehlungen für wählbare Module/Themengebiete
8. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL
Wahlpflichtmodule, Wahlmodule
9. PROFIL „STUDIUM GENERALE“
ggf. Empfehlungen zur sinnvollen Profilausgestaltung
14
FÄCHERÜBERSICHT:


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
Ägyptologie und Koptologie
Allgemeine Sprachwissenschaft
American Studies
Arabistik/Islamwissenschaft
Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
Biologie (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Chemie (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Deutsche Philologie / Deutsch (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Englische Philologie / Englisch (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Erdkunde (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Ethnologie
Evangelische Religion (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Finnisch-Ugrische Philologie
Französisch / Galloromanistik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Geschichte (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Geschlechterforschung
Griechische Philologie / Griechisch (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Indologie
Informatik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Iranistik
Italienisch / Italianistik
Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
Kunstgeschichte
Latein / Lateinische Philologie (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
Mathematik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Musikwissenschaft
Philosophie (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Physik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Politik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Portugiesisch / Lusitanistik
Rechtswissenschaft
Religionswissenschaft
Romanische Philologie
Russisch (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Skandinavistik
Slavische Philologie
Soziologie
Spanisch / Hispanistik (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Sport (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Turkologie
Ur- und Frühgeschichte
Volkswirtschaftslehre
Werte und Normen (inkl. lehramtbezogenes Profil)
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
15

Modulpakete:
o Informatik
o Judaistik
o Religionswissenschaft
o Theologie

Professionalisierungsbereich:
o Lehramtbezogenes Profil: Erziehungswissenschaftliche Kompetenz, Praktika, Regelung für Optionalbereich/Schlüsselkompetenz
o Module für den Optionalbereich/Schlüsselkompetenzen (wählbar für alle Profile)
16
ÜBERSICHT ÜBER UNZULÄSSIGE FÄCHERKOMBINATIONEN:

Das Fach Romanische Philologie kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch,
Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert werden.

Bei Wahl des Studienfachs Romanische Philologie können die gewählten Sprachen (Sprache 1
und 2) nicht als einzelnes nicht-lehramtbezogenes Studienfach gewählt werden.
17
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH ÄGYPTOLOGIE UND KOPTOLOGIE
1. KERNCURRICULUM (66 C):
Pflichtmodule (33 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Modul 1
Basismodul
(Pflichtmodul; Orientierungs-modul)
„Einführung in die
Ägyptologie und
Koptologie“
keine
Modul 2
Basismodul
(Pflichtmodul; Orientierungs-modul)
„Einführung in die
mittelägyptische
Schrift und Sprache: Mittelägyptisch
I“
keine
Prüfungsanforderungen
Grundkenntnisse in den Subdisziplinen der Ägyptologie und der
Koptologie (z.B. Archäologie,
Kunst, Literatur, Religion, etc.)
und deren Methoden;
Vertiefte Grundkenntnisse inklusive der Fachgeschichten sowie Kenntnisse von Schlüsselqualifikationen wie wissenschaftliches Arbeiten (Literaturrecherche, Erstellung von Referaten
und Hausarbeiten, Quellen- und
Methodenkritik)
Grundkenntnisse der mittelägyptischen Sprachstufe sowie der
wichtigsten ägyptologischen
grammatischen Terminologie;
Lesefähigkeit des Grundinventars
des hieroglyphischen Zeichensystems; Verständnis grundlegender einfacherer Satzstrukturen; praktisches Verständnis der
Formenbildung.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvor-leistungen)
keine
keine
18
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
9C
4 SWS
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
Modul 3
Aufbaumodul
(Pflichtmodul) „Einführung in die mittelägyptische Schrift
und Sprache: Mittelägyptisch II“
Modul 4
Basismodul
(Pflichtmodul) „Einführung in die koptische Schrift und
Sprache I: Sahidisch I“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 2
Modul 5
Aufbaumodul
(Pflichtmodul) „Einführung in die koptische Schrift und
Sprache II: Sahidisch II“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 4
keine
Vertiefte Kenntnisse der mittelkeine
ägyptischen Sprachstufe; Kompetenz zur selbständigen grammatischen Analyse komplexerer
syntaktischer Zusammenhänge
klassischer mittelägyptischer
Texte.
Grundkenntnissen der sahidisch- keine
koptischen Sprachstufe sowie der
wichtigsten koptologischen
grammatischen Terminologie;
Lesefähigkeit des koptischen
Schriftsystems; Verständnis
grundlegender einfacherer Satzstrukturen; praktisches Verständnis der Formenbildung.
Vertiefte Kenntnisse der sahikeine
disch-koptischen Sprachstufe;
Kompetenz zur selbständigen
grammatischen Analyse komplexerer syntaktischer Zusammenhänge sahidischer Texte.
19
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
4 SWS
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
2 SWS
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
SCHWERPUNKT ÄGYPTOLOGIE (33 C):
Wahlpflichtmodule (24 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 6
Basismodul (Wahlpflichtmodul)
„Einführung in die
ägyptische Geschichte“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
Modul 7
Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die ägyptische Archäologie“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
Modul 8
Vertiefungsmodul
(Wahlpflichtmodul)
„Ägyptische Denk-
Erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 7
Überblicksartige Kenntnisse der
wichtigsten Quellen zu den Epochen der ägyptischen Geschichte
vom Neolithikum bis zur Zeitenwende. Kompetenz im Gebrauch
grundlegender geschichtswissenschaftlicher Terminologie in
der Anwendung auf die ägyptische Geschichte.
Vertiefte Kenntnisse, die durch
systematische Auseinandersetzungen mit ausgewählten Epochen der Geschichte des Pharaonenreiches erworben wurden.
Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der ägyptischen Archäologie und Artefaktkunde (Grabungsplätze; Architektur; Kleinkunst; Malerei; Keramik; Lithik
etc.).
Kenntnisse der wichtigsten ägyptischen Denkmälergattungen sowie ihrer interpretatorischen Erschließung durch adäquate Ter-
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
9C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
3C
2 SWS
keine
Hausarbeit 20 S.
6C
2 SWS
20
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
mälerkunde“
Modul 9
Praxismodul (Wahlpflichtmodul)
„Exkursion
Erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 7 oder
des Moduls 8
minologie und Methode; Sicherheit in der terminologischen Ansprache ägyptischer Denkmäler.
Objektkenntnisse ausgewählter
ägyptischer und koptischer
Denkmäler in einem Museum;
Fähigkeit, unpubliziertes Material
zur Veröffentlichung vorzubereiten.
Fähigkeiten der Präsentation der
erworbenen Kenntnisse am realen Objekt im Rahmen einer Museumsexkursion.
keine
21
Referat; 75 min
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
Wahlmodule (9 C):
Es ist ein Modul im Umfang von 9 C auszuwählen.
Modul 10a
Aufbaumodul
(Wahlmodul) „Ausgewählte Bereiche
der ägyptischen
Kulturgeschichte A“
(Teilmodul 1: „Seminar zur ägyptischen Religion“)
Teilmodul 2: “Independent Study zu
Literatur und Textsorten“)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1 oder
des Moduls 6
Modul 10b
Aufbaumodul
(Wahlmodul) „Ausgewählte Bereiche
der ägyptischen
Kulturgeschichte b“
(Teilmodul 1: „Seminar zu Literatur
und Textsorten“
Teilmodul 2: “Independent Study zur
ägyptischen Religion“)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1 oder
des Moduls 6
Teilmodul 1:
Umfangreiche Kenntnisse des
ägyptischen Religionssystems
(Götter; Mythen; Kult; Ritual;
Tempelbetrieb; etc.); Kenntnis
der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen.
Teilmodul 2:
Umfangreiche Kenntnisse im
Bereich ägyptischer Literatur und
Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und
Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse.
Teilmodul 1:
Umfangreiche Kenntnisse im
Bereich ägyptischer Literatur und
Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und
Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse.
Teilmodul 2:
Umfangreiche Kenntnisse des
ägyptischen Religionssystems
(Götter; Mythen; Kult; Ritual;
Tempelbetrieb; etc.); Kenntnis
22
keine
Teilmodule 1 u. 2: je
1 Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten
9C
2 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
keine
Teilmodule 1 u. 2: je
1 Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten
9C
2 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen.
23
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
SCHWERPUNKT KOPTOLOGIE (33 C):
Wahlpflichtmodule (24 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 11
Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die koptische Geschichte“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
Modul 12
Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die koptische Archäologie“
Modul 13
Aufbaumodul
(Pflichtmodul) „Koptische Dialekte: Bohairisch“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
Überblicksartige Kenntnisse der
wichtigsten Quellen für die Epochen der koptischen Geschichte
von der Zeitenwende bis in die
Neuzeit. Kompetenz im Gebrauch grundlegender geschichtswissenschaftlicher Terminologie in der Anwendung auf
die koptische Geschichte
Vertiefte Kenntnisse, die durch
systematische Auseinandersetzungen anhand ausgewählter
Epochen aus der Geschichte des
koptischen Ägypten erworben
wurden.
Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der koptischen Archäologie und Artefaktkunde (Grabungsplätze; Architektur; Kleinkunst; Malerei; Keramik etc.).
Grundkenntnisse der bohairischkoptischen Sprachstufe sowie der
wichtigsten koptologischen
grammatischen Terminologie;
praktisches Verständnis der For-
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 5
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
9C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
3C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
2 SWS
24
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
Modul 14
Vertiefungsmodul
(Pflichtmodul) „Bohairisch II: Lektüre“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 13
menbildung
Vertiefte Kenntnisse der bohairisch-koptischen Sprachstufe;
Kompetenz zur selbständigen
grammatischen Analyse komplexerer syntaktischer Zusammenhänge anhand ausgewählter Lektüre bohairischer Texte.
keine
Modulprüfung: Klausur zu 60 Min.
6C
2 SWS
keine
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten
9C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
keine
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Hausarbeit im Um-
9C
4 SWS
Wahlmodule (9 C):
Es ist ein Modul im Umfang von 9 C auszuwählen.
Modul 15a
Aufbaumodul
(Wahlpflichtmodul)
„Ausgewählte Bereiche der koptischen Kulturgeschichte A“ (Teilmodul 1: „Seminar
Religiöse Gemeinschaften“
Teilmodul 2: “Independent Study zu
Textsorten des koptischen Ägypten“)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1 oder
des Moduls 11
Modul 15b
Aufbaumodul
erfolgreicher
Abschluss des
Teilmodul 1:
Umfangreiche Kenntnisse der
Strukturierung des Christentums
in Ägypten (Organisation; soziale
Aspekte; etc.) und der Ausprägung verschiedener christlicher
Gruppen und Strömungen
(Mönchtum; Anachorese; etc.);
Kenntnis der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen.
Teilmodul 2
Umfangreiche Kenntnisse im
Bereich koptischer Literatur und
Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und
Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse.
Teilmodul 1
Umfangreiche Kenntnisse im
25
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie
(Wahlpflichtmodul)
„Ausgewählte Bereiche der koptischen Kulturgeschichte B“ (Teilmodul 1: „Seminar
zu Textsorten des
koptischen Ägypten“
Teilmodul 2: “Independent Study Religiöse Gemeinschaften“)
Moduls 1 oder
des Moduls 11
Bereich koptischer Literatur und
Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und
Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse.
fang von 15 Seiten
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Teilmodul 2
Umfangreiche Kenntnisse der
Strukturierung des Christentums
in Ägypten (Organisation; soziale
Aspekte; etc.) und der Ausprägung verschiedener christlicher
Gruppen und Strömungen
(Mönchtum; Anachorese; etc.);
Kenntnis der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen.
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Erwerb von 60 Credits mit der vorgesehenen Verteilung auf die
Schwerpunkte Ägyptologie oder Koptologie (jeweils mindestens 27 C).
26
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT
1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Das Studienangebot des Faches benutzt Lehrimporte aus den Fächern Englische Philologie und Philosophie (ASP 3, ASP 4, ASP 8). Für Studierende dieser Fächer werden Module aus anderen Fächern angeboten, die dem Volumen der aus Englischer Philologie und Philosophie importierten Module oder Teilmodule entsprechen und eine inhaltlich sinnvolle Ergänzung der Studieninhalte sicherstellen. Für die Module „Nichtindogermanische Sprache“ (ASP 2) und „Sprachkompetenz“ (ASP 5) sind hier exemplarisch die im Fach Finnischugrische Philologie angebotenen Sprachkurse genannt. Es können statt dessen aber auch Kurse in allen anderen nichtindogermanischen Sprachen
gewählt werden, die die Georg-August-Universität anbietet und die mindestens mit der geforderten Anzahl von Credits versehen sind. Über die Zulassung solcher Sprachen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Vorstand des Zentrums für Interdisziplinäre Sprachforschung.
2. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (50 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Modul ASP 1
Pflichtmodul „Grundlagen der Linguistik“
keine
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Die Absolventen haben einen ÜberModulprüfung: Klausur
blick über Gegenstände und Probzu 60 Min.
lemstellungen des Faches und sind
in der Lage, lautliche Strukturen und
funktionale Zusammenhänge auf der
Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen
Phonetik und Phonologie zu analysieren.
Studierende des B.A.-Fachs Anglistik belegen statt der Module ASP 3 und ASP 4 die Module ASP 9 u. ASP 10
27
Modulumfang (Credits, SWS)
11 C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
Modul ASP 3 Lehrimport ENG]
Pflichtmodul „Satzstruktur und Bedeutung“
Modul ASP 4 [Lehrimport ENG]
Pflichtmodul „Formale
Linguistik“
keine
erfolgreicher
Abschluß ASP 1
Teilmodul 1: Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen
im syntaktischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen
(synchronen) Sprachwissenschaft
bei der Analyse sprachlicher Daten;
Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung.
Teilmodul 2: Analyse und Beschreibung der (expliziten und impliziten)
Bedeutung von Sätzen und Äußerungen; Verständnis der Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und gebrauchsbedingter Variation der Sprache.
Teilmodul 1: Kenntnis einer formalen syntaktischen Theorie; Kompetenz in der Erfassung sprachlicher
Konstruktionen im Rahmen dieser
Theorie; Anwendung der Theorie auf
syntaktische Konstruktionen des
Englischen und Bewertung alternativer Analysen; Fähigkeit zur Anwendung einschlägiger Formen des wissenschaftlichen Arbeitens.
keine
Modulprüfung:
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2:
Hausarbeit (ca. 2000
Wörter)
8C
4 SWS
keine
Modulprüfung:
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Hausarbeit (ca. 2000 Wörter)
8C
4 SWS
Teilmodul 2: Erweiterung der in ASP
3 erworbenen Kenntnisse; formale
Erfassung der Bedeutung von Sprache; Anwendung und Bewertung
semantischer und pragmatischer
Theorien.
28
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
Modul ASP 6
Pflichtmodul „Typologie“
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module ASP 1
u. ASP 3
Die Absolventen sind in der Lage,
keine
Annahmen sprachtheoretischer Ansätze anhand von Befunden aus
mehreren strukturverschiedenen
Sprachen zu evaluieren. Sie kennen
die grundlegenden Positionen der
typologischen Forschung und können einzelsprachliche Strukturen
typologisch einordnen.
Modul ASP 7
erfolgreiche
Die Absolventen sind in der Lage, in
keine
Pflichtmodul „Theore- Abschlüsse:
den grammatischen Kerngebieten
tische Linguistik“
Module ASP 3,
„Syntax“ und „Semantik“ Problem4, 6
analysen und Beschreibungen nach
den gängigen Verfahren vorzunehmen. Sie sind in die Grundlagen der
formalen Ansätze in beiden Bereichen eingeführt.
Studierende des B.A.-Fachs Philosophie belegen statt des Moduls ASP 8 das Modul ASP 11
Modul ASP 8 [extern
keine
Verständnis elementarer Grundbekeine
= Modul Nr. 4 PHI]
griffe der Logik; Fähigkeit zur logiPflichtmodul „Logik“
schen Analyse und Formalisierung
einfacher Aussagen und Schlüsse;
Kenntnis eines logischen Kalküls.
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
8C
3 SWS
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
10 C
4 SWS
Modulprüfung: Abschlussklausur zu 100
Min.
5C
4 SWS
Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 16 C belegt werden.)
Aus Modul ASP 2 ist eine Sprache auszuwählen, die in Modul ASP 5 fortgeführt oder durch eine andere ersetzt wird.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul ASP 2 a
„Nichtindogermanische Sprache“: Estnisch (Teilmodul 1:
keine
Erwerb von Grundkenntnissen in der
estnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch,
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
29
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
Estnisch für Anfänger
I; Teilmodul 2: Estnisch für Anfänger II)
der Fähigkeit, einfache Texte mit
Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Modul ASP 2 b
„Nichtindogermanische Sprache“: Finnisch (Teilmodul 1:
Finnisch für Anfänger
I; Teilmodul 2: Finnisch für Anfänger II)
keine
Erwerb von Grundkenntnissen in der
finnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch,
der Fähigkeit, einfache Texte mit
Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Modul ASP 2 c
„Nichtindogermanische Sprache“: Ungarisch (Teilmodul 1:
Ungarisch für Anfänger I; Teilmodul 2:
Ungarisch für Anfänger II)
Modul ASP 5a
„Sprachkompetenz“:
Estnisch" (Teilmodul
1: Estnisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Estnisch
für Fortgeschrittene II)
keine
Erwerb von Grundkenntnissen in der
ungarischen Grammatik, von
Sprachfertigkeiten zur Bewältigung
einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu
lesen.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls ASP 2 a
Modul ASP 5 b
„Sprachkompetenz“:
Finnisch (Teilmodul 1:
Finnisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Finnisch
für Fortgeschrittene II)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls ASP 2 b
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen
Sprache. Erwerb der Fähigkeit,
schwierigere Situationen mündlich
zu bewältigen sowie Texte mittleren
Schwierigkeitsgrades zu verstehen.
Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache.
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der finnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs
der Sprache.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
30
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
Modul ASP 5 c
„Sprachkompetenz“1:
Ungarisch (Teilmodul
1: Ungarisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Ungarisch für Fortgeschrittene II)
Modul ASP 9 [teilweise Lehrimport DEU]
„Linguistische Analyse“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls ASP 2 c
Modul ASP 10 [extern
= Modul 3.3 DEU]
„Sprache, Medium
und Gesellschaft“
Module ASP 1,
ASP 9
Modul ASP 11
[extern, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswiss. Fak.] Pflichtmodul „Java“
grundlegende
Kenntnisse im
Programmieren
keine
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der ungarischen
Sprache. Erwerb der Fähigkeit,
schwierigere Situationen mündlich
zu bewältigen sowie Texte mittleren
Schwierigkeitsgrades zu verstehen.
Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache.
Teilmodul 1: Die Absolventen beherrschen die elementaren Techniken der Sprachbeschreibung und
sind mit der Terminologie der wichtigsten sprachwissenschaftlichen
Disziplinen vertraut.
Teilmodul 2: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den
Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten Analyse von Sprache und Kommunikation
auf allen Ebenen des Sprachsystems.
Die Studierenden erbringen den
Nachweis, daß sie in der Lage sind,
selbständig komplexe Kommunikate
(gesprochene und geschriebene
Sprache sowie Medienkommunikate)
adäquat zu analysieren sowie die
inhaltlichen und methodologischen
Adäquatheitskriterien zu reflektieren.
Sichere Beherrschung einer Programmiersprache, um Software implementieren zu können. Grundlagen der Programmierung. Es stehen
Module zu verschiedenen Sprachen
zur Verfügung, z.B. C oder Java.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
keine
keine
31
Modulprüfung:
Teilmodul 1: Klausur zu
60 Min.
Teilmodul 2: Hausarbeit (ca. 15 Seiten)
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
9C
4 SWS
Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 18 Seiten)
7C
4 SWS
Modulprüfung: Klausur
zu 90 Min.
5C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1):
Nach 55 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
32
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH AMERICAN STUDIES
1. VORBEMERKUNG:
Wird das Fach American Studies mit dem Fach Englische Philologie kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen in Englische Philologie jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und
Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a, EPB 5.a, EPB 8.a, EPB
10.a).
2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGS- UND STUDIENLEISTUNGEN:
Forschungsbericht: selbstständig recherchierter schriftlicher Überblick (20 Seiten) über die Forschungslage zu einem ausgewählten Thema mit Bewertung wesentlicher Forschungsbeiträge und –ansätze
Quiz: schriftliche unangekündigte 10-minütige Überprüfung der Lektürevorbereitung
Midterm Exam: schriftliche 30-minütige Überprüfung der bis zur Mitte des Semesters erworbenen Kompetenzen und des bis dahin vermittelten Wissens
Arbeitsaufgaben können bestehen aus Textbearbeitungen, Kurzpapieren, Thesenpapieren und Protokollen
33
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
3. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (14 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul AMB 11
(Pflichtmodul,
Orientierungsmodul)
Basismodul
„Analysis & Interpretation“
(Teilmodul 1:
"Introduction to
the Study of
American Literature and Culture"
Teilmodul 2:
Proseminar „Literatur- und Kulturhistorische
Analyse und
Interpretation“)
keine
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen
und Transferaufgaben zur Text- und Literaturanalyse, mit besonderer Berücksichtigung der amerikanischen Literatur und
Kultur
Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches
Arbeiten
Modul AMB 3
(Pflichtmodul)
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur amerikanischen
1
Das Modul ist Orientierungsmodul gemäß §5 Allg.PO.
34
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Regelmäßige Teilnahme mit nicht
mehr als zwei Fehlsitzungen; im EProseminar: Referat
und zwei Quizzes o.
ein Midterm Exam
(Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course
Description'). Nicht
bestandene Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen
werden
Art und Umfang
der Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1:
Klausur zu 90
Min. (unbenotet)
Teilmodul 2:
Hausarbeit von
ca. 12 Seiten
7C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Regelmäßige Teilnahme mit nicht
Klausur zu 120
Min.
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Basismodul
„Cultural Studies
(Interdisciplinary)“
Kulturgeschichte
mehr als zwei Fehlsitzungen; in Cultural Studies II: Referat und 2 Quizzes o.
ein Midterm Exam
(Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course
Description'). Nicht
bestandene Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen
werden
35
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Wahlmodule:
Es müssen 8 Module im Umfang von insgesamt 52 C belegt werden.
- AMB2.a – f: Epochenmodule (Es müssen 4 Module im Umfang von insgesamt 20 c belegt werden)
- AMB5.a – f: Vertiefungsmodule (Es muss 1 Modul im Umfang von 10 c belegt werden, dessen Epoche nicht als Epochenmodul belegt wird)
- AMB6.a- f: Abschlussmodule (Es muss 1 Modul im Umfang von 6 c belegt werden, dessen Epoche nicht als Epochenmodul oder Vertiefungsmodul
belegt wird)
- AMB4.a – k: Interdisziplinäre Module (Es müssen 2 Module im Umfang von insgesamt 16 C belegt werden)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Modul AMB 2.a2
(Wahlmodul)
„Literary History:
Exploration and
Settlement, Invasion and Interculturality: U.S. Literature and Culture from the Sixteenth Century to
the Revolution”
Modul AMB 2.b
(Wahlmodul)
„Literary History:
Enlightenment and
Nationalism: U.S.
Literature and Culture from the
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche vom 16.
Jahrhundert bis zur Revolution
keine
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche von der
Revolution bis zur Ära Jackson
keine
2
Das Modul AMB2 (AMB2.a – AMB2.f) ist Orientierungsmodul gemäß §5 Allg.PO.
36
Art und Umfang
der Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
Klausur zu 120 Min. 5 C
4 SWS
Klausur zu 120
Min.
5C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Revolution to the
Jacksonian Era”
Modul AMB 2.c
(Wahlmodul)
„Literary History:
Romanticism and
Reform: U.S. Literature and Culture from the Jacksonian Era to the
Civil War”
Modul AMB 2.d
(Wahlmodul)
„Literary History:
Realism, Naturalism, Early Modernisms: U.S. Literature and Culture
from the Civil War
to the Armory
Show“
Modul AMB 2.e
(Wahlmodul)
„Literary History:
One Modernity,
Many Modernisms:
U.S. Literature and
Culture from the
Armory Show to
the Second World
War“
Modul AMB 2.f
(Wahlmodul)
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche von der
Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg
keine
Klausur zu 120
Min.
5C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche vom Bürgerkrieg bis zur Armory Show
keine
Klausur zu 120
Min.
5C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche von der
Armory Show bis zum Zweiten Weltkrieg
keine
Klausur zu 120
Min.
5C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche vom
keine
Klausur zu 120
Min.
5C
4 SWS
37
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
„Literary History:
Postmodernism,
New Ethnic Literatures, Recent Developments: U.S.
Literature and Culture from the Second World War to
the Present“
Modul AMB 5.a
keine
(Wahlmodul) Vertiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2: “Literary History: Exploration and Settlement, Invasion
and Interculturality:
U.S. Literature and
Culture from the
Sixteenth Century
to the Revolution”;
Methodologisches
Tutorial zu Teilmodul 2)
Modul AMB 5.b
keine
(Wahlmodul) Ver-
Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
vom 16. Jahrhundert bis zur Revolution
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
10 C
6 SWS
Teilmodul
1:
5C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärli-
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
10 C
6 SWS
38
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
tiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2: „Literary History: Enlightenment and
Nationalism: U.S.
Literature and Culture from the
Revolution to the
Jacksonian Era” ;
Methodologisches
Tutorial zu Teilmodul 2)
Modul AMB 5.c
keine
(Wahlmodul) Vertiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2: “Literary History: Romanticism and
Reform: U.S. Lit-
teratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
von der Revolution bis zur Ära Jackson
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
Teilmodul
1:
5C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
von der Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
10 C
6 SWS
Teilmodul
1:
5C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
39
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
erature and Culture from the Jacksonian Era to the
Civil War”;
Methodologisches
Tutorial zu Teilmodul 2)
Modul AMB 5.d
keine
(Wahlmodul) Vertiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2: „ Literary History: Realism, Naturalism,
Early Modernisms:
U.S. Literature and
Culture from the
Civil War to the
Armory Show“;
Methodologisches
Tutorial zu Teilmodul 2)
Modul AMB 5.e
keine
(Wahlmodul) Vertiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
vom Bürgerkrieg bis zur Armory Show
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
10 C
6 SWS
Teilmodul
1:
5C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
10 C
6 SWS
Teilmodul
1:
5C
40
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2:
„Literary History:
One Modernity,
Many Modernisms:
U.S. Literature and
Culture from the
Armory Show to
the Second World
War“; Methodologisches Tutorial zu
Teilmodul 2)
Modul AMB 5.f
keine
(Wahlmodul) Vertiefungsmodul
„American Studies“
(Teilmodul 1: HS
„Fortgeschrittene
Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“
Teilmodul 2: „Literary History:
Postmodernism,
New Ethnic Literatures, Recent Developments: U.S.
Literature and Cul-
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
von der Armory Show bis zum Zweiten
Weltkrieg
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Min.
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche
vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart
Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit
nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei
Quizzes o. ein Midterm
Exam (Bekanntgabe vor
Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description'). Nicht bestandene
Prüfungsvorleistungen
können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Teilmodul 1:
eine Hausarbeit
von ca. 18 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
10 C
6 SWS
Teilmodul
1:
5C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
4 SWS
41
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
ture from the Second World War to
the Present“;
Methodologisches
Tutorial zu Teilmodul 2)
Modul AMB 6.a
(Wahlmodul) Abschlussmodul
„American Studies”: „Literary History: Exploration
and Settlement,
Invasion and Interculturality: U.S.
Literature and Culture from the Sixteenth Century to
the Revolution”
Modul AMB 6.b
(Wahlmodul) Abschlussmodul
„American Studies”: „Literary History: Enlightenment and Nationalism: U.S. Literature and Culture
from the Revolution to the Jacksonian Era”
Modul AMB 6.c
(Wahlmodul) Ab-
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche vom 16.
Jahrhundert bis zur Revolution
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zu der Epoche von
der Revolution bis zur Ära Jackson
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
erfolgreicher Abschluss von vier
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche von der
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
42
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
schlussmodul
„American Studies”: „Literary History: Romanticism
and Reform: U.S.
Literature and Culture from the Jacksonian Era to the
Civil War”
Modul AMB 6.d
(Wahlmodul) Abschlussmodul
„American Studies”: „Literary History: Realism, Naturalism, Early
Modernisms: U.S.
Literature and Culture from the Civil
War to the Armory
Show“
Modul AMB 6.e
(Wahlmodul) Abschlussmodul
„American Studies”: „Literary History: One Modernity, Many Modernisms: U.S. Literature and Culture
from the Armory
Show to the Second World War”
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zu der Epoche vom
Bürgerkrieg bis zur Armory Show
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche von der
Armory Show bis zum Zweiten Weltkrieg
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
43
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Modul AMB 6.f
(Wahlmodul) Abschlussmodul
„American Studies”: „Literary History: Postmodernism, New Ethnic
Literatures, Recent
Developments:
U.S. Literature and
Culture from the
Second World War
to the Present”
Modul AMB 4.a
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Linguistik
für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: „Introduction to Linguistics“
Teilmodul 2: Veranstaltung zur Varietätenlinguistik
/Entwicklung des
Englischen oder
Veranstaltung zu
Pragmatics / Text
and Discourse)
Modul AMB 4.b
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Einführung
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Modulprüfung: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur Epoche vom
Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart
keine
Klausur zu 120
Min.
6C
4 SWS
keine
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und Transferaufgaben zu linguistischen Fragestellungen
Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
keine
Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit
von 15 Seiten
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
4C
2 SWS
Teilmodul
2
4C
2 SWS
keine
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen zu den Kulturarealen Amerikas
(Mesoamerika) und der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit
Keine
je Teilmodul eine
Klausur zu 90 Min.
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
44
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
in die Altamerikanistik (Indigenous
American Studies)“
(Teilmodul 1:
Altamerikanistik A:
Mesoamerika
(WS)
Teilmodul 2: Altamerikanistik B:
Nordamerika (SS))
Modul AMB 4.c
keine
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Politische
Theorie für Amerikanisten“
Modul AMB 4.d
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Klassische
Soziologische
Theorie für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: Vorlesung zur klassischen soziologischen Theorie
Teilmodul 2: Begleitendes Proseminar)
Modul AMB 4.e
(Wahlmodul)
keine
keine
diesem Gebiet/Erdteil.
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen zu den Kulturarealen Amerikas
(Nordamerika) und der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit
diesem Gebiet/Erdteil.
4C
2 SWS
Teilmodul
2:
4C
2 SWS
Modulprüfung: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch amerikabezogene Themen und Fragestellungen; Literaturrecherche; kritischer
Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 1: Anwendung der
erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch
amerikabezogene Themen und Fragestellungen.
Teilmodulprüfung zu 2: Anwendung der
erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch
amerikabezogene Themen und Fragestellungen.
keine
Teilmodulprüfung zu 1: Anwendung der
erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch
keine
45
keine
Modulprüfung:
Hausarbeit (o.
mehrere kürzere
Arbeiten zu einem
amerikabezogenen
Thema) von 30
Seiten
Teilmodul 1: eine
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2: 3 kleinere schriftliche u./
o. mündliche Prüfungen
8C
4 SWS
Teilmodul 1: eine
Klausur zu 90 Min.
8C
4 SWS
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
3C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Interdisziplinäres
Modul: „Moderne
Soziologische
Theorie für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: Vorlesung zur modernen soziologischen
Theorie
Teilmodul 2: Begleitendes Proseminar)
Modul AMB 4.f
keine
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Hispanistische/ Lateinamerikanische Landeswissenschaft“
(Teilmodul 1:
Hauptseminar (je
nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul 2: Vorlesung
oder Selbststudieneinheit (Independent Study))
Modul AMB 4.g
keine
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Hispanistische/ Lateinameri-
amerikabezogene Themen und Fragestellungen
Teilmodulprüfung zu 2: Anwendung der
erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch
amerikabezogene Themen und Fragestellungen
Teilmodul 2: 3 kleinere schriftliche
und/oder mündliche
Prüfungen
Teilmodul
1:
3C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
2 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten (Hausarbeit);
methodisch fundierte Darstellung von
Forschungspositionen (Mündliche Prüfung)
Teilmodulprüfung zu 2: methodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Mündliche Prüfung)
keine
Teilmodul 1: eine
Hausarbeit von 20
Seiten u. eine
mündliche Prüfung
zu 15 Min.
Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 15
Min.
8C
2-4 SWS
Teilmodul
1:
6C
2 SWS
Teilmodul
2:
2C
0-2 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (Hausarbeit); Me-
keine
Teilmodul 1: ein
Referat zu ca. 30
Min. u. eine Hausarbeit von 20 Seiten
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
6C
46
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
kanische Landeswissenschaft“
(Teilmodul 1:
Thematisches
Hauptseminar (je
nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul 2: weitere Lehrveranstaltung zur Literaturgeschichte der
Hispania)
Modul AMB 4.h
keine
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Geschichtswissenschaft für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: Vertiefungsseminar
aus einer der drei
Epochen, vorzugsweise neuzeitliches oder zeitgeschichtliches Thema
Teilmodul 2: Vorlesung aus der
Epoche, die dem
Vertiefungsseminar entspricht)
Modul AMB 4.i
keine
thodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Referat)
Teilmodulprüfung zu 2: Thematisches
und theoretisches Überblickswissen
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 90 Min.
2 SWS
Teilmodul
2:
2C
2 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen über die Geschichte der Geschichtswissenschaft
keine
Teilmodul 1: eine
Hausarbeit, vorzugsweise zu einem amerikanischen oder atlantischen Thema von
20 Seiten
Teilmodul 2: eine
Klausur zu 120
Min.
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
3C
2 SWS
Teilmodul
2:
5C
2 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Thematisches
keine
Teilmodul 1: eine
8C
47
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: „Kulturtheorie für Amerikanisten (BachelorLevel)“
(Teilmodul 1: Vorlesung „Kulturtheorien“
Teilmodul 2: „Kulturtheorien“
Teilmodul 3: Independent Study:
Kulturtheoretische
Ansätze in der
amerikanischen
Folkloristik und
Kulturanthropologie)
Modul AMB 4.j
keine
(Wahlmodul)
Interdisziplinäres
Modul: “Literarische Übersetzung
für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: „Literary Translation
A“
Teilmodul 2: „Literary Translation
B“)
Modul AMB 4.k
keine
(Wahlmodul)
und theoretisches Überblickswissen
Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (Arbeitsaufgaben);
Methodisch fundierte Darstellung von
Forschungspositionen (Referat)
Teilmodulprüfung zu 3: kritischer Umgang mit Primär- und Sekundärliteratur;
Formulieren eigener Forschungsthesen;
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Klausur zu ca. 90
Min.
Teilmodul 2: Arbeitsaufgaben o.
ein Referat von 15
Min.
Teilmodul 3: ein
Essay von 8-10
Seiten zu ausgewähltem Theoretiker
4 SWS
Teilmodul
1:
3C
2 SWS
Teilmodul
2:
3C
2 SWS
Teilmodul
3.
2C
0 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Arbeiten mit den
Werkzeugen der literarischen Übersetzung und Übersetzung kurzer Texte in
Heimarbeit
Teilmodulprüfung zu 2: Arbeiten mit den
Werkzeugen der literarischen Übersetzung und Übersetzung kurzer Texte in
Heimarbeit
keine
je Teilmodul eine
schriftliche Übersetzungsarbeit im
Umfang von je 3
Seiten
8C
4 SWS
Teilmodul
1:
4C
2 SWS
Teilmodul
2:
4C
2 SWS
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen über Methoden, Theorien und Ent-
Keine
Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min.
8C
4 SWS
48
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Interdisziplinäres
Modul: “Historische Sprachwissenschaft für Amerikanisten“
(Teilmodul 1: „Einführung in die historische Sprachwissenschaft"
Teilmodul 2:
„Grundzüge der
englischen
Sprachgeschichte"
und Independent
Study
oder Teilmodul 2:
„Der englische
Wortschatz: Kontinuität und Wandel"
bzw. anderes Seminar zur englischen Sprachgeschichte und Independent Study)
wicklungen in der historischen Sprachwissenschaft
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen über Methoden, Theorien und Entwicklungen in der historischen Sprachwissenschaft
oder
Teilmodulprüfung zu 2:
kritischer Umgang mit Primär- und Sekundärliteratur; Formulieren eigener
Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten
Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. oder
Teilmodul 2: Hausarbeit zu ca. 12
Seiten
4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit begonnen werden.
5. PROFIL FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG (18 C)
- Ein weiteres interdisziplinäres Wahlmodul, das noch nicht unter AMB4 belegt wurde (8 C), sowie die Module AMB 7 und AMB 8.
49
Teilmodul
1:
3C
2 SWS
Teilmodul
2:
4C
2 SWS
Teilmodul
3:
1C
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul AMB 7
(Wahlpflichtmodul)
"Theory and Practice of (Inter)American Studies:
New Paradigms in
Cultural and Literary Studies"
keine
Kritischer Umgang mit (inter)amerikanischen Texten und Theorien,
Literaturrecherche, mündliche Darstellung
und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literatur- und Kulturanalyse
Modul AMB 8
(Wahlpflichtmodul)
Abschlussmodul
„American Studies“
Im Profil „Fachwissenschaftliche
Vertiefung“
erfolgreicher Abschluss von vier
Epochenmodulen
aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5)
Fundiertes Wissen zum Profil und zur
Geschichte des Faches American Studies
50
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Regelmäßige Teilnahme
mit nicht mehr als zwei
Fehlsitzungen; im
Hauptseminar: Referat
u. zwei Quizzes o. ein
Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn
in der 'Course Description').
Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden
Art und Umfang
der Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Forschungsbericht im Umfang
von ca. 20 Seiten
6C
2 oder 4 SWS
mündliche Prüfung zu 45 Min.
4C
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ARABISTIK/ISLAMWISSENSCHAFT
1. KERNCURRICULUM (66C):
Pflichtmodule (56C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
ARAB 1
Arabisch I
ORIENTIERUNGSMODUL
ARAB 2
ARAB 1
Arabisch II
ORIENTIERUNGSMODUL
ARAB 3
Geschichte und
Kultur des Islams I
BASISMODUL
ARAB 4
Die Religion des
Islams
Prüfungsanforderungen
StudienleistArt & Umfang
ung für die
der PrüfungsZulassung
leistung
zur Prüfung
Beherrschung der Arabischen Schrift. Kenntnis der wich- Regelmäßige 1st. Klausur
tigsten Elemente der arabischen Grammatik und Wortbil- Teilnahme
(unbenotet)
dung. Grundwortschatz des modernen Hocharabisch.
.
Aktive Anwendung in den Übungen.
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
13 C
8 SWS (2x4)
Vertiefung von Grammatik und Wortschatz.
Aktive Anwendung in den Übungen
4 st. Klausur
13 C
8 SWS
Klausur; 60 min
Oder mündl.
Prüfung 15 min
3C
2 SWS
Klausur; 60 min
Oder mdl. Prüfung 15 min
3C
2 SWS
Kenntnis der wichtigsten Ereignisse und Prozesse der
islamischen Geschichte von den Anfängen bis etwa 1500
sowie der für die islamische Geschichte relevanten geografischen Räume, mit folgenden Schwerpunkten:
1. Prophetenbiografie
2. Nachfolgestreitigkeiten und Kalifat
3. Umayyaden und Abbasiden
4. Auflösung des Einheitsstaates
5. Türken und Mongolen
6. Der islamische Westen
Grundkenntnisse der islamischen Religion mit den
Schwerpunkten:
51
Regelmäßige
Teilnahme
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft
BASISMODUL
ARAB 5
ARAB 1 & 2
Arbeitstechniken
und Hilfsmittel der
Arabistik und der
Islamwissenschaft
ORIENTIERUNGSMODUL
ARAB 6
ARAB 1 & 2
Einführung in die
Quellenarbeit
AUFBAUMODUL
ARAB 7
Islamisches Recht
BASISMODUL
ARAB 8
Geschichte und
Kultur des Islams
II
1.
2.
3.
4.
Koran
Prophetenüberlieferung (Hadith)
Ritual
Die islamischen „Konfessionen“: Sunniten, Schiiten und andere.
5. islamische Theologie und Koranexegese
6. islamische Philosophie
7. Sufik
Kenntnis der grundlegenden Arbeitstechniken und Hilfsmittel:
1. wissenschaftliche Nachschlagewerke
2. bio- und lexikografische Nachschlagewerke, Koran- und Hadithkonkordanzen
3. Umrechnung von Daten
4. Vorstellung der wichtigsten Fachzeitschriften
5. Grundregeln für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
Fähigkeit zur Quellenarbeit und Umgang mit Fachliteratur.
Grundkenntnisse der Entwicklung des islamischen
Rechts (fiqh) und seiner Elemente:
1. Die Rechtsquellen
2. Die Entwicklung in der Frühzeit
3. Die Rechtsschulen
4. Die juristische Praxis
5. Die Sonderentwicklung des schiitischen Rechts
6. Das islamische Recht in der Moderne
Grundkenntnisse der islamischen Geschichte nach ca.
1500 mit den Themen:
1. Osmanisches Reich
2. Iran nach 1500
52
Regelmäßige
aktive Teilnahme
Klausur (60 min) 3 C
2 SWS
Regelmäßige
aktive Teilnahme
Referat (20 min) 3 C
2 SWS
Klausur; 60 min 3 C
oder mündl. Prü- 2 SWS
fung 15 min
Klausur; 60 min
Oder mündl.
Prüfung 15 min
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft
BASISMODUL
ARAB 9
Arabisch Vertiefung
AUFBAU
3.
4.
5.
6.
ARAB 1 & 2
der Islam in Süd- und Südostasien sowie Afrika
Islam und Kolonialismus
Entstehung der gegenwärtigen Staatenwelt
politische Ideologien in der neuzeitlichen islamischen Welt
7. Die islamische Diaspora
Vertiefte Kenntnisse des modernen Hocharabisch.
Wahlmodule (10C):
Es sind die Module 10a und 11b oder 10b und 11 zu absolvieren.
ARAB 10a
ARAB 5, 6, 9
Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle
Religion/ Recht A
aus den Bereichen Religion oder Recht.
VERTIEFUNGSMODUL
ARAB 10b
ARAB 5, 6, 9
Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle
Religion/ Recht B
aus den Bereichen Religion oder Recht.
VERTIEFUNGSMODUL
ARAB 11a
ARAB 5, 6, 9
Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle
Geschichte und
aus den Bereichen Geschichte oder Kulturgeschichte.
Kultur des Islams
A
VERTIEFUNGSMODUL
ARAB 11b
ARAB 5, 6, 9
Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle
Geschichte und
aus den Bereichen Geschichte oder Kulturgeschichte.
Kultur des Islams
B
VERTIEFUNGSMODUL
53
4 st. Klausur
12 C
8 SWS (2x4)
Regelmäßige
aktive Teilnahme (Quellenarbeit)
Regelmäßige
aktive Teilnahme (Quellenarbeit)
Regelmäßige
aktive Teilnahme (Quellenarbeit)
Referat (20 min) 6 C
Hausarbeit ca.
2 SWS
10 S.
Regelmäßige
aktive Teilnahme (Quellenarbeit)
Referat
Referat (20 min) 4 C
2 SWS
Referat (20 min) 6 C
Hausarbeit ca.
2 SWS
10 S.
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (GEM. § 7 ABS. 1):
Es müssen von 56 Credits in Modulen des Faches Arabistik/Islamwissenschaft erworben worden sein.
3. PROFIL ‚FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG’ (18C):
Wahlpflichtmodule:
ARAB 12
ARAB 1 & 2
Klassisches Arabisch
WAHLPFLICHTMODUL
ARAB 13
ARAB 9
Arabisch Vertiefungsübungen 1 &
2
WAHLPFLICHTMODUL
Kenntnis des klassischen Sprachgebrauchs.
Regelmäßige
Teilnahme
2 st. Klausur
6C
4 SWS (2x2)
Verbesserte aktive Sprachbeherrschung.
Regelmäßige
aktive Teilnahme.
Zwei Mündl.
Prüfungen à 15
min (eine nach
jedem Teilmodul)
12 C
8SWS (2x4)
54
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN -FACH ARCHÄOLOGIE DER KLASSISCHEN UND BYZANTINISCHEN WELT
1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
Das Bachelor-Fach „Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt“ kann im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelors sowohl mit dem Schwerpunkt
Klassische Archäologie als auch mit dem Schwerpunkt Byzantinische Archäologie studiert werden. Zur Anerkennung eines Schwerpunktes müssen
die eigens ausgewiesenen Schwerpunktmodule belegt werden und außerdem das Thema der Bachelor-Arbeit aus dem Bereich des Schwerpunktes
stammen.
2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN: Klausur, Referat, Hausarbeit, Hausaufgabe (kann durch Kurzreferat ersetzt werden), praktische Prüfung,
schriftlicher Bericht
3. KERNCURRICULUM (66 C)
Kerncurriculum im Schwerpunkt „Klassische Archäologie“ = Module 1a, 2, 3a, 4a, 5a, 6, 7
Kerncurriculum im Schwerpunkt „Byzantinische Archäologie“ = Module 1b, 2, 3b, 4b, 5b, 6, 7
Pflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 2
Orientierungsmodul
II (Pflichtmodul)
"Einführung in die
römische Archäologie" (Teilmodul 1a:
Vorlesung „Einführung in die römische Archäologie“
Teilmodul 1b: Tutorium „Einführung in
keine
In 1a: Nachweis von ersten
Überblickskenntnissen über die
Arbeitsgebiete, Fragestellungen,
Methoden und Geschichte der
Klassischen Archäologie, insbesondere der römischen Archäologie; Grundkenntnisse der römischen und spätantiken Kultur und
ihrer Kontakte mit den Nachbarkulturen
In 1b: Fähigkeit zur Anwendung
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme
Teilmodul 1:
3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca.
2 Seiten)
Teilmodul 3:
regelmäßige lehrveran-
55
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1a-b:
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
mündliche Prüfung
zu 15 min Teilmodul
3:
1 abschließende
Hausaufgabe (ca. 4
Seiten) (benotet)
11 C
8 SWS
Teilmodul 1a:
3C
2 SWS
Teilmodul 1b:
2C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
die römische Archäologie“
Teilmodul 2: „Einführung in die römische Geschichte“
Teilmodul 3: Propädeutische Übung II
„Befundanalyse und
historische Interpretation“)
Modul 6
Studienbegleitendes Modul
(Pflichtmodul) "Archäologische Praxis
I"
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
Modul 7
Studienbegleiten-
erfolgreicher
Abschluss der
der in Teilmodul 1 vermittelten
Inhalte und Methoden.
In 2: Nachweis von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der
römischen Geschichte sowie von
methodischen Fähigkeiten beim
geschichtswissenschaftlichen
Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten.
In 3: Nachweis von Kompetenzen
in den fachspezifischen wissenschaftlichen Arbeitstechniken der
Klassischen und Byzantinischen
Archäologie (Befundbeschreibung und -analyse, insbesondere
antiker Architektur; funktionale
und chronologische Auswertung;
historische Interpretation.)
Nachweis archäologiebezogener
praktischer Fähigkeiten, z. B. auf
den Feldern Restaurierung/Konservierung, Techniken
des Gipsabgießens, Museologie,
Denkmalpflege, archäologische
Fotografie und digitale Bildbearbeitung, zeichnerische Dokumentation, Keramikanalyse, archäologische Feldforschung, archäologischer Wissenschaftsjournalismus.
staltungsbegleitende
Hausaufgaben (ca. 3
Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet)
Nachweis archäologiebezogener
praktischer Fähigkeiten, z. B. auf
keine
keine
56
Teilmodul 3:
4C
2 SWS
Nachweis der Leistungen durch praktische Prüfung und
schriftlicher Bericht
(Umfang ca. 5 S.,
unbenotet),
bei externen Praktika
durch Bescheinigung
der jeweiligen Institution und
schriftlichen Bericht
(Umfang ca. 5 S.)
(unbenotet)
Nachweis der Leistungen durch prakti-
4C
2 SWS
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
des Modul
(Pflichtmodul) "Archäologische Praxis
II"
Module 1 u. 2
den Feldern Restaurierung/Konservierung, Techniken
des Gipsabgießens, Museologie,
Denkmalpflege, archäologische
Fotografie und digitale Bildbearbeitung, zeichnerische Dokumentation, Keramikanalyse, archäologische Feldforschung, archäologischer Wissenschaftsjournalismus.
WAHLPFLICHTMODULE:
Schwerpunkt „Klassische Archäologie“ = Module 1a, 3a, 4a, 5a
Schwerpunkt „Byzantinische Archäologie“ = Module 1b, 3b, 4b, 5b
Modultitel
ZugangsvoPrüfungsanforderungen
raussetzungen
Modul 1a
Orientierungsmodul
I (Wahlpflichtmodul)
"Einführung in die
griechische und
byzantinische Archäologie"
(Schwerpunkt Klassische Archäologie)
(Teilmodul 1: „Einführung in die griechische und byzantinische Archäolo-
keine
Teilmodul 1: Nachweis von ersten Überblickskenntnissen über
die Arbeitsgebiete, Fragestellungen, Methoden und Geschichte
der Klassischen Archäologie
(insbesondere der griechischen
Archäologie), und der Byzantinischen Archäologie; Grundkenntnisse der griechischen Kultur und
ihrer Kontakte mit den Nachbarkulturen sowie über die frühchristlich-byzantinische Kultur.
Fähigkeit zur Anwendung vermit-
sche Prüfung und
schriftlicher Bericht
(Umfang ca. 5 S.,
unbenotet),
bei externen Praktika
durch Bescheinigung
der jeweiligen Institution und
schriftlichen Bericht
(Umfang ca. 5 S.)
(unbenotet)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme
Teilmodul 1:
3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca.
2 Seiten)
Teilmodul 3:
regelmäßige lehrveranstaltungsbegleitende
Hausaufgaben (ca. 3
57
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1a-c:
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
mündliche Prüfung
zu 15 min
Teilmodul 3:
1 abschließende
Hausaufgabe (ca. 4
Seiten) (benotet)
12 C
10 SWS
Teilmodul 1:
6C
6 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
Teilmodul 3:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
gie;
Teilmodul 2: „Einführung in die griechische Geschichte“
Teilmodul 3: Propädeutische Übung I
„Wissenschaftliche
Arbeitstechniken in
der Klassischen
und Byzantinischen
Archäologie“)
Modul 1b
Orientierungsmodul
I (Wahlpflichtmodul)
"Einführung in die
griechische und
byzantinische Archäologie"
(Schwerpunkt Byzantinische Archäologie)
(Teilmodul 1: „Einführung in die byzantinische und
griechische Archäologie“
Teilmodul 2: „Ein-
keine
telten Inhalte und Methoden.
In 2: Nachweis von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der
griechischen Geschichte sowie
von methodischen Fähigkeiten
beim geschichtswissenschaftlichen Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten.
In 3: Nachweis der Beherrschung
von elementaren wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Klassischen und Byzantinischen Archäologie (Objektbeschreibung,
archäologische Fachterminologie,
Bibliographieren, Zitierweisen,
kritische Lektüre wissenschaftlicher Texte etc.) .
Teilmodul 1: Nachweis von ersten Überblickskenntnissen über
die Arbeitsgebiete, Fragestellungen, Methoden und Geschichte
der Byzantinischen Archäologie
und der Klassischen Archäologie
(insbesondere der griechischen
Archäologie); Grundkenntnisse
der frühchristlich-byzantinischen
Kultur sowie der griechischen
Kultur und ihrer Kontakte mit den
Nachbarkulturen.
Fähigkeit zur Anwendung der
vermittelten Inhalte und Methoden.
In 2: Nachweis von grundlegen-
Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet)
Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme
Teilmodul 1:
3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca.
2 Seiten)
Teilmodul 3:
regelmäßige lehrveranstaltungsbegleitende
Hausaufgaben (ca. 3
Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet)
58
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2:
Klausur zu 60 min.
Teilmodul 3:
1 abschließende
Hausaufgabe (ca. 4
Seiten) (benotet)
12 C
10 SWS
Teilmodul 1a:
6C
6 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
Teilmodul 3:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
führung in die Geschichte der alten
Kirche“
Teilmodul 3: Propädeutische Übung I
„Wissenschaftliche
Arbeitstechniken in
der Klassischen
und Byzantinischen
Archäologie“)
Modul 3a
Aufbaumodul I
(Wahlpflichtmodul)
"Kontexte"
(Schwerpunkt Klassische Archäologie)
(Teilmodul 1: Vorlesung „Kontexte“
Teilmodul 2: Seminar „Kontexte“ (für
Schwerpunkt Klassische Archäologie)
Teilmodul 3:
Pflichtexkursion
„Kontexte“)
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
den Kenntnissen im Bereich der
Geschichte der alten Kirche sowie von methodischen Fähigkeiten beim geschichtswissenschaftlichen Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten.
In 3: Nachweis der Beherrschung
von elementaren wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Klassischen und Byzantinischen Archäologie (Objektbeschreibung,
archäologische Fachterminologie,
Bibliographieren, Zitierweisen,
kritische Lektüre wissenschaftlicher Texte etc.) .
In 1: Die Studierenden erbringen Teilmodul 1-3: Regelden Nachweis, dass sie in der
mäßige Teilnahme
Lage sind, interkulturelle Vergleiche funktionaler, räumlicher und
ideeller Kontexte durchzuführen
(z. B. Nekropolen/Gräber, Heiligtümer und religiöse Rituale, Urbanistik, politische und soziale
Repräsentation), archäologische
Artefakte und Monumente und
ihre historische Einbettung zu
analysieren und ihre Gemeinsamkeiten ebenso wie ihre kulturspezifischen Differenzen zu
verstehen.
In 2: Nachweis der Fähigkeiten,
die in Teilmodul 1 vermittelten
allgemeinen Gesichtspunkte auf
59
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: Referat
zu ca. 45 Min. u.
Hausarbeit im Umfang von ca. 12 Seiten
Teilmodul 3: Referat
zu ca. 45 Min.
11 C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
2C
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
das je spezifische Material der
Klassischen Archäologie anzuwenden und Befunde kontextuell
zu vernetzen.
In 3: Nachweis der Fähigkeiten
zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit archäologischen Objekten und Befunden in
ihrem topograpischen, gattungsspezifischen und kulturellen Kontext.
Modul 3b
Aufbaumodul I
(Wahlpflichtmodul)
"Kontexte"
(Schwerpunkt Byzantinische Archäologie)
(Teilmodul 1: Vorlesung „Kontexte“
Teilmodul 2: Seminar „Kontexte“ (für
Schwerpunkt Byzantinische Archäologie
Teilmodul 3:
Pflichtexkursion
„Kontexte“)
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
In 1: Die Studierenden erbringen
den Nachweis, dass sie in der
Lage sind, interkulturelle Vergleiche funktionaler, räumlicher und
ideeller Kontexte durchzuführen
(z. B. Nekropolen/Gräber, Heiligtümer und religiöse Rituale, Urbanistik, politische und soziale
Repräsentation), archäologische
Artefakte und Monumente und
ihre historische Einbettung zu
analysieren und ihre Gemeinsamkeiten ebenso wie ihre kulturspezifischen Differenzen zu
verstehen.
In 2: Nachweis der Fähigkeiten,
die in Teilmodul 1 vermittelten
allgemeinen Gesichtspunkte auf
das je spezifische Material der
Byzantinischen Archäologie anzuwenden und Befunde kontex-
Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme
60
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: Referat
zu ca. 45 Min. u.
Hausarbeit im Umfang von ca. 12 Seiten
Teilmodul 3: Referat
zu ca. 45 Min.
11 C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
2C
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
tuell zu vernetzen.
In 3: Nachweis der Fähigkeiten
zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit archäologischen Objekten und Befunden in
ihrem topograpischen, gattungsspezifischen und kulturellen Kontext.
Modul 4a
Aufbaumodul II
(Wahlpflichtmodul)
"Gattungen, Epochen, Regionen I"
(Schwerpunkt Klassische Archäologie)
(Teilmodul 1: Vorlesung „Gattungen,
Epochen, Regionen
A“
Teilmodul 2a: Vorlesung „Gattungen,
Epochen, Regionen
B“
oder:
Teilmodul 2b:
Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen A“
Teilmodul 3:
Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen B“ (für
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
In 1+2: Nachweis von vertieftem
Teilmodul 1-3: RegelGrundlagenwissen über die bemäßige Teilnahme
handelten Gattungen, Epochen
oder Regionen und ihre je spezifischen Eigenarten im Bereich
der griechischen, römischen,
spätantiken, frühmittelalterlichen
und byzantinischen Kulturen und
ihrer Nachbarn. Nachweis der
Fähigkeiten, verschiedene Klassifikationskriterien (Material, Technik, Typus, Stil), Funktionszuschreibungen, Definition von
Epochen und Kulturräumen anzuwenden, sowie Aspekte chronologischer, geographischer und
sozialer Differenzierungen in ihrer
historischen Bedingtheit zu verstehen.
In 3: Nachweis der Fähigkeiten,
ausgewählte Themenbereiche
und Fragestellungen im Bereich
der Klassischen Archäologie
selbständig zu erarbeiten, Prob-
61
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2a: Klausur zu 90 Min.
oder:
Teilmodul 2b: Referat zu ca. 45 Min.
Teilmodul 3: Referat
zu ca. 45 Min. und
schriftliche Hausarbeit zu ca. 12 Seiten
12 C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
Schwerpunkt Klassische Archäologie))
Modul 4b
Aufbaumodul II
(Wahlpflichtmodul)
"Gattungen, Epochen, Regionen I"
(Schwerpunkt Byzantinische Archäologie) (Teilmodul 1:
Vorlesung „Gattungen, Epochen, Regionen A“
Teilmodul 2a: Vorlesung „Gattungen,
Epochen, Regionen
B“
oder:
Teilmodul 2b:
Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen A“
Teilmodul 3:
Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen B“ (für
Schwerpunkt Byzantinische Archäologie))
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
Modul 5a
erfolgreicher
leme zu analysieren und wissenschaftliche Argumentationszusammenhänge nachvollziehen zu
können.
In 1+2: Nachweis von vertieftem
Teilmodul 1-3: RegelGrundlagenwissen über die bemäßige Teilnahme
handelten Gattungen, Epochen
oder Regionen und ihre je spezifischen Eigenarten im Bereich
der griechischen, römischen,
spätantiken, frühmittelalterlichen
und byzantinischen Kulturen und
ihrer Nachbarn. Nachweis der
Fähigkeiten, verschiedene Klassifikationskriterien (Material, Technik, Typus, Stil), Funktionszuschreibungen, Definition von
Epochen und Kulturräumen anzuwenden, sowie Aspekte chronologischer, geographischer und
sozialer Differenzierungen in ihrer
historischen Bedingtheit zu verstehen.
In 3: Nachweis der Fähigkeiten,
ausgewählte Themenbereiche
und Fragestellungen im Bereich
der Byzantinischen Archäologie
selbständig zu erarbeiten, Probleme zu analysieren und wissenschaftliche Argumentationszusammenhänge nachvollziehen zu
können.
In 1: Nachweis von GrundkenntTeilmodul 1-3: Regel-
62
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2a: Klausur zu 90 Min.
oder:
Teilmodul 2b: Referat zu ca. 45 Min.
Teilmodul 3: Referat
zu ca. 45 Min. und
schriftliche Hausarbeit zu ca. 12 Seiten
12 C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
Teilmodul 1:
12 C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
Aufbaumodul III
(Pflichtmodul) "Analyse und Interpretation" (Schwerpunkt
Klassische Archäologie) (Teilmodul 1:
Vorlesung „Methode der Bildanalyse“
Teilmodul 2:
Seminar „Analyse
und Interpretation“
(für Schwerpunkt
Klassische Archäologie)
Teilmodul 3: Übung
„Vergleichendes
Sehen“)
Abschluss der
Module 1 u. 2
Modul 5b
Aufbaumodul III
(Pflichtmodul) "Analyse und Interpretation" (Schwerpunkt
erfolgreicher
Abschluss der
Module 1 u. 2
nissen bildwissenschaftlicher
Fragestellungen und Methoden
anhand von Beispielen aus der
Antike, dem Mittelalter und der
Neuzeit, der medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch
unterschiedlichen Funktionsweise
von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von
bildender Kunst.
In 2: Nachweis von zusätzlichen
Kenntnissen in ausgewählten
archäologische Methoden und
Interpretationsmodellen im Bereich der Klassischen Archäologie
(z. B. der Surveyarchäologie,
Akkulturationsforschung, Raumanalyse, Stadtforschung). Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit
methodischen Konzepten und
zum Nachvollzug wissenschaftlicher Argumentationszusammenhänge.
In 3: Fähigkeiten zur reflektierten
Beschreibung visueller Phänomene und zur Stilanalyse.
In 1: Nachweis von Grundkenntnissen bildwissenschaftlicher
Fragestellungen und Methoden
anhand von Beispielen aus der
Antike, dem Mittelalter und der
mäßige Teilnahme
Teilmodul 3: mündliche
Mitarbeit
Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme
Teilmodul 3: mündliche
Mitarbeit
63
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
Referat zu ca. 45
Min. u. schriftliche
Hausarbeit zu ca. 15
Seiten
Teilmodul 3:
Hausaufgabe; ca. 4
Seiten
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Teilmodul 1:
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
Referat zu ca. 45
Min. u. schriftliche
12 C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
Byzantinische Archäologie)
(Teilmodul 1: Vorlesung „Methode der
Bildanalyse“
Teilmodul 2:
Seminar „Analyse
und Interpretation“
(für Schwerpunkt
Byzantinische Archäologie)
Teilmodul 3: Übung
„Vergleichendes
Sehen“)
Neuzeit, der medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch
unterschiedlichen Funktionsweise
von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von
bildender Kunst.
In 2: Nachweis von zusätzlichen
Kenntnissen in ausgewählten
archäologische Methoden und
Interpretationsmodellen im Bereich der Byzantinischen Archäologie
(z. B. der Surveyarchäologie,
Akkulturationsforschung, Raumanalyse, Stadtforschung). Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit
methodischen Konzepten und
zum Nachvollzug wissenschaftlicher Argumentationszusammenhänge.
In 3: Fähigkeiten zur reflektierten
Beschreibung visueller Phänomene und zur Stilanalyse.
Hausarbeit zu ca. 15
Seiten
Teilmodul 3:
Hausaufgabe; ca. 4
Seiten
4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1):
Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums (Module 1–4 + 6) kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
5. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL:
Weitere 36 C(im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen)
64
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt
Empfohlen werden Spracherwerbsmodule in Latein und Altgriechisch sowie zusätzlich zu Englisch in Französisch, Italienisch und gegebenenfalls
Neugriechisch.
6. PROFIL STUDIUM GENERALE
Weitere 36 C(im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar)
7. MODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul
"Analyse und Interpretation" Teilmodul
1: Vorlesung „Methode der Bildanalyse“
keine
Nachweis von Grundkenntnissen
bildwissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden anhand
von Beispielen aus der Antike,
dem Mittelalter und der Neuzeit,
der medialen Eigenschaften von
Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch unterschiedlichen Funktionsweise von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender
Kunst.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
65
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1:
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
Teilmodul 1:
3C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH BIOLOGIE
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule (43 C):
Modultitel
Orientierungsmodul
Ringvorlesung Biologie
Teil I*
Orientierungsmodul
Ringvorlesung Biologie
Teil II*
(ohne Wissenschaftsgeschichte)
Art & Umfang
der Studienleistungen
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
keine
Orientierung der Studierenden über die verschiedenen biologischen Disziplinen. Grundlagen in Allgemeine Biologie, Anthropologie, Botanik, Chemie des Lebens & Zellbiologie, Ökologie,
Tiersystematik und Tierphysiologie werden vermittelt.
_
Klausuren
2 x 60 min
1 x 120 min
10/8
keine
Orientierung der Studierenden über die verschiedenen biologischen Disziplinen. Grundlagen in Biochemie, Bioinformatik,
Entwicklungsbiologie, Genetik, Mikrobiologie und Pflanzenphysiologie werden vermittelt.
_
2 Klausuren
à 120 Minuten
7/6
Einführung in Morphologie und Anatomie höherer Pflanzen,
Erlernen der Techniken des Mikroskopierens und des wissenschaftlichen Zeichnens.
_
Klausuren
1 x 120 min
1 x 60 min
6/5
Zugangsvoraussetzungen
Orientierungsmodul
keine
Grundpraktikum Botanik*
Prüfungsanforderungen
66
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
Orientierungsmodul
Grundpraktikum Zoologie*
keine
Einführung in die Morphologie, Anatomie und Systematik der
wichtigsten Tiergruppen. Kennen Lernen von Bau und Organisation der Objekte an Hand von Präparationen und mikroskopischen Präparaten. Vermittlung von Grundkenntnissen zur
Funktionsweise einzelner Strukturen des Tierkörpers und zur
Evolution von Organsystemen. Betrachtung der Verwandtschaftsbeziehungen verschiedener Tiergruppen. Einblick in die
Lebensweise diverser Gruppen durch Demonstration von Lebendmaterial. Behandelt werden ausgewählte Objekte folgender Taxa: Protozoa, Porifera, Cnidaria, Plathelminthes, Nemathelminthes, Annelida, Mollusca, Arthropoda, Echinodermata,
Acrania, Pisces, Amphipia, Aves, Mammalia.
Pflichtmodul
Bestimmungsübungen
Botanik
keine
Überblick über die heimische Flora; Einüben der Fähigkeit zum
Bestimmen von Gruppen der Flora
keine
Überblick über die heimische Fauna; Einüben der Fähigkeit
zum Bestimmen von Gruppen der Fauna
Pflichtmodul
Bestimmungsübungen
Zoologie
Pflichtmodul
Einführung in die Experimentalchemie für Biolokeine
gen
nur 2-Fach-Bachelor Biologie
Wahlpflichtmodul
Mathematik für Biologen
(nur Teil Mathematik)
wird zum Pflichtmodul falls
das 2. Fach Chemie ist.
keine
Vermittlung von grundlegenden Stoffkenntnissen und eines
Überblicks über die Grundprinzipien der Chemie und wichtiger
anorganisch-chemischer Prozesse (Löslichkeit; Kristallwasser;
Reaktionsgeschwindigkeit; chemisches Gleichgewicht; Katalyse; Thermodynamik; Kinetik; Säure-Base-Reaktionen und Theorien; Puffer). Erlernen der Arbeitsabläufe im chemischen Laboratorium (Berechnung von Konzentrationen, Ansetzen von
Lösungen, Analytik).
_
2 Klausuren
90 min
6/5
_
1 Klausur
90 min
4/3
_
Klausur
60 min
Mündlich
15 min
4/3
2 Klausuren
je 120 Minuten
6/7,5
Studienleistung
26 bewertete
Versuche
Studienleistung:
Mathematik:
Einübung einiger mathematischer Grundbegriffe, Kennenlernen
Aktive Teilnahme
mathematischer Denk- und Sprechweisen, Formelverständnis.
an den Übungen
67
Klausur
90 Minute
6/4
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
* Diese Pflichtmodule sind Orientierungsmodule gem. § 7 CO und § 5 dieser Ordnung. Drei von vier Orientierungsmodulen müssen erfolgreich abgeschlossen sein, bevor sich die Studierenden für biologischen Wahlmodule anmelden können.
Wahlmodule (20 – 22 C)
Es müssen aus jedem Block jeweils mindestens 10 C erworben werden; insgesamt müssen Module im Umfang von 20 C absolviert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur
Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Block 1:
Wahlmodul
Anthropologie
Wahlmodul
Organismische
Diversität – Botanik (ohne
Bestimmungsübungen)
3 Orientierungsmodule
3 Orientierungsmodule
Lernziele:
Überblick und Einblick in die Evolution des Menschen und
seiner Primaten-Verwandten bezüglich ihrer physischen
Ausstattung, ihres Verhaltens und molekularer Systeme;
Überblick und Einblick in Coevolutionen von biologischen
und kulturellen Merkmalen bzw. Errungenschaften.
Fachkompetenzen:
Studierende sollen in der Lage sein, die biologischen Anteile
anthropologischer Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und die Verbindung zu kulturellen, ökologischen bzw.
verhaltensbiologischen Fragenkomplexen herzustellen.
Überblick über wichtige Inhalte der Systematik und Ökologie;
Überblick über das System der Pflanzen; Erwerb der Fähigkeit zum ökologischen Denken und zur Bewertung von Biodiversität
(die Vorlesung „Ökologie“ ist auch Bestandteil des Moduls
„Organismische Diversität – Zoologie)
68
Vorlesung:
Klausur,
90 Minuten
_
10 / 7
Praktikum:
Klausur 60
Minuten
_
1 Klausur
à 90 Minuten
6 / 4,5
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
Wahlmodul
Organismische
Diversität – Zoologie
(ohne Bestimmungsübungen)
Wahlmodul
Pflanzenphysiologie
Wahlmodul
Zoophysiologie
3 Orientierungsmodule
3 Orientierungsmodule
3 Orientierungsmodule
Überblick über wichtige Inhalte der Ökologie; Überblick über
das System der Tiere; Erwerb der Fähigkeit zum ökologischen Denken und zur Bewertung von Biodiversität
(die Vorlesung „Ökologie“ ist auch Bestandteil des Moduls
„Organismische Diversität - Botanik)
Kenntnis der grundlegenden Themen der Pflanzenphysiologie (z.B. Wasserhaushalt, Photosynthese, Transport); Fähigkeit zur Konzeption und Durchführung von pflanzenphysiologischen Versuchen
Lernziele:
Verständnis für Gestalt und Funktion von Nervenzellen, Gliazellen und Sinneszellen sowie Sinnesorganen; Verständnis
für Prinzipien zentraler Verarbeitung von Sinnesmeldungen.
Verständnis für die Funktion von Hormonsystemen und verschiedene vegetative Funktionen wie Atmung, Energiehaushalts, Verdauung und Exkretion
_
2 Klausuren
je 60 Minuten
6 / 7,5
Klausur
90 min
10/7
Studienleistung:
Protokolle
zu den
Versuchstagen
Studienleistung:
Vorlesung:
2 Teilklausuren,
je 60 Minuten
10/7
Fachkompetenzen:
testierte ProtoEinsicht in die komplexen Wechselwirkungen physiologischer
kolle
Praktikum:
Leistungen des nervösen, sensorischen und vegetativen
1 Klausur
Systems; Beurteilungsfähigkeit für die Bedeutung einzelner
120
Minuten,
physiologischer Leistungen für den gesamten Organismus
und seine Anpassungsfähigkeit an die gegebenen Umweltbedingungen
Block 2:
Wahlmodul
Biochemie
3 Orientierungsmodule
Grundlegende Stoffkenntnisse und einen Überblick über
Grundprinzipien biochemischer Reaktionen sowie die Anwendung biochemischer Methoden: Einsicht in die Grundla-
69
_
Klausur
90 min.
10/7
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
gen der Proteinchemie, Genetische Grundlagen: DNA, RNA,
Enzyme, Kohlenhydrate, Lipide und Zellmembranen, Grundlagen des Metabolismus, Signal Transduktion,
Wahlmodul
Entwicklungs- und Zellbiologie
Wahlmodul
Genetik
Wahlmodul
Mikrobiologie
3 Orientierungsmodule
Entwicklungsbiologisch relevante Aspekte der Zellbiologie,
zentrale Themen der tierischen und pflanzlichen Entwicklungsbiologie, klassische und molekularbiologische Methoden der Entwicklungsbiologie, Modellorganismen.
_
Klausur
90 min.
10/7
3 Orientierungsmodule
Aufbau von DNA und Proteinen; chemische Reaktionen in
Zellen; Trankription: RNA-Synthese, RNA-Polymerase, Promotoren, Initiation, Termination; Translation: tRNAs und
Aminoacylierung, Ribosomen, Peptidyltransferasereaktion,
Initiation, Elongation und Termination; Genetischer Code;
Regulation der Genexpression: negative und positive Kontrolle, DNA-Replikation: DNA-Polymerasen, chemische Aspekte der Polymerisationsreaktion, Exonukleaseaktivität,
Initation und Synchronisation mit dem Zellzyklus, Elongation
und topologische Probleme; DNA-Reparatur; Genetische
Rekombination
_
Klausur
240 min.
10/7
_
1 Klausur
120 Min.
bestehend
aus Teil A
zur Vorlesung und
Teil B zum
Praktikum
Gewichtung:
Teil A 60%,
Teil B 40%)
10/7
3 Orientierungsmodule
Grundlagenwissen über Systematik, Zellbiologie, Wachstum
und Vermehrung, Stoffwechselvielfalt und die ökologische,
medizinische und biotechnologische Bedeutung von Mikroorganismen; Grundkenntnisse über Techniken des Umgangs
mit Mikroorganismen (Mikroskopische Methoden, steriles
Arbeiten, Kultivierung, Anreicherung, Vereinzelung, Differenzierung, Identifizierung, Genübertragung und Stoffwechselanalyse von Mikroorganismen).
70
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Es müssen mindestens 53 Credits im Fach Biologie absolviert worden sein, darunter alle Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 43 C.
4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Grundlegende Ziele, Erkenntnisse und Forschungsansätze der Didaktik der Biologie kennen und verstehen
-
[Didaktik der Biologie]
Wahlpflichtmodul
Einführung in die Didaktik
der Biologie
-
3 Orientierungsmodule -
(Pflichtmodul für das Profil
Lehramt)
Zu entwickelnde (Schüler-) Kompetenzen kennen
bzw. Kompetenzmodelle erläutern können und als
Referenz für kumulatives Lernen im Fach Biologie
verstehen.
Biologiedidaktische (Forschungs-) Ansätze kennen,
verstehen und beurteilen. Grundlegende Erkenntnisse empirisch biologiedidaktischer Forschung
kennen und verstehen.
Biologiedidaktische Standardliteratur kennen. Biologiedidaktik als fachbezogene Berufswissenschaft
verstehen.
Biologische Erkenntnisse didaktisch aufbereiten, adressatengerecht vermitteln und reflektieren können
-
Lernvoraussetzungen analysieren und in die Vermittlung einbeziehen.
Medien zur Vermittlung gezielt auswählen, Einsatzkontexte gestalten. Lernmaterialien sachgerecht und
71
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Klausur (90
Min.)
(Team-)
Präsentation
6/5
(15 Min.)
zentraler
(davon werStudienleistungen
Aspekte des den 3 C dem
Portfolios
FachcurricuDokumentierte
(Konzeption lum und 3 C
und präsentierte
von Vermitt- dem ProfessiGruppenarbeit
lungsange- onalisierungsbot, fachdi- bereich zugedaktische
rechnet)
Umsetzung,
Evaluation,
Optimierung)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
-
didaktisch erstellen. Lernumgebungen für selbstgesteuertes biologisches Lernen gestalten.
Biologische Vermittlungsangebote didaktisch reflektieren und optimieren.
5. MODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (PFLICHT- UND OPTIONALBEREICH)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Klausur
90 min
3/2
2 x 60 Minuten oder
Teilprüfung
Ringvorlesung Teil II
3/2
Grundlegende Ziele, Erkenntnisse und Forschungsansätze der Didaktik der Biologie kennen und verstehen
[Biologie]
Wahlmodul
Vermittlungskompetenz in
der Biologie
3 Orientierungsmodule -
[Biologie]
Wahlmodul
Wissenschaftsgeschichte
(Teil der Ringvorlesung
Biologie Teil II)
keine
Zu entwickelnde (Schüler-) Kompetenzen kennen
bzw. Kompetenzmodelle erläutern können und als
Referenz für kumulatives Lernen im Fach Biologie
verstehen.
Biologiedidaktische (Forschungs-) Ansätze kennen,
verstehen und beurteilen. Grundlegende Erkenntnisse empirisch biologiedidaktischer Forschung
kennen und verstehen.
Biologiedidaktische Standardliteratur kennen. Biologiedidaktik als fachbezogene Berufswissenschaft
verstehen.
Grundlagen der allgemeinen und speziellen Wissenschaftsgeschichte.
72
Studienleistungen
Dokumentierte
und präsentierte
Gruppenarbeit
_
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie
[Biologie]
Wahlmodul
Statistik für Biologen
Mathematik
für Biologen
Statistik:
Kenntnis elementarer Begriffe aus der Wahrscheinlichkeitstheorie, aus der beschreibenden Statistik und der
schließenden Statistik.
_
1 Klausur
120 Minuten
4/3
[Biologie]
Wahlmodul
Bioinformatik I
3 Orientierungsmodule,
Mathematik
für Biologen
Methoden der Angewandten Bioinformatik, Internetbasierte Benutzung von grundlegenden BioinformatikWerkzeugen und Datenbanken.
_
Klausur 90
Minuten
10 / 7
[Biologie]
Wahlmodul
Scientific English I
3 Orientierungsmodule, Englisch
Mittelstufe II
Reading comprehension of scientific texts / Scientific
English / Organizing documents /Providing Depth /
Language: being precise, clear and concise / Illustrations: Making the right Choices / Writing reports, abstracts, short pCers and working with posters
_
73
Klausur
90 min
6/4
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH CHEMIE
1. KERNCURRICULUM (63 C)
Hinweis: Weitere 3 Credits werden aus dem Teilmodul 2 (nicht-schulbezogene Vermittlungskompetenz) des Moduls LG-FDC-I „Einführung in die
Fachdidaktik Chemie“ auf das fachwissenschaftliche Kerncurriculum Chemie angerechnet.
Pflichtmodule (57 Credits):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
LG-AC-I1
“Allgemeine und Anorganische Chemie LG”
keine
LG-OC-I (Orientierungsmodul)
“Einführung in die Organische Chemie LG”
keine
LG-AC-II
LG-AC-I
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen Art & Umfang Modulfür die Zulassung der Prüfungs- Umfang
zur Prüfung (Prüleistung
(Credfungsvorits,
leistungen)
SWS)
Allgemeine Chemie: Atombau und Periodensystem, EleKlausur (120
6 C,
mente und Verbindungen, Chemische Gleichungen und StöMin.)
6 SWS
chiometrie, Lösungen und Lösungsvorgänge, Chemische
Gleichgewichte, einfache Thermodynamik und Kinetik, Säure-Base-Reaktionen, Fällungs- und Komplexbildungsreaktionen, Redoxreaktionen;
Grundlagen der Anorganischen Chemie: Vorkommen,
Darstellung, Eigenschaften einiger Elemente und ihrer wichtigsten Verbindungen.
Bindungstheorie; Stereochemie; Stoffchemie und einfache
Klausur (120
6 C,
Transformationen (Kohlenwasserstoffe, Halogenalkane, AlMin.)
5 SWS
kohole, Ether, Amine, Aromaten, Carbonyl-Verbindungen,
Carbonsäuren und Derivate); Mechanismen (Nucleophile
Substitution, Eliminierung, Addition, aromatische Substitution, Oxidation, Reduktion, Umlagerungen, pericyclische Reaktionen); Naturstoffchemie: Fette, Kohlehydrate, Peptide/Proteine, Nukleinsäuren, Terpene, Steroide, Alkaloide,
Antibiotika, Flavone
Konzentrationsmaße, Massenwirkungsgesetz, Löslichkeits- sämtliche Testate 2 Klausuren
10 C,
74
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
“Anorganische Chemie
LG”
LG-OC-II
“Organische Chemie
LG”
Die Teilnahme an der
Sicherheitsbelehrung ist
Voraussetzung für eine
Teilnahme
am Praktikum.
LG-OC-I
LG-PC-I
Pflichtmodul
“Physikalische Chemie I Mathematik
LG”
(M-1-P "Mathematik f.
Chemiker"
oder "Mathematik für
Biologen"),
falls Mathematik nicht
produkt, Grundlagen der Thermodynamik anorg. Reaktionen, galv. Elemente, Spannungsreihe, Halbzellentypen und
ihre Potentiale, Anwendungen der Elektrochemie, Elektrolyse, Zersetzungsspannung, Brönsted-Säuren und Basen, KSund KB-Werte, pH-Werte starker und schwacher Säuren und
Basen, Puffersysteme, indikatometrische, potentiometrische
und konduktometrische Titrationen, Chemie der Nichtmetalle, Chemie der Metalle, Grundlagen der Komplexchemie,
Bindungsmodelle, Trennungsgang und qual. Analyse.
Laboratoriumstechnik und Sicherheitsbestimmungen, Radikalreaktionen, Nucleophile Substitution, Eliminierung unter
Bildung von C-C-Mehrfachbindungen, Additionen an nichtaktivierte C-C-Mehrfachbindungen, Elektrophile Substitution
am Aromaten, Carbonylreaktionen, heteroanaloger Carbonylverbindungen, Analytische Versuche, Naturstoffpräparate
Allgemeine Chemie: Gase, Gasmischungen, Ein- und Zweistoffsysteme mit den Phasen gasförmig/ flüssig/ fest,
Stofftrennung;
Chemische Thermodynamik: Hauptsätze der Thermodynamik, thermodynamische Funktionen, stoffliches Gleichgewicht und Massenwirkungsgesetz, Gleichgewichtsberechnungen in homogenen und heterogenen Phasen;
Elektrochemie: Elektrolytgleichgewichte, elektrische Leitfähigkeit von Ionen in Lösung, elektromotorische Kraft;
Chemische Kinetik: Geschwindigkeitsgleichun-
75
des Praktikums
und Praktikumsprotokolle
(jeweils 180
Min.; jeweils
50% der Modulnote)
16 SWS
Erfolgreiche Teilnahme am Praktikum (ohne Note),
Versuchsprotokolle (je max. 5
Seiten), erfolgreiche Teilnahme an
praktikumsbegleitenden (unbenoteten) Kurztests, Referat/Präsentation
über ein vorgegebenes Thema.
60% der in den
wöchentlichen
Kurztests erreichbaren Punkte,
75% bearbeitete
Übungsaufgaben
sowie Präsentation von bis zu drei
Übungsaufgaben
in den Übungen
Klausur
(180 Min.)
10 C,
16 SWS
Klausur
(Dauer: 120
Min.)
5 C,
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
zweites Fach gen/Zeitgesetze einfacher Reaktionen, Geschwindigkeitskoist.
effizient, Aktivierungsenergie und deren Temperaturabhängigkeit.
LG-PC-II
"Physikal. Chemie II
LG”
LG-PC-I
LG-FL
“Fächerübergreifendes
Lernen LG”
Teilmodul 1:
LG-OC-I;
Teilmodul 2:
Teilmodul 1: Biomoleku- LG-AC-I
lare Chemie
Allgemeine Chemie: Gase, Gasmischungen, Ein- und Zweistoffsysteme mit den Phasen gasförmig/flüssig/fest,
Stofftrennung, Molmassenbestimmung, Titrationskurven und
PufferkCazität;
Chemische Thermodynamik: Hauptsätze der Thermodynamik, thermodynamische Funktionen, Messung von Reaktionsenthalpien, stoffliches Gleichgewicht und Massenwirkungsgesetz, experimentelle Bestimmung einer Gleichgewichtskonstanten sowie deren Temperaturabhängigkeit,
Phasengleichgewicht, experimentelle Bestimmung von
Dampfdrücken sowie deren Temperaturabhängigkeit,
Gleichgewichtsberechnungen in homogenen und heterogenen Phasen;
Elektrochemie: Elektrolytgleichgewichte, elektrische Leitfähigkeit von Ionen in Lösung, experimentelle Messung der
Äquivalentleitfähigkeit starker und schwacher Elektrolyte,
elektromotorische Kraft; experimentelle Bestimmung thermodynamischer Größen aus EMK-Messungen;
Chemische Kinetik: Geschwindigkeitsgleichungen/ Zeitgesetze einfacher Reaktionen, Geschwindigkeitskoeffizienten
und deren experimentelle Bestimmung, Aktivierungsenergie.
Biomolekulare Chemie: Grundlagen der Biochemie unter
chemischen Gesichtspunkten: Struktur und Funktion von
Proteinen und Nukleinsäuren, Chemie der wichtigsten Stoffwechselwege wie Glykolyse, Citratcyclus und Atmungskette
sowie die Grundzüge der Replikation und Proteinbiosynthese, Mechanismen enzymatischer Reaktionen/Regulation,
Vererbung/genetische Methoden.
Teilmodul 2: Umwelt-
76
Erfolgreiche Teil- mündliche Prü- 8 C,
nahme am Prakti- fung (Dauer: 30 6 SWS
kum (es müssen
Min.)
alle Versuchsprotokolle testiert
sowie alle Kolloquien zu den Versuchen bestanden
sein), ferner erfolgreiche Teilnahme am Seminar (Ausarbeitung
und Präsentation
eines vorgegebenen Seminarthemas).
Teilmodul 1: erfolgreich absolvierte Übungen
Teilmodul 1:
Klausur (90
Min., gewichtet
mit 4 C)
Teilmodul 2:
Klausur (120
Min., gewichtet
7 C,
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
chemie
LG-OC-III
“Spezielle Organische
Chemie LG”
LG-OC-II
Umweltchemie: Wichtige anthropogene Prozesse wie Metall, Energie- und Lebensmittelproduktion, Transport, Wiederverwertung und Abfallbehandlung; Interpretation der
Chemie, die sich in unserer Umwelt abspielt, mit Hilfe von
Reaktionsgleichungen, Struktur und Bindung und grundlegenden chemischen Konzepten
Chemische und biochemische Grundlagen aus den Themenbereichen: Kohlenhydrate, Aminosäuren/Peptide, Lipide, Nucleinsäuren, Photosynthese, Antibiotika und Enzyme.
Grundlegende Mess- und Arbeitstechniken.
Isolierung von Naturstoffen, Auf- u. Abbaureaktionen, steriles Arbeiten, Reinheitskontrolle durch physikal. Konstanten
und Dünnschichtchromatographie, Deutung von Spektren
(UV, MS, NMR).
77
mit 3 C)
Erfolgreiche Teilnahme am Praktikum (ohne Note)
sowie Referat/
Präsentation über
ein vorgegebenes
Thema.
bewertete Prak- 5 C,
tikumsprotokol- 7 SWS
le (je max. 5
Seiten Umfang)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
Wahlpflichtmodule2 (6 Credits)
In Abhängigkeit von der Fächerkombination ist eines der beiden Module im Umfang von 6 auszuwählen:
M-1-P "Mathematik für Chemiker I" (6 C, 6 SWS), falls nicht Biologie oder Mathematik zweites Fach ist bzw.
B.phy.106 "Experimentalphysik I für Nebenfach" (6 C, 6 SWS), falls Biologie oder Mathematik als zweites Fach gewählt wurde.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
M-1-P
keine
"Mathematik für Chemiker I"
B.phy.106
keine
"Experimentalphysik I
für Nebenfach”
2
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen Art & Umfang
für die Zulassung der Prüfungszur Prüfung (Prüleistung
fungsvorleistungen)
Zahlen; Vektoren; Funktionen einer Variablen, Differentiation
unbenotete
und Integration; Funktionen von mehreren Variablen, DiffeKlausur
rentiation und Integration; Lineare Algebra.
(180 Min.)
Kenntnisse und theoretische Beschreibung physikalischer
unbenotete
Prozesse aus den Bereichen Mechanik, Elektrizitätslehre,
Klausur
Optik und Wärmelehre
(180 Min.)
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
6 C,
6 SWS
6 C,
6 SWS
Die Belegung der Wahlpflichtmodule ergibt sich aus den Fächerkombinationen mit folgender tatsächlicher Verteilung der Credits auf die Fächer:
Modul
M-1-P "Mathematik für Chemiker I" 4
B.phy.106
Fächerkombinationen und die jeweils verteilten Credits im Pflichtbereich
Chemie/Biologie
Chemie/Mathematik
Chemie/Physik
0/6
0/0
6/0
6/0
6/0
Chemie/Andere3
6/0
0/0
0/0
3
Studierenden, die Chemie mit einem anderen Fach als Biologie, Mathematik oder Physik kombiniert haben, wird dringend empfohlen, das Modul
B.phy.106 als Wahlmodul im Optionalbereich zu belegen.
4
Als Alternative zum Modul M-1-P "Mathematik für Chemiker I" kann das Modul "Mathematik für Biologen“ (6 C) belegt werden.
78
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
2. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Modultitel
LG-FDC-I
„Einführung in die Fachdidaktik Chemie”
Teilmodul 1: Einführung in
die Fachdidaktik Chemie
Zugangsvoraussetzungen
Teilmodul 1:
keine
Teilmodul 2:
LG-AC-II
Prüfungsanforderungen
Teilmodul 1: Fachdidaktische Modelle und Konzepte
Teilmodul 2: Die Erkenntnisse, die sich aus dem Beobachten und Betreuen von Schülerexperimenten im XLAB ergeben haben, sollen in
einem Bericht zusammengefasst und auf die Übertragbarkeit in den
schulischen Alltag überprüft werden.
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Teilmodul 1: Klau- 6 C,
sur (90 Min., 50% 4 SWS
der Modulnote)
Teilmodul 2:
bewerteter Bericht
(50% der Modulnote)
Teilmodul 2: Experimentieren an Stationen
Teilmodul 1 (schulbezogene Vermittlungskompetenz) wird mit 3 C auf den Professionalisierungsbereich angerechnet, Teilmodul 2 (nichtschulbezogene Vermittlungskompetenz) wird mit 3 C auf das fachwissenschaftliche Kerncurriculum Chemie angerechnet,.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen die Module LG-AC-I, LG-OC-I, LG-PC-I, LG-AC-II,
LG-OC-II und LG-FDC-I erfolgreich absolviert worden sein; zudem das Modul B.phy.106 sofern Biologie oder Mathematik als zweites Fach studiert
wird bzw. das Modul M-1-P "Mathematik f. Chemiker I" oder das Modul BAB-07-2Fa „Mathematik für Biologen“ bei anderen Fächerkombinationen.
Soll die Bachelorarbeit im Fach Chemie angefertigt werden, so wird empfohlen, zuvor im Optionalbereich das Modul LG-FPChem zu belegen.
4. EINE WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECK DER NOTENVERBESSERUNG ist ausgeschlossen.
79
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie
5. WAHLMODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
LG-FPChem
"Fachprojekt Chemie”
LG-AC-II,
Fachlicher Hintergrund des bearbeiteten Projekts
LG-OC-II,
LG-PC-I, LGFDC-I
PB-1-P
LG-AC-I
Teilmodul 1: Grundbegriffe der Toxikokinetik und –dynamik,
“Gefährliche Stoffe”
der chemischen Cancerogenese, der Reproduktions-, Immun- und Ökotoxikologie; Toxische Wirkungen von Metallen,
Teilmodul 1:Toxikologie
organischen Lösemitteln, Reizgasen, Pestiziden und Arzfür Chemiker
neimitteln
Teilmodul 2: Grundbegriffe des nationalen und europäischen
Teilmodul 2: Spezielle
Rechtssystems, Verständnis des ChemG und hieraus resulRechtskunde für Chetierender Rechtsverordnungen insbesondere ChemVerbotsV
miker
sowie GefStoffV.
RC-W
Teilmodul 2: Teilmodul 1: Zerfallsarten und -gesetze, Wechselwirkung mit
"Grundlagen der Radio- Erfüllung der Materie, Isotopieeffekte, Energiebilanz, Isotopengewinnung,
chemie“
gesetzlichen Markierungsarten, Strahlungsnachweis, Dosisbegriffe, AnTeilmodul 1: Radioche- Bestimmun- wendung
mie
gen zum
Teilmodul 2: Isotopenaustausch, Aktivierung, radioaktives
Teilmodul2: Radioaktive Arbeiten im Gleichgewicht, Nuklidgeneratoren, Retention, WirkungsgraIsotope
Kontrollbede, Kalibrierung von Messgeräten
reich
80
Voraussetzungen Art & Umfang Modulfür die Zulassung der Prüfungs- Umfang
zur Prüfung (Prüleistung
(Credfungsvorits,
leistungen)
SWS)
mündliche Prü- 6 C
fung
(30 Min.)
Teilmodul 1:
Klausur (60
Min., 50% der
Modulnote)
4 C,
4 SWS
Teilmodul 2:
Klausur (120
Min., 50% der
Modulnote)
Teilmodul 1:
6 C,
Klausur (120
8 SWS
Min., zählt 50%
zur Modulnote)
Teilmodul 2:
Klausur (120
Min., zählt 50%
zur Modulnote)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH DEUTSCHE PHILOLOGIE / DEUTSCH
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (66 Credits):
Hinweis: Modul 4 im Umfang von 3 C wird für Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzt durch Modul 5 im Umfang von 6 C. Von
diesen 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
ZugangsvorausPrüfungsanforderungen
Art & Umfang der Modul-Umsetzungen
Prüfungsleistung fang (Credits,
SWS)
Basismodul 1.1: Einfüh- keine
Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veran- 4 Klausuren à 90 12 C/
rung in die Germanistik –
8 SWS
staltungen erworbenen Kenntnisse im Bereich Grundwissen Minuten
Grundtechniken, Konund Grundtechniken des philologischen Arbeitens sowie den
zepte, Methoden
Nachweis der Befähigung, die Kenntnisse zu Grundbegriffen
(Orientierungsmodul)
und Methoden der Germanistik selbstständig zu gebrauchen.
Die in den Basislehrveranstaltungen erworbenen Grundkenntnisse sollen in den begleitenden Tutorien unter den Aspekten
der Elementarisierung, Transferierung, Anwendung und Übung
vertieft und erprobt werden.
keine
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS
Teilmodul 1: Vorlesung
Klausur à 90 MiGrundlagen 1.1
nuten
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C/ 2 SWS
Teilmodul 2: Basisseminar keine
Klausur à 90 MiLiteraturwissenschaft 1.1
nuten
Teilmodul 3: Basisseminar keine
Mediävistik 1.1
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS
Klausur à 90 Minuten
Teilmodul 4: Basisseminar keine
Sprachwissenschaft 1.1
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS
Klausur à 90 Minuten
81
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
Basismodul 1.2: Einfüh- Erfolgreicher Abrung in die Germanistik – schluss von BasismoGrundtechniken, Kondul 1.1
zepte, Methoden
(Orientierungsmodul)
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der 4 Klausuren à 90
Lage sind, die erworbenen Kenntnisse und Analysetechniken Minuten
auf exemplarische Gegenstände anzuwenden, ihre Ergebnisse selbstständig darzustellen und die verwendeten Konzepte auf ihre Voraussetzungen hin kritisch zu reflektieren.
Die in den Basislehrveranstaltungen erworbenen Grundkenntnisse sollen in begleitenden Tutorien unter den Aspekten der Elementarisierung, Transferierung, Anwendung und
Übung vertieft und erprobt werden.
Teilmodul 1: Vorlesung
Erfolgreicher Abs.o
Teilmodulprüfung:
Grundlagen 1.2
schluss von BasismoKlausur à 90 Midul 1.1
nuten
Erfolgreicher
Abs.o
Teilmodulprüfung:
Teilmodul 2: Basisseminar
schluss
von
BasismoKlausur à 90 MiLiteraturwissenschaft 1.2
dul 1.1
nuten
s.o
Teilmodulprüfung:
Teilmodul 3: Basisseminar Erfolgreicher Abschluss von BasismoKlausur à 90 MiMediävistik 1.2
dul 1.1
nuten
12 C/
8 SWS
3 C / 2 SWS
3 C/ 2 SWS
3 C/ 2 SWS
s.o
Teilmodul 4: Basisseminar Erfolgreicher Abschluss
von
BasismoSprachwissenschaft 1.2
dul 1.1
Teilmodulprüfung: 3 C/ 2 SWS
Klausur à 90 Minuten
Aufbaumodul 2.1: Literaturwissenschaft – Historische und systematische Perspektiven
1. Vorlesung Literaturwissenschaft: Gattungen in
historischer und systematischer Hinsicht
2. Aufbauseminar Literaturwissenschaft
Modulprüfung:
6 C/
Seminararbeit von 4 SWS
ca.15 Seiten Umfang
Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen
1.1 & 1.2) sowie der
Teilmodule 2 (Basisseminar Literaturwissenschaft 1.1 & 1.2)
der Basismodule 1.1
& 1.2
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der
Lage sind, literarhistorische Zusammenhänge seit der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart zu erkennen, exemplarische Textkorpora methodengeleitet in den jeweils relevanten
Entstehungs-, sowie Rezeptions- und Wirkungszusammenhängen systematisch zu erschließen und ihre Ergebnisse in
angemessener Form aufzubereiten und zu präsentieren.
82
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
Aufbaumodul 2.2: Mediävistik– Historische und
systematische Perspektiven
1. Vorlesung Mediävistik:
Gattungen in historischer
und systematischer Hinsicht
2. Aufbauseminar Mediävistik
Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen
1.1 & 1.2) sowie der
Teilmodule 3 (Basisseminar Mediävistik
1.1 &
Die Studierenden weisen nach,
a) dass sie in der Lage sind, einen mittelhochdeutschen Text
von mittlerer Schwierigkeit zu übersetzen,
b) dass sie über Übersicht zum Gattungsspektrum der deutschen Literatur vom Früh- bis zum Spätmittelalter verfügen,
c) dass sie in der Lage sind, Texte in die Entstehungs-, Aufführungs- und Überlieferungskontexte einzuordnen und die
1.2) der Basismodule
1.1 & 1.2
Dynamik mittelalterlicher Gattungsbegriffe für die eigene
Interpretation zu nutzen.
Modul 2.3: Aufbaumodul
Sprachwissenschaft –
Historische und systematische Perspektiven
1. Vorlesung Sprachwissenschaft: Kommunikative
Einheiten: Wort, Satz,
Text, Diskurs
2. Aufbauseminar Sprachwissenschaft
Modul 3.1: Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft – Text, Medien,
Kultur
1. Vorlesung: Geschichte
und Theorie der Literatur
2. Vertiefungsseminar Literaturwissenschaft
Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen
1.1 & 1.2) sowie der
Teilmodule 4 (Basisseminar Sprachwissenschaft 1.1 & 1.2)
der Basismodule 1.1
& 1.2
Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten
Analyse von Sprache und Kommunikation auf allen Ebenen
des Sprachsystems.
Erfolgreicher Abschluss des Moduls
2.1
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Modulprüfung:
7 C/ 4 SWS
Lage sind, auf der Grundlage von Theorien und Methoden Seminararbeit von
der Text- und Medienanalyse in kulturwissenschaftlicher Per- ca. 18 Seiten
spektive Texte unterschiedlicher medialer Verfassung nach
zielgerichteten methodischen Entscheidungen zu analysieren
und diese dabei in historische Konzepte und systematische
Fragestellungen einzubinden.
Modul 3.2: Vertiefungs-
Erfolgreicher Ab-
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der
83
Modulprüfung:
6 C/
Seminararbeit von 4 SWS
ca.15 Seiten Umfang
Modulprüfung:
6 C/
Seminararbeit von 4 SWS
ca. 15 Seiten Umfang
Modulprüfung:
7 C/ 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
modul Mediävistik – Text,
Medien, Kultur
1. Vorlesung: Geschichte
und Theorie der Mediävistik
2. Vertiefungsseminar Mediävistik
Modul 3.3.: Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft – SpracheMedium-Gesellschaft
1. Vorlesung: Text, Medium und Sprachverwendung
2. Vertiefungsseminar
Sprachwissenschaft
schluss des Moduls
2.2
Lage sind, einzelne Fragestellungen auf der Grundlage eige- Seminararbeit von
ner Analysen darzustellen und in die aktuellen methodologi- ca. 18 Seiten
schen Kontexte (z.B. Überlieferungsgeschichte, Strukturanalyse, Sozialgeschichte, historischen Anthropologie, etc.)
einzuordnen.
Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2.3
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Modulprüfung:
7 C/ 4 SWS
Lage sind, selbstständige komplexe Kommunikate (gespro- Seminararbeit von
chene und geschriebene Sprache sowie Medienkommuni- ca. 18 Seiten
kate) angemessen zu analysieren sowie die inhaltlichen und
methodologischen Adäquatheitskriterien zu reflektieren.
Modul 4: Pflichtmodul:
Außerschulische Wissensvermittlung
Basisseminar: außerschulische Fachdidaktik
Erfolgreicher Abschluss der Basismodule 1.1 und 1.2
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie Wissenstransfer und außerschulische Wissensvermittlung aus fachlicher und didaktischer Perspektive reflektieren und auf verschiedene außerschulische Praxisfelder anwenden können.
Sie können Vermittlungsfragen in ihrem Beitrag zur wissenschaftlichen Modellierung der Gegenstände des Faches
(Deutsche Sprache und Literatur) verstehen und kritisch reflektieren, die Inhalte der Germanistik auf Fragen der medialen Vermittlung und ihrer institutionellen Ansiedelung beziehen - auch in ihrer historischen Einbindung - und kennen
Vermittlungsverfahren und -einrichtungen im außerschulischen Bereich, kennen Praxisfelder und zentrale Konzepte
lebenslangen Lernens und kultureller Erwachsenenbildung
und sie erwerben wichtige Kommunikations- und Vermitt-
84
Modulprüfung:
3 C/ 2 SWS
schriftliche Vorbereitung und Nachbereitung im Gesamtumfang von
ca. 12 Seiten
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
lungskompetenzen
2. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C)
Hinweis: Diese Module können auch von Studierenden, die das berufsfeldbezogene, das lehramtbezogene Profil oder das Profil „Studium generale“
wählen, als Wahlmodule im Professionalisierungsbereich /Optionalbereich belegt werden.
Module, die bereits im Wahlpflichtbereich absolviert worden sind, können im Wahlbereich (Schlüsselkompetenzen) nicht erneut absolviert werden.
Wahlpflichtmodul: Angewandte Germanistik
1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der Angewandten Germanistik
2. Seminar: Angewandte
Germanistik
Erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls1.1
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die Techniken
des Faches auf spezifische Praxisgegenstände, etwa Sprachberatung,
Dramaturgie, Editionsphilologie u. a. anwenden können und dass sie
die jeweils nötigen Umsetzungstechniken und –routinen beherrschen.
Modulprüfung:
Seminararbeit von
ca. 15 Seiten Umfang
6C
4 SWS
Wahlpflichtmodul: Interkulturelle Germanistik
1. Seminar: Überblick Interkulturelle Germanistik/
Deutsch als Fremd- und
Zweitsprache
2. Seminar: Einführung in
Interkulturelle Fremdsprachendidaktik/ Deutsch als
Fremd- und Zweitsprache
mit Unterrichtshospitatio-
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule 1.1
und 1.2
Die Studierenden erwerben einen Überblick über die Entwicklung und
Struktur des Fachgebietes Interkulturelle Germanistik / Deutsch als
Fremd- und Zweitsprache, über Konzepte, Forschungsansätze und
Methoden sowie interkulturelles fremdsprachendidaktisches Grundlagenwissen. Sie erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind,
theoretische und didaktisch-methodische Vermittlungskonzepte im
Bereich Deutsch als Fremd- und Zeitsprache anwendungsbezogen
zu reflektieren und über Beurteilungskriterien im Hinblick auf Rahmenbedingungen und Zielgruppenrelevanz verfügen.
Modulprüfung:
Seminararbeit
von ca. 15 Seiten
Umfang
6C/
5 SWS
85
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
nen
Wahlpflichtmodul: Theoretische und historische
Problemstellung der
Germanistik
1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen
Problemstellung der Germanistik
2. Seminar: Grundlagen
der theoretischen und
historischen Problemstellung der Germanistik
Erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls 1.1
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die theoretischen
und historischen Fragestellungen des Faches selbständig reflektieren
und auf exemplarische Gegenstände beziehen können. Sie stellen
dabei unter Beweis, dass sie über fachlich gesicherte Basiskenntnisse hinsichtlich der Entwicklung und Systematik sowie den Formen
und Funktionen der deutschen Sprache und Literatur vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart verfügen. Darüber hinaus zeigen sie ihre
Befähigung zur systematischen Analyse von Sprache, Literatur und
Medien und belegen anhand exemplarischer Gegenstände ihre Einsichten in die wissenschaftstheoretischen und methodologischen
Grundlagen des Faches uns seiner Entwicklung.
Modulprüfung:
Seminararbeit
von ca. 15 Seiten
Umfang
6C/
5 SWS
3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (6 C)
Hinweis: Dieses Modul ist von Studierenden, die das lehramtbezogene Profil wählen, statt Modul 4 zu belegen. Von den 6 C werden 3 C (schulische
Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modul 5: Modul Fachdidaktik Deutsch-Außerschulische und schulische Fachdidaktik
Erfolgreicher Abschluss der Module
1.1 und 1.2
Lernziele, Kompetenzen, Prüfungsanforderungen
Die Studierenden der außerschulischen Fachdidaktik können
Vermittlungsfragen in ihrem Beitrag zur wissenschaftlichen
Modellierung der Gegenstände des Faches (Deutsche Sprache und Literatur) verstehen und kritisch reflektieren, die Inhalte der Germanistik auf Fragen der medialen Vermittlung
und ihrer institutionellen Ansiedelung beziehen - auch in ihrer
historischen Einbindung - und kennen Vermittlungsverfahren
und -einrichtungen im außerschulischen Bereich, kennen
86
Teilmodulprüfun- 6 C / 4 SWS
gen: schriftliche
Vorbereitung und
Nachbereitung im
Gesamtumfang
von ca. 12 Seiten
sowie
Seminarpapier/Präsentation,
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
Teilmodul 1: Basisseminar: Erfolgreicher AbAußerschulische Fachdischluss der Module
daktik
1.1 und 1.2
Teilmodul 2: Basisseminar: Erfolgreicher AbEinführung in die schulischluss der Module
sche Fachdidaktik Deutsch 1.1 und 1.2
Praxisfelder und zentrale Konzepte lebenslangen Lernens Klausur à 90 Miund kultureller Erwachsenenbildung und sie erwerben wich- nuten
tige Kommunikations- und Vermittlungskompetenzen
Die Studierenden der schulischen Fachdidaktik können
Fachdidaktik als Beitrag zur wissenschaftlichen Modellierung
des Faches aus der Vermittlungsperspektive verstehen und
kritisch reflektieren, kennen die Grundfragen der Fachdidaktik Deutsch, können sie darstellen und erläutern, kennen die
Lern- bzw. Kompetenzbereiche des Deutschunterrichts, deren Konzepte sowie die zentralen Bildungsziele des Faches,
auch in ihrer historischen Einbindung, können sie darstellen,
kritisch einordnen und auf die Schüler/innen beziehen und
können an den genannten Grundkonzepten den Zusammenhang von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Unterrichtspraxis aufzeigen und dabei auch den eigenen fachwissenschaftlichen Lernprozess mit der Frage nach der schulischen
Vermittlung verbinden.
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS
schriftliche Vorbereitung und Nachbereitung im Gesamtumfang von
ca. 12 Seiten
s.o.
Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS
Seminarpapier/Präsentation,
Klausur à 90 Minuten
87
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
4. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH:
Diese Module können von Studierenden, die das berufsfeldbezogene, das lehramtbezogene Profil oder das Profil „Studium generale“ wählen, als
Wahlmodule im Professionalisierungsbereich /Optionalbereich belegt werden.
Module, die bereits im Wahlpflichtbereich absolviert worden sind, können im Wahlbereich (Schlüsselkompetenzen) nicht erneut absolviert werden.
Wahlmodul: Angewandte
Germanistik
1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der Angewandten Germanistik
2. Seminar: Angewandte
Germanistik
Erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls1.1
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die Techniken
des Faches auf spezifische Praxisgegenstände, etwa Sprachberatung,
Dramaturgie, Editionsphilologie u. a. anwenden können und dass sie
die jeweils nötigen Umsetzungstechniken und –routinen beherrschen.
Modulprüfung:
Seminararbeit von
ca. 15 Seiten Umfang
6C
4 SWS
Wahlmodul: Interkulturelle Germanistik
1. Seminar: Überblick Interkulturelle Germanistik/
Deutsch als Fremd- und
Zweitsprache
2. Seminar: Einführung in
Interkulturelle Fremdsprachendidaktik/ Deutsch als
Fremd- und Zweitsprache
mit Unterrichtshospitationen
Wahlmodul: Theoretische und historische
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule 1.1
und 1.2
Die Studierenden erwerben einen Überblick über die Entwicklung und
Struktur des Fachgebietes Interkulturelle Germanistik / Deutsch als
Fremd- und Zweitsprache, über Konzepte, Forschungsansätze und
Methoden sowie interkulturelles fremdsprachendidaktisches Grundlagenwissen. Sie erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind,
theoretische und didaktisch-methodische Vermittlungskonzepte im
Bereich Deutsch als Fremd- und Zeitsprache anwendungsbezogen
zu reflektieren und über Beurteilungskriterien im Hinblick auf Rahmenbedingungen und Zielgruppenrelevanz verfügen.
Modulprüfung:
Seminararbeit
von ca. 15 Seiten
Umfang
6C/
5 SWS
Erfolgreicher
Abschluss
Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die theoretischen Modulprüfung:
und historischen Fragestellungen des Faches selbständig reflektieren Seminararbeit
88
6C/
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
Problemstellung der
des BasisGermanistik
moduls 1.1
1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen
Problemstellung der Germanistik
2. Seminar: Grundlagen
der theoretischen und
historischen Problemstellung der Germanistik
und auf exemplarische Gegenstände beziehen können. Sie stellen von ca. 15 Seiten
dabei unter Beweis, dass sie über fachlich gesicherte Basiskenntnis- Umfang
se hinsichtlich der Entwicklung und Systematik sowie den Formen
und Funktionen der deutschen Sprache und Literatur vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart verfügen. Darüber hinaus zeigen sie ihre
Befähigung zur systematischen Analyse von Sprache, Literatur und
Medien und belegen anhand exemplarischer Gegenstände ihre Einsichten in die wissenschaftstheoretischen und methodologischen
Grundlagen des Faches uns seiner Entwicklung.
Wahlmodul: Systematische Aspekte germanistischer Forschung
Seminar: Systematische
Aspekte germanistischer
Forschung
erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls 1.1
Wahlmodul: Text- und
Kommunikationsmanagement
Seminar: Text- und
Kommunikationsmanagement
erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls 1.1
Das Modul befähigt die Studierenden zu einer kritischen Reflexion
der fachwissenschaftlichen Methoden, Prämissen und Theorien. Es
regt zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den Analysesystematiken des Faches an. Es stellt primär theoretische und methodologische Aspekte des Faches ins Zentrum und regt zur Methodenreflexion und paradigmatischen Orientierung gleichermaßen an. Konzeptionelle Abgrenzungen des Faches werden in systematischer Hinsicht thematisiert und bewertet. Unter kulturwissenschaftlicher Prämisse wird dabei das Verhältnis von Texten zum geistes- und ideengeschichtlichen, philosophischen, soziokulturellen, politischen und
ökonomischen Kontext erörtert.
Die Studierenden erwerben in diesem Modul analyse- und forschungsbasiert zentrale Kompetenzen der Organisation und des Managements kommunikativer Prozesse (schriftlich und mündlich), so
etwa Kompetenzen der Planung, Präsentation, Steuerung, Vermittlung, Beratung, Konsultation und nicht zuletzt der Optimierung von
Kommunikation.
Zentrale Inhalte sind theoretische und empirische Analysen sowie die
praktische Erprobung wichtiger Techniken zur Untersuchung und
Optimierung von Sprache und Literatur. Untersuchungsgegenstände
89
Modulprüfung:
Seminararbeit
von ca. 12 Seiten
Umfang
4C/
2 SWS
Modulprüfung:
Seminararbeit
von ca. 12 Seiten
Umfang
4C/
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch
sind neben literarischen Werken mit ihren spezifischen Produktionsund Rezeptionsbedingungen auch Literaturkritik sowie die praktische
Untersuchung von Printmedien, Formen der medialen Inszenierung
von Kommunikation sowie schriftliche und mündliche Kommunikationsformen in verschiedenen Domänen.
5. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 52 Credits des Faches Deutsch absolviert worden sein.
90
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ENGLISCH / ENGLISCHE PHILOLOGIE
1. VORBEMERKUNGEN/ HINWEISE:
Hinweis zur Fächerkombination „Englische Philologie“ mit „American Studies“

