ANLAGE II – FACHSPEZFISCHE BESTIMMUNGEN Übersicht: Gliederung der fachspezifischen Bestimmungen 1. ggf. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN 2. ggf. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN 3. KERNCURRICULUM 66 C Pflichtmodule Ggf. Wahlpflicht/Wahlmodule 4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: (gem. § 7 Abs. 1) 5. ggf. MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECKE DER NOTENVERBESSERUNG [Profile, sofern angeboten:] 6. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL Wahlpflichtmodule, Wahlmodule 7. BERUFSQUALIFIZIERENDES PROFIL Wahlpflichtmodule, Wahlmodule bzw. Empfehlungen für wählbare Module/Themengebiete 8. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL Wahlpflichtmodule, Wahlmodule 9. PROFIL „STUDIUM GENERALE“ ggf. Empfehlungen zur sinnvollen Profilausgestaltung 14 FÄCHERÜBERSICHT: Ägyptologie und Koptologie Allgemeine Sprachwissenschaft American Studies Arabistik/Islamwissenschaft Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt Biologie (inkl. lehramtbezogenes Profil) Chemie (inkl. lehramtbezogenes Profil) Deutsche Philologie / Deutsch (inkl. lehramtbezogenes Profil) Englische Philologie / Englisch (inkl. lehramtbezogenes Profil) Erdkunde (inkl. lehramtbezogenes Profil) Ethnologie Evangelische Religion (inkl. lehramtbezogenes Profil) Finnisch-Ugrische Philologie Französisch / Galloromanistik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Geschichte (inkl. lehramtbezogenes Profil) Geschlechterforschung Griechische Philologie / Griechisch (inkl. lehramtbezogenes Profil) Indologie Informatik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Iranistik Italienisch / Italianistik Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie Kunstgeschichte Latein / Lateinische Philologie (inkl. lehramtbezogenes Profil) Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit Mathematik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Musikwissenschaft Philosophie (inkl. lehramtbezogenes Profil) Physik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Politik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Portugiesisch / Lusitanistik Rechtswissenschaft Religionswissenschaft Romanische Philologie Russisch (inkl. lehramtbezogenes Profil) Skandinavistik Slavische Philologie Soziologie Spanisch / Hispanistik (inkl. lehramtbezogenes Profil) Sport (inkl. lehramtbezogenes Profil) Turkologie Ur- und Frühgeschichte Volkswirtschaftslehre Werte und Normen (inkl. lehramtbezogenes Profil) Wirtschafts- und Sozialgeschichte 15 Modulpakete: o Informatik o Judaistik o Religionswissenschaft o Theologie Professionalisierungsbereich: o Lehramtbezogenes Profil: Erziehungswissenschaftliche Kompetenz, Praktika, Regelung für Optionalbereich/Schlüsselkompetenz o Module für den Optionalbereich/Schlüsselkompetenzen (wählbar für alle Profile) 16 ÜBERSICHT ÜBER UNZULÄSSIGE FÄCHERKOMBINATIONEN: Das Fach Romanische Philologie kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert werden. Bei Wahl des Studienfachs Romanische Philologie können die gewählten Sprachen (Sprache 1 und 2) nicht als einzelnes nicht-lehramtbezogenes Studienfach gewählt werden. 17 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH ÄGYPTOLOGIE UND KOPTOLOGIE 1. KERNCURRICULUM (66 C): Pflichtmodule (33 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Modul 1 Basismodul (Pflichtmodul; Orientierungs-modul) „Einführung in die Ägyptologie und Koptologie“ keine Modul 2 Basismodul (Pflichtmodul; Orientierungs-modul) „Einführung in die mittelägyptische Schrift und Sprache: Mittelägyptisch I“ keine Prüfungsanforderungen Grundkenntnisse in den Subdisziplinen der Ägyptologie und der Koptologie (z.B. Archäologie, Kunst, Literatur, Religion, etc.) und deren Methoden; Vertiefte Grundkenntnisse inklusive der Fachgeschichten sowie Kenntnisse von Schlüsselqualifikationen wie wissenschaftliches Arbeiten (Literaturrecherche, Erstellung von Referaten und Hausarbeiten, Quellen- und Methodenkritik) Grundkenntnisse der mittelägyptischen Sprachstufe sowie der wichtigsten ägyptologischen grammatischen Terminologie; Lesefähigkeit des Grundinventars des hieroglyphischen Zeichensystems; Verständnis grundlegender einfacherer Satzstrukturen; praktisches Verständnis der Formenbildung. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvor-leistungen) keine keine 18 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 9C 4 SWS Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie Modul 3 Aufbaumodul (Pflichtmodul) „Einführung in die mittelägyptische Schrift und Sprache: Mittelägyptisch II“ Modul 4 Basismodul (Pflichtmodul) „Einführung in die koptische Schrift und Sprache I: Sahidisch I“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Modul 5 Aufbaumodul (Pflichtmodul) „Einführung in die koptische Schrift und Sprache II: Sahidisch II“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 4 keine Vertiefte Kenntnisse der mittelkeine ägyptischen Sprachstufe; Kompetenz zur selbständigen grammatischen Analyse komplexerer syntaktischer Zusammenhänge klassischer mittelägyptischer Texte. Grundkenntnissen der sahidisch- keine koptischen Sprachstufe sowie der wichtigsten koptologischen grammatischen Terminologie; Lesefähigkeit des koptischen Schriftsystems; Verständnis grundlegender einfacherer Satzstrukturen; praktisches Verständnis der Formenbildung. Vertiefte Kenntnisse der sahikeine disch-koptischen Sprachstufe; Kompetenz zur selbständigen grammatischen Analyse komplexerer syntaktischer Zusammenhänge sahidischer Texte. 19 Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 4 SWS Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie SCHWERPUNKT ÄGYPTOLOGIE (33 C): Wahlpflichtmodule (24 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 6 Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die ägyptische Geschichte“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Modul 7 Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die ägyptische Archäologie“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Modul 8 Vertiefungsmodul (Wahlpflichtmodul) „Ägyptische Denk- Erfolgreicher Abschluss des Moduls 7 Überblicksartige Kenntnisse der wichtigsten Quellen zu den Epochen der ägyptischen Geschichte vom Neolithikum bis zur Zeitenwende. Kompetenz im Gebrauch grundlegender geschichtswissenschaftlicher Terminologie in der Anwendung auf die ägyptische Geschichte. Vertiefte Kenntnisse, die durch systematische Auseinandersetzungen mit ausgewählten Epochen der Geschichte des Pharaonenreiches erworben wurden. Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der ägyptischen Archäologie und Artefaktkunde (Grabungsplätze; Architektur; Kleinkunst; Malerei; Keramik; Lithik etc.). Kenntnisse der wichtigsten ägyptischen Denkmälergattungen sowie ihrer interpretatorischen Erschließung durch adäquate Ter- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 9C 4 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 3C 2 SWS keine Hausarbeit 20 S. 6C 2 SWS 20 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie mälerkunde“ Modul 9 Praxismodul (Wahlpflichtmodul) „Exkursion Erfolgreicher Abschluss des Moduls 7 oder des Moduls 8 minologie und Methode; Sicherheit in der terminologischen Ansprache ägyptischer Denkmäler. Objektkenntnisse ausgewählter ägyptischer und koptischer Denkmäler in einem Museum; Fähigkeit, unpubliziertes Material zur Veröffentlichung vorzubereiten. Fähigkeiten der Präsentation der erworbenen Kenntnisse am realen Objekt im Rahmen einer Museumsexkursion. keine 21 Referat; 75 min 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie Wahlmodule (9 C): Es ist ein Modul im Umfang von 9 C auszuwählen. Modul 10a Aufbaumodul (Wahlmodul) „Ausgewählte Bereiche der ägyptischen Kulturgeschichte A“ (Teilmodul 1: „Seminar zur ägyptischen Religion“) Teilmodul 2: “Independent Study zu Literatur und Textsorten“) erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 oder des Moduls 6 Modul 10b Aufbaumodul (Wahlmodul) „Ausgewählte Bereiche der ägyptischen Kulturgeschichte b“ (Teilmodul 1: „Seminar zu Literatur und Textsorten“ Teilmodul 2: “Independent Study zur ägyptischen Religion“) erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 oder des Moduls 6 Teilmodul 1: Umfangreiche Kenntnisse des ägyptischen Religionssystems (Götter; Mythen; Kult; Ritual; Tempelbetrieb; etc.); Kenntnis der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen. Teilmodul 2: Umfangreiche Kenntnisse im Bereich ägyptischer Literatur und Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse. Teilmodul 1: Umfangreiche Kenntnisse im Bereich ägyptischer Literatur und Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse. Teilmodul 2: Umfangreiche Kenntnisse des ägyptischen Religionssystems (Götter; Mythen; Kult; Ritual; Tempelbetrieb; etc.); Kenntnis 22 keine Teilmodule 1 u. 2: je 1 Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 9C 2 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 5C keine Teilmodule 1 u. 2: je 1 Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 9C 2 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 5C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen. 23 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie SCHWERPUNKT KOPTOLOGIE (33 C): Wahlpflichtmodule (24 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 11 Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die koptische Geschichte“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Modul 12 Basismodul (Wahlpflichtmodul) „Einführung in die koptische Archäologie“ Modul 13 Aufbaumodul (Pflichtmodul) „Koptische Dialekte: Bohairisch“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Überblicksartige Kenntnisse der wichtigsten Quellen für die Epochen der koptischen Geschichte von der Zeitenwende bis in die Neuzeit. Kompetenz im Gebrauch grundlegender geschichtswissenschaftlicher Terminologie in der Anwendung auf die koptische Geschichte Vertiefte Kenntnisse, die durch systematische Auseinandersetzungen anhand ausgewählter Epochen aus der Geschichte des koptischen Ägypten erworben wurden. Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der koptischen Archäologie und Artefaktkunde (Grabungsplätze; Architektur; Kleinkunst; Malerei; Keramik etc.). Grundkenntnisse der bohairischkoptischen Sprachstufe sowie der wichtigsten koptologischen grammatischen Terminologie; praktisches Verständnis der For- erfolgreicher Abschluss des Moduls 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 9C 4 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 3C 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS 24 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie Modul 14 Vertiefungsmodul (Pflichtmodul) „Bohairisch II: Lektüre“ erfolgreicher Abschluss des Moduls 13 menbildung Vertiefte Kenntnisse der bohairisch-koptischen Sprachstufe; Kompetenz zur selbständigen grammatischen Analyse komplexerer syntaktischer Zusammenhänge anhand ausgewählter Lektüre bohairischer Texte. keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS keine Teilmodul 1 u. 2: je 1 Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 9C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS keine Teilmodul 1 u. 2: je 1 Hausarbeit im Um- 9C 4 SWS Wahlmodule (9 C): Es ist ein Modul im Umfang von 9 C auszuwählen. Modul 15a Aufbaumodul (Wahlpflichtmodul) „Ausgewählte Bereiche der koptischen Kulturgeschichte A“ (Teilmodul 1: „Seminar Religiöse Gemeinschaften“ Teilmodul 2: “Independent Study zu Textsorten des koptischen Ägypten“) erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 oder des Moduls 11 Modul 15b Aufbaumodul erfolgreicher Abschluss des Teilmodul 1: Umfangreiche Kenntnisse der Strukturierung des Christentums in Ägypten (Organisation; soziale Aspekte; etc.) und der Ausprägung verschiedener christlicher Gruppen und Strömungen (Mönchtum; Anachorese; etc.); Kenntnis der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen. Teilmodul 2 Umfangreiche Kenntnisse im Bereich koptischer Literatur und Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse. Teilmodul 1 Umfangreiche Kenntnisse im 25 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ägyptologie und Koptologie (Wahlpflichtmodul) „Ausgewählte Bereiche der koptischen Kulturgeschichte B“ (Teilmodul 1: „Seminar zu Textsorten des koptischen Ägypten“ Teilmodul 2: “Independent Study Religiöse Gemeinschaften“) Moduls 1 oder des Moduls 11 Bereich koptischer Literatur und Textsorten; Fähigkeit zur Unterscheidung von Gattungen und Texttypen sowie der selbständigen Anwendung erlernter Methodik ägyptologischer Textanalyse. fang von 15 Seiten Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Teilmodul 2 Umfangreiche Kenntnisse der Strukturierung des Christentums in Ägypten (Organisation; soziale Aspekte; etc.) und der Ausprägung verschiedener christlicher Gruppen und Strömungen (Mönchtum; Anachorese; etc.); Kenntnis der wichtigsten religionshistorischen Entwicklungen. 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Erwerb von 60 Credits mit der vorgesehenen Verteilung auf die Schwerpunkte Ägyptologie oder Koptologie (jeweils mindestens 27 C). 26 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT 1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Das Studienangebot des Faches benutzt Lehrimporte aus den Fächern Englische Philologie und Philosophie (ASP 3, ASP 4, ASP 8). Für Studierende dieser Fächer werden Module aus anderen Fächern angeboten, die dem Volumen der aus Englischer Philologie und Philosophie importierten Module oder Teilmodule entsprechen und eine inhaltlich sinnvolle Ergänzung der Studieninhalte sicherstellen. Für die Module „Nichtindogermanische Sprache“ (ASP 2) und „Sprachkompetenz“ (ASP 5) sind hier exemplarisch die im Fach Finnischugrische Philologie angebotenen Sprachkurse genannt. Es können statt dessen aber auch Kurse in allen anderen nichtindogermanischen Sprachen gewählt werden, die die Georg-August-Universität anbietet und die mindestens mit der geforderten Anzahl von Credits versehen sind. Über die Zulassung solcher Sprachen entscheidet auf Antrag der Studierenden der Vorstand des Zentrums für Interdisziplinäre Sprachforschung. 2. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (50 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Modul ASP 1 Pflichtmodul „Grundlagen der Linguistik“ keine Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Die Absolventen haben einen ÜberModulprüfung: Klausur blick über Gegenstände und Probzu 60 Min. lemstellungen des Faches und sind in der Lage, lautliche Strukturen und funktionale Zusammenhänge auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren. Studierende des B.A.-Fachs Anglistik belegen statt der Module ASP 3 und ASP 4 die Module ASP 9 u. ASP 10 27 Modulumfang (Credits, SWS) 11 C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft Modul ASP 3 Lehrimport ENG] Pflichtmodul „Satzstruktur und Bedeutung“ Modul ASP 4 [Lehrimport ENG] Pflichtmodul „Formale Linguistik“ keine erfolgreicher Abschluß ASP 1 Teilmodul 1: Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im syntaktischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung. Teilmodul 2: Analyse und Beschreibung der (expliziten und impliziten) Bedeutung von Sätzen und Äußerungen; Verständnis der Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und gebrauchsbedingter Variation der Sprache. Teilmodul 1: Kenntnis einer formalen syntaktischen Theorie; Kompetenz in der Erfassung sprachlicher Konstruktionen im Rahmen dieser Theorie; Anwendung der Theorie auf syntaktische Konstruktionen des Englischen und Bewertung alternativer Analysen; Fähigkeit zur Anwendung einschlägiger Formen des wissenschaftlichen Arbeitens. keine Modulprüfung: Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) 8C 4 SWS keine Modulprüfung: Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) 8C 4 SWS Teilmodul 2: Erweiterung der in ASP 3 erworbenen Kenntnisse; formale Erfassung der Bedeutung von Sprache; Anwendung und Bewertung semantischer und pragmatischer Theorien. 28 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft Modul ASP 6 Pflichtmodul „Typologie“ erfolgreiche Abschlüsse: Module ASP 1 u. ASP 3 Die Absolventen sind in der Lage, keine Annahmen sprachtheoretischer Ansätze anhand von Befunden aus mehreren strukturverschiedenen Sprachen zu evaluieren. Sie kennen die grundlegenden Positionen der typologischen Forschung und können einzelsprachliche Strukturen typologisch einordnen. Modul ASP 7 erfolgreiche Die Absolventen sind in der Lage, in keine Pflichtmodul „Theore- Abschlüsse: den grammatischen Kerngebieten tische Linguistik“ Module ASP 3, „Syntax“ und „Semantik“ Problem4, 6 analysen und Beschreibungen nach den gängigen Verfahren vorzunehmen. Sie sind in die Grundlagen der formalen Ansätze in beiden Bereichen eingeführt. Studierende des B.A.-Fachs Philosophie belegen statt des Moduls ASP 8 das Modul ASP 11 Modul ASP 8 [extern keine Verständnis elementarer Grundbekeine = Modul Nr. 4 PHI] griffe der Logik; Fähigkeit zur logiPflichtmodul „Logik“ schen Analyse und Formalisierung einfacher Aussagen und Schlüsse; Kenntnis eines logischen Kalküls. Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 8C 3 SWS Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 10 C 4 SWS Modulprüfung: Abschlussklausur zu 100 Min. 5C 4 SWS Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 16 C belegt werden.) Aus Modul ASP 2 ist eine Sprache auszuwählen, die in Modul ASP 5 fortgeführt oder durch eine andere ersetzt wird. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul ASP 2 a „Nichtindogermanische Sprache“: Estnisch (Teilmodul 1: keine Erwerb von Grundkenntnissen in der estnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 29 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft Estnisch für Anfänger I; Teilmodul 2: Estnisch für Anfänger II) der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Modul ASP 2 b „Nichtindogermanische Sprache“: Finnisch (Teilmodul 1: Finnisch für Anfänger I; Teilmodul 2: Finnisch für Anfänger II) keine Erwerb von Grundkenntnissen in der finnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Modul ASP 2 c „Nichtindogermanische Sprache“: Ungarisch (Teilmodul 1: Ungarisch für Anfänger I; Teilmodul 2: Ungarisch für Anfänger II) Modul ASP 5a „Sprachkompetenz“: Estnisch" (Teilmodul 1: Estnisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Estnisch für Fortgeschrittene II) keine Erwerb von Grundkenntnissen in der ungarischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. erfolgreicher Abschluss des Moduls ASP 2 a Modul ASP 5 b „Sprachkompetenz“: Finnisch (Teilmodul 1: Finnisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Finnisch für Fortgeschrittene II) erfolgreicher Abschluss des Moduls ASP 2 b Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Erfassung des gesamten grammatischen Systems der finnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 30 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft Modul ASP 5 c „Sprachkompetenz“1: Ungarisch (Teilmodul 1: Ungarisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Ungarisch für Fortgeschrittene II) Modul ASP 9 [teilweise Lehrimport DEU] „Linguistische Analyse“ erfolgreicher Abschluss des Moduls ASP 2 c Modul ASP 10 [extern = Modul 3.3 DEU] „Sprache, Medium und Gesellschaft“ Module ASP 1, ASP 9 Modul ASP 11 [extern, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswiss. Fak.] Pflichtmodul „Java“ grundlegende Kenntnisse im Programmieren keine Erfassung des gesamten grammatischen Systems der ungarischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Teilmodul 1: Die Absolventen beherrschen die elementaren Techniken der Sprachbeschreibung und sind mit der Terminologie der wichtigsten sprachwissenschaftlichen Disziplinen vertraut. Teilmodul 2: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten Analyse von Sprache und Kommunikation auf allen Ebenen des Sprachsystems. Die Studierenden erbringen den Nachweis, daß sie in der Lage sind, selbständig komplexe Kommunikate (gesprochene und geschriebene Sprache sowie Medienkommunikate) adäquat zu analysieren sowie die inhaltlichen und methodologischen Adäquatheitskriterien zu reflektieren. Sichere Beherrschung einer Programmiersprache, um Software implementieren zu können. Grundlagen der Programmierung. Es stehen Module zu verschiedenen Sprachen zur Verfügung, z.B. C oder Java. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. keine keine 31 Modulprüfung: Teilmodul 1: Klausur zu 60 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS 9C 4 SWS Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 18 Seiten) 7C 4 SWS Modulprüfung: Klausur zu 90 Min. 5C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Allgemeine Sprachwissenschaft 3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 55 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 32 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH AMERICAN STUDIES 1. VORBEMERKUNG: Wird das Fach American Studies mit dem Fach Englische Philologie kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen in Englische Philologie jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a, EPB 5.a, EPB 8.a, EPB 10.a). 2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGS- UND STUDIENLEISTUNGEN: Forschungsbericht: selbstständig recherchierter schriftlicher Überblick (20 Seiten) über die Forschungslage zu einem ausgewählten Thema mit Bewertung wesentlicher Forschungsbeiträge und –ansätze Quiz: schriftliche unangekündigte 10-minütige Überprüfung der Lektürevorbereitung Midterm Exam: schriftliche 30-minütige Überprüfung der bis zur Mitte des Semesters erworbenen Kompetenzen und des bis dahin vermittelten Wissens Arbeitsaufgaben können bestehen aus Textbearbeitungen, Kurzpapieren, Thesenpapieren und Protokollen 33 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies 3. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (14 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul AMB 11 (Pflichtmodul, Orientierungsmodul) Basismodul „Analysis & Interpretation“ (Teilmodul 1: "Introduction to the Study of American Literature and Culture" Teilmodul 2: Proseminar „Literatur- und Kulturhistorische Analyse und Interpretation“) keine Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Text- und Literaturanalyse, mit besonderer Berücksichtigung der amerikanischen Literatur und Kultur Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Modul AMB 3 (Pflichtmodul) keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur amerikanischen 1 Das Modul ist Orientierungsmodul gemäß §5 Allg.PO. 34 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; im EProseminar: Referat und zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. (unbenotet) Teilmodul 2: Hausarbeit von ca. 12 Seiten 7C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Regelmäßige Teilnahme mit nicht Klausur zu 120 Min. 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Basismodul „Cultural Studies (Interdisciplinary)“ Kulturgeschichte mehr als zwei Fehlsitzungen; in Cultural Studies II: Referat und 2 Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden 35 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Wahlmodule: Es müssen 8 Module im Umfang von insgesamt 52 C belegt werden. - AMB2.a – f: Epochenmodule (Es müssen 4 Module im Umfang von insgesamt 20 c belegt werden) - AMB5.a – f: Vertiefungsmodule (Es muss 1 Modul im Umfang von 10 c belegt werden, dessen Epoche nicht als Epochenmodul belegt wird) - AMB6.a- f: Abschlussmodule (Es muss 1 Modul im Umfang von 6 c belegt werden, dessen Epoche nicht als Epochenmodul oder Vertiefungsmodul belegt wird) - AMB4.a – k: Interdisziplinäre Module (Es müssen 2 Module im Umfang von insgesamt 16 C belegt werden) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Modul AMB 2.a2 (Wahlmodul) „Literary History: Exploration and Settlement, Invasion and Interculturality: U.S. Literature and Culture from the Sixteenth Century to the Revolution” Modul AMB 2.b (Wahlmodul) „Literary History: Enlightenment and Nationalism: U.S. Literature and Culture from the keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom 16. Jahrhundert bis zur Revolution keine keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Revolution bis zur Ära Jackson keine 2 Das Modul AMB2 (AMB2.a – AMB2.f) ist Orientierungsmodul gemäß §5 Allg.PO. 36 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur zu 120 Min. 5 C 4 SWS Klausur zu 120 Min. 5C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Revolution to the Jacksonian Era” Modul AMB 2.c (Wahlmodul) „Literary History: Romanticism and Reform: U.S. Literature and Culture from the Jacksonian Era to the Civil War” Modul AMB 2.d (Wahlmodul) „Literary History: Realism, Naturalism, Early Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Civil War to the Armory Show“ Modul AMB 2.e (Wahlmodul) „Literary History: One Modernity, Many Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Armory Show to the Second World War“ Modul AMB 2.f (Wahlmodul) keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg keine Klausur zu 120 Min. 5C 4 SWS keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom Bürgerkrieg bis zur Armory Show keine Klausur zu 120 Min. 5C 4 SWS keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Armory Show bis zum Zweiten Weltkrieg keine Klausur zu 120 Min. 5C 4 SWS keine Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom keine Klausur zu 120 Min. 5C 4 SWS 37 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies „Literary History: Postmodernism, New Ethnic Literatures, Recent Developments: U.S. Literature and Culture from the Second World War to the Present“ Modul AMB 5.a keine (Wahlmodul) Vertiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: “Literary History: Exploration and Settlement, Invasion and Interculturality: U.S. Literature and Culture from the Sixteenth Century to the Revolution”; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 5.b keine (Wahlmodul) Ver- Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom 16. Jahrhundert bis zur Revolution Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Teilmodul 1: eine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. 10 C 6 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärli- Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit Teilmodul 1: eine Hausarbeit 10 C 6 SWS 38 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies tiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: „Literary History: Enlightenment and Nationalism: U.S. Literature and Culture from the Revolution to the Jacksonian Era” ; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 5.c keine (Wahlmodul) Vertiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: “Literary History: Romanticism and Reform: U.S. Lit- teratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Revolution bis zur Ära Jackson nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Teilmodul 1: eine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. 10 C 6 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS 39 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies erature and Culture from the Jacksonian Era to the Civil War”; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 5.d keine (Wahlmodul) Vertiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: „ Literary History: Realism, Naturalism, Early Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Civil War to the Armory Show“; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 5.e keine (Wahlmodul) Vertiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom Bürgerkrieg bis zur Armory Show Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Teilmodul 1: eine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. 10 C 6 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Teilmodul 1: eine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 10 C 6 SWS Teilmodul 1: 5C 40 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: „Literary History: One Modernity, Many Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Armory Show to the Second World War“; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 5.f keine (Wahlmodul) Vertiefungsmodul „American Studies“ (Teilmodul 1: HS „Fortgeschrittene Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation“ Teilmodul 2: „Literary History: Postmodernism, New Ethnic Literatures, Recent Developments: U.S. Literature and Cul- Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Armory Show bis zum Zweiten Weltkrieg Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Min. 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart Im Hauptseminar: Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Teilmodul 1: eine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. 10 C 6 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS 41 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies ture from the Second World War to the Present“; Methodologisches Tutorial zu Teilmodul 2) Modul AMB 6.a (Wahlmodul) Abschlussmodul „American Studies”: „Literary History: Exploration and Settlement, Invasion and Interculturality: U.S. Literature and Culture from the Sixteenth Century to the Revolution” Modul AMB 6.b (Wahlmodul) Abschlussmodul „American Studies”: „Literary History: Enlightenment and Nationalism: U.S. Literature and Culture from the Revolution to the Jacksonian Era” Modul AMB 6.c (Wahlmodul) Ab- erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom 16. Jahrhundert bis zur Revolution keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zu der Epoche von der Revolution bis zur Ära Jackson keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS erfolgreicher Abschluss von vier Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS 42 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies schlussmodul „American Studies”: „Literary History: Romanticism and Reform: U.S. Literature and Culture from the Jacksonian Era to the Civil War” Modul AMB 6.d (Wahlmodul) Abschlussmodul „American Studies”: „Literary History: Realism, Naturalism, Early Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Civil War to the Armory Show“ Modul AMB 6.e (Wahlmodul) Abschlussmodul „American Studies”: „Literary History: One Modernity, Many Modernisms: U.S. Literature and Culture from the Armory Show to the Second World War” Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Ära Jackson bis zum Bürgerkrieg erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zu der Epoche vom Bürgerkrieg bis zur Armory Show keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche von der Armory Show bis zum Zweiten Weltkrieg keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS 43 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Modul AMB 6.f (Wahlmodul) Abschlussmodul „American Studies”: „Literary History: Postmodernism, New Ethnic Literatures, Recent Developments: U.S. Literature and Culture from the Second World War to the Present” Modul AMB 4.a (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Linguistik für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: „Introduction to Linguistics“ Teilmodul 2: Veranstaltung zur Varietätenlinguistik /Entwicklung des Englischen oder Veranstaltung zu Pragmatics / Text and Discourse) Modul AMB 4.b (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Einführung erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Modulprüfung: Überblickswissen und Transferaufgaben zur Epoche vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart keine Klausur zu 120 Min. 6C 4 SWS keine Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und Transferaufgaben zu linguistischen Fragestellungen Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit von 15 Seiten 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2 4C 2 SWS keine Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen zu den Kulturarealen Amerikas (Mesoamerika) und der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Keine je Teilmodul eine Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 44 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies in die Altamerikanistik (Indigenous American Studies)“ (Teilmodul 1: Altamerikanistik A: Mesoamerika (WS) Teilmodul 2: Altamerikanistik B: Nordamerika (SS)) Modul AMB 4.c keine (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Politische Theorie für Amerikanisten“ Modul AMB 4.d (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Klassische Soziologische Theorie für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: Vorlesung zur klassischen soziologischen Theorie Teilmodul 2: Begleitendes Proseminar) Modul AMB 4.e (Wahlmodul) keine keine diesem Gebiet/Erdteil. Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen zu den Kulturarealen Amerikas (Nordamerika) und der kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem Gebiet/Erdteil. 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Modulprüfung: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch amerikabezogene Themen und Fragestellungen; Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 1: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch amerikabezogene Themen und Fragestellungen. Teilmodulprüfung zu 2: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch amerikabezogene Themen und Fragestellungen. keine Teilmodulprüfung zu 1: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch keine 45 keine Modulprüfung: Hausarbeit (o. mehrere kürzere Arbeiten zu einem amerikabezogenen Thema) von 30 Seiten Teilmodul 1: eine Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: 3 kleinere schriftliche u./ o. mündliche Prüfungen 8C 4 SWS Teilmodul 1: eine Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS 8C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Interdisziplinäres Modul: „Moderne Soziologische Theorie für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: Vorlesung zur modernen soziologischen Theorie Teilmodul 2: Begleitendes Proseminar) Modul AMB 4.f keine (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Hispanistische/ Lateinamerikanische Landeswissenschaft“ (Teilmodul 1: Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul 2: Vorlesung oder Selbststudieneinheit (Independent Study)) Modul AMB 4.g keine (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Hispanistische/ Lateinameri- amerikabezogene Themen und Fragestellungen Teilmodulprüfung zu 2: Anwendung der erworbenen Fähigkeiten auf spezifisch amerikabezogene Themen und Fragestellungen Teilmodul 2: 3 kleinere schriftliche und/oder mündliche Prüfungen Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten (Hausarbeit); methodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Mündliche Prüfung) Teilmodulprüfung zu 2: methodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Mündliche Prüfung) keine Teilmodul 1: eine Hausarbeit von 20 Seiten u. eine mündliche Prüfung zu 15 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 15 Min. 8C 2-4 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 0-2 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (Hausarbeit); Me- keine Teilmodul 1: ein Referat zu ca. 30 Min. u. eine Hausarbeit von 20 Seiten 8C 4 SWS Teilmodul 1: 6C 46 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies kanische Landeswissenschaft“ (Teilmodul 1: Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul 2: weitere Lehrveranstaltung zur Literaturgeschichte der Hispania) Modul AMB 4.h keine (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Geschichtswissenschaft für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: Vertiefungsseminar aus einer der drei Epochen, vorzugsweise neuzeitliches oder zeitgeschichtliches Thema Teilmodul 2: Vorlesung aus der Epoche, die dem Vertiefungsseminar entspricht) Modul AMB 4.i keine thodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Referat) Teilmodulprüfung zu 2: Thematisches und theoretisches Überblickswissen Teilmodul 2: eine Klausur zu 90 Min. 2 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen über die Geschichte der Geschichtswissenschaft keine Teilmodul 1: eine Hausarbeit, vorzugsweise zu einem amerikanischen oder atlantischen Thema von 20 Seiten Teilmodul 2: eine Klausur zu 120 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Thematisches keine Teilmodul 1: eine 8C 47 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: „Kulturtheorie für Amerikanisten (BachelorLevel)“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Kulturtheorien“ Teilmodul 2: „Kulturtheorien“ Teilmodul 3: Independent Study: Kulturtheoretische Ansätze in der amerikanischen Folkloristik und Kulturanthropologie) Modul AMB 4.j keine (Wahlmodul) Interdisziplinäres Modul: “Literarische Übersetzung für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: „Literary Translation A“ Teilmodul 2: „Literary Translation B“) Modul AMB 4.k keine (Wahlmodul) und theoretisches Überblickswissen Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (Arbeitsaufgaben); Methodisch fundierte Darstellung von Forschungspositionen (Referat) Teilmodulprüfung zu 3: kritischer Umgang mit Primär- und Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Klausur zu ca. 90 Min. Teilmodul 2: Arbeitsaufgaben o. ein Referat von 15 Min. Teilmodul 3: ein Essay von 8-10 Seiten zu ausgewähltem Theoretiker 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3. 2C 0 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Arbeiten mit den Werkzeugen der literarischen Übersetzung und Übersetzung kurzer Texte in Heimarbeit Teilmodulprüfung zu 2: Arbeiten mit den Werkzeugen der literarischen Übersetzung und Übersetzung kurzer Texte in Heimarbeit keine je Teilmodul eine schriftliche Übersetzungsarbeit im Umfang von je 3 Seiten 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen über Methoden, Theorien und Ent- Keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS 48 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Interdisziplinäres Modul: “Historische Sprachwissenschaft für Amerikanisten“ (Teilmodul 1: „Einführung in die historische Sprachwissenschaft" Teilmodul 2: „Grundzüge der englischen Sprachgeschichte" und Independent Study oder Teilmodul 2: „Der englische Wortschatz: Kontinuität und Wandel" bzw. anderes Seminar zur englischen Sprachgeschichte und Independent Study) wicklungen in der historischen Sprachwissenschaft Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen über Methoden, Theorien und Entwicklungen in der historischen Sprachwissenschaft oder Teilmodulprüfung zu 2: kritischer Umgang mit Primär- und Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. oder Teilmodul 2: Hausarbeit zu ca. 12 Seiten 4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit begonnen werden. 5. PROFIL FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG (18 C) - Ein weiteres interdisziplinäres Wahlmodul, das noch nicht unter AMB4 belegt wurde (8 C), sowie die Module AMB 7 und AMB 8. 49 Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodul 3: 1C 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach American Studies Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul AMB 7 (Wahlpflichtmodul) "Theory and Practice of (Inter)American Studies: New Paradigms in Cultural and Literary Studies" keine Kritischer Umgang mit (inter)amerikanischen Texten und Theorien, Literaturrecherche, mündliche Darstellung und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literatur- und Kulturanalyse Modul AMB 8 (Wahlpflichtmodul) Abschlussmodul „American Studies“ Im Profil „Fachwissenschaftliche Vertiefung“ erfolgreicher Abschluss von vier Epochenmodulen aus AMB2 und einem Vertiefungsmodul (AMB5) Fundiertes Wissen zum Profil und zur Geschichte des Faches American Studies 50 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Regelmäßige Teilnahme mit nicht mehr als zwei Fehlsitzungen; im Hauptseminar: Referat u. zwei Quizzes o. ein Midterm Exam (Bekanntgabe vor Veranstaltungsbeginn in der 'Course Description'). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Forschungsbericht im Umfang von ca. 20 Seiten 6C 2 oder 4 SWS mündliche Prüfung zu 45 Min. 4C 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ARABISTIK/ISLAMWISSENSCHAFT 1. KERNCURRICULUM (66C): Pflichtmodule (56C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen ARAB 1 Arabisch I ORIENTIERUNGSMODUL ARAB 2 ARAB 1 Arabisch II ORIENTIERUNGSMODUL ARAB 3 Geschichte und Kultur des Islams I BASISMODUL ARAB 4 Die Religion des Islams Prüfungsanforderungen StudienleistArt & Umfang ung für die der PrüfungsZulassung leistung zur Prüfung Beherrschung der Arabischen Schrift. Kenntnis der wich- Regelmäßige 1st. Klausur tigsten Elemente der arabischen Grammatik und Wortbil- Teilnahme (unbenotet) dung. Grundwortschatz des modernen Hocharabisch. . Aktive Anwendung in den Übungen. ModulUmfang (Credits, SWS) 13 C 8 SWS (2x4) Vertiefung von Grammatik und Wortschatz. Aktive Anwendung in den Übungen 4 st. Klausur 13 C 8 SWS Klausur; 60 min Oder mündl. Prüfung 15 min 3C 2 SWS Klausur; 60 min Oder mdl. Prüfung 15 min 3C 2 SWS Kenntnis der wichtigsten Ereignisse und Prozesse der islamischen Geschichte von den Anfängen bis etwa 1500 sowie der für die islamische Geschichte relevanten geografischen Räume, mit folgenden Schwerpunkten: 1. Prophetenbiografie 2. Nachfolgestreitigkeiten und Kalifat 3. Umayyaden und Abbasiden 4. Auflösung des Einheitsstaates 5. Türken und Mongolen 6. Der islamische Westen Grundkenntnisse der islamischen Religion mit den Schwerpunkten: 51 Regelmäßige Teilnahme Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft BASISMODUL ARAB 5 ARAB 1 & 2 Arbeitstechniken und Hilfsmittel der Arabistik und der Islamwissenschaft ORIENTIERUNGSMODUL ARAB 6 ARAB 1 & 2 Einführung in die Quellenarbeit AUFBAUMODUL ARAB 7 Islamisches Recht BASISMODUL ARAB 8 Geschichte und Kultur des Islams II 1. 2. 3. 4. Koran Prophetenüberlieferung (Hadith) Ritual Die islamischen „Konfessionen“: Sunniten, Schiiten und andere. 5. islamische Theologie und Koranexegese 6. islamische Philosophie 7. Sufik Kenntnis der grundlegenden Arbeitstechniken und Hilfsmittel: 1. wissenschaftliche Nachschlagewerke 2. bio- und lexikografische Nachschlagewerke, Koran- und Hadithkonkordanzen 3. Umrechnung von Daten 4. Vorstellung der wichtigsten Fachzeitschriften 5. Grundregeln für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit Fähigkeit zur Quellenarbeit und Umgang mit Fachliteratur. Grundkenntnisse der Entwicklung des islamischen Rechts (fiqh) und seiner Elemente: 1. Die Rechtsquellen 2. Die Entwicklung in der Frühzeit 3. Die Rechtsschulen 4. Die juristische Praxis 5. Die Sonderentwicklung des schiitischen Rechts 6. Das islamische Recht in der Moderne Grundkenntnisse der islamischen Geschichte nach ca. 1500 mit den Themen: 1. Osmanisches Reich 2. Iran nach 1500 52 Regelmäßige aktive Teilnahme Klausur (60 min) 3 C 2 SWS Regelmäßige aktive Teilnahme Referat (20 min) 3 C 2 SWS Klausur; 60 min 3 C oder mündl. Prü- 2 SWS fung 15 min Klausur; 60 min Oder mündl. Prüfung 15 min 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft BASISMODUL ARAB 9 Arabisch Vertiefung AUFBAU 3. 4. 5. 6. ARAB 1 & 2 der Islam in Süd- und Südostasien sowie Afrika Islam und Kolonialismus Entstehung der gegenwärtigen Staatenwelt politische Ideologien in der neuzeitlichen islamischen Welt 7. Die islamische Diaspora Vertiefte Kenntnisse des modernen Hocharabisch. Wahlmodule (10C): Es sind die Module 10a und 11b oder 10b und 11 zu absolvieren. ARAB 10a ARAB 5, 6, 9 Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle Religion/ Recht A aus den Bereichen Religion oder Recht. VERTIEFUNGSMODUL ARAB 10b ARAB 5, 6, 9 Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle Religion/ Recht B aus den Bereichen Religion oder Recht. VERTIEFUNGSMODUL ARAB 11a ARAB 5, 6, 9 Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle Geschichte und aus den Bereichen Geschichte oder Kulturgeschichte. Kultur des Islams A VERTIEFUNGSMODUL ARAB 11b ARAB 5, 6, 9 Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten einer Quelle Geschichte und aus den Bereichen Geschichte oder Kulturgeschichte. Kultur des Islams B VERTIEFUNGSMODUL 53 4 st. Klausur 12 C 8 SWS (2x4) Regelmäßige aktive Teilnahme (Quellenarbeit) Regelmäßige aktive Teilnahme (Quellenarbeit) Regelmäßige aktive Teilnahme (Quellenarbeit) Referat (20 min) 6 C Hausarbeit ca. 2 SWS 10 S. Regelmäßige aktive Teilnahme (Quellenarbeit) Referat Referat (20 min) 4 C 2 SWS Referat (20 min) 6 C Hausarbeit ca. 2 SWS 10 S. 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Arabistik/Islamwissenschaft 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (GEM. § 7 ABS. 1): Es müssen von 56 Credits in Modulen des Faches Arabistik/Islamwissenschaft erworben worden sein. 3. PROFIL ‚FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG’ (18C): Wahlpflichtmodule: ARAB 12 ARAB 1 & 2 Klassisches Arabisch WAHLPFLICHTMODUL ARAB 13 ARAB 9 Arabisch Vertiefungsübungen 1 & 2 WAHLPFLICHTMODUL Kenntnis des klassischen Sprachgebrauchs. Regelmäßige Teilnahme 2 st. Klausur 6C 4 SWS (2x2) Verbesserte aktive Sprachbeherrschung. Regelmäßige aktive Teilnahme. Zwei Mündl. Prüfungen à 15 min (eine nach jedem Teilmodul) 12 C 8SWS (2x4) 54 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN -FACH ARCHÄOLOGIE DER KLASSISCHEN UND BYZANTINISCHEN WELT 1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Das Bachelor-Fach „Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt“ kann im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelors sowohl mit dem Schwerpunkt Klassische Archäologie als auch mit dem Schwerpunkt Byzantinische Archäologie studiert werden. Zur Anerkennung eines Schwerpunktes müssen die eigens ausgewiesenen Schwerpunktmodule belegt werden und außerdem das Thema der Bachelor-Arbeit aus dem Bereich des Schwerpunktes stammen. 2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN: Klausur, Referat, Hausarbeit, Hausaufgabe (kann durch Kurzreferat ersetzt werden), praktische Prüfung, schriftlicher Bericht 3. KERNCURRICULUM (66 C) Kerncurriculum im Schwerpunkt „Klassische Archäologie“ = Module 1a, 2, 3a, 4a, 5a, 6, 7 Kerncurriculum im Schwerpunkt „Byzantinische Archäologie“ = Module 1b, 2, 3b, 4b, 5b, 6, 7 Pflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 2 Orientierungsmodul II (Pflichtmodul) "Einführung in die römische Archäologie" (Teilmodul 1a: Vorlesung „Einführung in die römische Archäologie“ Teilmodul 1b: Tutorium „Einführung in keine In 1a: Nachweis von ersten Überblickskenntnissen über die Arbeitsgebiete, Fragestellungen, Methoden und Geschichte der Klassischen Archäologie, insbesondere der römischen Archäologie; Grundkenntnisse der römischen und spätantiken Kultur und ihrer Kontakte mit den Nachbarkulturen In 1b: Fähigkeit zur Anwendung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme Teilmodul 1: 3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca. 2 Seiten) Teilmodul 3: regelmäßige lehrveran- 55 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1a-b: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 15 min Teilmodul 3: 1 abschließende Hausaufgabe (ca. 4 Seiten) (benotet) 11 C 8 SWS Teilmodul 1a: 3C 2 SWS Teilmodul 1b: 2C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt die römische Archäologie“ Teilmodul 2: „Einführung in die römische Geschichte“ Teilmodul 3: Propädeutische Übung II „Befundanalyse und historische Interpretation“) Modul 6 Studienbegleitendes Modul (Pflichtmodul) "Archäologische Praxis I" erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 Modul 7 Studienbegleiten- erfolgreicher Abschluss der der in Teilmodul 1 vermittelten Inhalte und Methoden. In 2: Nachweis von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der römischen Geschichte sowie von methodischen Fähigkeiten beim geschichtswissenschaftlichen Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten. In 3: Nachweis von Kompetenzen in den fachspezifischen wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Klassischen und Byzantinischen Archäologie (Befundbeschreibung und -analyse, insbesondere antiker Architektur; funktionale und chronologische Auswertung; historische Interpretation.) Nachweis archäologiebezogener praktischer Fähigkeiten, z. B. auf den Feldern Restaurierung/Konservierung, Techniken des Gipsabgießens, Museologie, Denkmalpflege, archäologische Fotografie und digitale Bildbearbeitung, zeichnerische Dokumentation, Keramikanalyse, archäologische Feldforschung, archäologischer Wissenschaftsjournalismus. staltungsbegleitende Hausaufgaben (ca. 3 Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet) Nachweis archäologiebezogener praktischer Fähigkeiten, z. B. auf keine keine 56 Teilmodul 3: 4C 2 SWS Nachweis der Leistungen durch praktische Prüfung und schriftlicher Bericht (Umfang ca. 5 S., unbenotet), bei externen Praktika durch Bescheinigung der jeweiligen Institution und schriftlichen Bericht (Umfang ca. 5 S.) (unbenotet) Nachweis der Leistungen durch prakti- 4C 2 SWS 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt des Modul (Pflichtmodul) "Archäologische Praxis II" Module 1 u. 2 den Feldern Restaurierung/Konservierung, Techniken des Gipsabgießens, Museologie, Denkmalpflege, archäologische Fotografie und digitale Bildbearbeitung, zeichnerische Dokumentation, Keramikanalyse, archäologische Feldforschung, archäologischer Wissenschaftsjournalismus. WAHLPFLICHTMODULE: Schwerpunkt „Klassische Archäologie“ = Module 1a, 3a, 4a, 5a Schwerpunkt „Byzantinische Archäologie“ = Module 1b, 3b, 4b, 5b Modultitel ZugangsvoPrüfungsanforderungen raussetzungen Modul 1a Orientierungsmodul I (Wahlpflichtmodul) "Einführung in die griechische und byzantinische Archäologie" (Schwerpunkt Klassische Archäologie) (Teilmodul 1: „Einführung in die griechische und byzantinische Archäolo- keine Teilmodul 1: Nachweis von ersten Überblickskenntnissen über die Arbeitsgebiete, Fragestellungen, Methoden und Geschichte der Klassischen Archäologie (insbesondere der griechischen Archäologie), und der Byzantinischen Archäologie; Grundkenntnisse der griechischen Kultur und ihrer Kontakte mit den Nachbarkulturen sowie über die frühchristlich-byzantinische Kultur. Fähigkeit zur Anwendung vermit- sche Prüfung und schriftlicher Bericht (Umfang ca. 5 S., unbenotet), bei externen Praktika durch Bescheinigung der jeweiligen Institution und schriftlichen Bericht (Umfang ca. 5 S.) (unbenotet) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme Teilmodul 1: 3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca. 2 Seiten) Teilmodul 3: regelmäßige lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben (ca. 3 57 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1a-c: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 15 min Teilmodul 3: 1 abschließende Hausaufgabe (ca. 4 Seiten) (benotet) 12 C 10 SWS Teilmodul 1: 6C 6 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS Teilmodul 3: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt gie; Teilmodul 2: „Einführung in die griechische Geschichte“ Teilmodul 3: Propädeutische Übung I „Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Klassischen und Byzantinischen Archäologie“) Modul 1b Orientierungsmodul I (Wahlpflichtmodul) "Einführung in die griechische und byzantinische Archäologie" (Schwerpunkt Byzantinische Archäologie) (Teilmodul 1: „Einführung in die byzantinische und griechische Archäologie“ Teilmodul 2: „Ein- keine telten Inhalte und Methoden. In 2: Nachweis von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der griechischen Geschichte sowie von methodischen Fähigkeiten beim geschichtswissenschaftlichen Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten. In 3: Nachweis der Beherrschung von elementaren wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Klassischen und Byzantinischen Archäologie (Objektbeschreibung, archäologische Fachterminologie, Bibliographieren, Zitierweisen, kritische Lektüre wissenschaftlicher Texte etc.) . Teilmodul 1: Nachweis von ersten Überblickskenntnissen über die Arbeitsgebiete, Fragestellungen, Methoden und Geschichte der Byzantinischen Archäologie und der Klassischen Archäologie (insbesondere der griechischen Archäologie); Grundkenntnisse der frühchristlich-byzantinischen Kultur sowie der griechischen Kultur und ihrer Kontakte mit den Nachbarkulturen. Fähigkeit zur Anwendung der vermittelten Inhalte und Methoden. In 2: Nachweis von grundlegen- Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet) Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme Teilmodul 1: 3 lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben im Tutorium (ca. 2 Seiten) Teilmodul 3: regelmäßige lehrveranstaltungsbegleitende Hausaufgaben (ca. 3 Seiten) bzw. Kurzreferate (ca. 10 min.) (unbenotet) 58 Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 60 min. Teilmodul 3: 1 abschließende Hausaufgabe (ca. 4 Seiten) (benotet) 12 C 10 SWS Teilmodul 1a: 6C 6 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS Teilmodul 3: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt führung in die Geschichte der alten Kirche“ Teilmodul 3: Propädeutische Übung I „Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Klassischen und Byzantinischen Archäologie“) Modul 3a Aufbaumodul I (Wahlpflichtmodul) "Kontexte" (Schwerpunkt Klassische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Kontexte“ Teilmodul 2: Seminar „Kontexte“ (für Schwerpunkt Klassische Archäologie) Teilmodul 3: Pflichtexkursion „Kontexte“) erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 den Kenntnissen im Bereich der Geschichte der alten Kirche sowie von methodischen Fähigkeiten beim geschichtswissenschaftlichen Arbeiten und bei der Interpretation von Quellentexten. In 3: Nachweis der Beherrschung von elementaren wissenschaftlichen Arbeitstechniken der Klassischen und Byzantinischen Archäologie (Objektbeschreibung, archäologische Fachterminologie, Bibliographieren, Zitierweisen, kritische Lektüre wissenschaftlicher Texte etc.) . In 1: Die Studierenden erbringen Teilmodul 1-3: Regelden Nachweis, dass sie in der mäßige Teilnahme Lage sind, interkulturelle Vergleiche funktionaler, räumlicher und ideeller Kontexte durchzuführen (z. B. Nekropolen/Gräber, Heiligtümer und religiöse Rituale, Urbanistik, politische und soziale Repräsentation), archäologische Artefakte und Monumente und ihre historische Einbettung zu analysieren und ihre Gemeinsamkeiten ebenso wie ihre kulturspezifischen Differenzen zu verstehen. In 2: Nachweis der Fähigkeiten, die in Teilmodul 1 vermittelten allgemeinen Gesichtspunkte auf 59 Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat zu ca. 45 Min. u. Hausarbeit im Umfang von ca. 12 Seiten Teilmodul 3: Referat zu ca. 45 Min. 11 C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 2C 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt das je spezifische Material der Klassischen Archäologie anzuwenden und Befunde kontextuell zu vernetzen. In 3: Nachweis der Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit archäologischen Objekten und Befunden in ihrem topograpischen, gattungsspezifischen und kulturellen Kontext. Modul 3b Aufbaumodul I (Wahlpflichtmodul) "Kontexte" (Schwerpunkt Byzantinische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Kontexte“ Teilmodul 2: Seminar „Kontexte“ (für Schwerpunkt Byzantinische Archäologie Teilmodul 3: Pflichtexkursion „Kontexte“) erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 In 1: Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind, interkulturelle Vergleiche funktionaler, räumlicher und ideeller Kontexte durchzuführen (z. B. Nekropolen/Gräber, Heiligtümer und religiöse Rituale, Urbanistik, politische und soziale Repräsentation), archäologische Artefakte und Monumente und ihre historische Einbettung zu analysieren und ihre Gemeinsamkeiten ebenso wie ihre kulturspezifischen Differenzen zu verstehen. In 2: Nachweis der Fähigkeiten, die in Teilmodul 1 vermittelten allgemeinen Gesichtspunkte auf das je spezifische Material der Byzantinischen Archäologie anzuwenden und Befunde kontex- Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme 60 Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat zu ca. 45 Min. u. Hausarbeit im Umfang von ca. 12 Seiten Teilmodul 3: Referat zu ca. 45 Min. 11 C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 2C 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt tuell zu vernetzen. In 3: Nachweis der Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit archäologischen Objekten und Befunden in ihrem topograpischen, gattungsspezifischen und kulturellen Kontext. Modul 4a Aufbaumodul II (Wahlpflichtmodul) "Gattungen, Epochen, Regionen I" (Schwerpunkt Klassische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Gattungen, Epochen, Regionen A“ Teilmodul 2a: Vorlesung „Gattungen, Epochen, Regionen B“ oder: Teilmodul 2b: Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen A“ Teilmodul 3: Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen B“ (für erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 In 1+2: Nachweis von vertieftem Teilmodul 1-3: RegelGrundlagenwissen über die bemäßige Teilnahme handelten Gattungen, Epochen oder Regionen und ihre je spezifischen Eigenarten im Bereich der griechischen, römischen, spätantiken, frühmittelalterlichen und byzantinischen Kulturen und ihrer Nachbarn. Nachweis der Fähigkeiten, verschiedene Klassifikationskriterien (Material, Technik, Typus, Stil), Funktionszuschreibungen, Definition von Epochen und Kulturräumen anzuwenden, sowie Aspekte chronologischer, geographischer und sozialer Differenzierungen in ihrer historischen Bedingtheit zu verstehen. In 3: Nachweis der Fähigkeiten, ausgewählte Themenbereiche und Fragestellungen im Bereich der Klassischen Archäologie selbständig zu erarbeiten, Prob- 61 Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2a: Klausur zu 90 Min. oder: Teilmodul 2b: Referat zu ca. 45 Min. Teilmodul 3: Referat zu ca. 45 Min. und schriftliche Hausarbeit zu ca. 12 Seiten 12 C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt Schwerpunkt Klassische Archäologie)) Modul 4b Aufbaumodul II (Wahlpflichtmodul) "Gattungen, Epochen, Regionen I" (Schwerpunkt Byzantinische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Gattungen, Epochen, Regionen A“ Teilmodul 2a: Vorlesung „Gattungen, Epochen, Regionen B“ oder: Teilmodul 2b: Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen A“ Teilmodul 3: Seminar „Gattungen, Epochen, Regionen B“ (für Schwerpunkt Byzantinische Archäologie)) erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 Modul 5a erfolgreicher leme zu analysieren und wissenschaftliche Argumentationszusammenhänge nachvollziehen zu können. In 1+2: Nachweis von vertieftem Teilmodul 1-3: RegelGrundlagenwissen über die bemäßige Teilnahme handelten Gattungen, Epochen oder Regionen und ihre je spezifischen Eigenarten im Bereich der griechischen, römischen, spätantiken, frühmittelalterlichen und byzantinischen Kulturen und ihrer Nachbarn. Nachweis der Fähigkeiten, verschiedene Klassifikationskriterien (Material, Technik, Typus, Stil), Funktionszuschreibungen, Definition von Epochen und Kulturräumen anzuwenden, sowie Aspekte chronologischer, geographischer und sozialer Differenzierungen in ihrer historischen Bedingtheit zu verstehen. In 3: Nachweis der Fähigkeiten, ausgewählte Themenbereiche und Fragestellungen im Bereich der Byzantinischen Archäologie selbständig zu erarbeiten, Probleme zu analysieren und wissenschaftliche Argumentationszusammenhänge nachvollziehen zu können. In 1: Nachweis von GrundkenntTeilmodul 1-3: Regel- 62 Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2a: Klausur zu 90 Min. oder: Teilmodul 2b: Referat zu ca. 45 Min. Teilmodul 3: Referat zu ca. 45 Min. und schriftliche Hausarbeit zu ca. 12 Seiten 12 C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS Teilmodul 1: 12 C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt Aufbaumodul III (Pflichtmodul) "Analyse und Interpretation" (Schwerpunkt Klassische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Methode der Bildanalyse“ Teilmodul 2: Seminar „Analyse und Interpretation“ (für Schwerpunkt Klassische Archäologie) Teilmodul 3: Übung „Vergleichendes Sehen“) Abschluss der Module 1 u. 2 Modul 5b Aufbaumodul III (Pflichtmodul) "Analyse und Interpretation" (Schwerpunkt erfolgreicher Abschluss der Module 1 u. 2 nissen bildwissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden anhand von Beispielen aus der Antike, dem Mittelalter und der Neuzeit, der medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch unterschiedlichen Funktionsweise von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender Kunst. In 2: Nachweis von zusätzlichen Kenntnissen in ausgewählten archäologische Methoden und Interpretationsmodellen im Bereich der Klassischen Archäologie (z. B. der Surveyarchäologie, Akkulturationsforschung, Raumanalyse, Stadtforschung). Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit methodischen Konzepten und zum Nachvollzug wissenschaftlicher Argumentationszusammenhänge. In 3: Fähigkeiten zur reflektierten Beschreibung visueller Phänomene und zur Stilanalyse. In 1: Nachweis von Grundkenntnissen bildwissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden anhand von Beispielen aus der Antike, dem Mittelalter und der mäßige Teilnahme Teilmodul 3: mündliche Mitarbeit Teilmodul 1-3: Regelmäßige Teilnahme Teilmodul 3: mündliche Mitarbeit 63 Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat zu ca. 45 Min. u. schriftliche Hausarbeit zu ca. 15 Seiten Teilmodul 3: Hausaufgabe; ca. 4 Seiten 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat zu ca. 45 Min. u. schriftliche 12 C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt Byzantinische Archäologie) (Teilmodul 1: Vorlesung „Methode der Bildanalyse“ Teilmodul 2: Seminar „Analyse und Interpretation“ (für Schwerpunkt Byzantinische Archäologie) Teilmodul 3: Übung „Vergleichendes Sehen“) Neuzeit, der medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch unterschiedlichen Funktionsweise von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender Kunst. In 2: Nachweis von zusätzlichen Kenntnissen in ausgewählten archäologische Methoden und Interpretationsmodellen im Bereich der Byzantinischen Archäologie (z. B. der Surveyarchäologie, Akkulturationsforschung, Raumanalyse, Stadtforschung). Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit methodischen Konzepten und zum Nachvollzug wissenschaftlicher Argumentationszusammenhänge. In 3: Fähigkeiten zur reflektierten Beschreibung visueller Phänomene und zur Stilanalyse. Hausarbeit zu ca. 15 Seiten Teilmodul 3: Hausaufgabe; ca. 4 Seiten 4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums (Module 1–4 + 6) kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 5. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL: Weitere 36 C(im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) 64 Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Archäologie der Klassischen und Byzantinischen Welt Empfohlen werden Spracherwerbsmodule in Latein und Altgriechisch sowie zusätzlich zu Englisch in Französisch, Italienisch und gegebenenfalls Neugriechisch. 6. PROFIL STUDIUM GENERALE Weitere 36 C(im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar) 7. MODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul "Analyse und Interpretation" Teilmodul 1: Vorlesung „Methode der Bildanalyse“ keine Nachweis von Grundkenntnissen bildwissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden anhand von Beispielen aus der Antike, dem Mittelalter und der Neuzeit, der medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, der historisch unterschiedlichen Funktionsweise von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender Kunst. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 65 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS Teilmodul 1: 3C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH BIOLOGIE 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule (43 C): Modultitel Orientierungsmodul Ringvorlesung Biologie Teil I* Orientierungsmodul Ringvorlesung Biologie Teil II* (ohne Wissenschaftsgeschichte) Art & Umfang der Studienleistungen Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) keine Orientierung der Studierenden über die verschiedenen biologischen Disziplinen. Grundlagen in Allgemeine Biologie, Anthropologie, Botanik, Chemie des Lebens & Zellbiologie, Ökologie, Tiersystematik und Tierphysiologie werden vermittelt. _ Klausuren 2 x 60 min 1 x 120 min 10/8 keine Orientierung der Studierenden über die verschiedenen biologischen Disziplinen. Grundlagen in Biochemie, Bioinformatik, Entwicklungsbiologie, Genetik, Mikrobiologie und Pflanzenphysiologie werden vermittelt. _ 2 Klausuren à 120 Minuten 7/6 Einführung in Morphologie und Anatomie höherer Pflanzen, Erlernen der Techniken des Mikroskopierens und des wissenschaftlichen Zeichnens. _ Klausuren 1 x 120 min 1 x 60 min 6/5 Zugangsvoraussetzungen Orientierungsmodul keine Grundpraktikum Botanik* Prüfungsanforderungen 66 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie Orientierungsmodul Grundpraktikum Zoologie* keine Einführung in die Morphologie, Anatomie und Systematik der wichtigsten Tiergruppen. Kennen Lernen von Bau und Organisation der Objekte an Hand von Präparationen und mikroskopischen Präparaten. Vermittlung von Grundkenntnissen zur Funktionsweise einzelner Strukturen des Tierkörpers und zur Evolution von Organsystemen. Betrachtung der Verwandtschaftsbeziehungen verschiedener Tiergruppen. Einblick in die Lebensweise diverser Gruppen durch Demonstration von Lebendmaterial. Behandelt werden ausgewählte Objekte folgender Taxa: Protozoa, Porifera, Cnidaria, Plathelminthes, Nemathelminthes, Annelida, Mollusca, Arthropoda, Echinodermata, Acrania, Pisces, Amphipia, Aves, Mammalia. Pflichtmodul Bestimmungsübungen Botanik keine Überblick über die heimische Flora; Einüben der Fähigkeit zum Bestimmen von Gruppen der Flora keine Überblick über die heimische Fauna; Einüben der Fähigkeit zum Bestimmen von Gruppen der Fauna Pflichtmodul Bestimmungsübungen Zoologie Pflichtmodul Einführung in die Experimentalchemie für Biolokeine gen nur 2-Fach-Bachelor Biologie Wahlpflichtmodul Mathematik für Biologen (nur Teil Mathematik) wird zum Pflichtmodul falls das 2. Fach Chemie ist. keine Vermittlung von grundlegenden Stoffkenntnissen und eines Überblicks über die Grundprinzipien der Chemie und wichtiger anorganisch-chemischer Prozesse (Löslichkeit; Kristallwasser; Reaktionsgeschwindigkeit; chemisches Gleichgewicht; Katalyse; Thermodynamik; Kinetik; Säure-Base-Reaktionen und Theorien; Puffer). Erlernen der Arbeitsabläufe im chemischen Laboratorium (Berechnung von Konzentrationen, Ansetzen von Lösungen, Analytik). _ 2 Klausuren 90 min 6/5 _ 1 Klausur 90 min 4/3 _ Klausur 60 min Mündlich 15 min 4/3 2 Klausuren je 120 Minuten 6/7,5 Studienleistung 26 bewertete Versuche Studienleistung: Mathematik: Einübung einiger mathematischer Grundbegriffe, Kennenlernen Aktive Teilnahme mathematischer Denk- und Sprechweisen, Formelverständnis. an den Übungen 67 Klausur 90 Minute 6/4 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie * Diese Pflichtmodule sind Orientierungsmodule gem. § 7 CO und § 5 dieser Ordnung. Drei von vier Orientierungsmodulen müssen erfolgreich abgeschlossen sein, bevor sich die Studierenden für biologischen Wahlmodule anmelden können. Wahlmodule (20 – 22 C) Es müssen aus jedem Block jeweils mindestens 10 C erworben werden; insgesamt müssen Module im Umfang von 20 C absolviert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Block 1: Wahlmodul Anthropologie Wahlmodul Organismische Diversität – Botanik (ohne Bestimmungsübungen) 3 Orientierungsmodule 3 Orientierungsmodule Lernziele: Überblick und Einblick in die Evolution des Menschen und seiner Primaten-Verwandten bezüglich ihrer physischen Ausstattung, ihres Verhaltens und molekularer Systeme; Überblick und Einblick in Coevolutionen von biologischen und kulturellen Merkmalen bzw. Errungenschaften. Fachkompetenzen: Studierende sollen in der Lage sein, die biologischen Anteile anthropologischer Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und die Verbindung zu kulturellen, ökologischen bzw. verhaltensbiologischen Fragenkomplexen herzustellen. Überblick über wichtige Inhalte der Systematik und Ökologie; Überblick über das System der Pflanzen; Erwerb der Fähigkeit zum ökologischen Denken und zur Bewertung von Biodiversität (die Vorlesung „Ökologie“ ist auch Bestandteil des Moduls „Organismische Diversität – Zoologie) 68 Vorlesung: Klausur, 90 Minuten _ 10 / 7 Praktikum: Klausur 60 Minuten _ 1 Klausur à 90 Minuten 6 / 4,5 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie Wahlmodul Organismische Diversität – Zoologie (ohne Bestimmungsübungen) Wahlmodul Pflanzenphysiologie Wahlmodul Zoophysiologie 3 Orientierungsmodule 3 Orientierungsmodule 3 Orientierungsmodule Überblick über wichtige Inhalte der Ökologie; Überblick über das System der Tiere; Erwerb der Fähigkeit zum ökologischen Denken und zur Bewertung von Biodiversität (die Vorlesung „Ökologie“ ist auch Bestandteil des Moduls „Organismische Diversität - Botanik) Kenntnis der grundlegenden Themen der Pflanzenphysiologie (z.B. Wasserhaushalt, Photosynthese, Transport); Fähigkeit zur Konzeption und Durchführung von pflanzenphysiologischen Versuchen Lernziele: Verständnis für Gestalt und Funktion von Nervenzellen, Gliazellen und Sinneszellen sowie Sinnesorganen; Verständnis für Prinzipien zentraler Verarbeitung von Sinnesmeldungen. Verständnis für die Funktion von Hormonsystemen und verschiedene vegetative Funktionen wie Atmung, Energiehaushalts, Verdauung und Exkretion _ 2 Klausuren je 60 Minuten 6 / 7,5 Klausur 90 min 10/7 Studienleistung: Protokolle zu den Versuchstagen Studienleistung: Vorlesung: 2 Teilklausuren, je 60 Minuten 10/7 Fachkompetenzen: testierte ProtoEinsicht in die komplexen Wechselwirkungen physiologischer kolle Praktikum: Leistungen des nervösen, sensorischen und vegetativen 1 Klausur Systems; Beurteilungsfähigkeit für die Bedeutung einzelner 120 Minuten, physiologischer Leistungen für den gesamten Organismus und seine Anpassungsfähigkeit an die gegebenen Umweltbedingungen Block 2: Wahlmodul Biochemie 3 Orientierungsmodule Grundlegende Stoffkenntnisse und einen Überblick über Grundprinzipien biochemischer Reaktionen sowie die Anwendung biochemischer Methoden: Einsicht in die Grundla- 69 _ Klausur 90 min. 10/7 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie gen der Proteinchemie, Genetische Grundlagen: DNA, RNA, Enzyme, Kohlenhydrate, Lipide und Zellmembranen, Grundlagen des Metabolismus, Signal Transduktion, Wahlmodul Entwicklungs- und Zellbiologie Wahlmodul Genetik Wahlmodul Mikrobiologie 3 Orientierungsmodule Entwicklungsbiologisch relevante Aspekte der Zellbiologie, zentrale Themen der tierischen und pflanzlichen Entwicklungsbiologie, klassische und molekularbiologische Methoden der Entwicklungsbiologie, Modellorganismen. _ Klausur 90 min. 10/7 3 Orientierungsmodule Aufbau von DNA und Proteinen; chemische Reaktionen in Zellen; Trankription: RNA-Synthese, RNA-Polymerase, Promotoren, Initiation, Termination; Translation: tRNAs und Aminoacylierung, Ribosomen, Peptidyltransferasereaktion, Initiation, Elongation und Termination; Genetischer Code; Regulation der Genexpression: negative und positive Kontrolle, DNA-Replikation: DNA-Polymerasen, chemische Aspekte der Polymerisationsreaktion, Exonukleaseaktivität, Initation und Synchronisation mit dem Zellzyklus, Elongation und topologische Probleme; DNA-Reparatur; Genetische Rekombination _ Klausur 240 min. 10/7 _ 1 Klausur 120 Min. bestehend aus Teil A zur Vorlesung und Teil B zum Praktikum Gewichtung: Teil A 60%, Teil B 40%) 10/7 3 Orientierungsmodule Grundlagenwissen über Systematik, Zellbiologie, Wachstum und Vermehrung, Stoffwechselvielfalt und die ökologische, medizinische und biotechnologische Bedeutung von Mikroorganismen; Grundkenntnisse über Techniken des Umgangs mit Mikroorganismen (Mikroskopische Methoden, steriles Arbeiten, Kultivierung, Anreicherung, Vereinzelung, Differenzierung, Identifizierung, Genübertragung und Stoffwechselanalyse von Mikroorganismen). 