Wird das Fach Englische Philologie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Fach American Studies kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a,
EPB 5.a, EPB 8.a, EPB 10.a).
Übersicht: Regeln zur Modulbelegung
Für die Belegung von Wahlpflichtmodulen gelten folgende Regeln:

Aus den mit "EPB … a/b" gekennzeichneten Wahlpflichtmodulen ist jeweils eines zu wählen.

In den Wahlpflichtmodulen zur Literatur- und Kulturwissenschaft sind die Lehrveranstaltungen des Basismoduls Englische Philologie wechselseitig austauschbar. Mit dem Besuch eines anglistischen bzw. amerikanistischen Einführungs-Proseminars ist noch keine Festlegung auf das jeweilige Teilfach verbunden. Näheres ist den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen.

In den Wahlpflichtmodulen zur Literatur- und Kulturwissenschaft sind die Aufbaumodule 1 und 2 jeweils wechselseitig austauschbar. Erst der Besuch der Vertiefungsmodule (EPB 8.a, EPB 8.b) setzt verpflichtend den Besuch eines Aufbaumoduls 2 derselben Ausrichtung voraus. Näheres ist
den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen.

In den Wahlpflichtmodulen zur Sprachwissenschaft sind die Lehrveranstaltungen des Basismoduls Englische Philologie wechselseitig austauschbar. Mit dem Besuch eines mediävistischen bzw. linguistischen Einführungs-Proseminars ist noch keine Festlegung auf das jeweilige Teilfach
verbunden. Näheres ist den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen.
91
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch

Nicht als Wahlpflichtmodule eingebrachte Module aus dem jeweils anderen Teilfach können in den Optionalbereich eingebracht werden.

Zum Erwerb der im Studiengang vorgeschriebenen 66 C im fachwissenschaftlichen Studium sind auf jeden Fall folgende Lehrveranstaltungen zu
belegen: EPB 1, EPB 2, EPB 3.a oder .b, EPB 4.a oder .b, EPB 5.a oder .b, EPB 6.a oder .b, EPB 7 N, EPB 8.a oder .b, EPB 9.a oder .b. Zur
Aufteilung der Module auf die Studiensemester vgl. den Verlaufsplan.

Wird das Fach im wissenschaftsorientierten Profil auf 84 C studiert, so kommen folgende Module hinzu: EPB 10.a oder .b, EPB 11.a oder .b, EPB
12.
2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN

Quiz
schriftliche unangekündigte 10-minütige Überprüfung der Lektürevorbereitung

Midterm Exam
schriftliche 30-minütige Überprüfung der bis zur Mitte des Semesters erworbenen Kompetenzen und des bis dahin vermittelten Wissens

Forschungsbericht
selbstständig recherchierter schriftlicher Überblick (20 Seiten/7500 Wörter) über die Forschungslage zu einem ausgewählten Thema mit Bewertung wesentlicher Forschungsbeiträge und -ansätze

Planungs- und Durchführungsskizze
Eine Planungs- und Durchführungsskizze dient dazu, Vorüberlegungen insbesondere zu Zielen und Vorgehensweisen für ein Projekt oder eine
Seminarsitzung zu erfassen, in dem bzw. in der auch mögliche weiterführende Fragestellungen berücksichtigt werden, und die geplante Durchführung tabellarisch festzuhalten. Integraler Bestandteil einer Planungs- und Durchführungsskizze ist die Reflexion der Vorgehensweise. Mittels
einer Planungs- und Durchführungsskizze zeigt die zu prüfende Person, daß sie über die notwendigen theoretischen didaktischen und fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden verfügt, ein begrenztes Thema sinnvoll für eine Gruppe aufzubereiten und zu präsentieren sowie die
tatsächliche Durchführung kritisch zu reflektieren. Der Umfang einer Planungs- und Durchführungsskizze für eine Seminarsitzung soll 2000 Wör-
92
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
ter nicht überschreiten; der Umfang einer Planungs- und Durchführungsskizze für ein Projekt soll 3500 Wörter nicht überschreiten. Die Dauer des
Bewertungsverfahrens soll vier Wochen nicht überschreiten.

Portfolio
Ein Portfolio ("DokumentenmCpe") dient dazu, den eigenen Studienverlauf reflektierend und kommentierend zu dokumentieren. In einem Portfolio
werden verschiedene kürzere Aufgaben zusammengefaßt (z. B. Stundenprotokolle, Reflexionen zu Hausaufgaben, Lektürezusammenfassungen;
auch multimediale Arbeiten können einbezogen werden).
93
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
3. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule:
Hinweis: Modul EBP 7.1.N im Umfang von 3 C wird für Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzt durch Modul EBP 7.1.L im Umfang von 6 C. Von diesen 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
Zugangs-
Voraussetzungen für die
Art und Umfang
Modulumfang
voraus-
Zulassung zur Prüfung
der Prüfungs-
(Credits, SWS)
setzungen
(Prüfungsvorleistungen)
leistung
1. Teilmodul (A):
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
1. Teilmodul (B):
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen;
Referat und zwei Quizzes oder
Midterm Exam (Bekanntgabe
der geforderten Prüfungsvorleistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können
durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden.
2. Teilmodul:
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min. (unbenotet)
Teilmodul 2: Klausur
zu 90 Min. (unbenotet)
Modul EPB 1
keine
(Pflichtmodul, Orientierungsmodul)
„Basismodul Englische Philologie“
(Teilmodul 1:
Grundlagen der
Kulturwissenschaft
(A) EinführungsProseminar "Introduction to the Study
of British Literature
and
Culture" oder Teilmodul 1: Grundlagen der Kulturwissenschaft (B) EinführungsProseminar "Introduction to the Study
of American Literature and Culture";
Teilmodul 2: Grundlagen der Sprach-
Prüfungsanforderungen
1. Teilmodul
Einführung in die grundlegenden Konzepte
und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner literatur- und kulturwissenschaftlichen Ausrichtung. Einübung der Techniken
wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines
Verständnisses von der Einheit des Fachs
über die differenzierten Teilbereiche hinaus.
2. Teilmodul
Einführung in die grundlegenden Konzepte
und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner sprachwissenschaftlichen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von der Einheit des Fachs über
die differenzierten Teilbereiche hinaus.
94
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
wissenschaft EinführungsProseminar "Introduction to Linguistics" oder Einführungs-Proseminar
"Einführung in die
historische
Sprachwissenschaft")
Modul EPB 2
(Pflichtmodul, Orientierungsmodul)
„Basismodul
Sprachpraxis“
(Teilmodul 1: English Grammar,
Comprehensive
Language Course;
Teilmodul 2: Oral
Competence)
keine
Vermittlung der normengerechten und sicheren Beherrschung der englischen Gegenwartssprache in Wort und Schrift, einschließlich der Ausbildung einer angemessenen
Übersetzungskompetenz Deutsch-Englisch
Teilmodule 1 und 2: regelmäßige aktive Teilnahme mit
nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Vermittlungs- und
Fachdidaktikmodul
(EPB 7.1 N)
keine
Verständnis von Stellung und Rezeption des
Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von
kulturellen, gesellschaftlichen und politischen
Grundlagenkenntnissen auch im Hinblick auf
spätere nicht-schulische Tätigkeiten.
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur zu 90 Min.
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
3C
2 SWS
Vertiefungsmodul
Sprachpraxis (EPB
7.2 L/N)
Basismodul
Sprachpraxis
Vertiefung der sprachpraktischen Kenntnisse;
Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch
Vermittlung hierfür relevanter fortgeschrittener
(Teil-)Fertigkeiten wie Wortschatz, Hör- und
Leseverstehen u.a.
regelmäßige aktive Teilnahme Advanced Essay
mit nicht mehr als zwei entTraining oder Auschuldigten Fehlsitzungen
ral/Reading Comprehension oder
Advanced Translation: Klausur [90
Min.]
3C
2 SWS
95
Teilmodulprüfung 1:
Klausur zu 240 Min.
(unbenotet)
Teilmodulprüfung 2:
mündliche Prüfung
zu 30 Min. (unbenotet)
10 C
9-10 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
oder
Advanced Presentation and Discussion:
mündliche Prüfung
[30 Min.]
Wahlpflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraus- Prüfungsanforderungen
setzungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang
der Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
Modul EPB 3.a
(Wahlpflichtmodul)
„Aufbaumodul 1
'Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft'“
(Teilmodul 1: Literatur- und kulturhistorischer Hintergrund
I;
Teilmodul 2: Literatur- und kulturhistorische Analyse und
Interpretation)
erfolgreicher Abschluss:
Basismodul "Englische Philologie"
Teilmodul 1: Erwerb literatur- und kulturhistorischer Kenntnisse einer Epoche der anglophonen Literatur durch intensives Studium
ausgewählter Texte.
Teilmodul 2: Beispielhafte Einübung der Methodik historisch hermeneutischen Textverständnisses. Beispielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse.
Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung.
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit im
Umfang von ca. 3500
Wörtern
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
erfolgreicher Abschluss:
Basismodul "Englische Philologie"
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur amerikanischen Literatur- und Kulturgeschichte
Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche;
kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selb-
Teilmodul 1: keine
Teilmodul 2: regelmäßige aktive
Teilnahme mit nicht mehr als
zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Teilmodul 1: Klausur
zu 120 Min.
Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit im
Umfang von ca. 3500
Seiten
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
ODER
Modul EPB 3.b
(Wahlpflichtmodul)
„Aufbaumodul 1
'Nordamerikastudien'“
(Teilmodul 1: Litera-
96
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
ry History: Ausgewählte Epoche I
Teilmodul 2: Literatur- und kulturhistorische Analyse und
Interpretation)
UND
Modul EPB 4.a
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 1
'Linguistik: Struktur
der Sprache'"
(Teilmodul 1: Syntax
I, Teilmodul 2: Phonologie/Morphologie)
ODER
Modul EPB 4.b
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 1:
Aspekte der Mediävistik I"
(Teilmodul 1: Hintergrund: Mittelalterliche englische Literatur- und Kulturgeschichte oder
ständiges wissenschaftliches Arbeiten
4C
2 SWS
erfolgreicher Abschluss:
Basismodul "Englische Philologie"
Teilmodul 1: Kenntnis der Struktureinheiten
regelmäßige aktive Teilnahme
und Strukturbeziehungen im syntaktischen
mit nicht mehr als zwei entSystem des Englischen; Kompetenz in der
schuldigten Fehlsitzungen
Anwendung der Methoden der modernen
(synchronen) Sprachwissenschaft bei der
Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur
Explikation grammatischer Regeln; Einführung
in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung.
Teilmodul 2: Kenntnis der Struktureinheiten
und Strukturbeziehungen im phonologischen
und morphologischen System des Englischen;
Kompetenz in der Anwendung der Methoden
der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten;
Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung.
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: klausurähnliche Hausarbeit
(ca. 2000 Wörter)
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
erfolgreicher Abschluss:
Basismodul
"Englische Philologie"
1. Teilmodul:
Kenntnisse einer der früheren Sprachstufen
des Englischen (altengl./ mittelengl.). Geschichte der englischen Sprache im Überblick
bis zur Gegenwart. Überblickskenntnisse zur
mittelalterlichen englischen Literatur.
2. Teilmodul:
Fähigkeit, Texte der älteren Sprachstufen zu
lesen, sprachwissenschaftlich zu analysieren
und in ihrem kulturhistorischen Kontext zu
Teilmodul 1-2: jeweils
eine Klausur zu 90
Min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
97
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Sprachgeschichte I
Teilmodul 2: Englische Sprachgeschichte im Überblick)
Modul EPB 5.a
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 2
'Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft'“
(Teilmodul 1: Literatur- und kulturhistorischer Hintergrund
II
Teilmodul 2: Kulturhistorische Einführung)
ODER
Modul EPB 5.b
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 2
'Nordamerikastudien'"
(Teilmodul 1: Literary History: Ausgewählte Epoche II
Teilmodul 2: American Cultural Studies
I: Introduction to
American Cultural
History)
UND
situieren. Einübung von Techniken der
sprachwissenschaftlichen Disziplinen.
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 1
"Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft" o. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien"
Teilmodul 1: Erweiterung der im Aufbaumodul regelmäßige aktive Teilnahme
1 erworbenen Kenntnisse durch intensives
mit nicht mehr als zwei entStudium ausgewählter Texte einer Epoche der schuldigten Fehlsitzungen
anglophonen Literatur.
Teilmodul 2: Erweiterung der im Aufbaumodul
1 erworbenen Kenntnisse durch extensives
Studium von beispielhaften nicht-literarischen
Texten der britischen Kulturgeschichte. Einübung der Methodik systematisch-formaler
Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Textgattungen. Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung.
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 1
"Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft" o. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien"
Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur
amerikanischen Literatur- und Kulturgeschichte
Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und
Transferaufgaben zur
amerikanischen Kulturgeschichte
98
Teilmodul 1-2: jeweils
eine Klausur zu 90
Min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Teilmodul 1: keine;
Teilmodul 1-2: jeweils
Teilmodul 2: regelmäßige aktive eine Klausur zu 120
Teilnahme mit nicht mehr als
Min.
zwei entschuldigten Fehlsitzungen
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Modul EPB 6.a
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 2
'Linguistik: Formale
Grammatik"
(Teilmodul 1: Syntax
II; Teilmodul 2:
Semantik und
Pragmatik I)
ODER
Modul EPB 6.b
(Wahlpflichtmodul)
"Aufbaumodul 2:
Aspekte der Mediävistik II“
(Teilmodul 1: Hintergrund: Mittelalterliche englische Literatur- und Kulturgeschichte oder
Sprachgeschichte II
Teilmodul 2: Praxis:
Mittelalterliche
Sprache, Literatur
und Kulturgeschichte)
Modul EPB 8.a
(Wahlpflichtmodul)
"Vertiefungsmodul
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 1
'Linguistik'
Teilmodul 1: Kenntnis einer formalen syntakti- regelmäßige aktive Teilnahme
schen Theorie; Kompetenz in der Erfassung
mit nicht mehr als zwei entsprachlicher Konstruktionen im Rahmen dieschuldigten Fehlsitzungen
ser Theorie; Anwendung der Theorie auf syntaktische Konstruktionen des Englischen und
Bewertung alternativer Analysen; Fähigkeit
zur Anwendung einschlägiger Formen des
wissenschaftlichen Arbeitens.
Teilmodul 2: Analyse und Beschreibung der
(expliziten und impliziten) Bedeutung von
Sätzen und Äußerungen; Verständnis der
Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und gebrauchsbedingter
Variation der Sprache
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: klausurähnliche Hausarbeit
(ca. 2000 Wörter)
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 1
"Englische Mediävistik".
1. Teilmodul:
regelmäßige aktive Teilnahme
Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbemit nicht mehr als zwei entnen Kenntnisse zur Sprachgeschichte, bzw.
schuldigten Fehlsitzungen
Erweiterung der Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen Literatur und Kultur.
2. Teilmodul:
Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse zur Sprachgeschichte, insbesondere Vertiefung einer der dort studierten
Sprachstufen und ihrer Texte. Erweiterung der
Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen
Literatur und Kultur. Einübung der Techniken
des wissenschaftlichen Arbeitens.
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: Hausarbeit im Umfang von ca.
3500 Wörtern
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Anglisti-
Vertiefung der kultur- und literaturgeschichtlichen Kenntnisse in der Anglistik durch intensives Epochenstudium. Forschungsorientierte
Modulprüfung: Klausur 6 C
zu 90 Min.
4 SWS
99
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
'Anglistische Literatur- und
Kulturwissenschaft'"
ODER
Modul EPB 8.b
(Wahlpflichtmodul)
"Vertiefungsmodul
'Nordamerikastudien'"
UND
Modul EPB 9.a
(Wahlpflichtmodul)
"Vertiefungsmodul
'Linguistik'"
ODER
Modul EPB 9.b
(Wahlpflichtmodul)
"Vertiefungsmodul:
Aspekte der Mediävistik III“
sche Literatur- u.
Fokussierung auf eine textanalytische und
Kulturwissenschaft" kulturgeschichtliche Fragestellung im Einzelfall (ggf.zur Vorbereitung einer Bachelorarbeit)
unter gleichzeitiger Einübung der Techniken
literatur- und kulturwissenschaftlichen Arbeitens.
erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien"
Überblickswissen und Transferaufgaben zur
regelmäßige aktive Teilnahme
amerikanischen Literatur- und Kulturgeschich- mit nicht mehr als zwei entte
schuldigten Fehlsitzungen
Modulprüfung: Klausur 6 C
zu 120 Min.
4 SWS
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 1
"Linguistik" u. Aufbaumodul 2 "Linguistik"
Teilmodul 1:Erweiterung der in Aufbaumodul 1 regelmäßige aktive Teilnahme
erworbenen Kenntnisse; Formale Erfassung
mit nicht mehr als zwei entder Bedeutung von Sprache; Anwendung und schuldigten Fehlsitzungen
Bewertung semantischer und pragmatischer
Theorien
Teilmodul 2: Kenntnis der Variation des Englischen in sozialer, regionaler und funktionaler
Dimension; Kenntnis der zentralen sozio- und
psycholinguistischen Methoden; Kompetenz in
der Erklärung sprachlicher Phänomene im
Rahmen sozio- und psycholinguistischer Theorien.
Teilmodulprüfung 1:
Klausur zu 90 Min.;
Teilmodulprüfung 2:
klausurähnliche Hausarbeit (ca. 2000 Wörter)
erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Mediävistik"
Vertiefung der Kenntnisse der historischen
regelmäßige aktive Teilnahme
Entwicklung des Englischen von den Anfänmit nicht mehr als zwei entgen bis zur Gegenwart; intensive Lektüre und schuldigten Fehlsitzungen
Analyse mittelalterlicher Texte (ggf. zur Vorbereitung einer Bachelor-Arbeit). Einbettung der
mittelalterlichen englischen Literatur in den
europäischen Kontext. Verständnis der Alterität mittelalterlicher Literatur.
Modulprüfung: Klausur 6 C
zu 120 Min.
4 SWS
100
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden (d. h. die Module EPB 1 – EPB 7.2 L/N müssen abgeleistet sein).
5. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C)
VORBEMERKUNG/ HINWEISE:
 Wird das Fach Englische Philologie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Fach American Studies kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a,
EPB 5.a, EPB 8.a, EPB 10.a).
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Modul EPB
10.a
(Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft: Advanced Studies in British
Literature
and Culture"
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 2 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft"; Vertiefungsmodul
"Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft"
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
regelmäßige aktive Teilnahme
Vertiefung im Teilfach "Anglistische Literaturmit nicht mehr als zwei entund Kulturwissenschaft". Nur für Studierende, schuldigten Fehlsitzungen
die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf.
eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum
Thema "Advanced Studies in British Literature
and Culture" anfertigen wollen.
ODER
101
Art und Umfang
der Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit im
Umfang von ca. 7500
Wörtern
6C
2 o. 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Modul EPB
10.b
(Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Theory and Practice of (Inter)American
Studies: New
Paradigms in
Cultural and
Literary Studies"
UND
Modul EPB
11.a
(Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Advanced English Linguistics"
ODER
Modul EPB
11.b
(Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Fortgeschrittene
Englische
Mediävistik"
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien"; Vertiefungsmodul "Nordamerikastudien"
Kritischer Umgang mit inter-amerikanischen
Texten und Theorien, Literaturrecherche,
mündliche Darstellung und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literaturund Kulturanalyse
regelmäßige aktive Teilnahme
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen;
Referat und zwei Quizzes oder
Midterm Exam (Bekanntgabe
der geforderten Prüfungsvorleistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können
durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden.
erfolgreicher Abschluss:
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
regelmäßige aktive Teilnahme
Vertiefungsmodul "Linguis- Vertiefung im Teilfach "Linguistik"; Fähigkeit
mit nicht mehr als zwei enttik"
zur Bewertung grammatischer Theorien; Fäschuldigten Fehlsitzungen
higkeit zur Rezeption und Reflexion sprachwissenschaftlicher Forschungsergebnisse. Nur
für Studierende, die im Profil "Wissenschaft"
studieren und ggf. eine forschungsorientierte
Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced English Linguistics" anfertigen wollen.
erfolgreicher Abschluss:
Vertiefungsmodul "Mediävistik"
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
Vertiefung im Teilfach "Mediävistik". Nur für
Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Fortgeschrittene
Englische Mediävistik" anfertigen wollen.
102
Modulprüfung: Forschungsbericht im
Umfang von ca. 7500
Wörtern
6C
2 o. 4 SWS
Modulprüfung: Schrift- 6 C
liche Hausarbeit im
2 SWS
Umfang von ca. 4000
Wörtern
regelmäßige aktive Teilnahme Modulprüfung: Hausmit nicht mehr als zwei entarbeit im Umfang von
schuldigten Fehlsitzungen
ca. 7500 Wörtern
6C
2-4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
UND
Modul EPB
erfolgreicher Abschluss:
12
Vermittlungsmodul 7.2
(Pflichtmodul) Wissen- L/N
schaftsmodul
"Wissenschaftliche
Sprachpraxis"
Vertiefung sprachlich-stilistischer sprachprakti- regelmäßige aktive Teilnahme
scher Kenntnisse, insbesondere im Hinblick
mit nicht mehr als zwei entauf die Erstellung einer fremdsprachlich abge- schuldigten Fehlsitzungen
faßten Bachelor-Arbeit.
Modulprüfung: kürzere 6 C
schriftliche Arbeit im
2 SWS
Umfang von ca. 1200
Wörtern
6. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (6 C ):
Hinweis: Dieses Modul ist von Studierenden, die das lehramtbezogene Profil wählen, statt Modul EBP 7.1.N zu belegen. Von den 6 C werden 3 C
(schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
ZugangsvoPrüfungsanforderungen
raus-setzungen
Vermittlungskeine
und Fachdidaktikmodul (EPB
7.1 L) (Teilmodul 1: Landeskundliche Vermittlungskompetenzen
(nichtschulische Vermittlungskompetenzen) Teilmodul 2:
Grundlagen der
Fachdidaktik
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Teilmodul 1: Verständnis von Stellung und Rezeption des Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Grundlagenkenntnissen auch im Hinblick
auf spätere nicht-schulische Tätigkeiten.
Teilmodul 2: Erlernen der Grundlagen der schulischen Vermittlung sprachpraktischer Kenntnisse
sowie literarischer und kultureller Aspekte des
Zielsprachenlandes. Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch die Vermittlung relevanter
Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen
Wortschatz, Grammatik, Hör- und Leseverstehen, Sprech- und Schreibvermögen. Erarbeitung
fachdidaktischer Ansätze zur Konzeption von
fachlichen Unterrichtsprozessen einschließlich
103
Art u. Umfang
der Prüfungsleistung
Teilmodul 1: regelmäßige akti- Teilmodule 1 und 2:
ve Teilnahme mit nicht mehr
jeweils eine Klausur
als zwei entschuldigten Fehlzu 90 Min.
sitzungen
Teilmodul 2: regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr
als zwei entschuldigten Fehlsitzungen sowie Erstellung
eines Portfolios zur Reflexion
des eigenen Lernprozesses (8
Seiten)
Modulumfang
(Credits, SWS)
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
(schulische
Vermittlungskompetenzen)
Leistungsbeurteilung. Erlernen der Grundkenntnisse über den Einsatz verschiedener Methoden
und Medien im Fremdsprachenunterricht. Reflexion von Persönlichkeits- und Rollentheorien als
Fachlehrerin oder Fachlehrer. Förderung von
Strategien zur Steuerung des eigenen Sprachlernens.
7. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL:
Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen)
Am Seminar für Englische Philologie werden vorläufig keine berufsfeldbezogenen Module angeboten. Studierende sollten in entsprechenden Fächern
(z. B. Jura, BWL, Politik) passende Module belegen.
8. PROFIL STUDIUM GENERALE
Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar)
9. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C): FACHWISSENSCHAFTLICHE WAHLMODULE UND SCHLÜSSELQUALIFIKATIONSMODULE (ES KÖNNEN MODULE IM
UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN)
1. Fachwissenschaftliche Wahlmodule
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Basismodul
Englische
Philologie
Top-Up Mediävistik
(EPB 1
keine
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken aus dem Basismodul "Englische Philologie" (Pflichtmodul) durch eine zusätzliche Einführungsveranstaltung in dem im
Pflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
regelmäßige aktive Teilnahme unbenotete Klausur
mit nicht mehr als zwei ent[90 Min]
schuldigten Fehlsitzungen
104
Art u. Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
TMed)
Basismodul
Englische
Philologie
Top-Up Linguistik (EPB
1 TLing)
keine
Aufbaumodul Basismodul Englische
1 Top-Up
Philologie
Anglistische
Literatur- und
Kulturwissenschaft
(EPB 3
TAng)
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Einführung in die grundlegenden Konzepte
und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner mediävistischen Ausrichtung.
Einübung der Techniken wissenschaftlichen
Arbeitens. Förderung eines Verständnisses
von der Einheit des Fachs über die differenzierten Teilbereiche hinaus.
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken aus dem Basismodul "Englische Philologie" (Pflichtmodul) durch eine zusätzliche Einführungsveranstaltung in dem im
Pflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Einführung in die grundlegenden Konzepte
und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner linguistischen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von
der Einheit des Fachs über die differenzierten
Teilbereiche hinaus.
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken aus dem Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft"
(Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 1
"Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul)
durch ein zusätzliches Proseminar in dem für
das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literaturund kulturwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Beispielhafte Einübung der Methodik historisch
hermeneutischen Textverständnisses. Bei-
105
regelmäßige aktive Teilnahme unbenotete Klausur
mit nicht mehr als zwei ent[90 Min]
schuldigten Fehlsitzungen
3C
2 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 4 C
mit nicht mehr als zwei ent[ca. 3500 Wörter]
2 SWS
schuldigten Fehlsitzungen
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Aufbaumodul Basismodul Englische
1 Top-Up
Philologie
Nordameriksatudien
(EPB 3 TAm)
Aufbaumodul Basismodul Englische
1 Top-Up
Philologie
Mediävistik
(EPB 4
TMed)
Aufbaumodul Basismodul Englische
1 Top-Up
Philologie
Linguistik
(EPB 4
spielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse. Einführung in
Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung.
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken aus dem Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft"
(Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 1
"Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul)
durch ein zusätzliches Proseminar in dem für
das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literaturund kulturwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Beispielhafte Einübung der Methodik historisch
hermeneutischen Textverständnisses. Beispielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse. Einführung in
Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung.
Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in
dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten
sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Fähigkeit, Texte der älteren Sprachstufen zu
lesen, sprachwissenschaftlich zu analysieren
und in ihrem kulturhistorischen Kontext zu
situieren. Einübung von Techniken der
sprachwissenschaftlichen Disziplinen.
Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in
dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten
106
regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 4 C
mit nicht mehr als zwei ent[ca. 3500 Wörter]
2 SWS
schuldigten Fehlsitzungen
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.]
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
4C
2 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme klausurähnliche
mit nicht mehr als zwei entHausarbeit [ca. 2000
schuldigten Fehlsitzungen
Wörter]
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
TMorph)
Aufbaumodul Basismodul Englische
1 Top-Up
Philologie
Linguistik
(EPT 4 TSyn)
Aufbaumodul
2 Top-Up
Anglistische
Kulturgeschichte
(EPB 5
TAngl)
Aufbaumodul 1 Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft oder Aufbaumodul 1 Nordamerikastudien
sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im phonologischen und morphologischen System des Englischen; Kompetenz in
der Anwendung der Methoden der modernen
(synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in
Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung.
Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in
dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten
sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im syntaktischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher
Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken
sprachwissenschaftlicher Forschung.
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
und Techniken aus dem Aufbaumodul 2 "Anglistische literatur- und Kulturwissenschaft"
(Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 2
"Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul)
durch eine zusätzliche kulturwissenschaftliche
Übung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht
gewählten literatur- und kulturwissenschaftlichen Teilbereich.
107
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.]
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
4C
2 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.]
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse durch extensives Studium von
beispielhaften nicht-literarischen Texten der
britischen Kulturgeschichte. Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Textgattungen. Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung.
Aufbaumodul Aufbaumodul 1 AnglistiVerbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
2 Top-Up
sche Literatur- und Kulund Techniken aus dem Aufbaumodul 2 "AngAmerikanisti- turwissenschaft oder Auf- listische literatur- und Kulturwissenschaft"
sche Kulturbaumodul 1 Nordamerika- (Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 2
geschichte
studien
"Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul)
(EPB 5 TAm)
durch eine zusätzliche kulturwissenschaftliche
Übung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht
gewählten literatur- und kulturwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse durch extensives Studium von
beispielhaften nicht-literarischen Texten der
amerikanischen Kulturgeschichte. Einübung
der Methodik systematisch-formaler Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der
Anforderungen verschiedener Textgattungen.
Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung.
Aufbaumodul erfolgreicher Abschluß
Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
2 Top-Up
Aufbaumodul 1 "Mediävis- und Techniken im Bereich der SprachwissenMediävistik
tik" bzw. Top-Up-Modul
schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstal(EPB 6
"Aufbaumodul 1 – Top-Up tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht
TMed)
Mediävistik"
gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbe-
108
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [120 Min.]
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
4C
2 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme Vorlesung: Klausur
mit nicht mehr als zwei ent[90 Min.]
schuldigten Fehlsitzungen
oder
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
reich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Erweiterung der im (Top-Up-)Aufbaumodul 1
erworbenen Kenntnisse zur Sprachgeschichte,
insbesondere Vertiefung einer der dort studierten Sprachstufen und ihrer Texte. Erweiterung
der Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen
Literatur und Kultur. Einübung der Techniken
des wissenschaftlichen Arbeitens.
Aufbaumodul Aufbaumodul 1 "Linguistik" Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
regelmäßige aktive Teilnahme
2 Top-Up
bzw. Top-Up-Modul "Auf- und Techniken im Bereich der Sprachwissen- mit nicht mehr als zwei entSemantik und baumodul 1 – Top-Up
schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstalschuldigten Fehlsitzungen
Pragmatik
Syntax"
tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht
(EPB 6
gewählten sprachwissenschaftlichen TeilbeTLing)
reich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Analyse und Beschreibung der (expliziten und
impliziten) Bedeutung von Sätzen und Äußerungen; Verständnis der Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und
gebrauchsbedingter Variation der Sprache
Top-Up Psy- Aufbaumodul 2 "Aspekte
cholinguisder Mediävistik II"
tik/Soziolingui
stik (EPB 6
TLing)
Proseminar: Hausarbeit [ca. 3500 Wörter]
klausurähnliche
Hausarbeit (ca. 2000
Wörter)
4C
2 SWS
Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse
regelmäßige aktive Teilnahme klausurähnliche
und Techniken im Bereich der Sprachwissen- mit nicht mehr als zwei entHausarbeit (ca. 2000
schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstalschuldigten Fehlsitzungen
Wörter)
tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht
gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich.
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Kenntnis der Variation des Englischen in sozialer, regionaler und funktionaler Dimension;
Kenntnis der zentralen sozio- und psycholinguistischen Methoden; Kompetenz in der Erklä-
3C
2 SWS
109
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
rung sprachlicher Phänomene im Rahmen
sozio- und psycholinguistischer Theorien.
VermittVermittlungs- und Fachdi- Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
lungs(- und
daktikmodul (lehramtsbe- und Techniken aus dem Vermittlungsmodul
Fachdidakzogenes Profil) bzw. Ver- (EPB 7.1 N) bzw. aus dem Vermittlungs- und
tik)modul
mittlungsmodul (nichtFachdidaktikmodul (EPB 7.1 L) durch eine
Top-Up Lan- lehramtsbezogene Profile) zusätzliche Übung mit einem landeskundlideskunde
chem Schwerpunkt aus dem nicht im Pflicht(EPB 7
modul gewählten Teilbereich.
TLandeskunSpezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüde)
fungsanforderungen:
Verständnis von Stellung und Rezeption des
Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von
kulturellen, gesellschaftlichen und politischen
Grundlagenkenntnissen; Erlernen der nichtschulischen Vermittlung sprachpraktischer und
fachwissenschaftlicher Erkenntnisse.
Vermittlungs- Vermittlungs- und Fachdi- Verbreiterung der grundlegenden fachdidaktiund Fachdidaktikmodul (lehramtsbe- schen Kenntnisse und Techniken aus dem
daktikmodul
zogenes Profil)
Vermittlungsmodul (EPB 7.1 L) (Pflichtmodul
Top-Up
im lehramtsbezogenen Profil) durch eine zuFachdidaktik
sätzliche Überblicksvorlesung zur Fachdidaktik
(EPB 7
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und PrüTFachdidakfungsanforderungen:
tik)
Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und
Erträgen fachdidaktischer Forschung; Diskussion von zentralen Forschungsproblemen der
Fachdidaktik (Kompetenzmodelle, Lernförderung, Steuerung von Lernprozessen, MedienMethodenkonzepte, aktuelle und historische
Modelle der Sprach-, Literatur- und Kulturvermittlung, Leistungsfeststellung und bewertung); Entwicklung von Kompetenzen
zur empirisch arbeitenden Sprachlehrforschung, zur fachdidaktischen Forschung in
den Bereichen Sprache, Literatur, Medien und
110
regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.]
mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen
3C
2 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme mündliche Prüfung
mit nicht mehr als zwei ent[ca. 15-20 Min.]
schuldigten Fehlsitzungen
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Vermittlungs(- und
Fachdidaktik)modul
Top-Up
Sprachpraxis
(EPB 7
TSprachpraxis)
Vermittlungs- und Fachdidaktikmodul (lehramtsbezogenes Profil) bzw. Vermittlungsmodul (nichtlehramtsbezogene Profile)
Kultur sowie zur Lehrerhandlungsforschung.
Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse
regelmäßige aktive Teilnahme
und Techniken aus dem Vertiefungsmodul
mit nicht mehr als zwei entSprachpraxis (EPB 7.2 L/N) durch eine zusätz- schuldigten Fehlsitzungen
liche Übung zur Sprachpraxis mit einer anderen Schwerpunktausrichtung
Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen:
Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch
Vermittlung hierfür relevanter fortgeschrittener
(Teil-)Fertigkeiten wie Wortschatz, Hör- und
Leseverstehen u.a.
Modul EPB
10.a
Wahlmodul
im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft: Advanced Studies in British
Literature
and Culture"
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 2 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft"; Vertiefungsmodul "Anglistische
Literatur- und Kulturwissenschaft"
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
Vertiefung im Teilfach "Anglistische Literaturund Kulturwissenschaft". Nur für Studierende,
die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf.
eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum
Thema "Advanced Studies in British Literature
and Culture" anfertigen wollen.
Modul EPB
10.b
Wahlmodul
im Optionalbereich Wissenschafts-
erfolgreicher Abschluss:
Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien"; Vertiefungsmodul "Nordamerikastudien"
Kritischer Umgang mit inter-amerikanischen
Texten und Theorien, Literaturrecherche,
mündliche Darstellung und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literaturund Kulturanalyse
111
Advanced Essay
Training oder Aural/Reading Comprehension oder Advanced Translation:
Klausur [90 Min.]
3C
2 SWS
oder
Advanced Presentation and Discussion:
mündliche Prüfung [30
Min.]
regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C
mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca.
2 o. 4 SWS
schuldigten Fehlsitzungen
7500 Wörtern
regelmäßige aktive Teilnahme Forschungsbericht im
mit nicht mehr als zwei entUmfang von ca. 7500
schuldigten Fehlsitzungen;
Wörtern
Referat und zwei Quizzes oder
Midterm Exam (Bekanntgabe
der geforderten Prüfungsvor-
6C
2 o. 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
modul "Theory and Practice of (Inter)American
Studies: New
Paradigms in
Cultural and
Literary Studies"
Modul EPB
erfolgreicher Abschluss:
11.a
Vertiefungsmodul "LinguWahlmodul
istik"
im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Advanced English Linguistics"
Modul EPB
11.b
Wahlmodul
im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Fortgeschrittene
Englische
Mediävistik"
erfolgreicher Abschluss:
Vertiefungsmodul "Mediävistik"
leistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können
durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden.
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C
Vertiefung im Teilfach "Linguistik"; Fähigkeit
mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca.
2 SWS
zur Bewertung grammatischer Theorien; Fäschuldigten Fehlsitzungen
4000 Wörtern
higkeit zur Rezeption und Reflexion sprachwissenschaftlicher Forschungsergebnisse. Nur
für Studierende, die im Profil "Wissenschaft"
studieren und ggf. eine forschungsorientierte
Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced English Linguistics" anfertigen wollen.
Forschungsorientierte fachwissenschaftliche
Vertiefung im Teilfach "Mediävistik". Nur für
Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Fortgeschrittene
Englische Mediävistik" anfertigen wollen.
112
regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C
mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca.
2-4 SWS
schuldigten Fehlsitzungen
7500 Wörtern
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
2. Schlüsselkompetenzmodule
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Top-Up Medienkompetenzen (SK
E1.1)
Basismodul Englische
Philologie
Erwerb und Anwendung grundlegender Medienkompetenzen
2C
2 SWS
Top-Up InBasismodul Englische
formationsPhilologie
kompetenzen
(SK E1.2)
Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich Informationsgewinnung und –
verarbeitung
Top-Up Prä- Basismodul Englische
sentationsPhilologie
und Lehrkompetenzen
(SK E1.3)
Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich pädagogische/didaktische Präsentations- und Lehrfertigkeiten
regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer medimit nicht mehr als zwei entengestützten Präsenschuldigten Fehlsitzungen
tation und schriftliche
Reflektion der Vorgehensweise [ca. 1000
Wörter]
regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer klaumit nicht mehr als zwei entsurähnlichen Hausarschuldigten Fehlsitzungen
beit (Bibliographie
oder kommentierte
Bewertung von Internet-Seiten oder Datenbanken) inkl.
schriftliche Reflektion
der Vorgehensweise
[ca. 1000 Wörter]
regelmäßige aktive Teilnahme Präsentation und
mit nicht mehr als zwei entschriftliche Reflektion
schuldigten Fehlsitzungen
der Vorgehensweise
[ca. 1000 Wörter]
Top-Up Wissensvernetzung (SK
E1.4)
Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich Technik der Wissensvernetzung
regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer klaumit nicht mehr als zwei entsurähnlichen Hausarschuldigten Fehlsitzungen
beit (Bibliographie
oder kommentierte
Bewertung von Internet-Seiten oder Datenbanken) inkl.
2C
2 SWS
Basismodul Englische
Philologie
113
Art u. Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
2C
2 SWS
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch
Top-Up Sozi- Basismodul Englische
alkompeten- Philologie
zen (SK
E2.1)
Top-Up Planungs- und
Problemelösekompetenzen (SK
E2.2)
Top-Up
Selbst- und
Sozialkompetenzen (SK
E3)
Basismodul Englische
Philologie
Aufbaumodul 2 Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. Aufbaumodul 2 Nordamerikastudien sowie Aufbaumodul 2 Mediävistik oder
Aufbaumodul 2 Linguistik
schriftliche Reflektion
der Vorgehensweise
[ca. 1000 Wörter]
Erwerb und Anwendung grundlegender Komregelmäßige aktive Teilnahme Erstellung eines
petenzen aus dem Schlüsselkompetenzmit nicht mehr als zwei entGruppenreferats mit
Bereich Team-, Integrations- und Kritikfähigkeit schuldigten Fehlsitzungen
Präsentation inkl.
schriftliche Reflektion
der Vorgehensweise
[ca. 1000 Wörter]
Erwerb und Anwendung grundlegender Komregelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer Plapetenzen aus dem Schlüsselkompetenzmit nicht mehr als zwei entnungs- und DurchfühBereich Planungs- und Problemlösungsfertig- schuldigten Fehlsitzungen
rungsskizze [ca. 2000
keiten
Wörter]
Erwerb bzw. Vertiefung und Anwendung von
regelmäßige aktive Teilnahme
Kompetenzen aus folgenden Schlüsselkompe- mit nicht mehr als zwei enttenz-Bereichen: (1) Transferfähigkeit; (2) Integ- schuldigten Fehlsitzungen
rations- und Kritikfähigkeit; (3) Planungsfähigkeiten; (4) Zielorientiertes Handeln; (5) Zeitmanagement; (6) pädagogisch-didaktische
Präsentations- und Lehrfähigkeiten
114
Erstellung einer Planungs- und Durchführungsskizze [ca. 3500
Wörter]
2C
2 SWS
2C
2 SWS
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ERDKUNDE
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (54 C):
Modultitel
Basismodul M21: Einführung
in das Geosystem Erde und
Regionale Geographie
(Orientierungsmodul)
Basismodul M07: Anthropogeographie
Basismodul M16: Allgemeine
Geographie
Zugangsvoraussetzungen
keine
keine
keine
Prüfungsanforderungen
Grundkenntnis der theoretischen und praktischen Inhalte zu Kategorien, Gliederung und Forschungsansätzen
in der Geographie unter besonderer Betonung der
räumlichen Maßstäbe und Zeitskalen
Grundlagenwissen über ökozonale und kulturgeographische Gliederungen der Erde mit Darstellung des globalen festländischen Ordnungsmusters und der charakteristischen Merkmale mit ihren Relationen zwischen Klima, Relief und Gewässer, Böden, Vegetation und Tierwelt sowie Landnutzung, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung.
Voraussetzungen für die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Übungsaufgaben
Klausur (60
Min)
Einführung in die Humangeographie als empirische
Kulturwissenschaft. Thematische Gliederung der Humangeographie sowie eine Einführung in die Arbeitsmethoden.
Übungsaufgaben
/ Referat
Kenntnisse der grundlegenden Inhalte und Fragestellungen der Physischen Geographie (Klima und Gewässer) sowie der Wirtschaftsgeographie (räumliche Differenzierung von Regionen sowie ihre Vernetzungen und
Abhängigkeiten von wirtschaftlichen Bedingungen)
keine
115
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Klausur (90
Min.)
Klausur (90
Min.)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
9 C,
7 SWS
7 C,
5 SWS
6 C,
6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde
Basismodul M03: Kartographie
Basismodul M05: Physiogeographie (Relief und Boden)
Basismodul M22: Angewandte Geographie
Einführung in die außerschulische Didaktik M23
AufbaumodulM 25: Großer
Geländekurs
keine
keine
Basiswissen und -fertigkeiten zum fach- und sachgerechten Umgang mit topographischen und thematischen
Karten.
Vermittlung theoretischer Inhalte der physischen Geographie im Bereich Relief und Boden. Verknüpfung mit
praktischen Feldarbeitsweisen.
Module M
5,7,16
Studierende erwerben die Fähigkeit theoretische Inhalte
mit praktischen Ansätzen zu kombinieren.
keine
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der außerschulischen Didaktik (= ausserschulische Vermittlungskompetenz)
Module M
21, 5, 7, 16
Vermittlung der integrativen Perspektive der Geographie
im Sinne komplexer Mensch-Umwelt-Systeme. Im
Rahmen der Veranstaltung wird ein ausgewählter Großraum in seinen regionalen Eigenarten und Problemen
vertieft behandelt.
Übungsaufgaben
Teilnahme an
mind. 3 von 4
Exkursionen;
schriftliche Berichte
keine
Klausur (90
Min.)
6 C,
4 SWS
Klausur 90 min
9 C,
6 SWS
Referat (30
min)
5 C,
3 SWS
keine
keine
Referat (30
min.)
3C
2 SWS
Referat (30
Min.)
9
8 SWS
Wahlmodule (12 C):
Es müssen entweder die Module M17 + M19 oder M18+ M20 gewählt werden:
Modultitel
Aufbaumodul M19: Land-
Zugangsvoraussetzungen
Alle Basismodule
Prüfungsanforderungen
Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte sowie
ausgewählte Arbeitsweisen in der Landschaftsökologie.
116
Voraussetzungen für die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Referat
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Klausur (90
min.)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
6 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde
schaftsökologische Analyse
und Bewertung
Aufbaumodul M17: Physiogeographische Prozessforschung
Aufbaumodul M18: Kulturräumliche Regionalanalyse
Aufbaumodul M20: Wirtschaftsräumliche Regionalanalyse
Alle Basismodule
Alle Basismodule
Alle Basismodule
Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte sowie
ausgewählte Arbeitsweisen in den Bereichen Geomorphologie und Hydrologie. Hierbei sollen grundlegende
Kenntnisse über Methoden und Modelle der Prozessforschung auf unterschiedliche Maßstabsebenen in Theorie und Praxis erworben werden.
Vertiefung der regionalen Kulturgeographie; die Befähigung zum vernetzten Denken fördern. Theoretische
Grundlagen der Kultur- und Sozialgeographie sollen
erweitert werden und anhand konkreter Raumstrukturen
- einschließlich länderkundlicher Kenntnisse - reflektiert
werden.
Referat
Vertiefung von wirtschaftsräumlichen Strukturen und
Problemen die Befähigung zum vernetzten Denken
fördern. Theoretische Grundlagen der Wirtschaftsgeographie sollen erweitert werden und anhand konkreter
Raumstrukturen reflektiert werden.
Referat
Klausur (90
min.)
6 C,
4 SWS
Referat
Klausur (90
min.)
Klausur (90
Min.)
6 C,
4 SWS
6 C,
4 SWS
2.VORAUSSETZUNG ZUR ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT:
Es müssen mindestens 48 Credits im Fach Erdkunde absolviert worden sein, darunter alle Basismodule (42 C) sowie mindestens 6 C aus den Aufbaumodulen.
117
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde
3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL
Wahlpflichtmodul:
Modultitel
Einführung in die Geographiedidaktik M 24
Zugangsvoraussetzungen
keine
Prüfungsanforderungen
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der Fachdidaktik Erdkunde (= schulische Vermittlungskompetenz)
Voraussetzungen für die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Referat (30
min)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
3C
2 SWS
4. FREIWILLIGE ZUSATZPRÜFUNGEN: Im Fach Erdkunde kann eine freiwillige Zusatzprüfung im Umfang von 10 C im Modul „M04: Grundlagen der
Geoinformatik; Einführung GIS und Satellitenbildauswertung“ abgelegt werden:
Modultitel
M 04 : Grundlagen der
Geoinformatik; Einführ. GIS
und Satellitenbildauswertung
Zugangsvoraussetzungen
Alle Basismodule
Prüfungsanforderungen
Vermittlung theoretischer und praktische Inhalte sowie ausgewählte
Arbeitsweisen in der Geoinformatik
118
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Übungsaufgaben;
Klausur (60 Min.)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
10
6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH ETHNOLOGIE
1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN
Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben.
2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN
Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text.
2 Seiten.
Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest.
2 Seiten.
Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt
werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten.
3. KERNCURRICULUM (66 C):
Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben.
Umfang und Inhalt der fachspezifischen Prüfungen werden von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung festgelegt.
Pflichtmodule (47 C):
Modultitel
M1
ORIENTIERUNGS-
Zugangsvoraussetzungen
Keine

Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Einführung in ethnologische
Grundbegriffe und Theorien
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
119
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Teilmodul 1:
Klausur, 90 Min. [un-
Modulumfang
(Credits,
SWS)
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie
MODUL
Grundbegriffe & Fragestellungen
(Teilmodul 1: Vorlesung Grundbegriffe &
Fragestellungen; Teilmodul 2: Tutorium
Grundbegriffe & Fragestellungen)
M2
Keine
Ausgewählte Sachgebiete
(Teilmodul 1: Vorlesung Ausgewählte
Sachgebiete; Teilmodul 2: Tutorium Ausgewählte Sachgebiete)
M3
Keine
Ethnologische Methoden
M6
Methodik II



Einführung in wissenschaftliches Arbeiten
Gestaltung des Studiums/Berufsmöglichkeiten
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
benotet]
Teilmodul 2: Thesenpapier und/oder mündliche Präsentation
und/oder Protokoll
und/oder Essay [unbenotet]
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
3C
2 SWS
Grundzüge der Sozialethnologie und Wirtschaftsethnologie
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Teilmodul 1:
Klausur, 90 Min.
Teilmodul 2: Thesenpapier und/oder
mündliche Präsentation und/oder Protokoll
und/oder Essay
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
(Teil-) Klausuren
und/oder bereichsspezifische Teilprüfungen
7C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
3C
2 SWS
8C
4 SWS
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Klausur, 45 Min oder 2 C
Thesenpapier u.
1 SWS
mündliche Präsentation und/oder Protokoll
und/oder Essay.
Einführung in grundlegende ethnologische Methoden:
 Feldforschung
 Analyse schriftlicher Quellen
 Analyse oraler Quellen
 Archivforschung
 Visuelle Dokumentation
 Textanalysen
 Komparative Methode
 Objektforschung
Keine

Grundlegende Kenntnisse in
einem der in den Wahlpflichtmodulen zu vertiefenden forschungs- und praxisorientierten
120
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie
Schwerpunktbereichen
Vertiefte Kenntnisse über kulturelle Zusammenhänge in
Schwerpunktregionen des Instituts (Indopazifik/Afrika)
M7
Regionale Ethnologie
II

M8
M1-3
Sachthematische Vertiefung I
(Teilmodul 1: Vorlesung Sachthematische
Vertiefung I; Teilmodul
2: Seminar Sachthematische Vertiefung I)
M9
M1-3
Sachthematische Vertiefung II
(Teilmodul 1: Vorlesung Sachthematische
Vertiefung II; Teilmodul
2: Seminar Sachthematische Vertiefung II)
Vermittlung einer verstehenden
Perspektive v.a. auf folgende
Themenschwerpunkte:
 Kultur und kulturelle Differenz
 Religion und Gesellschaft
 Migration, Transnationalität,
Globales/Lokales
Vermittlung einer verstehenden
Perspektive v.a. auf folgende
Themenschwerpunkte:
 Kultur und kulturelle Differenz
 Religion und Gesellschaft
 Migration, Transnationalität,
Globales/Lokales
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Referat, 30 Min. inklu- 7 C
sive schriftlicher Aus- 2 SWS
arbeitung,15 S.
Teilmodul 1:
Klausur, 45 Min
Teilmodul 2:
Referat, 30 Min. inklusive schriftlicher Ausarbeitung 15 S.
9C
3 SWS
TM 1:
2C
1 SWS
TM 2:
7C
2 SWS
Teilmodul 1:
7C
Klausur, 45 Min
3 SWS
Teilmodul 2:
TM 1:
Thesenpapier
2C
und/oder mündliche
1 SWS
Präsentation und/oder TM 2:
Protokoll und/oder
5C
Essay oder Klausur,
2 SWS
45 Min.
Wird die BA-Arbeit im Fach Ethnologie geschrieben, muss zusätzlich folgendes Wahlpflichtmodul (3 C) belegt werden.
Modultitel
M10
Kolloquium
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
M11 oder M12
oder M13
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorlesitungen)
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
121
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits,
SWS)
Kurzvorstellung des
3C
Themas der BA-Arbeit 1 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie
Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte)
Wahlmodule (19 Credits)
Eines der drei Wahlmodule im Umfang von 19 C muss absolviert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
M11
M 1-3 & M 6
Methodik III: Feldforschung
(Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Feldforschung; Teilmodul
2: Praktikum Methodik
III: Feldforschung;
Teilmodul 3: Kolloquium Methodik III: Feldforschung)
M12
M1-3 & M 6
Methodik III: Angewandte Ethnologie
(Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Angewandte Ethnologie;
Teilmodul 2: Praktikum
Methodik III: Angewandte Ethnologie;
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)






Voraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorlesitungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache
Nachweis von Kompetenz in
der Anwendung grundlegender
ethnologischer Methoden
Feldforschungsübung von mindestens 4 Wochen
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Teilmodul 1: schriftl.
oder mündl. Prüfung;
Teilmodul 2:
Praktikumsbericht, 15
S.
Teilmodul 3:
Präsentation, 30 Min.
Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache
Erwerb von Detailkenntnissen
und Fähigkeiten für Tätigkeiten
im Bereich angewandter Sozialwissenschaften (z.B. der
EZA)
Praktikum von mindestens vier
Wochen
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
Teilmodul 1: schriftl.
oder mündl. Prüfung;
Teilmodul 2:
Praktikumsbericht, 15
S.
Teilmodul 3:
Präsentation, 30 Min.
122
Modulumfang
(Credits,
SWS)
19 C
5 SWS
TM 1:
7C
4 SWS
TM 2:
10 C
TM 3:
2C
1 SWS
19 C
5 SWS
TM 1:
7C
4 SWS
TM 2:
10 C
TM 3:
2C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie
Teilmodul 3: Kolloquium Methodik III: Angewandte Ethnologie)
M13
M 1-3 & M 6
Methodik III: ObjektKultur-Identität
(Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Objekt-Kultur-Identität;
Teilmodul 2: Praktikum
Methodik III: ObjektKultur-Identität; Teilmodul 3: Kolloquium
Methodik III: ObjektKultur-Identität)
1 SWS




Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache
kulturelle Kontextualisierung
von Ethnographica in Hinblick
auf Identitätsbildung und indigene Kulturpolitiken
Erwerb von Detailkenntnissen
und Fähigkeiten für Tätigkeiten
im Museumsbereich und Kulturmanagement
Praktikum von mindestens vier
Wochen
Regelmäßige Teilnahme
(80% Anwesenheit)
Vorbereitete Teilnahme
(Lesen der Handouts und
Texte)
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Es müssen mindestens 55 Credits im Fach Ethnologie absolviert worden sein.
123
Teilmodul 1: schriftl.
oder mündl. Prüfung;
Teilmodul 2:
Praktikumsbericht, 15
S.
Teilmodul 3:
Präsentation, 30 Min.
19 C
5 SWS
TM 1:
7C
4 SWS
TM 2:
10 C
TM 3:
2C
1 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH EVANGELISCHE RELIGION
Fachwissenschaftliche Module (alle sind Pflichtmodule)
Pflichtmodule (66 C + 3 C schulische Vermittlungskompetenz)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Teilmodul 1
Ü Einführung ins wiss. Arbeiten (2h WS)
Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, Recherchieren und Präsentieren
EvRel 1
Teilmodul 2
V Einführung in das Christentum (2h WS)
Orientierungsmodul
Evangelische Religion
(i.S.v. § 7 CO)
jährlich
(WS)
EvRel 2
Grundinformation
Kirchengeschichte
Keine
(Immatrikulation)
Grundzüge der christlichen Religion im Überblick Aufbau
und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte
in Grundzügen
Teilmodul 3
Art der Prüfungsleistung
Kurzreferat
(unbenot.)
15–20 min
Umfang
1 C SQ
10 C
_________
(10 SWS)
Klausur WS
( 2h )
V Grundinformation Bibel NT (3h WS)
und
_________
V Grundinformation Bibel AT (3h SS)
Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen
Klausur SS
( 2h )
Teilmodul 1
Kl.Latinum und
V Kirchengeschichte im Überblick (2x2 h, WS + SS)
NT-Griechisch;
Zentrale Personen, theologische Themen, Texte,
alternativ mindesEpochen und Perspektiven
tens Nachweis
über ausreichende
Sprachkenntnisse Teilmodul 2
124
2 x 2 std. Klausur
plus:
9C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion
Wahl-Option 1
jährlich
(WS + SS)
PS-Arbeit
(ca. 15 S.)
Pros. Zur Kirchengeschichte (2h SS)
Exemplarische Auseinandersetzung mit einer Queloder
le in ihrem Kontext
oder
2-std.
Wahl-Option 2
Klausur
Kurs Zentrale Quellen und Texte der KG
Materialer Überblick über die wichtigsten Quellentexte zur Kirchengeschichte
(2x2h WS und SS)
EvRel 3
EvRel 1
Analyse der Bibel
jährlich
(WS)
jährlich
(SS)
Grundkurs Altes Testament (2h WS)
Einführung in die historisch-kritische Erschließung
des AT und der Geschichte Israels anhand zentraler
Texte
NT-Griechisch;
alternativ mindes- Pros. zum Neuen Testament
Einführung und Übung in Methoden der NT-Exegese
tens Nachweis
anhand zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese
über ausreichende
zu einem exemplarischen Bibeltext
Sprachkenntnisse
EvRel 4
Grundkurs Ethik
(6–8 SWS)
EvRel 1
Grundkurs Ethik (3h SS)
Historisches und systematisches Überblickswissen
zur Ethik; Probleme konkreter Ethik; Modelle ethischer Urteilsbildung; – Übung in einem Essay
6C
1 Pros.-Arbeit (15–
20 S.)
Ethisches Gutachten (Essay, ca. 8- 4 C
10 S.)
(3 SWS)
Teilmodul 1
EvRel 5
Pros. zu klass. Texten des Christentums
Grundbegriffe des Christentums; syst. Analyse ei-
125
(4 SWS)
1 Pros.-Arbeit (ca.
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion
EvRel 1
Grundwissen Systematische Theologie
jährlich
(WS + SS)
nes klassischen Textes (Sinngehalt, Argumentation) 15 S.)
(WS, SS)
________________________________
plus:
Teilmodul 2
Kl.Latinum und
NT-Griechisch;
Wahl-Option 1
bzw. ausreichende V zur Systematischen Theologie (4h)
1 x 2 st. Klausur
Sprachkenntnisse
Grundthemen und Grundbegriffe der christlichen Lehin Latein und
re (Grundriss der Dogmatik)
Griechisch
oder
9C
(6 SWS)
Wahl-Option 2
1 x 2 st. Klausur
V zur Systematischen Theologie (2h)
Üb Lektürekurs (2h)
Grundthemen der Dogmatik (Gotteslehre, Anthropologie, Christologie, Eschatologie)
Wahl-Option 3
V zur Systematischen Theologie (2h)
V zur Systematischen Theologie (2h)
Grundtexte, -themen und -begriffe der christlichen
Lehre (Grundthemen der Dogmatik)
EvRel 6
Einführung in die Religionspädagogik und –
didaktik
EvRel 1
oder
1 x 2 st. Klausur
zu einer der beiden VL
V/Pros zur Einführung in die Religionspädagogik (2h)
Geschichte und Theorien der Religionspädagogik
Pros zu anthropologischen und gesellschaftlichen Bedingungen der Religionsunterrichts (2h)
Einführung in religionspädagogisch relevante Aspekte der
Religionspsychologie und –soziologie
6C
(4 SWS)
mdl. Abschlussprüfung
(30 min)
Jedes
Semester
126
[anteilig 3C
nichtschul.
Vermittlung]
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion
EvRel 7
EvRel 1,3;
Aufbaumodul Exegese
und Theologie des AT
und NT
Kl.Latinum und
NT-Griechisch;
bzw. gute Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch
jährlich
WS bzw. WS+SS
EvRel 8
Aufbaumodul Ethik
EvRel 1,4 und 5
jährlich
(WS)
EvRel 9
EvRel 1,2;
Aufbaumodul
Reformatorische Lehre
im historischen Kontext
Kl.Latinum und
NT-Griechisch;
bzw. gute Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch
jährlich (WS)
Behandlung und Lösung von Grundproblemen der
Exegese und Theologie des NT und AT, exemplarisch vertieft anhand einer zentralen Schrift bzw. eines zentralen Themas
Wahloption 1
Vl zur Exegese des AT (3h) plus
HS zur Exegese des NT (2h)
oder
7C
mdl. Abschlussprüfung; inkl.
Übersetzung
(30 min)
(5 SWS)
Wahloption 2
V zur Exegese des NT (3h) plus
S zur Exegese des AT (2h)
V zur Thematik Ethik und Erziehung (2h)
Historische Aspekte zur Werteerziehung, Systemati- Unterrichtsentwurf
5C
sche Reflexion ethischen Lernens, Ethos des Leh- zu einem ethirers, Ethik und Schulorganisation
schen Thema
(4 SWS)
(schr. Arbeit, ca.
S/Üb Ethik in der Schule (2h)
15 S.)
Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Reflexion
ausgewählter, lehrplanbezogener Themen der Ethik
HS in Kirchengeschichte und/oder Systematischer
Klausur (2h)
Theologie
Reformatorische Lehrbildung in ihrem hist. und syst.
oder
Kontext; Kenntnisse wichtiger Reformatorischer
Schriften, Überblick zur Bekenntnisbildung – oder
mdl. Prüfung
Zentrale Lehrinhalte der Reformatoren & ihre Bedeu(20 min)
127
4C
(2 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion
tung für die ev. Lehre der Neuzeit
S Ökumene/Konfessionskunde (2h SS)
Exemplarische Kenntnisse innerchristlicher Traditionsvielfalt
EvRel 10
Interdisziplinäres Modul: Religions- und
Konfessionskunde
jährlich
SS bzw WS+SS
EvRel 1,2,3,5
S Jüdische Feste und Gebräuche (2h SS)
Grundkenntnisse zu Geschichte und Praxis der jüdischen Religion
Kl.Latinum und
Wahloption:
NT-Griechisch;
bzw. ausreichende Pros Einführung in die Religionsgeschichte (2h WS) oder Sprachkenntnisse
in Latein und
V mit Überblick zu Weltreligionen bzw. Neuen ReligioGriechisch
nen (2h SS oder WS)
ModulabschlussOrientierungswissen zu Traditionen und Praxis der
klausur
Weltreligionen und Neuen Religiösen Bewegungen
(2 h)
Jede der drei Lehrveranstaltungen beinhaltet die Übernahme je einer Studienleistung in Form eines Kurzreferates oder Essays (max. 10 s.)
128
9C
(4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH FINNISCH-UGRISCHE PHILOLOGIE
1. KERNCURRICULUM 66 C
Pflichtmodule (42):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modul 1
"Grundlagen der
Finnougristik 1"
(Teilmodul 1: Einführung in die
Finnougristik I
Teilmodul 2: Einführung in die
Finnougristik II)
keine
keine
Teilmodul 1:Referat zu
15 Min. u. Prüfungsgespräch zu 15 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
60 Min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Modul 2
"Grundlagen der
Finnougristik 2"
(Teilmodul 1: Finnougristisches
Propädeutikum
Teilmodul 2: Einführung in die
estnische, finnische und ungarische Literatur)
Modul 4
erfolgreicher
Abschluss
des Moduls 1
Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Finnischugrische Philologie“.
1. Teilmodul:
Definition der Disziplin und ihre Verbindung zu angrenzenden Fächern. Einführung in die Methodik. Erwerb von Grundkenntnissen zur Geschichte und Gegenwart der einzelnen finnisch-ugrischen
Völker.
2. Teilmodul: Überblick über die Charakteristika der einzelnen finnougrischen
Sprachen und Einführung in die Typologie
dieser Sprachen.
1. Teilmodul: Geschichte der Disziplin.
Erwerb der allgemeinen Grundlagen in
der Phonetik, von Kenntnissen in der
fachspezifischen phonetischen Transkription, der kyrillischen Transliteration/ Transkription. Aneignung und Einübung von
Arbeitstechniken.
2. Teilmodul: Erwerb von Grundkenntnissen zu den 3 großen Litera-turen
(estnisch, finnisch, ungarisch).
keine
Teilmodul 1: Prüfungsgespräch zu 15 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen
keine
Modulprüfung: Klausur
6C
erfolgreiche
129
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
"Landeskunde"
Abschlüsse:
Module 1-3
a-c
Modul 5
"Kleine Sprache"
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 1-2
Modul 7
"Finnougristische
Sprachwissenschaft: Historische
Lautlehre o. Historische Morphologie“
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 1-3
a-c
Modul 8
"Finnougristische
Sprachwissenschaft: Sprachkontakte o. Typologie
der finnougrischen
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 1-3
a-c
zur Geschichte, Politik, materiellen und
geistigen Kultur und Geographie der Regionen des Landes, dessen Sprache im
Modul 3 gewählt wurde.
Selbständiger Erwerb zusätzlicher Kenntnisse aus einem der vorgenannten Bereiche durch Lektüre deutschsprachiger
oder in der fraglichen Sprache verfassten
Handbücher.
Aneignung von Kenntnissen in der grammatischen Struktur einer kleineren finnisch-ugrischen Sprache, der Fähigkeit,
einfache Texte in ihr zu verstehen und zu
analysieren. Vertrautwerden mit den einschlägigen Arbeitsmitteln (z. B. Wörterbücher und ihrer Notation).
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen
in der geistigen Kultur des betreffenden
kleineren Volkes finnisch-ugrischer Sprache (vornehmlich durch Independent Studies).
Erwerb von methodologischen Kenntnissen in der allgemeinen historischen
Sprachwissenschaft anhand finnougrischer Sprachen. Erarbeitung von Kenntnissen in der historischen Entwicklung der
finnisch-ugrischen Sprachfamilie insgesamt oder einzelner ihrer Glieder. Aneignung von Methoden bei der Arbeit mit
historischen Sprachquellen.
Erwerb von Kenntnissen in der Sprachkontaktforschung bzw. Typologie anhand
finnougrischer Sprachen. Kenntnisse des
historischen Umfeldes der Sprachkontakte bzw. der Universalienforschung auch in
historischer Hinsicht.
zu 60 Min.
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
4C
2 SWS
keine
Modulprüfung:
Referat zu 45 Min.
4C
2 SWS
keine
Modulprüfung:
Referat zu 45 Min.
4C
2 SWS
130
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
Sprachen“
Modul 9
"Sprachpraxis:
Landeskunde"
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 6 a-c
Modul 10
"Sprachpraxis:
Kultur"
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 6 a-c
Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit und
des Sprachverständnisses in ausgewählten thematischen Bereichen der erstgewählten Sprache. Erwerb von Kenntnissen in den sozialen, politischen Verhältnissen sowie der Geschichte des betreffenden Landes.
Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit und
des Sprachverständnisses in ausgewählten thematischen Bereichen der erstgewählten Sprache. Erwerb von Kenntnissen in der Kultur (z.B. Theater, Filmschaffen, Folklore) des betreffenden Landes.
keine
Modulprüfung: Prüfungsgespräch zu 15
Min.
3C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Prüfungsgespräch zu 15
Min.
3C
2 SWS
Wahlmodule (24):
Hinweis: Es müssen zwei der Module 3 a-c sowie eines der Aufbaumodule 6 a-c studiert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 3 a
"Sprachbeherrschung:
Estnisch" (Teilmodul 1:
Estnisch für Anfänger I
Teilmodul 2: Estnisch
für Anfänger II)
keine
Modul 3 b
"Sprachbeherrschung:
Finnisch" (Teilmodul 1:
Finnisch für Anfänger I
keine
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Erwerb von Grundkenntnissen in der keine
estnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch,
der Fähigkeit, einfache Texte mit
Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Erwerb von Grundkenntnissen in der keine
finnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch,
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
131
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
Teilmodul 2: Finnisch
für Anfänger II)
der Fähigkeit, einfache Texte mit
Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Modul 3 c
keine
"Sprachbeherrschung:
Ungarisch" (Teilmodul
1: Ungarisch für Anfänger I
Teilmodul 2: Ungarisch
für Anfänger II)
Erwerb von Grundkenntnissen in der keine
ungarischen Grammatik, von
Sprachfertigkeiten zur Bewältigung
einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu
lesen.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Modul 6a
"Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Estnisch" (Teilmodul 1:
Estnisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Estnisch
für Fortgeschrittene II)
Modul 6 b
"Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Finnisch" (Teilmodul 1:
Finnisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Finnisch
für Fortgeschrittene II)
Modul 6 c
"Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Ungarisch" (Teilmodul 1:
Ungarisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Ungarisch
für Fortgeschrittene II)
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen
Sprache. Erwerb der Fähigkeit,
schwierigere Situationen mündlich
zu bewältigen sowie Texte mittleren
Schwierigkeitsgrades zu verstehen.
Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache.
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der finnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs
der Sprache.
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der ungarischen
Sprache. Erwerb der Fähigkeit,
schwierigere Situationen mündlich
zu bewältigen sowie Texte mittleren
Schwierigkeitsgrades zu verstehen.
Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 3 a
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 3 b
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 3 c
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
132
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt.
3. PROFIL: „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C)
Wahlpflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modul 11
"Vertiefungsmodul:
Finnougristische
Sprachwissenschaft "
(Teilmodul 1: Synchrone Grammatik
des Estnischen o.
Finnischen o. Ungarischen
Teilmodul 2: Sprachkontakte o. Typologie)
Modul 12
"Vertiefungsmodul:
Finnisch-ugrische
Folklore"
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 1-3
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
60 Min.
Teilmodul 2: Referat zu
45 Min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
5C
2 SWS
Modul 13
"Vertiefungsmodul:
erfolgreiche
Abschlüsse:
1. Teilmodul: Systematische Behandlung der Grammatik der Sprache, die
in Modul 3 und 6 gewählt wurde.
2. Teilmodul: Erwerb von Kenntnissen
in der Sprachkontaktforschung bzw.
Typologie anhand finnougrischer
Sprachen. Kenntnisse des historischen
Umfeldes der Sprachkontakte bzw. der
Universalienforschung auch in historischer Hinsicht. Komplementär zu
Pflichtmodul 7:2
Aneignung von Kenntnissen in der
geistigen Kultur eines kleineren Volkes
finnisch-ugrischer Sprache, der Fähigkeit, für das jeweilige Volk charakteristische Folkloregenres inhaltlich und
sprachlich zu analysieren. Erwerb
eines weiter gefassten Überblicks
durch Independent Studies.
Aneignung von literaturgeschichtlichen
und literaturwissenschaftlichen Kennt-
keine
Modulprüfung: Prüfungsgespräch 20 Min.
5C
2 SWS
erfolgreiche
Abschlüsse:
Module 1-3
133
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
Literatur"
Module 6 a-c
nissen zu einzelnen Epochen oder zu
einzelnen Genres der finnischen, estnischen oder ungarischen Literatur,
Erwerb von Kenntnissen in literarischen Stilen. Als Independent Studies:
Selbständige Lektüre weiterer literarischer Werke zum Literatur-Seminar.
4. MODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/ OPTIONALBEREICH/ SCHLÜSSELKOMPETENZEN:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 3 a
Wahlpflichtmodul
"Sprachbeherrschung
1: Estnisch" (Teilmodul
1: Estnisch für Anfänger I
Teilmodul 2: Estnisch
für Anfänger II)
Modul 3 b
Wahlpflichtmodul
"Sprachbeherrschung
1: Finnisch" (Teilmodul
1: Finnisch für Anfänger I
Teilmodul 2: Finnisch
für Anfänger II)
Modul 3 c
Wahlpflichtmodul
"Sprachbeherrschung
1: Ungarisch" (Teilmo-
keine
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Erwerb von Grundkenntnissen in
keine
der estnischen Grammatik, von
Sprachfertigkeiten zur Bewältigung
einfacher Alltagssituationen im
Gespräch, der Fähigkeit, einfache
Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
keine
Erwerb von Grundkenntnissen in
keine
der finnischen Grammatik, von
Sprachfertigkeiten zur Bewältigung
einfacher Alltagssituationen im
Gespräch, der Fähigkeit, einfache
Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
keine
Erwerb von Grundkenntnissen in
keine
der ungarischen Grammatik, von
Sprachfertigkeiten zur Bewältigung
einfacher Alltagssituationen im
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
134
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie
dul 1: Ungarisch für
Anfänger I
Teilmodul 2: Ungarisch
für Anfänger II)
Modul 6a
erfolgreicher AbWahlpflichtmodul "Auf- schluss des Mobaumodul Sprachbeduls 3 a
herrschung 1: Estnisch" (Teilmodul 1:
Estnisch für Fortgeschrittene I
Teilmodul 2: Estnisch
für Fortgeschrittene II)
Gespräch, der Fähigkeit, einfache
Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen.
Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen
Sprache. Erwerb der Fähigkeit,
schwierigere Situationen mündlich
zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen
Gebrauchs der Sprache.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
135
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
4 SWS
8C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH FRANZÖSISCH / GALLOROMANISTIK
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:






Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer
Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A.
Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik
Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen
Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden.
B.A.-Fach Französisch/Galloromanistik:
1. Kerncurriculum 63 C
2. B.A.-Fach Französisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 im Professionalisierungsbereich)
Oder:
B.A.-Fach Galloromanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C)
FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (66 C)
PFLICHTMODULE: (63 C)
Modultitel
Modul B1
Orientierungsmodul
Basismodul Sprachpraxis (Teilmodul
Frnzösisch ! (= TM1):
UE Französisch I
Teilmodul Französisch II (=TM2): UE
Französisch II o.
Teilmodul Fanzösisch
II a und II b (=TM3):
UE Französisch II a +
Zugangsvoraussetzungen
keine
Prüfungsanforderungen
Ziel dieses Moduls ist es, die vier Fertigkeiten
(Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) –
möglichst in Verbindung mit einem Thema – zu
üben und grundlegende Rezeptions- und Produktionskompetenzen zu entwickeln, wobei im
TM1 der Schwerpunkt auf dem Mündlichen
(Hören und Sprechen) und in den TM2-TM5 der
Schwerpunkt auf dem Schriftlichen liegt (Lesen
und Schreiben). Weiterhin soll dieses Modul
eine Bewusstmachung und Vertiefung grammatischer Problemfelder fördern, die adäquate
Anwendung von Hilfsmitteln (Grammatiken,
136
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
TM1: Prüfung der mündlichen Kompetenzen:
Sprechfertigkeit zu 30
Min. u. Hörfertigkeit zu 20
Min.
TM2-TM5: Klausur zu 90
Min bzw. 2 x 45 Min in
Französisch II
Modulumfang
(Credits,
SWS)
7C
8 SWS
TM1:
4C
4 SWS
TM2-TM5:
3C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
UE Französisch II b o.
Tilmodul Französisch
II a und II C (=TM4):
UE Französisch II a +
UE Französisch II c o.
Teilmodul Französisch II b und II c
(=TM5): UE Französisch II b + UE Französisch II c
Modul B2
Basismodul Sprachwissenschaft; Teilmodul Einführung in die
französisch Sprachwissenschaft (=TM1):
PS Einführung in die
französische Sprachwissenschaft
Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der französischen
Sprachwissenschaft
(TM2): PS Thematisches Proseminar)
Modul B3
Basismodul Literaturwissenschaft (Teilmodul Einführung in
die französische Literaturwissenschaft
(=TM1): PS Einführung in die französische Literaturwissenschaft
Teilmodul Grundsatz-
Wörterbücher usw.) trainieren, Sprachbewusstsein und Sprachlernbewusstsein allgemein.
(Konsolidierung des Niveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen)
??? erfolgreicher Abschluss
des Teilmoduls
B3a ist Voraussetzung für
Teilmodul B3b
TM1:
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und
Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung
in das wissenschaftliche Arbeiten.
TM2:
Erarbeitung eines ausgewählten Themenbereichs unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten.
keine
TM1:
Einführung in die literaturwissenschaftlichen
Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches
(Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten aus
verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten,
die zu einem ersten kontextuell abgesicherten
Einblick in die Geschichte der französischen
Literatur führen.
TM2:
keine
137
TM1: Klausur zu 90 Min.
TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
TM1: Klausur zu 90 Min.
TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten
Modulprüfung:
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
probleme und Methoden der französischen
Literaturwissenschaft
(=TM2): PS Thematisches Proseminar (je
nach Angebot im betr.
Semester)
Modul B4
Basismodul Landeswissenschaft: Teilmodul La France actuelle
(TM1): PS La France
actuelle
Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der französischen
Landeswissenschaft
(=TM2): UE o. PS
weitere Lehrveranstaltung)
Modul A1
Aufbaumodul I
Sprachpraxis (a) UE
Französisch III
b) UE Französisch IV)
Modul A2
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft;
Teilmodul Ausgewähl-
Analyse ausgewählter literarischer Texte unter
Anwendung der erworbenen Fertigkeiten.
keine
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B1
Sprachpraxis
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B2
Sprachwissen-
TM1:
Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Frankreich und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region.
TM2:
Thematische Vertiefung eines Themas aus den
unter 1. genannten Bereichen
keine
Dieses Modul fokussiert auf die Fertigkeiten
Lesen und Schreiben. Ziel des Moduls ist es,
eine solide Rezeptions- und Produktionskompetenz zu entwickeln. Weiterhin zielt dieses Modul
auf eine Vertiefung grammatischer Strukturen
und Problemfelder, die zu einem besseren metalinguistischen Verständnis der Grammatik
führen soll. Die Studierenden sollen in der Lage
sein, Informationen und Argumente aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und
klare, gut strukturierte Texte zu relevanten
Themen zu verfassen.
Für beide Teilmodule:
Anwendung und Vertiefung der grundlegenden
Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft.
keine
Modulprüfung: Klausur zu
180 Min.
5C
4 SWS
keine
Modulprüfung:
TM1: Referat zu ca. 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten;
10 C
4-10 SWS
138
TM1: Kurzreferat zu ca.
10 Min. u. ein Prüfungsgespräch von 10 Min.
TM2: Prüfungsgespräch
zu 10 Min.
5C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
2C
2 SWS
TM1:
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
te Probleme und Methoden der französischen Sprachwissenschaft I (= TM1): HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester); Teilmodul Ausgewählte Probleme
und Methoden der
französischen
Sprachwissenschaft II
(= TM2): 1 weitere
sprachwissenschaftliche Lehrveranstaltung o. 2 weitere
sprachwissenschaftliche LV)
Modul A 3
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte
Probleme und Methodender französischen
Literaturwissenschaft
I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester);
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methodender französischen Literaturwissenschaft II (= TM2) 1
weitere literaturwissenschaftliche Lehr-
schaft
TM2: Referat zu ca. 15
Min u. Hausarbeit (15
Seiten)
6C
2 SWS
TM2:
4C
2-4SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B3
Literaturwissenschaft
Für beide Teilmodule:
Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen
Kenntnis der französischen Literaturgeschichte
durch das angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werks mit
dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine
höhere fachliche Kompetenz in praktischer und
theoretischer Hinsicht zu entwickeln.
139
keine
Modulprüfung:
TM1: Referat zu ca. 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten;
TM2: Referat zu ca. 15
Min. und Hausarbeit von
15 Seiten
10 C
4-10 SWS
TM1:
6C
2 SWS
TM2:
4C
2-4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
veranstaltung o. 2
weitere literaturwissenschaftliche LV)
Modul A 4
Aufbaumodul Landeswissenschaft;
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der französischen Landeswissenschaft I (= TM1): HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester);
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der französischen Landeswissenschaft II (= TM2)::
Vorlesung o. Selbststudieneinheit)
Modul A 5
Aufbaumodul II
Sprachpraxis: Teilmodul Traduction (=
TM1): UE Französisch V (Übersetzung)
Teilmodul Langue et
civilisation (=TM2):
UE Französisch V a
(Langue et civilisation)
Basismodul Einführung in die Fachdi-
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B4
Landeswissenschaft
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls I
A1 Sprachpraxis
TM1:
Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte
Frankreich und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region anhand eines konkreten Beispiels.
Fähigkeit historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
TM2:
Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte
Frankreichs und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region mittels der Beschäftigung mit einem
grundlegenden Thema der Historiographie zu
Frankreich und/oder einem französischsprachigen Land und/oder einer französischsprachigen
Region.
keine
Ziel dieses Moduls ist es, die vier Fertigkeiten
(Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) –
möglichst in Verbindung mit einem landeskundlichen Thema – zu üben und zu einer selbstständigen Sprachverwendung zu gelangen;
weiterhin soll dieses Modul Grundlagen der
Sprachmittlung vertiefen und eine Sprachbewusstheit bei den Studierenden entwickeln.
(GER: B2-C1).
keine
TM1
Grundlegende Konzepte, Ansätze und Metho-
keine
140
TM1:
Hausarbeit im Umfang
von 20 Seiten;
TM2: Prüfungsgespräch
zu 10 Min.
6C
2-4 SWS
TM1:
4C
2 SWS
TM2:
2C
0-2 SWS
TM1: Klausur zu 90 Min.
TM2: Prüfungsgespräch
von 10 Min.
6C
4 SWS
TM1:
2C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
TM1: Klausur zu 90 Min.
TM2 Klausur zu 90 Min.
6 C (davon 3
im Professio-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
daktik der romanischen Sprachen
Teilmodul Einführung
in die Fachdidaktik
Französisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Französisch
in schulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen;
Teilmodul Einführung
in fachdidaktische
Frage in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen (= TM2)
PS Einführung in
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen
Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen
(PS Einführung in
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen o. UE
Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringver-
den der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene schulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
TM2
Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte,
Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
keine
Grundlegende Konzepte, Ansätze u. Methoden
der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen
o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studienund Prüfungsordnung; Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von
Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/
Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über das Phänomen der Mehrspra-
141
nalisierungsbereich
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
3C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur zu
90 Min.
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
anstaltung) o. UE
Mehrsprachigkeit)
chigkeit aus den Perspektiven der diversen
romanistischen Fachwissenschaften.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (31 C) müssen abgeschlossen sein.
PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C)
OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.)
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Optionalmodul
Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul
1 Ausgewählte Probleme und Methoden
der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft I: HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
erfolgreicher
Abschluss aller
Basismodule
der jeweiligen
B.A.-Fächer
Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl. auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge)
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Teilmodul 1: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
Teilmodul 2: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
Teilmodul 3: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
Modulumfang
(Credits,
SWS)
18 C
6 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
142
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik
Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft)
143
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH GESCHICHTE
1. Pflichtmodule (16 Credits):
In den Einführungsmodulen sind die Epochen Alte Geschichte und Mittelalter (E1 oder E3) sowie Frühe Neuzeit und Neuzeit abzudecken (E2 oder
E4). Eines der Einführungsmodule muß mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
ModulZugangsPrüfungsanforderungen
zur Zulassung zur
Art & Umfang der
Umfang
Modultitel
vorausPrüfung
Prüfungsleistung
(Credits,
setzungen
SWS)
Ergänzungsmodul
Regelmäßige TeilPerspektiven und Genahme an der
schichte des Fachs
Übung
Vorlesung: Einführung in
die Geschichtswissenschaft
Keine
Überblick über geschichtswiss. Methoden
z.B. unter politik-, sozial-, kultur- und geschlechtergeschichtlichen Perspektiven
Übrung: Methoden der
Geschichtswissenschaft
Exkursion
144
Essay (8.000-10.000
Zeichen) benotet,
mündliche Prüfung
(15 min), unbenotet
Referat (min. 15 min)
im Rahmen der Exkursion, unbenotet
7C
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
Projektmodul 1
Geschichtskultur
Theorie- und Methodenseminar
Projektmodul 2
Geschichtskultur
Praktische Übung mit
Projektziel
Vertiefungsmodul 2
Neuere Forschungsfelder und Theorien
Vorlesung: Aktuelle
Themen der Geschichtswissenschaft
Einführungsmodul E 1
oder E2 oder
E3 oder E4
Anwendung von Kenntnissen des öffentli- regelmäßige Teilchen Gebrauchs von Geschichte (Ge- nahme
schichtsrepräsentation, Geschichtspolitik,
Geschichtsspeicher)
Einführungsmodul E 1
oder E2 oder
E3 oder E4
und Projektmodul 1 oder
außerschulische Vermittlungskompetenz
regelmäßige Teilnahme
Eines der vier
Aufbauseminare
Kenntnis zentraler Forschungsdebatten,
Fähigkeit zur eigenständigen komplexen
Quellenarbeit und zur geschichtstheoretischen Analyse
Regelmäßige Teilnahme an der
Übung
Essay (max. 10 Seiten) unbenotet
Projektstück
(unter einem Projektstück wird ein
Beitrag verstanden, den der Studierende oder eine Gruppe von
Studierenden
nach Absprache
mit dem Seminarleiter zum Projektziel beiträgt).
Referat (20 min) unbenotet,
mündliche Vorlesungsprüfung (15
Min) unbenotet,
3C
2 SWS
3C
2 SWS
3C
4 SWS
2. Wahlpflichtmodul in den nicht-lehramtsbezogenen Profilen (3 C)
Modultitel
Zugangs-
Prüfungsanforderungen
145
Voraussetzun-
Art & Umfang der Prü-
Modul-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
voraussetzungen
Außerschulische Vermittlungskompetenz
Einführungsmodul E 1
oder E2 oder
E3 oder E4
Anwendung von Kenntnissen des öffentlichen Gebrauchs von Geschichte (Geschichtsrepräsentation, Geschichtspolitik,
Geschichtsspeicher)
gen zur Zulassung zur Prüfung
Regelmäßige
Teilnahme am
Seminar
fungs-leistung
Essay (8.000 – 10.000
Zeichen)
Umfang
(Credits,
SWS)
3C
2 SWS
3. Wahlmodule (50 C): Es müssen Aufbaumodule im Umfang von mindestens 27 C gewählt werden.
In den Aufbaumodulen sind 3 verschiedene Epochen zu wählten, wobei die Neuzeit verpflichtend ist. Auch muß ein Aufbaumodul in einem der
Fachgebiete belegt werden. In mindestens einem der Aufbaumodule muß eine Hausarbeit (max. 20 Seiten) geschrieben werden . Die drei besten
Aufbaumodule gehen in die Benotung ein.
In den Aufbau- und Vertiefungsmodulen dürfen insgesamt maximal 2 Module aus einem Fachgebiet gewählt werden; weitere Module aus dem entsprechenden Fachgebiet können nur für eine freiwillige Zusatzprüfung belegt werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Einführungsmodul E 1:
Konzepte u. Methoden
(Orientierungsmodul)
Integriertes Proseminar
(IPS)
Integrierte Vorlesung
(IVL)
Einführungsmodul E2:
Konzepte u. Methoden
Keine
Keine
Prüfungsanforderungen
Kenntnis grundlegender Konzepte und
Methoden der Geschichtswissenschaft
sowie des Umgangs mit historischen
Quellen aus Antike und Mittelalter;
Überblick über den Stoff der Vorlesung
Kenntnis grundlegender Konzepte und
Methoden der Geschichtswissenschaft
146
Voraussetzungen
zur Zulassung zur
Prüfung
regelmäßige Teilnahme an IPS
Art & Umfang der Prüfungs-leistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Hausarbeit (max 15 Seiten) im IPS, benotet
8C
5 SWS
mündliche Prüfung (15
min) über den Stoff der
Vorlesung, unbenotet
Hausarbeit (max 15 Seiten) im IPS, benotet
8C
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
(Orientierungsmodul)
sowie des Umgangs mit historischen
Quellen aus Neuzeit und Früher Neuzeit. Überblick über den Stoff der Vorlesung
Integriertes Proseminar
regelmäßige Teilnahme an IPS
mündliche Prüfung (15
min) über den Stoff der
Vorlesung, unbenotet
(IPS)
Integrierte Vorlesung
(IVL)
Einführungsmodul E 3:
Konzepte u. Methoden
(Orientierungsmodul)
Integriertes Proseminar
(IPS)
regelmäßige Teilnahme an IPS
Keine
Integrierte Vorlesung
(IVL)
Einführungsmodul E 4:
Konzepte u. Methoden
(Orientierungsmodul)
Integriertes Proseminar
(IPS)
Keine
Integrierte Vorlesung
(IVL)
Aufbaumodul A1, A3,
Einführungs-
Kenntnis grundlegender Konzepte und
Methoden der Geschichtswissenschaft
sowie des Umgangs mit historischen
Quellen aus Antike und Mittelatler.
Überblick über den Stoff der Vorlesung
Kenntnis grundlegender Konzepte und
Methoden der Geschichtswissenschaft
sowie des Umgangs mit historischen
Quellen aus Neuzeit und Früher Neuzeit. Überblick über den Stoff der Vorlesung
Arbeitsweise des Faches anhand einer
147
Klausur (90 min), benotet
mündliche Prüfung (15
min) über den Stoff der
Vorlesung, unbenotet
6C
5 SWS
Klausur (90 min), benotet
Mündliche Prüfung (15
min) über den Stoff der
Vorlesung, unbenotet
6C
5 SWS
Hausarbeit (max. 20 Sei-
9C
regelmäßige Teilnahme an IPS
Regelmäßige Teil-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
A5, A7, A9, A11, A 13, A
15, A 17, A 19, A 21, A
23, A 25, A 27, A29, A
31 )
Fragestellungen und
Methoden der Epochen
Aufbaumodul A2, A4,
A6, A8, A 10, A 12, A
14, A 16, A 18, A 20, A
22, A24, A26, A 28,
A30, A32)
Fragestellungen und
Methoden der Epochen
Aufbaumodul 33, 35, 37,
39, 41, 43, 45, 47,
49,51,53, 55)
Fragestellungen und
Methoden der Epochen
modul E2
oder E4: Konzepte u. Methoden;
Einführungsmodul: E2
oder E 4 Konzepte u. Methoden;
Aufbauseminar
Einführungsmodul E1
oder E3: Konzepte und
Methoden
Vorlesung aus der jeweiligen Epoche
Aufbaumodul 34, 36, 38,
Einführungs-
konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen
Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit oder Neuzeit)
Überblick über den Stoff der Vorlesung
Arbeitsweise des Faches anhand einer
konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen
Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Frühe Neuzeit oder
Neuzeit)
Arbeitsweise des Faches anhand einer
konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen
Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte oder
Mittelalter)
Arbeitsweise des Faches anhand einer
148
nahme am Seminar,
im laufenden Seminar erbrachte
schriftliche bzw.
mündliche Leistungen (z.B. Referat,
erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben)
Regelmäßige Teilnahme am Seminar,
im laufenden Seminar erbrachte
schriftliche bzw.
mündliche Leistungen (z.B. Referat,
erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben)
Regelmäßige Teilnahme am Seminar,
im laufenden Seminar erbrachte
schriftliche bzw.
mündliche Leistungen (z.B. Referat,
erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben)
Regelmäßige Teil-
ten) benotet
Vorlesungsprüfung
(mündl.15 min. oder
schriftl. 45 min.) unbenotet
Klausur (90 min) benotet
Vorlesungsprüfung
(mündl.15 min. oder
schriftl. 45 min.) unbenotet
4 SWS
6C
4 SWS
Hausarbeit (max. 20 Seiten) benotet
Vorlesungsprüfung
(mündl.15 min. oder
schriftl. 45 min.) unbenotet
9C
4 SWS
Klausur (90 min) benotet
6C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
40, 42, 44, 46, 48, 50,
52, 54, 56
Aufbauseminar
modul E
1oder E3:
Konzepte und
Methoden
konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen
Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte oder
Mittelalter)
Kenntnisse eines Fachgebietes3); geschichtswissenschaftliche Analyse von
Beispielen aus dem Fachgebiet
Aufbauseminar aus der
Epoche des
Vertiefungsseminars
Kenntnis zentraler Forschungsdebatten,
Fähigkeit zur eigenständigen komplexen Quellenarbeit und zur geschichtstheoretischen Analyse
Vorlesung aus der jeweiligen Epoche
Vertiefungsmodul 1 (V1V14)
Vertiefungsseminar aus
einer der Epochen , in
denen ein Aufbauseminar abgeschlossen wurde
Vertiefungsseminar
nahme am Seminar,
im laufenden Seminar erbrachte
schriftliche bzw.
mündliche Leistungen (z.B. Referat,
erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben)
Regelmäßige Teilnahme am Seminar
Vorlesungsprüfung
(mündl.15 min. oder
schriftl. 45 min.) unbenotet
Hausarbeit (max. 20 Seiten), benotet
Vorlesungsprüfung (15
min) unbenotet
4 SWS
9C
4 SWS
Vorlesung aus der jeweiligen Epoche
Abschlußmodul
Forschungsdiskussion
und selbständiges Forschen
Beide Vertiefungsmodule
Forschungsorientiertes Arbeiten, schriftliche und mündliche Präsentation der
Forschungsdiskussion
Voraussetzung zur
Zulassung zur BAArbeit ist der Erwerb von 54 C
Vortrag (30 Min)
und mündl.
Präs. (15 Min)
Betreuungskolloquium
1)
Das Modul ist Orientierungsmodul gem. § 7 CO und § 5 dieser Ordnung.
Eine schriftliche Hausarbeit pro Studienjahr muss in mindestens einem der Aufbaumodule geschrieben werden
3)
Fachgebiete: Osteuropäische Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Außereuropäische Geschichte
2)
149
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): es müssen mindestens 44 C im Fach Geschichte absolviert worden sein.
150
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte
6. Wahlpflichtmodul im lehramtsbezogenen Profil: Fachdidaktik Geschichte
[Fachdidaktik Geschichte]
Grundlagen der schulischen und ausserschulischen Geschichtsvermittlung
keine
Reflexion der Bildungsziele von Geschichtsunterricht; Reflexion fachdidaktischer Aufgaben und Fragestellungen in Theorie, Empirie und
Pragmatik; Kenntnis von psychologischen Voraussetzungen des Geschichtslernens; Kenntnis der organisatorischen Rahmenbedingungen von Geschichtslernen in der Schule (Rahmenrichtlinien, Begründung von Unterrichtsthemen etc.); Anbahnung der Fähigkeit zum
adäquaten Umgang mit fachspezifischen Medien und Methoden.
Kenntnisse der Geschichte von Geschichtskultur; exemplarische Analysen gegenwärtiger Geschichtskultur resp. öffentlicher Verwendungsweisen von Geschichte (Debatten, Gedenktage, Jubiläen, Werbung etc.); Kenntnis und exemplarische Erprobung spezifischer Vermittlungsprozesse in einzelnen Institutionen außerschulischer Geschichtsvermittlung (Museum, Archiv, Gedenkstätte, Verlag, Rundfunk und Fernsehen, Historikerbüro).
151
Klausur (120
Min.) und Essay
(8.000 – 10.000
Zeichen) (Gewichtung 2/3 zu
1/3)
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH GESCHLECHTERFORSCHUNG
1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN
Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt
werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten.
2. KERNCURRICULUM:
Pflichtmodule (22 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
B I:
Keine
Theorien der
Geschlechterforschung
(Orientierungsmodul)
B II:
Methoden der
Geschlechterforschung
Keine
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Einführung in feministische Theorien in Geschichte und
Gegenwart, konstruktivistische und poststrukturalistische
Ansätze in der modernen Gendertheorie, marxistische
Zugänge oder auch ökologische Konzepte der Geschlechterforschung. Hinzu kommen die spezifischen Grundlagen
der Geschlechterforschung in den einzelnen Wahlpflichtmodulen wie „Körper und Individuum“, „Soziale Beziehungen“ etc.
Einführung in Methoden und Techniken der empirischen
keine
Sozial- und der ethnographischen Forschung als auch die
klassisch hermeneutischen und historischen Methoden
der literaturwissenschaftlichen oder kulturhistorischen Forschung sowie Aspekte der Bild- und Medienanalyse in der
Geschlechterforschung
152
Art der Prüfungsleistung
Umfang
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4 SWS
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
12 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung
Wahlmodule (44 C):
Es sind drei aus fünf Wahlmodulen im Umfang von 30 C zu studieren.
Aus den am Studienfach Geschlechterforschung beteiligten Fächern (Ägyptologie, Archäologie, Agrarsoziologie, Altorientalistik, Ethnologie, Germanistik, Geschichte, Kulturanthropologie/ Europäische Ethnologie, Kunstgeschichte, Religionswissenschaft, Politikwissenschaft, Romanistik, Sportwissenschaften und Theologie) werden ferner mind. 14 Credits im Rahmen von frei wählbaren Modulen der einzelnen Fächer erbracht.
Auf Antrag können Module aus weiteren Fächern zugelassen werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
B III:
Konzepte von
Körper und Individuum
Keine
B IV:
Soziale Beziehungen
Keine
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche:
 Konstruktionen von Körpervorstellungen, -bildern
und -metChern und deren Deutungen in Abhängigkeit von kulturellen, sozialen und historischen Kontexten
 Körper und Körpererfahrungen in verschiedenen
Kulturen und Epochen
 Deutungen und Normierungen von Körperlichkeit
und Sexualität
Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine
 Geschlechterkonstruktionen in gesellschaftlichen
Gegenstandsbereichen wie Verwandtschaft, Familie, Gruppe, Generation u.a.
 Prozesse des Doing Gender
 wissenschaftliche Theorien der Soziologie und Sozialphilosophie bzw. Bildungs- und Sozialisationstheorien
 Konstellationen von Macht und Herrschaft, Egalität
und Hierarchie im Schnittpunkt von Geschlecht,
153
Art der Prüfungsleistung
Umfang
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4 SWS
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung
B V:
Arbeit, Wirtschaft
und materielle
Kultur
Keine
B VI:
Politische Kultur
und soziopolitische Systeme
Keine
B VII:
Keine
Sprache, Literatur
Text- und Bildmedien, Glaubenssysteme
Klasse, Ethnie und „Rasse“
Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine
 Geschlechtsspezifische Räume und Formen wirtschaftlichen Handelns, Ressourcenverteilung und
Chancen der Aneignung wirtschaftlicher Güter
 Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Segregation auf dem Arbeitsmarkt
 geschlechtsspezifischen Lebensstilen und Konsumgewohnheiten als Formen der sozialen und
symbolischen Praxis
 Geschmacksbildung durch Literatur und Medien
oder im Prozess der Enkulturation
Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine
 Geschlechterkonstruktionen im Rahmen des politischen Systems
 Regulierung männlicher und weiblicher Lebenschancen im internationalen und nationalen Bereich
und Geschlechtsspezifik sozialpolitischer Konzepte
 Soziale, kulturelle und historische Bedingungen
geschlechtsspezifischer Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im politischen Raum und deren
Institutionalisierung
Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine

Struktur von Sprache und Text


Produktionsregeln von Kunst und Ikonographie
Rekonstruktion, Neuformulierung und Aufhebung
von Geschlechterkonstruktionen in Glaubens-,
Wissens-, und Wissenschaftssystemen
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4SWS
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4 SWS
Hausarbeit und
nach Maßgabe
der Teilmodule:
Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat
10 C,
4 SWS
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 52 Credits im Fach Geschlechterforschung absolviert worden sein.
154
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung
155
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH GRIECHISCHE PHILOLOGIE / GRIECHISCH
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (36 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1
Pflichtmodul „Basismodul: Grundlagen
des Griechischstudiums“ (Teilmodul 1:
Intensivkurs Grammatik u. Übersetzung
Griechisch-Deutsch
Teilmodul 2: Proseminar A Lektüre Griechisch-Deutsch
Teilmodul 3: Proseminar A Theorie Griechische Philologie)
Graecum
Modul 2
Pflichtmodul „Basismodul: Griechische
Sprache“ (Teilmodul
1: Griechische Stilübungen Unterstufe
Teilmodul 2: Grammatikalische Lektüre
Griechisch)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
1. Erwerb von Grundkenntnissen in
der griechischen Grammatik. Anwendung der Grammatikkenntnisse
in praktischer Übung
2. Erwerb von Grundkenntnissen im
Übersetzen und Analysieren griechischer Prosatexte
3. Systematischer und (in Ansätzen)
historischer Überblick über die Methoden der Griechischen Philologie;
Erwerb grundlegender Kenntnisse in
Philologiegeschichte, Textkritik, Metrik, Literaturgeschichte, griechischer
Geschichte und Rhetorik; Einblick in
Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; erste Anwendungen der Methoden und Terminologie der Griechischen Philologie
In 1. Systematische Wiederholung
der Elemente der griechischen
Grammatik anhand einfacher Übungen. Praktische Einübungen der
Grammatik (Formenbildung und
Syntax) durch das Übersetzen einfacherer Sätze und Texte ins Griechische.
In 2. Lektüre von Werken klassischer
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 60 Min.
Teilmodul 3: Klausur zu
90 Min.
Insgesamt:
9 C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 3:
3 C / 2 SWS
keine
156
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 90 Min.
Insgesamt:
9 C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 4 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
Modul 5
Pflichtmodul „Basismodul: Lateinische
Literatur für Gräzisten“ (Teilmodul 1:
Lateinische Vorlesung
Teilmodul 2: Lateinische Lektüreübung)
Kleines Latinum
Modul 8
Pflichtmodul „Aufbaumodul: Griechische Sprache“ (Teilmodul 1: Griechische
Stilübungen Oberstufe
Teilmodul 2: Klausurenkurs GriechischDeutsch)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 2
Modul 9b
Pflichtmodul „Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische
s Modul: Vermittlungskompetenz“
(größere Exkursion
mit vorbereitender
Übung o. 2 kürzere
erfolgreicher
Abschluss des
Modul 1
griechischer Prosa, wobei der
Schwerpunkt auf der Anwendung
der Grammatikkenntnisse und dem
Erwerb von Übersetzungstechniken
liegt.
1. Einblick in wichtige Werke der
lateinischen Literatur und Beispiele
für Rezeption der griechischen Literatur.
2. praktische Übung der eigenen
Aneignung griechischer Literatur
durch Lektüre.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Insgesamt:
6 C / 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
1. Erwerb der Fähigkeit, deutsche
Übersetzungen griechischer Autoren
korrekt in klassisches Griechisch zu
übersetzen; dadurch Förderung des
Verstehens und Übersetzens griechischer Texte ins Deutsche sowie
der besseren stilistischen Einordnung und Beurteilung griechischer
Texte.
2. Entwicklung der Fähigkeit, sicher
und in guter Stilistik aus dem Griechischen ins Deutsche zu übersetzen.
Erwerb von Kompetenzen, um in
nicht-schulbezogenen Bereichen
Inhalte des Faches vermitteln zu
können:
1. Einführung in die Didaktik des
Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen
2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein
keine
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
Klausur zu 90 Min.
9 C/ 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
5 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
keine
157
Teilmodul 2: Referat
Umfang 20 min
Insgesamt:
3 C / 1 SWS
[Credits/SWS]
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
Exkursionen mit vorbereitender Übung)
nicht fachspezifisches Publikum
Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 30 C belegt werden.)
Von den Modulen 3, 4, 6 und 7 ist jeweils eines zu belegen, wobei einmal a und einmal b gewählt werden muss; wenn Modul 3a belegt wurde, muss
Modul 4b belegt werden und umgekehrt; bei Modul 6 besteht die freie Wahl zwischen a, b und c, wobei eines von diesen belegt werden muss.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 3a
Wahlmodul „Basismodul: Griechische
Literatur II: Poesie“
(Teilmodul 1: Vorlesung Griechische
Poesie
Teilmodul 2: Griechische Metrikübung
Teilmodul 3: Proseminar B Griechische
Poesie)
Modul 3b
Wahlmodul „Basismodul: Griechische
Literatur II: Poesie“
(Teilmodul 1: Vorlesung Griechische
Poesie
Teilmodul 2: Griechische Metrikübung
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke griechischer Dichtung
2. Erwerb der Grundlagen und eines
fundierten Überblicks über die Formen griechischer Metrik mit praktischen Übungen
3. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 15 Min.
Teilmodul 3: Klausur zu
90 Min.
Modulumfang (Credits, SWS)
9C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 3:
4 C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke griechischer Dichtung
2. Erwerb der Grundlagen und eines
fundierten Überblicks über die Formen griechischer Metrik mit praktischen Übungen
3. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Er-
keine
158
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 15 Min.
Teilmodul 3: Hausarbeit im Umfang ca. 10
Seiten
9C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
Teilmodul 3: Proseminar B Griechische
Poesie)
Modul 4a
Wahlmodul „Basismodul: Griechische
Literatur I: Prosa“
(Teilmodul 1: Vorlesung Griechische
Prosa
Teilmodul 2:
Proseminar B
Griechische Prosa)
Modul 4b
Wahlmodul „Basismodul: Griechische
Literatur I: Prosa“
(Teilmodul 1: Vorlesung Griechische
Prosa
Teilmodul 2:
Proseminar B
Griechische Prosa)
Modul 6a
Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
(Teilmodul 1:
IPS+Tutorium oder
Aufbauseminar: röm.
Geschichte
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewähl-
gebnisse dieses Arbeitens.
Teilmodul 3:
4 C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke griechischer Prosa
2. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
6 C / 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke griechischer Prosa
2. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: Hausarbeit im Umfang von ca.
10 Seiten
6 C/ 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur
entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
159
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
ten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6b1 Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte
Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o.
Übung in griechischer
Archäologie
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6b2
Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
(Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in
römischer Archäologie
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6c
Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur
entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur
entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur
keine
160
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Cre-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
(Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in
lateinischer Sprachwiss.
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 7 a
Wahlmodul
entstanden ist.
dits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschlüsse:
Module 3 u. 4
„Aufbaumodul:
Griechische Literatur: Archaik/Klassik“
(Teilmodul
1:
Hauptseminar
archaische / klassische Literatur
1. Vertiefte Beschäftigung mit einem
wichtigen Werk der archaischen /
klassischen griechischen Literatur
und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen
2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld
keine
1. Vertiefte Beschäftigung mit einem
wichtigen Werk der hellenistischen /
kaiserzeitlichen griechischen Literatur und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen
Ergebnissen
2. Fundierte Einblicke in das ent-
keine
Teilmodul 1: Referat u./
o. Hausarbeit ca. 17
Seiten
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 20 Min.
9 C / 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 2: Thematisch ergänzende
griechische Vorlesung)
Modul 7 b
Wahlmodul
„Aufbaumodul:
Griechische Literatur:
Hellenis-
erfolgreicher
Abschlüsse:
Module 3 u. 4
Teilmodul 1: Referat u./
o. Hausarbeit ca. 17
Seiten
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 20 Min.
9 C / 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
161
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
mus/Kaiserzeit“
(Teilmodul
1:
Hauptseminar hellenistische / kaiserzeitliche Literatur
Teilmodul 2: Thematisch ergänzende
griechische Vorlesung)
Wahlmodul „Antike
Vorbilder späterer
literarischer und geistesgeschichtlicher
Phänomene“ (Teilmodul 1: Vorlesung
Phänomene der griechisch-römischen
Literatur und Kultur
Teilmodul 2: Ergänzende Lektüre antiker
griechischer und lateinischer Texte in
Übersetzung
sprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld
keine
1. Einblicke in wichtige Phänomene
der griechisch-römischen Literatur
und Kultur, die in der späteren Literatur- und Geistesgeschichte in
mannigfaltiger Weise rezipiert worden sind
2. praktische Übung der eigenen
Aneignung griechisch-römischer
Literatur durch Lektüre
3 C / 2 SWS
keine
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 45 Min.
6C 7 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 42 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
162
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch
3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (6 C; davon 3 C ausserschulische und 3 C schulische Vermittlungskompetenz)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 9a
Wahlpflichtmodul
„Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische
s Modul: Vermittlungskompetenz“
(Teilmodul 1: Fachdidaktische Übung
Teilmodul 2: größere
Exkursion mit vorbereitender Übung o. 2
kürzere Exkursionen
mit vorbereitender
Übung)
erfolgreicher
Abschluss des
Modul 1
Erwerb von Kompetenzen, um in
schulbezogenen Bereichen Inhalte
des Faches vermitteln zu können:
1. Einführung in die Didaktik des
Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen
2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein
nicht fachspezifisches Publikum
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1:
Klausur zu 45 Min.
Insgesamt:
6 C / 3 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 2: Referat
Umfang 15 min
Teilmodul 1:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 1 SWS
163
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH INDOLOGIE
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (66 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modul 1
Pflichtmodul
"Sanskrit I" (Orientierungsmodul)
keine
Erlernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des klassischen Sanskrit. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in
einer Klausur.
Klausur, 60 Min.
5C
4 SWS
Modul 2
Pflichtmodul
"Sanskrit II"
(Basismodul)
Erfolgreiche
Absolvierung
des Orientierungsmoduls
"Sanskrit I"
Erlangung von Lesekompetenz für
Texte geringen Schwierigkeitsgrades. Nachweis der erworbenen
Kenntnisse in einer Klausur.
keine
Klausur, 90 Min.
6C
4 SWS
Modul 3
Pflichtmodul "Indologisches Grundwissen"
(Basismodul)
keine
In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die wichtigsten Teilgebiete indologischer Forschung oder
über die wichtigsten der auf indischem Boden entstandenen philosophischen Systeme. Nachweis der
in (1) erworbenen Kenntnisse in
einer Klausur.
In 2. Erlernung relevanter methodischer Zugriffe auf das Quellenmaterial indologischer Forschung oder
Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindi-
keine
1.) Klausur zur VL, 90
Min., (40 %) und
2.) Referat , 30 Min.,
(30 %) und Klausur, 45
Min. (30 %) zum PS
7C
4 SWS
164
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
sche Literaturen. Nachweis der in (2)
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur.
Modul 4
Pflichtmodul "Indische
Religionen I" (Basismodul)
Modul 5
Pflichtmodul „Indien:
Das Land und seine
Geschichte“
(Vertiefungsmodul)
(Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“,
Teilmodul 2 "Aspekte
indischer Kultur“)
keine
In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die großen auf indischem
Boden entstandenen Religionen
oder über den Hinduismus. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur.
In 2. Erwerb von Detailkenntnissen
zu den Seelen- und Jenseitsvorstellungen oder zu Gottesvorstellungen
indischer Religionen oder zur Geistesgeschichte Tibets, Einübung speziell religionswissenschaftlicher Methodik. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat.
keine
1.) Klausur zur VL, 90
Min., (40 %) und
2.) Referat, 30 Min.,
(30 %) und Klausur, 45
Min., (30 %) zum PS
7C
4 SWS
Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“:
Erlangung eines Überblicks über
Geographie, Sprachen, Gesellschaft,
Politik, Wirtschaft und Kultur des
gegenwärtigen Indiens oder über
wichtige EtCpen der Geschichte des
neuzeitlichen Indiens. Nachweis der
in (1) erworbenen Kenntnisse in
einem Referat und einer Klausur
zum PS.
keine
Teilmodul 1:
Referat, 30 Min. (50 %)
und Klausur, 45 Min.
(50 %)
Insgesamt:
8C
4 SWS
Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“: Erwerb von Kenntnissen über
ausgewählte Bereiche der Kulturgeschichte Indiens. Nachweis der in (2)
165
Teilmodul 2:
Referat, 30 Min. (50 %)
und Klausur, 45 Min.
(50 %)
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur zum PS.
Modul 6
Pflichtmodul "Zeitund Literaturgeschichte Indiens"
(Vertiefungsmodul)
(Teilmodul 1: "Zeitgeschichte Indiens“
Teilmodul 2: "Literaturgeschichte Indiens“)
Modul 7
Pflichtmodul "Indische
Philosophie und Wissenschaft"
(Vertiefungsmodul)
Teilmodul 1 "Philosophie und Geistesgeschichte“
Teilmodul 2 "Aspekte
indischer Wissenschaft und Philosophie“
erfolgreiche
Absolvierung
der Module 1-5
des B.A.Studienfachs
"Indologie" wird
empfohlen
Teilmodul 1 "Zeitgeschichte Indiens“:
Erwerb eines Überblicks über wichtige EtCpen der Zeitgeschichte des
indischen Mittelalters oder des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur.
keine
Teilmodul 1:
Referat, 45 Min. (70 %)
und Klausur, 45 Min.
(30 %)
Teilmodul 2:
Referat, 45 Min. (70 %)
und Klausur, 45 Min.
(30 %)
Teilmodul 2 "Literaturgeschichte
Indiens“:
Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen oder Erwerb von
Detailkenntnissen der HindiLiteratur. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat
und einer Klausur.
erfolgreiche
Absolvierung
der Module 1-5
des B.A.Studienfachs
"Indologie" wird
empfohlen
Teilmodul 1 "Philosophie und Geistesgeschichte“:
Erwerb eines Überblicks über spezifische Lehren der wichtigsten philosophischen Systeme Indiens oder
über die Geistesgeschichte Tibets.
Nachweis der in (1) erworbenen
Kenntnisse in einer Klausur zur VL
("Indische Philosophie") bzw. in einem Referat zum PS ("Geistesgeschichte Tibets").
keine
Teilmodul 2 "Aspekte indischer Wis-
166
Teilmodul 1:
1.a) Klausur zur VL,
120 Min.
oder
1.b) Referat zum PS,
45 Min.
Teilmodul 2:
2.a) Referat zum PS,
45 Min.
oder
2.b) Referat zum PS,
45 Min.
Insgesamt:
10 C
4 SWS
Teilmodul 1:
5C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Insgesamt:
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
senschaft und Philosophie““:
Erwerb von Detailkenntnissen auf
dem Gebiet der Zeit- und Raumvorstellungen oder der indischen Wissenschaften oder Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer SanskritTexte zur Thematik des Moduls.
Nachweis der in (2) erworbenen
Kenntnisse in einem Referat zum PS
("Zeit und Raum", "Indische Wissenschaften") bzw. in einer Klausur zur
VL ("Sanskrit-Lektüre").
Modul 8
Pflichtmodul "Indische
Religionen II"
(Vertiefungsmodul)
Teilmodul 1 "Grundkonzeptionen indischer Religionen"
Teilmodul 2 "Gottes-,
Seelen- und Jenseitsvorstellungen"
Teilmodul 3 "Ausgewählte Aspekte indischer Religionen"
erfolgreiche
Absolvierung
der Module 1-5
des B.A.Studienfachs
"Indologie" wird
empfohlen
Teilmodul 1 "Grundkonzeptionen
indischer Religionen": Erwerb eines
profunden Überblicks über die
Grundkonzeptionen indischer Religionen oder über diese Religionen
selbst. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur zur
VL.
oder
2.c) Klausur zur Ü, 60
Min.
keine
Teilmodul 2 "Gottes-, Seelen- und
Jenseitsvorstellungen“: Erwerb von
Detailkenntnissen zu den Gottesvorstellungen oder den Seelen- und
Jenseitsvorstellungen oder Erwerb
von Lesekompetenz mittelschwerer
Sanskrit-Texte. Nachweis der in (2)
erworbenen Kompetenz in einem
Referat zum PS ("Gottesvorstellungen indischer Religionen", "Seelenund Jenseitsvorstellungen indischer
Religionen") oder in einer Klausur
zur Ü ("Sanskrit-Lektüre").
167
Teilmodul 1:
Klausur zur VL, 120
Min.
Insgesamt:
15 C
6 SWS
Teilmodul 2:
2.a) Referat zum PS,
45 Min.
oder
2.b) Referat zum PS,
45 Min.
oder
2.c) Klausur zur Ü, 45
Min.
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 3:
Referat, 45 Min., und
schriftliche Hausarbeit
(ca. 20 Seiten) zum HS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Teilmodul 3:
7C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
Teilmodul 3 "Ausgewählte Aspekte
indischer Religionen": Erwerb von
Spezialkenntnissen auf dem Gebiet
der Mythologie und Hagiographie
oder der Zeit- und Raumvorstellungen indischer Religionen. Nachweis
der in (3) erworbenen Kenntnisse in
einem Referat und einer schriftlichen
Hausarbeit zum HS.
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1):
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach „Indologie“ ist der Erwerb von 51 Credits aus den das Kern-Curriculum bildenden Modulen 1-8.
3. PROFIL “FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG” (18 C)
Wahlpflichtmodul (6 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 9
Wahlpflichtmodul
"Sanskrit-Lektüre"
("Fachwissenschaftliche Vertiefung")
Erfolgreiche
Absolvierung
des Orientierungsmoduls
"Sanskrit I" und
des Basismoduls "Sanskrit II"
In 1. Erwerb von Lesekompetenz
mittelschwerer Sanskrit-Texte, Einübung der Grammatik und Erweiterung des Basiswortschatzes.
In 2. Vertiefung der Übersetzungskompetenz durch Independent Studies: die selbständige Übersetzung
eines mittelschweren Sanskrit-
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
168
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Klausur, 60 Min.
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
Textes (ca. 10 Seiten).
Nachweis der in (1) und (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur.
Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 12 C belegt werden.):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 10
Wahlmodul "Hindi"
("Fachwissenschaftliche Vertiefung")
keine
Teilmodul 1 "Grundkurs Hindi": Erlernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des Hindi. Nachweis der in (1)
erworbenen Kompetenz in einer
Klausur.
Teilmodul 1: "Hindi
Grundkurs,"
Teilmodul 2: "Hindi
Aufbaukurs",
Teilmodul 3: "HindiKonversation",
Teilmodul 4: "HindiLektüre"
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1:
Klausur, 45 Min.
Insgesamt:
12 C
9 SWS
Teilmodul 2:
Klausur, 45 Min.
Teilmodul 3:
Mündliche Prüfung, 15
Min.
Teilmodul 2 "Aufbaukurs Hindi":
Erweiterung der Kenntnisse der
Grammatik und des Basiswortschatzes, Erlangung von Lesekompetenz
für Hindi-Texte geringen Schwierigkeitsgrades sowie Meisterung einfacher Sprechsituationen. Vertiefung
der Kenntnisse durch Independent
Studies: Selbständige Übersetzungsübungen von Hindi-Texten
geringen Schwierigkeitsgrades aus
dem Hindi ins Deutsche (ca. 10 Seiten). Nachweis der in (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur.
Teilmodul 4:
Klausur, 45 Min.
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
Teilmodul 3:
2C
1 SWS
Teilmodul 4:
2C
1 SWS
Teilmodul 3 "Hindi-Konversation":
169
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
Erweiterung der sprachkommunikativen Kompetenz, Festigung der
Grammatik und Erweiterung des
Wortschatzes. Nachweis der in (3)
erworbenen Kompetenz in einer
mündlichen Prüfung.
Teilmodul 4 "Hindi-Lektüre":
Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer literarischer Hindi-Texte.
Nachweis der in (4) erworbenen
Kompetenz in einer Klausur.
Modul 11
Wahlpflichtmodul
"Tibetologie" ("Fachwissenschaftliche
Vertiefung")
(Teilmodul 1: "Geistesgeschichte Tibets"
Teilmodul 2: "Einführung in die Tibetologie")
keine
Teilmodul 1 "Geistesgeschichte Tibets": Erlangung eines Überblicks
über wichtige EtCpen der Geistesgeschichte und Kultur Tibets.
keine
Vertiefung der in (1) erworbenen
Kenntnisse durch Independent Studies: die selbständige Bearbeitung
eines aus dem Bereich der Religionen Tibets ausgewählten Themas
anhand einer speziell für diese Zwecke erstellten Leseliste (von ca. 300400 Seiten deutsch- und englischsprachiger Literatur). Nachweis der
in (1) erworbenen Kompetenzen in
einem Referat zum Proseminar und
einer Klausur zu den Independent
Studies.
170
Teilmodul 1:
Referat zum PS, 45
Min. (50 %) und
Klausur zu Independent Studies, 60 Min.
(50 %)
Teilmodul 2:
Referat zum PS, 45
Min. (70 %) und
Klausur, 45 Min. (30 %)
Insgesamt:
12 C
4 SWS
Teilmodul 1:
7C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
Teilmodul 2 "Einführung in die Tibetologie": Erwerb eines profunden
Überblicks über die wichtigsten Teilgebiete tibetologischer Forschung.
Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur.
4. MODULPAKET (42 C) FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ETHNOLOGIE DER SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT:
Wenn Indologie als Nebenfach neben Ethnologie gewählt wurde (Major-Minor-Modell), dann sind folgende Module im Umfang von 42 Credits zu belegen:
(Um dieses Modulpaket belegen zu können, muss bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein Antrag auf Genehmigung eines Nachbarfaches gestellt werden).





Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
Modul 12
PFLICHTMODULE:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 3
Pflichtmodul "Indolo-
keine
In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die wichtigsten Teilgebie-
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
171
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
1.) Klausur zur VL, 90
Min., (40 %) und
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
te indologischer Forschung oder
über die wichtigsten der auf indischem Boden entstandenen philosophischen Systeme. Nachweis der
in (1) erworbenen Kenntnisse in
einer Klausur.
In 2. Erlernung relevanter methodischer Zugriffe auf das Quellenmaterial indologischer Forschung oder
Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen. Nachweis der in (2)
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur.
gisches Grundwissen"
(Basismodul)
Modul 4
Pflichtmodul "Indische
Religionen I" (Basismodul)
Modul 5
Pflichtmodul „Indien:
Das Land und seine
Geschichte“
(Vertiefungsmodul)
keine
2.) Referat , 30 Min.,
(30 %) und Klausur, 45
Min. (30 %) zum PS
In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die großen auf indischem
Boden entstandenen Religionen
oder über den Hinduismus. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur.
In 2. Erwerb von Detailkenntnissen
zu den Seelen- und Jenseitsvorstellungen oder zu Gottesvorstellungen
indischer Religionen oder zur Geistesgeschichte Tibets, Einübung speziell religionswissenschaftlicher Methodik. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat.
keine
1.) Klausur zur VL, 90
Min., (40 %) und
2.) Referat, 30 Min.,
(30 %) und Klausur, 45
Min., (30 %) zum PS
7C
4 SWS
Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“:
Erlangung eines Überblicks über
Geographie, Sprachen, Gesellschaft,
Politik, Wirtschaft und Kultur des
gegenwärtigen Indiens oder über
keine
Teilmodul 1:
Referat, 30 Min. (50 %)
und Klausur, 45 Min.
(50 %)
Insgesamt:
8C
4 SWS
172
Teilmodul 2:
Teilmodul 1:
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
(Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“,
Teilmodul 2 "Aspekte
indischer Kultur“)
wichtige EtCpen der Geschichte des
neuzeitlichen Indiens. Nachweis der
in (1) erworbenen Kenntnisse in
einem Referat und einer Klausur
zum PS.
Referat, 30 Min. (50 %)
und Klausur, 45 Min.
(50 %)
2 SWS
Teilmodul 1:
Referat, 45 Min. (70 %)
und Klausur, 45 Min.
(30 %)
Insgesamt:
10 C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“: Erwerb von Kenntnissen über
ausgewählte Bereiche der Kulturgeschichte Indiens. Nachweis der in (2)
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur zum PS.
Modul 6
Pflichtmodul "Zeitund Literaturgeschichte Indiens"
(Vertiefungsmodul)
(Teilmodul 1: "Zeitgeschichte Indiens“
Teilmodul 2: "Literaturgeschichte Indiens“)
Modul 12
erfolgreiche
Absolvierung
der Module 1-5
des B.A.Studienfachs
"Indologie" wird
empfohlen
Teilmodul 1 "Zeitgeschichte Indiens“:
Erwerb eines Überblicks über wichtige EtCpen der Zeitgeschichte des
indischen Mittelalters oder des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der
erworbenen Kenntnisse in einem
Referat und einer Klausur.
keine
Teilmodul 2:
Referat, 45 Min. (70 %)
und Klausur, 45 Min.
(30 %)
Teilmodul 2 "Literaturgeschichte
Indiens“:
Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen oder Erwerb von
Detailkenntnissen der HindiLiteratur. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat
und einer Klausur.
keine
Teilmodul 1 "Grundkurs Hindi": Er-
keine
173
Teilmodul 1:
Teilmodul 1:
5C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Insgesamt:
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie
Pflichtmodul "Hindi für
Ethnologen" ("Basis")
Teilmodul 1: "Hindi
Grundkurs,"
Teilmodul 2: "Hindi
Aufbaukurs",
Teilmodul 3: "HindiKonversation"
lernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des Hindi. Nachweis der in (1)
erworbenen Kompetenz in einer
Klausur.
Klausur, 45 Min.
Teilmodul 2:
Klausur, 45 Min.
Teilmodul 3:
Mündliche Prüfung, 15
Min.
Teilmodul 2 "Aufbaukurs Hindi":
Erweiterung der Kenntnisse der
Grammatik und des Basiswortschatzes, Erlangung von Lesekompetenz
für Hindi-Texte geringen Schwierigkeitsgrades sowie Meisterung einfacher Sprechsituationen. Vertiefung
der Kenntnisse durch Independent
Studies: Selbständige Übersetzungsübungen von Hindi-Texten
geringen Schwierigkeitsgrades aus
dem Hindi ins Deutsche (ca. 10 Seiten). Nachweis der in (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur.
10 C
8 SWS
Teilmodul 1:
4C
4 SWS
Teilmodul 2:
4C
3 SWS
Teilmodul 3:
2C
1 SWS
Teilmodul 3 "Hindi-Konversation":
Erweiterung der sprachkommunikativen Kompetenz, Festigung der
Grammatik und Erweiterung des
Wortschatzes. Nachweis der in (3)
erworbenen Kompetenz in einer
mündlichen Prüfung.
174
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH INFORMATIK
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule (Umfang 66 C):
Hinweis: Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul CS L.inf.701a durch Modul CS L.inf.701 (Fachdidaktik-Modul). In
diesem Fall werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
CS L.inf.101 Informatik I
keine
CS L.inf.102
Informatik II
keine
CS L.inf.103
Informatik III
keine
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Algorithmen und Datenstrukturen beherrschen und mit einer gängigen Programmiersprache umsetzen können.
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Automaten/Sprachen, Zahlen/Logik, Prozesskommunikation/Speicher sowie
den Aufbau von Rechnern und dessen Programmierung mit Assembler
beherrschen und umsetzen können.
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer grundlegende Datenund Algorithmenmodelle und Grundzüge der Komplexitätstheorie verstanden haben.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
50% der Übungszettel
50% der Übungszettel
Keine
175
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Klausur (90 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
Klausur (120 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 30 Min.)
ersetzt.
9 C (6 SWS)
Klausur (120 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 30 Min.)
9 (6)
9 (6)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik
CS L.inf.601
Programmierkurs
keine
Grundkenntnisse in einer imperativen Programmiersprache, einfache
und strukturierte Datentypen,
Kontrollstrukturen, Bibliotheken
keine
CS L.inf.602
Allgemeines Programmier-praktikum
Programmierkurs; Ausnahmen siehe jeweilige Prüfungsordnung
Es soll erkennbar sein, dass die
Basiskonzepte der Programmiersprache sowie die dazugehörigen
Programmierkonzepte verstanden
wurden.
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung ist
die Lösung von ca. 60%
der
Programmieraufgaben
(ca. 6 Aufgaben) und die
erfolgreiche Teilnahme an
einer großen
Gruppenaufgabe.
CS L.inf.301
Datenbanken
keine
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und
theoretischen Grundlagen relationaler Datenbanken beherrschen
keine
CS L.inf.302
Telematik
keine
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und
theoretischen Grundlagen der Telematik beherrschen
keine
CS L.inf.303
Softwaretechnik I
Informatik I
Es soll erkennbar sein, dass die
Grundlagen der Softwaretechnik
erlernt worden sind.
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung ist
die Vorstellung der
Lösung von mindestens
einer Übungsaufgabe (ca.
20 Min.)
176
ersetzt.
Klausur (90 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung
(ca. 20 Min.) ersetzt.
Klausur (ca. 100 Min.)
oder Mündliche Prüfung in kleinen Gruppen (ca. 20 Min. pro
Teilnehmer)
Klausur (ca. 90 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
Klausur (ca. 90 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
Klausur (ca. 100 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 25 Min.)
ersetzt.
3 (2)
6 (4)
4 (3)
4 (3)
4 (3)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik
CS L.inf.304
Betriebssysteme
Informatik I
Es soll erkennbar sein, dass die
Grundlagen der Implementierung
und des Aufbaus von Betriebssystemen erlernt worden sind.
CS L.inf.305
Theoretische Informatik
Informatik I
CS L.inf.306
Formale Systeme
Informatik I
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer grundlegende Automaten- und Algorithmenmodelle, Unentscheidbarkeitsresultate, Probleme der Logik und des Beweisens
und Grundzüge der Komplexitätstheorie verstanden wurden.
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und
theoretischen Grundlagenformaler
Systeme beherrschen.
CS L.math.601
Mathematische Anwendersysteme
(Grundlagen)
CS L.inf.701a
Allgemeine Vermittlungskompetenz im
Fach Informatik
keine
Informatik I
Informatik II
Programmierkurs
Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B. MuPAD)
Fachbezogene Grundlagen und
Methoden der Fachdidaktik Informatik als Beispiel einer Stoffdidaktik.
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung ist
die Vorstellung der
Lösung von mindestens
einer Übungsaufgabe (ca.
20 Min.)
Keine
Klausur (ca. 100 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
Klausur (ca. 90 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
4 (3)
Keine
Klausur (ca. 90 Min.).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
4 (3)
Aktive Mitarbeit an den
Übungen
keine
177
Klausur (90 Minuten)
mit der Lehrperson als
Prüfende/r
Leistungsnachweis:
Vortrag (ca. 45 Min.)
und Ausarbeitung (8-15
Seiten)
4 (3)
3 C / 2 SWS
3 C (2 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1):
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach "Informatik" ist der erfolgreiche Abschluss der Module Informatik I, Informatik II, Informatik III, Programmierkurs, Allgemeines Programmierpraktikum und eines weiterführenden Moduls aus dem Katalog der Pflichtmodule.
3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (Fachdidaktik):
Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul CS L.inf.701a durch Modul CS L.inf.701.
Von den 6 Credits dieses Moduls werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits
schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
CS L.inf.701
Fachdidaktik Informatik
Informatik I
Informatik II
Programmierkurs
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
6C
4. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
CS L.inf.310
Proseminar I
Informatik I/II
CS L.inf. 311
Informatik I / II
Es soll erkennbar sein, dass der
Studierende sich selbständig in ein
Thema der Informatik einarbeiten
kann und dieses in schriftlicher und
mündlicher Form vorstellen kann.
Etablierte, fachspezifische Themen
keine
178
Modulumfang (Credits, SWS)
Vortrag (ca. 45 Min.)
und Ausarbeitung (8-15
Seiten)
4 (2)
Vortrag (ca. 45 Min.)
4 (2)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik
Proseminar II
CS L.inf.603
Fachpraktikum I
CS L.inf. 610 Fachpraktikum II
CS L.inf.612
Forschungsbezogenes Praktikum - Kerninformatik
Programmierkurs und Allgemeines Programmierpraktikum; die zugehörige Fachvorlesung (Ausnahmen möglich)
Module „Programmierkurs“
und „Allgemeines Programmierpraktikum“;
Informatik I/II;
Programmierkurs und Allgemeines Programmierpraktikum
auf den Gebieten der Pflichtmodule
der Kerninformatik.
Es soll erkennbar sein, dass die
theoretischen Kenntnisse aus den
Pflichtvorlesungen praktisch umgesetzt werden können.
keine
und Ausarbeitung (8-15
Seiten)
praktische Versuche
oder Programmieraufgaben, oder Klausur
(90 Min.) oder mdl.
Prüfung (ca. 20 Min.)
6 (3)
Die im Modul "Programmierkurs" und
Modul "Allgemeines Programmierpraktikum" erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten werden fachspezifisch vertieft.
keine
praktische Versuche
oder Programmieraufgaben oder Klausur (90
Min.) oder mdl. Prüfung
(ca. 20 Min.)
6 (3)
Es soll erkennbar sein, dass die
theoretischen und praktischen
Kenntnisse aus den Pflichtveranstaltungen in einem praktischen Projektumfeld umgesetzt werden können.
keine
Erfolgreiche Bearbeitung der gestellten
Aufgaben gemäß den
Studienzielen im Rahmen eines Forschungsvorhabens
5 (-)
5. MODULPAKET „BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL INFORMATIK ANDERER FÄCHER“:
Modul CS L.inf. 101 „Informatik I“ (9 C), s.o.
Modul CS L.inf. 102 „Informatik II“ (9C, s.o.)
179
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH IRANISTIK
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule (48 C) Es müssen Module im Umfang von 48 C belegt werden:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modul IRA 1
Pflichtmodul: Orientierungsmodul "Einführung in das Neupersische"
(Teilmodul 1: Neupersische Grammatik für
Anfänger
Teilmodul 2: Selbständige Lektüre:
einfache persische
Texte, landeskundliche Literatur)
Modul IRA 2
Pflichtmodul: Basismodul „Neupersische
Sprachübung I“
(Teilmodul 1: Neupersische Konverstion
Teilmodul 2: Übersetzungsübung Neupersisch-Deutsch)
Modul IRA 3
keine
1.: Die Studierenden sollen in der Lage sein, einen einfachen persischen Text ins Deutsche zu
übersetzen.
2.: Die Studierenden sollen selbständig einen
einfachen persischen Text ins Deutsche übersetzen können. Sie sollen Grundkenntnisse der Landeskunde der iranischen Gebietes haben.
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung, 20 min
12 C
4 SWS
Teilmodul 1:
9C
4 SWS
Teilmodul 2:
3C
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls IRA 1
1.: Die Studierenden sollen einfache Fragen auf
Persisch mündlich beantworten können und zeigen, daß sie die Grammatik der persischen Umgangssprache in den wesentlichen Zügen kennen.
2.: Die Studierenden sollen einen einfachen deutschen Text ins Persische übersetzen und zeigen,
daß sie die Grammatik der persischen Schriftsprache weitgehend beherrschen.
keine
Teilmodul 1: mündliche Prüfung, 20 Min.
Teilmodul 2: Klausur
zu 90 Min.
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
erfolgreicher
1.: Die Studierenden sollen sich zu einem zentra-
keine
Teilmodul 1: Referat
12 C
180
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Pflichtmodul: Basismodul "Grundlagen
der Iranistik"
(Teilmodul 1: Einführung in die Iranistik
und die iranischen
Religionen
Teilmodul 2:
Selbständige Lektüre:
längere persische
Texte und Literatur
über iranische Völker
und Kulturen)
Modul IRA 4
Pflichtmodul: Basismodul Kurdische
Sprache I
Modul IRA 5
Pflichtmodul "Persische Lektüre" Teilmodul 1: Lektüre
neupersischer Texte
Teilmodul 2: Independent Studies III
Abschluss der
Module IRA 1 +
2
len Forschungsthema der Iranistik in Absprache
mit dem Dozenten/der Dozentin mit ausgewählter
Literatur vertraut machen und dieses Thema in
seinen Grun dzügen in einem schriftlichen Referat
darstellen können.
2.: Die Studierenden sollen in der Lage sein, länger, einfache neupersische Texte zu übersetzen.
Sie sollen Grundkenntnisse der iranischen Völker
und Kulturen haben.
keine
Die Studierenden sollen in der Lage sein, einen
einfachen kurdischen Text zu übersetzen.
erfolgreicher
Abschluss der
Module IRA 1 +
2
Teilmodul I: Die Studierenden sollen in der Lage
sein, sowohl mittelschwere literarische wie auch
nicht-literarische Texte adäquat zu übersetzen.
Teilmodul II: Die Studierenden sollen selbständig
mittelschwere Text Übersetzen können und über
Grundknenntnisse der iranischen Geschichte
verfügen
181
mit schriftlicher Ausarbeitung, 10 Seiten
Teilmodul 2: mündl
Prüfung, 20 min
4 SWS
Teilmodul 1:
9C
4 SWS
Teilmodul 2:
3C
keine
Modulprüfung: Klausur, 90 min
6C
4 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur,
90 Min.
Teilmodul 2:
mündliche Prüfung,
20 min
12 C
4 SWS
Teilmodul 1:
9C
4 SWS
Teilmodul 2:
3C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Wahlmodule (18 C) Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modul IRA 6 Wahlmodul: Aufbaumodul
„Neupersisch
Sprachübung II“
(Teilmodul 1: Neupersische Konveration
für Fortgeschrittene
Teilmodul 2: Übersetzungsübung DeutschNeupersisch für Fortgeschrittene)
Modul IRA 7
Wahlmodul: Aufbaumodul „Kurdische
Sprache II“
Module IRA 8
„Methoden und Theorien anderere Disziplinen I“
Importmodul IRA 8a
Islamwissenschaft
erfolgreicher
Abschluss der
der Module IRA
1+2
1: Die Studierenden sollen in einer mündlichen
Prüfung zeigen, daß sie einfache persische Gespräche verstehen können und zu einfacher Konversation in der Lage sind.
2: Die Studierenden sollen einen mittelschweren
Text vom Deutschen ins Persische übersetzen.
Teilmodul 1: mündliche Prüfung, 20 min
Teilmodul 2: Klausur:
90 min
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls IRA 4
Die Studierenden sollen einen kurdischen mittelschweren Text übersetzen
keine
Modulprüfung: Klausur, 90 min
6C
4 SWS
keine
Kenntnis der wichtigsten Ereignisse und Prozesse
der islamischen Geschichte von den Anfängen bis
etwa 1500 sowie der für die islamische Geschichte relevanten geografischen Räume.
Grundkenntnisse der islamischen Religion mit den
Schwerpunkten: Koran, Prophetenüberlieferung
(Hadith), Ritual; die islamischen „Konfessionen“:
Sunniten, Schiiten und andere; islamische Theologie und Koranexegese; islamische Philosophie;
Sufik.
keine
Teilmodul 1 +2: je 1
Klausur zu 60 Min.
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
182
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Importmodul IRA 8b
„Systematisches Basismodul: Religionswissenschaft“
keine
Importmodul IRA 8c
„Grundlagen der Linguistik“
keine
Grundkenntnisse der Disziplingeschichte sowie
zentraler fachlicher Perspektiven und Theoriediskurse in der RW; methodische Orientierung und
Kompetenzen im Umgang mit der Fachterminologie, v.a. Fähigkeit zur Problematisierung der verschiedenen Definitionsversuche von „Religion“
und der interkulturellen Anwendung von Leitbegriffen der Religionsforschung (auch im Blick auf
religionsethnologische, -soziologische, psychologische u.ä. Herangehensweisen);
exemplarische Übung durch Studienleistungen in
Form von einem Kurzreferat (ca. 15 min) in 1 oder
2. Exemplarische eigenständige Vertiefung im
Rahmen eines systematisch orientierten wissenschaftlichen Essays (ca. 10 S.; i.d.R. wissenschaftsgeschichtliches, terminologischmethodisches oder komparatistisches Thema)
Die Absolventen sind in der Lage, lautliche Strukturen und funktionale Zusammenhänge auf der
Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in
den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren.
Die verschiedenen Anknüpfungsbereiche der
Ethnologie und der Linguistik in ihrer amerikanistischen Ausprägung werden in diesem Modul erörtert und das dazugehörige Grundwissen vermittelt. Gegenstand der Behandlung sind vor allem
die Kulturareale Nord- und Mesoamerika. Studierende sollen Kompetenzen im Umgang mit der
wissenschaftlichen Literatur zur Linguistischen
Anthropologie bzw. Ethnolinguistik (eingeschlos-
Importmudul IRA 8d
„Linguistische Anthrolpologie (Linguistic
Anthropology)“
183
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Kurzreferat zu ca.
15 Min. in 1 oder 2
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung:Längeres Essay
zu einem systematischen Thema, ca. 10
S.
7C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur, 60 min
6C
3 SWS
Kurzreferat
Modulprüfung: Klausur, 90 min
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Importmodul IRA 8e
„Grundlagen der Kulturanthropologie und
Kulturttheorie“
(Teilmodul 1: Einführung in die Kulturanthropologie
Teilmodul 2:
Kulturtheorien)
Module IRA 9: “Weitere orientalische Sprache”
Importmodul IRA 9a
“Arabisch I”
keine
Importmodul IRA 9b
„Grundlagen des Türkeitürkischen I“
keine
Importmodul IRA 9 c1
+ c2
9c1: keine
9c2: erfolgrei-
keine
Prüfungsanforderungen
sen Bereiche wie Genderstudien, Schriftlichkeit,
Dokumentation bedrohter Sprachen) erwerben
1. Einführung in Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie
2. Einführung in die Grundlagen der Kulturtheorie,
Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische
Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug
von Kulturtheorien auf gesellschaftliche Problemlagen (Nachweis: Klausur)
Elementarkenntnisse der modernen hocharabischen Schriftsprache mit den Elementen:
1. Arabische Schrift, Phonetik und Silbenstruktur.
2. Morphologie, Wortbildung.
3. Syntax des Arabischen.
4. Wortschatzarbeit.
5. Praktische Anwendung des Klassischen Arabisch durch Lektüre und lehrveranstaltungsbegleitende Übungen.
Die Absolventen kennen die Grundzüge der
Grammatik und die wesentlichen typologischen
Eigenheiten des Türkeitürkischen. Sie sind in der
Lage, sich in einfachen Alltagssituationen sprachlich zu orientieren und können mit Hilfe eines
Wörterbuchs einfache Texte verstehen.
9c1: Erlernung und Einübung der Basisgrammatik
und des Grundwortschatzes des klassischen
184
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
keine
Teilmodul 1: Klausur,
ca. 90 min
Teilmodul 2: Klausur,
ca. 90 min
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur, 90 min
14 C
8 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur, 60 min
10 C
6 SWS
keine
9c1: Modulprüfung:
Klausur, 60 min
11 C
8 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
„Sanksrit I“ + „Sanskrit II”
cher Abschluss
des Moduls 9c2
Sanskrit.
9c2: Erlangung von Lesekompetenz für Texte
geringen Schwierigkeitsgrades.
Importmodul IRA 9d
”Einführung in die
akkadische Sprache”
keine
Erwerb von Grundkenntnissen der babylonischassyrischen („akkadischen") Grammatik (Morphologie und Syntax). Anwendung dieser Kenntnisse
anhand von Übungstabellen und einfachen Texten. Erlernen eines Grundvokabulars der akkadischen Sprache. Einarbeitung in das fachübliche
Transliterieren des Akkadischen.
keine
keine
1. Erwerb eines Überblicks über die etwa dreitausendjährige Geschichte des Zweistromlandes.
Memorierung der historischen Perioden und ihrer
Eigenheiten, Erlernen der wichtigsten Daten der
Ereignisgeschichte. Erwerb von Grundkenntnissen in der Herrschafts-, Sozial-, und Wirtschaftsgeschichte.
2. Vertiefung der geschichtlichen Kenntnisse
durch Behandlung ausgesuchter Schwerpunkte
der mesopotamischen Geschichte anhand der
Lektüre wissenschaftlicher Einzelabhandlungen.
Erwerb von Techniken wissenschaftlicher Referate anhand des Übens von Textanalyse und Interpretation sowie durch gemeinsame inhaltliche
Diskussionen.
Die Absolventen sind in der Lage, lautliche Struk-
1. Ausweis der
erworbenen Kenntnisse im Rahmen
eines lehrveranstaltungsbegleitenden
Prüfungsgesprächs
und schriftlichen
Tests.
Module IRA 10
„Methoden und Theorien anderer Dsziplinen II
Importmodul IRA 10a
„Grundlagen der Geschichte des Alten
Orients“
Importmodul IRA 10b
keine
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
185
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
9c2: Modulprüfung:
Klausur, 90 min
Modulprüfung: Klausur, 60 min
9c1: 5 C
4 SWS
9c2: 6 C
4 SWS
9C
4 SWS
Modulprüfung: Klausur, 60 min
9C
4 SWS
Modulprüfung: Klau-
9C
2. Nachweis der
Kenntnisse durch
einen Test und ein
Referat.
(IndepStud) Phone-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik
Modultitel
„“Grundlagen der
Linguistik“
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
turen und funktionale Zusammenhänge auf der
Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in
den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren.
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
tischphonologische
Analysen
3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
186
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
sur zu 60 min
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH ITALIENISCH / ITALIANISTIK
1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
 Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer
 Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A.
 Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik
 Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen
 Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden.
 B.A.-Fach Italienisch/Italianistik:
1. Kerncurriculum 63 C
2. B.A.-Fach Italienisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 C im Professionalisierungsbereich)
Oder:
B.A.-Fach Italianistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C)
2. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule: (63 C + 3 C nicht-schulbezogene Vermittlungskompetenz)
Modultitel
Modul B1
Orientierungsmodul
Basismodul Sprachpraxis Teilmodul B1
Corso Base: UE Corso Base
Teilmodul B1 Corso
Medio: UE Corso
Medio)
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Teilmodul B1 Corso Base
Durch dieses Teilmodul werden
Sprachkompetenzen vermittelt, die
dem Niveau A2 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens
entsprechen. Die Studierenden sind
in der Lage, die meisten sprachlichen Situationen, denen man auf
Reisen im Sprachgebiet begegnet,
zu bewältigen. Sie können mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und
Ausbildung, die direkte Umgebung
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
187
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul B1Corso
Base: Klausur zu 120
Min. u. Hörverstehensprüfung zu 30 Min.
Teilmodul B1 Corso
Medio: Klausur zu 120
Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min.
9C
10 SWS
Teilmodul B1Corso
Base:
5C
6 SWS
Teilmodul B1 Corso
Medio:
4C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Modul B2
Basismodul Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Einführung in
die italienische
Sprachwissenschaft
(= TM1): PS Einführung in die italienische Sprachwissenschaft
Teilmodul B2 Grundsatzprobleme und
Methoden der italieni-
und Dinge im Zusammenhang mit
unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Schwerpunkt dieses Kurses bilden die Fertigkeiten Hören
und Sprechen in der kommunikativen Interaktion.
Teilmodul B1 Corso Medio
Durch dieses Teilmodul können die
Studierenden das Niveau B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen. Sie können
einfache bis mittelschwere literarische bzw. journalistische Texte verstehen und schriftlich bzw. mündlich
zusammenfassen. Sie können sich
über vertraute Themen und Interessengebiete äußern, über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele beschreiben und
dazu kurze Begründungen geben.
Der Schwerpunkt liegt auf den rezeptiven Fertigkeiten, insbesondere
auf dem Lese(verstehen).
TM1
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten.
TM2
Erarbeitung eines ausgewählten
Themenbereichs unter Anwendung
der erworbenen Fertigkeiten.
keine
188
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
schen Sprachwissenschaft (=TM2): PS
Thematisches Proseminar)
Modul B3
Basismodul Literaturwissenschaft Teilmodul B3 Einführung in
die italienische Literaturwissenschaft
(=TM1): PS Einführung in die italienische Literaturwissenschaft
Teilmodul B3 Grundsatzprobleme und
Methoden der italienischen Literaturwissenschaft (=TM2): PS
Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester
Modul B4
Teilmodul B4 Corso
Avanzato (=TM1): UE
Corso Avanzato
Teilmodul B4
Fondamenti di storia
dell’Italia (=TM2):
Fondamenti di storia
dell’Italia
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B1
Sprachpraxis
TM1
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten aus
verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten, die zu einem ersten kontextuell abgesicherten Einblick in die
Geschichte der italienischen Literatur führen.
TM2
Analyse ausgewählter literarischer
Texte unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten.
keine
TM1
Die in Modul B1 erworbenen
Sprachkompetenzen werden erweitert und vertieft. Im Corso Avanzato
werden komplexere Aspekte der
Grammatik behandelt (z.B. Konjunktiv und Indirekte Rede). Darüber
hinaus wird der Wortschatz durch
Zeitungslektüre und gezielte Vokabelübungen erweitert und gefestigt.
Bei Abschluss dieses Moduls sind
die Studierenden in der Lage, sich
zu einem breiten Themenspektrum
keine
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
Modulprüfung:
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
189
TM1: Klausur zu 120
Min.
TM2: Klausur zu 120
Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min.
6C
6 SWS
TM1:
3C
4 SWS
TM2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Modul A1
Aufbaumodul I
Sprachpraxis (selbstständige Sprachverwendung) (a) UE
Preparazione A
b) Selbststudieneinheit „Hörverstehen“)
erfolgreicher
Abschluss der
Basismodule B1
u. B4
Modul A2
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft I (=TM1) HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester)
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B2
„Sprachwissenschaft“
klar und detailliert auszudrücken,
einen Standpunkt zu der aktuellen
Frage zu erläutern und die Vor- und
Nachteile verschiedener Möglichkeiten anzugeben (Kompetenzstufe
GER B2).
TM2
Die LV Fondamenti di storia
dell’Italia ermöglicht den Erwerb
grundlegender Kenntnisse über die
Geschichte Italiens.
Festigung der in den Basismodulen
erworbenen Sprachkompetenzen. In
der Übung Preparazione A (Grammatica e traduzione) werden u.a.
durch gezielte Übersetzungsübungen wichtige Sprachkontraste analysiert und dadurch komplexe Themen
der Grammatik wiederholt. Durch die
Selbststudieneinheit erweitern die
Studierenden ihre Sprachkompetenz
in der Fertigkeit des Hörverstehens.
Dieses Aufbaumodul bewegt sich in
der Kompetenzstufe C1.
Für beide Teilmodule
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft.
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min. u. Hörverstehensprüfung zu 45
Min.
6C
2 SWS
keine
TM 1: Referat zu ca. 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2 Referat (ca. 15
Min.), Hausarbeit (15
Seiten)
8C
4 SWS
TM1
6C
2 SWS
TM 2
2C
2-4 SWS
190
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft II (= TM2) 1 o.
2 weitere Lehrveranstaltung)
Modul A3
Aufbaumodul Teilmodul Ausgewählte
Probleme und Methoden der italienischen
Literaturwissenschaft
I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft II (= TM2) 1
o. 2 weitere literaturwissenschaftliche
Lehrveranstaltung
Modul A4
Aufbaumodul Landeswissenschaft (a)
UE Civiltá Italiana
b) Selbststudieneinheit)
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B3
Literaturwissenschaft
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B4
Landeswissenschaft
Für beide Teilmodule
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werks mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
keine
Vertiefung der in den Basismodulen
erworbenen landeswissenschaftlichen Grundkenntnisse durch die
Beschäftigung mit einem speziellen,
in jedem Semester variierenden
Thema. In der LV Civiltà Italiana wird
als Unterrichts- und Arbeitssprache
ausschließlich Italienisch verwendet,
die Quellen bzw. Sekundärliteratur
sind ebenfalls auf Italienisch.
Die zu leistende Selbststudieneinheit
keine
TM1: Referat zu 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten;
TM2: Referat (15 Min.),
Hausarbeit (15 Seiten)
8C
4-6 SWS
TM1
6C
2 SWS
TM2
2C
2-4 SWS
191
Modulprüfung: Hausarbeit auf Italienisch im
Umfang von 10 Seiten
u. mündliche Prüfung
zu 30 Min.
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Modul A5
Aufbaumodul II
Sprachpraxis (selbstständige Sprachverwendung): mündlicher
und schriftlicher Ausdruck (a) UE Preparazione B
b) weitere sprachpraktische bzw. kulturwissenschaftliche
LV)
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls I
A1 Sprachpraxis
Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen
(PS Einführung in
fachdidaktische Fra-
keine
hängt mit dem jeweiligen Thema aus
Civiltà Italiana zusammen und bietet
den Studierenden die Gelegenheit,
durch eigene Recherchen einen
Aspekt des behandelten Themas zu
vertiefen. Die Gegenstände der Independent Studies können je nach
Interesse und curricularen Schwerpunkten in Rücksprache mit den
Lehrenden gewählt werden.
In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen und
schriftlichen Ausdruck: unter der
Leitung und Moderation der Lehrenden simulieren die Studierenden
Diskussionsrunden bzw. Talk Shows
und debattieren über aktuelle italienische oder internationale politische
und gesellschaftliche Ereignisse,
fertigen dazu kurze Aufsätze an,
erarbeiten „tavole lessicali specifiche“ mit dem im Unterricht verwendeten Fachvokabular. Die Studierenden wählen nach Rücksprache mit der Modulverantwortlichen
aus dem Lehrangebot der philosophischen Fakultät eine beliebige LV
mit italianistischem Schwerpunkt. In
der mündlichen Prüfung sollen u.a.
die Themen dieser LV ausführlich
vorgestellt werden.
Grundlegende Konzepte, Ansätze u.
Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs,
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min.
5C
4 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 90 Min
3C
2 SWS
192
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
gen in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen o. UE
Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE
Mehrsprachigkeit)
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen
o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung;
Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von
Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über
das Phänomen der Mehrsprachigkeit
aus den Perspektiven der diversen
romanistischen Fachwissenschaften.
3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (35 C) müssen abgeschlossen sein.
4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (6 C, davon 3 C schulische und 3 C ausserschulische Vermittlungskompetenz)
Modultitel
Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen
Teilmodul Einführung
in die Fachdidaktik
Italienisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Italienisch in
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
TM1
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene
schulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
TM2
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
193
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2 Klausur zu 90
Min.
6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
schulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen;
Teilmodul Einführung
in fachdidaktische
Frage in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen (= TM2)
PS Einführung in
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen
außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
5. MODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.)
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den
nicht-lehramtsbezogenen B.A.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Optionalmodul
Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul
1 Ausgewählte Probleme und Methoden
der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Lan-
erfolgreicher
Abschluss aller
Basismodule
der jeweiligen
B.A.-Fächer
Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl.
auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
194
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
Teilmodul 2: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
18 C
6 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
deswissenschaft I: HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft)
Teilmodul 3: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
195
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Bereich Berufsqualifizierung
Modulangebot: Italiano per scopi professionali
Credits: 18
Zusammensetzung: Modul B1, B2 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) und eine fachsprachliche LV aus dem Studiengang BA Italienisch/Italianistik
B1
Basismodul Sprachpraxis
UE Corso Base
UE Corso Medio
Summe
C
5
4
9
SWS
6
4
10
B2
Basismodul Sprache und Fachsprache
UE Corso Avanzato
Selbststudieneinheit „Hörverstehen“
Wahlweise eine LV in den folgenden Fachsprachen, je
nach Studienschwerpunkt
UE Fachsprache Wirtschaft/Jura/Tourismus (Introduzione
alla lingua giuridica, economica e del turismo)
UE Fachsprache Kunstgeschichte/Kulturmanagement (Introduzione alla lingua della storia dell’arte/PR cultura)
Summe
C
3
3
3
SWS
4
2
9
2
196
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik
Bereich Schlüsselqualifikationen
Modulangebot: Lingua e cultura italiana
Credits: 18
Dauer: mind. 3 Semestern
Zusammensetzung: Modul B1, B4 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) aus dem Studiengang Italienisch/Italianistik
B1
Basismodul Sprachpraxis
UE Corso Base
UE Corso Medio
Summe
C
5
4
9
SWS
6
4
10
B2
Basismodul Sprache und Landeswissenschaft
UE Corso Avanzato
Selbststudieneinheit „Hörverstehen“
Fondamenti di storia dell’Italia
Summe
C
3
3
3
9
SWS
4
2
2
197
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH KULTURANTHROPOLOGIE/ EUROPÄISCHE ETHNOLOGIE
1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN:
a) Arbeitsaufgaben:
Arbeitsaufgaben können bestehen aus Textbearbeitungen, Kurzpapieren, Thesenpapieren und Protokollen.
b) Projektentwurf:
Ein Projektentwurf kann in unterschiedlicher Kombination bestehen aus Ausstellungskonzept, Publikationsentwurf, medialer Darstellung, Konzept für Öffentlichkeitsarbeit.
c) Exkursionsbeitrag:
Ein Exkursionsbeitrag kann bestehen aus einem schriftlichen Exkursionsbericht (ca. 5 Seiten) oder einem Referat (ca. 15 Min.)
Studienleistungen:
Für die Lehrveranstaltungen aller Module wird als Studienleistung die regelmäßige Teilnahme, das Aufbereiten der Pflichtlektüre sowie die aktive
Beteiligung an der Lehrveranstaltung verlangt. Weitere studienbegleitende Studienleistungen werden vor Semesterbeginn von der jeweiligen Seminarleitung bekannt gegeben.
198
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
2. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1(Orientierungsmodul)
keine
Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien
der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie. Wissenschaftliche Arbeitsweisen, kritischer Umgang mit Literatur, Methoden sowie Analyse- und Interpretationsverfahren des Faches.
Basismodul I:
“Grundlagen der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie”
a) Vorlesung: „Einführung in die
Kulturanthropologie/Europäische
Ethnologie“
b) Tutorium: „Einführung in die
Kulturanthropologie/Europäische
Ethnologie. Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“)
Modul 2 Basismodul II: “Kulturhistorische Methoden und Hermeneutik”
(a) Proseminar: Methoden der
kulturhistorischen Forschung (mit
Archiv-Exkursion)
b) Übung: Paläographie)
Modul 3
Basismodul III "Methoden der
Feldforschung"
(a) Proseminar „Einführung in die
Methoden und Probleme der
Feldforschung“
keine
keine
Aneignung grundlegender Methoden und hermeneutischer Verfahren
der kulturhistorischen Forschung.
Umgang mit historischen Quellen,
Grundlagen der Paläographie. Fähigkeit zur Analyse kultureller Phänomene der Vergangenheit anhand
fachspezifischer Arbeitsweisen der
KAEE.
Theoretische und praktische Aneignung zentraler empirischer Methoden des Faches. Selbständige Recherche, Entwicklung eigener Fragestellungen, Untersuchungskonzepte und Lösungsmodelle auf der
199
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung:
6C
4 SWS
a) 3 C
2 SWS
b) 3 C
2 SWS
Zu Teilmodul 1:
Klausur ca. 90 Min.
Zu Teilmodul 2:
Arbeitsaufgaben
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Arbeitsaufgaben (ca. 10
Seiten)
Transkriptionen
und Textbearbeitungen
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Referat ( ca. 15 Min.)
und schriftlicher Bericht
(ca. 15 Seiten)
10 C
4 SWS
a) 6 C (davon 1
C für Exkursion)
2 SWS
b) 4 C
2 SWS
10 C
4 SWS
a) 5 C
2 SWS
b) 5 C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
b) Übung „Praxis der Feldforschung“)
Modul 4
Aufbaumodul I: “Kulturtheorie”
(Teilmodul 1: Vorlesung „Kulturtheorien“
Teilmodul 2: Proseminar „Kulturtheorien“)
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-II
Modul 5
Aufbaumodul II: "Klassische und
vergleichende Forschungsfelder
und Fachgeschichte der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (Teilmodul 1: Seminar:
„Klassische Forschungsfelder der
Kulturanthropologie/Europäische
Ethnologie“ o. Vorlesung zu den
o.a. Themen
Teilmodul 2: Seminar „Themen
der Europäischen Ethnologie“)
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-III
Modul 6
Aufbaumodul III "Themen- und
Theorievertiefung der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (Teilmodul 1: Seminar
„Themenfelder der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-III
Grundlage von Methodenliteratur.
Fähigkeit zur Verbindung von Theorie und Praxis, zur Teamarbeit
(Kleingruppen) sowie zur wissenschaftlich angemessenen Präsentation von Forschungsergebnissen.
Grundlagen der Kulturtheorie,
Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug von
Kulturtheorien auf gesellschaftliche
Problemlagen. Fähigkeit zu selbständigem, analytischen Arbeiten
und Verfassen erster wissenschaftlicher Texte.
Kenntnis typischer Forschungsfelder der KAEE unter vergleichender
Perspektive, von Fragestellungen
und Zugangsweisen bei der Analyse kultureller Phänomene, Einsicht
in die Prozesshaftigkeit und Relationalität von Kultur. Erarbeitung des
fachhistorischen Kanons und seiner
Erweiterung seit den 1960er Jahren, exemplarische Anwendung
theoretischer und methodischer
Grundlagen im europäischen Wissenschaftskontext.
Entwicklung kulturanthropologischer
Fragestellungen anhand ausgewählter Themen und Theorien der
KA/EE, Umsetzung in ethnographische Forschungen anhand selbständig erarbeiteter theoretischpraktischer Übungen („forschendes
200
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Zu Teilmodul 1:
Klausur zu ca. 90 Min.
Zu Teilmodul 2: Arbeitsaufgaben oder
Referat ca. 15 Min.
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Zu Teilmodul 1:
Klausur (ca. 90 Min.)
oder schriftl. Arbeit (810 Seiten) oder Arbeitsaufgaben
Zu Teilmodul 2: Klausur
(ca. 90 Min.) oder
schriftl. Arbeit (8-10
Seiten) oder Arbeitsaufgaben oder Referat
(ca. 15 Min.)
Modulprüfung:
Zu Teilmodul 1: Hausarbeit ca. 12 Seiten
Zu Teilmodul 2: Hausarbeit ca. 12 Seiten
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
Teilmodul 2: Seminar „Theorien
der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“)
Modul 7
Vertiefungsmodul I: "Praxisfelder
der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (a)
Seminar: „Praxisfelder der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“
b) Praktikum (3-4 Wochen in der
vorlesungsfreien Zeit) mit Praktikumsbericht)
Modul 8
Vertiefungsmodul II: "Forschungsfelder der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (a)
Seminar: „Forschungsfelder der
Kulturanthropologie/Europäischen
Ethnologie“
b) Seminar: „Forschungsfelder
der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“)
Lernen“).
2 SWS
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-III
Eigenständige Umsetzung erworbenen Wissens in zentralen Feldern
kulturanthropologischer Kulturanalyse. Selbständige Konzeption eines Projektentwurfs. Erlernen berufspraktischer Kenntnisse, selbständigen und termingerechten
Arbeitens, Anleitung zur praktischen
Berufsorientierung.
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-III
Selbständige Anwendung komplexer Fragestellungen auf aktuelle
Forschungsfelder der KA/EE. Fähigkeit zu kritischem Vergleich unterschiedlicher empirischer Zugangsformen.
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Projektentwurf zum
Seminar
Arbeitsaufgaben und
Klausur (ca. 90 Min.)
10 C
4 SWS
a) 6 C
2 SWS
b) 4 C
2 SWS
8C
4 SWS
a) 4 C
2 SWS
b) 4 C
2 SWS
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (§ 11)
Voraussetzung für die Zulassung zur fachwissenschaftlichen Bachelorarbeit im Fach "Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie" ist das Erreichen
von 56 Anrechnungspunkten im Fach "Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie".
201
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
4. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C):
Wahlpflichtmodule
Für das Profil „fachwissenschaftliche Vertiefung“ müssen alle Wahlpflichtmodule belegt werden:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 9
Wahlpflichtmodul I „Klassiker der
Kulturanthropologie/Europäischen
Ethnologie“ (a) Seminar: „Klassiker der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“
b) E-Seminar: Lektüre
o. Lektüre im Selbststudium (Lesetagebuch))
Modul 10
Wahlpflichtmodul II „Praxiserfahrung in der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“
(Praktikum 3-4 Wochen)
erfolgreicher
Abschluss
der Basismodule I-III
Intensive Beschäftigung mit einflussreichen Werken des Fachs
(Monographien, Tagungsbände,
Dokumentationen etc.). Erweiterung
des theoretischen und fachlichen
Wissens im internationalen und
nationalen Kontext
keine
Modul 11
Wahlpflichtmodul III: „Anschauungserfahrung“ (Exkursionen
(insgesamt mind. 3 Tage) im Anschluss an den Besuch der aufbauenden Module mit wissenschaftlicher Vorbereitung, auch im
Block)
keine
Modul 12
erfolgreicher
Erwerb von praktischen Kenntnissen und Einblicke in ein zukünftiges
Berufsfeld. Konkreter Einsatz von
Schlüsselqualifikationen und Arbeitstechniken, Erprobung erworbenen Wissens in der Praxis.
Vertiefung des erworbenen Wissens über kulturelle Prozesse, Theorien und Methoden durch eigene
Anschauung. Einsicht in Bereiche
der öffentlichen Kultur- und Wissensvermittlung, Fähigkeit zur Verbindung von Theorie und Praxis im
selbständigen wissenschaftlichen
Diskurs.
Verständnis bildwissenschaftlicher
202
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Modulprüfung:
6C
4 SWS
a) 3 C
2 SWS
b) 3 C
2 SWS
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Siehe Studienleis-
Modulprüfung:
Mündl. Referat (ca. 20
Min.)
oder
Arbeitsaufgaben (ca. 10
Seiten)
3C
2 SWS
Praktikumsbericht (ca.
10 Seiten)
3C
2 SWS
Exkursionsbeitrag ca. 5
Seiten
6C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie
Wahlpflichtmodul IV: „Methoden
der Bildanalyse“ (Teilmodul 1:
Vorlesung: „Methoden der Bildanalyse“
Teilmodul 2: Übung: „Kulturwissenschaftlicher Umgang mit Fotographie“)
Abschluss
der Basismodule I-III
Fragestellungen und Methoden an
Beispielen aus ausgewählten Epochen der Antike, des Mittelalters
und der Neuzeit. Kompetenzen:
Wissenschaftlicher Umgang mit
medialen Eigenschaften von Bildern
im Unterschied zu Texten, Kenntnis
der historisch unterschiedlichen
Funktionsweise von Bildersprache
und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender Kunst.
tungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Zu Teilmodul 1: Klausur
ca. 90 Min.
Zu Teilmodul 2: Praktische Prüfung
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
5. WAHLMODUL FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/SCHLÜSSELKOMPETENZ (3 C)
Modul 13
Wahlpflichtmodul V: "Praxis der
Visuellen Anthropologie" ( Übung:
„Kulturwissenschaftlicher Umgang
mit Fotografie“ o. Übung „Einführung in die Produktion kulturwissenschaftlicher Filme“)
keine
Dieses Modul versteht sich als Einführung in die Praktiken der visuellen Anthropologie und widmet sich
visuellen Medien auf zwei unterschiedlichen Ebenen: Einerseits
dem Verständnis von Fotografie
und Film als Quellenmaterial und
dessen kritischer Handhabung,
andererseits als Modell einer ethnographisch visuellen Verdichtung.
203
Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/
Vorbemerkung“
Modulprüfung:
Praktische Prüfung
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH KUNSTGESCHICHTE
1. KERNCURRICULUM (66 C)
A. Pflichtmodule (9 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Lernziele, Kompetenzen, Prüfungsanforderungen (kurz)
Modul 7
Vertiefungsmodul 1
„Exkursion (Ex)“
Abschluss von 2
Basismodulen
und
mindestens 2
Aufbaumodulen
Untersuchung von Kunstobjekten in
ihrer räumlichen Einbindung und in
ihrem historisch-funktionalen Kontext, mit längerer Exkursion zu Originalen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar; aktive Besuch
der
Exkursion aus mindestens sieben zusammenhängenden Tagen und
Kurzreferat
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
ca. 35minütiges Referat
9 C / 2 SWS
B. Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 57 C belegt werden.)
Belegungsbedingungen:
Belegt werden müssen folgende Wahlmodule: Modul 1a oder 1b oder 1c; Modul 2a oder 2b oder 2c; Modul 3a oder 4a; Modul 5a oder 6a; Modul 8
oder 9; ferner bei Belegung von Modul 3a Modul 4b oder 4c; bei Belegung von Modul 4a Modul 3b oder 3c; bei Belegung von Modul 5a Modul 6b
oder 6c; bei Belegung von Modul 6a Modul 5b oder 5c.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1a
Orientierungsmodul
keine
systematische Einführung in die
wichtigsten Methoden des Faches
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar
204
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
ca. 90minütige Klausur;
ca. 20minütiges Kurz-
8 C / 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
1a
„Grundlagen der
Kunstgeschichte, mit
Kurzreferat (MR)“
Modul 1b
Orientierungsmodul
1b
„Grundlagen der
Kunstgeschichte, mit
Test (MT)“
keine
Modul 2a
Orientierungsmodul
2a
„Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Referat (TR)“
Modul 2b
Orientierungsmodul
2b
„Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Hausarbeit
(TH)“
Modul 2c
Orientierungsmodul
2c
„Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Protokoll und
Klausur (TK)“
Modul 3a
keine
keine
keine
Abschluss eines
Kunstgeschichte, dadurch theoretische Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; außerdem Training
des mündlichen Vortrags; Vorlesung
auch als integrative Vorlesung zur
Bildanalyse möglich
systematische Einführung in die
wichtigsten Methoden des Faches
Kunstgeschichte, dadurch theoretische Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; außerdem Üben
von Definition und schriftlicher Wiedergabe der Lerninhalte; Vorlesung
auch als integrative Vorlesung zur
Bildanalyse möglich
Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch
Grundlagen für wissenschaftliches
Arbeiten; außerdem Training des
mündlichen Vortrags
Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch
Grundlagen für wissenschaftliches
Arbeiten; außerdem Grundlagen des
Verfassens von Texten
Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch
Grundlagen für wissenschaftliches
Arbeiten; außerdem Üben von Definition und schriftlicher Wiedergabe
der Lerninhalte
Aneignung von erweiterten Kennt-
referat
regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar
ca. 90minütige Klausur;
ca. 40minütiger Test
8 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar
ca. 35minütiges Referat
8 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar
Hausarbeit von ca. 13
Seiten
8 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar
ca. 60minütige Klausur
und Protokoll von ca. 2
Seiten
8 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teil-
ca. 90minütige Klausur
6 C / 4 SWS
205
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
Aufbaumodul 1a
„Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit
(E1)“
Modul 3b
Aufbaumodul 1b
„Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit,
mit Referat (E1R)“
Basismoduls
nissen der Kunst vom Mittelalter bis
ins 18. Jahrhundert
nahme am Seminar
Abschluss eines
Basismoduls
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
ca. 35minütiges Referat
10 C / 4 SWS
Modul 3c
Aufbaumodul 1c
„Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit,
mit Hausarbeit (E1H)“
Abschluss eines
Basismoduls
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
Hausarbeit von ca. 13
Seiten
10 C / 4 SWS
Modul 4a
Aufbaumodul 2a
„Epochen 2: Moderne
(E2)“
Modul 4b
Aufbaumodul 2b
(Wahlmodul) „Epochen 2: Moderne, mit
Referat (E2R)“
- Abschluss
eines Basismoduls
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom Mittelalter bis
ins 18. Jahrhundert, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen Vortragens
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom Mittelalter bis
ins 18. Jahrhundert, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines
Textes
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur
6 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
ca. 35minütiges Referat
10 C / 4 SWS
Modul 4c
Aufbaumodul 2c
„Epochen 2: Moderne, mit Hausarbeit
(E2H)“
Abschluss eines
Basismoduls
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
Hausarbeit von ca. 13
Seiten
10 C / 4 SWS
Modul 5a
Aufbaumodul 3a „Gattungen 1: Malerei und
Graphik (G1)“
Abschluss eines
Basismoduls
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, außerdem
Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des
mündlichen Vortragens
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, außerdem
Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines
Textes
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, Graphik, Mosaik und
Photographie, auch im Bereich der
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur
6 C / 4 SWS
Abschluss eines
Basismoduls
206
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
Modul 5b
Aufbaumodul 3b „Gattungen 1: Malerei und
Graphik, mit Referat
(G1R)“
Abschluss eines
Basismoduls
Modul 5c
Aufbaumodul 3c „Gattungen 1: Malerei und
Graphik, mit Hausarbeit (G1H)“
Abschluss eines
Basismoduls
Modul 6a
Aufbaumodul 4a „Gattungen 2: Skulptur
und Architektur (G2)“
Modul 6b
Aufbaumodul 4b „Gattungen 2: Skulptur
und Architektur, mit
Referat (G2R)“
Abschluss eines
Basismoduls
Modul 6c
Aufbaumodul 4c „Gattungen 2: Skulptur
und Architektur, mit
Hausarbeit (G2H)“
Abschluss eines
Basismoduls
Abschluss eines
Basismoduls
angewandten Kunst), alternativ auch
Neue Medien
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, Graphik, Mosaik und
Photographie, auch im Bereich der
angewandten Kunst), alternativ auch
Neue Medien, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen
Vortragens
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, GrApk, Mosaik und
PhotogrApe, auch im Bereich der
angewandten Kunst), alternativ auch
Neue Medien, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit
in der Formulierung eines Textes
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der
Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der
Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen
Vortragens
Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der
Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit
in der Formulierung eines Textes
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
ca. 35minütiges Referat
10 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
schriftliche Hausarbeit
von ca. 13 Seiten
10 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur
6 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
ca. 35minütiges Referat
10 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar
ca. 90minütige Klausur;
Hausarbeit von ca. 13
Seiten
10 C / 4 SWS
207
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
Modul 8
Vertiefungsmodul 2
„Epochen (E)“
Modul 9
Vertiefungsmodul 3
„Gattungen (G)“
Abschluss von 2
Basismodulen
und 4 Aufbaumodulen
Abschluss von 2
Basismodulen
und 4 Aufbaumodulen
Erweiterung des in Modul 3 und 4
erworbenen Sachwissens, eventuell
Anstreben von Spezialisierungen,
Vertiefung der Methodenreflexion
Erweiterung des in Modul 5 und 6
erworbenen Sachwissens, eventuell
Anstreben von Spezialisierungen,
Vertiefung der Methodenreflexion
regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar
ca. 35minütiges Referat und Hausarbeit von
ca. 13 Seiten
9 C / 4 SWS
regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar
ca. 35minütiges Referat und Hausarbeit von
ca. 13 Seiten
9 C / 4 SWS
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Bei Nachweis von 47 C im fachwissenschaftlichen Studium kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
3. PROFIL: FACHWISSENSCHAFT 1 (WISSENSCHAFTSBEZOGEN)
Ziel: Aufnahme in den Masterstudiengang Kunstgeschichte
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 10
Vertiefungsmodul 4
(Wahlpflichtmodul)
„Zwischenprüfung
(ZP)“
Abschluss von 2
Basismodulen
und mindestens
2 Aufbaumodulen
Modul 11
Vertiefungsmodul 5
„Individuelle Akzentsetzung“
Abschluss von 2
Basismodulen
und mindestens
2 Aufbaumodulen
Erweiterung und Festigung des
Sachwissens zu Kunstobjekten aller
Epochen und Gattungen, Kenntnis
der Kunstsammlung der Universität
und der wichtigsten Recherchemöglichkeiten
selbständige Wahl aus dem Lehrangebot, Setzen von eigenen Schwerpunkten, dadurch Vorbereitung auf
das Masterstudium
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
ca. 90minütige Klausur
zu Themen aus dem
Objektkatalog
8C
Teilmodul 1: ca.
90minütige Klausur
Teilmodul 2: gemäß den Bedingungen des jeweiligen Fachs
4. PROFIL: FACHWISSENSCHAFT 2 (BERUFSBEZOGEN)
Ziel: Einstieg in das außerakademische Berufsfeld
208
4 C / 2 SWS
mind. 6 C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 10
Vertiefungsmodul 4
(Wahlpflichtmodul)
„Zwischenprüfung
(ZP)“
Abschluss von 2
Basismodulen
und mindestens
2 Aufbaumodulen
Modul 12
Vertiefungsmodul 6
(Wahlmodul)
„Praxis (P)“
Abschluss von 2
Basismodulen
und 4 Aufbaumodulen
Erweiterung und Festigung des
Sachwissens zu Kunstobjekten aller
Epochen und Gattungen, Kenntnis
der Kunstsammlung der Universität
und der wichtigsten Recherchemöglichkeiten
Untersuchung des Originals, dient
hier der praktischen Anwendbarkeit
in bestimmten Berufsfeldern der
Kunstgeschichte; selbständiges Absolvieren eines Praktikums
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar; Nachweis eines
mindestens vierwöchigen
Praktikums
209
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
ca. 90minütige Klausur
zu Themen aus dem
Objektkatalog
8C
ca. 35minütiges Referat
10 C / 2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH LATEIN/LATEINISCHE PHILOLOGIE
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (36 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1
Pflichtmodul „Basismodul: Grundlagen
des Lateinstudiums“
(Teilmodul 1: Intensivkurs Grammatik u.
Übersetzung Lateinisch-Deutsch
Teilmodul 2: Proseminar A Lektüre Lateinisch-Deutsch
Teilmodul 3: Proseminar A Theorie Lateinische Philologie)
Kleines Latinum
Modul 2
Pflichtmodul „Basismodul: Lateinische
Sprache“ (Teilmodul
1: Lateinische Stilübungen Unterstufe
Teilmodul 2: Gram-
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 1 u.
Latinum
1. Erwerb von Grundkenntnissen in
der lateinischen Grammatik; Anwendung der Grammatikkenntnisse in
praktischer Übung
2. Erwerb von Grundkenntnissen im
Übersetzen und Analysieren lateinischer Prosatexte.
3. Systematischer und (in Ansätzen)
historischer Überblick über die Methoden der Lateinischen Philologie;
Erwerb grundlegender Kenntnisse in
Philologiegeschichte, Textkritik, Metrik, Literaturgeschichte, lateinischer
Geschichte und Rhetorik; Einblick in
Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; erste Anwendungen der Methoden und Terminologie der Lateinischen Philologie
In 1. Systematische Wiederholung
der Elemente der lateinischen
Grammatik anhand einfacher Übungen. Praktische Einübungen der
Grammatik (Formenbildung und
Syntax) durch das Übersetzen einfacherer Sätze und Texte ins Lateini-
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 60 Min.
Teilmodul 3: Klausur zu
90 Min.
Insgesamt:
9 C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 3:
3 C / 2 SWS
keine
210
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 90 Min.:
Insgesamt:
9 C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
matikalische Lektüre
Latein)
Modul 5
Pflichtmodul „Basismodul: Griechische
Literatur für Latinisten“ (Teilmodul 1:
Griechische Vorlesung
Teilmodul 2: Griechische Lektüreübung)
Modul 8
Pflichtmodul „Aufbaumodul: Lateinische Sprache“ (Teilmodul 1: Lateinische
Stilübungen Oberstufe
Teilmodul 2: Klausurenkurs LateinDeutsch)
erfolgreicher
Abschluss des
GriechischIntensivkurses
o. Graecum
Modul 9b
Pflichtmodul „Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische
s Modul: Vermittlungskompetenz“
(größere Exkursion
mit vorbereitender
Übung o. 2 kürzere
erfolgreicher
Abschluss des
Modul 1
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls 2
sche.
In 2. Lektüre von Werken klassischer
lateinischer Prosa, wobei der
Schwerpunkt auf der Anwendung
der Grammatikkenntnisse und dem
Erwerb von Übersetzungstechniken
liegt.
1. Einblick in wichtige Werke der
griechischen Literatur und ihrer Rolle
als Vorbild für römische Literatur;
2. praktische Übung der eigenen
Aneignung griechischer Literatur
durch Lektüre.
1. Erwerb der Fähigkeit, deutsche
Übersetzungen römischer Autoren
korrekt in klassisches Latein zu
übersetzen; dadurch Förderung des
Verstehens und Übersetzens lateinischer Texte ins Deutsche sowie der
besseren stilistischen Einordnung
und Beurteilung lateinischer Texte.
2. Entwicklung der Fähigkeit, sicher
und in guter Stilistik aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen.
Erwerb von Kompetenzen, um in
nicht-schulbezogenen Bereichen
Inhalte des Faches vermitteln zu
können:
1. Einführung in die Didaktik des
Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen
2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
Insgesamt:
6 C / 4 SWS [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
keine
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
Insgesamt:
9 C / 4 SWS
Teilmodul 1:
5 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
keine
211
Teilmodul 2: Referat
Umfang 20 min
Insgesamt:
3 C / 1 SWS
[Credits/SWS]
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
Exkursionen mit vorbereitender Übung)
nicht fachspezifisches Publikum
Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 30 C belegt werden.)
Von den Modulen 3, 4, 6 und 7 ist jeweils eines zu belegen, wobei einmal a und einmal b gewählt werden muss; wenn Modul 3a belegt
wurde, muss Modul 4b belegt werden und umgekehrt; bei Modul 6 besteht die freie Wahl zwischen a, b und c, wobei eines von diesen
belegt werden muss.
Modul 3a
Wahlmodul „Basismodul: Lateinische
Literatur II: Poesie“
(Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische
Poesie
Teilmodul 2: Lateinische Metrikübung
Teilmodul 3: Proseminar B Lateinische
Poesie)
Modul 3b
Wahlmodul „Basismodul: Lateinische
Literatur II: Poesie“
(Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische
Poesie
Teilmodul 2: Lateinische Metrikübung
Teilmodul 3: Proseminar B Lateinische
Poesie)
Modul 4a
Latinum u. erfolgreicher Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Dichtung;
2. Erwerb der Grundlagen und eines
fundierten Überblicks über die Formen lateinischer Metrik mit praktischen Übungen;
3. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 15 Min.
Teilmodul 3: Klausur zu
90 Min.
9C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 3:
4 C / 2 SWS
Latinum u. erfolgreicher Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Dichtung;
2. Erwerb der Grundlagen und eines
fundierten Überblicks über die Formen lateinischer Metrik mit praktischen Übungen;
3. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 15 Min.
Teilmodul 3: Hausarbeit im Umfang von ca.
10 Seiten
9C / 6 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 3:
4 C / 2 SWS
Latinum u. er-
1. Einblick in wichtige Werke lateini-
keine
212
Teilmodul 1: Klausur zu
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
Wahlmodul „Basismodul: Lateinischer
Literatur I: Prosa“
(Teilmodul 1:
Vorlesung Lateinische
Prosa
Teilmodul 2:
Proseminar B
Lateinische Prosa)
Modul 4b
Wahlmodul „Basismodul: Lateinischer
Literatur I: Prosa“
(Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische
Prosa
Teilmodul 2:
Proseminar B
Lateinische Prosa)
Modul 6a
Wahltmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
(Teilmodul 1:
IPS+Tutorium oder
Aufbauseminar: röm.
Geschichte
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6b1 Wahlmodul „Basismodul: Al-
folgreicher Abschluss des
Moduls 1
scher Prosa;
2. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
45 Min.
Teilmodul 2: Klausur zu
90 Min.
6 C / 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
Latinum u. erfolgreicher Abschluss des
Moduls 1
1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Prosa;
2. Einübung von grundlegenden
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens.
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
45 Min.
Teilmodul 2:
Hausarbeit im Umfang
von ca. 10 Seiten
6 C / 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und
keine
213
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgese-
? C / 6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
tertumskunde – Alte
Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o.
Übung in griechischer
Archäologie
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6b2
Pflichtmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
(Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in
römischer Archäologie
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 6c
Pflichtmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“
(Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in lat.
Sprachwiss.
Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst er-
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist.
hener Leistungsnachweis
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
keine
Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und
in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist.
keine
Teilmodul 1-2: vom
Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis
? C / 6 SWS
ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS]
Teilmodul 1:
? C / 4 SWS
214
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
gänzend zu der im
Nachbarfach gewählten
Übung/Proseminar
Übung)
Modul 7a
Wahlmodul
„Aufbaumodul: Lateinische Literatur: Vorklassik/Klassik“ (Teilmodul 1: Hauptseminar vorklass./klass.
Lateinische Literatur
Teilmodul 2: Lateinische Vorlesung)
Modul 7b
Wahlmodul
„Aufbaumodul: Lateinische Literatur:
Nachklassik“ (Teilmodul 1: Hauptseminar
nachklass. Lateinische Literatur Teilmodul 2: Lateinische
Vorlesung)
Wahlmodul „Antike
Vorbilder späterer
literarischer und geistesgeschichtlicher
Phänomene“ (Teilmodul 1: Vorlesung
Phänomene der griechisch-römischen
Literatur und Kultur
Teilmodul 2: Ergänzende Lektüre antiker
Teilmodul 2:
? C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschlüsse:
Module 3 u. 4
erfolgreicher
Abschlüsse:
Module 3 u. 4
keine
1. Vertiefte Beschäftigung mit einem
wichtigen Werk der vorklassischen /
klassischen lateinischen Literatur
und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen
2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld.
1. Vertiefte Beschäftigung mit einem
wichtigen Werk der nachklassischen
lateinischen Literatur und vertiefte
Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen
2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld.
keine
1. Einblicke in wichtige Phänomene
der griechisch-römischen Literatur
und Kultur, die in der späteren Literatur- und Geistesgeschichte in
mannigfaltiger Weise rezipiert worden sind
2. praktische Übung der eigenen
Aneignung griechisch-römischer
Literatur durch Lektüre
keine
Teilmodul 1: Referat u./
o. Hausarbeit von ca.
17 Seiten
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 20 Min.
9 C / 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
keine
Teilmodul 1: Referat u./
o. Hausarbeit von ca.
17 Seiten
Teilmodul 2: mündl.
Prüfung zu 20 Min.
9 C / 4 SWS
[Credits/SWS]
Teilmodul 1:
6 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
Teilmodul 1 u. 2: je 1
Klausur zu 45 Min.
6C / 4 SWS
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
215
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein
griechischer und lateinischer Texte in
Übersetzung
Profil Studium Generale
Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar)
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Nach 42 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
216
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH LATEINISCHE PHILOLOGIE DES MITTELALTERS UND DER NEUZEIT
1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
Die Reihenfolge des Besuchs der Module ist grundsätzlich freigestellt; es wird jedoch empfohlen, zu Beginn des Studiums das Modul I (Basismodul/Orientierungsmodul) zu absolvieren. Modul VII kann frühestens nach erfolgreicher Absolvierung des Basismoduls besucht werden. Die Studierenden wählen aus den angebotenen Veranstaltungen die zur Absolvierung der einzelnen Module jeweils nötigen Seminare, Vorlesungen oder
Übungen; die Eignung der Veranstaltungen für das jeweilige Modul ist dem Veranstaltungskommentar zu entnehmen und im Zweifelsfall mit dem
Modulkoordinator abzustimmen.
2. FACHWISSENSCHAFTLICHES KERNCURRICULUM (66 C)
PFLICHTMODULE:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul I
(Orientierungsmodul)
Basismodul Einführung in Grundlagen
und Methoden des
Faches ‚Lateinische
Philologie des Mittelalters und der Neuzeit’
(Teilmodul 1: Einführung in die Lateinische Sprache und
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit;
Teilmodul 2: Einführung in die Lateinische Paläographie 1;
Teilmodul 3: Einfüh-
Kleines Latinum
Überblick über Ziele und Methoden
des Faches „Lateinische Philologie
des Mittelalters und der Neuzeit“,
über Techniken und Hilfsmittel zum
Studium des Faches, sprachliche
Besonderheiten des Mittel- und Neulateinischen sowie Entstehungs- und
Überlieferungsbedingungen mittelalterlicher Texte und Überlieferungsträger; Grundkenntnisse der Geschichte der lateinischen Schrift,
sichere Lektüre mittelalterlicher
Handschriften, Datierung und Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach paläographischen und
kodikologischen Gesichtspunkten
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
217
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1-2: je 1
unbenotete Klausur zu
90 Min. (die Klausur
wird mit „bestanden“/
„nicht bestanden“ bewertet)
10 C*
4 SWS
Teilmodul 1:
5C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Teilmodul 3:
5C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
rung in die Lateinische Paläographie 2)*
Modul II
Aufbaumodul Gattungen der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit I
(Teilmodule: Gattungen I,1 und I,2)
Kleines Latinum
Überblickshafte kohärente Kenntnisse zu einer bestimmten Gattung der
lateinischen Literatur des Mittelalters
und der Neuzeit, punktuelle Kenntnis
zentraler Texte
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: mündliche
Prüfung zu 20 Min.
Modul III
Aufbaumodul Epochen der Lateinischen
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit
im Überblick (Teilmodule: Epochen 1 und
2)
Modul IV
Aufbaumodul
Überlieferungsgeschichte und Rezeption in der Lateinischen
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit
(Teilmodule: Überlieferung und Rezeption
1 und 2)
Kleines Latinum
Überblickskenntnisse zur lateinischen Literatur einer ausgewählten
Epoche des Mittelalters oder der
Neuzeit (Verständnis literarischer
Abhängigkeiten, intertextueller Zusammenhänge und Textüberlieferung)
keine
Teilmodul 1-2: je 1
mündliche Prüfung zu
20 Min.
Kleines Latinum
keine
Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15 Seiten
Umfang
Teilmodul 2: mündliche
Prüfung zu 10 Min.
Modul V
Kleines Latinum
Fähigkeit zur Anwendung grundlegender literaturwissenschaftlicher
Arbeitstechniken und Methoden in
der Analyse einzelner Werke, Autoren oder Gattungen der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der
Neuzeit unter dem besonderen Aspekt der Rezeption und Überlieferungsgeschichte älterer lateinischer
Werke sowie des Fortwirkens der
mittelalterlichen Texte; Verständnis
literarischer Abhängigkeiten, intertextueller Zusammenhänge und
Textüberlieferung in einzelnen Epochen und Gattungen der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der
Neuzeit.
erweiterte textrezeptive Fähigkeiten
keine
Teilmodul 1: Klausur zu
218
8C
3 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
1 SWS
8C
2 SWS
Teilmodul 1:
4C
1 SWS
Teilmodul 2:
4C
1 SWS
8C
3 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
1 SWS
11 C**
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
Praxismodul Textherstellung (Teilmodule:
Textherstellung 1a,
1b oder 1c, sowie 2a
oder 2b)**
(paläographische und kodikologische Kenntnisse); Beherrschung
grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden in der Analyse einzelner Werke,
Autoren oder Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und
der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung editorischer Fragestellungen; bzw. Überblickskenntnisse über Theorie und Geschichte
sowie die praktischen Arbeitstechniken der Edition mittel- und neulateinischer Texte sowie die Fähigkeit,
diese Techniken am praktischen
Beispiel anwenden zu können
Modul VI
Aufbaumodul Gattungen der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit II
(Teilmodule: Gattungen II,1 und II,2)
Kleines Latinum
Modul VII
Vertiefungsmodul
Literaturwissenschaftliche Analyse (Teilmodule: Literaturwissenschaftliche Vertiefung 1 und 2)
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
Beherrschung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden in der Analyse
einzelner Werke oder Autoren bestimmter Gattungen der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der
Neuzeit mit besonderem Augenmerk
auf dem gattungsthematischen Aspekt
Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Analyse auf hohem wissenschaftlichen Niveau anhand der
exemplarischen Behandlung einzelner Werke, Autoren oder Gattungen
der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit; Anwendung
gehobener wissenschaftlicher Standards bei der Anfertigung einer Seminar-Hausarbeit
90 Min. oder Hausarbeit von ca. 18 Seiten
Umfang
Teilmodul 2: Hausarbeit von ca. 15 Seiten
Umfang oder Klausur
zu 90 Min.
4 SWS
Teilmodul 1:
5C
2 SWS
Teilmodul 2:
5C
2 SWS
Teilmodul 3:
7C
2 SWS
Teilmodul 4:
6C
2 SWS
Teilmodul 5:
4C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15 Seiten
Umfang Teilmodul 2:
Klausur zu 90 Min.
10 C
4 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 18 Seiten
Umfang Teilmodul 2:
Klausur zu 90 Min.
11 C
4 SWS
Teilmodul 1:
7C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
219
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
* In Modul I sind Teilmodul 1 und Teilmodul 2 oder 3 (je nach Lehrangebot) zu belegen.
** In Modul V ist Textherstellung 1a (nicht wählbar, wenn in Modul I Teilmodul 3 belegt wurde), Textherstellung 1b (nicht wählbar, wenn in Modul I
Teilmodul 2 belegt wurde) oder Textherstellung 1c zu belegen; falls Textherstellung 1a oder 1b belegt wird, muss auch Textherstellung 2a belegt
werden, falls dagegen Textherstellung 1c belegt wird, muss Textherstellung 2b belegt werden.
3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Nach 44 C fachwissenschaftlichen Studiums und dem Nachweis des Großen Latinums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
4. WAHLMODULE (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.)
Mindestens 6 C und höchstens 12 C müssen durch den erfolgreichen Abschluss von Modulen benachbarter Disziplinen (Klassische Philologie, Mittelalterliche Geschichte und andere mediävistisch ausgerichtete Fächer) erbracht werden, wobei diese Leistungen als fachwissenschaftliche Vertiefung im Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit gelten. Hierbei können die Module 2, 3 und 4 aus der Lateinischen Philologie
angerechnet werden; weitere geeignete Module aus den genannten und vergleichbaren Fächern können auf Antrag und nach Rücksprache mit dem
Modulkoordinator für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit bzw. nach erfolgter Absprache mit den Verantwortlichen der
betreffenden Fächer ebenfalls angerechnet werden; die Kurse zur Erlangung des Großen Latinums können jedoch in keinem Fall angerechnet werden. Die Verpflichtung entfällt, falls das zweite B.A.-Fach bereits aus der Gruppe der benachbarten Fächer gewählt wurde.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul VIII
Optionalmodul Metrik
und Rhythmik in lateinischen Texten des
Mittelalters und der
Neuzeit (Teilmodule:
Metrik und Rhythmik 1
und 2)
Modul IX
Optionalmodul Lektüre
mittel- und neulateinischer Texte (Teilmodule: Mittel- und Neulateinische Texte 1 und
Kleines Latinum
Beherrschung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden bei der Analyse
metrisch bzw. rhythmisch abgefasster Textzeugnisse der lateinischen
Literatur des Mittelalters und der
Neuzeit
Kleines Latinum
Kenntnis zentraler literarischer Texte der mittel- und neulateinischen
Literatur; verbesserte lateinische
Sprachkenntnisse und Übersetzungsfähigkeit
220
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15
Seiten Umfang
Teilmodul 2: Klausur
zu 90 Min.
keine
Teilmodul 1-2: je 1
Klausur zu 90 Min.
10 C
4 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
2)
Modul X
Optionalmodul Epochen der Lateinischen
Literatur des Mittelalters und der Neuzeit
im Überblick (II) (Teilmodule: Epochen II,1,
II,2, und II,3)
Kleines Latinum
punktuell verdichtete Überblickskenntnisse zu ausgewählten Epochen und Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und
der Neuzeit
keine
Teilmodul 1-2: mündliche Prüfung zu 10
Min.
Teilmodul 3: Klausur
zu 90 Min.
Modul XI
Optionalmodul Themen und Tendenzen
der Forschung im Bereich der Lateinischen
Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
(Teilmodule: Themen
und Tendenzen 1 und
2)
Kleines Latinum
Fähigkeit zur Diskussion von Themen und Tendenzen der aktuellen
Forschung im Bereich der Lateinischen Philologie des Mittelalters
und der Neuzeit
keine
Teilmodul 1: mündliche Prüfung zu 30
Min.
Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 10
Min.
4C
2 SWS
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
2C
1 SWS
Teilmodul 2:
2C
1 SWS
Teilmodul 3:
4C
2 SWS
8C
3 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
1 SWS
5. EXPORTMODULE (Wahlmodule):
Die im Folgenden aufgeführten Module XII – XV können von Fachstudierenden der Lateinischen Philologie des Mittelalters und der Neuzeit nicht belegt werden; sie sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden anderer Bachelorfächer zugeschnitten, denen jedoch darüber hinaus auch die
Module für die Fachstudierenden (Module I – XI) offenstehen.
Modul XII
Optionalmodul Einführung in die Lateinische
Sprache und Literatur
des Mittelalters und
Kleines Latinum
Überblick über Ziele und Methoden
des Faches „Lateinische Philologie
des Mittelalters und der Neuzeit“,
über Techniken und Hilfsmittel zum
Studium des Faches, sprachliche
221
keine
Teilmodul 1-2: je 1
Klausur zu 90 Min.
9C
4 SWS
Teilmodul 1:
5C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
der Neuzeit (Teilmodul
1: Einführung in die
Lateinische Sprache
und Literatur
Teilmodul 2: Lektüre
zur Einführung)
Modul XIII
Optionalmodul Paläographie I (Spätantike
und frühes Mittelalter)
(Lateinische
Schrift/Buchschriften)
Kleines Latinum
keine vorhergehende Belegung
von Modul I, TM
2 oder Modul V,
TM 2
Modul XIV
Optionalmodul Paläographie II (hohes und
spätes Mittelalter, Renaissance) (Lateinische
Schrift/Buchschriften)
Kleines Latinum
keine vorhergehende Belegung
von Modul I, TM
3 oder Modul V,
TM 1
Modul XV
Optionalmodul Editionstechnik am Beispiel
mittel- und neulateinischer Texte
Kleines Latinum
Besonderheiten des Mittel- und
Neulateinischen sowie die Entstehungs- und Überlieferungsbedingungen mittelalterlicher Texte und
Überlieferungsträger; daneben
Kenntnis wichtiger literarischer
Denkmäler; verbesserte Sprachkenntnisse und Übersetzungsfähigkeit
Kenntnisse in der Geschichte der
lateinischen Schrift (vor allem der
Buchschriften) mit dem Schwerpunkt Spätantike und frühes Mittelalter; sichere Lektüre mittelalterlicher Handschriften, Datierung und
Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach paläographischen
und kodikologischen Gesichtspunkten
Kenntnisse in der Geschichte der
lateinischen Schrift (vor allem der
Buchschriften) mit dem Schwerpunkt hohes und spätes Mittelalter
sowie Renaissance; sichere Lektüre
mittelalterlicher Handschriften, Datierung und Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach
paläographischen und kodikologischen Gesichtspunkten
Kenntnisse zu Theorie und Geschichte sowie zu den praktischen
Arbeitstechniken der Edition mittelund neulateinischer Texte
222
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
5C
2 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
5C
2 SWS
keine
Hausarbeit von ca.
18 Seiten Umfang
7C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit
Modul XVI
Optionalmodul
Mittel- und Neulateinische Literatur
Kleines Latinum
Überblickshafte kohärente Kenntnisse zu einem bestimmten Themengebiet der lateinischen Literatur
des Mittelalters und der Neuzeit;
punktuell vertiefte Kenntnisse zu
zentralen Texten der Disziplin
223
keine
Teilmodul 1: Klausur
zu 90 Min.
Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 10
Min.
6C
3 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
1 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN -
FACH MATHEMATIK
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule (45 C)
Hinweis: Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul „Einführung in die ausserschulische Fachdidaktik Mathematik“
durch das Modul „Einführung in die Fachdidaktik Mathematik“ (s. Angaben unter „4. lehramtbezogenes Profil“). In diesem Fall werden 3 Credits
ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Modultitel
Basismodul Analysis I
Basismodul AGLA I
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
keine
keine
Basismodul Analysis II
keine
Grundlagen der
Stochastik
keine
Prüfungsanforderungen
Grundkenntnisse der Analysis, Verständnis des Grenzwertbegriffs,
Beweistechniken
Grundkenntnisse der linearen Algebra, insbesondere über Lösbarkeit und Lösungen linearer Gleichungsysteme
Grundkenntnisse der Differenzialund Integralrechnung in mehreren
Veränderlichen, Fähigkeit des Problemlösens
Grundlagenkenntnisse in Stochastik
224
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
9 C / 6 SWS
9 C / 6 SWS
9 C / 6 SWS
9 C / 6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik
Modultitel
Schulbezogene
Angewandte Mathematik
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
keine
Prüfungsanforderungen
Kenntnisse elementarer Modellbildungen in Mathematik und Informatik
Aktive Teilnahme an
Übungen
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
9 C / 6 SWS
Die Module „Analysis I“ und „AGLA I“ (AGLA = Analytische Geometrie und Lineare Algebra“) sind Orientierungsmodule gemäß § 5 APO und § 5 dieser PO.
Wahlmodule (18 C):
Es sind Wahlmodule im Umfang von 18 Credits nach folgenden Regelungen auszuwählen:
Eines der beiden Wahlmodule „Basismodul Geometrie“ (6 C / 4-6 SWS) oder „AGLA II“ (9 C / 6 SWS)
Eines der beiden Wahlmodule zu Mathematischen Anwendersystemen (3 C / 2 SWS)
Eines der beiden Wahlmodule „Höhere Analysis“ (9 C / 6 SWS) oder „Mathematische Grundlagen, Algebra, Zahlentheorie“ (9 C / 6 SWS)
Wird Geometrie durch AGLA II ersetzt, so können die überzähligen 3 C im Optionalbereich angerechnet werden
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
Prüfungsanforderungen
225
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
Prüfungsanforderungen
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Basismodul AGLA II
keine
Grundkenntnisse geometrischer
Begriffe und in linearer Algebra
Basismodul Geometrie
keine
Kenntnisse in schulbezogener Geometrie
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Höhere Analysis
keine
Grundkenntnisse der höheren Analysis
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Mathematische
Grundlagen, Algebra, Zahlentheorie
keine
Stoff der zugehörigen Lehrveranstaltungen
Aktive Teilnahme an
Übungen und mündlicher
Vortrag
Mathematische Anwendersysteme
(Grundlagen)
keine
Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B.
MuPAD)
Aktive Mitarbeit an den
Übungen
Mathematische Anwendersysteme
(Stochastik)
keine
Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B.
MuPAD)
Aktive Mitarbeit an den
Übungen
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (120 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (90 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
Klausur (90 Minuten)
mit der Lehrperson
als Prüfende/r, das
Modul wird benotet.
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
9 C / 6 SWS
6 C / 4-6 SWS
9 C / 6 SWS
9 C / 6 SWS
3 C / 2 SWS
3 C / 2 SWS
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT:
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit in Mathematik müssen mindestens 54 Credits aus Pflicht- und Wahlmodulen im Fach Mathematik erworben
sein.
226
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik
3. MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECKE DER NOTENVERBESSERUNG:
Zur Notenverbesserung können im Fach Mathematik bis zu zwei Modulprüfungen jeweils einmal wiederholt werden.
4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul „Einführung in die ausserschulische Fachdidaktik Mathematik“ durch das
Modul „Einführung in die Fachdidaktik Mathematik“.
Von den 6 Credits dieses Moduls werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits
schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
Wahlpflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
Prüfungsanforderungen
„Außerschulische Fachdidaktik“:
Fachbezogene Grundlagen und
Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer
Stoffdidaktik
 „Schulische Fachdidaktik“:
Schulbezogene Grundlagen und
Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer
Stoffdidaktik
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Klausur (90 Minuten)
mit der Lehrperson als
Prüfende/r, das Modul
wird benotet.
6 C / 4 SWS

Einführung in die
Fachdidaktik Mathematik
keine
227
keine
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen zum
Modul
Betriebs- oder Sozialpraktikum (BuS)
(an der Mathematischen Fakultät)
Vorbereitungsworkshop (4 Zeitstunden) im erziehungswissenschaftlichen Modul
„Theorien und Methoden der Praxiserkundung“
Nachweis des Erreichens der Lernziele und des Erwerbs der Kompetenzen
keine
„Außerschulische Fachdidaktik“ fachbezogene Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer Stoffdidaktik
Einführung in außerschulische Fachdidaktik Mathematik
Prüfungsanforderungen
Art & Umfang der
Prüfungsleistung,
Bewertungsart
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Erfolgreich abgehaltene
Übungsstunden
Erstellung eines Portfolios (ca. 15 Seiten), das 4 C / 2 SWS
Modul wird nicht benotet.
keine
Klausur (90 Minuten)
mit der Lehrperson als
Prüfende/r, das Modul
wird benotet.
3 C / 4 SWS
5. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH:
Für den Professionalisierungsbereich / Optionalbereichbereich können alle Module aus dem B.Sc.-Studiengang Mathematik, die verschieden von den
oben aufgeführten sind, genommen werden, soweit deren Verwendbarkeit nicht entsprechend eingeschränkt ist.
228
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH MUSIKWISSENSCHAFT
1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
Module MUS.1 – MUS.13 sind Pflichtmodule im Sinn des Fachwissenschaftlichen Anteils.
Für das Profil Berufsfeldbezogen oder Profil Studium Generale stehen die Module MUS.1 – MUS.13 als Wahlmodule zur Verfügung(Modulpaket).
2. FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (KERNCURRICULUM) FACH MUSIKWISSENSCHAFT (66 C)
Pflichtmodule (66 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul MUS.1
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Historische
Satzlehre I"
keine
Modul MUS.2
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul
"Historische
Satzlehre II"
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls MUS.1
Modul MUS.3
keine
Die beiden Übungen vermitteln –
aus didaktischen Gründen getrennt,
aber auf Synthese angelegt – zwei
komplementäre Aspekte historischer
Satztechnik. – Beherrschung der
elementaren Regeln kontrapunktischer Satztechnik (Modi, Melodiebildung, zweistimmiger Satz) und funktionsharmonischer Satztechnik (Akkordbildung, Hauptfunktionen, Kadenzen)
Die beiden Übungen vermitteln –
aus didaktischen Gründen getrennt,
aber auf Synthese angelegt – zwei
komplementäre Aspekte historischer
Satztechnik. – Beherrschung der
elementaren Regeln kontrapunktischer Satztechnik (dreistimmiger
Satz) und funktionsharmonischer
Satztechnik (Modulation)
Kenntnis der Aufzeichnungsformen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
in beiden Übungen
("Kontrapunkt I" und
"Harmonielehre I") regelmäßige Teilnahme (80 %
Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
1 Klausur zu 120 Min
3C
2 x 1 SWS = 2 SWS
in beiden Übungen
("Kontrapunkt II" und
"Harmonielehre II") regelmäßige Teilnahme (80
% Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben
1 Klausur zu 120 Min
3C
2 x 1 SWS = 2 SWS
regelmäßige Teilnahme
Modulprüfung: Klausur
3C
229
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Paläographie I"
Modul MUS.4
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Paläographie II"
keine
Modul MUS.5
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Musikinstrumentenkunde"
keine
Modul MUS.6
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basis- und
Orientierungsmodul
"Europäische Musikgeschichte im Überblick I"
keine
Modul MUS.7
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Europäische Musikgeschichte im Überblick II"
keine
Modul MUS.8
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul
erfolgreicher
Abschluss der
Module MUS.6
europäischer Musik vor 1250 (Dasiaund Modalnotation), Fähigkeit zur
Übertragung entsprechender Notentexte in moderne Notation
Kenntnis der Aufzeichnungsformen
europäischer Musik zwischen 1250
und 1600 (Mensuralnotation), Fähigkeit zur Übertragung entsprechender
Notentexte in moderne Notation
Überblicksartige Grundkenntnisse
auf dem Gebiet der europäischen
und außereuropäischen Musikinstrumentenkunde (Systematik,
Grundfragen); punktuelle Vertiefung
anhand ausgewählter Themenbeispiele; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben
Überblicksartige Grundkenntnisse
auf dem Gebiet der europäischen
Musikgeschichte vor 1750 (Epochengliederung, Gattungs- und Stilentwicklungen, Komponisten, Werke, sozial-, geistes-, ideen- und institutionengeschichtliche Zusammenhänge)
Überblicksartige Grundkenntnisse
auf dem Gebiet der europäischen
Musikgeschichte nach 1750 (Epochengliederung, Gattungs- und Stilentwicklungen, Komponisten, Werke, sozial-, geistes-, ideen- und institutionengeschichtliche Zusammenhänge)
Erweiterung der Grundkenntnisse
auf ausgewählten Gebieten (Epoche, Gattung, Stil, Komponist, Werk-
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit, wöchentliche
Anfertigung von Hausaufgaben
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit, wöchentliche
Anfertigung von Hausaufgaben
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit, Referat
zu 120 Min.
2 SWS
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min.
3C
2 SWS
Modulprüfung: benotete Hausarbeit im Umfang von ca. 18 Seiten
6C
2 SWS
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit)
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min.
3C
2 SWS
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit)
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min.
3C
2 SWS
in allen drei Teilmodulen
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Modulprüfung: in allen
drei Teilmodulen je
eine unbenotete Klau-
12 C
6 SWS
230
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft
"Europäische Musikgeschichte" (Teilmodul MUS.8a,
Teilmodul MUS.8b,
Teilmodul MUS.8c)
und MUS.7
Modul MUS.9
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul,
Projektmodul "Musikgeschichte und ihre
Vermittlung"
erfolgreicher
Abschluss der
Module MUS.6
und MUS.7
Modul MUS.10
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basis- und
Orientierungsmodul
"Grundfragen der
Musikethnologie I"
keine
Modul MUS.11
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul
"Grundfragen der
Musikethnologie II"
keine
Modul MUS.12
erfolgreicher
gruppe, musikalisches Zentrum)
sowohl der älteren als auch der jüngeren europäischen Musikgeschichte; Einblick in Methoden und Techniken musikhistorischen Arbeitens;
elementare Fähigkeit zur Einordnung
und Analyse von Werken der europäischen Musikgeschichte; Fähigkeit
zum wissenschaftlichen Lesen und
Schreiben
Fähigkeit zur kritischen Reflexion der
Vermittlung von Musikgeschichte im
öffentlichen Raum anhand der praxisnahen Untersuchung einschlägiger Beispiele aus den Bereichen
Konzertwesen, Medien, Tonträgerproduktion und Bildungswesen; Einblick in Methoden und Techniken
musikhistorischen Arbeitens; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen
und Schreiben
Erwerb überblicksartiger Grundkenntnisse über die Grundfragen der
Musikethnologie anhand ausgewählter Texte von besonderer theorienund methodengeschichtlicher Bedeutung; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen
Erwerb überblicksartiger Grundkenntnisse über die Grundfragen der
Musikethnologie anhand ausgewählter Texte von besonderer theorienund methodengeschichtlicher Bedeutung; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen
Erweiterung der musikethnologi-
Mitarbeit; in den beiden
Seminaren MUS.8a und
MUS.8b je ein Referat; in
der Übung MUS.8c wöchentliche Hausaufgaben
sur zu 60 Min.; eine
benotete Hausarbeit im
Umfang von ca. 18
Seiten wahlweise
in einem der beiden
Seminare (Teilmodul
MUS.8a oder MUS.8b)
(Teilmodule MUS.8a
und MUS.8b jeweils
ohne Hausarbeit 3 C,
mit Hausarbeit 6 C)
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit (Projektbeitrag)
Modulprüfung: benoteter schriftlicher Projektbericht im Umfang von
ca. 18 Seiten
6C
2 SWS x 2 Semester =
4 SWS
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit, wöchentliche
Vorbereitung (Lektüre)
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min.
3C
2 SWS
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit, wöchentliche
Vorbereitung (Lektüre)
Modulprüfung: Klausur
zu 120 Min.
3C
2 SWS 3
in allen drei Teilmodulen
Modulprüfung: in allen
12 C
231
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul
"Musikethnologie"
(Teilmodul MUS.12a,
Teilmodul MUS.12b,
Teilmodul MUS.12c)
Abschluss der
Module MUS.10
und MUS.11
Modul MUS.13
Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul,
Projektmodul "Musik
im interkulturellen
Dialog"
erfolgreicher
Abschluss der
Module MUS.10
und MUS.11
schen Grundkenntnisse im Bezug
auf die Musikkultur einer bestimmten
Region (musikalische Stile, Gattungen, Formen, Instrumente), ausgewählte Themenbeispiele zum Bereich Musikalische Struktur und
Kognition (Ton- und Modalsysteme,
Mehrstimmigkeitsformen, metrorhythmische Systeme) sowie die
Zusammenhänge zwischen Musik
(traditioneller Musik, Popularmusik)
und kulturellem Kontext; Einblick in
Methoden und Techniken musikethnologischen Arbeitens; Fähigkeit
zum wissenschaftlichen Lesen und
Schreiben
Fähigkeit zu differenzierter Auseinandersetzung mit den vielfältigen
Erscheinungsformen und Funktionen
von Musik im interkulturellen Dialog
anhand einschlägiger musikethnologischer Beispiele; Einblick in Methoden und Techniken musikethnologischen Arbeitens; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit);
darüber hinaus in den
beiden Seminaren (Teilmodule MUS.12b und
MUS.12c) Mitarbeit, Referat
drei Teilmodulen je
eine unbenotete Klausur zu 60 Min.; eine
benotete Hausarbeit im
Umfang von ca. 18
Seiten wahlweise
in einem der beiden
Seminare (Teilmodul
MUS.12b oder
MUS.12c)
6 SWS
regelmäßige Teilnahme
(80 % Anwesenheit) und
Mitarbeit (Projektbeitrag)
Modulprüfung: benoteter schriftlicher Projektbericht im Umfang von
ca. 18 Seiten
6C
2 SWS x 2 Semester =
4 SWS
(Teilmodule MUS.12b
und MUS.12c jeweils
ohne Hausarbeit 3 C,
mit Hausarbeit 6 C)
3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (GEM. §7 ABS. 1):
Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums, die in den Modulen MUS.1 bis MUS.8 sowie MUS.10 bis MUS.12 zu erwerben sind, kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
4. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL / MODULPAKET:
Musikwissenschaft kann als Modulpaket (18 C) im Profil „Berufsfeldbezogene Qualifikation“ studiert werden. Hierzu stehen – vorbehaltlich der Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – die Module MUS.1 bis MUS.13 als Wahlmodule zur Verfügung.
232
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PHILOSOPHIE
1. KERNCURRICULUM 66 C
Pflichtmodule (29):

In mindestens einem der Basismodule Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie ist das Teilmodul 2 A
zu belegen.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Basismodul (Orientierungsmodul) „Theoretische
Philosophie“
Teilmodul 1: Einführungskurs
(A oder B)
keine
Verständnis zentraler Begriffe,
Probleme und Theorieansätze
der theoretischen Philosophie
In Teilmodul 2: Protokoll
oder Kurzreferat
keine
Verständnis zentraler Begriffe,
Probleme und Theorieansätze
der praktischen Philosophie
In Teilmodul 2: Protokoll
oder Kurzreferat
Teilmodul 2:
Basisseminar
(A, B, C oder D)
Basismodul (Orientierungsmodul) „Praktische
Philosophie“
233
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Teilmodul 1A: 20-min.
mündl. Prf.
Teilmodul 1 B: 90-min.
Klausur
Teilmodul
2A:Hausarbeit (ca. 10
S.)
Teilmodul 2B: 30-min.
mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere
schriftl. Leistungen im
Umfang von ca. 10 S.
Teilmodul 1A: 20-min.
mündl. Prf.
Teilmodul 1 B: 90-min.
Klausur
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
8C
4 SWS
8C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
Teilmodul 1: Einführungskurs
(A oder B)
Teilmodul 2:
Basisseminar
(A, B, C oder. D)
Basismodul „Geschichte
der Philosophie“
Teilmodul 1: Einführungskurs
(A oder B)
keine
Überblick über Epochen der
Philosophiegeschichte, elementares Verständnis zentraler
Themen und klassischer philosophischer Texte
In Teilmodul 2: Protokoll
oder Kurzreferat
keine
Verständnis elementarer Begriffe der Logik; Analyse und Formalisierung einfacher Aussagen
und Schlüsse; Kenntnis eines
logischen Kalküls
keine
Klausur (120 Minuten)
Basismodule 1-4
Fähigkeit zur Vermittlung philosophischer Problemstellungen
im außerschulischen Bereich
keine
Referat oder Klausur;
Abfassung eines fachvermittelnden Textes
Teilmodul 2:
Basisseminar
(A, B, C oder. D)
Basismodul „Logik“
fachwiss./fachdidaktisches Modul
“Vermittlungskompetenz”
B
Teilmodul
2A:Hausarbeit (ca. 10
S.)
Teilmodul 2B: 30-min.
mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere
schriftl. Leistungen im
Umfang von ca. 10 S.
Teilmodul 1A: 20-min.
mündl. Prf.
Teilmodul 1B: 90-min.
Klausur
Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.)
Teilmodul 2B: 30-min.
mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere
schriftl. Leistungen im
Umfang von ca. 10 S.
234
8C
4 SWS
5C
4 SWS
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
Wahlmodule (34):
Von den drei Aufbaumodulen sind zwei zu wählen.
Von den übrigen vier Modulen sind drei Module zu belegen; das B.A.-Betreuungsmodul kann nur belegt werden, wenn auch die B.A.-Arbeit im Fach
Philosophie geschrieben wird.
In mindestens einem der Aufbaumodule ist das Teilmodul 2 A zu belegen.
In einem der Vertiefungsmodule ist das Teilmodul A zu belegen.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Aufbaumodul „Theoretische Philosophie“
Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs
(A oder B)
Basismodul
„Theoretische
Philosophie“
Eingehende Kenntnis ausgewählter Probleme und Theorien der
theoretischen Philosophie
In Teilmodul 2: kleinere
schriftliche oder mündliche
Leistung
Basismodul
„Praktische Philosophie“
Eingehende Kenntnis ausgewählter Probleme und Theorien der
praktischen Philosophie
In Teilmodul 2: kleinere
schriftliche oder mündliche
Leistung
Teilmodul 2: Aufbauseminar
(A, B, C oder D)
Aufbaumodul „Praktische Philosophie“
235
Art und Umfang der
Prüfungs-leistung
Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf.
Teilmodul 1B: 90min. Klausur
Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.)
Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen
im Umfang von ca.
10 S.
Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf.
Teilmodul 1B: 90-
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
8C
4 SWS
8C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs
(A oder B)
Teilmodul 2: Aufbauseminar
(A, B, C oder D)
Aufbaumodul „Geschichte der Philosophie“
Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs
(A oder B)
Basismodul
„Geschichte der
Philosophie“
Eingehende Kenntnisse klassischer philosophischer Autoren aus
unterschiedlichen Epochen
In Teilmodul 2: kleinere
schriftliche oder mündliche
Leistung
Vertiefungsmodul „Systematische Philosophie“
(A, B oder C)
Alle Basismodule und
mind. 1 Aufbaumodul
Gründliche Kenntnis eines systematischen Themas der theoretischen oder praktischen Philosophie
keine
Vertiefungsmodul „Geschichte der Philoso-
Alle Basismodule und
Gründliche Kenntnis eines klassischen philosophischen Autors bzw.
keine
Teilmodul 2: Aufbauseminar
(A, B, C oder D)
236
min. Klausur
Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.)
Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen
im Umfang von ca.
10 S.
Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf.
Teilmodul 1B: 90min. Klausur
Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.)
Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen
im Umfang von ca.
10 S.
A: Hausarbeit
(ca. 15 S.)
B: 150-minütige
Klausur
C: 30-minütige
mündl. Prüfung
A: Hausarbeit
(ca. 15 S.)
8C
4 SWS
6C
2 SWS
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
phie“
mind. 1 Aufbaumodul
Textkorpus
Wahlvertiefungsmodul
Alle Basismodule und
mind. 1 Aufbaumodul
Gründliche Kenntnis eines klassischen philosophischen Autors bzw.
Textkorpus oder eines systematischen Themas der Philosophie
keine
BA-Betreuungsmodul
„Philosophie“
Alle Basismodule, zwei Aufbaumodule;
zwei Vertiefungsmodule
oder ein Vertiefungsmodul und
ein Wahlvertiefungsmodul
Fähigkeit der kritischen Diskussion
philosophischer Arbeitsprojekte;
Konzeption und Präsentation eines
philosophischen Arbeitsprojekts
Vorlage eines Exposés der
BA-Arbeit; Gespräch mit
dem Betreuer
B: 150-minütige
Klausur
C: 30-minütige
mündl. Prüfung
A: Hausarbeit
(ca. 15 S.)
B: 150-minütige
Klausur
C: 30-minütige
mündl. Prüfung
Vortrag aus dem
Themenbereich der
BA-Arbeit
6C
2 SWS
6C
2 SWS
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 51 C fachwissenschaftlichen Studiums sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt.
3. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL (18 C):

Im Fachwissenschaftlichen Profil (66 + 18 C) sind alle Wahlmodule des Kerncurriculums als Wahlpflichtmodule zu belegen.

Außerdem wird in Verbindung mit einem der Vertiefungsmodule das Wahlpflichtmodul „Fachwissenschaftlich vertiefende Lektüre“ (4 C) belegt.
237
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie
4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (Fachdidaktik):
Studierdene die das Lehramtbezogene Profil wählen ersetzen das Modul Vermittlungskompetenz B durch Modul Vermittlungskompetenz A. von den
6 Credits diese Module werden 3 Credits außerschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische
Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet.
fachwiss./fach-didaktisches
Modul
“Vermittlungskompetenz” A
Teilmodul 1 (A od. B): Unterrichtsdidaktik
Basismodule
1-4
Fähigkeit zur Vermittlung philosophischer Problemstellungen im schulischen und außerschulischen Bereich
Teilmodul 2:
Außerschulische Vermittlung
238
keine
Teilmodul 1A: Referat
Teilmodul 1B: 90-minütige Klausur
Teilmodul 2: Abfassung eines
fachvermittelnden Textes
6C
4
SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PHYSIK
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule (Umfang 51 C):
Modultitel
Physik I
B.phy.101
(Orientierungsmodul)
Physik II
B.phy.102
(Orientierungsmodul)
Experimentalphysik III
B.phy.701
Theoretische Physik III
B.phy.702
Zugangsvoraussetzungen
keine
Prüfungsanforderungen
Beherrschung der grundlegenden Begriffe,
Fakten und Methoden der klassischen Mechanik und Thermodynamik.
keine
Beherrschung der grundlegenden Begriffe,
Fakten und Methoden der Elektrostatik und
–dynamik.
keine
Beherrschung und Anwendung der Grundbegriffe und Methoden aus dem Bereich
Wellen, Optik und Quantenmechanik.
keine
Beherrschung und Anwendung der mathematisch-quantitativen Beschreibung komplexer Systeme am Beispiel der Quantenmechanik und statistischen Physik
Grundlegende Begriffsbildungen und Me-
239
Voraussetzung
für die Zulassung
zur Prüfung
Mindestens 50%
der Hausaufgaben
in den Übungen
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Mindestens 50%
der Hausaufgaben
in den Übungen
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Klausur 180
Min.
9 C,
8 SWS
Klausur 180
Min.
9 C,
8 SWS
Mindestens 50%
der Hausaufgaben
in den Übungen
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Klausur 120
Min.
6 C,
6 SWS
(zweisemestrig)
Mindestens 50%
der Hausaufgaben
in den Übungen
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
Mündliche
Prüfung 30
Min.
9 C,
8 SWS
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
thoden der Quantenmechanik und Statistischen Mechanik.
Physikalisches Grundpraktikum
B.phy.401
Einführung in die Programmierung und ihre
Anwendung in den Naturwissenschaften
B.phy.601
keine
Durchführung, Dokumentation, Auswertung
und Bewertung von physikalischen Experimenten.
keine
Beherrschung der Grundlagen der Rechnerbedienung, grundlegende Programmierkenntnisse in einer modernen Hochsprache.
240
sein.
Testierte schriftliche Versuchsprotokolle
Mündliche
Prüfung 45
Min.
12 C,
12 SWS
(zweisemestrig)
Mindestens 50%
der Hausaufgaben
in den Übungen
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Hausarbeit (2
Wochen)
6 C,
6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
Wahlmodule im Kerncurriculum (Umfang 12 C):
ZugangsVoraussetzung für
Prüfungsanforderungen
Modultitel
vorausdie Zulassung zur
setzungen
Prüfung
Einführung in die GeoMindestens 50%
und Astrophysik
keine
Grundlegende Methoden der Astro- und der Hausaufgaben
B.phy.501
in den Übungen
Geophysik.
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Einführung in die Kernund Teilchenphysik
B.phy.504
keine
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Klausur 120
Min. oder
Mündl. Prüfung
30 Min.
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
6 C,
6 SWS
Mindestens 50%
Kenntnis physikalischer Fakten und Mo- der Hausaufgaben
dellvorstellungen über den Aufbau der in den Übungen
Atomkerne und die Eigenschaften von müssen erfolgreich
bearbeitet worden
Elementarteilchen.
sein.
Klausur 120
Min. oder
Mündl. Prüfung
30 Min.
6 C,
6 SWS
Einführung in die Festkörper- und Materialphysik
B.phy.503
keine
Grundlagen und Modellvorstellungen über Mindestens 50%
den Aufbau und die Struktur von Festkör- der Hausaufgaben
in den Übungen
pern.
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Klausur 120
Min. oder
Mündl. Prüfung
30 Min.
6C,
6SWS
Einführung in die Biophysik und in die Physik
komplexer Systeme
B.phy.502
keine
Kenntnis der grundlegenden Prinzipien Mindestens 50%
und Methoden der nichtlinearen Physik der Hausaufgaben
in den Übungen
und der Biophysik.
müssen erfolgreich
bearbeitet worden
sein.
Klausur 120
Min. oder
Mündl. Prüfung
30 Min.
6C,
6SWS
241
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT:
-
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann erfolgen, wenn 48 C erfolgreich absolviert wurden (§ 7 Abs. 1 dieser PO)
3. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH
Modultitel
Einführung in die Physikdidaktik
B.phy.704
Experimente an außerschulischen Lernorten
B.phy.705
Grundlagen des Experimentierens
B.phy.603
Zugangsvoraussetzungen
Physik I
Physik II
Physik I
Physik II
Prüfungsanforderungen
Beherrschung und Anwendung der
Grundbegriffe und Methoden der Fachdidaktik.
Beherrschung und Anwendung der
Grundbegriffe und Methoden der Fachdidaktik.
Grundlegende Fähigkeiten im Durchführen und Auswerten von Experimenten
242
Voraussetzung
für die Zulassung
zur Prüfung
Präsentation 45
min (1. Teilmodul)
Betreuung von
Experimenten an
außerschulischen
Lernorten
(2. Teilmodul)
Betreuung von
Experimenten an
außerschulischen
Lernorten
Art & Umfang der
Prüfungs-leistung
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
Klausur 90 min
(1. Teilmodul)
Hausarbeit 2 Wochen
(2. Teilmodul)
6C,
5 SWS
Hausarbeit
(2 Wochen)
3C,
3 SWS
Klausur 120 Min
2C,
2SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
4. WAHLMODULE IM OPTIONALBEREICH:
ZugangsModultitel
voraussetzungen
Seminar zu aktuellen
keine
Fragestellungen und
Methoden der Physik
B.phy.703
Prüfungsanforderungen
Fähigkeit zur eigenständigen Literaturrecherche, Erarbeitung eines Themas der
modernen Physik und Präsentation vor
Publikum
Fortgeschrittene Themen
der Geo- und Astrophysik
B.phy.505
keine
Spezialkenntnisse über aktuelle Themen
aus dem Bereich der Astro- und Geophysik.
Fortgeschrittene Themen
der Festkörper- und Materialphysik
B.phy.507
keine
Spezialkenntnisse über aktuelle Themen
aus dem Bereich der Festkörper- und Materialphysik
Fortgeschrittene Themen
der Kern- und Teilchenphysik
B.phy.508
keine
Spezialkenntnisse über aktuelle Themen
aus dem Bereich der Kern- und Teilchenphysik
243
Voraussetzung für
die Zulassung zur
Prüfung
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Präsentation 45
Min.
Klausur
120
Min.
oder
Mündl. 30 Min.
oder
Seminarvortrag
(30 Min.)
Klausur
120
Min.
oder
Mündl. 30 Min.
oder
Seminarvortrag
(30 Min.)
Klausur
120
Min.
oder
Mündl. 30 Min.
oder
Seminarvortrag
(30 Min.)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
4 C,
2 SWS
12 C
12 SWS
(zweisemestrig)
12 C
12 SWS
(zweisemestrig)
12 C
12 SWS
(zweisemestrig)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik
Fortgeschrittene Themen
der Biophysik und der
Physik komplexer Systeme
B.phy.506
keine
Spezialkenntnisse über aktuelle Themen
aus dem Bereich der Biophysik und der
Physik komplexer Systeme
Universitätsweite Angebote
Je nach
Veranstaltung
Überfachliche Schlüsselkompetenzen
244
Klausur
120
Min.
oder
Mündl. 30 Min.
oder
Seminarvortrag
(30 Min.)
Je nach
gewähltem Modul
12 C
12 SWS
(zweisemestrig)
bis zu 6 C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH POLITIK
1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN
Im Kerncurriculum kann zwischen den beiden Fachanteilen/Schwerpunkten ‚Soziologie’ und ‚Ökonomie’ gewählt werden.
1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN
Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text.
2 Seiten.
Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest.
2 Seiten.
Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt
werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten.
Moderation: Die Moderation einer Seminarsitzung bedarf einer intensiven Vorbereitung auf die jeweilige Seminarsitzung. Aufgabe ist es, die Seminarsitzung zu strukturieren, indem Diskussionsbeiträge und andere Seminarbeiträge zusammengetragen und bei Bedarf zusammengefasst werden.
245
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
3. KERNCURRICULUM:
Pflichtmodule (8 C):
Modultitel
Einführung in die Politikwissenschaft
(Orientierungsmodul:
Das Orientierungsmodul
wird bewertet, aber nicht
benotet.)
Zugangsvoraussetzungen
Keine
Prüfungsanforderungen




Vermittlung eines Überblicks über die Themenfelder und die historische Entwicklung des
Faches
Heranführung an politikwissenschaftliche
Denk- und Argumentationsweisen
Einübung der Lektüre
von Fachliteratur
Anregungen zur Entwicklung einer politikwissenschaftlichen Fragestellung
246
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang der Prüfungsleistung
keine
Prüfungsform: Klausur, mündliche Prüfung, Essays, Protokolle, Referat, Moderationen
oder Hausarbeit
Umfang der Prüfungsleistung
bei jeder Veranstaltung des
Moduls: Regelmäßige Teilnahme. Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche
schriftliche bzw. mündliche
Leistung (von ca. 20 Minuten
Dauer)
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
8 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Wahlmodule (28 C):
Es sind zwei der drei Basismodule zu wählen (20 C). Zusätzlich ist eines der 4 Aufbaumodule zu wählen (8 C).
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Basismodul 1:
Einführung in die
politische Theorie und
Ideengeschichte
Einführung in die
Politikwissenschaft
Basismodul 2:
Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland im internationalen
Vergleich
Einführung in die
Politikwissenschaft
Basismodul 3: Einführung in die Internationa-
Einführung in die
Politikwissenschaft
Prüfungsanforderungen

Einsicht in die historische Wandlungsdimension von Problemstrukturen und Fragestellungen
 Fähigkeit zur systematischen Textlektüre
mit hermeneutischen Methoden
 Einsicht in die Bedeutung klassischer Fragestellungen für gegenwärtige Probleme
 Theoretische Texte verstehen und wiedergeben, Argumente verteidigen, Gegenargumente entwickeln, Diskussionen strukturieren.
 Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die
Verfassungswirklichkeit im System der Gewaltenteilung, Gewaltenfragmentierung, Gewaltenverschränkung und Politikverflechtung
im politischen System Deutschlands.
Kenntnisse der Verschränkung von Regierung
und Parlamentsmehrheit zu einer politischen
Aktionseinheit, der die Opposition gegenübersteht, Parteien und Fraktionen aber auch Bundestag, Bundesrat, Föderalismus, Parteien,
Wahlen und Interessengruppen.

Ursachen aktueller tagespolitischer Themen in den internationalen Beziehungen
247
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Eine längere
schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw.
mündliche Leistung (von ca. 20
Minuten Dauer)
10 C
(inkl. 3 C außerschulischer
Vermittlungskompetenz),
4 SWS
keine
Eine längere
schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw.
mündliche Leistung (von ca. 20
Minuten Dauer)
10 C
(inkl. 3 C außerschulischer
Vermittlungskompetenz),
4 SWS
keine
Eine längere
schriftliche Ar-
10 C
(inkl. 3 C au-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik

len Beziehungen

Aufbaumodul:
Politische Theorie
Basismodul 1: Einführung in die politische Theorie und
Ideengeschichte
Kenntnis der wichtigsten Weltreligionen
und deren Auswirkung auf internationale
Beziehungen
Kenntnisse über die Ursachen und Auswirkungen von Terrorismus





Aufbaumodul:
Politisches System der
Bundesrepublik
Deutschland im internationalen Vergleich
Basismodul 2: Politisches System der
Bundesrepublik
Deutschland im
internationalen
Vergleich




Einsicht in die theoretische Konstitution
und Strukturierung von politischen
Problemen
Verdeutlichung der Anknüpfungspunkte
an die Klassiker der Politikwissenschaft
Einführung in die zeitdiagnostische
Qualität aktueller Theorie
Fähigkeit zur eigenständigen Kritik der
politischen Philosophie
souveräne Beherrschung kritischhermeneutischer Methoden
Vertiefte Erkenntnis mehrerer politikwissenschaftlicher Diskurse und Debatten zu Institutionen der politischen Entscheidung in der BRD
Fähigkeit zum internationalen Vergleich
und Kritik der deutschen Institutionen
Kenntnisse zu mindestens einem Politikfeld
Kenntnisse über die Kategorie des Geschlechts im politischen System.
248
keine
keine
beit, eine zusätzliche schriftliche bzw.
mündliche Leistung (von ca. 20
Minuten Dauer)
Eine längere
schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw.
mündliche Leistung (von ca. 20
Minuten Dauer)
ßerschulischer
Vermittlungskompetenz),
4 SWS
Eine längere
schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw.
mündliche Leistung (von ca. 20
Minuten Dauer)
8 C,
4 SWS
8 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Aufbaumodul:
Historische und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns
Basismodul 2: Politisches System der
Bundesrepublik
Deutschland im
internationalen
Vergleich



Aufbaumodul:
Sozialwissenschaftliche
Islamologie und Internationale Beziehungen
Basismodul 3: Einführung in die Inter-nationalen Beziehun-gen



Fähigkeit zur Verortung von
politischen Institution in Deutungskontexten
Exzellenz in Wort und Schrift
für die Vermittlung politischer
und politikwissenschaftlicher
Erkenntnisse
Fähigkeit zur eigenständigen
Argumentation und Führung
in Gruppengesprächen
Kenntnis über die weltweite
politische Auswirkung des Islams
Kenntnis der politikwissenschaftlichen Islamforschung
im deutschen und angloamerikanischen Sprachraum
Fähigkeit zur Entwicklung eigener Forschungsfragen auf
dem Feld der Islamologie
249
keine
Eine längere
8 C,
schriftliche Ar4 SWS
beit, eine zusätzliche schriftliche
bzw. mündliche
Leistung (von ca.
20 Minuten Dauer)
keine
Eine längere
8 C,
schriftliche Ar4 SWS
beit, eine zusätzliche schriftliche
bzw. mündliche
Leistung (von ca.
20 Minuten Dauer)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Fachanteil/Schwerpunkt Soziologie:
Wird das Fach Soziologie gewählt, so wird das Belegen von mindestens einem Ökonomie-Modul im Professionalisierungsbereich (als Wahlmodul)
stark empfohlen.
Wahlpflichtmodule (16 C):
Modultitel
M1
Einführung in die Soziologie
(Dieses Modul wird bewertet, aber nicht benotet.)
(Teilmodul 1: Vorlesung
Einführung in die Soziologie; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Soziologie)
M2
Einführung in die Sozialstruktur-analyse moderner
Gesellschaften (Teilmodul
1: Vorlesung Einführung in
die Sozialstruktur-analyse
moderner Gesellschaften;
Teilmodul 2: Proseminar
Einführung in die Sozialstruktur-analyse moderner
Gesellschaften)
Zugangsvoraussetzungen
keine
Prüfungsanforderungen



M1




Grundkenntnisse soziologischer Denkund Argumentationsweisen
Überblick über die Themenfelder der
Soziologie
Erste komparative Einblicke in die
höchst unterschiedlichen Strukturen
moderner Gesellschaften
Überblick über verschiedene Sozialstrukturkonzeptionen
Grundkenntnisse der sozialstrukturellen
Gliederung der Bundesrepublik Deutschland
Aktuelle sozialstrukturelle Gliederung
der Bundesrepublik Deutschland vor
dem Hintergrund der Ergebnisse der historisch sowie international vergleichenden dynamischen Sozialstrukturanalyse
Bedeutung der Sozialstrukturanalyse für
250
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
keine
Art & Umfang der
Prüfungs-leistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min) [unbenotet];
Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche
Leistungen [unbenotet]
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min); Teilmodul 2:
mindestens 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
die Beschreibung und Erklärung von
Gegenwartsgesellschaften
Wahlmodule (16 C):
M5
Soziologie der Arbeit
und des Wissens
(Teilmodul 1: Vorlesung Soziologie der
Arbeit und des Wissens; Teilmodul 2:
Proseminar Soziologie
der Arbeit und des
Wissens; Teilmodul 3:
Hauptseminar Soziologie der Arbeit und
des Wissens)
M1
M6
Politische Soziologie
und Soziologie des
Wohlfahrtsstaates
(Teilmodul 1: Vorlesung Politische Soziologie und Soziologie
des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 2: Proseminar Politische
Soziologie und Sozio-
M1








Grundkenntnisse über die historische, gerade
auch geschlechtsspezifische Herausbildung
moderner Erwerbsarbeit
Überblick über verschiedene Konzepte der
Informations- und Wissensgesellschaft
Wichtige Veränderungen der Arbeits- und Wissensorganisation in Industrie und Dienstleistungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitenden
Bedeutung gesellschaftlicher Regulierung von
Arbeit und die Bedeutung unterschiedlicher nationaler Ausprägungen einschätzen
keine
Überblick über die soziologischen Felder des
Wohlfahrtsstaates und der Politischen Soziologie unter Berücksichtigung der historischen
Entwicklung des Geschlechterverhältnisses
Geschichte des Wohlfahrtsstaates
Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien
Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher
Herrschaft
keine
251
Teilmodul 1:
Klausur (90
Min); Teilmodul
2: mindestens 3
kleinere schriftliche oder
mündliche Leistungen;
Teilmodul 3:
1 mündlich vorzutragendes,
ausgearbeitetes
Referat oder
Moderation und
eine umfangreichere Hausarbeit
Teilmodul 1:
Klausur (90
Min); Teilmodul
2: mindestens 3
kleinere schriftliche oder
mündliche Leistungen;
Teilmodul 3:
1 mündlich vorzutragendes,
16 C
6 SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
TM 3:
8C
2 SWS
16 C
6 SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
TM 3:
8C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
logie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 3:
Hauptseminar Politische Soziologie und
Soziologie des Wohlfahrtsstaates)
M7
Kultursoziologie
(Teilmodul 1: Vorlesung Kultursoziologie;
Teilmodul 2: Proseminar Kultursoziologie;
Teilmodul 3: Hauptseminar Kultursoziologie)
M1


Überblick über kultursoziologische Fragestellungen
Kulturelle Entwicklung moderner Gesellschaften
252
keine
ausgearbeitetes
Referat oder
Moderation und
eine umfangreichere Hausarbeit
Teilmodul 1:
Klausur (90
Min); Teilmodul
2: mindestens 3
kleinere schriftliche oder
mündliche Leistungen;
Teilmodul 3:
1 mündlich vorzutragendes,
ausgearbeitetes
Referat oder
Moderation und
eine umfangreichere Hausarbeit
16 C
6 SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
TM 3:
8C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Fachanteil/Schwerpunkt Ökonomie:
Wahlmodule (30 C):
Modultitel
B.vwl.16
Seminar zur
Wettbewerbsfähigkeit und
europäischen
Binnenmarkt
B.OPH.10
Zugangsvoraussetzungen
Seminar zu Arbeitsmarktund Strukturproblemen
der EU
B.vwl.12
Sozialpolitik
B.vwl.03
Einführung in die Wirtschaftspolitik
Voraussetzungen
für die Zulassung
zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS
Einführung in die
Wirtschaftspolitik
Analyse der ökonomischen Probleme
des europäischen Binnenmarktes und
ihre Bedeutung für den europäischen
Integrationsprozess
keine
Hausarbeit, Vortrag
6C/2
SWS
keine
Verständnis für die kausalen
gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhänge sowie für formale,
graphische und verbale Analyseformen
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Einführung in die
Wirtschaftspolitik
Erkennen der Ursachen von Divergenzund Konvergenzprozessen in der
Europäischen Union
keine
Hausarbeit, Vortrag
6C/2
SWS
Abgeschlossene Orientierungsphase
Verständnis über die Möglichkeiten und
Probleme sozialer Sicherung bei
Krankheit
Verständnis über Möglichkeiten und
Probleme der Alterssicherung
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Mikroökonomik I,
Makroökonomik I
Kenntnis der wirtschaftspolitischen
Theorie und wirtschaftspolitischer
Grundlagen sowie aktueller
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Makroökonomik I
B.vwl.17
Prüfungsanforderungen
253
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Reformstrategien der Wirtschaftspolitik
B.www.11
keine
Diese Vorlesung bietet einen
grundlegenden Überblick über die
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Westdeutschland und der Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg.
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
keine
Diese Vorlesung führt in die Wirtschafts- keine
und Sozialgeschichte des NS-Regimes
ein und zeichnet den Weg von der
„Machtergreifung“ Hitlers bis zur totalen
Niederlage im Zweiten Weltkrieg nach.
Dabei werden insbesondere die Rolle
der Unternehmen in der gelenkten
Wirtschaft des Regimes und die
Veränderungen der „corporate
governance“ in den verschiedenen
Phasen der NS-Wirtschaftsgeschichte
thematisiert
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
keine
Diese Vorlesung führt in die Wirtschafts- keine
und Sozialgeschichte des Ersten
Weltkrieges und der Weimarer Republik
ein. Dabei werden insbesondere der
Zerfall des internationalen
Wirtschaftssystems und die nicht
geleistete Bewältigung der Kriegsfolgen
im Mittelpunkt stehen, um das
wirtschaftliche und politische Scheitern
der Weimarer Republik zu verstehen
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
keine
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts
hat sich Deutschland durch
grundlegende ökonomische, soziale,
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
B.www.10
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Nationalsozialismus
B.www.09
Vom Weltkrieg zur Wirtschaftskrise. Deutschland
1914 - 1932
B.www.08
Von „emerging economy“
zum modernen
254
keine
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Industriestaat. Wirtschaftsund Sozialgeschichte
Deutschlands im langen
19. Jahrhundert
B.www.07
kulturelle, demographische und
politisch-institutionelle
Transformationen radikal verändert.
Aus einem rückständigen Agrarstaat
wurde eine moderne Industrienation.
Diese Vorlesung behandelt die
zentralen Trends der ökonomischen
und sozialen Entwicklungen
Deutschlands zwischen dem Ende des
18. Jahrhunderts und 1914
Keine
Diese Vorlesung behandelt die
zentralen Trends der ökonomischen
und sozialen Entwicklungen
Großbritanniens zwischen der Mitte des
19. Jahrhunderts und dem Ersten
Weltkrieg. In diesem Zeitraum
durchliefen die britische Wirtschaft und
Gesellschaft grundlegende
Transformationsprozesse. Der Pionier
der industriellen Moderne wurde von
immer mehr Ländern eingeholt bzw.
zum Teil auch schon überholt. Die
Gesellschaft nahm immer stärker
urbane, kommerzielle und säkularisierte
Züge an.
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Keine
Diese Vorlesung behandelt die
zentralen Transformationsprozesse, die
mit der Industrialisierung Westeuropas
verbunden waren. Dazu gehören unter
anderem die Institutionalisierung einer
dauerhaften Wachstumsdynamik, der
dramatische Anstieg des
keine
Klausur (90 Min-.)
6C/4
SWS
Wirtschafts- und
Sozialgeschichte
Großbritanniens, 18511914
B.www.06
Grundzüge der europäischen Industrialisierung
255
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
Lebensstandards, der fundamentale
Strukturwandel der Wirtschaft, der
demographische Übergang und
tiefgreifende soziale Umbrüche. Ziel der
Vorlesung ist es, die Ausbreitung der
Industrialisierung vom britischen
Pionierland auf den europäischen
Kontinent nachzuzeichnen, die
wichtigsten Antriebskräfte und
Konsequenzen darzustellen und
Gemeinsamkeiten mit heutigen
Entwicklungsländern zu analysieren.
B.www.05
Keine
Einführung in die moderne
Unternehmensgeschichte
B.www.04
Geschichte der Weltwirtschaft seit 1900
Keine
Diese Vorlesung verfolgt einen
breiteren, systematischen Ansatz und
führt in grundlegende Fragestellungen,
Themen, Methoden und Ergebnisse der
neueren Unternehmensgeschichte ein.
Sie stellt zudem Verbindungen zu
aktuellen Entwicklungen her
Diese Vorlesung führt in die zentralen
Veränderungen der Weltwirtschaft seit
1900 ein. Dabei wird die vor 1914 weit
fortgeschrittene Globalisierung, deren
Abbruch und Rückgang bis 1945, die
Rekonstruktion der internationalen
Wirtschaft nach 1945 sowie der nach
1970/80 einsetzende
Globalisierungsschub dargestellt.
Fragen nach institutionellen
Bedingungen und ökonomischen
Folgen der internationaler Arbeitsteilung
stehen im Mittelpunkt
256
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
B.www.03
Anfänge der Globalisierung. Die europäische
Weltwirtschaft 1500-1900
Keine
Entstehung einer eurozentrischen
Weltwirtschaft zwischen dem Zeitalter
der Entdeckungen und der
Industrialisierung Dabei wird nach den
treibenden Kräften dieses Prozesses
und den Gründen für den mehrfachen
Wechsel der globalen Führungsländer
gefragt. Es soll gezeigt werden, welche
Bedingungen Fernhandel,
Kapitaltransfers und internationale
Unternehmenstätigkeit begünstigten
257
keine
Klausur (90 Min.)
6C/4
SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Es müssen mindestens 55 Credits im Fach Politik absolviert worden sein.
5. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL:
Wahlpflichtmodule (18 C):
Modultitel
M1a Vorlesung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung
M2a
Grundlagen sozialwiss. Datenanalyse
(Statistik I) (MZS)
(Teilmodul 1: Statistik I; Teilmodul 2:
Computerunterstützte Datenanalyse zur
Statistik I)
Zugangsvoraus
setzungen
Voraussetzungen für
Art und Umdie Zulassung
fang der
zur Prüfung
Prüfungen
(Prüfungsvorleistungen)
Prüfungsanforderungen
Modulumfang
(Credits,
SWS)
keine
keine
Keine
Überblickswissen und Kenntnis über Vorgehensweise bei einer
empirischen Untersuchung in den Sozialwissenschaften
Erfahrung in der Durchführung uni- und bivariater Datenanalysen; Verständnis statistischer Argumentation, Vermeidung von
statist. Fehlschlüssen
258
2 Teilklausuren (45 Min.)
keine
Teilmodul 1:
Klausur, 90
Min.
Teilmodul 2:
Klausur, 90
Min.
4 C,
4SWS
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik
M 3:
Grundlagen sozialwiss. Datenanalyse
(Statistik II) (6 C)
M2
Das Modul besteht aus einer zweistündigen Vorlesung mit Tutorium
sowie einem Seminar zur Wirtschafts- u. Sozialstatistik mit Tutorium.
Inhalte: Drittvariablenkontrolle in der Tabellenanalyse, bivariate
und multiple Regression, Überblick über multivariate Analysemodelle, Inferenzstatistik: Konfidenzintervalle und statistische Tests,
Sozial- u. wirtschaftsstatistische Datenanalyse und Indikatoren,
auch international verlgeichend: theoretische Grundlagen, methodischer Aufbau, Generierung (Stichprobentheorie z. Erhebungsdesign) Aussagekraft, Interpretation u. Probleme des Verwendungszusammenhangs
Lernziele/Kompetenzen: Umsetzung von empirischen Hypothesen
in statistische Analysen, kritische Interpretation von statistischen
Daten, Testergebnisse u. Kennziffern; Verwendung von statistischen Daten und Indikatoren in wissenschaftlichen Argumentationszusammenhängen
keine
2 Klausuren
(90 min.)
6 C,
4 SWS
6. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (Anteil Fachdidaktik 3 C):
Modultitel
Fachdidaktische
Kompetenzen Politikwissenschaft
Zugangsvoraussetzungen
Keine
Prüfungsanforderungen

Grundzüge des Lehrens und
Lernens in der politischen Bildung, besonders des politischen Unterrichts kennen ler-
259
Voraussetzungen für die
ModulZulassung zur Prüfung Art & Umfang der Umfang
(Prüfungsvorleistungen) Prüfungsleistung (Credits,
SWS
Leitung einer Sitzung
eine schriftliche
3 C,
Leistung (max. 8
4 SWS
Seiten) und eine
mündliche Leis-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik



nen
Selbstverständnisse des Unterrichtsfachs und seiner Zielsetzungen sowie seines historischen Werdegangs kennen
lernen
Kenntnisse fachdidaktischer
Konzeptionen und Modelle
Kenntnisse fachbezogener Methoden der Lerndiagnose und
Leistungsbewertung
260
tung (von max. 25
Minuten Dauer)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PORTUGIESISCH / LUSITANISTIK
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
 Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer
 Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A.
 Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik
 Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen
 Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden.
 B.A.-Fach Portugiesisch/ Lusitanistik:
1. Kerncurriculum 63 C
2. B.A.-Fach Portugiesisch: Modul Fachdidaktik (6 C davon 3 Professionalisierungsbereich)
Oder:
B.A.-Fach Lusitanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C)
FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (132) (FACH A O. B JE 66 C)
PFLICHTMODULE:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul B1
Orientierungsmodul
Basismodul Sprachpraxis Teilmodul B1
Portugiesisch I: UE
Portugiesisch I
Teilmodul B1 Portugiesisch II: UE Portugiesisch II
keine
Teilmodul B1Portugiesisch I
Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Fähigkeit, einfache Texte zu verstehen und zu verfassen; Beherrschung
eines Grundwortschatzes und Fähigkeit, diesen in Alltagssituationen
mündlich einzusetzen. Progressive
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
261
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul
B1Portugiesisch I
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul Portugiesisch II Klausur zu 90
Min.
7C
6 SWS
Teilmodul
B1Portugiesisch I:
4C
4 SWS
Teilmodul B1 Portugiesisch II:
3C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
Modul B2
Basismodul Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Einführung in
die iberoromanische
Sprachwissenschaft
(= TM1): PS Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft
Teilmodul B2 Grundsatzprobleme und
Methoden der iberoromanischen
Sprachwissenschaft
(= TM2): PS Thematisches Proseminar
Modul B3
Basismodul Literatur-
Erarbeitung grammatischer Themen
in sprachlichen Kontexten (Texte
und kommunikative Situationen).
Teilmodul B1 Portugiesisch I
Weitere Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und
Schreiben) auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im grundlegenden Textverstehen; Schulung des Hörverständnisses. Grundlegende landeskundlicher Aspekte.
Aufbau des mündlichen Ausdrucks
anhand von Rollenspiel, Gruppendiskussion und Kurzreferaten.
TM1
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten.
TM2
Erarbeitung eines ausgewählten
Themenbereichs unter Anwendung
der erworbenen Fertigkeiten.
TM1
Einführung in die literaturwissen-
2 SWS
keine
TM1: Klausur zu 90
Min.
7C
4 SWS
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
keine
262
TM1: Klausur zu 90
Min.
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
wissenschaft Teilmodul B3 Einführung in
die portugiesische
Literaturwissenschaft
(= TM1): PS Einführung in die portugiesische Literaturwissenschaft
Teilmodul B3 Grundsatzprobleme und
Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft (= TM 2)
PS Thematisches
Proseminar (je nach
Angebot im betr. Semester)
Modul B4
Basismodul Landeswissenschaft Teilmodul B4Einführung in
die Kultur und Geschichte Portugals
und der portugiesischsprachigen Länder (= TM1): PS
Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester)
Teilmodul B4 Kultur
und Geschichte Portugals und der portugiesischsprachigen
Länder (= TM“):
Selbststudieneinheit)
schaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten aus
verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten, die zu einem ersten kontextuell abgesicherten Einblick in die
Geschichte der portugiesischen Literatur führen.
TM2
Analyse ausgewählter literarischer
Texte unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten.
keine
TM1
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten
Portugals und der anderen portugiesischsprachigen Länder.
TM2
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über die neuere und neueste Geschichte Portugals und der anderen
portugiesischsprachigen Länder.
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
keine
TM1: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
TM2: mündliche Prüfung zu 15 Min.
6C
0-2 SWS
TM1:
4C
2 SWS
TM2:
2C
0 SWS
263
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
Modul A1
Aufbaumodul I
Sprachpraxis Teilmodul A1 Portugiesisch
III: UE Portugiesisch
III
Teilmodul
A1Grammatik und
Übersetzung: Selbststudieneinheit)
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B1
Sprachpraxis
Modul A2a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Teilmodul Ausgewähl-
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B2
Sprachwissen-
Teilmodul A1Portugiesisch III
Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 im
mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Fähigkeit, komplexe,
diversifizierte, jedoch nicht fachspezifische Texte zu verstehen und zu
verfassen. Progressive Erarbeitung
grammatischer Themen. Einblick in
die portugiesische Kulturtradition
durch Lektüre unterschiedlicher Texte, als zusätzlicher Input bei der
Beschäftigung mit unterschiedlichen
Stilformen und Sprachregistern im
Sinne eines autonomen Lernens.
Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung
Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 im
mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Ziel ist die Fähigkeit,
Texte selbständig erarbeiten und
auch komplexere Inhalte mündlich
und schriftlich darstellen zu können.
Für beide Teilmodule
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul
A1Portugiesisch III:
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung:
Bericht im Umfang von
3-5 Seiten
6C
4 SWS
Teilmodul A1 Portugiesisch III:
4C
4 SWS
Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung:
2C
0 SWS
keine
264
TM1: Referat zu 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: Referat (ca. 15
8C
4-6 SWS
TM1
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
te Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (=
TM1) HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (=
TM2)
1 o. 2 weitere
sprachwissenschaftl.
Lehrveranstaltungen
Modul A2b
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (=
TM1) HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (=
TM2)
1 o. 2 weitere
schaft
Min.)
6C
2 SWS
TM2:
2C
2-4 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B2
Sprachwissenschaft
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft.
keine
TM1: Referat zu 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: Referat (ca. 15
Min.), Hausarbeit von
15 Seiten
10 C
4-10 SWS
TM1
6C
2 SWS
TM2
4C
2-4 SWS
265
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
sprachwissensch.
Lehrveranstaltungen
Modul A3a
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte
Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft I (=TM1)
HS Thematisches
Hauptseminar (je
nach Angebot im betr.
Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft II (=TM2) 1
o. 2 weitere literaturwissenschaft.LV
Modul A3b
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte
Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft I (=TM1)
HS Thematisches
Hauptseminar (je
nach Angebot im betr.
Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugie-
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B3
Literaturwissenschaft
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B3
Literaturwissenschaft
Für beide Teilmodule:
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch
das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche
oder eines Werks mit dem Ziel,
durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung
damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer
Hinsicht zu entwickeln.
keine
Für beide Teilmodule
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch
das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche
oder eines Werks mit dem Ziel,
durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung
damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer
Hinsicht zu entwickeln.
keine
TM1: Referat zu 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: Referat (ca. 15
Min
8C
4-6 SWS
TM1
6C
2 SWS
TM2:
2C
2-4 SWS
266
TM1: Referat zu 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: Referat (ca. 15
Min.), Hausarbeit von
15 Seiten
10 C
4-10 SWS
TM1
6C
2 SWS
TM2:
4C
2-4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
sischen Literaturwissenschaft II (=TM2) 1
o. 2 weitere literaturwissenschaftliche LV
Modul A4
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Teilmodul A4 Ausgewählte Themen zur
Kultur und Geschichte
Portugals und der
portugiesischsprachigen Länder (=TM1):
Seminar (je nach
Angebot im betr. Semester)
Teilmodul A4 Selbststudieneinheit zu
ausgewählten Themen zur Kultur und
Geschichte Portugals
und der portugiesischsprachigen Länder (=TM2): Selbststudieneinheit)
Modul A5
Aufbaumodul II
Sprachpraxis Teilmodul A5 Conversação
(Konversation): UE
Curso de Conversação
Teilmodul A5
Tradução e Gramática (Übersetzung und
Grammatik): UE Tra-
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B4
Landeswissenschaft
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls I
A1 Sprachpraxis
TM1
Vertiefung und Erweiterung der in
den Basismodulen erworbenen landeswissenschaftlichen Grundkenntnisse durch ausgewählte, für die
portugiesische Kultur und die der
anderen portugiesischsprachigen
Länder relevante Aspekte.
TM2
2. Vertiefung der Kenntnisse der
Geschichte; Politik, Gesellschaft,
Medien; Kunst, Kultur Portugals und
Brasiliens oder anderen portugiesischsprachigen Länder mittels der
Beschäftigung mit einem grundlegenden Thema der Historiographie
zu Portugal, Brasilien oder anderen
portugiesischsprachigen Länder.
keine
Teilmodul A5 Conversação (Konversation)
Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau C1 im
mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
In diesem Modul liegt der Schwer-
keine
TM1: Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: mündliche Prüfung zu 15 Min.
7C
2 SWS
TM1:
5C
2 SWS
TM2:
2C
0 SWS
267
Teilmodul A5 Conversação (Konversation):
Referat zu ca.10 Min.
Teilmodul A5 Tradução
e Gramática (Übersetzung und Grammatik):
Klausur zu 90 Min.
5C
4 SWS
Teilmodul A5: Conversação (Konversation)
2C
2 SWS
Teilmodul 2: Tradução
e Gramática (Übersetzung und Grammatik)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
dução e Gramática)
Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen
Teilmodul Einführung
in die Fachdidaktik
Portugiesisch in
schulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen (= TM1)
PS Einführung ind ie
Fachdidaktik Portugiesisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen;
Teilmodul Einführung
in fachdidaktische
keine
punkt auf der Beherrschung freier
Diskussionsbeiträge zu Themen zu
Portugal und zu den anderen portugiesischsprachigen Ländern.
Sprachliche Sicherheit (schriftlich
und mündlich) im Umgang mit landeskundlichen und fachspezifischen
Themen.
Teilmodul A5 Tradução e Gramática
(Übersetzung und Grammatik)
Dieses Teilmodul widmet sich der
Übung von Techniken der Übersetzung. Die Studierenden sollen die
Technik des Übersetzens praktisch
üben, den Wortschatz erweitern und
verschiedenen Aspekte der deutschen und portugiesischen Grammatik vergleichend analysieren.
TM1
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene
schulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
TM2
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene
außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
3C
2 SWS
keine
268
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2: Klausur zu 90
Min
6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
Frage in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen (= TM2)
PS Einführung in
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen
Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen
(PS Einführung in die
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen o. UE
Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE
Mehrsprachigkeit)
keine
Grundlegende Konzepte, Ansätze u.
Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene
außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen
o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung;
Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von
Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über
das Phänomen der Mehrsprachigkeit
aus den Perspektiven der diversen
romanistischen Fachwissenschaften.
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 90 Min
3C
2 SWS
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (33 C) müssen abgeschlossen
sein.
PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C)
OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.)
269
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Optionalmodul
Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul
1: HS Thematisches
Hauptseminar (je
nach Angebot im betr.
Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o.
Landeswissenschaft
Teilmodul 2: HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
Teilmodul 3: HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft)
erfolgreicher
Abschluss aller
Basismodule
der jeweiligen
B.A.-Fächer
Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl.
auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
270
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
Teilmodul 2: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
Teilmodul 3: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
18 C
6 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
Bereich Berufsqualifizierung
Modulangebot: Portugiesisch
Credits: 18
Zusammensetzung: Modul B1, B2 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) und eine fachsprachliche LV aus dem Studiengang BA Portugiesisch/Lusitanistik
B1
Basismodul Sprachpraxis
UE Portugiesisch I
UE Portugiesisch II
Summe
C
5
4
9
SWS
4
2
10
B2
Basismodul Sprache und Fachsprache
UE Portugiesisch III
Selbststudieneinheit „Hörverstehen“
Wahlweise eine LV in den folgenden Fachsprachen, je
nach Studienschwerpunkt
UE Fachsprache Wirtschaft/Jura/Tourismus
UE Fachsprache Kunstgeschichte/Kulturmanagement
Summe
C
3
3
3
SWS
2
2
9
2
271
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik
Bereich Schlüsselqualifikationen
Modulangebot: Língua e cultura portuguesa
Credits: 18
Dauer: mind. 3 Semester
Zusammensetzung: Modul B1, B4 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) aus dem Studiengang Portugisisch/Lusitanistik
B1
Basismodul Sprachpraxis
UE Portugiesisch I
UE Portugiesisch II
Summe
C
5
4
9
SWS
4
2
10
B2
Basismodul Sprache und Landeswissenschaft
UE Portugiesisch III
Selbststudieneinheit „Hörverstehen“
Kultur und Geschichte Portugals und anderer portugiesischsprachiger Länder
Summe
C
3
3
3
SWS
2
2
9
2
272
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH RECHTSWISSENSCHAFT
1. KERNCURRICULUM: Pflichtmodule (66 C):
Modultitel
Grundkurs
BGB I
(Orientierungsmodul)
Grundkurs
BGB II
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
Zivilrecht
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Keine
VoraussetArt & Umfang
zungen für
der Prüfungsdie Zulassung
leistung
zur Prüfung
Keine
2 Klausuren,
jeweils ca. 105
Minuten
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb.
Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Grundkurs BGB Vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwicklung von Keine
I oder EinfühSchuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am Schuldrung in das Zivil- verhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen,
recht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen
Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
keine
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. keine
Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwikklung von Schuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am
Schuldverhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.
Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
273
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
9C
6 SWS
Klausur, ca. 105 9 C
Minuten
6 SWS
Hausarbeit, 15 – 4 C
20 Seiten
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Grundkurs
BGB III
Grundkurs BGB
II oder Einführung in das Zivilrecht
Strafrecht I
(Orientierungsmodul)
Keine
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
Strafrecht
Keine
Strafrecht II
Strafrecht I
Staatsrecht I
(Orientierungsmodul)
Keine
Staatsrecht II
Staatsrecht I
Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (Fernabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag
zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit
von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben
und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben
und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
zentrale Bereiche aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs (insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte, aber auch wichtige prüfungsrelevante Delikte
gegen die Allgemeinheit), andererseits die in der Vorlesung "Strafrecht I" noch nicht behandelten Teile des
Allgemeinen Teils (Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit,
Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich
zugehöriger methodischer Grundlagen
Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema
274
Keine
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Keine
2 Klausuren, ca. 8 C
105 Minuten
5 SWS
Hausarbeit
keine
Hausarbeit, 15 – 4 C
20 Seiten
0 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 8 C
Minuten
5 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 7C
Minuten
4 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 5 C
Minuten
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
öffentlichen
Recht
Keine
Staatsrecht III
Staatsrecht II
der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-,
Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz
von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der
Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit,
keine
Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit ein-schließlich zugehöriger methodischer Grundlagen,
Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema
der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-,
Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz
von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der
Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grundrechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Überblick über diese internationalrechtlichen und euroKeine
parechtlichen Bezüge des Staatsrechts: die Auswärtige
Gewalt, die Integrationsklauseln, die Einbeziehung
Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft
275
Hausarbeit, 15 – 4 C
20 Seiten
0 SWS
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
(insbes. in die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat) sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 50 Credits im Fach Rechtswissenschaft
absolviert worden sein. Außerdem müssen zwei von drei erforderlichen Hausarbeiten (Module „Rechtsgutachterliches Arbeiten“) erfolgreich absolviert
worden sein.
3. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS FACHWISSENSCHAFTLICHE PROFIL (18 C Optionalbereich)
Modultitel
Zivilrecht
Sachenrecht
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Grundkurs BGB
II oder Einführung in das Zivilrecht
Voraussetzungen für
die Zulassung
zur Prüfung
Systematische Darstellung des Sachenrechts und seiner Keine
Bezüge zu den übrigen Teilen des BGB. Ausgewählte
Teile des Sachenrechtes: Prinzipien des Sachenrechtes;
Schuldrecht und Sachenrecht; Besitz/Besitzrecht/Besitz(rechts)schutz; Allgemeine Vorschriften zu Rechten an
Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums
an beweglichen Sachen; Ansprüche aus dem Eigentum
(auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz In den
Grundzügen: Dienstbarkeiten; Hypothek; Grundschuld;
Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten; Miteigentum
Familien- und
Grundkurs BGB Grundzüge des Familienrechts: Ehewirkungen, ZuKeine
Erbrecht
I oder Einfühgewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen,
rung in das Zivil- Verwandtschaft und Abstammung, elterliche Sorge, all1. Teilmodul
recht
gemeine Vorschriften der Unterhaltspflichten unter VerGrundzüge des
wandten, Betreuung; Vertiefung des Familien- und Erb-
276
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Klausur, 120
Minuten
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Familienrechts
rechts, Grundzüge des Erbrechts; Vermittlung der neuesten Entwicklungen und Reformbestrebungen vor allem im
2. Teilmodul:
Bereich des Familien-rechts, exemplarisch Behandlung
Familien- und
der neueren höchst-richterlichen Recht-sprechung des
Erbrecht
BGH und des BVerfG zum Familien- und Erbrecht sowie
(Vertiefung)
Einfluss der Recht-sprechung des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf das
deutsche Familienrecht
Einführung in
Grundkurs BGB Behandlung folgender Rechtsgebiete anhand von Fällen: Keine
das Verfahren I oder EinfühVerfahren vor dem Vormundschaftsgericht, Verfahren auf
der freiwilligen rung in das Zivil- Erbscheinserteilung, isolierte ZPO- und fG-FamilienGerichtsbarkeit recht
sachen, Scheidungsverbund
und das familiengericht-liche
Verfahren
Internationales Grundkurs BGB Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des Keine
Privatrecht
II oder EinfühIPR, die wichtigsten Anknüpfungspunkte, Fragen der
rung in das Zivil- Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und der
recht
maßgebenden Rechtsordnung (Statut) sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils des Internationalen
Privatrechts
Medizinrecht
Grundkurs BGB Ausgehend von Grundfragen zur ärztlichen Tätigkeit und Keine
II oder Einfühzum klassischen Arzt-Patientenverhältnis Auseinanderrung in das Zivil- setzung mit aktuellen Themen: u. a. Organtransplanrecht/ Strafrecht tation, Gendiagnostik/-therapie, Erprobung neuer ArzneiII
mittel, künstliche Befruchtung; Erörterung der rechtlichen
Rahmenbedingungen und Vorgaben für medizinische
Tätigkeit
Arbeitsrecht
Grundzüge des Grundkurs BGB Inhalt, Begründung und Beendigung des ArbeitsverKeine
Arbeitsrechts
II oder Einfühhältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsrung in das Zivil- verhältnis
recht
277
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 90 Minuten
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Koalitions-,
Tarifvertragsund Arbeitskampfrecht
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Organisation
der Mitbestimmung
Europarechtliche Aspekte
des Arbeitsrechts
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Sozialrecht
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Grundzüge des
Arbeitsrechts
alle arbeitsrechtlichen Themenbereiche im Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit),
insbesondere die Begriffsmerkmale der Koalition, den
Inhalt der Koalitionsfreiheit, die rechtliche Struktur von
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Inhalt und
Parteien des Tarifvertrags, die Wirkung der Tarifnormen,
die Bindung an den Tarifvertrag und die Geltung des Tarifvertrags, die Grundlagen des Arbeitskampfrechts, die
Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen sowie die Rechtsfolgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskämpfe
"Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und
Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung
und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Betriebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan)
Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der Geltungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsverfassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats
das primäre und das sekundäre Gemeinschaftsrecht auf
dem Gebiet der Sozialpolitik, des Sozialrechts und des
Arbeitsrechts; die Vorlesung analysiert die einschlägigen
arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und stellt beides in einen Zusammenhang mit
dem autonomen deutschen Arbeitsrecht
Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland einschließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeits-
278
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
recht
Handels- und Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
Grundkurs BGB
und Grundzüge II o. Einführung
des Wertin das Zivilrecht
papierrechts
Gesellschaftsrecht
1. Teilmodul:
Grundzüge des
Personengesellschaftsrechts
Handelsrecht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
2.Teilmodul:
Grundzüge des
Kapitalgesellschafts- und
Konzernrechts
WettbewerbsHandelsrecht
recht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Kapitalmarktund Börsenrecht
GesellschaftsRecht
Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Unternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten
der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff,
Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck)
Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die
zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks
durch Rechtsgeschäfte begründet werden; Schwerpunkt:
Personengesellschaften: GbR/BGB-Gesellschaft [§§ 705
ff. BGB], OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft), Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts:
rechtliche Rahmenbedingungen der GmbH und der Aktiengesellschaft von der Gründung über ihre interne Organisation bis hin zur Haftungsverfassung; aus dem Konzernrecht: Rechtsverhältnisse der verbundenen Unternehmen, die besondere Gefahrenpotentiale für Minderheitsgesellschafter sowie Gläubiger aufweisen und zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen, das internationale
bzw. europäische Gesellschaftsrecht
Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einschließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt
des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht
Der Rechtsrahmen für den Handel mit Wertpapieren sowie das Wertpapierübernahmerecht (Take-Over) als
Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht; Wertpapierhandelsrecht (WpHG) als Grundlage des Kapitalmarktrechts, die
Pflichten der Marktteilnehmer bei der Übernahme von
anderen an der Börse notierten Unternehmen (Wertpapierübernahmegesetz [WpÜG]), das Börsenrecht als spe-
279
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
7C
4 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Bank- und
Wertpapierrecht
Handelsrecht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Versicherungs- Handelsrecht
recht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Medienrecht
WirtschaftsGrundkurs BGB
recht der Medi- II oder Einfühen
rung in das Zivilrecht
zielles Kapitalmarktrecht, das WertpapierprospG und das
VerkaufsprospG (Anlegerschutz), das Investmentrecht
als rechtlicher Rahmen für Fonds und Kapitalanlagegesellschaften, das Internationale Kapitalmarktrecht: Kollisionsrecht sowie Europäisches Recht
Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto
Keine
(Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des
Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck,
Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing)
Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und
Keine
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von
Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln
für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften,
Rechtsvergleich mit europ. Ländern
Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine
Providern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping,
E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit
für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen
Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern,
Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen,
Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privat-
280
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
5C
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Immaterialgüterrecht
Datenschutzrecht
rechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht
etc.
Grundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind Keine
II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und
rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht
kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte
im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster,
wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale
Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden
Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen
Staatsrecht II
Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie eini- Keine
ge bereichsspezifische Sonderregelungen. Im Einzelnen: Bundesdatenschutzgesetz (Anwendungs-bereich,
wichtige Grundsätze, Rechte des Betroffenen, rechtskonforme Datenverarbeitung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, Durchsetzung datenschutzrechtliche
Vorschriften), Datenschutz im Marketing (Werbeschranken des BDSG, bereichsspezifische Werberegelungen
und Werbung als Persönlichkeitsverletzung), Datenschutz im Bereich Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis, Datenschutzregelungen des TKG, öffentliche
Sicherheit, Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher
Überwachungsmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung
des Telekommunikationsdatenschutzrechts), Datenschutz bei Telediensten (das Teledienstedatenschutzgesetz; Verwendung von Nutzerdaten, elektronische
Einwilligung, Rechte des Betroffenen), Arbeitnehmerdatenschutz (Datenschutz am Arbeitsplatz, Personaldatenschutz, betriebliche Mitbestimmung bei Personaldaten), Schutz von Sozialdaten (Das Sozialgeheimnis, Er-
281
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
laubnistatbestände für den Umgang mit Sozialdaten,
Rechte der Betroffenen, Datenschutzkontrolle bei Sozialdaten
Rundfunkrecht Staatsrecht II
Historische Entwicklung der Rundfunkordnung in
Keine
einschließlich
Deutschland, Rolle des Rundfunks im demokratischen
des Rechts der
und sozialen Bundesstaat des Grundgesetzes, Komneuen Medien
munikationsfreiheiten in Art. 5 GG und andere medienrelevanten Grundrechte, einfachgesetzliche Grundlagen
für die Veranstaltung von privatem und öffentlichem
Rundfunk (einschließlich der Rundfunkfinanzierung und
Aufsicht), europarechtliche Bezüge der Rundfunkordnung
in Deutschland
Telekommuni- Grundkurs BGB Technische und ökonomische Grundlagen des Telekom- Keine
kationsrecht
II oder Einfühmunikationsrechts, Entwicklung des Telekommunikarung in das ZIvil- tionsrechts in Deutschland und in der EG (Ausgangslage,
recht/StaatsVerfassungsrecht, Entwicklung des Gemeinschaftsrecht II
rechts), Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (SMP-Konzept, Struktur der Marktanalyse,
Regulierungsverfügungen, Zugangsregulierung (Tatbestand, Adressaten, Verfahren), Entgeltregulierung (Regulierungsgrundsätze, Kompetenzen der Regulierungsbehörde, Regulierung der Vorleistungsentgelte,
Regulierung der Endkundenentgelte), besondere Missbrauchsaufsicht, Rundfunkübertragung, Vergabe von
Frequenzen, Nummern und Wegerechten, Universaldienste, Regulierungsbehörde, Verfahren und Gerichtsverfahren
Strafrecht und Kriminologie
StrafprozessStrafrecht II
Grundzüge des Strafprozessrechts; Schwerpunkte:
Keine
recht
rechtsstaatliche Prozessgrundsätze, die Rolle der Verfahrensbeteiligten - Gericht, Beschuldigter, Verteidiger,
Zeugen, Staatsanwalt-, die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen in ihren Voraussetzungen und Problemen,
282
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Strafverfahrensrecht
(Vertiefung)
Strafprozessrecht
Kriminologie I
Strafrecht I
Kriminologie II
Strafrecht I
Strafvollzugsrecht
Strafrecht II
Jugendstrafrecht
Strafrecht I
Int. und ausländisches
Strafrecht
Strafprozessrecht u. Staatsrecht III
das Beweisrecht
Vertiefung des in der Vorlesung Strafprozessrecht gewonnenen Überblicks anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zu zentralen Fragen des Strafverfahrensrechts
Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden,
Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter
Straftäter und Kriminalprognose
Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und
Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug;
Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl.
der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche
Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und Aufgaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der
Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des
Vollzugs
Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund
jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher
Entscheidungen
Einführung (Überblick u. Abgrenzung, Literatur etc.)
1. Block: Strafanwendungsrecht: Einführung, Voraussetzungen deutscher Strafgewalt (§§ 3-9 StGB, § 1
283
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
(Grundlagen)
Int. und ausInt. und auslänländisches
disches StrafStrafrecht (Ver- recht (Grundlatiefung)
gen)
Öffentliches Recht
VerwaltungsStaatsrecht I
recht I
VStGB), Fälle (Pinochet, BGH Völkermord Urteile)
2. Block: Völkerstrafrecht: Begriff, Grundlagen und Quellen, die Entwicklung von Versailles nach Den Haag:
Nürnberger Prozesse (IMT-Satzung, KRG 10), Tokioter
Kriegsverbrecherprozess (IMTFE-Satzung), Bemühungen innerhalb der UNO (Nürnberg Principles, Draft
Codes und Statute der Völkerrechtskommission = International Law Commission, ILC), die UN-Ad-HocTribunale für das ehem. Jugoslawien (ICTY) und Ruanda
(ICTR): Rechtsgrundlagen, ausgewählte Rspr. (Fall Milosevic), der neue ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC): Einführung, Rechtsgrundlagen, aktueller
Stand, Zuständigkeit, Verbrechen ("BT"), allg. Grundsätze ("AT"), Verfahrensrecht, Zusammenarbeit mit Staaten, Strafvollstreckung, Perspektiven: "Verpolizeilichung"?, die innerstaatliche Umsetzung am Beispiel
Deutschlands (Ratifikationsgesetz, Änderung Art. 16 GG,
Ausführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch)
Vertiefte Behandlung ausgewählter Fragen aus dem
Keine
Strafanwendungsrecht, dem Völkerstrafrecht und dem
europäischen Strafrecht
Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die Verwaltung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als
Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit
der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes),
Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und
Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe,
unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwal-
284
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
tungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht;
Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt,
der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von
Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen
Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs:
Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung
einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln
Internationales öffentliches Recht
Europarecht
Staatsrecht II
Recht der Europäischen Union und Recht der EuropäiKeine
schen Gemeinschaft (vertieft): Institutionen der EG,
1. Teilmodul:
Recht und Rechtsetzung in der EG (Rechtsquellen,
Europarecht I
Grundrechtsschutz, Kompetenzordnung), Umsetzung
und Vollzug von EG-Recht, Verhältnis des Gemein2. Teilmodul:
schaftsrechts zum nationalen Recht, RechtsschutzsysEuroparecht II
tem der EG, Binnenmarktsrecht: Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, öffentliche Unternehmen
und Daseinsvorsorge; Gemeinschafts-politiken: bislang
vergemeinschaftete Politiken aus dem EG-Vertrag (insbesondere die Umweltpolitik [Art. 174 ff. EGV], die Agrarpolitik [Art. 32 ff. EGV], die Wirtschafts- und Währungspolitik der EG [Art.98 ff., 105 ff. EGV] sowie der Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [Art.61 ff. EGV]),
darüber hinaus sind auch die bislang intergouvernemental ge-regelte Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspoli-
285
Klausur, 120
Minuten
8C
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Völkerrecht I
Staatsrecht III
Völkerrecht II
Völkerrecht I
Internationaler
Menschenrechtsschutz
Staatsrecht III
Europäisches
und vergleichendes Verfassungs-recht
Staatsrecht III
tik der EU (Art.11 ff. EUV) und die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (Art.29ff.EUV);
Vertiefung einzelner Aspekte der Vorlesung Europarecht
I (bspw. Kompetenz-fragen oder Fragen der Gerichtsbarkeit [etwa Vorabent-scheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren], die hier ihre Relevanz entfalten
Grundlagen: Geschichte und Grundlagen der VölkerKeine
rechtsordnung, Rechtsquellen des Völkerrechts, die
Subjekte des Völkerrechts, Grundlagen des zwischenstaatlichen Verkehrs; Überblick über die Völkerrechtsordnung: die Vereinten Nationen als Ordnungsstruktur,
Friedenssicherung und das Recht bewaffneter Konflikte,
der Menschenrechtsschutz, die Ordnung staatsfreier
Räume und das Seerecht, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit; Vertiefung: die Souveränität der Staaten,
Rechtssetzung, -durchsetzung und Streitschlichtung im
Völkerrecht, das Individuum im Völkerrecht, Staatenkooperation
Schwerpunkt: das Recht der internationalen OrganisaKeine
tionen und dort das System der Vereinten Nationen, vertiefter Überblick über Einzelbereiche des Völkerrechts,
insbesondere des Menschenrechtschutzes und des internationalen Wirtschafts- und Umweltrechts
Einführung, globaler Menschenrechtsschutz, geoKeine
regionaler Menschenrechtsschutz in Europa und in anderen Erdteilen, der Beitrag der Organisationen der Zivilgesellschaft zum internationalen Menschenrechts-schutz
Schwerpunkt: europäisches Verfassungsrecht, ver- Keine
standen als Recht des europäischen Staaten- und Verfassungsverbundes, Verzahnung von nationalem und
europäischem Verfassungsrecht, Konzept, Entwicklung,
Organe sowie Strukturprinzipien des Verfassungsverbundes, Verfassungsrechtsvergleichung
286
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
1 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsvergleichung im
öffentlichen
Recht
Staatsrecht II
Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung auf dem
Keine
Gebiet des Öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung
der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsver-gleichung,
Untersuchung zentraler Institutionen des modernen Verfassungs- und Verwaltungsrechts aus der komparativen
Perspektive, Schwerpunkt: Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im System der Gewalten-teilung, die Funktion der Grundrechte für die Entwicklung der pluralistischen Demokratie sowie die Weiterent-wicklung des
Verwaltungsrechtsschutzes und der Kontrolle des Verwaltungshandelns im Lichte des modernen Rechtsstaatsverständnisses
Deutsches, europäisches und internationales öffentliches Wirtschaftsrecht
Umweltrecht
Staatsrecht II
Umweltrecht AT (Prinzipien, Instrumente, Rechtsschutz), Keine
Immissionsschutz- und Anlagenrecht (BImSchG)
Kreis-laufwirtschafts (KrW-/AbfG)
,
europarechtlichen Bezügen
Besonderes
VerwaltungsSpezielle Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts,
Keine
Wirtschaftsrecht I
etwa: Energiewirtschaftsrecht, Gewerberecht, Handverwaltungsrecht
Personenbeförderungsrecht, Güterverkehrsrecht, sons-
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
DeutStaatsrecht II
sches/europäis
ches Wirtschaftsverfassungs- und
–verwaltungsrecht
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Wirtschaftsverfassung nach dem Grundgesetz (wirtschaftsrelevante Grundrechte, gesamtwirtschaftliches
Gleichgewicht, Globalsteuerung),
EGWettbewerbsregeln, Währungsunion/Stabilitätspakt),
Grundzüge des GATT/WTO-Pakts, Organisation/Instrumentarium der Wirtschaftsverwaltung, Staatliche
287
Keine
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Wettbewerbsteilnehmer (öffentliche Unternehmen),
Staatliche Wirtschafts-förderung (Subventionsrecht),
staatliche Wirtschaftsüber-wachung (u.a. Regulierungsrecht), Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht
Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der
Keine
WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht
rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht
zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz
auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,
materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung
und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel,
Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als
Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge
zum den Menschenrechten und Sozialstandards
Cases and De- Int. und europ.
Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirt- Keine
velopments in
Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational
schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law
je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen,
die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank
behandelt werden
Grundlagen des Rechts
Deutsche
Keine
Schwerpunkte der Entwicklung des Rechts in DeutschKeine
Rechtsgeland: vom Frühmittelalter, beginnend mit den Rechten
schichte
des Fränkischen Reichs (seit 500) bis zum Spätmittelalter, Veränderungen durch die Rezeption des römischen
Rechts in Deutschland an der Wende zur Neuzeit, Entwicklung des Rechts in der Neuzeit bis zur Gegenwart
mit Schwerpunkten auf der Geschichte des Privat- und
Strafrechts, Übungen zum Umgang mit historischen
288
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsquellen anhand exemplarischer Quellen
Römische
Keine
Rechtsgeschichte (Entstehung und
Fort-wirkung
des erfolgreichsten
Rechtssystems
der Welt
Entwicklung des Rechts in der römischen Antike von seinen Anfängen in den Ackerbausiedlungen Latiums über
seine reiche, von grundsätzlichen Kontroversen belebte
rechtswissenschaftliche Entfaltung bis zur abschließenden Gesetzgebung des Kaisers Justinian, Wiederaufnahme (Rezeption) des römischen Rechts in Europa von Bologna, wo es seit dem Ende des 11. Jh. zu
einer an einer Universität erforschten und gelehrten Wissenschaft wird, bis hin zur europäischen Moderne, in deren heutiger Phase das römische Recht in den grundlegenden Lehren der modernen Privatrechtsgesetzbücher und der sie anwendenden und fortentwickelnden
forensischen und akademischen Jurisprudenz fortlebt
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Deutsche
Rechtsgeschichte
(Vertiefung)
Kolloquium zur
Lektüre rechtshisto-rischer
Texte (Digestenexe-gese)
vertiefte Behandlung ausgewählter Bereiche der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen
Neuzeit
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Behandlung exemplarischer Quellen aus den Digesten,
Keine
Textinterpretationen (keine Übersetzungen), thematische
Schwerpunkte: Bereiche, die auch für die Vergleich mit
dem geltenden recht besonders fruchtbar sind (Rechtsgeschäftslehre, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht, Sachenrecht)
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
vertiefte Behandlung der Entwicklung des Europäischen Keine
Privatrechts seit der Rezeption des römischen Rechts an
der Wende zur Neuzeit; Schwerpunkte: Verwissenschaftlichung des Privatrechts als gesamteuropäische Erscheinung sowie die neuere deutsche Privatrechtsgeschichte
des 19. und 20. Jahrhunderts (Historische Rechtsschule,
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Deutsche
Rechtsgeschichte
Römische
Rechtsgeschichte (Entstehung und
Fortwirkung des
erfolgreichsten
Rechtssytems
der Welt)
Privatrechtsge- Römische
schichte der
RechtsgeNeuzeit
schichte (Entstehung und
Fortwirkung des
erfolgreichsten
289
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Allgemeine
Staatslehre
Verfassungsgeschichte der
Neuzeit
Rechtssytems
der Welt) oder
Deutsche
Rechtsgeschichte
Keine
Keine
Einführung in
Keine
die Rechts- und
Sozialphilosophie
Entstehungsgeschichte des BGB, Entwicklung des Privatrechts im 20. Jahrhundert)
Erscheinungsformen des Staates in historischer und ver- Keine
gleichender Sicht: Charakteristika des Staates, Typologie der Regierungssysteme, Legitimität, Grundelemente
demokratischer Regierungssysteme wie Volkssouveränität und Repräsentation, die staatlichen (Parlament, Regierung, Gerichte etc.) und gesellschaftlichen (Parteien,
Verbände. Medien etc.) Machtträger im politischen Prozess, die föderative und internationale Dimension des
Staates
die Entwicklung der Verfassung des Hl. Römischen Rei- Keine
ches von 1495-1806 und die gleichzeitige Heraus-bildung
des Territorialstaats bis zum Absolutismus, die Entwicklung vom Deutschen Reich bis zur Reichsverfas-sung
1871, die Grundzüge des Konstitutionalismus im 19. Jh.,
Weimarer Republik, „Drittes Reich“ sowie die Verfassungsentwicklung in Deutschland von 1945-89
Klausur, 120
Minuten
Begriff der Rechtsphilosophie: Rechtsethik, RechtsKeine
theorie, Juristischer Methodenlehre und Geschichte der
Rechtsphilosophie; Rechtsethik als Frage nach der Gerechtigkeit des positiven Rechts; exemplarische Anwendungsfelder: die Gerechtigkeit staatlicher Strafe, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Gerechtigkeit der internationalen Ordnung, ziviler Ungehorsam und Widerstand, Regelungen der Bioethik, etwa der Embryonenforschung, des Schwangerschaftsabbruchs, der Euthanasie etc.; Rechtstheorie: Analyse der fundamentalen
Strukturen des Rechts, bspw. seine System- und Institutionenbildung, seine Begriffsprägung, seine Sprach-
Klausur, 120
Minuten
290
4C
2 SWS
4C
2 SWS
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Geschichte der Keine
Rechtsphilosophie
Theorie und
Keine
Methoden des
Rechts
verwendung, seine Erkenntnisgewinnung, seine Normlogik und seine Handlungstheorie
u. a. Behandlung folgender Autoren: Platon, Thomas von Keine
Aquin, Aristoteles, Hobbes, Pufendorf, Locke, Rousseau,
Kant, Hegel, Rawls
grundsätzliche Fragen der Methodenlehre: Auslegung,
Keine
Analogie, Lückenfüllung und Rechtsfortbildung durch den
Richter, rechtstheoretische Probleme: Fragen nach den
Quellen des Rechts, der Geltung des Rechts, dem Unterschied des Rechts zu anderen gesellschaftlichen Phänomenen wie Moral und Politik sowie sozialen Phänomenen
der Gesellschaft, der Analyse der Rechtsnorm und der
rechtslogischen Schlussverfahren sowie dem Verhältnis
von Recht und Gerechtigkeit
4. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS BERUFSQUALIFIZIERENDE PROFIL (18 C OPTIONALBEREICH)
Modultitel
ZugangsPrüfungsanforderungen
voraussetzungen
Modulpaket Arbeitsrecht
Einführung in
Keine
das Zivilrecht
Voraussetzungen für
die Zulassung
zur Prüfung
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
Klausur, 120
Minuten
8C
6 SWS
Grundzüge des Grundkurs BGB
Arbeitsrechts
II o. Einführung
in das Zivilrecht
Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine
seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte
Inhalt, Begründung und Beendigung des ArbeitsverKeine
hältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis
Klausur, 90 Minuten
7C
4 SWS
wahlweise ein Modul:
BeteiligungsGrundzüge des
rechte des Be- Arbeitsrechts
triebsrates
"Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und Keine
Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung
und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Be-
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
291
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
triebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan)
Organisation
Grundzüge des Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der Gelder Mitbestim- Arbeitsrechts
tungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsvermung
fassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats
Sozialrecht
Grundzüge des Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland einArbeitsrechts
schließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Modulpaket Handels- und Wirtschaftsrecht
Einführung in
Keine
Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und
das Zivilrecht
seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte
Handelsrecht
Grundkurs BGB Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtund Grundzüge II oder Einfühliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Undes Wertrung in das Zivil- ternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten
papierrechts
recht
der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff,
Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck)
wahlweise zwei Module:
WettbewerbsHandelsrecht
Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einrecht
und Grundzüge schließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstdes Wertweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt
papierrechts
des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht
Bank- und
Handelsrecht
Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto
Wertpapierund Grundzüge (Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrecht
des Wertrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des
papierrechts
Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen
292
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
8C
6 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Versicherungs- Handelsrecht
recht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck,
Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing)
Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und
Keine
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von
Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln
für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften,
Rechtsvergleich mit europ. Ländern
Modulpaket Medienrecht
Einführung in
Keine
das Zivilrecht
Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine
seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte
Grundkurs
Grundkurs BGB Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (FernKeine
BGB III
II oder Einfühabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag
rung in das Zivil- zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit
recht
von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
WirtschaftsGrundkurs BGB Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine
recht der Medi- II oder EinfühProvidern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping,
en
rung in das Zivil- E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit
recht
für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen
Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern,
Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen,
Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privat-
293
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
8C
6 SWS
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
5C
SWS 3
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
rechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht
etc.
ImmaterialGrundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind
güterrecht
II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und
rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht
kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte
im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster,
wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale
Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden
Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen
Modulpaket Internationales Wirtschaftsrecht
Einführung in
Keine
Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und
das Zivilrecht
seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte
Grundkurs
Grundkurs BGB Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (FernBGB III
II oder Einfühabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag
rung in das Zivil- zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit
recht
von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der
WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht
rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht
zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz
auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,
materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung
und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel,
Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als
294
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
8C
6 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge
zum den Menschenrechten und Sozialstandards
Cases and De- Int. und europ.
Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirtvelopments in
Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational
schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law
je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen,
die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank
behandelt werden
Modulpaket Kriminalwissenschaften
Strafrecht I
Keine
Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben
und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
Kriminologie I
Strafrecht I
Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden,
Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter
Straftäter und Kriminalprognose
wahlweise zwei Module:
Kriminologie II Strafrecht I
Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und
Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug;
Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl.
der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche
StrafvollzugsStrafrecht II
Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und Auf-
295
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
2 Klausuren, ca. 8 C
105 Minuten
5 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
recht
gaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der
Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des
Vollzugs
JugendstrafStrafrecht I
Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund
recht
jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher
Entscheidungen
Modulpaket Staat und Verwaltung
Staatsrecht I
Keine
Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit,
Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich
zugehöriger methodischer Grundlagen
Staatsrecht II
Staatsrecht I
Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema
der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-,
Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz
von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der
Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
VerwaltungsStaatsrecht I
Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die Verwalrecht I
tung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als
Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit
der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes),
296
Minuten
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 7C
Minuten
4 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 5 C
Minuten
3 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und
Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe,
unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwaltungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht;
Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt,
der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von
Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen
Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs:
Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung
einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln
297
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
5. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS PROFIL „STUDIUM GENERALE“ (18 C OPTIONALBEREICH)
Modultitel
ZugangsPrüfungsanforderungen
voraussetzungen
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
Einführung in
das Zivilrecht
8C
6 SWS
Grundkurs
BGB I1
Grundkurs
BGB II
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
Zivilrecht
VoraussetArt & Umfang
zungen für
der Prüfungsdie Zulassung
leistung
zur Prüfung
Keine
Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine
Klausur, 120
seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außerverMinuten
tragliche Haftung, Rechtssubjekte
Keine
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. Keine
2 Klausuren, ca.
Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, be105 Minuten
schränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Grundkurs BGB Vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwicklung von Keine
Klausur, ca. 105
I oder EinfühSchuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am SchuldMinuten
rung in das Zivil- verhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen,
recht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen
Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Keine
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. keine
Hausarbeit, 15 –
Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, be20 Seiten
schränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwikklung von Schuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am
Schuldverhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.
Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
298
9C
6 SWS
9C
6 SWS
4C
0 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Grundkurs
BGB III
Grundkurs BGB
II oder Einführung in das Zivilrecht
Strafrecht I1
Keine
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
Strafrecht
keine
Strafrecht II
Strafrecht I
Staatsrecht I1
Keine
Staatsrecht II
Staatsrecht I
Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (Fernabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag
zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit
von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben
und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben
und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger
methodischer Grundlagen
zentrale Bereiche aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs (insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte, aber auch wichtige prüfungsrelevante Delikte
gegen die Allgemeinheit), andererseits die in der Vorlesung "Strafrecht I" noch nicht behandelten Teile des
Allgemeinen Teils (Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit,
Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich
zugehöriger methodischer Grundlagen
Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema
299
Keine
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Keine
2 Klausuren, ca. 8 C
105 Minuten
5 SWS
Hausarbeit
keine
Hausarbeit, 15 – 4 C
20 Seiten
0 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 8 C
Minuten
5 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 7C
Minuten
4 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 5 C
Minuten
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsgutachterliches
Arbeiten im
öffentlichen
Recht
Keine
Staatsrecht III
Staatsrecht II
der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-,
Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz
von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der
Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit,
keine
Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit ein-schließlich zugehöriger methodischer Grundlagen,
Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema
der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-,
Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz
von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der
Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grundrechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen
Überblick über diese internationalrechtlichen und euroKeine
parechtlichen Bezüge des Staatsrechts: die Auswärtige
Gewalt, die Integrationsklauseln, die Einbeziehung
Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft
300
Hausarbeit, 15 – 4 C
20 Seiten
0 SWS
Klausur, ca. 105 4 C
Minuten
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
(insbes. in die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat) sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
Zivilrecht
Sachenrecht
Grundkurs BGB
II oder Einführung in das Zivilrecht
Systematische Darstellung des Sachenrechts und seiner Keine
Bezüge zu den übrigen Teilen des BGB. Ausgewählte
Teile des Sachenrechtes: Prinzipien des Sachenrechtes;
Schuldrecht und Sachenrecht; Besitz/Besitzrecht/Besitz(rechts)schutz; Allgemeine Vorschriften zu Rechten an
Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums
an beweglichen Sachen; Ansprüche aus dem Eigentum
(auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz In den
Grundzügen: Dienstbarkeiten; Hypothek; Grundschuld;
Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten; Miteigentum
Familien- und
Grundkurs BGB Grundzüge des Familienrechts: Ehewirkungen, ZuKeine
Erbrecht
I oder Einfühgewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen,
rung in das Zivil- Verwandtschaft und Abstammung, elterliche Sorge, all1. Teilmodul
recht
gemeine Vorschriften der Unterhaltspflichten unter VerGrundzüge des
wandten, Betreuung; Vertiefung des Familien- und ErbFamilienrechts
rechts, Grundzüge des Erbrechts; Vermittlung der neuesten Entwicklungen und Reformbestrebungen vor allem im
2. Teilmodul:
Bereich des Familienrechts, exemplarisch Behandlung
Familien- und
der neueren höchst-richterlichen Recht-sprechung des
Erbrecht
BGH und des BVerfG zum Familien- und Erbrecht sowie
(Vertiefung)
Einfluss der Rechtsprechung des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf das
deutsche Familienrecht
Einführung in
Grundkurs BGB Behandlung folgender Rechtsgebiete anhand von Fällen: Keine
das Verfahren I oder EinfühVerfahren vor dem Vormundschaftsgericht, Verfahren auf
der freiwilligen rung in das Zivil- Erbscheinserteilung, isolierte ZPO- und fG-FamilienGerichtsbarkeit recht
sachen, Scheidungsverbund
und das famili-
301
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
engericht-liche
Verfahren
Internationales
Privatrecht
Medizinrecht
Grundkurs BGB
II oder Einführung in das Zivilrecht
Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des
IPR, die wichtigsten Anknüpfungspunkte, Fragen der
Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und der
maßgebenden Rechtsordnung (Statut) sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils des Internationalen
Privatrechts
Grundkurs BGB Ausgehend von Grundfragen zur ärztlichen Tätigkeit und
II oder Einfühzum klassischen Arzt-Patientenverhältnis Auseinanderrung in das Zivil- setzung mit aktuellen Themen: u. a. Organtransplanrecht / Strafrecht tation, Gendiagnostik/-therapie, Erprobung neuer ArzneiII
mittel, künstliche Befruchtung; Erörterung der rechtlichen
Rahmenbedingungen und Vorgaben für medizinische
Tätigkeit
Arbeitsrecht
Grundzüge des Grundkurs BGB
Arbeitsrechts
II oder Einführung in das Zivilrecht
Koalitions-,
Grundzüge des
TarifvertragsArbeitsrechts
und Arbeitskampfrecht
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 90 Minuten
7C
4 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
alle arbeitsrechtlichen Themenbereiche im AnwenKeine
dungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit),
insbesondere die Begriffsmerkmale der Koalition, den
Inhalt der Koalitionsfreiheit, die rechtliche Struktur von
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Inhalt und
Parteien des Tarifvertrags, die Wirkung der Tarifnormen,
die Bindung an den Tarifvertrag und die Geltung des Tarifvertrags, die Grundlagen des Arbeitskampfrechts, die
Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen sowie die Rechtsfolgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskämpfe
"Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und Keine
Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung
und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Be-
302
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Organisation
der Mitbestimmung
Europarechtliche Aspekte
des Arbeitsrechts
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Sozialrecht
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Grundzüge des
Arbeitsrechts
Handels- und Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
Grundkurs BGB
und Grundzüge II oder Einfühdes Wertrung in das Zivilpapierrechts
recht
Gesellschaftsrecht
1. Teilmodul:
Grundzüge des
Personenge-
Handelsrecht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
triebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan)
Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der GelKeine
tungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsverfassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats
das primäre und das sekundäre Gemeinschaftsrecht auf Keine
dem Gebiet der Sozialpolitik, des Sozialrechts und des
Arbeitsrechts; die Vorlesung analysiert die einschlägigen
arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und stellt beides in einen Zusammenhang mit
dem autonomen deutschen Arbeitsrecht
Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland ein- Keine
schließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Unternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten
der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff,
Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck)
Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die
zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks
durch Rechtsgeschäfte begründet werden; Schwerpunkt:
Personengesellschaften: GbR/BGB-Gesellschaft [§§ 705
ff. BGB], OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft), Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts:
303
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
sellschaftsrechts
2.Teilmodul:
Grundzüge des
Kapitalgesellschafts- und
Konzernrechts
WettbewerbsHandelsrecht
recht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Kapitalmarktund Börsenrecht
GesellschaftsRecht
Bank- und
Wertpapierrecht
Handelsrecht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
rechtliche Rahmenbedingungen der GmbH und der Aktiengesellschaft von der Gründung über ihre interne Organisation bis hin zur Haftungsverfassung; aus dem Konzernrecht: Rechtsverhältnisse der verbundenen Unternehmen, die besondere Gefahrenpotentiale für Minderheitsgesellschafter sowie Gläubiger aufweisen und zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen, das internationale
bzw. europäische Gesellschaftsrecht
Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einKeine
schließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt
des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht
Der Rechtsrahmen für den Handel mit Wertpapieren so- Keine
wie das Wertpapierübernahmerecht (Take-Over) als
Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht; Wertpapierhandelsrecht (WpHG) als Grundlage des Kapitalmarktrechts, die
Pflichten der Marktteilnehmer bei der Übernahme von
anderen an der Börse notierten Unternehmen (Wertpapierübernahmegesetz [WpÜG]), das Börsenrecht als spezielles Kapitalmarktrecht, das WertpapierprospG und das
VerkaufsprospG (Anlegerschutz), das Investmentrecht
als rechtlicher Rahmen für Fonds und Kapitalanlagegesellschaften, das Internationale Kapitalmarktrecht: Kollisionsrecht sowie Europäisches Recht
Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto
Keine
(Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des
Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck,
Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing)
304
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Versicherungs- Handelsrecht
recht
und Grundzüge
des Wertpapierrechts
Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und
Keine
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von
Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln
für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften,
Rechtsvergleich mit europ. Ländern
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine
Providern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping,
E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit
für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen
Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern,
Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen,
Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privatrechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht
etc.
Grundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind Keine
II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und
rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht
kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte
im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster,
wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale
Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden
Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen
Klausur, 120
Minuten
5C
3 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Medienrecht
WirtschaftsGrundkurs BGB
recht der Medi- II oder Einfühen
rung in das Zivilrecht
Immaterialgüterrecht
305
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Datenschutzrecht
Staatsrecht II
Rundfunkrecht Staatsrecht II
einschließlich
des Rechts der
neuen Medien
Telekommuni-
Grundkurs BGB
Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie eini- Keine
ge bereichsspezifische Sonderregelungen. Im Einzelnen: Bundesdatenschutzgesetz (Anwendungs-bereich,
wichtige Grundsätze, Rechte des Betroffenen, rechtskonforme Datenverarbeitung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, Durchsetzung datenschutzrechtliche
Vorschriften), Datenschutz im Marketing (Werbeschranken des BDSG, bereichsspezifische Werberegelungen
und Werbung als Persönlichkeitsverletzung), Datenschutz im Bereich Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis, Datenschutzregelungen des TKG, öffentliche
Sicherheit, Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher
Überwachungsmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung
des Telekommunikationsdatenschutzrechts), Datenschutz bei Telediensten (das Teledienstedatenschutzgesetz; Verwendung von Nutzerdaten, elektronische
Einwilligung, Rechte des Betroffenen), Arbeitnehmerdatenschutz (Datenschutz am Arbeitsplatz, Personaldatenschutz, betriebliche Mitbestimmung bei Personaldaten), Schutz von Sozialdaten (Das Sozialgeheimnis, Erlaubnistatbestände für den Umgang mit Sozialdaten,
Rechte der Betroffenen, Datenschutzkontrolle bei Sozialdaten
Historische Entwicklung der Rundfunkordnung in
Keine
Deutschland, Rolle des Rundfunks im demokratischen
und sozialen Bundesstaat des Grundgesetzes, Kommunikationsfreiheiten in Art. 5 GG und andere medienrelevanten Grundrechte, einfachgesetzliche Grundlagen
für die Veranstaltung von privatem und öffentlichem
Rundfunk (einschließlich der Rundfunkfinanzierung und
Aufsicht), europarechtliche Bezüge der Rundfunkordnung
in Deutschland
Technische und ökonomische Grundlagen des Telekom- Keine
306
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
kationsrecht
II oder Einführung in das Zivilrecht/ Staatsrecht II
Strafrecht und Kriminologie
StrafprozessStrafrecht II
recht
Strafverfahrensrecht
(Vertiefung)
Strafprozessrecht I
Kriminologie I
Strafrecht I
Kriminologie II
Strafrecht I
munikationsrechts, Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland und in der EG (Ausgangslage,
Verfassungsrecht, Entwicklung des Gemeinschaftsrechts), Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (SMP-Konzept, Struktur der Marktanalyse,
Regulierungsverfügungen, Zugangsregulierung (Tatbestand, Adressaten, Verfahren), Entgeltregulierung (Regulierungsgrundsätze, Kompetenzen der Regulierungsbehörde, Regulierung der Vorleistungsentgelte,
Regulierung der Endkundenentgelte), besondere Missbrauchsaufsicht, Rundfunkübertragung, Vergabe von
Frequenzen, Nummern und Wegerechten, Universaldienste, Regulierungsbehörde, Verfahren und Gerichtsverfahren
Grundzüge des Strafprozessrechts; Schwerpunkte:
rechtsstaatliche Prozessgrundsätze, die Rolle der Verfahrensbeteiligten - Gericht, Beschuldigter, Verteidiger,
Zeugen, Staatsanwalt-, die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen in ihren Voraussetzungen und Problemen,
das Beweisrecht
Vertiefung des in der Vorlesung Strafprozessrecht gewonnenen Überblicks anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zu zentralen Fragen des Strafverfahrensrechts
Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden,
Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter
Straftäter und Kriminalprognose
Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und
307
Minuten
2 SWS
Keine
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Keine
Klausur, 120
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Strafvollzugsrecht
Strafrecht II
Jugendstrafrecht
Strafrecht I
Int. und ausländisches
Strafrecht
(Grundlagen)
Strafprozessrecht u. Staatsrecht III
Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug;
Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl.
der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche
Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und AufKeine
gaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der
Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des
Vollzugs
Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund
Keine
jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher
Entscheidungen
Einführung (Überblick u. Abgrenzung, Literatur etc.)
Keine
1. Block: Strafanwendungsrecht: Einführung, Voraussetzungen deutscher Strafgewalt (§§ 3-9 StGB, § 1
VStGB), Fälle (Pinochet, BGH Völkermord Urteile)
2. Block: Völkerstrafrecht: Begriff, Grundlagen und Quellen, die Entwicklung von Versailles nach Den Haag:
Nürnberger Prozesse (IMT-Satzung, KRG 10), Tokioter
Kriegsverbrecherprozess (IMTFE-Satzung), Bemühungen innerhalb der UNO (Nürnberg Principles, Draft
Codes und Statute der Völkerrechtskommission = International Law Commission, ILC), die UN-Ad-HocTribunale für das ehem. Jugoslawien (ICTY) und Ruanda
(ICTR): Rechtsgrundlagen, ausgewählte Rspr. (Fall Milosevic), der neue ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC): Einführung, Rechtsgrundlagen, aktueller
Stand, Zuständigkeit, Verbrechen ("BT"), allg. Grund-
308
Minuten
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Int. und ausInt. und auslänländisches
disches StrafStrafrecht (Ver- recht (Grundlatiefung)
gen)
Öffentliches Recht
VerwaltungsStaatsrecht I
recht I
sätze ("AT"), Verfahrensrecht, Zusammenarbeit mit Staaten, Strafvollstreckung, Perspektiven: "Verpolizeilichung"?, die innerstaatliche Umsetzung am Beispiel
Deutschlands (Ratifikationsgesetz, Änderung Art. 16 GG,
Ausführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch)
Vertiefte Behandlung ausgewählter Fragen aus dem
Keine
Strafanwendungsrecht, dem Völkerstrafrecht und dem
europäischen Strafrecht
Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die VerwalKeine
tung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als
Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit
der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes),
Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und
Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe,
unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwaltungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht;
Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt,
der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von
Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen
Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs:
Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung
309
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, ca. 105 7 C
Minuten
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln
Internationales öffentliches Recht
Europarecht
Staatsrecht II
Recht der Europäischen Union und Recht der EuropäiKeine
schen Gemeinschaft (vertieft): Institutionen der EG,
1. Teilmodul:
Recht und Rechtsetzung in der EG (Rechtsquellen,
Europarecht I
Grundrechtsschutz, Kompetenzordnung), Umsetzung
und Vollzug von EG-Recht, Verhältnis des Gemein2. Teilmodul:
schaftsrechts zum nationalen Recht, RechtsschutzsysEuroparecht II
tem der EG, Binnenmarktsrecht: Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, öffentliche Unternehmen
und Daseinsvorsorge; Gemeinschafts-politiken: bislang
vergemeinschaftete Politiken aus dem EG-Vertrag (insbesondere die Umweltpolitik [Art. 174 ff. EGV], die Agrarpolitik [Art. 32 ff. EGV], die Wirtschafts- und Währungspolitik der EG [Art.98 ff., 105 ff. EGV] sowie der Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [Art.61 ff. EGV]),
darüber hinaus sind auch die bislang intergouvernemental ge-regelte Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Art.11 ff. EUV) und die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (Art.29ff.EUV);
Vertiefung einzelner Aspekte der Vorlesung Europarecht
I (bspw. Kompetenz-fragen oder Fragen der Gerichtsbarkeit [etwa Vorabent-scheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren], die hier ihre Relevanz entfalten
Völkerrecht I
Staatsrecht III
Grundlagen: Geschichte und Grundlagen der VölkerKeine
rechtsordnung, Rechtsquellen des Völkerrechts, die
Subjekte des Völkerrechts, Grundlagen des zwischenstaatlichen Verkehrs; Überblick über die Völkerrechtsordnung: die Vereinten Nationen als Ordnungsstruktur,
Friedenssicherung und das Recht bewaffneter Konflikte,
der Menschenrechtsschutz, die Ordnung staatsfreier
310
Klausur, 120
Minuten
8C
5 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Völkerrecht II
Völkerrecht I
Internationaler
Menschenrechtsschutz
Staatsrecht III
Europäisches
und vergleichendes Verfassungs-recht
Staatsrecht III
Rechtsvergleichung im
öffentlichen
Recht
Staatsrecht II
Räume und das Seerecht, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit; Vertiefung: die Souveränität der Staaten,
Rechtssetzung, -durchsetzung und Streitschlichtung im
Völkerrecht, das Individuum im Völkerrecht, Staatenkooperation
Schwerpunkt: das Recht der internationalen OrganisaKeine
tionen und dort das System der Vereinten Nationen, vertiefter Überblick über Einzelbereiche des Völkerrechts,
insbesondere des Menschenrechtschutzes und des internationalen Wirtschafts- und Umweltrechts
Einführung, globaler Menschenrechtsschutz, geoKeine
regionaler Menschenrechtsschutz in Europa und in anderen Erdteilen, der Beitrag der Organisationen der Zivilgesellschaft zum internationalen Menschenrechts-schutz
Schwerpunkt: europäisches Verfassungsrecht, ver- Keine
standen als Recht des europäischen Staaten- und Verfassungsverbundes, Verzahnung von nationalem und
europäischem Verfassungsrecht, Konzept, Entwicklung,
Organe sowie Strukturprinzipien des Verfassungsverbundes, Verfassungsrechtsvergleichung
Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung auf dem
Keine
Gebiet des Öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung
der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsver-gleichung,
Untersuchung zentraler Institutionen des modernen Verfassungs- und Verwaltungsrechts aus der komparativen
Perspektive, Schwerpunkt: Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im System der Gewalten-teilung, die Funktion der Grundrechte für die Entwicklung der pluralistischen Demokratie sowie die Weiterent-wicklung des
Verwaltungsrechtsschutzes und der Kontrolle des Verwaltungshandelns im Lichte des modernen Rechtsstaatsverständnisses
311
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
1 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Deutsches, europäisches und internationales öffentliches Wirtschaftsrecht
Einführung in
Keine
Grundlagen der Rechtsordnung (einschließlich Rechtset- Keine
das Umweltzung; Verwaltungsorganisation, Verwaltungs-verfahren;
recht
Rechtsschutz), Mediation, Prinzipien des Umweltrechts,
Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Gefahr-stoffrecht (Düngemittel-, Pflanzenschutz-, Futtermittel-, Tierarzneimittel-,
Lebensmittelrecht), Tierschutzrecht, Gentechnikrecht,
Umwelthaftungsrecht, Umweltstraf-recht, Raumordnungsund Landesplanungsrecht, Bau-recht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht,
Gewässerschutzrecht, Einfüh-rung in die englische Terminologie des Umweltrechts
Umweltrecht
Staatsrecht II
Umweltrecht AT (Prinzipien, Instrumente, Rechtsschutz), Keine
Immissionsschutz- und Anlagenrecht (BImSchG)
Kreis-laufwirtschafts (KrW-/AbfG)
tzrecht,
europarechtlichen Bezügen
Besonderes
VerwaltungsSpezielle Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts,
Keine
Wirtschaftsrecht I
etwa: Energiewirtschaftsrecht, Gewerberecht, Handverwaltungswerks
recht
Personenbeförderungsrecht, Güterverkehrsrecht, sons-
DeutStaatsrecht II
sches/europäis
ches Wirtschaftsverfassungs- und
–verwaltungsrecht
Wirtschaftsverfassung nach dem Grundgesetz (wirtKeine
schaftsrelevante Grundrechte, gesamtwirtschaftliches
Gleichgewicht, Globalsteuerung),
V (Grundfreiheiten,
EGWettbewerbsregeln, Währungsunion/Stabilitätspakt),
Grundzüge des GATT/WTO-Pakts, Organisation/Instrumentarium der Wirtschaftsverwaltung, Staatliche
Wettbewerbsteilnehmer (öffentliche Unternehmen),
Staatliche Wirtschafts-förderung (Subventionsrecht),
312
Referat und
schriftliche Arbeit, 15 – 20
Seiten
8C
4 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
staatliche Wirtschaftsüber-wachung (u.a. Regulierungsrecht), Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht
Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der
Keine
WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht
rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht
zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz
auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,
materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung
und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel,
Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als
Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge
zum den Menschenrechten und Sozialstandards
Cases and De- Int. und europ.
Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirt- Keine
velopments in
Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational
schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law
je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen,
die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank
behandelt werden
Grundlagen des Rechts
Deutsche
Keine
Schwerpunkte der Entwicklung des Rechts in DeutschKeine
Rechtsgeland: vom Frühmittelalter, beginnend mit den Rechten
schichte
des Fränkischen Reichs (seit 500) bis zum Spätmittelalter, Veränderungen durch die Rezeption des römischen
Rechts in Deutschland an der Wende zur Neuzeit, Entwicklung des Rechts in der Neuzeit bis zur Gegenwart
mit Schwerpunkten auf der Geschichte des Privat- und
Strafrechts, Übungen zum Umgang mit historischen
Rechtsquellen anhand exemplarischer Quellen
Römische
Keine
Entwicklung des Rechts in der römischen Antike von sei-
313
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
4C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsgeschichte (Entstehung und
Fort-wirkung
des erfolgreichsten
Rechtssystems
der Welt
Deutsche
Rechtsgeschichte
(Vertiefung)
Kolloquium zur
Lektüre rechtshisto-rischer
Texte (Digestenexe-gese)
nen Anfängen in den Ackerbausiedlungen Latiums über
seine reiche, von grundsätzlichen Kontroversen belebte
rechtswissenschaftliche Entfaltung bis zur abschließenden Gesetzgebung des Kaisers Justinian, Wiederaufnahme (Rezeption) des römischen Rechts in Europa von Bologna, wo es seit dem Ende des 11. Jh. zu
einer an einer Universität erforschten und gelehrten Wissenschaft wird, bis hin zur europäischen Moderne, in deren heutiger Phase das römische Recht in den grundlegenden Lehren der modernen Privatrechtsgesetzbücher und der sie anwendenden und fortentwickelnden
forensischen und akademischen Jurisprudenz fortlebt
Deutsche
Rechtsgeschichte
Römische
Rechtsgeschichte (Entstehung und
Fortwirkung des
erfolgreichsten
Rechtssytems
der Welt)
Privatrechtsge- Römische
schichte der
RechtsgeNeuzeit
schichte (Entstehung und
Fortwirkung des
erfolgreichsten
Rechtssytems
der Welt) oder
Deutsche
Minuten
2 SWS
Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Behandlung exemplarischer Quellen aus den Digesten,
Keine
Textinterpretationen (keine Übersetzungen), thematische
Schwerpunkte: Bereiche, die auch für die Vergleich mit
dem geltenden recht besonders fruchtbar sind (Rechtsgeschäftslehre, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht, Sachenrecht)
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
vertiefte Behandlung der Entwicklung des Europäischen Keine
Privatrechts seit der Rezeption des römischen Rechts an
der Wende zur Neuzeit; Schwerpunkte: Verwissenschaftlichung des Privatrechts als gesamteuropäische Erscheinung sowie die neuere deutsche Privatrechtsgeschichte
des 19. und 20. Jahrhunderts (Historische Rechtsschule,
Entstehungsgeschichte des BGB, Entwicklung des Privatrechts im 20. Jahrhundert)
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
vertiefte Behandlung ausgewählter Bereiche der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen
Neuzeit
314
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Allgemeine
Staatslehre
Verfassungsgeschichte der
Neuzeit
Rechtsgeschichte
Keine
Keine
Einführung in
Keine
die Rechts- und
Sozialphilosophie
Geschichte der Keine
Erscheinungsformen des Staates in historischer und ver- Keine
gleichender Sicht: Charakteristika des Staates, Typologie der Regierungssysteme, Legitimität, Grundelemente
demokratischer Regierungssysteme wie Volkssouveränität und Repräsentation, die staatlichen (Parlament, Regierung, Gerichte etc.) und gesellschaftlichen (Parteien,
Verbände. Medien etc.) Machtträger im politischen Prozess, die föderative und internationale Dimension des
Staates
die Entwicklung der Verfassung des Hl. Römischen Rei- Keine
ches von 1495-1806 und die gleichzeitige Heraus-bildung
des Territorialstaats bis zum Absolutismus, die Entwicklung vom Deutschen Reich bis zur Reichsverfas-sung
1871, die Grundzüge des Konstitutionalismus im 19. Jh.,
Weimarer Republik, „Drittes Reich“ sowie die Verfassungsentwicklung in Deutschland von 1945-89
Klausur, 120
Minuten
Begriff der Rechtsphilosophie: Rechtsethik, RechtsKeine
theorie, Juristischer Methodenlehre und Geschichte der
Rechtsphilosophie; Rechtsethik als Frage nach der Gerechtigkeit des positiven Rechts; exemplarische Anwendungsfelder: die Gerechtigkeit staatlicher Strafe, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Gerechtigkeit der internationalen Ordnung, ziviler Ungehorsam und Widerstand, Regelungen der Bioethik, etwa der Embryonenforschung, des Schwangerschaftsabbruchs, der Euthanasie etc.; Rechtstheorie: Analyse der fundamentalen
Strukturen des Rechts, bspw. seine System- und Institutionenbildung, seine Begriffsprägung, seine Sprachverwendung, seine Erkenntnisgewinnung, seine Normlogik und seine Handlungstheorie
u. a. Behandlung folgender Autoren: Platon, Thomas von Keine
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Klausur, 120
4C
315
4C
2 SWS
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft
Rechtsphilosophie
Theorie und
Methoden des
Rechts
Keine
Aquin, Aristoteles, Hobbes, Pufendorf, Locke, Rousseau,
Kant, Hegel, Rawls
grundsätzliche Fragen der Methodenlehre: Auslegung,
Keine
Analogie, Lückenfüllung und Rechtsfortbildung durch den
Richter, rechtstheoretische Probleme: Fragen nach den
Quellen des Rechts, der Geltung des Rechts, dem Unterschied des Rechts zu anderen gesellschaftlichen Phänomenen wie Moral und Politik sowie sozialen Phänomenen
der Gesellschaft, der Analyse der Rechtsnorm und der
rechtslogischen Schlussverfahren sowie dem Verhältnis
von Recht und Gerechtigkeit
316
Minuten
2 SWS
Klausur, 120
Minuten
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH RELIGIONSWISSENSCHAFT
Modulkatalog im Fach „Religionswissenschaft“ (RW)
B.A. Fachwissenschaftliche Module (insgesamt 66 C)
Pflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Einf. in das wiss. Arbeiten:
Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, Recherchieren und
Präsentieren
001
Historisches Basismodul*
Religionsgeschichte
(Orientierungsmodul)
(WS)
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Keine
(Immatrikulation)
Historisches Proseminar: (mit Kurzreferat)
Historische und inhaltliche Grundkenntnisse zur religiösen Tradition
und Praxis von „Weltreligionen“ und exemplarischen Neuen Religiösen Bewegungen
Art der Prüfungsleistung
unbenot. Kurzreferat
11 C
PS-Arbeit
(ca. 15 S.)
V Einf. in das Christentum:
Grundkenntnisse zum Christentum: Kanon, Geschichte, Traditionen,
Grundlehren und wichtige Personen
Klausur
( 2h )
317
Umfang
(6 SWS)
plus
2 C SQ
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
002
Importmodul
Keine
Grundlagen
Kulturanthropologie
und Kulturtheorie
(Immatrikulation)
(WS + SS)
003
Systematisches
Basismodul
Religionswissenschaft
Keine
(Immatrikulation)
V Einf. in die Kulturanthropologie
Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien
der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie
V Kulturtheorien
Grundlagen der Kulturtheorie, Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug
von Kulturtheorien auf gesellschaftliche Problemlagen
Systematisches Pros.: (mit Kurzreferat)
Disziplingeschichtliche und methodische Grundorientierung; zentrale fachliche Perspektiven in der RW
Üb Terminologiekurs: (m. Kurzreferat)
Klärung von Grundbegriffen der RW
5C
(4 SWS)
Klausur
(60-90 min)
Essay
(ca. 10 S.)
7C
(4 SWS)
(SS)
V (historisches Thema) WS
Religionshistorische Kenntnisse bzgl. Azteken, Buddhismus, Neue
Religionen, Europ. Religionsgeschichte o.ä.
004
Aufbaumodul
Religionswissenschaft 1
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
Religionswissen-
Abschluss der
Pflicht-module
001 – 004
6C
Kenntnis zentraler kanonischer Texte: Entstehung, Kontext, Bedeutung (A: Hinduismus + Islam/ B: Buddhismus)
oder
V Systematisches Thema
20 min mdl.
Modulabschlussprüfung
SS
Materiale Konkretisierung der vergleichendreligionswissenschaftlichen Perspektive
(WS+SS)
Aufbaumodul
005
Üb Lektüre Heiliger Schriften (A/B) WS
Klausur
(2 h) zur hist. Vorl.
V (historisches Thema) WS
Religionshistorische Kenntnisse bzgl. Azteken, Buddhismus, Neue
Religionen, Europ. Religionsgeschichte o.ä.
318
(6 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
schaft 2
(WS [+ SS])
7C
Üb Lektüre Heiliger Schriften (A/B) WS
Kenntnis zentraler kanonischer Texte: Entstehung, Kontext, Bedeutung (A: Hinduismus + Islam/ B: Buddhismus)
oder
andere Übung Rw
--------------------------------------------------------
(6 SWS)
20 min mdl.
V/S/Üb – 1 aus dem Lehrangebot
Modulabschlusszu einem systematischen Thema der Religionsforschung  exemp- prüfung
larische Verbreiterung der religionswiss. Kenntnisse WS oder
SS
(oder 2h-Klausur )
Wahlmodule
(2. Studienjahr: 3 Wahlmodule = 18 C // 3. Studienjahr: 2 Module = 12 C)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Empfohlenes WM 006
(vgl. 009)
Grundlagen islamische
Religion 1
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
V Religion des Islams bzw. Geschichte und Kultur des Islams I
(alternierend)
Grundkenntnisse in islamischer Religion bzw. Religionsgeschichte
V Islamisches Recht
Grundkenntnisse zur Entwicklung des islamischen Rechts
(WS + SS)
Empfohlenes WM 007
Judentum
Abschluss der
Exemplarische Kenntnis der Quellen jüdischer Schriftauslegung sowie
Module 001 +
der Feste und Gebräuche verschiedener gegenwärtiger Strömun002 (1. Jahr)
gen im Judentum.
319
Art der Prüfungsleistung
Klausur
(60 min)
Umfang
6C
(4 SWS)
Klausur
(60 min)
6C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
(WS + SS)
Sem Jüdische Schriftauslegung WS
Essay
(ca. 7 S.)
(4 SWS)
Sem Jüdische Feste & Gebräuche SS
Klausur
(60 min)
Empfohlenes WM 008
Grundkonzeptionen
indischer Religionen
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
(WS oder SS)
WM 009
Religionen
des Alten
Orients
(alle 4 Sem.)
S Mesopotamische Götter und Götterkulte
Essay
Erwerb eines Überblicks über die Götterwelt Mesopotamiens in
(10 S.)
Bild und Schrift. Exemplarische Einblicke in das Kultgebaren einiAbschluss der
ger Städte und Länder und in Privatkulte. Informationen über die
Module 001 +
und
politisch-religiösen Funktionen der Götter und das Weltbild einiger
002 (1. Jahr)
Völker des Alten Orients
Klausur
(60 min)
WM 010
Grundlagen islamische Religion 2
(WS / SS)
V Grundkonzeptionen indischer Religionen –oder – Indische Religionen
Profunder Überblick über Grundkonzeptionen indischer Religionen
oder über diese Religionen selbst
Klausur
(60 min)
Pros Gottesvorstellungen – oder – Jenseitsvorstellungen indischer Religionen
Erwerb von Detailkenntnissen zu den Gottesvorstellungen
oder den Seelen- und Jenseitsvorstellungen
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
V Geschichte und Kultur des Islams I oder Die Religion des Islams
Klausur
(alternierend; vgl. 005)
(60 min)
Grundkenntnisse in islamischer Religion bzw. Religionsgeschichte
V Geschichte und Kultur des Islams II
Grundkenntnisse der islamischen Geschichte von 1500 bis zur
Gegenwart
320
6C
(4 SWS)
6C
(4 SWS)
6C
(4 SWS)
Klausur
(60 min)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
WM 011
Abschluss der
Einf. in die iranischen
Module 001 +
Religionen
002 (1. Jahr)
(alle 4 Sem.)
S Einführung in die Religionen der iranischen Völker
Überblickskenntnisse zu wichtigsten Aspekten der iranischen Religionsgeschichte (Zoroastrismus, Schi’a, Yezidismus usw.)
Referat
6C
(4 SWS)
Referat
V Einführung in das NT (WS)
WM 012
Einführung
in die Bibel (NT+AT)
S Einführung in die Iranische Geschichte
Erwerb von Überblickskenntnissen zur Geschichte der iranischen
Völker
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
V Einführung in das AT (SS)
Aufbau und Inhalt der Bibel (NT und AT); Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen; Nachweis der Kenntnisse in einer Modulabschlussklausur
Klausur
(2h)
6C
(6 SWS
(WS + SS)
WM 013
V Kirchengeschichte im Überblick I (WS)
Kirchengeschichte
im Überblick
V Kirchengeschichte im Überblick II (SS)
Grund- und Überblickskenntnisse zur Kirchengeschichte: Personen, theologische Themen, Texte, Epochen und Perspektiven
(plus je eine Klausur)
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
(WS + SS)
WM 014
Christliche Kulturen
des Orients
(WS)
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
S Die christlichen Kulturen des Orients
Kenntnisse zur Geschichte der christlich-orientalischen Kulturen,
der jeweiligen Literaturgeschichte der christlich-orientalischen
Sprachen und der diese Kulturen prägenden Kirchen. Aneignung
fachwissenschaftlicher Begrifflichkeiten (Referat)
Üb Exkursion (mit thematischen Anteilen)
Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel. Ausbildung der Fähigkeit, konfessionelle und kulturelle grenzen zu erfassen
321
Klausur
(1h)
6C
Klausur
(1h)
(4 SWS)
Referat
6C
(4 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
WM 015
Orthodoxe Kirchen
Abschluss der
Module 001 +
002 (1. Jahr)
(SS)
S Die orthodoxen Kirchen
Überblickskenntnisse zur Konfessionskunde und Symbolik der orthodoxen Kirchen. Erfassen besonderer Erscheinungsformen ostModulabschlusskirchlicher Spiritualität (Ikonen, Herzensgebet) und ostkirchlichen
klausur
Denkens (Religionsphilosophie, Dogmatik, Terminologie).
(60 min)
Üb Exkursion (mit thematischen Anteilen)
Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel. Ausbiloder
dung der Fähigkeit, ekklesiale Vollzüge in ihrem Sitz im Leben und
ihrer historischen Genese zu erfassen.
ausgearb Referat
Verbreiterung der rw. Kenntnisse im Rahmen besonderer Lehrangebote
(z.B. aktuelle Lehraufträge oder Importe: Einführung in die altägyptische
Religion, hellenistische oder altorientalische Religionsgeschichte, religionsethnologische Konkretionen, Religionssoziologie u.ä.)
WM 016
Aktuelle
religionswiss. Themen
(WS / SS)
Abschluss der
Pflicht-module
001 – 004
Beinhaltet eine oder zwei Lehrveranstaltungen gemäß Konkretisierungen im Jahresplan ( Aushang)
V/Üb/Sem – 1 –
[ V/Üb/Sem – 2 – ]
oder zus. schr. Hausarbeit (20 S.) zu 1
(4 SWS
Je eine
mdl. Prüfung,
Klausur oder Kurz- 6 C
referat/Essay
(bei 2 LV)
(2 oder 4
SWS)
– oder –
1 Nachweis wie
oben plus eine
Hausarbeit
(wenn nur eine
LV)
322
6C
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft
Zusatzmodule für Religionswissenschaft im Profil„fachwissenschaftlliche Vertiefung“ 18 C
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
WM017
Art der Prüfungsleistung
In der Regel zwei Semester lang
Klassische religionserschließende Philo- Zulassung ins
logie
2. Studienjahr
oder
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Klassisches Sanskrit, Pali, Nahuatl, Arabisch, Latein (Kl. Latinum),
Hebräisch, Griechisch, Arabisch, o.ä.
Wird in den jew.
Kursangeboten
geregelt
Umfang
12 C
obligatorisch
(mind. 4
SWS)
 siehe obige Liste der WPM
2 weitere WPM
018
Vertiefungsmodul
Religionswissenschaft
Sem (hist. oder syst.) Thema
Abschluss der (ggf. auch Übung)
Pflicht-module
Vertiefung der Kompetenzen und Kenntnisse im Rahmen eines schriftliche Haus001 – 004
rw Seminars oder einer Übeung. Selbständige Exploration einer arbeit
rw. Fragestellung in einer umfangreicheren wiss. Hausarbeit (ca. (ca. 25 S.)
25 S.)
323
6C
(2 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ROMANISCHE PHILOLOGIE
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
Kerncurriculum (66 C)
 Optionalbereich (18 C) für sprachpraktische Lehrveranstaltungen der Sprache 2
 Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch.
Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden.
 Das Fach Romanistik kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert
werden. Das Fach Romanistik kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert werden.
 Bei Wahl des Studiengangs Romanistik können die gewählten Sprachen (Sprache 1 und 2) nicht als einzelnes nichtlehramtbezogenes Studienfach gewählt werden.
WAHLPFLICHTMODULE:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul B1a
Einführung Sprache 1
Französisch
Orientierungsmodul
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
keine
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und An-
324
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.), Prüfungsgespräch (ca. 10
Min.)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Landeswissenschaft
Modul B1b
Einführung Sprache 1
Spanisch
Orientierungsmodul
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
wendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
französischen Literatur.
keine
keine
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur
9C
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
spanischsprachigen Literatur.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Landeswissenschaft
Modul B1c
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Frankreichs
und/oder eines französischsprachigen Landes oder einer französischsprachigen Region.
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Spaniens
bzw. Hispanoamerikas
Teilmodul 1 Einführung in die
325
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Einführung Sprache 1
Italienisch
Orientierungsmodul
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft.
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
italienischen Literatur.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Landeswissenschaft
Modul B1d
Einführung Sprache 1
Portugiesisch
Orientierungsmodul
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
keine
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Italiens
und/oder einer italienischsprachigen
Region
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und An-
326
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Klausur
(120 Min.), mündliche
Prüfung (30 Min.)
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Hausarbeit (12 Seiten)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Landeswissenschaft
Modul B2a
Einführung Sprache 2
Französisch Teilmodul 1: Einführung in
die Sprachwissenschaft
wendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
portugiesischen Literatur.
keine
keine
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.), Prüfungsgespräch (ca. 10
Min.)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur
9C
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
französischen Literatur.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Landeswissenschaft
Modul B2b
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Portugals
bzw. Brasiliens
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Frankreichs
und/oder eines französischsprachigen Landes oder einer französischsprachigen Region.
Teilmodul 1 Einführung in die
327
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Einführung Sprache 2
Spanisch
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft.
Einführung in die
Landeswissenschaft
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Landeswissenschaft
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Klausur
(120 Min.), mündliche
Prüfung (30 Min.)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
spanischsprachigen Literatur.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Modul B2c
Einführung Sprache 3
Italienisch
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.)
keine
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Spaniens
bzw. Hispanoamerikas
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
328
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Anleitung an geeigneten Texten der
italienischen Literatur.
Modul B2d
Einführung Sprache 2
Portugiesisch
Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft
keine
keine
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 3. Hausarbeit (12 Seiten)
9C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Teilmodul 3:
3C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur
(90 Min.)
Teilmodul 2: Prüfungs-
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden,
Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter
Anleitung an geeigneten Texten der
portugiesischen Literatur.
Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft
Einführung in die
Landeswissenschaft
Modul A1a
Aufbaumodul
Sprachpraxis Sprache
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Italiens
und/oder einer italienischsprachigen
Region
Teilmodul 1 Einführung in die
Sprachwissenschaft
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft.
keine
Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Portugals
bzw. Brasiliens
Teilmodul 1 und 2:
Ziel dieses Moduls ist es, auf der
Grundlage des Europäischen Refe-
329
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
1 Französisch
Teilmodul 1: Traduction
Teilmodul 2: Langue
et civilisation
Modul A1b
Aufbaumodul
Sprachpraxis Sprache
1 Spanisch
Teilmodul 1: Español
V
Teilmodul 2: Español
VI
renzrahmens (Niveau C1 im Bereich
des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen)
die vier Fertigkeiten (Hören, Lesen,
Sprechen und Schreiben) – möglichst in Verbindung mit einem landeskundlichen Thema – zu üben und
zu einer selbstständigen Sprachverwendung zu gelangen; weiterhin soll
dieses Modul Grundlagen der
Sprachmittlung vertiefen und eine
Sprachbewusstheit bei den Studierenden entwickeln.
keine
Teilmodul Español V
Übung der vier Fertigkeiten (Hören,
Lesen, Sprechen und Schreiben) zur
Weiterentwicklung der mündlichen
und schriftlichen Rezeptions- und
Produktionskompetenzen. Auf der
Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau C1 im Bereich
des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen)
können die Studierenden ein breites
Spektrum anspruchsvoller, längerer
Texte verstehen und auch implizite
Bedeutungen erfassen, die Sprache
im gesellschaftlichen, beruflichen
und ausbildungsbezogenen Leben
wirksam und flexibel gebrauchen,
sich klar, strukturiert und ausführlich
zu komplexen Sachverhalten schriftlich äußern und dabei verschiedene
keine
330
gespräch (10 Min.)
2C
2 SWS
Teilmodul 2:
4C
2 SWS
Teilmodul 1: schriftliche
Prüfung (75 Min.),
mündliche Prüfung (20
Min.)
Teilmodul 2: Klausur
(90 Min.)
6C
6 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Mittel zur Textverknüpfung angemessen anwenden.
Teilmodul Español VI
Dieses Teilmodul widmet sich der
Übersetzung vom Deutschen ins
Spanische. Die Studierenden sollen
die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedene Aspekte der
deutschen und spanischen Grammatik vergleichend analysieren.
Modul A1c
Aufbaumodul
Sprachpraxis Sprache
1 Italienisch
keine
Modul A1d
Aufbaumodul
Sprachpraxis Sprache
keine
In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen und
schriftlichen Ausdruck: unter der
Leitung und Moderation der Lehrenden simulieren die Studierenden
Diskussionsrunden bzw. Talk Shows
und debattieren über aktuelle italienische oder internationale politische
und gesellschaftliche Ereignisse,
fertigen dazu kurze Aufsätze an,
erarbeiten „tavole lessicali specifiche“ mit dem im Unterricht verwendeten Fachvokabular.
Die Studierenden wählen nach
Rücksprache mit der Modulverantwortlichen aus dem Lehrangebot der
philosophischen Fakultät eine beliebige LV mit italianistischem Schwerpunkt. In der mündlichen Prüfung
sollen u.a. die Themen dieser LV
ausführlich vorgestellt werden.
Teilmodul Conversação (Konversation)
Einübung der vier Fertigkeiten (Hö-
keine
Modulprüfung: Klausur
(120 Min.), mündliche
Prüfung (15 Min.),
Kurzreferat (15 Min.)
6C
4 SWS
keine
Teilmodul 1: Referat
(15 Min.)
Teilmodul 2: Klausur
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
331
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
1 Portugiesisch
Teilmodul 1: Conversação (Konversation)
Teilmodul 2: Tradução e Gramática
(Übersetzung und
Grammatik)
Modul A2a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 1 Französisch
Modul A2a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 1 Spanisch
ren, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau C1 im
mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf der Beherrschung freier
Diskussionsbeiträge zu Themen zu
Portugal und zu den anderen portugiesischsprachigen Ländern.
Sprachliche Sicherheit (schriftlich
und mündlich) im Umgang mit landeskundlichen und fachspezifischen
Themen.
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1a
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1b
Teilmodul Tradução e Gramática
(Übersetzung und Grammatik)
Dieses Teilmodul widmet sich der
Übung von Techniken der Übersetzung. Die Studierenden sollen die
Technik des Übersetzens praktisch
üben, den Wortschatz erweitern und
verschiedene Aspekte der deutschen und portugiesischen Grammatik vergleichend analysieren.
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft.
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen
Sprachwissenschaft
(90 Min.)
:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
332
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Modul A2a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 1 Italienisch
Modul A2a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 1 Portugiesisch
Modul A3a
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 2 Französisch
Modul A3b
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 2 Spanisch
Modul A3c
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 2 Italienisch
Modul A3d
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft
Sprache 2 Portugiesisch
Modul A4a
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Französisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1c
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen
Sprachwissenschaft
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2a
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft.
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2b
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen
Sprachwissenschaft
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen
Sprachwissenschaft
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
keine
Modulprüfung: Referat
(ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der französischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in prakti-
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1d
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2c
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2d
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1a
333
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
scher und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
Modul A4b
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Spanisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1b
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der spanischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A4c
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Italienisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1c
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A4d
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Portugiesisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1d
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch
das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche
oder eines Werkes mit dem Ziel,
durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung
damit eine höhere fachliche Kompe-
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
334
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
tenz in praktischer und theoretischer
Hinsicht zu entwickeln.
Modul A5a
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Französisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2a
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der französischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A5b
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Spanisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2b
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der spanischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A5c
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Italienisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2c
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das
angeleitete literaturwissenschaftliche
Aufarbeiten einer Epoche oder eines
Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und
Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in prakti-
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
335
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
scher und theoretischer Hinsicht zu
entwickeln.
Modul A5d
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Portugiesisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2d
Vertiefung und Verbreiterung der
kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch
das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche
oder eines Werkes mit dem Ziel,
durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung
damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer
Hinsicht zu entwickeln.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A6a
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 1 Französisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1a
Vertiefung der historischen Kenntnisse zu Frankreich und französischsprachigen Ländern und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb
grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A6b
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 1 Spanisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1b
Vertiefung der historischen Kenntnisse spanischsprachiger Länder
und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische
Forschung kritisch zu beurteilen.
Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A6c
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 1 Italienisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1c
Vertiefung der historischen Kenntnisse Italiens und italienischsprachiger Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
336
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
Forschung kritisch zu beurteilen.
Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
Modul A6d
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 1 Portugiesisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B1d
Vertiefung der historischen Kenntnisse portugiesischsprachiger Länder und Regionen anhand eines
konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A7a
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 2 Französisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2a
Vertiefung der historischen Kenntnisse zu Frankreich und französischsprachigen Ländern und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb
grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A7b
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 2 Spanisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2b
Vertiefung der historischen Kenntnisse spanischsprachiger Länder
und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische
Forschung kritisch zu beurteilen.
Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
Modul A7c
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 2 Italienisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2c
Vertiefung der historischen Kenntnisse Italiens und italienischsprachiger Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische
Forschung kritisch zu beurteilen.
Erwerb grundlegender geschichts-
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
337
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie
wissenschaftlicher Kenntnisse.
Modul A7d
Aufbaumodul Landeswissenschaft
Sprache 2 Portugiesisch
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls B2d
Vertiefung der historischen Kenntnisse portugiesischsprachiger Länder und Regionen anhand eines
konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
keine
Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten)
7C
2-4 SWS
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, A1, A2, A4 und A6 (45 C) müssen abgeschlossen sein.
338
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH RUSSISCH
1. KERNCURRICULUM (66 C + 3 C AUS FACHDIDAKTIK BZW. NICHTSCHULISCHER VERMITTLUNGSKOMPETENZ):
Pflichtmodule (63 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1
ORIENTIERUNGSMODUL
„Basismodul Slavische Philologie“
(Teilmodul 1: Einführungsvorlesung
Teilmodul 2: Arbeitstechniken)
Modul 2
ORIENTIERUNGSMODUL
Aufbaumodul 1
"Slavistische
Sprachwissenschaft"
Keine
Grundinformationen über den
slavischsprachigen Kulturraum,
wissenschaftliche Arbeitstechniken für Slavisten Protokollieren.
Keine
Einführung in die grundlegenden
Fragestellungen und Methoden
der slavistischen Sprachwissenschaft
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1&2: je 1
Klausur zu je 90 Min.
6C
3 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
1 SWS
Keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
339
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch
Modul 4
Aufbaumodul 1
"Russistische Literaturwissenschaft“
Modul 1
Modul 6 „Aufbaumodul 2 Slavistische sprachwissenschaftliche Mediävistik“
Modul 7
Aufbaumodul 3 "Literatur- und Geschichtswissenschaft" (Teilmodul
1a: „Osteuropäische Geschichte A“
oder Teilmodul 1b:
„Osteuropäische
Geschichte B“;
Teilmodul 2a: „Literaturgeschichte A“
oder Teilmodul 2b:
„Literaturgeschichte
B“
Modul 2
Modul 4
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit.
Grundkenntnisse zur Geschichte
der slavischen Sprachen unter
besonderer Berücksichtigung der
ältesten Sprachstufen / des Altkirchenslavischen
Befähigung zur Verknüpfung literaturwissenschaftlicher und historischer Fragestellungen mit Bezug auf Russland
Keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
Keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
Keine
Teilmodul 1a: Hausarbeit ca. 12 Seiten
Teilmodul 1b:
mdl. Prüfung 15 min.
Teilmodul 2a:
mdl. Prüfung 15 min.
Teilmodul 2b:
Hausarbeit ca. 12
Seiten
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
340
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch
Modul 9
Vertiefungsmodul
„Slavistische synchrone oder diachrone Sprachwissenschaft“ Teilmodul 1: Begleitveranstaltg. Vertiefung
Sprachwissenschaft
Teilmodul 2: Vertiefungsseminar
Sprachwissenschaft
Modul 10
Vertiefungsmodul
„Epoche, Gattung,
Schlüsselautor
(Russisch)“ (Teilmodul 1: Literaturgeschichtsvorlesung, Teilmodul 2:
Vertiefung Literaturanalyse Russisch)
Modul 14
Basismodul
Sprachpraxis Russisch*
Modul 6
Vertiefte Kenntnisse in einem
Teilbereich der synchronen oder
diachronen Sprachwissenschaft
Keine
Teilmodul 1:
mdl. Prüfung 10 min.
Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit von
ca. 20 Seiten
9C
4 SWS
Teilmodul 1:
3 C 2 SWS
Teilmodul 2:
6 C 2 SWS
Modul 4
Vertiefte Kenntnisse ausgew.
Epochen, Gattungen oder klassischer Autoren der russischen
Literatur in Verbindung mit
Textanalysen zu einem oder
mehreren ihrer wichtigen Autoren
Keine
Teilmodul 1:
mdl. Prüfung 10 min.
Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit von
ca. 20 Seiten
9C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
keine
Ziel ist der intensive curriculare
Erwerb aktiver und passiver
Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines
akademischen Berufskontextes.
Keine
Klausur zu 90 Min.
9C
20 SWS
341
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch
Modul 15
Aufbaumodul
Sprachpraxis Russisch*
Modul 14 oder
Einstufung
Ziel ist der intensive curriculare
Erwerb aktiver und passiver
Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines
akademischen Berufskontextes.
Keine
Klausur zu 90 Min.
6C
16 SWS
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BA-ARBEIT:
Für die Zulassung zur BA-Arbeit im Studienfach Slavische Philologie müssen 54 Credits erworben worden sein.
3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL:
Wahlpflichtmodul (6 C):
Modul 30
Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungskompetenz
Teilmodul 1: Schulische Vermittlung,
Teilmodul 2:
Nichtschulische
Vermittlung
Modul 14
Kenntnisse der grundlegenden
Methoden der Fachdidaktik des
Russischen
Keine
342
Teilmodul 1:
Hausarbeit ca. 12 S.
Teilmodul 2:
Praktikumsbericht
ca. 20 S.
6C
2 SWS u. 2 Wochen
Praktikum
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 Wochen Praktikum
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch
4. PROFIL „STUDIUM GENERALE“:
Wahlpflichtmodul (3 C):
Modul 31
Nichtschulische
Vermittlungskompetenz
Modul 14
Fertigkeiten und Kenntnisse, die
Keine
Kulturen Ost- und Ostmitteleuropas in außeruniversitäre Bereiche
zu vermitteln und als Multiplikator
für Kenntnisse über diesen Kulturraum zu wirken
Modul 16
Vertiefungsmodul
Sprachpraxis Russisch
Modul 15 oder
Einstufung
Modul 28
Basismodul korrektive Sprachpraxis
Modul 16 oder
Einstufung
Modul 29
Aufbaumodul korrektive Sprachpraxis
Modul 28
Ziel ist der intensive curriculare
Keine
Erwerb aktiver und passiver
Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines
akademischen Berufskontextes.
Ziel ist die Korrektur aktiver und
Keine
passiver Sprachkenntnisse des
Russischen sowie des Deutschen
auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes.
Ziel ist die Korrektur aktiver und
Keine
passiver Sprachkenntnisse des
Russischen sowie des Deutschen
auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes.
Wahlmodule:
343
Klausur zu 90 Min.
9C
8 SWS
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur zu 90 Min.
9C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SKANDINAVISTIK
1. KERNCURRICULUM
Pflichtmodule:
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modul 1.1
Orientierungsmodul
Basismodul "Einführung in die Skandinavistik I" (a) Altskandinavistisches PS I
„Einführung in das
Altnordische“
b) Altskandinavistische Vorlesung)
Modul 1.2
Basismodul "Einführung in die Skandinavistik II" (a) Übung zur
Kultur- und Literaturgeschichte Skandinaviens
b) Neuskandinavistisches PS I: „Einführung in die Textanalyse“
c) Neuskandinavistische Vorlesung)
Modul 2.1
Aufbaumodul „Ältere
Skandinavistik I“ (a)
keine
Grundkenntnisse des Altnordischen
(Wortschatz, Grammatik, Syntax mit
dem Ziel der Übersetzung leichter
Prosatexte).
Einblick in die altskandinavische
Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder
Epochen.
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 120
Min.
6C
5 SWS
a) 3 SWS
b) 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss
des Basismoduls "Einführung
in die Skandinavistik I"
Überblick über historische Phasen
der skandinavischen Kultur- und
Literaturgeschichte.
Textanalytische Grundfertigkeiten
anhand von Beispielen aus den
neueren skandinavischen Literaturen.
Einblick in die neuskandinavische
Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder
Epochen.
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 120 Min.
8C
6 SWS
a) 2 SWS
b) 2 SWS
c) 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
Grundkenntnisse über historische
und systematische Perspektiven der
altnordischen Literatur anhand des
keine
Modulprüfung: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca.
6C
4 SWS
a) 2 SWS
344
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Altskandinavistisches
Proseminar II: Einführung in eine der
Hauptgattungen der
altnordischen Literatur
b) Altskandinavistische Vorlesung)
„Einführung in
die Skandinavistik I“
Modul 3.1 Aufbaumodul „Neuere Skandinavistik I“
(a) Neuskandinavistisches Proseminar II:
Historische und systematische Perspektiven
b) Neuskandinavistische Vorlesung)
erfolgreicher
Abschluss: Basismodul „Einführung in die
Skandinavistik
II“
Basismodul
„Dänisch“/„Norwegi
sch“/„Schwedisc
h“
Modul 5
Freie Studien (Zusammenstellen u.
Lektüre einer Literaturliste in Absprache
mit der/dem Lehrenden)
erfolgreicher
Abschluss: Basismodul „Einführung in die
Skandinavistik
II“
Basismodul
„Dänisch“/„Norwegi
sch“/„Schwedisc
h“
intensiven Studiums einer Hauptgattung. Vertiefung der altnordischen
Sprachkenntnisse.
Erweiterte Kenntnisse über altskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter
Gattungen oder Epochen.
Grundlegende Fertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens (Techniken,
Argumentation, Darstellungsweise).
Grundkenntnisse über historische
und systematische Perspektiven der
neueren Literaturen anhand des
intensiven Studiums einer Epoche,
Gattung oder einer anderen Textgruppe.
Erweiterte Kenntnisse über neuskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter
Gattungen oder Epochen.
Erweiterte Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten.
Kenntnis kanonisierter Texte und
ausgewählter Forschungsperspektiven in einer für den Gegenstandsbereich der Skandinavistik repräsentativen Auswahl, in Ergänzung zu den
in den übrigen Modulen erarbeiteten
Gegenständen.
Eigenständige, durch Beratung begleitete Strukturierung von Themen
10-15 Seiten
b)2 SWS
keine
Modulprüfung: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca.
10-15 Seiten
6C
4 SWS
a) 2 SWS
b) 2 SWS
keine
Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung
zu 30 Min., davon 10
Min. in der Wahlsprache
7C
0 SWS
Wahlmodule:
Modul 2.2 o. 3.2
345
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 2.2
Vertiefungsmodul A
„Ältere Skandinavistik
II“ (Teilmodul 1: Forschung
Altskandinavistisches
Hauptseminar
Teilmodul 2: Vertiefung
Altskandinavistische
Vorlesung oder begleitende Übung zum
Hauptseminar)
Modul 3.2
Vertiefungsmodul A
„Neuere Skandinavistik II“ (Teilmodul 1:
Forschung
Neuskandinavistisches Hauptseminar
Teilmodul 2: Vertiefung
Neuskandinavistische
Vorlesung oder begleitende Übung zum
Hauptseminar)
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
„Ältere Skandinavistik I“
Vertiefte Kenntnisse über altskandinavische Literatur und Kultur durch
das intensive Studium historischer
Phasen, Gattungen oder anderer
Textgruppen.
Forschungsorientierte Fokussierung
auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens.
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
„Neuere Skandinavistik I“
Aufbaumodul
„Dänisch“/„Norwegi
sch“/„Schwedisc
h
Vertiefte Kenntnisse über neuskandinavische Literatur und Kultur durch
das intensive Studium historischer
Phasen, Gattungen oder anderer
Textgruppen. Forschungsorientierte
Fokussierung auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodulprüfung 1:
benotete schriftliche
Hausarbeit im Umfang
von ca. 20-25 Seiten
Teilmodulprüfung 2:
unbenotete Klausur zu
30 min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
keine
Teilmodulprüfung 1:
benotete schriftliche
Hausarbeit im Umfang
von ca. 20-25 Seiten
Teilmodulprüfung 2:
unbenotete Klausur zu
30 min.
8C
4 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
Wahlpflichtmodule:
Modul 4.1 a oder 4.1 b oder 4.1 c
Modul 4.2 a oder 4.2 b oder 4.2 c
346
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Modul 4.3 a oder 4.3 b oder 4.3 c
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 4.1 a
Orientierungsmodul
Basismodul „Dänisch“
(a) Intensivsprachkurs
„Dänisch I“
b) Sprachkurs „Dänisch II“
keine
Modul 4.1 b
Orientierungsmodul
Basismodul „Norwegisch“ (a) Intensivsprachkurs „Norwegisch I“
b) Sprachkurs „Norwegisch II“
keine
Modul 4.1 c
Orientierungsmodul
Basismodul „Schwedisch“ (a) Intensivsprachkurs „Schwedisch I“
b) Sprachkurs
„Schwedisch II“
keine
Modul 4.2 a
Aufbaumodul "Dänisch" (a) Sprachkurs
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Dänischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Norwegischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Schwedischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Dänischen.
Rezeption einfacher literarischer und
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
9C
8 SWS
a) 4 SWS
347
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
"Dänisch III"
b) Sprachkurs "Dänisch IV"
„Dänisch"
Modul 4.2 b
Aufbaumodul "Norwegisch" (a) Sprachkurs "Norwegisch III"
b) Sprachkurs "Norwegisch IV"
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
„Norwegisch"
Modul 4.2 c
Aufbaumodul
"Schwedisch" (a)
Sprachkurs "Schwedisch III"
b) Sprachkurs
"Schwedisch IV"
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
„Schwedisch"
Modul 4.3 a
Vertiefungsmodul
"Dänische Sprache/
Literatur/Kultur"
(Teilmodul 1: Dänische Sprache: Oberkurs „Dänisch“
Teilmodul 2 A: Dänische Literatur: Dänischer Literaturkurs
o. Teilmodul 2 B:
Dänische Kultur: Dänischer Landeskundekurs)
Modul 4.3 b
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
"Dänisch"
erfolgreicher
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Norwegischen.
Rezeption einfacher literarischer und
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Schwedischen.
Rezeption einfacher literarischer und
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Vertiefte mündliche und schriftliche
Sprachkompetenz im Dänischen mit
dem Ziel der fließenden, korrekten
und situationsadäquaten Sprachverwendung.
Vertiefte Kenntnisse über die dänische Literatur anhand eines ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung
der kulturellen und landeskundlichen
Kenntnisse anhand eines ausgewählten Themas.
Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher
Form im Dänischen adäquat zu präsentieren.
Vertiefte mündliche und schriftliche
Prüfung zu 10 Min.
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
Prüfung zu 10 Min.
9C
8 SWS
a) 4 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
Prüfung zu 10 Min.
9C
8 SWS
a) 4 SWS
b) 4 SWS
keine
Teilmodulprüfung 1:
benotete Klausur zu 90
Min.
Teilmodulprüfung 2 A
u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit
schriftlicher Ausarbeitung
7C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2 A u. 2 B
4C
2 SWS
keine
Teilmodulprüfung 1:
7C
348
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Vertiefungsmodul
"Norwegische Sprache/ Literatur/Kultur"
(Teilmodul 1: Norwegische Sprache:
Oberkurs „Norwegisch“
Teilmodul 2 A: Norwegische Literatur:
Norwegischer Literaturkurs
o. Teilmodul 2 B:
Norwegische Kultur:
Norwegischer Landeskundekurs)
Modul 4.3 c
Vertiefungsmodul
"Schwedische Sprache/ Literatur/Kultur"
(Teilmodul 1: Schwedische Sprache:
Oberkurs „Schwedisch“
Teilmodul 2 A:
Schwedische Literatur: Schwedischer
Literaturkurs
o. Teilmodul 2 B:
Schwedische Kultur:
Schwedischer Landeskundekurs)
Abschluss des
Aufbaumoduls
"Norwegisch"
Sprachkompetenz im Norwegischen
mit dem Ziel der fließenden, korrekten und situationsadäquaten
Sprachverwendung.
Vertiefte Kenntnisse über die norwegische Literatur anhand eines ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung der kulturellen und landeskundlichen Kenntnisse anhand eines
ausgewählten Themas.
Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher
Form im Norwegischen adäquat zu
präsentieren.
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
"Schwedisch"
Vertiefte mündliche und schriftliche
Sprachkompetenz im Schwedischen
mit dem Ziel der fließenden, korrekten und situationsadäquaten
Sprachverwendung.
Vertiefte Kenntnisse über die
schwedische Literatur anhand eines
ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung der kulturellen und landeskundlichen Kenntnisse anhand eines
ausgewählten Themas.
Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher
Form im Schwedischen adäquat zu
präsentieren.
keine
benotete Klausur zu 90
Min.
Teilmodulprüfung 2 A
u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit
schriftlicher Ausarbeitung
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2 A u. 2 B
4C
2 SWS
Teilmodulprüfung 1:
benotete Klausur zu 90
Min.
Teilmodulprüfung 2 A
u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit
schriftlicher Ausarbeitung
7C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2 A u. 2 B
4C
2 SWS
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 44 C fachwissenschaftlichen Studiums kann
eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
349
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
3. WISSENSCHAFTSORIENTIERTES PROFIL
Optionalbereich (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.):
Modul 2.3 o. 3.3
Modul 4.4 o. 4.5
Modul 6
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 2.3
Vertiefungsmodul B
"Ältere Skandinavistik
II" (a) Altskandinavistisches Hauptseminar
b) Freie Studien
c) Altskandinavistische Vorlesung oder
begleitende Übung
zum Hauptseminar)
Modul 3.3
Vertiefungsmodul B
"Neuere Skandinavistik II" (a) Neuskandinavistisches Hauptseminar
b) Freie Studien
c) Neuskandinavistische Vorlesung oder
begleitende Übung
zum Hauptseminar)
Modul 4.4
Praxismodul "Skandi-
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumodul
„Ältere Skandinavistik I“
Vertiefte Kenntnisse über altskandinavische Literatur und Kultur durch
das intensive Studium historischer
Phasen, Gattungen oder anderer
Textgruppen.
Forschungsorientierte Fokussierung
auf eine textanalytische Fragestellung.
Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens.
Vertiefte Kenntnisse über neuskandinavische Literatur und Kultur durch
das intensive Studium historischer
Phasen, Gattungen oder anderer
Textgruppen.
Forschungsorientierte Fokussierung
auf eine textanalytische Fragestellung.
Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens.
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
„Neuere Skandinavistik I“
erfolgreicher
Abschluss des
Vertiefte passive Kenntnisse in den
neueren skandinavischen Sprachen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung
zu 20 min.
8C
4 SWS
a) 2 SWS
b) 0 SWS
c) 2 SWS
keine
Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung
zu 20 min.
8C
4 SWS
a) 2 SWS
b) 0 SWS
c) 2 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotetes Referat zu 20
5C
2 SWS
350
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
navische Sprachen
und Landeskunde" (a)
Blockseminar zum
kontrastiven Vergleich
der skandinavischen
Sprachen
b) mehrtägige Exkursion nach Skandinavien mit begleitender Übung)
Modul 4.5
Vertiefungsmodul
„Skandinavische
Sprachen und Landeskunde - kontrastiv“
(a) Blockseminar zum
kontrastiven Vergleich
der skandinavischen
Sprachen
b) Landeskundekurs
in einer anderen
Sprache als der
Wahlsprache)
Modul 6
Vertiefungsmodul
„Wissenschaftliche
Diskussion“ (Teilmodul 1: Neuerscheinungen: Kolloquium
„Literarische“ oder
„Wissenschaftliche
Neuerscheinungen“
Teilmodul 2: Forschungsprojekte:
Kolloquium „Forschungsprojekte der
Aufbaumoduls
„Dänisch" /
„Norwegisch“ /
„Schwedisch“
durch systematischen Sprachvergleich und intensives Training im
sprachenübergreifenden Dialog.
Praktische Erfahrungen mit skandinavischen Kulturen und Sprachen
vor Ort. Erprobung der erworbenen
sprachlichen und kulturellen Kompetenzen.
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls
„Dänisch" /
„Norwegisch“ /
„Schwedisch“
Vertiefte passive Kenntnisse in den
neueren skandinavischen Sprachen
durch systematischen Sprachvergleich und intensives Training im
sprachenübergreifenden Dialog.
Vertiefte landeskundliche Kenntnisse
in einer Sprache, die nicht die Wahlsprache ist
erfolgreicher
Abschluss: Aufbaumodule „Ältere SKandinavistik I“ und
„Neuere Skandinavistik I“
Fachwissenschaftliche Kompetenz
zur Diskussion neuerer literarischer
oder wissenschaftlicher Texte, Auseinandersetzung mit neueren Theorien der Literatur- und Kulturwissenschaften
Fähigkeit zur Reflexion über Forschungspositionen und über angewandte Methoden und Theorien.
Fähigkeit zur Vermittlung und Diskussion von eigenen Forschungsergebnissen im mündlichen Vortrag.
min. in der Wahlsprache
a) 1 SWS
b) 1 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotetes Referat zu 20
min. in der Wahlsprache
5C
3 SWS
a) 1 SWS
b) 2 SWS
keine
Teilmodulprüfung 1:
benotetes Referat zu
30 min.
Teilmodulprüfung 2:
benotetes Referat zu
30 min.
5C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
2C
2 SWS
351
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Studierenden“ )
4. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL
Optionalbereich (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.):
Variante A: Skandinavische Sprachen Modul 4.1 a u. 4.2 a oder 4.1 b u. 4.2 b oder 4.1 c u. 4.2 c
Variante B: Skandinavistik für Nichtskandinavisten Modul 1.3 u. 4.1 a oder 4.1 b oder 4.1 c
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 4.1 a
Orientierungsmodul
Basismodul „Dänisch“
(a) Intensivsprachkurs
„Dänisch I“
b) Sprachkurs „Dänisch II“
keine
Modul 4.1 b
Orientierungsmodul
Basismodul „Norwegisch“ (a) Intensivsprachkurs „Norwegisch I“
b) Sprachkurs „Norwegisch II“
keine
Modul 4.1 c
Orientierungsmodul
Basismodul „Schwedisch“ (a) Intensivsprachkurs „Schwe-
keine
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Dänischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Norwegischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Elementare produktive und rezeptive
Sprachkenntnisse im Schwedischen.
Systematische Kenntnisse der
grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschat-
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90
Min.; unbenotete
mündliche Prüfung zu
10 Min.
9C
10 SWS
a) 6 SWS
b) 4 SWS
352
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
disch I“
b) Sprachkurs
„Schwedisch II“
Modul 4.2 a
Aufbaumodul "Dänisch" (a) Sprachkurs
"Dänisch III"
b) Sprachkurs "Dänisch IV"
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
„Dänisch"
Modul 4.2 b
Aufbaumodul "Norwegisch" (a) Sprachkurs "Norwegisch III"
b) Sprachkurs "Norwegisch IV"
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
„Norwegisch"
Modul 4.2 c
Aufbaumodul
"Schwedisch" (a)
Sprachkurs "Schwedisch III"
b) Sprachkurs
"Schwedisch IV"
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls
„Schwedisch"
Modul 1.3
Basismodul "Grundzüge der Skandinavistik" (Teilmodul 1:
Altnordisch: Altskandinavistisches Proseminar I „Einführung
in das Altnordische“
keine
zes. Sprachliche Mittel, um einfache
mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Dänischen.
Rezeption einfacher literarischer und
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Norwegischen.
Rezeption einfacher literarischer und
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Erweiterte schriftliche und mündliche
Sprachkompetenz im Schwedischen.
Rezeption einfacher literarischer und
pragmatischer Texte. Erweitertes
Sprachregister, um ein breiteres
Spektrum von Sprachfunktionen
realisieren und auf sie reagieren zu
können.
Grundkenntnisse des Altnordischen
(Wortschatz, Grammatik, Syntax mit
dem Ziel der Übersetzung leichter
Prosatexte). Überblick über historische Phasen der skandinavischen
Kultur- und Literaturgeschichte.
Textanalytische Grundfertigkeiten
anhand von Beispielen aus den
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
Prüfung zu 10 Min.
9C
8 SWS
a) 4 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
Prüfung zu 10 Min.
9C
8 SWS
a) 4 SWS
b) 4 SWS
keine
Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.;
benotete mündliche
Prüfung zu 10 Min.
9C
8 SWS
a) 4 SWS
b) 4 SWS
keine
Teilmodul 1: unbenotete Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 2: benotete
Klausur zu 90 Min.
9C
7 SWS
Teilmodul 1:
4C
3 SWS
Teilmodul 2:
5C
4 SWS
353
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik
Teilmodul 2: Kulturund Literaturgeschichte:
Übung zur Kultur- und
Literaturgeschichte
Skandinaviens,
Neuskandinavistisches PS I: Einführung in die Textanalyse)
neueren skandinavischen Literaturen.
354
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SLAVISCHE PHILOLOGIE
1. KERNCURRICULUM (66 C):
Pflichtmodule (36 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1
ORIENTIERUNGSMODUL
„Basismodul Slavische Philologie“
(Teilmodul 1: Einführungsvorlesung
Teilmodul 2: Arbeitstechniken)
Modul 2
ORIENTIERUNGSMODUL
Aufbaumodul 1
"Slavistische
Sprachwissenschaft"
Keine
Grundinformationen über den
slavischsprachigen Kulturraum,
wissenschaftliche Arbeitstechniken für Slavisten Protokollieren.
Keine
Einführung in die grundlegenden
Fragestellungen und Methoden
der slavistischen Sprachwissenschaft
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Teilmodul 1-2: je 1
Klausur zu je 90 Min.
6C
3 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
355
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 6
Aufbaumodul 2
„Slavistische
sprachwissenschaftliche Mediävistik“
Modul 11
Südosteuropakompetenz
Modul 2
Grundkenntnisse zur Geschichte
der slavischen Sprachen unter
besonderer Berücksichtigung der
ältesten Sprachstufen / des Altkirchenslavischen
keine
Modulprüfung: Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
Keine
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 12
Ostmitteleuropakompetenz
Modul 13
Osteuropakompetenz
Keine
Überblickswissen in Bezug auf
die bulgarische, die bosnische,
die kroatische und die serbische
Nationalkultur.
Überblickswissen in Bezug auf
die polnische und die tschechische Nationalkultur.
Überblickswissen in Bezug auf
die russische und die ukrainische
Nationalkultur.
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Keine
356
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Wahlmodule (30 C)
Es ist entweder das Modul 5 oder das Modul 7 zu belegen.
Ferner ist eine erste Slavische Sprache zu wählen aus Russisch (Module 3.1 a, 8 a, 14, 15), Polnisch (Module 3.2 a, 8 b, 17, 18), Tschechisch (Module 3.3 a, 8 d, 20, 21), Bulgarisch (3.4 a, 8 e, 22, 23) oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 a, 8 f, 24, 25). Ukrainisch ist nicht als erste Slavische Sprache wählbar.
Voraussetzung für die Sprachpraxismodule der Erstsprache ist die Einstufung durch den zuständigen Lektor/die zuständige Lektorin. Bei entsprechenden Vorkenntnissen werden statt Basis + Aufbau Sprachpraxis zwei höhere, aufeinander aufbauende Sprachpraxismodule (Aufbau + Vertiefung
oder Vertiefung + Basis Korrektur oder Basis Korrektur + Aufbau Korrektur) der gewählten Sprache im Umfang von insgesamt 15 C absolviert. Gibt
es in der gewählten Sprache keine Vertiefungsmodule, so steht das Aufbau-Korrekturmodul zur Verfügung.
Eine zweite Slavische Sprache ist zu wählen aus Russisch (Module 3.1 b, 14 a), Polnisch (Module 3.2 b, 17 a; nicht bei Erstsprache Tschechisch),
Tschechisch (Module 3.3 b, 20 a; nicht bei Erstsprache Polnisch), Bulgarisch (Module 3.4 b, 22 a; nicht bei Erstsprache Bosnisch-KroatischSerbisch), Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 b, 24 a; nicht bei Erstsprache Bulgarisch) oder Ukrainisch (Module 3.6 b, 26 a; nicht bei Erstsprache Russisch). Es können jeweils auch die entsprechenden Module 14, 17, 20, 22, 24 oder 26 absolviert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 3.1 a
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Erstsprache Russisch“
Modul 1
Modul 3.1 b
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache Russisch“
Modul 1
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang
(Credits, SWS)
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
357
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 3.2 a
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Erstsprache Polnisch“
Modul 1
Modul 3.2 b
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache Polnisch“
Modul 1
Modul 3.3 a
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Erstsprache Tschechisch“
Modul 1
Modul 3.3 b
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache
Tschechisch“
Modul 1
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der polnischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der polnischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der tschechischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der tschechischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
358
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 3.4 a
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Erstsprache Bulgarisch“
Modul 1
Modul 3.4 b
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache Bulgarisch“
Modul 1
Modul 3.5 a
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Erstsprache Bosnisch-KroatischSerbisch“
Modul 3.5 b
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache Bosnisch-KroatischSerbisch“
Modul 1
Modul 1
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bulgarischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bulgarischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bosnischkroatisch-serbischen Literatur.
Ausbau der Lesefähigkeit.
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bosnischkroatisch-serbischen Literatur.
Ausbau der Lesefähigkeit.
keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
359
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 3.6
Aufbaumodul 1
"Slavistische Literaturwissenschaft –
Zweitsprache Ukrainisch“
Modul 1
Modul 5
Aufbaumodul 2 "Literaturwissenschaftliche Komparatistik"
(2 Teilmodule sind
zu wählen aus 1.
Russisch 2. Polnisch 3. Tschechisch 4. Bulgarisch
5. Bos-nischKroatisch-Serbisch
6. Ukrainisch)
Modul 7
Aufbaumodul 3 "Literatur- und Geschichtswissenschaft" (Teilmodul
1a: „Osteuropäische Geschichte A“
oder Teilmodul 1b:
„Osteuropäische
Geschichte B“;
Teilmodul 2a: „Literaturgeschichte A“
oder Teilmodul 2b:
Modul 3
Modul 3
Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer
Funktion, Anwendung dieser
Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der ukrainischen Literatur. Ausbau der
Lesefähigkeit.
Befähigung zur innerslavistischen literaturwissenschaftlichen Komparatistik, Erkennen
und Formulieren der Spezifika
von Epochen und Nationalliteraturen
keine
Klausur zu 90 Min.
3C
2 SWS
keine
Teilmodul 1: Hausarbeit ca. 12 Seiten
Teilmodul 2: Hausarbeit ca. 12 Seiten
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
Befähigung zur Verknüpfung
literaturwissenschaftlicher und
historischer Fragestellungen
mit Bezug auf Ost- und Ostmitteleuropa
keine
Teilmodul 1a: Hausarbeit ca. 12 Seiten
Teilmodul 1b:
mdl. Prüfung 15 min.
Teilmodul 2a:
mdl. Prüfung 15 min.
Teilmodul 2b:
Hausarbeit ca. 12
Seiten
6C
4 SWS
Teilmodul 1:
3C
2 SWS
Teilmodul 2:
3C
2 SWS
360
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
„Literaturgeschichte
B“
Modul 8 a
Aufbaumodul 3 a
„Sprachwissenschaftlicher Überblick Russisch“
Modul 2
Überblickswissen zu einem
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 8 b
Aufbaumodul 3 b
„Sprachwissenschaftlicher Polnisch“
Modul 2
Überblickswissen zu einem
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 8 c
Aufbaumodul 3 c
„Sprachwissenschaftlicher Überblick Ukrainisch“
Modul 2
Überblickswissen zu einem
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 8 d
Aufbaumodul 3 d
„Sprachwissenschaftlicher Überblick Tschechisch“
Modul 2
Überblickswissen zu einem
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 8 e
Aufbaumodul 3 e
„Sprachwissenschaftlicher Überblick Bulgarisch“
Modul 2
Überblickswissen zu einem
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
keine
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Modul 8 f
Modul 2
Überblickswissen zu einem
keine
Klausur 90 Min.
3C
361
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Aufbaumodul 3 f
„Sprachwissenschaftlicher Überblick BosnischKroatisch-Serbisch“
Modul 14
Basismodul
Sprachpraxis Russisch
Modul 14 a
Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache Russisch
Modul 15
Aufbaumodul
Sprachpraxis Russisch
Modul 16
Vertiefungsmodul
Sprachpraxis Russisch
Modul 17
Basismodul
Sprachpraxis Polnisch
Modul 17 a
Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache Polnisch
Modul 18
sprachwissenschaftlichen Teilgebiet
2 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Russisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
17 SWS + Intensivk.
3 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Russisch
als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
12 SWS
Modul 14 oder
Einstufung
Aktive und passive Kenntnisse
in Russisch (Mittelstufe).
keine
Klausur 90 Min.
6C
16 SWS
Modul 15 oder
Einstufung
aktive und passive Sprachkenntnisse des Russischen auf
dem Niveau eines akademischen Berufskontextes
Grundkenntnisse in Polnisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
8 SWS
keine
Klausur 90 Min.
9C
10 SWS + Intensivk.3 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Polnisch
als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
9 SWS
Modul 17 oder
Aktive und passive Kenntnisse
keine
Klausur 90 Min.
6C
Keine
362
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Aufbaumodul
Sprachpraxis Polnisch
Modul 19
Vertiefungsmodul
Sprachpraxis Polnisch
Modul 20
Basismodul
Sprachpraxis
Tschechisch
Modul 20 a
Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache
Tschechisch
Modul 21
Aufbaumodul
Sprachpraxis
Tschechisch
Modul 22
Basismodul
Sprachpraxis Bulgarisch
Modul 22 a
Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache Bulgarisch
Modul 23
Aufbaumodul
Sprachpraxis Bulgarisch
Einstufung
in Polnisch (Mittelstufe).
Modul 18 oder
Einstufung
aktive und passive Sprachkenntnisse des Polnischen auf
dem Niveau eines akademischen Berufskontextes
Grundkenntnisse in Tschechisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
8 SWS
keine
Klausur 90 Min.
9C
11 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Tschechisch als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
7 SWS
Modul 20 oder
Einstufung
Aktive und passive Kenntnisse
in Tschechisch (Mittelstufe).
keine
Klausur 90 Min.
6C
8 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Bulgarisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
11 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Bulgarisch
als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
7 SWS
Modul 22 oder
Einstufung
Aktive und passive Kenntnisse
in Bulgarisch (Mittelstufe).
keine
Klausur 90 Min.
6C
8 SWS
Keine
8 SWS
363
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 24
Basismodul
Sprachpraxis Bosnisch-KroatischSerbisch
Modul 24 a
Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache Bosnisch-KroatischSerbisch
Modul 25
Aufbaumodul
Sprachpraxis Bosnisch-KroatischSerbisch
Modul 26
Basismodul
Sprachpraxis Ukrainisch
Modul 26 a
Modul Basismodul
Sprachpraxis
Zweitsprache Ukrainisch
Modul 27
Aufbaumodul
Sprachpraxis Ukrainisch
Modul 28
Basismodul korrektive Sprachpraxis
Keine
Grundkenntnisse in BosnischKroatisch-Serbisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
11 SWS
Keine
Grundkenntnisse in BosnischKroatisch-Serbisch als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
7 SWS
Modul 24 oder
Einstufung
Aktive und passive Kenntnisse
in Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
(Mittelstufe).
keine
Klausur 90 Min.
6C
8 SWS
Keine
Grundkenntnisse in Ukrainisch
keine
Klausur 90 Min.
9C
11 SWS
Basismodul
Sprachpraxis
erste slavische
Sprache oder
Einstufung
Modul 26 a oder
Einstufung
Grundkenntnisse in Ukrainisch
als Zweitsprache
keine
Klausur 90 Min.
6C
7 SWS
Aktive und passive Kenntnisse
in Ukrainisch (Mittelstufe).
keine
Klausur 90 Min.
6C
8 SWS
Modul 16 oder
Einstufung
Ziel ist die Korrektur aktiver und
passiver Sprachkenntnisse
einer slavischen Sprache sowie
des Deutschen auf dem Niveau
Keine
Klausur zu 90 Min.
6C
4 SWS
364
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie
Modul 29
Aufbaumodul korrektive Sprachpraxis
Modul 28
eines akademischen Berufskontextes.
Ziel ist die Korrektur aktiver und
passiver Sprachkenntnisse
einer slavischen Sprache sowie
des Deutschen auf dem Niveau
eines akademischen Berufskontextes.
Keine
Klausur zu 90 Min.
9C
4 SWS
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BA-ARBEIT:
Für die Zulassung zur BA-Arbeit im Studienfach Slavische Philologie müssen 51 Credits erworben worden sein.
3. PROFIL FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG (18 C):
Es ist komplementär zur Wahl im Kerncurriculum das Modul 5 oder 7 zu absolvieren.
Ferner sind Module der zweiten Slavischen Sprache im Umfang der Module einer ersten Slavischen Sprache (18 C) zu absolvieren: Russisch (Module 3.1 b, 8 a, 14 statt 14a, 15), Polnisch (Module 3.2 b, 8 b, 17 statt 17a, 18), Tschechisch (Module 3.3 b, 8 d, 20 statt 20a, 21), Bulgarisch (3.4 b, 8 e,
22 statt 22a, 23), Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 b, 8 f, 24 statt 24a, 25) oder Ukrainisch (Module 3.6, 8 c, 26 statt 26a, 27).
4. BERUFSQUALIFIZIERENDES PROFIL (18 C):
Das Angebot im Berufsfeldbezogenen Profil umfasst die Module 11, 12 und 13. Ferner wird eine Slavische Sprache im Umfang von zumindest 6 C
(etwa Module 17 a, 20 a, 22 a, 24 a oder 26 a; für das Russische wird auf die entsprechenden Angebote des Sprachlehrzentrums verwiesen) studiert.
365
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH SOZIOLOGIE
1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN
2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN
Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text. 2 Seiten.
Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest. 2 Seiten.
Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt
werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten.
Moderation: Die Moderation einer Seminarsitzung bedarf einer intensiven Vorbereitung auf die jeweilige Seminarsitzung. Aufgabe ist es, die Seminarsitzung zu strukturieren, indem Diskussionsbeiträge und andere Seminarbeiträge zusammengetragen und bei Bedarf zusammengefasst werden.
366
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
3. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (45 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
M1
keine
Einführung in die Soziologie
ORIENTIERUNGSMODUL:
Das Orientierungsmodul
wird bewertet, nicht benotet.
(Teilmodul 1: Vorlesung
Einführung in die Soziologie; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Soziologie)
M2
M1
Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner
Gesellschaften (Teilmodul
1: Vorlesung Einführung in
die Sozialstrukturanalyse
moderner Gesellschaften;
Teilmodul 2: Proseminar
Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner
Gesellschaften)
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)







Voraussetzungen für die Art und Umfang ModulumZulassung zur Prüfung der Prüfungsleisfang
(Prüfungsvorleistungen)
tung
(Credits,
SWS)
keine
Teilmodul 1: Klau- 8 C
Grundkenntnisse soziologischer
sur (90 Min) [un4 SWS
Denk- und Argumentationsweisen
benotet];
TeilmoTM 1:
Überblick über die Themenfelder
dul
2:
mindestens
4C
der Soziologie
3
kleinere
schriftli2 SWS
Erste komparative Einblicke in die
che oder mündliTM 2:
höchst unterschiedlichen Strukturen
che Leistungen
4C
moderner Gesellschaften
[unbenotet]
2 SWS
keine
Überblick über verschiedene Sozialstrukturkonzeptionen
Grundkenntnisse der sozialstrukturellen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland
Aktuelle sozialstrukturelle Gliederung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Ergebnisse der historisch sowie international vergleichenden dynamischen Sozialstrukturanalyse
Bedeutung der Sozialstrukturanalyse für die Beschreibung und Erklärung von Gegenwartsgesellschaften
367
Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
M3
Klassische soziologische
Theorie
(Teilmodul 1: Vorlesung
Klassische soziologische
Theorie; Teilmodul 2: Proseminar Klassische soziologische Theorie)
M1
M M1a Vorlesung: Einfüh- keine
rung in die Methoden der
empirischen Sozialforschung
M M2a
Keine
Grundlagen sozialwiss.
Datenanalyse (Statistik I)
(MZS)
(Teilmodul 1: Statistik I;
Teilmodul 2: Computerunterstützte Datenanalyse zur
Statistik I)
M M3a
M2a
Statistik in den Sozialwissenschaften (Statistik
II) (MZS)
(Teilmodul 1: Statistik II;
Teilmodul 2: Wirtschaftsund Sozialstatistik)

keine
Bedeutung klassischer soziologischer Texte für gegenwärtiges soziologisches Denken
 Spezifische Probleme, an denen die
Klassiker gearbeitet und entlang derer sie ihre Theorieperspektive entwickelt haben
 Folgen für theoretische wie empirische Forschungsperspektiven
Überblickswissen und Kenntnis über
keine
Vorgehensweise bei einer empirischen
Untersuchung in den Sozialwissenschaften
Erfahrung in der Durchführung uni- und keine
bivariater Datenanalysen; Verständnis
statistischer Argumentation, Vermeidung von statist. Fehlschlüssen
Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen
9C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
2 Teilklausuren
(45 Min.)
4C
4SWS
Teilmodul 1:
Klausur, 90 Min.
Teilmodul 2:
Klausur, 90 Min.
Umsetzung von empirischen Hypothesen in statistische Analysen, kritische
Interpretation von statistischen Daten,
Testergebnissen u. Kennziffern; Verwendung von statistischen Daten und
Indikatoren in wissenschaftlichen Argumentationszusammenhängen
Teilmodul 1:
Klausur, 90 Min.
Teilmodul 2:
Klausur, 90 Min
und Referat (12
S.)
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
8C
4 SWS
TM 1:
4C
2 SWS
TM 2:
4C
2 SWS
368
keine
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
Wahlmodule (21 Credits)
Es ist eines aus den drei 16C-Modulen sowie eines der 5C-Module zu wählen.
Modultitel
M5
Soziologie der Arbeit und
des Wissens
(Teilmodul 1: Vorlesung Soziologie der Arbeit und des
Wissens; Teilmodul 2: Proseminar Soziologie der Arbeit und des Wissens; Teilmodul 3: Hauptseminar Soziologie der Arbeit und des
Wissens)
Zugangsvoraussetzungen
M1, M3
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)




Voraussetzungen für die Art und Umfang ModulumZulassung zur Prüfung der Prüfungsleisfang
(Prüfungsvorleistungen)
tung
(Credits,
SWS)
Teilmodul 1:
16 C
Grundkenntnisse über die histori- keine
Klausur (90 Min); 6 SWS
sche, gerade auch geschlechtsTeilmodul 2: min- TM 1:
spezifische Herausbildung moderdestens 3 kleinere 3 C
ner Erwerbsarbeit
schriftliche oder
2 SWS
Überblick über verschiedene Konmündliche LeisTM 2:
zepte der Informations- und Wistungen;
5C
sensgesellschaft
Teilmodul
3:
2 SWS
Wichtige Veränderungen der Ar1
mündlich
vorzuTM 3:
beits- und Wissensorganisation in
tragendes,
ausge8C
Industrie und Dienstleistungen
arbeitetes
Referat
2 SWS
und deren Auswirkungen auf die
oder Moderation
Arbeitenden
und eine umfangBedeutung gesellschaftlicher Rereichere Hausargulierung von Arbeit und die Bebeit
deutung unterschiedlicher nationaler Ausprägungen einschätzen
369
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
M6
M1, M3
Politische Soziologie und
Soziologie des Wohlfahrtsstaates(Teilmodul 1: Vorlesung Politische Soziologie
und Soziologie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 2:
Proseminar Politische Soziologie und Soziologie des
Wohlfahrtsstaates; Teilmodul
3: Hauptseminar Politische
Soziologie und Soziologie
des Wohlfahrtsstaates)

M7
M1, M3
Kultursoziologie
(Teilmodul 1: Vorlesung Kultursoziologie; Teilmodul 2:
Proseminar Kultursoziologie;
Teilmodul 3: Hauptseminar
Kultursoziologie)

M5ab
Vorlesung und Proseminar
M1, M3




Überblick über die soziologischen keine
Felder des Wohlfahrtsstaates und
der Politischen Soziologie unter
Berücksichtigung der historischen
Entwicklung des Geschlechterverhältnisses
Geschichte des Wohlfahrtsstaates
Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien
Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher Herrschaft
Überblick über kultursoziologische keine
Fragestellungen
Kulturelle Entwicklung moderner
Gesellschaften
-
Grundkenntnisse über histori- keine
sche Herausbildung moderner
370
Teilmodul 1:
Klausur (90 Min);
Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen;
Teilmodul 3:
1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat
oder Moderation
und eine umfangreichere Hausarbeit
Teilmodul 1:
Klausur (90 Min);
Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen;
Teilmodul 3:
1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat
oder Moderation
und eine umfangreichere Hausarbeit
Klausur (90 Min.)
16 C
6 SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
TM 3:
8C
2 SWS
16 C
6 SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
5C
2 SWS
TM 3:
8C
2 SWS
5C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie
„Soziologie der Arbeit und
des Wissens“
-
M6ab
Vorlesung und Proseminar
„Politische Soziologie und
Soziologie des Wohlfahrtstaates“
M7ab
Vorlesung und Proseminar
„Kultursoziologie“
M1, M3
-
M1, M3
-
Erwerbsarbeit
Überblick über verschiedene
Konzepte der Informationsund Wissensgesellschaft
Kenntnisse über gesellschaftliche Regulierung von Arbeit
Behandlung von Texten zur
keine
Politischen Soziologie und zur
Soziologie des Wohlfahrtstaates
Behandlung von Texten zur
Kultursoziologie
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1):
Es müssen mindestens 52 Credits im Fach Soziologie absolviert worden sein.
371
keine
Klausur (90 Min.)
5C
4 SWS
Klausur (90 Min.)
5C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SPANISCH / HISPANISTIK
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
 Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer
 Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A.
 Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik
 Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen
 Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden.
 B.A.-Fach Spanisch/ Hispanistik:
1. Kerncurriculum 63 C
2. B.A.-Fach Spanisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 im Professionalisierungsbereich)
Oder:
B.A.-Fach Hispanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C)
FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (132 C) (FACH A O. B JE 66 C)
PFLICHTMODULE: (63 C)
Modultitel
Modul B1
Orientierungsmodul
Basismodul Sprachpraxis:
Teilmodul Español I:
UE Español I
Teilmodul Español II:
UE Español II
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Teilmodul Español I:
Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Entwicklung der mündlichen
und schriftlichen Rezeptions- und
Produktionskompetenzen.
Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau
B1) können die Studierenden in diesem Modul häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen und anwenden,
sich in routinenmäßigen Situationen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
372
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul Español I u.
Teilmodul Español II: je
1 schriftliche Prüfung
zu 75 Min. u. je 1
mündliche Prüfung zu
15 Min.
8C
12 SWS
Teilmodul Español I:
4C
6 SWS
Teilmodul Español II:
4C
6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
mit dem Ziel des Informationsaustausches verständigen, die direkte
Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen und Interessen beschreiben
und darüber sowohl mündlich als
auch schriftlich in einfacher Form
berichten. Die Studierenden sind in
der Lage, kurze Texte in der Standardsprache zu bestimmten Themen
wie Arbeit, Schule oder Freizeit zu
verstehen. Sie können sich einfach
über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, über
Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele mit einfachen Mitteln beschreiben und kurze
Begründungen oder Erklärungen
geben.
Teilmodul Español II:
Weitere Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und
Schreiben) zur Entwicklung der
mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen.
Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau
B1) können die Studierenden in diesem Modul die Hauptaspekte aus
Texten in der Standardsprache zu
bestimmten Themen wie Arbeit,
Schule oder Freizeit verstehen. Sie
können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im
Sprachgebiet begegnet. Sie können
sich einfach und zusammenhängend
373
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
Modul B2
Basismodul Sprachwissenschaft: Teilmodul Einführung in die
iberoromanische
Sprachwissenschaft
(=TM1): PS Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft
Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft (=TM2): PS
Thematisches Proseminar)
Modul B3
Basismodul Literaturwissenschaft:
Teilmodul Análisis de
textos literarios I
(TM1): PS Análisis de
textos literarios I
Teilmodul Análisis de
textos literarios II
(=TM2): PS Análisis
de textos literarios II)
über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, über
Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele beschreiben und kurze Begründungen oder
Erklärungen geben.
TM1
Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten.
TM2
Erarbeitung eines ausgewählten
Themenbereichs unter Anwendung
der erworbenen Fertigkeiten.
TM1
Einführung in die grundlegenden
Konzepte und Methoden des Faches
Spanische Literaturwissenschaft.
Beispielhafte Einübung literatursemiotischer Analyseverfahren. Vermittlung von textanalytischem Instrumentarium. Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlichen Arbeitens-.
TM2
Analyse ausgewählter literarischer
Texte unter Anwendung der erwor-
keine
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
keine
374
TM1: Klausur zu 90
Min
TM2: Hausarbeit im
Umfang von 12 Seiten
7C
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
Modul B4
Basismodul Landeswissenschaft Teilmodul Einführung in die
iberoromanische
Landeswissenschaft
(=TM1): PS Spanien
heute o. PS Hispanoamerika heute
Teilmodul Einführung
in die iberoromanische Geschichte
(=TM2): PS Introducción a la historia de
España o. PS Introducción a la historia
de Hispanoamérica
Modul A1
Aufbaumodul I
Sprachpraxis:
Teilmodul Español III:
UE Español III
Teilmodul Español IV:
UE Español IV
UE Curso de Gramática)
keine
erfolgreicher
Abschluss: Basismodul B1
Sprachpraxis
benen Fertigkeiten.
TM1
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft
und Kultur des heutigen Spaniens
(wahlweise Spanischamerika).
TM2
Erwerb grundlegender Kenntnisse
über die neuere und neueste Geschichte Spaniens (wahlweise Spanischamerikas).
keine
TM1: Kurzreferat zu ca.
10 Min
TM2: Klausur zu 90
Min; Kurzreferat zu ca.
10 Min.
6C
4 SWS
TM1:
2C
2 SWS
TM2:
4C
2 SWS
Teilmodul Español III
Übung der vier Fertigkeiten (Hören,
Lesen, Sprechen und Schreiben) zur
Weiterentwicklung der mündlichen
und schriftlichen Rezeptions- und
Produktionskompetenzen. Auf der
Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis/B2 in Leseverständnis und
Schreibfertigkeit) sind die Studierenden in der Lage die wesentlichen
Aspekte eines audiovisuellen Beitrags über vertraute Dinge aus ihrem
Berufs- oder Interessengebiet zu
entnehmen, wenn klare Standardsprache verwendet wird. Sie
können Erfahrungen und Ereignisse
keine
375
Teilmodul Español III u.
Español IV: je 1 schriftliche Prüfung zu 75
Min. u. je 1 mündliche
Prüfung zu 15 Min.
8C
12 SWS
Teilmodul Español III:
4C
6 SWS
Teilmodul Español IV:
4C
6 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
beschreiben, Meinungen erklären
und begründen, private Briefe verstehen, schreiben und darin von
Erfahrungen berichten und an Gesprächen teilnehmen, die von persönlichem Interesse sind.
Teilmodul Español IV
Übung der vier Fertigkeiten (Hören,
Lesen, Sprechen und Schreiben) zur
Weiterentwicklung der mündlichen
und schriftlichen Rezeptions- und
Produktionskompetenzen. Auf der
Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis/B2 in Leseverständnis und
Schreibfertigkeit) können die Studierenden Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten
Themen lesen und verstehen. Sie
sind in der Lage, in einem Aufsatz
oder Bericht Informationen wiederzugeben und dafür oder dagegen zu
argumentieren. Sie können weiterhin
Hauptinformationen über vertraute
bzw. aktuelle Themen aus ihrem
Berufs- oder Interessengebiet entnehmen und ohne Vorbereitung an
Gesprächen in der Standardsprache
teilnehmen. Die Studierenden sind in
der Lage, Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben, Meinungen zu
erklären und zu begründen und die
Handlung eines Buches oder Films
wiederzugeben.
376
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
Modul A2
Aufbaumodul
Sprachwissenschaft:
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (=
TM1) HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (=
TM2) 1 o. 2 weitere
Lehrveranstaltungen)
Modul A3
Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte
Probleme und Methoden der iberoromanischen Literaturwissenschaft (= TM1):
HS Thematisches
Hauptseminar (je
nach Angebot im betr.
Semester)
Teilmodul Literaturgeschichte der Hispania (= TM2): weitere LV zur Literaturgeschichte der Hispania
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B2
Sprachwissenschaft
Für beide Teilmodule:
Anwendung und Vertiefung der
grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft.
keine
Modulprüfung:
TM1: Referat zu ca. 30
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 20 Seiten
TM2: Referat zu ca. 15
Min. u. Hausarbeit im
Umfang von 15 Seiten
8C
4-6 SWS
TM1
4C
2 SWS
TM2
4C
2-4 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B3
Literaturwissenschaft
TM1
Vertiefung der Methodik kontextorientierter Textanalyse am Beispiel
einer bestimmten Epoche und/oder
eines bestimmten Werkes unter
Berücksichtigung des Forschungsstands. Praktische Einübung der
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens.
TM2
Kenntnis der spanischen und hispanoamerikanischen Literaturgeschichte am Beispiel von Kanontexten.
keine
377
TM1:
Referat zu ca. 30 Min.
u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten
TM2:
Klausur zu 90 Min
8C
4 SWS
TM1:
6C
2 SWS
TM2:
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
Modul A4
Aufbaumodul Landeswissenschaft:
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Landeswissenschaft I (=
TM1): HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Landeswissenschaft II (=
TM2): Vorlesung o.
Selbststudieneinheit)
Modul A5
Aufbaumodul II
Sprachpraxis Teilmodul Español V: UE
Español V
Teilmodul Español VI:
UE Español VI
UE Errores típicos
erfolgreicher
Abschluss des
Basismoduls B4
Landeswissenschaft
erfolgreicher
Abschluss des
Aufbaumoduls I
A1 Sprachpraxis
TM1
Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Spaniens und/oder Spanischamerikas anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit historische
Forschung kritisch zu beurteilen.
Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse.
TM2
Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Spaniens und/oder Spanischamerikas mittels der Beschäftigung mit einem grundlegenden
Thema der Historiographie zu Spanien und/oder Spanischamerika.
keine
Teilmodul Español V
Übung der vier Fertigkeiten (Hören,
Lesen, Sprechen und Schreiben) zur
Weiterentwicklung der mündlichen
und schriftlichen Rezeptions- und
Produktionskompetenzen. Auf der
Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau C1 im Bereich
des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen)
können die Studierenden ein breites
Spektrum anspruchsvoller, längerer
Texte verstehen und auch implizite
Bedeutungen erfassen, die Sprache
im gesellschaftlichen, beruflichen
und ausbildungsbezogenen Leben
keine
TM1:
Hausarbeit im Umfang
von 20 Seiten
TM2: Prüfungsgespräch von 10 Min.
6C
2-4 SWS
TM1:
4C
2 SWS
TM2:
2C
0-2 SWS
378
Teilmodul Español V:
schriftliche Prüfung zu
75 Min. u. mündliche
Prüfung zu 15 Min.
Teilmodul Español VI:
Klausur zu 90 Min. in
Español VI
5C
6 SWS
Teilmodul Español V:
2C
2 SWS
Teilmodul Español VI:
3C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen
Teilmodul Einführung
in die Fachdidaktik
Spanisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Französisch
in schulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen;
Teilmodul Einführung
in fachdidaktische
Frage in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen (= TM2)
keine
wirksam und flexibel gebrauchen,
sich klar, strukturiert und ausführlich
zu komplexen Sachverhalten schriftlich äußern und dabei verschiedene
Mittel zur Textverknüpfung angemessen anwenden.
Teilmodul Español VI
Dieses Teilmodul widmet sich der
Übersetzung vom Deutschen ins
Spanische. Die Studierenden sollen
die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedene Aspekte der
deutschen und spanischen Grammatik vergleichend analysieren.
TM1
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik
Spansich kennen, berufsbezogene
schulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
TM2
Grundlegende Konzepte, Ansätze
und Methoden der Fachdidaktik
Spanisch kennen, berufsbezogene
außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen.
keine
379
TM1: Klausur zu 90
Min.
TM2 Klausur zu 90
Min.
6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich
4 SWS
TM1:
3C
2 SWS
TM2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
PS Einführung in
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen
Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen
(PS Einführung in die
fachdidaktische Frage
in nichtschulbezogenen
Vermittlungszusammenhängen o. UE
Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE
Mehrsprachigkeit)
keine
Grundlegende Konzepte, Ansätze u.
Methoden der Fachdidaktik Spanisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen
des Fremdsprachenerwerbs,
Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen
o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung;
Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von
Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über
das Phänomen der Mehrsprachigkeit
aus den Perspektiven der diversen
romanistischen Fachwissenschaften.
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 90 Min. o. Referat
zu 10-15 Min. o. Hausarbeit im Umfang von
12 Seiten
3C
2 SWS
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3 B4 und A1 (36 C) müssen abgeschlossen
sein.
PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C)
OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.)
380
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Optionalmodul
Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul
1 Ausgewählte Probleme und Methoden
der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft I: HS
Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft
Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswis-
erfolgreicher
Abschluss aller
Basismodule
der jeweiligen
B.A.-Fächer
Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl.
auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge)
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
381
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
Teilmodul 2: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
Teilmodul 3: Referat zu
30 Min. u. Hausarbeit
im Umfang von 20
Seiten
18 C
6 SWS
Teilmodul 1:
6C
2 SWS
Teilmodul 2:
6C
2 SWS
Teilmodul 3:
6C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik
senschaft
Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und
Methoden der
Sprachwissenschaft,
Literaturwissenschaft
und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar
(je nach Angebot im
betr. Semester)
Sprachwissenschaft
o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft)
382
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SPORT
1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN:
Sportpraktische individuelle Demonstrationsfähigkeit: Die zuständige Prüfungskommission regelt Näheres zu den Bewertungsmaßstäben, die in der
Prüfung zur Anwendung kommen.
Praktikumsbericht: Ein Praktikumsbericht enthält die Darstellung und Reflexion von Rahmenbedingungen eines Praktikums. Weiterhin werden gesammelte Erfahrungen sowie die Relevanz für die eigene Berufsperspektive erörtert. (15 Seiten)
2. KERNCURRICULUM (66 C):
Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben
Pflichtmodule (51 C):
Modultitel
1
2
Zugangsvoraussetzungen
Einführung in
die Methoden
der empirischen
Sozialforschung Keine
TM1 Vorlesung
TM2 Proseminar
Lernen, trainieren, leisten im
Sport, BewegungswissenKeine
schaftliche und
trainingswissenschaftliche
Prüfungsanforderungen
Überblickswissen und Kenntnis über Vorgehensweise bei
einer empirischen Untersuchung in den Sozialwissenschaften; erste forschungspraktische Kompetenzen



Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit
Fragestellungen und Problemen der Bewegungs- und
Trainingswissenschaft im Zusammenhang mit Praxisanleitung
Fähigkeit zur professionellen Praxisanleitung
Fähigkeit zur Förderung der Sportpraxis von Sporttreibenden aller Altersstufen
383
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung
TM1: regelmäßige Teilnahme
TM2:
Teilnahme an
empirischer
Untersuchung
Regelmäßige
Teilnahme an
allen drei Modulteilen
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
2 Teil-Klausuren
à 45 Min
8 C,
6 SWS
120minütige
Klausur
7 C,
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport


Grundlagen des
Sports
 Den Beitrag sportlicher Betätigung zur individuellen Le-
3

Bildung und
Erziehung zum
Sport durch
Sport,
Sportpädagogische
Grundlagen
(Orientierungsmodul)

Keine




4
5
Kenntnisse wesentlicher Forschungsergebnisse
Praktisches Können, einschließlich Medienkompetenz
Naturwissenschaftliche
Grundlagen von
Gesundheit und
Sport
Keine
Sport in der
Keine


bensgestaltung für unterschiedliche Adressatengruppen
und in unterschiedlichen Lebensphasen kennen und analysieren können
Die Bedeutung sportlicher Betätigung für die individuelle
und soziale Entwicklung - insbesondere von Kindern und
Jugendlichen erkennen
Die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Erziehung erkennen
Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen und
umsetzen können (Vermittlung von Schlüsselqualifikationen)
Aufgaben, Ziele und Bedeutung von Bewegungsangeboten in unterschiedlichen staatlichen Einrichtungen analysieren und bewerten können
Sportliche Aktivitäten als Mittel der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen und einschätzen können (Vereinssport, selbst organisierter Sport, kommerzieller Sport,
Sport in freiwilligen, gemeinnützigen Einrichtungen)
Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit
Fragestellungen und Problemen der naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeit von Bewegung und sportlichem
Training
Fähigkeit zur naturwissenschaftlich kompetenten Praxisanleitung für alle Altersstufen und gesundheitlichen Gegebenheiten
Praktisches Können (Eigenrealisation) sowie Erhebung
und Interpretation von grundlegenden physiologischen
Messdaten
Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit
384
Regelmäßige
Teilnahme an
allen drei Modulteilen
120minütige
Klausur
(unbenotet)
Regelmäßige
Teilnahme an
allen drei Modulteilen
Regelmäßige
120minütige
Klausur
120minütige
7 C,
5 SWS
7 C,
5 SWS
7 C,
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
modernen Gesellschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen
des Sports




Fragestellungen und Problemen der Einordnung des
Sports (bes. der Kinder- und Jugendlichen) in gesellschaftliche Zusammenhänge
Fähigkeit zum professionellen Umgang mit den Traditionen des Sports
Fähigkeit zur sozialen und ökonomischen Analyse der
Bedingungen des Sporttreibens (bes. Im Kinder- und Jugendsport);
Fähigkeit zum Erschließen des gesellschaftlichen und
ökonomischen Umfeldes des Sports (bes. der Kinder
und Jugendlichen)
Praktisches Können einer zur Verdeutlichung angebotenen Sportart
Teilnahme an
allen drei Modulteilen sowie sportliche
Leistungsüberprüfung
entweder in
Karate (Niveau Orangegurt) oder
Golf (Niveau
„Kleine Platzreife“)
6

Lernfelder /
Sportarten
(aus den 12
Modulen sind 6
zu wählen, und
zwar jeweils
wenigstens eins
aus A, B und C)

Keine




Fähigkeit zur professionellen Anleitung von sportpraktischen Übungen
Kenntnisse verschiedener methodisch-didaktischer Möglichkeiten zur Planung, Durchführung und Evaluation von
Sportpraxis
Fähigkeit zur Demonstration grundlegender Fertigkeiten
der Sportarten
Fähigkeit zur Analyse von Fertigkeiten der Sportarten
Fähigkeit zur Einschätzung bzw. Messung von konditionellen Fähigkeiten der Sportarten
Kenntnisse der Wettkampfsysteme der Sportarten
6A!
Leichtathletik
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
385
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Klausur
5 SWS
60minütige Klausur
Sportpraktische
Prüfungen:
Demonstrationsfähigkeit
-Spielfähigkeit
(Sportspiele)
- Mehrkampf in
Individualsportarten
6x2C
12 SWS
Demonstrationsfähigkeit in 7 Disziplinen, sportpraktische Leistungsüberprüfung
in 5 Disziplinen,
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
6A2
Schwimmen
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
6A3
Turnen
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Gymn./Tanz
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
6A4
6B1
Fußball
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
6B2
Handball
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Basketball
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
6B3
386
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Klausur 60 Min
Demonstrationsfähigkeit in 4 Disziplinen, sportpraktische Leistungsüberprüfung
in 3 Disziplinen,
Klausur 60 Min
Demonstrationsfähigkeit an 5
Geräten, Klausur
60 Min
Sportpraktische
Demonstrationsfähigkeit in Pflicht
u. Kür, Klausur 60
Min
Sportpraktische
individuelle u.
mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit,Klausur
60 Min
Sportpraktische
individuelle u.
mannschaftstaktische Demonstrations-fähigkeit,
Klausur 60 Min
Sportpraktische
individuelle u.
mannschaftstakti-
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
6B4
Volleyball
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Training
sche Demonstrations-fähigkeit,
Klausur 60 Min
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
Sportpraktische
individuelle u.
mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit,
Klausur 60 Min
Sportpraktische
individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur
60 Min
Sportpraktische
individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur
60 Min
Sportpraktische
individuelle u.
mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit,
Klausur 60 Min
Sportpraktische
individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur
60 Min
6C1
Tennis
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
6C2
Badminton
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
6C3
Wassersport
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
6C4
Schneesport
Keine

Sportartspezifische Anwendung siehe oben.
387
Regelmäßige
Teilnahme +
ggf. individ.
Training
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
2C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport

16

Anwendung der
Allgemei-nen
Trainingswissenschaft
Modul 2





Umsetzung der Prinzipien der Trainingswissenschaft im
sportlichen Training
Kenntnisse des Trainings auf unterschiedlichem Leistungsniveau
Kenntnisse der Rolle des Trainers und des Therapeuten
Medieneinsatz im sportlichen Training
Kenntnisse fachdidaktischer Konzepte im Training
Planung, Durchführung und Evaluation von Sportveranstaltungen
Emotional Labour im Training mit Patienten
Wahlmodule (15 C) Es sind 3 aus 4 Wahlmodulen zu wählen.
ZugangsPrüfungsanforderungen
Modultitel
voraussetzungen
7
Die Studierenden sollen:
Modul:
ErziehungsBildung
 Sich mit spezifischen sportpädagogischen Fragestellunwissenschaftund Ergen auseinandersetzen, eigene kritische Stellungnahliche Theorie
zieh-ung
men entwickeln und als wichtige Voraussetzung für die
des Kinder-,
zum
zukünftige eigene berufliche Tätigkeit erkennen
Jugend- und
Sport

Befähigt werden, sich an der aktuellen sportpädagogiSchulsports /
und
schen
Diskussion auf der Grundlage von Fachwissen
Fachspezifische
durch
und analytischem Sachverstand kompetent zu beteiligen
ForschungsmeSport;

Das Erziehungs- und Bildungspotenzial des Sports vor
thoden
Einfühallem
für Kinder und Jugendliche zu erkennen und in der
und Grundlagen
rung in
Lage
sein,
dieses in geeigneten Situationen des Sports
der Statistik
Methoanzuwenden
TM1: Vorlesung
den
 Die Bedeutung des Sports für die PersönlichkeitsentTM2: Prosemiemp.
wicklung erkennen und in der Sportpraxis anwenden
nar
Sozial Die Bedeutung des Sports für die Sozialerziehung er-
388
Regelmäßige
Teilnahme am
Sekinar
Hausarbeit
ca. 15 Seiten
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung
Regelmäßige
Teilnahme an
beiden Modulteilen
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
90minütige Klausur
3C
2 SWS2
C
2 SWS
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
5 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
forschung



8
Gesundheitliche
Aspekte des
sportlichen
Trainings im
Kindes- und
Jugendalter/
Fachspezifische
Forschungsmethoden
und Grundlagen
der Statistik
TM1: Vorlesung
TM2: Proseminar
9
Gesellschaftliche Fragen des
Kinder- und
Jugendsports /
Fachspezifische
Modul:
Naturwissenschaftliche
Grundlagen
von Gesundheit
und
Sport;
Einführung in
Methoden
emp.
Sozialforschung
Modul:
Sport in
der modernen
Gesellschaft
Einführung in
kennen und in der Sportpraxis umsetzen
Ausgewählte empirische Forschungsmethoden der
Sportpädagogik kennen lernen und anwenden können
Die Bedeutung empirischer Forschungsergebnisse für
die sportliche Praxis analysieren und nutzen
Kenntnisse in Grundlagen der Statistik erwerben
Regelmäßige
Teilnahme an
beiden Modulteilen

Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gestaltung des sportlichen Trainings unter dem Aspekt von Gesundheit und
Minimierung von Fehlbelastungsfolgen
 Kenntnisse grundlegender Forschungsmethoden im Zusammenhang mit gesundheitlichen Aspekten des sportlichen Trainings
 Kenntnisse über Zusammenhänge von naturwissenschaftlichen
Forschungsergebnissen und deren Umsetzung im sportlichen Training
 Kenntnisse in Grundlagen der Statistik



Kenntnisse der Spezifika der Organisation sowie der
gesellschaftlichen Einbettung des Sports im Kindes- und
Jugendalter
Fähigkeit zur professionellen Anleitung bei der genannten Adressatengruppe unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfeldes (Verein, Verband, Kommune,
Staat, kommerzielle Sportanbieter etc.)
Fähigkeit zur Organisation und Verantwortung von
389
90minütige Klausur
Regelmäßige
Teilnahme an
beiden Modulteilen
90minütige Klausur
5 C,
4 SWS
5 C,
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
Forschungsmethoden
und Grundlagen
der Statistik
TM1: Vorlesung
TM2: Proseminar
Methoden
emp.
Sozialforschung



10
Modul:
Bewegung und
Lernen,
Training im
trainieKindes- und
ren, im
Jugendalter /
Sport;
Fachspezifische
EinfühForschungsmerung in
thoden
Methound Grundlagen
den
der Statistik
emp.
TM1: Vorlesung
SozialTM2 Prosemifornar
schung




Sporttreiben in einem schulischen und außerschulischen
Kontext
Kenntnisse ausgewählter empirischer Forschungsmethoden im Bereich der sozialen und ökonomischen Bedingungen des Sports
Kenntnisse über Zusammenhänge von Forschungsergebnissen und Praxisanleitung unter bes. Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Bedingungen des
Sports
Kenntnisse in Grundlagen der Statistik
Kenntnisse der Spezifika des Bewegungslernens im
Kindesalter und bei Novizen und der motorischen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter
Kenntnisse relevanter Belastungsparameter
Fähigkeit zur professionellen Praxisanleitung bei der
genannten Adressatengruppe
Kenntnisse in Grundlagen der Statistik
Regelmäßige
Teilnahme an
beiden Modulteilen
90minütige Klausur
5C
4 SWS
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen 55 C im Fach Sport absolviert worden sein
4. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL (18 C)
Neben den beiden hier aufgeführten Modulen aus dem Fach Sport müssen zusätzlich Module aus dem Methodenzentrum der Sozialwissenschaftlichen Fakultät im Umfang von mindestens 10 C erbracht werden. Siehe dazu auch die Module M4 und M5 des Methodenzentrums im Modulkatalog
der Sozialwissenschaftlichen Fakultät für den Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen.
390
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
17
Sportwissenschaftliche
Messmethoden
M 2 und
M4

13
Wissensmanagement
Kommunikation
und Präsentation im Sport

Keine

 Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzungen mit
Fragen der Methodik, Auswertung und Interpretation
sportphysiologischer und trainingswissenschaftlicher Untersuchungen
 Fähigkeit der professionellen Anwendung von Untersuchungs- und Messmethoden
 Fähigkeit der Kalibrierung von test- und Messgeräten
 Fähigkeit der Interpretation,. Darstellung und Diskussion
von Belastungen und Beanspruchungen in unterschiedlichen sportlichen Situationen
 Fähigkeit der Bestimmung von Belastung und Überbeanspruchung.
Regelmäßige
Teilnahme,
eigene Erhebung von
Messdaten
Kenntnisse und Erprobung von Präsentations- und Moderationstechniken
Kenntnisse über Methoden der Wissensbeschaffung und
-organisation
Kenntnisse und Erfahrung über Kommunikations- und
Kooperationsmöglichkeiten im und durch Sport
Regelmäßige
u. aktive Teilnahme am
Seminar
391
Hausarbeit ca. 15
Seiten auf der
Grundlage eigener Messdaten
4C
2 SWS
15minütige Präsentation zu einem gestellten
Seminarthema
4 C,
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
5. LEHRAMTSBEZOGENES PROFIL:
15
(Wahlpflichtmodul Fachdidaktik: Profil
Lehramt)Profession
alisierungsbereich
Fachdidaktik
Sport
M 2 und
3



Mediendidaktische Aspekte des Sportunterrichts
Kenntnisse fachdidaktischer Konzepte
Planung, Durchführung und Evaluation von Veranstaltungen des Schulsports
 Kenntnisse von Kooperations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Sports in Europa
Regelmäßige
aktive Teilnahme
Hausarbeit ca. 15
Seiten
3C
2 SWS
6. WAHLMODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH
Diese Module können im Optionalbereich zusätzlich zu den fachwissenschaftlichen Pflicht- und Wahlmodulen belegt werden. Es wird empfohlen, im
Optionalbereich 3 der Module des Instituts für Sportwissenschaften zu wählen.
ZuVoraussetzModulgangsungen für die
Art & Umfang
Umfang
Prüfungsanforderungen
Modultitel
vorausZulassung
der Prüfungs(Cresetzunzur Prüfung
leistung
dits,
gen
SWS)
11
 Bewegungsaktivitäten außerhalb des Hochschulortes
Teilnahme an
als Möglichkeit erkennen, gezielt Einfluss auf EinstelSeminar u.
lungen und Verhaltensweisen zu nehmen
Exkursion
 Erkennen und die Einsicht gewinnen, dass die Vermitt4 C,
Vermittlung von
lung von individuellen und sozialen Kompetenzen im
2 SWS
SchlüsselqualiHausarbeit im
Sport nicht automatisch und dabei gesellschaftlich
(+ Exfikationen durch Keine
Umfang von 15
adäquat erfolgt
kur-sion
Sport (ExkursiSeiten
 Sich mit den Problemen auseinandersetzen und an10 Taon)
gemessene Lösungen finden, die bei der Vermittlung
ge)
und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen auftreten
 Das Integrationspotenzial des Sports am Beispiel der
Exkursion kennen lernen und erleben
392
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport




11B


Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen durch
Sport
Keine




12
Betreuung und
Führung von
Kindern und
Jugendlichen in
Einrichtungen

Keine

Den Beitrag von Bewegungsaktivitäten zur Persönlichkeitsstärkung und Ich-Identität kennen lernen und erleben
Befähigt werden, Situationen zu planen und konkret in
sportliche Praxis umzusetzen, in denen die Vermittlung
von Schlüsselqualifikationen möglich ist
Die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen vor allem
für zukünftige berufliche Tätigkeiten erkennen
Bewegungsaktivitäten außerhalb des Hochschulortes
als Möglichkeit erkennen, gezielt Einfluss auf Einstellungen und Verhaltensweisen zu nehmen
Erkennen und die Einsicht gewinnen, dass die Vermittlung von individuellen und sozialen Kompetenzen im
Sport nicht automatisch und dabei gesellschaftlich
adäquat erfolgt
Sich mit den Problemen auseinandersetzen und angemessene Lösungen finden, die bei der Vermittlung
und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen auftreten
Das Integrationspotenzial des Sports am Beispiel der
Exkursion kennen lernen und erleben
Den Beitrag von Bewegungsaktivitäten zur Persönlichkeitsstärkung und Ich-Identität kennen lernen und erleben
Befähigt werden, Situationen zu planen und konkret in
sportliche Praxis umzusetzen, in denen die Vermittlung
von Schlüsselqualifikationen möglich ist
Die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen vor allem
für zukünftige berufliche Tätigkeiten erkennen
Das Personal bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sports unterstützen
Mit dem hauptberuflichen und ehrenamtlichen Personal in den Einrichtungen des Sports konstruktiv zusammen arbeiten
393
Teilnahme an
Seminar (die
Exkursion
wurde im
Rahmen des
Moduls 6C3
oder 6C4
durchgeführt)
Regelmäßige
Teilnahme,
Erfolgreiche
Teilnahme am
Sportvereins-
Hausarbeit im
Umfang von 15
Seiten
3 C,
2 SWS
Praktikumsbericht
im Umfang von
15 Seiten
4 C,
2 SWS
(+ Prakti-kum
von 4
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport

des Sports (mit
Praktikum)
MT1: Seminar
MT2: Sportvereins-praktikum






14



Keine
Kinder-, Jugend- und
Schulsport in
Europa



Die sportlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der Angebote berücksichtigen
Konzeptionelle Überlegungen für die Betreuung der
Kinder und Jugendlichen im Sport entwickeln und mit
dem Personal in der Einrichtung abstimmen
Erfahrungen sammeln bei der zeitlich befristeten selbständigen Anleitung und Betreuung von Kindern und
Jugendlichen
Die Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche
erkennen
Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen
und ansatzweise umsetzen können
Sportliche Aktivitäten als Mittel der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen
Die unterschiedlichen Erziehungssysteme in verschiedenen europäischen Ländern kennen und verstehen
lernen
Die Sportsysteme in verschiedenen europäischen
Ländern kennen und verstehen lernen
Die unterschiedlichen pädagogischen Systeme und
Grundideen für die Trainer- und Sportlehrerausbildung
kennen und verstehen lernen
Die unterschiedlichen Bewegungskulturen und ihre
Bedeutung in verschiedenen europäischen Ländern
kennen und bewerten lernen
Neuere sportliche Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich in verschiedenen europäischen Ländern
kennen, verstehen und bewerten lernen
Vergleichen, wie unterschiedliche europäische Länder
Sportaktivitäten verwenden mit dem Ziel der multikulturellen Integration, Chancengleichheit, der Gesundheitsförderung und der Werteerziehung
Die Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche
394
praktikum (4
Wochen)
Wochen
in vorlesungsfreier
Zeit)
Regelmäßige
u. aktive Teilnahme am
Seminar
Hausarbeit im
Umfang von 15
Seiten
4 C,
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
in der Europäischen Union kennen und bewerten lernen
18
Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen
durch Golf
19
Sport und Geschlecht
TM 1: Seminar
mit sozialwiss.
Schwerpunkt
Tm 2: Seminar
mit naturwissenschaftl. Oder sportpraktischem Schwerpunkt
Keine
Abschluss
von
mind. 3
beliebigen Modulen
aus dem
Fach
Sport
oder aus
dem
Fach
Geschlechterforschung
 Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzungen mit
Fragen der Methodik, Auswertung und Interpretation
sportphysiologischer und trainingswissenschaftlicher Untersuchungen
 Fähigkeit der professionellen Anwendung von Untersuchungs- und Messmethoden
 Fähigkeit der Kalibrierung von test- und Messgeräten
 Fähigkeit der Interpretation,. Darstellung und Diskussion
von Belastungen und Beanspruchungen in unterschiedlichen sportlichen Situationen
 Fähigkeit der Bestimmung von Belastung und Überbeanspruchung.
 ]






Regelmäßige
aktive Teilnahme
Prüfung entsprechend dem Niveau der „Kleinen
Platzreife“
3C
2 SWS
keine
Einsicht und Grundkenntnisse in
Geschlechterkonstruktionen und Sportkultur
Körperkultur und Geschlecht im internationalen Vergleich
Wechselwirkung von biologisch und kulturell definiertem Körperverständnis
Geschlechtsspezifische Unterschiede im Freizeitund Leistungssport, Training und Wettkampf
Geschlechtsspezifisch differenziertes Interesse am
Sport (Medienkonsum, Ausübung bestimmter Sportarten)
Geschlechterbewusste Ansätze in der Erziehungs-,
Beratungs- und Bildungsarbeit im Sport

395
6C/4
SWS
TM 1: Hausarbeit
(ca. 15 Seiten)
oder Referat
TM 2: Hausarbeit
(ca. 15 Seiten)
oder Referat
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport
20
"Professionalisierungsbereich
Fachdidaktik
Sport“
(Wirtschaftspädagogik)
TM 1: Seminar:
Schulbezogene
Fachdidaktik
von Bewegung
und Sport
TM2: (Begleitetes) Praktikum
von 4 Wochen
in Berufsbildenden Schulen
keine
Modul 3
Sport,
mind. 2
Lernfelder/Spor
tarten
aus Modulkomplex 6
Sport





Aufgaben und Funktionen der Berufsbildenden
Schulen
Rahmenrichtlinien für Sport an Berufsbildenden
Schulen
Fachdidaktische Konzeptionen
Mediendidaktische Aspekte des Sportunterrichts
Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht in der Berufsbildenden Schule
396
TM 1: Hausarbeit
ca. 15 Seiten
TM 2: Praktikumsbericht (ca.
10 Seiten)
6C/4
SWS
TM 1:
3C
2 SWS
TM 2:
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH TURKOLOGIE
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Das Fach Turkologie importiert Lehrangebote aus benachbarten Fächern (Deutsche Philologie, Iranistik,
Allgemeine Sprachwissenschaft, Arabistik/Islamwissenschaft). Für Studierende dieser Fächer werden als Ersatz für die dort bereits geforderten Studieninhalte Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern angeboten, die eine sinnvolle Ergänzung der jeweiligen Fächerkombination darstellen.
FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (INSGESAMT 132 C, ANTEIL IM FACH TURKOLOGIE 66 C)
PFLICHTMODULE (66 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Modul TUR 1
Basismodul „Grundlagen des Türkeitürkischen I“
keine
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Die Absolventen kennen die Grundzüge der Grammatik und die wesentlichen typologischen Eigenheiten
des Türkeitürkischen. Sie sind in der
Lage, sich in einfachen Alltagssituationen sprachlich zu orientieren und
können mit Hilfe eines Wörterbuchs
einfache Texte verstehen.
Modul TUR 2
erfolgreicher
Die Absolventen sind mit dem
keine
Basismodul „GrundAbschluss des
grammatischen System des Türkilagen des Türkeitürki- Moduls TUR 1
schen vertraut und sind in der Lage,
schen II“
sich in Alltagssituationen adäquat zu
verständigen. Mit Hilfe eines Wörterbuchs können sie mittelschwere
Texte verstehen.
Studierende des B.A.-Fachs Deutsche Philologie belegen statt Modul TUR 3 das Modul TUR 3a
Modul TUR 3 [extern, keine
Die Absolventen beherrschen die
keine
Germanistik]
elementaren Techniken der SprachBasismodul „Grundbeschreibung und sind mit der Terlagen der Sprachbeminologie der wichtigsten sprachschreibung“
wissenschaftlichen Disziplinen ver-
397
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
10 C
6 SWS
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
10 C
6 SWS
Modulprüfung:
6C
4 SWS
Teilmodulprüfung 1:
Klausur zu 90 Min.
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
traut.
Teilmodulprüfung 2:
Klausur zu 90 Min.
Teilmodul 1: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den
Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse im Bereich sprachwissenschaftlicher Grundkenntnisse und
Grundtechniken sowie den Nachweis, diese Kenntnisse selbständig
zu gebrauchen.
Modul TUR 4
Aufbaumodul „Fortgeschrittene Sprachkompetenz Türkeitürkisch“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls TUR 2
Modul TUR 5
Vertiefungsmodul
„Vertiefte Sprachkompetenz Türkeitürkisch“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls TUR 4
Teilmodul 2: Die Absolventen sind in
der Lage, die erworbenen Kenntnisse und Analysetechniken auf exemplarische Gegenstände anzuwenden,
ihre Ergebnisse selbständig darzustellen und die verwendeten Konzepte auf ihre Voraussetzungen hin
kritisch zu reflektieren.
Die Absolventen beherrschen die
Morphologie des Türkischen umfassend und sind mit den syntaktischen
Strukturen soweit vertraut, dass sie
gesprochene Sprache weitgehend
verstehen. Sie sind in der Lage, sich
ohne Mühe angemessen verständlich zu machen und verstehen auch
schwierigere Texte mit Hilfe eines
Wörterbuchs.
Die Absolventen beherrschen auch
komplexere morphologische Fügungen und anspruchsvolle syntaktische
Konstruktionen. Sie zeigen Sicherheit im aktiven Gebrauch der Sprache und haben beim Sprachverständnis keine auf die Sprachstruk-
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
6C
2 SWS
keine
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
6C
2 SWS
398
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
tur bezogenen Probleme. Auch
schwierige Texte verstehen sie unter
Zuhilfenahme von Wörterbüchern.
Studierende des B.A.-Fachs Iranistik belegen statt der beiden Module TUR 6 und 7 die Module TUR 6a und 7a
Modul TUR 6 [extern, keine
Einführung in die arabische Schrift,
keine
Modulprüfung: Klausur
Iranistik]
Überblick über die Grammatik der
zu 90 Min.
„Neupersisch“
persischen Schriftsprache, Befähigung der Lektüre einfacher Texte.
Einführung in die persische Umgangssprache, Erlernen der wichtigsten grammatischen Unterschiede
zwischen Schrift- und Umgangssprache
Modul TUR 7 [extern
keine
Überblick über die Grammatik der
keine
Modulprüfung: Klausur
= Modul IRA 4]
kurdischen Sprache, Befähigung zur
zu 90 Min.
„Kurdische Sprache I“
Lektüre und Übersetzung einfacher
Texte.
Studierende des B.A.-Fachs Arabistik/ Islamwissenschaft belegen statt Modul TUR 8 die Module TUR 8a o. 8b
Modul TUR 8 [extern
keine
Teilmodul 1: Kenntnis der wichtigskeine
Modulprüfung:
= Module 2 u. 3 des
ten Ereignisse und Prozesse der
Teilmodulprüfung 1
Fachs Arabistik / Isislamischen Geschichte von den
und 2: jeweils Klausur
lamwissenschaft]
Anfängen bis etwa 1500 sowie der
zu 60 Min. oder münd„Islamwissenschaft“
für die islamische Geschichte releliche Prüfung von 15
vanten geografischen Räume, mit
Min.
folgenden Schwerpunkten: Prophetenbiographie; Nachfolgestreitigkeiten und Kalifat; Umayyaden und
Abbasiden; Auflösung des Einheitsstaates; Türken und Mongolen; der
islamische Westen.
Teilmodul 2: Grundkenntnisse der
islamischen Religion mit den
Schwerpunkten: Koran; Prophetenüberlieferung (Hadith); Ritual; die
islamischen „Konfessionen“: Sunni-
399
9C
4 SWS
6C
4 SWS
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
Modul TUR 9
Vertiefungsmodul
„Kultur der Türkischen
Republik“
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls TUR 5
ten, Schiiten und andere; islamische
Theologie und Koranexegese; islamische Philosophie; Sufik.
Die Absolventen sind mit den
Grundzügen der kulturellen Vielfalt
der modernen Türkei, mit den geographischen Gegebenheiten, den
wirtschaftlichen und politischen Entwicklungslinien und mit den wichtigsten Strömungen des Geisteslebens,
vor allem der Literatur, vertraut. Sie
sind in der Lage, Probleme aus dem
Bereich des kulturellen Lebens angemessen in den Kontext der Lebenswirklichkeit der heutigen Türkei
einzuordnen.
keine
400
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
7C
3 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
WAHLMODULE (ERSATZMODULE FÜR STUDIERENDE DER FÄCHER IRANISTIK, ARABISTIK/ISLAMWISSENSCHAFT, DEUTSCHE PHILOLOGIE, ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul TUR 3a
[extern, Allgemeine
Sprachwissenschaft]
Basismodul „Grundlagen der Linguistik
für Turkologie“
Modul TUR 6a [extern, Allgemeine
Sprachwissenschaft
und Deutsche Philologie] „Linguistische
Analyse“
keine
Die Absolventen sind in der Lage,
lautliche Strukturen und funktionale
Zusammenhänge auf der Grundlage
des aktuellen Forschungsstandes in
den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren.
Teilmodul 1: Die Absolventen beherrschen die elementaren Techniken der Sprachbeschreibung und
sind mit der Terminologie der wichtigsten sprachwissenschaftlichen
Disziplinen vertraut.
Modul TUR 7a [extern
= ASP 6, Allgemeine
Sprachwissenschaft]
Wahlmodul „Typologie“
keine
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls TUR 3
bzw. 3a
Teilmodul 2: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den
Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten Analyse von Sprache und Kommunikation
auf allen Ebenen des Sprachsystems.
Die Absolventen sind in der Lage,
Annahmen sprachtheoretischer Ansätze anhand von Befunden aus
mehreren
strukturverschiedenen
Sprachen zu evaluieren. Sie kennen
die grundlegenden Positionen der
typologischen Forschung und können einzelsprachliche Strukturen
typologisch einordnen.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Modulprüfung: Klausur
zu 60 Min.
6C
3 SWS
keine
Modulprüfung:
Teilmodulprüfung: 1
Mündliche Prüfung von
15 Min
Teilmodulprüfung 2:
Seminararbeit (ca. 15
Seiten)
7C
4 SWS
keine
Modulprüfung:
Klausur zu 60 Min.
8C
3 SWS
401
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie
Modul TUR 8a [extern, Religionswissenschaft, Theologische Fakultät]
Modul „Grundwissen
Religionsgeschichte“
keine
Einleitungs- und Überblickswissen
zu den großen Religionstraditionen
in Lehre und Praxis, zu exemplarischen neuen Religionen sowie zum
Christentum (Kanon, Geschichte,
Traditionen und Grundlehren, Personen)
keine
Modulprüfung: Abschlussklausur zu 90
Min.
6C
4 SWS
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 60 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine
Bachelorarbeit geschrieben werden.
402
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH UR- UND FRÜHGESCHICHTE
1. KERNCURRICULUM (66 C)
Pflichtmodule (66 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 1
Pflichtmodul (Basismodul/Orientierungsmod
ul) „Einführung in die
Ur- und Frühgeschichte I“ (Teilmodul
1: Vorlesung „Einführung in die Urgeschichte“
Teilmodul 2: „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“)
Modul 2
Pflichtmodul (Basismodul/Orientierungsmod
ul) „Einführung in die
Ur- und Frühgeschichte II“ (Teilmodul
1: Vorlesung „Einführung in die Frühgeschichte“
Teilmodul 2: „Einführung in wissenschaftliche Theorien“
keine
keine
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
In 1: Überblick urgeschichtliches
Grundwissen
In 2: Überblick Inhalte und Methoden
der Urgeschichte, elementare wissenschaftlichen Arbeitstechniken
Teilmodule 1-2: je 1
Klausur zu je 90 Min.
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
In 1: Überblick Arbeitsgebiete, Fragestellungen und Methoden im Bereich der Frühgeschichte.
In 2: Überblick wissenschaftliche
Theorien des Faches
Teilmodul 1-2: je 1
Klausur zu je 90 Min.
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
403
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte
Modul 3
Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Neolithikum“ (Teilmodul 1:
Vorlesung „Neolithikum“
Teilmodul 2: Jungsteinzeit)
Modul 4
Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Bronzezeit“ (Teilmodul 1:
Vorlesung „Bronzezeit“
Teilmodul 2: Bronzezeit)
Modul 5
Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Eisenzeit“
(Teilmodul 1: Vorlesung „Eisenzeit“
Teilmodul 2: Eisenzeit)
erfolgreiche
Abschlüsse:
Modul 1 u. Modul 2
In 1: Vertiefe Kenntnisse zur Archäologie des Neolithikums.
In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zum
Neolithikum.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Referat
mit Schriftfassung im
Umfang von 15 Seiten
erfolgreiche
Abschlüsse:
Modul 1 u. Modul 2
In 1: Vertiete Kenntnisse zur Archäologie der Bronzezeit.
In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zur
Bronzezeit.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Referat
mit Schriftfassung im
Umfang von 15 Seiten
erfolgreiche
Abschlüsse:
Modul 1 u. Modul 2
In 1: Vertiefte Kenntnisse zur Archäologie der vorrömischen Eisenzeit
und/oder der römischen Kaiserzeit.
In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zur
vorrömischen Eisenzeit und/ oder
römischen Kaiserzeit.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Referat
mit Schriftfassung im
Umfang von 15 Seiten
Modul 6
Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Mittelalter“ (Teilmodul 1:
Vorlesung „Mittelalter“, Teilmodul 2:
Mittelalter)
erfolgreiche
Abschlüsse:
Modul 1 u. Modul 2
In 1: Vertiefte Kenntnisse zur Archäologie des frühen und/oder hohen
Mittelalters.
In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zum
frühen und/oder hohen Mittelalter.
Teilmodul 1: Klausur zu
90 Min.
Teilmodul 2: Referat
mit Schriftfassung im
Umfang von 15 Seiten
2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1):
404
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
11 C
6 SWS
Teilmodul 1:
4C
2 SWS
Teilmodul 2:
7C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte
Nach 55 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden.
3. WAHLMODUL FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (6C)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Modul 7
Wahlmodul (Vertiefungsmodul) „Geländepraktikum für Anfänger“
erfolgreiche
Abschlüsse:
Modul 1 u. Modul 2
Überblick grundlegende Kenntnisse
der praktischen Grabungstätigkeit:
Grabungstechnik, Dokumentation
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
405
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Hausarbeit
6C
(4 Wochen)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Modulübersicht für die VWL-Module für Zwei-Fach-Bachelor
Die in Klammern gesetzte Modul-Nr. entspricht der Modul-Nr. des Modulkatalogs der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Modul_Nr.
Bezeichnung
Modul
Englische Bezeichnung
Zyklus
Verantw. Profs
Beteiligte Profs
LP
Workload
Lehr_Lern_ form
Leistungsnachweis
B.VWL. 01
B.OPH.9
Mikorökonomik
(Orientierungsmodul)
Makroökonomik I
Mikrooeconomics I
jedes Semester
Prof. Dr. G.
Gabisch
Prof. Dr. G. Rübel,
Prof. Dr. R. Schwager
6
180 (43/137)
Klausur (90 Min)
Macroeconomics I
jedes Semester
Prof. Dr. R. Ohr
Prof. Dr. S. Klasen,
Prof. Dr. G. Rübel
6
180 (43/137)
B.VWL. 03
(B.VWL.01)
Mikroökonomik II
Microoeconomics II
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. G.
Gabisch
Prof. Dr. G. Rübel,
Prof. Dr. R. Schwager
6
180 (43/137)
B.VWL. 04
Makroökonomik II
Macroeconomics II
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. R. Ohr
Prof. S.Klasen, Ph.D.,
Prof. Dr. G. Rübel
6
180 (43(137)
B.VWL. 05
(B.VWL.05)
Grundlagen der
inter-nationalen
Wirtschaftsbeziehungen
Wachstum und
Entwicklung
Einführung in die
Ökometrie (Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung)
Geld und Währung
International economics foundations
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. G. Rübel
6
180 (43/137)
Vorlesung (2SWS),
Tutorenübung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Tutorenübung (2
SWS), Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Economic groth and
development
Introduction to
econometrics (Introduction to impirical economic research)
Money and international Finance
jedes zweite
Semester
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. S. Klasen,
Ph.D.
Prof. Dr. Sperlich
6
180 (43/137)
6
180 (43/137)
Vorlesung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Praktikum/Übung am
PC (2 SWS), Selbststudium
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min)
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. G. Rübel
6
180 (43/137)
Klausur (90
Min)
Arbeitsmarktökonomik
Labour market
economy
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. R. Ohr
6
180 (43/137)
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2SWS),
Selbststudium
B. VWL. 02
(B.OPH.10)
B.VWL. 06
B.VWL. 07
(B.VWL.07)
B.VWL. 08
(B.VWL.08)
B.VWL.09
(B.VWL.09)
406
Prof. Dr. M. Grimm
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min), Haus-
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre
B.VWL. 10
(B.VWL.10)
Foundations of
institutional economics
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. K. Bizer
6
180 (21/159)
Vorlesung (2 SWS),
Selbststudium
B.VWL. 11
(B.VWL.11)
Einführung in die
Institutionenökonomik
Finanz- und Steuerpolitik in der EU
Taxation and fiscal
policy in the EU
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. R.
Schwager
6
180 (43/137)
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
B.VWL. 12
(B.VWL.03)
Einführung in die
Wirtschaftspolitik
Foundations of
economic policy
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. K. Bizer
6
180 (43/137)
B.VWL. 13
(B.VWL.04)
Einführung in die
Finanzwissenschaft
Introduction to
public finance
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. R.
Schwager
6
180 (43/137)
B.VWL.14
(B.VWL.14)
Seminar zur Entwicklungsökonomie
Development Economics
jedes zweite
Semester
Prof. S. Klasen,
Ph.D.
6
180 (21/159)
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Vorlesung (2 SWS),
Übung (2 SWS),
Selbststudium
Seminar (2 SWS),
Selbststudium
B.VWL. 15
(B.VWL.15)
Seminar to international Monetary
Economics
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. G. Rübel
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS),
Selbststudium
Seminar in Labour
market and
struktural problems
in the EU
Seminar in Competivenesse and the
European Single
Market
Seminar in economic policy
jedes zweite
Semester
Dr. D. Sakowsky
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS),
Selbststudium
jedes oder
jedes zweite
Semester
Dr. D. Sakowsky
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS),
Selbststudium
B.VWL.18
(B.VWL.18)
Seminar zu aktuellen Problemen der
monetären Außenwirtschaft
Seminar zu Arbeitmarkt- und Strukturproblemen der
EU
Seminar zur Wettbewerbsfähigkeit
und europäischen
Binnenmarkt
Seminar zur Wirtschaftspolitik
jedes zweite
Semester
Prof. Dr. K. Bizer
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS),
Selbststudium
B.VWL. 19
Seminar zur allge-
Seminar in ecomic
jedes zweite
Prof. Dr. R. Ohr
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS),
B.VWL. 16
(B.VWL.16)
B.VWL.17
(B.VWL.
17)
407
aufgaben
ohne Benotung
Klausur (90
Min) Hausaufgaben ohne
Benotung
Klausur (90
Min), 3 Kurzstellungnahmen während der
Übungen
Klausur (90
Min)
Klausur (90
Min)
Hausarbeit,
Vortrag, Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Vortrag,
Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Vortrag,
Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Vortrag, Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Vortrag, Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre
(B.VWL.19)
meinen Wirtschaftspolitik
policy
Semester
Selbststudium
B.VWL.20
(B.VWL.20)
Seminar zu aktuellen Fragen der
Finanz- und Steuerpolitik
Topical issues in
taxation and fiscal
policy
jedes Semester
Prof. Dr. R.
Schwager
B.VWL.21
(B.OPH.8)
Statistik
Statistics
jedes Semester
Prof. Dr. Zucchini
408
Prof. Dr. Sperlich,
Prof. Dr. Böker
6
180 (21/159)
Seminar (2 SWS).
Selbststudium
6
240 (76/164)
Vorlesung (2 SWS),
Großübung (1 SWS),
Tutorenübung (3 SWS),
Selbststudium
Vortrag, Diskussionsbeiträge
Hausarbeit,
Vortrag,
Diskussionsbeteiligung
Klausur (120
Min)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH WERTE UND NORMEN
1. Pflichtmodule (Umfang 51 Credits):
Modultitel
Zugangs-voraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für
die Zulassung zur
Prüfung (Prüfungsvorleistungen
Basismodul „Praktische
Philosophie“
Teilmodul 1: Einführungskurs
(A oder B)
keine
Verständnis zentraler Begriffe, Probleme und Theorieansätze der praktischen Philosophie
In Teilmodul 2: Protokoll oder Kurzreferat
Teilmodul 2:
Basisseminar
(A, B, C oder. D)

Basismodul Religionswissenschaft
Teilmodul 1: Grundkurs
Religionswissenschaft
(PS u. V)
Teilmodul 2: Terminologiekurs
keine

Historische und inhalt- In Teilmodul 1: Kurzliche Grundkenntnisse referat (15 min.) oder
zur religiösen Tradition Essay (ca. 7 S.)
und Praxis von „Weltreligionen“ und Neuen
Religiösen Bewegungen
Christentumskundliche
Grundkenntnisse (Ka-
409
Art & Umfang der
Prüfungs-leistung
Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf.
Teilmodul 1 B: 90min. Klausur
Teilmodul
2A:Hausarbeit (ca.
10 S.)
Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang
von ca. 10 S.
Teilmodul 1:
1 2std Klausur
Teilmodul 2:
Kurzreferat (15
min.) oder Essay
(ca. 7 S.)
Modul-Umfang
(Credits, SWS)
8C
4 SWS
7C
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
Basismodul Logik1
keine
fachwiss./fachdidaktisches Modul
“Vermittlungskompetenz”
Teilmodul 1 (A od. B):
Unterrichtsdidaktik
Basismodule 1-4
Teilmodul 2:
Außerschulische Vermittlung
non, Geschichte, Traditionen und Grundlehren, Personen)
 Klärung von Grundbegriffen der Religionswissenschaft
Verständnis elementarer
Begriffe der Logik; Analyse und Formalisierung
einfacher Aussagen und
Schlüsse; Kenntnis eines
logischen Kalküls
Fähigkeit zur Vermittlung
von Problemstellungen
des Fachs Werte und
Normen im schulischen
und außerschulischen
Bereich
Klausur (120 Minuten)
Teilmodul 1A: Referat
Teilmodul 1B: 90minütige Klausur
keine
Basismodul „Praktische
Philosophie“
Eingehende Kenntnis
ausgewählter Probleme
und Theorien der praktischen Philosophie
Teilmodul 2: Aufbauseminar
(A, B, C oder D)
410
6C
4 SWS
Teilmodul 2: Abfassung eines fachvermittelnden Textes
Aufbaumodul „Praktische
Philosophie“
Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs
(A oder B)
5C
4 SWS
In Teilmodul 2: kleinere schriftliche oder
mündliche Leistung
Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf.
Teilmodul 1B: 90min. Klausur
Teilmodul 2A:
Hausarbeit (ca. 10
S.)
Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg.
Teilmodul 2C: 120-
8C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
min. Klausur
Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang
von ca. 10 S.
Exemplarische Erweiterung der religionsgeschichtlichen und systematisch-religionswissenschaftlichen
Kenntnisse
Aufbaumodul Religionswissenschaft
Basismodul ReligionswissenschaftW
Wahloption 1
 1 historische LV
 1 systematische LV
Mündl. Prüfung (30
Min.)
6C
2-4 SWS
Wahloption 2
 1 historische LV
plus schr. Hausarbeit (20
S.)
zu einer syst. Fragestellung
Vertiefungsmodul Praktische Philosophie
(A, B oder C)
Basismodul Praktische
Philosophie, Basismodul Religionswissenschaft, Basismodul Logik, entweder Modul
Einführung in die politische Theorie oder Modul Einführung in die
Soziologie, Aufbaumodul Praktische Philosophie
Gründliche Kenntnis eines
Problembereichs der
praktischen Philosophie
411
keine
A: Hausarbeit
(ca. 15 S.)
B: 150-minütige
Klausur
C: 30-minütige
mündl. Prüfung
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
Vertiefungsmodul Religionswissenschaft
Basismodul Praktische
Philosophie, Basismodul Religionswissenschaft, Basismodul Logik, entweder Modul
Einführung in die politische Theorie oder Modul Einführung in die
Soziologie, Aufbaumodul Religionswissenschaft
Vertiefung und Anwendung der religionsgeschichtlichen und systematisch-religionswissenschaftlichen
Kenntnisse unter Berücksichtigung von WuN/EthikThemen im Rahmen einer
wiss. Hausarbeit
Anm.: Wenn im Aufbaumodul die systematische
LV (2) durch eine schr.
Arbeit ersetzt wurde,
muss im Vertiefungsmodul ein systematisches
Seminar belegt werden.
412
Seminararbeit
(ca. 20 S.)
5C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
2. Wahlpflichtmodule (Umfang 18 C)
 Unter den Wahlpflichtmodulen wählen die Studierenden entweder mit dem Modul Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte und
dem Aufbaumodul Historische und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns einen politikwissenschaftlichen Schwerpunkt, oder mit
dem Modul Einführung in die Soziologie und einem der beiden Aufbaumodule Soziologie einen soziologischen Schwerpunkt. (Insgesamt sind
Module im Umfang von 18 C zu belegen)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen

Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte1
keine

Einführung in die Soziologie 1
keine


Aufbaumodul Historische
und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns
Modul Einführung in
die Politische Theorie und Ideengeschichte
Einsicht in die historische Wandlungsdimension normativer
Problemstrukturen und Fragestellungen
 Fähigkeit zur systematischen Textlektüre mit hermeneutischen Methoden
 Einsicht in die Bedeutung klassischer normativer Fragestellungen für gegenwärtige Probleme
 Theoretische Texte verstehen und wiedergeben, Argumente
verteidigen, Gegenargumente entwickeln, Diskussionen strukturieren.
Heranführung an soziologische Denk- und Argumentationsweisen.
Die Vermittlung eines Überblicks über die Themenfelder der Soziologie.
Erste komparative Einblicke in die höchst unterschiedlichen Strukturen moderner Gesellschaften.
Fähigkeit der Einschätzung historischer und kultureller Voraussetzungen politischen Handelns sowie der Folgen einer Erosion
klassischer sozialmoralischer und religiöser Milieus. Erkennen der
Bedeutung von Sinnstiftung in sozial und mental fragmentierten
Gesellschaften. Fähigkeit zur Verortung von politischen Institutionen in Deutungskontexten.
413
Art & Umfang
der Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Klausur (90 Min.)
oder kleinere
mündliche Leistungen,
Hausarbeit (ca.
10 S.) oder Essays
und Protokoll
oder Kurzreferat
10 C
4 SWS
Klausur (90 Min.);
3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen
8C
4 SWS
Schriftliche Leistungen im Gesamtumfang von
15 Seiten und
eine mündliche
Leistung (15 Minuten) und Betei-
8C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen
Aufbaumodul Soziologie
1:
Politische Soziologie und
Soziologie des Wohlfahrtsstaates
Aufbaumodul Soziologie
2: Kultursoziologie


Modul Einführung in
die Soziologie
Modul Einführung in
die Soziologie





Überblick über die soziologischen Felder des Wohlfahrtsstaates
und der Politischen Soziologie unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Geschlechterverhältnisses
Geschichte des Wohlfahrtsstaates
Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien
Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher Herrschaft
Überblick über kultursoziologische Fragestellungen
kulturelle Entwicklung moderner Gesellschaften
ligung an der
Seminardiskussion.
Mind. 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen; 1 münd10 C
lich vorgetrage4 SWS
nes, ausgearbeitetes Referat oder
1 Hausarbeit
Mind. 3 kleinere
schriftliche oder
mündliche Leistungen; 1 münd10 C
lich vorgetrage4 SWS
nes, ausgearbeitetes Referat oder
1 Hausarbeit
In mindestens einem der Basismodule Praktische Philosophie oder Religionswissenschaft oder in dem Modul Einführung in die Soziologie ist
eine schriftliche Hausarbeit zu schreiben.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT:
Der Erwerb von 56 Credits ist Voraussetzung für die Zulassung zur BA-Arbeit.
414
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE (WSG)
ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG:
1. Alle Angaben zu in den BA-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte integrierten Veranstaltungen anderer Fachbereiche und Fakultäten
vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die anbietenden Fächer.
FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (INSGESAMT 132 C, ANTEIL IM FACH WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE (WSG) 66 C)
PFLICHTMODULE (ES MÜSSEN PFLICHTMODULE IM UMFANG VON 35 C BELEGT WERDEN.)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Orientierungsmodul
WSG (B.WSG.1)
keine
Einführung in wirtschafts- und sozialhistorisches Arbeiten mittels thematisch aufeinander bezogener Seminare. Beherrschung grundlegender
Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in praktischer, mündlicher und
schriftlicher Form.
(Teilmodul 1:
Start-up-Seminar
WSG)
Teilmodul 2: Proseminar Orientierung WSG)
Unternehmen und
keine
Märkte (B.OPH.0)
(Ringvorlesung;
Fallstudienseminar)
Anm.1
Ergänzungsmodul
keine
Einführung in die Wirtschaftswissenschaften durch Fallstudien.
Das Modul besteht aus Ringvorlesung zur Einführung in die Inhalte
und die methodische Basis der wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen
und einem Fallstudienseminar zum
Erwerb von Problemlösungskompetenzen.
Beherrschung grundlegender ge-
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Bibliographieübung (zu 1),
Referat (zu 2)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1:
Klausur, 90 Min. Teilmodul 2:
schriftliche Hausarbeit
im Umfang von 10-12 S.
9 C / 4 SWS
keine
drei begleitende Gruppenarbeiten oder Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
keine
Teilmodul 1: Klausur, 90 5 C / 4 SWS
415
Teilmodul 1:
5 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Geschichte (Modul 2)
schichtswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepte.
Min.
Teilmodul 2: Essay
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
(Teilmodul 1:
Vorlesung "Einführung
in die Geschichtswissenschaft
Teilmodul 2:
Übung "Methoden der
Geschichtswissenschaft"
Anm. 2
Aufbaumodul WSG
(B.WSG.2)
Abschlussmodul WSG
(B.WSG.3)
(Vorlesung WSG;
Übung zur Vorlesung
WSG)
erfolgreicher
Abschluss des
Orientierungsmoduls WSG
Überblickswissen in zentralen Themenfeldern der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Kenntnisse zentraler
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze.
erfolgreicher
Beherrschung der wichtigsten ArAbschluss des
beitstechniken und eigenständige
OrientierungsErarbeitung einer Fragestellung somoduls WSG
wie Nachweis fundierter Kenntnisse
und des Aufin ausgewählten Themenfeldern der
baumoduls WSG Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Teilmodul 1:
2 C / 2 SWS
Teilmodul 2:
3 C / 2 SWS
keine
Modulprüfung:
Klausur, 90 Min.
6 C / 2 SWS
keine
Modulprüfung:
Klausur, 90 Min.
9 C / 4 SWS
Anm. 1: Um Doppelbelegungen zwischen den Fächern im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang zu vermeiden, erfolgt die Anrechnung nur, wenn die Veranstaltung nicht zugleich im anderen Fach belegt wird. In diesem Fall haben die Studierenden eine zusätzliche Veranstaltung aus dem Angebot des
Wahlbereichs Ökonomie (eine Veranstaltung aus den Modulen C-F; siehe unten) zu belegen.
Anm. 2: Um Doppelbelegungen zwischen den Fächern im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang zu vermeiden, erfolgt die Anrechnung nur, wenn die Veranstaltung nicht zugleich im Zweitfach belegt wird. In diesem Fall haben die Studierenden eine zusätzliche Veranstaltung aus dem Angebot des
Wahlbereichs Geschichte (eine Veranstaltung aus den Modulen A-C, Aufbaumodul zu einer weiteren Epoche oder weiteres Fachgebietsmodul; siehe
unten) zu belegen.
416
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
WAHLMODULE (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 31 C BELEGT WERDEN.)
WAHLBEREICH ÖKONOMIE (ES SIND ZWEI MODULE AUS DEN MODULEN A-G ZU BELEGEN, SEMESTERLAGE SIEHE STUDIENVERLAUFSPLAN)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
A
Mikroökonomik I
(B.OPH.9)
keine
(Vorlesung; Übung)
B
Makroökonomik I
(B.OPH.10)
keine
(Vorlesung; Übung)
C
Unternehmensführung
und Organisation
(B.bwl.03)
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls
Unternehmen
und Märkte
(Vorlesung; Übung)
D
erfolgreicher
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Verständnis der theoretischen Grund- keine
lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher
Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden.
Verständnis der theoretischen Grund- keine
lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher
Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden.
Die Veranstaltung verfolgt das Ziel,
keine
den Studierenden den Rahmen sowie
die grundlegenden Bausteine des
Managements von Wirtschaftsorganisationen vorzustellen und sie in
die Lage zu versetzten, fundierte
Aussagen über Handlungs- und Gestaltungsalternativen in den Bereichen Strategie-, Struktur- und Kulturentwicklung als Haupt-aktivitäten
der Unternehmensführung zu formulieren.
Den Studierenden sollen Grund-
keine
417
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Klausur, 90 Min.
6 C / 2 SWS
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Produktion und Logistik (B.bwl.4)
(Vorlesung; Übung)
Abschluss der
Module
Unternehmen
und Märkte, Mathematik
kenntnisse, die bei der Ausgestaltung des Beschaffungs- und Absatzkanals benötigt werden, vermittelt werden. Dabei werden sowohl Waren- als auch Informationsströme analysiert.
E
keine
Verständnis der theoretischen Grund- keine
lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher
Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden.
Erlernen der in den wirtschaftwissen- keine
schaften notwenigen mathematischen
Methoden
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Klausur, 120 Min.
8 C / 6 SWS
Verständnis der theoretischen Grund- keine
lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher
Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden.
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorga-
5 C / 4 SWS
Beschaffung und Absatz (B.bwl.5)
(Vorlesung; Übung)
F
Mathematik
(B.OPH.1)
(Vorlesung; Übung)
G
Einführung in die VWL
für Juristen
(VWL-Jur)
gute Kenntnisse
der Schulmathematik
keine
(Vorlesung; Übung)
WAHLBEREICH GESCHICHTE (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-K ZU BELEGEN)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
A
keine
Aufbaumodul Neuzeit I
(A2)
Prüfungsanforderungen
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
keine
418
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
B
Aufbaumodul Neuzeit
Außereurop. Geschichte I (A10)
keine
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
C
keine
Aufbaumodul Neuzeit
Osteuerop. Geschichte
I (A14)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
D
Aufbaumodul Frühe
Neuzeit I (A18)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
E
Aufbaumodul Frühe
Neuzeit Außereurop.
Geschichte I (A26)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
F
Aufbaumodul Frühe
Neuzeit Osteurop.
Geschichte I (A30)
(Aufbauseminar;
keine
keine
keine
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
ben des Faches)
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
419
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Epochenvorlesung)
G
Aufbaumodul Mittelalter I (A34)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
H
Aufbaumodul Mittelalter Außereurop. Geschichte I (A42)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
I
Aufbaumodul Mittelalter Osteuropäische
Geschichte I (A46)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
J
Aufbaumodul Alte
Geschichte I (A50)
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
K
Aufbaumodul Alte
Geschichte Außereurop. Geschichte I
(A54)
keine
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und
Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler
historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen.
Kenntnisse zentraler historischer
Entwicklungen und Ereignisse sowie
fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
45 Klausur; mündl. Prüfung
(Umfang nach Vorgaben des Faches)
5 C / 4 SWS
keine
keine
(Aufbauseminar;
Epochenvorlesung)
420
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
WAHLBEREICH EMPIRISCHE METHODEN (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-D ZU BELEGEN)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
A
keine
Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung
(M1)
Prüfungsanforderungen
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Kenntnisse im Umgang mit quantitativen Informationen
Modulumfang (Credits, SWS)
Teilmodul 1: Klausur, 90 8 C / 6 SWS (+ 1 SWS
Min.
Tutorium, Besuch opTeilmodul 2: Klausur, 90 tional)
Min.
Teilmodul 1:
4 C / 4 SWS
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
(Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die
quantitative und qualitative Sozialforschung
Teilmodul 2: ein
Proseminar, Auswahl
aus Alternative 1: PS
Umfrageforschung;
Alternative 2: PS Sekundäranalyse; Alternative 3: PS qualitative
Sozialforschung; Alternative 4: PS Einführung in Fachmethoden)
B
Grundlagen sozialwissenschaftlicher Datenanalyse -Statistik I
(M2)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
keine
Kenntnisse im Umgang mit quantitati- keine
ven Informationen
Teilmodul 1: Klausur, 90 8 C / 4 SWS (+ 2 SWS
Min.
Tutorium, Besuch opTeilmodul 2: Klausur, 90 tional)
Min.
Teilmodul 1:
4 C / 2 SWS
421
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(Teilmodul 1: Vorlesung Statistik I; Teilmodul 2: Computergestützte Datenanalyse
zur Statistik 1
C
Statistik
(B.OPH.8)
Teilmodul 2:
4 C / 2 SWS
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls
Mathematik
Kenntnisse im Umgang mit quantitati- keine
ven Informationen
gute Kenntnisse
der Schulmathematik
Erlernen der in den wirtschaftwissen- keine
schaften notwenigen mathematischen
Methoden
Klausur, 120 Min.
8 C / 6 SWS
Klausur, 120 Min.
Teilmodul 1:
6 C / 3 SWS
Teilmodul 2:
2 C / 3 SWS
8 C / 6 SWS
(Vorlesung;
Tutorenübung)
D
Mathematik
(B.OPH.1)
Teilmodul 1:
6 C / 3 SWS
Teilmodul 2:
2 C / 3 SWS
(Vorlesung;
Tutorenübung)
WAHLBEREICH SPRACHEN (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-K ZU BELEGEN)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
A
keine /vorherige
Anmeldung am
SLZ
Erwerb von verbaler und schriftlicher
Sprachkompetenz anhand ausgewählter wirtschaftswissenschaftlicher
Themen;
Business English I
(B.ssg.1)
B
Business English II
vorherige AnErwerb von verbaler und schriftlicher
meldung am SLZ Sprachkompetenz anhand ausgewählter wirtschaftswissenschaftlicher
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
keine
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
keine
Klausur, 120 Min.;
mündliche Prüfung, 30
Min.
6 C / 4 SWS
422
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(B.ssg.2)
Themen;
C
Modul MS I oder
Französisch Mittelstufe Einstufungstest
II
(ssg.13)
Erwerb von verbaler und schriftlicher
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
D
Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Französisch Oberstufe Einstufungstest
Sprachkompetenz
I (ssg.14)
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
E
Französisch Fachsprache Wirtschaftswissenschaften I
(ssg.1)
Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Einstufungstest
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
F
Spanisch Mittelstufe II
(ssg.24)
Modul MS I oder
Einstufungstest
Erwerb von verbaler und schriftlicher
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
G
Spanisch Oberstufe I
(ssg.25)
Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Einstufungstest
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
H
Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Spanisch Fachsprache Einstufungstest
Sprachkompetenz
Wirtschaftswissenschaften I (ssg.3)
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
I
Italienisch Mittelstufe
(ssg.29)
Modul GS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Einstufungstest
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
J
Russisch Mittelstufe II
Modul MS I oder
Einstufungstest
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Erwerb von verbaler und schriftlicher
Sprachkompetenz
423
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(ssg.35)
K
Russisch Oberstufe I
(ssg.35)
Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher
Einstufungstest
Sprachkompetenz
keine
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 51 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine
Bachelorarbeit geschrieben werden.
424
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C)
FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL
MODULE / OPTIONALBEREICH (18 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
B.OPH.5
Informations- und
Kommunikationssysteme
keine
(Vorlesung;
Tutorenübung)
B.WSG.4
Projektmodul WSG
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls Informations- und Kommunikationssysteme
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Übungsaufgaben
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Die Studierenden sollen die Grundlagen des Datenmanagements sowie
die Unterstützung der betrieblichen
Funktionen und Prozesse durch die
Informationsverarbeitung verstehen.
Auf dieser Basis lernen sie eine breite
Palette moderner Anwendungssysteme kennen, die auch für die eigene
wissenschaftliche Arbeit eine wichtige
Grundqualifikation darstellen.
Einführung in das wirtschafts- und
keine
sozialhistorische Arbeiten in relevanten Arbeits- und Berufsfeldern. Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken sowie Umsetzung und Anwendung derselben im berufsbezogenen Kontext.
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
Praktikumsbericht, 5-6
Seiten
12 C / 14 SWS (Praktikum)
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Modulumfang (Credits, SWS)
Klausur, 90 Min.
6 C / 4 SWS
MODULE / OPTIONALBEREICH (18 C.):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
B.OPH.5
Informations- und
keine
Die Studierenden sollen die Grundlagen des Datenmanagements sowie
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Übungsaufgaben
425
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Kommunikationssysteme
(Vorlesung;
Tutorenübung)
B.WSG.4
Projektmodul WSG
erfolgreicher
Abschluss des
Moduls Informations- und Kommunikationssysteme
die Unterstützung der betrieblichen
Funktionen und Prozesse durch die
Informationsverarbeitung verstehen.
Auf dieser Basis lernen sie eine breite
Palette moderner Anwendungssysteme kennen, die auch für die eigene
wissenschaftliche Arbeit eine wichtige
Grundqualifikation darstellen.
Einführung in das wirtschafts- und
keine
sozialhistorische Arbeiten in relevanten Arbeits- und Berufsfeldern. Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken sowie Umsetzung und Anwendung derselben im berufsbezogenen Kontext.
426
Praktikumsbericht, 5-6
Seiten
12 C / 14 SWS (Praktikum)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Informatik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - MODULPAKET „BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL INFORMATIK ANDERER FÄCHER“
(18 C)
Modul CS L.inf. 101 „Informatik I“ (9 C)
Modul CS L.inf. 102 „Informatik II“ (9C)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
CS L.inf.101 Informatik I
keine
CS L.inf.102
Informatik II
keine
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Algorithmen und Datenstrukturen beherrschen und mit einer gängigen Programmiersprache umsetzen können.
Es soll erkennbar sein, dass die
Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Automaten/Sprachen, Zahlen/Logik, Prozesskommunikation/Speicher sowie
den Aufbau von Rechnern und dessen Programmierung mit Assembler
beherrschen und umsetzen können.
Voraussetzungen für
die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen)
50% der Übungszettel
50% der Übungszettel
427
Art und Umfang der
Prüfungsleistung
Klausur (90 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 20 Min.)
ersetzt.
Klausur (120 Minuten).
Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese
durch eine mündliche
Prüfung (ca. 30 Min.)
ersetzt.
Modulumfang (Credits, SWS)
9 C (6 SWS)
9 (6)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Judaistik
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN MODULPAKET JUDAISTIK
Wahlpflichtmodule (18 C):
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Modul 1
Keine
Neuhebräisch I
(Immatrikulation)
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Kurs Neuhebräisch I:
Einführung in Schrift und Sprache des modernen
Hebräisch
Art der Prüfungsleistung
Klausur
( 60 min )
Neuhebräisch II
Abschluss von Modul
1
Kurs Neuhebräisch II:
Einführung in Schrift und Sprache des modernen
Hebräisch
Klausur
( 60 min )
Modul 3
Jüdische Literatur Keine
und Schriftauslegung
(Immatrikulation)
(WS)
Jüdische Kultur
und Geschichte
3C
plus
3 SQ
(6 SWS)
(WS)
Modul 4
3C
plus
3 SQ
(6 SWS)
(WS)
Modul 2
Umfang
Keine
(Immatrikulation)
Übung zur jüdischen Schriftauslegung
Einführung in zentrale Interpretationsweisen der jü- Hausarbeit
dischen Tradition als Schriftreligion
(15 S.)
Seminar zur modernen jüdischen Literatur
Auseinandersetzung mit Beispielen moderner jüdischer Literatur und ihrer Traditionshermeneutik
ausgearbeitetes
Referat
Übung zu Quellen jüdischer Geschichte
Exemplarische Kenntnis von Quellen zur jüdischen
Geschichte
428
6C
(4 SWS)
6C
ausgearbeitetes
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Judaistik
(SS)
Seminar über Jüdische Feste und Gebräuche
Kenntnis der Feste und Gebräuche in unterschiedlichen Strömungen des Judentums und Verständnis ihrer kulturellen Besonderheit
Referat
(4 SWS)
Klausur
(60 min)
429
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Religionswissenschaft
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - MODULPAKET RELIGIONSWISSENSCHAFT
(bestehend aus 18 C Religionswissenschaft zur berufsfeldbezogenen Ergänzung anderer 2-Fach-Studienkombinationen)
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
C 01
Kleines Basismodul*
Religionswissenschaft
Zulassung
zum Ergänzungsfach C
Religionswissenschaft
(SS+WS)
C 02
=
AM 004 oder
WPM 016
„Kleines
Basismodul“ C 01
erfolgreich
absolviert
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Historisches Proseminar: (mit Kurzreferat)
Historische und inhaltliche Grundkenntnisse zur religiösen
Tradition und Praxis von „Weltreligionen“ und exemplarischen Neuen Religiösen Bewegungen
V Einf. in das Christentum:
Grundkenntnisse zum Christentum: Kanon, Geschichte, Traditionen, Grundlehren und wichtige Personen
Art der Prüfungsleistung
gemeinsame 2std.
Abschlussklausur
Umfang
6C
(6 SWS)
Üb Terminologiekurs:
Klärung und Problematisierung von Grundbegriffen der RW
Siehe unter  Aufbaumodul 1 Religionswissenschaft
– bzw. –
unter WPM 0016 „Aktuelle Religionswissenschaftliche
Themen“
(WS / SS)
C 03
(= Modul 12 BA Kleines 1 rw Seminar (hist. oder syst.)
WuN)
Basismoplus schr. Hausarbeit mit gegenwartsrelevantem Fokus
dul“ C 01
Vertiefungserfolgreich
modul RW
absolviert
(jedes S)
* Das historische Basismodul ist Orientierungsmodul im Sinne von § 7 der CO
430
6C
(6 SWS
6C
Hausarbeit
(ca. 20 S.)
(2 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN MODULPAKET „EVANGELISCHE THEOLOGIE“
Modulkatalog im BA-MA-Modulpaket „Ev.Theologie“
Wahlpflichtmodul „Orientierungsmodul Evangelische Theologie“
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Art der Prüfungsleistung
Umfang
Teilmodul 1
GW 001
Orientierungsmodul
Evangelische
Theologie
Keine
(Immatrikulation)
(i.S.v. § 7 CO)
jährlich
(WS)
V Einführung in das Christentum (2h WS)
Grundzüge der christlichen Religion im Überblick Aufbau und
Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in
Grundzügen
Teilmodul 2
V Grundinformation Bibel NT (3h WS)
und
V Grundinformation Bibel AT (3h SS)
Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen
Klausur WS
( 2h )
9C
_________
Klausur SS
( 2h )
Wahlmodule ( 1 Modul im Umfang von 9 C ist aus den 6 Modulen auszuwählen)
Grundwissen Theologie:
431
(8 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie
Modultitel
GW 002
Grundwissen
Kirchengeschichte
jährlich
(WS + SS)
Zugangsvoraussetzungen
(abgeschlossenes Orientierungsmodul)
Lateinkenntnisse
sind wünschenswert (manche der
wählbaren Seminare od. Übungen setzen sie
voraus)
(abgeschlossenes Orientierungsmodul)
Art der Prüfungsleistung
V Kirchengesch. im Überblick (WS + SS)
Zentrale Personen, theologische Themen, Texte, Epochen
und Perspektiven
2 x 2 std. Klausur
Wahl-Option 1
PS-Arbeit
(ca. 15 S.)
Umfang
plus:
9C
(6–8 SWS)
Pros. zur Kirchengeschichte
oder
Exemplarische Auseinandersetzung mit einer Quelle in ihrem
Kontext
2-std.
Klausur
Wahl-Option 2
Kurs Zentrale Quellen und Texte der KG
Materialer Überblick über die wichtigsten Quellentexte zur Kirchengeschichte
Pros. zu klass. Texten des Christentums
Grundbegriffe des Christentums; syst. Analyse eines klassischen Textes (Sinngehalt, Argumentation)
GW 003
Grundwissen
Systematische
Theologie
Prüfungsanforderungen
(Lernziele, Kompetenzen)
Wahl-Option 1
V zur Systematischen Theologie (4h)
Grundthemen und Grundbegriffe der christlichen Lehre
(Grundriss der Dogmatik)
1 Pros.-Arbeit (ca.
15 S.)
________
plus:
1 x 2 st. Klausur
oder
jährlich
(WS + SS)
9C
(6 SWS)
432
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie
Wahl-Option 2
1 x 2 st. Klausur
V zur Systematischen Theologie (2h)
Üb Lektürekurs (2h)
Grundthemen der Dogmatik (Gotteslehre, Anthropologie,
Christologie, Eschatologie)
oder
1 x 2 st. Klausur zu
einer der beiden VL
Wahl-Option 3
V zur Systematischen Theologie (2h)
V zur Systematischen Theologie (2h)
Grundtexte, -themen und -begriffe der christlichen Lehre
(Grundthemen der Dogmatik)
S Die christlichen Kulturen des Orients
Überblick zur Geschichte der christlich-orientalischen Kulturen,
Literaturen und Kirchen
GW 004
Die christlichen Kulturen
des Orients
(abgeschlossenes Orientierungsmodul)
jedes WS
GW 005
(abgeschlossenes OrientieDie orthodoxen
rungsmodul)
Kirchen
jedes SS
Üb Exkursion mit thematischen Anteilen
Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel
Integrierte Studienleistungen: je 1 unbenoteter Test (S+Üb) plus
1 Referat (S)
9C
Modulabschlussklausur
(60 min)
S Die orthodoxen Kirchen
Überblick zu Konfessionskunde und Symbolik der orthodoxen
Kirchen, Spiritualität und Theologie
Üb Exkursion mit thematischen Anteilen
Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel
Integrierte Studienleistungen: je 1 unbenoteter Test (S+Üb) plus
1 Referat (S)
433
(4 SWS
9C
Modulabschlussklausur
(60 min)
(4 SWS)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie
GW 006
Exegese der
Bibel – Neues
Testament
GW 007
Exegese der
Bibel – Altes
Testament
Alternative zu
einem der o.a.
GW-Module
Hebräisch
– oder –
Griechisch
(abgeschl. Orientierungsmodul)
Griechischkenntnisse (Graecum
oder bibl. Griechisch)
(abgeschl. Orientierungsmodul)
Hebräischkenntnisse
(i.d.R. Hebraicum)
Pros. zum Neuen Testament
Einführung und Übung in Methoden der NT-Exegese anhand
1 Pros.-Arbeit (ca.
zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese zu einem exempla15 S.)
rischen Bibeltext
S zum Neuen Testament
Exemplarische Auseinandersetzung mit Themen und Schriften ausgearb. Referat
des NT; Übung in einem Referat oder Essay (ca. 10.S.)
oder Essay
Pros. zum Alten Testament
1 Pros.-Arbeit (ca.
Einführung und Übung in Methoden der AT-Exegese anhand
15 S.)
zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese zu einem exemplarischen Bibeltext
S zum Alten Testament
ausgearb. Referat
Exemplarische Auseinandersetzung mit Themen und Schriften oder Essay
des AT; Übung in einem Referat oder Essay (ca. 10.S.)
Kursangebot zum Hebraicum, Graecum oder NT-Griechisch
 Kenntnisse der biblischen Sprachen im Umfang des
Hebraicums oder mindestens des NT-Griechisch
Anm.: Diese Kenntnisse können nur auf der B.A.-Ebene nachgeholt
(abgeschl. Orienwerden (als Eingangsvoraussetzung für die Wahlpflichtmodule
tierungsmodul)
GW 002, 006 oder 007 (KG, NT oder AT) im ersten MAStudienjahr)
jährlich
434
9C
(4 SWS)
9C
(4 SWS)
Mind.
Wird durch das jeweilige Kursangebot 9 C
ausgewiesen
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil)
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH IM LEHRAMTBEZOGENEN PROFIL
Modulübersicht:
Wahlpflichtmodule im lehramtbezogenen Profil:
Für eine Zertifizierung des lehramtbezogenen Profils (insgesamt 36 C im Professionalisierungsbereich) sind zusätzlich zu den unter den Fachwissenschaften aufgeführten 6 C Fachdidaktischer Kompetenz/schulbezogener Vermittlungskompetenz folgende Module zu belegen:
-Erziehungswissenschaftliche Kompetenz (insgesamt 12 C)


Modul: Einführung in die Schulpädagogik (6 C / 4 SWS)
Modul: Theorien und Methoden der Praxiserkundung ( 6 C / 5 SWS)
- Schlüsselkompetenzen/ Praktika (insgesamt 8 C):


Modul: Allgemeines Schulpraktikum (ASP) (4 C)
Modul: Ausserschulisches Praktikum (C) (4 C)
- Optionalbereich (10 C):
Es sind Module nach freier Wahl im Umfang von mindestens 10 C zu belegen (z.B. Schlüsselkompetenzen und überfachliche Kompetenz)
435
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil)
1. FACHDIDAKTISCHE KOMPETENZ (6 C [+6]):
Die Fachdidaktik-Module werden in den fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fächer unter „Lehramtbezogenes Profil“ aufgeführt
2. ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHE KOMPETENZ (12 C):
Es müssen beide Module („Einführung in die Schulpädagogik“ sowie „Theorien und Methoden der Praxiserkundung“) absolviert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Modul I
Einführung in die Schulpädagogik
keine
Modul II
Theorien und Methoden
der Praxiserkundung
Einführung in
die Pädagogik
Prüfungsanforderungen
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
Die Prüfungs1) Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Schule auf der Basis
leistung besteht
historischer Beispiele, theoretischer Modelle und eigener Beaus
obachtungen methodisch angeleitet reflektieren.
a. einer zwei2) Verschiedene Theorien der Schule gegeneinander abgrenzen
stündigen
und kritisch reflektieren.
Klausur und
3) Grundlegende Problemstellungen der Sozialisation kennen
der erfolgreiund reflektieren.
chen Teil4) Verschiedene Schulformen (Regelschule, Reformschule, Prinahme an eivatschule) kennen und diese im Kontext der historischen und
nem Prosegesellschaftlichen Entwicklung bewerten.
minar.
5) Die Binnenorganisation der Institution Schule und ihre Wirkungen auf die Akteure (Lehrperson, Schüler/innen) reflektieren.
6) Kenntnisse grundlegender Problemstellungen der Didaktik, der
Lehr- / Lernforschung und der Leistungsbewertung.
1. Schulen, soziale Einrichtungen und Betriebe an Hand begründeter Kriterien systematisch beobachten und theoriegestützt
auswerten.
2. Verschiedene Beobachterperspektiven unterscheiden und sich
in andere Perspektiven versetzen.
3. Beobachtungen und Bewertungen voneinander trennen.
436
Die Prüfungsleistung setzt sich
aus zwei Teilleistungen zusammen:
a) Zu 2/3 aus
dem Praktikums-
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
6 C (4 SWS)
6C
5 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil)
4. eigenes Handeln in pädagogisch relevanten Kontexten kritisch bericht zum ASP
reflektieren.
und
5. Systematische Beobachtungsprozesse in Schulen, soziale Ein- b) zu einem Dritrichtungen und Betrieben theoriegestützt dokumentieren und
tel aus dem Prakauswerten.
tikums-bericht
6. Eine Profilanalyse sozialer Einrichtungen, Schulen oder Bezum Außerschulitriebe erstellen.
schen Praktikum
7. Einen eigenen Unterrichtsversuch dokumentieren und auswer- (C)
ten.
3. Optionalbereich/Schlüsselkompetenz: Praktika (8 C):
Es müssen beide Praktika absolviert werden.
Modultitel
Zugangsvoraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
Außerschulisches Praktikum (C)
keine
Die Studierenden erbringen den Nachweis der erfolgreichen Durchfüh- Bescheinigung der 4 C (4 Wo)
rung eines vierwöchigen Praktikums in einem Betrieb, einer sozialen / erfolgreichen
pädagogogischen Einrichtung oder einem Verein.
Durchführung
durch die Praktikumsstelle
Allgemeines Schulpraktikum (ASP)
Modul II
Theorien und
Methoden
der Praxiserkundung Teil
A
Die Studierenden erbringen den Nachweis der erfolgreichen Durchführung einesfünfwöchigen Praktikums in der vierten Klasse einer Grundschule, im Gymnasium, in einer Gesamtschule oder einer freien Schule.
Bescheinigung der 4 C (5 Wo)
erfolgreichen
Durchführung
durch die Praktikumsstelle
4. Optionalbereich (10 C):
Es sind Module nach freier Wahl im Umfang von mindestens 10 C zu belegen (z.B. Schlüsselkompetenzen und überfachliche Kompetenz)
437
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN: OPTIONALBEREICH/SCHLÜSSELKOMPETENZ
HINWEIS:
Weitere Modulangebote für den Optionalbereich und zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen sind in den Fachspezifischen Bestimmungen
der einzelnen Fächer zu finden und werden dort gesondert ausgewiesen.
Rhetorik (Zertifikat)
Psychologische Gesprächsführung nach Milton Erickson
Reden-PräsentierenVisualisieren“
Stimme und Sprechen
Mediensprechen
1. Freie Rede
Mündliche Prüfung
2. Argumentation
75 Min. & Prakti3. Gespräch
sche Prüfung (Re4. Seminar zur Theorie der mündlichen Kommunikation
dewettstreit)
Lehramtsstu- 1. Gesprächsführung nach Milton Erickson I
Gruppenarbeit mit
dium od.
2. Gesprächsführung nach Milton Erickson II
Präsentation der
Studium der
Ergebnisse bzw.
Pädagogik
Projektarbeit
od. Psychologie
1. Freie Rede – alternativ: Praktische Argumentation
Kurzreferat, Rede
2. Präsentieren und Visualisieren – alternativ: Kreativität und Kommu- oder Präsentation
nikation
mit Medieneinsatz
durchführen
1. Grundübung zum Sprechen
Präsentation eines
2. Aufbauübung zum ästhetischen Sprechen – alternativ: Praktische
selbständig vorbePhonetik oder Höranalyse oder Seminar zur ästhetischen Kommunika- reiteten literarition
schen Textes
(auch als Gruppenprojekt mgl.)
1. Grundübung zum Sprechen – alternativ: Höranalyse
Sprecherische
2. Schreiben fürs Sprechen – alternativ: Sprechwerkstatt
Vorbereitung von
Medientexten und
Ergänzender Modulbaustein: Mikrofonsprechen
Analyse oder Pro-
438
16 C,
8 SWS
8 C,
4 SWS
8 C,
4 SWS
8 C,
4 SWS
8 C, (+ 2 C)
4 SWS (+ 1)
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Gespräche führen und
moderieren
1. Grundlagen der Gesprächsführung – alternativ: Gruppengespräche
2. Die Moderationsmethode
Kommunikation in der
Schule
Lehramtsstudium od.
1. Kommunikation im Klassenzimmer oder Souverän unterrichten
Studium der 2. Gespräche führen – alternativ: Beratungsgespräche
Pädagogik
od. Psychologie
Interdisziplinäre KommuniMündliche Kommunikationskompetenz; sprachliche Darstellung, Einkation
satz von Medien
Rhetorische Kommunikation
Ästhetische Kommunikation
jektarbeit
Präsentation eines 8 C,
Gesprächsmodells 4 SWS
mit aktivierenden
Lernmethoden;
Kurzreferat; Gruppenarbeit
Impulsreferat
8 C,
4 SWS
Präsentation
fachwiss. Inhalte
vor fachfremden
Publikum; Abfassen von Informationstexten; Präsentation mit Medien
Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zur Rederhe- Präsentation von
torik / Präsentation, Gespräch, Argumentation
Ergebnissen aus
Einzel- und Gruppenarbeit (Referat;
Rede; Sequenzanalyse)
Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zu Themen
Präsentation von
der ästhetischen Kommunikation
Ergebnissen aus
Einzel- und Gruppenarbeit; Vortrag
ästhet. Texte
Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zu Themen
Präsentation von
439
8 C,
4 SWS
4 C,
2 SWS
4 C,
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Stimm- und Sprechbildung
Französisch Grundstufe I
Französisch Grundstufe II
Französisch Mittelstufe I
Französisch Mittelstufe II
Französisch Oberstufe I
Französisch Oberstufe II*
Juristisches Französisch
(Oberstufe I)
der stimmlich-sprecherischen Professionalisierung und differenzierten
Schulung der auditiven Wahrnehmung
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
Grundwortschatzes, Grundstrukturen der französischen Grammatik,
des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I
Modul
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
Grundstufe I Grundwortschatzes, Grundstrukturen der französischen Grammatik,
oder Einstu- des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Nifungs-test
veau der Grundstufe II
Modul
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens
oder Einstu- sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I
fungs-test
Modul Mittel- Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I oder
schung der Lexik, der französischen Grammatik (Verbkonjugation in
Einstufungs- den verschiedenen Zeiten, Pronomina, si-Sätze, Zeitenfolge, gérontest
dif/participe présent etc.), des Leseverstehens sowie landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe II
schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens
sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I
schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit:
hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
stufe II
der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
440
Ergebnissen aus
4 C,
Einzel- und Grup- 2 SWS
penarbeit (Referat;
Beispielanalyse)
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Juristisches Französisch
(Oberstufe II)*
Wirtschaftsfranzösisch I
Wirtschaftsfranzösisch II*
Fertigkeitsspezifische
Französisch-Sprachkurse
Italienisch Grundstufe I
Italienisch Grundstufe I
Italienisch Grundstufe II
Modul Juristisches
FranzösischOberstufe I
Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hörund Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit
und gute Aussprache
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
stufe II
der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Modul Wirt- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
schaftsfran- der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hörzösisch I
und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit
und gute Aussprache
Gute-sehr
Fortgeschrittenes Hör- und Leseverstehen von z.B. Dokumentargute Franzö- /Spielfilmen/Zeitungsartikeln im Original; einfaches Dolmetschen zwisischschen zwei oder mehreren Gesprächspartnern - Nachweis der mündkenntnisse, lichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, AusdruckfähigEinstufungs- keit und gute Aussprache
test
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt.
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe Ia sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt.
Modul
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II sowie Übersetzungen
441
Klausur 210 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 210 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Mündl. Prüfung 15 3 C
Min.
2 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Italienisch Mittelstufe
Italienisch Oberstufe I
Italienisch Oberstufe II*
Italienisch für Juristen
Brasilianisches Portugiesisch Grundstufe I
Brasilianisches Portugiesisch Grundstufe II
Brasilianisches Portugiesisch Mittelstufe
fungs-test
Modul
Grundstufe II
oder Einstufungs-test
Modul Mittelstufe
Dt.-Ital.-Dt.
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt.
Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I
schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie
aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe
II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
Geringe
Leseverstehen einfacher ital. juristischer Texte; schriftliche Erörterung
sprachliche aktueller italienischer Gerichtsurteile; Vergleich der Rechtssysteme
Vorkenntunter Anwendung der Fachterminologie
nisse –
Einstufungstest
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I
Schwerpunkte: Konjugation und Gebrauch der Hilfsverben im Präsens: Bildung und Gebrauch des Futurs mit dem Verb „ir“ als Hilfsverb; Perfekt und Imperfekt
Modul
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II
fungs-test
Schwerpunkte: Perfekt; Imperfekts; Gebrauch des Partizips; Plusquamperfekt; Futur und Konditional
Modul
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesoder Einstu- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe
442
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
3C
2 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Klausur 90 Min.
3C
2 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Brasilianisches Portugiesisch Oberstufe*
Russisch Grundstufe I
Russisch Grundstufe II
Russisch Mittelstufe I
Russisch Mittelstufe II
Russisch Oberstufe I
Russisch Oberstufe II*
Spanisch Grundstufe I
fungs-test
Schwerpunkte: Passivformen; Konjunktiv; Konditional II
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe
schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie
aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe
I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I
Schwerpunkte: Beherrschen des russischen Alphabets
Modul
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II
fungs-test
Modul
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesoder Einstu- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I
fungs-test
Modul Mittel- Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I oder
schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesEinstufungs- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II
test
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe II
schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I
schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie
aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe
I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
keine
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I
443
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
3C
2 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Spanisch Grundstufe II
Spanisch Mittelstufe I
Spanisch Mittelstufe II
Spanisch Oberstufe I
Spanisch Oberstufe II*
Spanisch für Wirtschaftswissenschaftler I
Spanisch für Wirtschaftswissenschaftler II*
Englisch Grundstufe II
Modul
Grundstufe I
oder Einstufungs-test
Modul
Grundstufe II
oder Einstufungs-test
Modul Mittelstufe I oder
Einstufungstest
Modul Mittelstufe II
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher
Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II
Klausur 90 Min. + 6 C
mündl. Prüfung 15 4 SWS
Min.
Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I
schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie
aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe
I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
stufe II
der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem
Niveau der Oberstufe I
Modul Span. Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
für WiWis I
der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseveroder Beste- stehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse
hen des
auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen SprachWiWi-Tests fertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute
Aussprache
Ca. 4 Jahre Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
SchulengGrundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstelisch mit
hens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grund-
444
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 210 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 60 Min.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Englisch Grundstufe III
Englisch Intermediate I
(Mittelstufe I)
Engl. als
erster
Fremdsprache,
Einstufungstest
Modul
Grundstufe II
oder Einstufungs-test
Modul
Grundstufe
III oder Einstufungs-test
Englisch Intermediate II
(Mittelstufe II)
Modul Intermediate I
oder Einstufungs-test
Englisch Advanced Level I Modul Ad(Oberstufe I)*
vanced Level
I
Englisch Advanced Level II Modul Ad(Oberstufe II)*
vanced Level
I
Business English I (Oberstufe I)
Modul Intermediate II
Business English II (Ober-
Modul Busi-
stufe II
Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des
Klausur 60 Min.
Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe III
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherr- Klausur 90 Min.
schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I
Schwerpunkte: schriftliche Ausdrucksfähigkeit (z.B. bei Lebensläufen,
formellen u. informellen Briefe, Beschreibungen) unter Beachtung der
korrekten Verwendung von Zeiten und Präpositionen etc.
Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherr- Klausur 90 Min.
schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II
6C
4 SWS
Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie
aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe
II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 180 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 60 Min.
6C
4 SWS
Klausur 210 Min.
6C
445
6C
4 SWS
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
stufe II)*
ness English der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des HörI
und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer
Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit
und gute Aussprache
Legal English I (Oberstufe Modul Legal Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
I)*
Intermediate der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des LeseII
verstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Legal English II (Oberstufe Modul Legal Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
II)*
English I
der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Hör- und
Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer
Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit
(Fachterminologie) und gute Aussprache
Medical English I (OberModul Inter- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
stufe I)
mediate II
der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I
Medical English II (OberModul Medi- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
stufe II)*
cal English I der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Hör- und
Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer
Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit
(Fachterminologie)und gute Aussprache
English Advanced Oral
Modul Inter- Fortgeschrittenes Hör- und Leseverstehen von z.B. DokumentarSkills I (Mittelstufe II)
mediate I
/Spielfilmen/Zeitungsartikeln im Original; einfaches Dolmetschen zwioder Einstu- schen zwei oder mehreren Gesprächspartnern - Nachweis der mündfungs-test
lichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
English Public Speaking
Intermediate Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit in Form einer Rede mit
(Oberstufe I)
I
anschließender Diskussion: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache;
446
+ mündl. Prüfung
30 Min.
4 SWS
Klausur 60 Min.
6C
4 SWS
Klausur 210 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Klausur 90 Min.
6C
4 SWS
Klausur 210 Min.
+ mündl. Prüfung
30 Min.
6C
4 SWS
Präsentation und
Diskussion 30
Min.
6C
4 SWS
Mündliche Prüfung:
60 Min.+ schriftl.
6C
4 SWS
Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen
Ausarbeitung der Rede in schriftlicher Form
Modul Eng- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtiglish Adkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache
vanced Level
II
English for Physical educaErstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
tion Students
der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse sowie Übersetzungen von Fachtexten aus dem Englischen ins Deutsche
English for Political SciErstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis
ence Students
der Beherrschung der Fachterminologie und Quellenarbeit, der
Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer
Kenntnisse
Comunicación Intercultural Mittelstufe II Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit in der spanischen Sprache
anhand einer Themenstellung aus dem Bereich der Interkulturellen
Kommunikation
Basic academic writing
Intermediate die Beherrschung der Konventionen und Formalia bei der Verfassung
skills
II
wissenschaftlicher Texte (Aufbau, Zitate, etc) auf dem sprachlichen
Niveau der Oberstufe
Public Speaking
Intermediate Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche RichtigII
keit, Ausdruckfähigkeit, gute Aussprache und Rhetorik
English Advanced Oral
Skills II (Oberstufe II)

Ausarbeitung
Präsentation und
Diskussion 30
Min.
3C
2 SWS
Klausur 60 Min.
3C
2 SWS
Klausur 60 Min.
6C
4 SWS
Präsentation 15
min
3C
2SWS
Klausur 90 min
3C
2 SWS
Präsentation
20 min
3C
2 SWS
*Bei Bestehen der Zertifikatsprüfung wird ein allgemeinsprachliches bzw. fachsprachliches UNIcert® III-Fremdsprachenzertifikat ausgestellt
447
Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
MODULKATALOG DER SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/ SCHLÜSSELKOMPETENZEN

Eventuelle Kosten einzelner Module tragen die Studierenden. Die Prüfungsleistungen im Professionalisierungsbereich werden bewertet jedoch nicht benotet.

Sprachkurse des Sprachlehrzentrums werden im Bereich Professionalisierung/Schlüsselkompetenzen anerkannt. Sprachkurse, die außerhalb
des Sprachlehrzentrums der Universität Göttingen absolviert wurden, müssen von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Instituts
anerkannt werden.

Der Besuch von EDV-Kursen (z.B. Einführungs- und Fortgeschrittenenkurse in Excel, SPSS, Power Point o.ä.) kann nach Vorlage der geleisteten Stundenzahl sowie der erbrachten Prüfungsleistungen von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Instituts mit zwei bis vier
Credits angerechnet werden.

Die Abteilung Sprecherziehung des Sprachlehrzentrums bietet jedes Semester verschiedene Kurse für die Bereiche „Reden – Präsentieren –
Visualisieren; Stimme und Sprechen; Gesprächsführung; Rhetorische und Ästhetische Kommunikation u.a.“ an. Diese können nach erfolgreicher Teilnahme von der Direktorin bzw. des Direktors des jeweiligen Instituts– abhängig von der Semesterwochenstundenzahl – mit zwei bis
vier Credits im Professionalisierungsbereich angerecht werden.
Modultitel
P M1 Ein Semester Tätigkeit als studentische Tutorin bzw. studentischer Tutor, einschl. Vorbereitungskurs
P M2 Studentisches MentorInnenprogramm
Zugangs-voraussetzungen
Prüfungsanforderungen
Einführungsmodule
Teilnahme an der TutorInnenqualifikation des Sprachlehrzentrums
und die erfolgreiche Durchführung
eines Tutoriums der sozialwissenschaftlichen Fakultät
Betreuung/Begleitung von Erstsemesterinnen und Erstsemestern
des Bachelor Studiengangs Soziologie bzw. Bachelor Studiengangs
Ethnologie
Ab 5. Semester
448
Voraussetzungen für die
Zulassung zur Prüfung
(Prüfungsvorleistungen)
Art & Umfang der
Prüfungsleistung
keine
Bescheinigung der
erfolgreichen Durchführung durch einen
Lehrenden
keine
Bescheinigung der
durchgeführten Betreuung durch den
Modulverantwortlichen
ModulUmfang
(Credits,
SWS)
10 C
4C
Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
P M3 Community Service:
Ehrenamtliche Tätigkeit bei
einer gemeinnützigen Göttinger Einrichtung vermittelt
durch das BonusFreiwilligenzentrum
Einführungsmodule
P M4 Hauptseminar „Wissenschaft und Ethik“ (=OS
3 des Instituts für Soziologie)
Einführungsmodule
Erfolgreiche Durchführung einer
ehrenamtlichen Tätigkeit in einer
gemeinnützigen Göttinger Einrichtung
-
Verantwortung
)wissenschaftlicher
keine
(sozial- keine
For-
Bescheinigung der
erfolgreichen Durchführung durch die
Freiwilligen-agentur
4–6C
Vortrag und ausgearbeitetes Referat
4 C,
2SWS
Praktikumsbericht im
Umfang von 15 Seiten
4 C,
2 SWS
schung gegenüber der Gesellschaft
-
Relevanz ethischer Grundsätze für die empirische Sozialforschung
P M5 Betreuung und Führung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sports I / Praktikum
(Institut für Sportwissenschaften)
Keine




Das Personal bei der Betreu- keine
ung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des
Sports unterstützen
Mit dem hauptberuflichen und
ehrenamtlichen Personal in
den Einrichtungen des Sports
konstruktiv zusammen arbeiten
Die sportlichen Interessen der
Kinder und Jugendlichen bei
der Auswahl der Angebote berücksichtigen
Konzeptionelle Überlegungen
für die Betreuung der Kinder
449
Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
und Jugendlichen im Sport
entwickeln und mit dem Personal in der Einrichtung abstimmen
 Erfahrungen sammeln bei der
zeitlich befristeten selbständigen Anleitung und Betreuung
von Kindern und Jugendlichen
 Die Bedeutung des Sports für
Kinder und Jugendliche erkennen
 Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen und
ansatzweise umsetzen können
 Sportliche Aktivitäten als Mittel
der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen
Erfolgreiche Durchführung eines
keine
vier- bis zehnwöchigen Praktikums
P M6 Praktika in einschlägigen Bereichen
P M7 Praktikumsnachbereitung
M M4 Praxis der quantitativen Sozialforschung
(M4 des Methodenzentrums)
Erfolgreiche Durchführung eines Praktikums
M 1 und M3 des
Methodenzentrums
Darstellung und Reflexion von
Rahmenbedingungen des Praktikums, gesammelten Erfahrungen,
Relevanz für die eigene Berufsperspektive
Das Modul besteht aus einem Seminar zur Vertiefung in Forschungsmethoden oder einer
Übung zur Anwendungen in multivariater Datenanalyse sowie einem Forschungspraktikum (vier-
450
keine
keine
Bescheinigung der
erfolgreichen Durchführung durch die
Praktikumsstelle
Praktikumsbericht
(15 Seiten)
4 – 10 C
(je nach
Dauer)
Vortrag und Diskussion über das durchgeführte Forschungsprojekt und
Erstellung eines Forschungsberichts so-
12 C,
6 SWS
2C
Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
M M5 Praxis der qualtitativen Sozialforschung
(M 5 des Methodenzentrums)
M 1 des Methoden-zentrums
stündig oder zweisemestrig a zwei
SWS)
Inhalte: Exemplarische Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes von der Konzeption der Studie über die Entwicklung der Erhebungsinstrumente,
der Datenerhebung bis zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse. Methodologische Prinzipien und Probleme bei der Durchführung empirischer Studien und
statistischer Datenanalyse einschließlich Wissenschaftstheorie.
Lernziele/Kompetenzen: Vertiefung
und Anwendung der Methoden der
quantitativen Sozialforschung auf
eine konkrete inhaltliche Fragestellung
Das Modul besteht aus einem Sekeine
minar zur Methodologie der interpretativen Sozialforschung bzw.
Wissenschaftstheorie sowie einer
zweisemestrigen Lehrforschung
(2+2 SWS)
Inhalte: Theoretische und methodologische Positionen der qualitativen
Sozialforschung. Einübung von
qualitativen Methoden der Erhebung und Auswertung. Exemplarische Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes von der
Konzeption der Studie über Daten-
451
wie ein schriftlich
ausgearbeitetes Referat oder eine
Hausarbeit (12 S.)
Erstellung eines Forschungsberichts
sowie ein schriftlich
ausgearbeitetes Referat oder eine
Hausarbeit (12 S.)
12 C,
6 SWS
Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
erhebung bis zur Auswertung und
schriftlichen Präsentation der Ergebnisse.
Lernziele/Kompetenzen: Vertiefung
des theoretischen und praktischen
Handlungswissen zur Anwendung
ausgewählter qualitativer Methoden
Anwendung der Methoden der
quantitativen Sozialforschung auf
eine konkrete inhaltliche Fragestellung
452
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