70 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 53 Credits im Fach Biologie absolviert worden sein, darunter alle Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 43 C. 4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Grundlegende Ziele, Erkenntnisse und Forschungsansätze der Didaktik der Biologie kennen und verstehen - [Didaktik der Biologie] Wahlpflichtmodul Einführung in die Didaktik der Biologie - 3 Orientierungsmodule - (Pflichtmodul für das Profil Lehramt) Zu entwickelnde (Schüler-) Kompetenzen kennen bzw. Kompetenzmodelle erläutern können und als Referenz für kumulatives Lernen im Fach Biologie verstehen. Biologiedidaktische (Forschungs-) Ansätze kennen, verstehen und beurteilen. Grundlegende Erkenntnisse empirisch biologiedidaktischer Forschung kennen und verstehen. Biologiedidaktische Standardliteratur kennen. Biologiedidaktik als fachbezogene Berufswissenschaft verstehen. Biologische Erkenntnisse didaktisch aufbereiten, adressatengerecht vermitteln und reflektieren können - Lernvoraussetzungen analysieren und in die Vermittlung einbeziehen. Medien zur Vermittlung gezielt auswählen, Einsatzkontexte gestalten. Lernmaterialien sachgerecht und 71 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Klausur (90 Min.) (Team-) Präsentation 6/5 (15 Min.) zentraler (davon werStudienleistungen Aspekte des den 3 C dem Portfolios FachcurricuDokumentierte (Konzeption lum und 3 C und präsentierte von Vermitt- dem ProfessiGruppenarbeit lungsange- onalisierungsbot, fachdi- bereich zugedaktische rechnet) Umsetzung, Evaluation, Optimierung) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie - didaktisch erstellen. Lernumgebungen für selbstgesteuertes biologisches Lernen gestalten. Biologische Vermittlungsangebote didaktisch reflektieren und optimieren. 5. MODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (PFLICHT- UND OPTIONALBEREICH) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Klausur 90 min 3/2 2 x 60 Minuten oder Teilprüfung Ringvorlesung Teil II 3/2 Grundlegende Ziele, Erkenntnisse und Forschungsansätze der Didaktik der Biologie kennen und verstehen [Biologie] Wahlmodul Vermittlungskompetenz in der Biologie 3 Orientierungsmodule - [Biologie] Wahlmodul Wissenschaftsgeschichte (Teil der Ringvorlesung Biologie Teil II) keine Zu entwickelnde (Schüler-) Kompetenzen kennen bzw. Kompetenzmodelle erläutern können und als Referenz für kumulatives Lernen im Fach Biologie verstehen. Biologiedidaktische (Forschungs-) Ansätze kennen, verstehen und beurteilen. Grundlegende Erkenntnisse empirisch biologiedidaktischer Forschung kennen und verstehen. Biologiedidaktische Standardliteratur kennen. Biologiedidaktik als fachbezogene Berufswissenschaft verstehen. Grundlagen der allgemeinen und speziellen Wissenschaftsgeschichte. 72 Studienleistungen Dokumentierte und präsentierte Gruppenarbeit _ Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Biologie [Biologie] Wahlmodul Statistik für Biologen Mathematik für Biologen Statistik: Kenntnis elementarer Begriffe aus der Wahrscheinlichkeitstheorie, aus der beschreibenden Statistik und der schließenden Statistik. _ 1 Klausur 120 Minuten 4/3 [Biologie] Wahlmodul Bioinformatik I 3 Orientierungsmodule, Mathematik für Biologen Methoden der Angewandten Bioinformatik, Internetbasierte Benutzung von grundlegenden BioinformatikWerkzeugen und Datenbanken. _ Klausur 90 Minuten 10 / 7 [Biologie] Wahlmodul Scientific English I 3 Orientierungsmodule, Englisch Mittelstufe II Reading comprehension of scientific texts / Scientific English / Organizing documents /Providing Depth / Language: being precise, clear and concise / Illustrations: Making the right Choices / Writing reports, abstracts, short pCers and working with posters _ 73 Klausur 90 min 6/4 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH CHEMIE 1. KERNCURRICULUM (63 C) Hinweis: Weitere 3 Credits werden aus dem Teilmodul 2 (nicht-schulbezogene Vermittlungskompetenz) des Moduls LG-FDC-I „Einführung in die Fachdidaktik Chemie“ auf das fachwissenschaftliche Kerncurriculum Chemie angerechnet. Pflichtmodule (57 Credits): Modultitel Zugangsvoraussetzungen LG-AC-I1 “Allgemeine und Anorganische Chemie LG” keine LG-OC-I (Orientierungsmodul) “Einführung in die Organische Chemie LG” keine LG-AC-II LG-AC-I Prüfungsanforderungen Voraussetzungen Art & Umfang Modulfür die Zulassung der Prüfungs- Umfang zur Prüfung (Prüleistung (Credfungsvorits, leistungen) SWS) Allgemeine Chemie: Atombau und Periodensystem, EleKlausur (120 6 C, mente und Verbindungen, Chemische Gleichungen und StöMin.) 6 SWS chiometrie, Lösungen und Lösungsvorgänge, Chemische Gleichgewichte, einfache Thermodynamik und Kinetik, Säure-Base-Reaktionen, Fällungs- und Komplexbildungsreaktionen, Redoxreaktionen; Grundlagen der Anorganischen Chemie: Vorkommen, Darstellung, Eigenschaften einiger Elemente und ihrer wichtigsten Verbindungen. Bindungstheorie; Stereochemie; Stoffchemie und einfache Klausur (120 6 C, Transformationen (Kohlenwasserstoffe, Halogenalkane, AlMin.) 5 SWS kohole, Ether, Amine, Aromaten, Carbonyl-Verbindungen, Carbonsäuren und Derivate); Mechanismen (Nucleophile Substitution, Eliminierung, Addition, aromatische Substitution, Oxidation, Reduktion, Umlagerungen, pericyclische Reaktionen); Naturstoffchemie: Fette, Kohlehydrate, Peptide/Proteine, Nukleinsäuren, Terpene, Steroide, Alkaloide, Antibiotika, Flavone Konzentrationsmaße, Massenwirkungsgesetz, Löslichkeits- sämtliche Testate 2 Klausuren 10 C, 74 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie “Anorganische Chemie LG” LG-OC-II “Organische Chemie LG” Die Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Praktikum. LG-OC-I LG-PC-I Pflichtmodul “Physikalische Chemie I Mathematik LG” (M-1-P "Mathematik f. Chemiker" oder "Mathematik für Biologen"), falls Mathematik nicht produkt, Grundlagen der Thermodynamik anorg. Reaktionen, galv. Elemente, Spannungsreihe, Halbzellentypen und ihre Potentiale, Anwendungen der Elektrochemie, Elektrolyse, Zersetzungsspannung, Brönsted-Säuren und Basen, KSund KB-Werte, pH-Werte starker und schwacher Säuren und Basen, Puffersysteme, indikatometrische, potentiometrische und konduktometrische Titrationen, Chemie der Nichtmetalle, Chemie der Metalle, Grundlagen der Komplexchemie, Bindungsmodelle, Trennungsgang und qual. Analyse. Laboratoriumstechnik und Sicherheitsbestimmungen, Radikalreaktionen, Nucleophile Substitution, Eliminierung unter Bildung von C-C-Mehrfachbindungen, Additionen an nichtaktivierte C-C-Mehrfachbindungen, Elektrophile Substitution am Aromaten, Carbonylreaktionen, heteroanaloger Carbonylverbindungen, Analytische Versuche, Naturstoffpräparate Allgemeine Chemie: Gase, Gasmischungen, Ein- und Zweistoffsysteme mit den Phasen gasförmig/ flüssig/ fest, Stofftrennung; Chemische Thermodynamik: Hauptsätze der Thermodynamik, thermodynamische Funktionen, stoffliches Gleichgewicht und Massenwirkungsgesetz, Gleichgewichtsberechnungen in homogenen und heterogenen Phasen; Elektrochemie: Elektrolytgleichgewichte, elektrische Leitfähigkeit von Ionen in Lösung, elektromotorische Kraft; Chemische Kinetik: Geschwindigkeitsgleichun- 75 des Praktikums und Praktikumsprotokolle (jeweils 180 Min.; jeweils 50% der Modulnote) 16 SWS Erfolgreiche Teilnahme am Praktikum (ohne Note), Versuchsprotokolle (je max. 5 Seiten), erfolgreiche Teilnahme an praktikumsbegleitenden (unbenoteten) Kurztests, Referat/Präsentation über ein vorgegebenes Thema. 60% der in den wöchentlichen Kurztests erreichbaren Punkte, 75% bearbeitete Übungsaufgaben sowie Präsentation von bis zu drei Übungsaufgaben in den Übungen Klausur (180 Min.) 10 C, 16 SWS Klausur (Dauer: 120 Min.) 5 C, 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie zweites Fach gen/Zeitgesetze einfacher Reaktionen, Geschwindigkeitskoist. effizient, Aktivierungsenergie und deren Temperaturabhängigkeit. LG-PC-II "Physikal. Chemie II LG” LG-PC-I LG-FL “Fächerübergreifendes Lernen LG” Teilmodul 1: LG-OC-I; Teilmodul 2: Teilmodul 1: Biomoleku- LG-AC-I lare Chemie Allgemeine Chemie: Gase, Gasmischungen, Ein- und Zweistoffsysteme mit den Phasen gasförmig/flüssig/fest, Stofftrennung, Molmassenbestimmung, Titrationskurven und PufferkCazität; Chemische Thermodynamik: Hauptsätze der Thermodynamik, thermodynamische Funktionen, Messung von Reaktionsenthalpien, stoffliches Gleichgewicht und Massenwirkungsgesetz, experimentelle Bestimmung einer Gleichgewichtskonstanten sowie deren Temperaturabhängigkeit, Phasengleichgewicht, experimentelle Bestimmung von Dampfdrücken sowie deren Temperaturabhängigkeit, Gleichgewichtsberechnungen in homogenen und heterogenen Phasen; Elektrochemie: Elektrolytgleichgewichte, elektrische Leitfähigkeit von Ionen in Lösung, experimentelle Messung der Äquivalentleitfähigkeit starker und schwacher Elektrolyte, elektromotorische Kraft; experimentelle Bestimmung thermodynamischer Größen aus EMK-Messungen; Chemische Kinetik: Geschwindigkeitsgleichungen/ Zeitgesetze einfacher Reaktionen, Geschwindigkeitskoeffizienten und deren experimentelle Bestimmung, Aktivierungsenergie. Biomolekulare Chemie: Grundlagen der Biochemie unter chemischen Gesichtspunkten: Struktur und Funktion von Proteinen und Nukleinsäuren, Chemie der wichtigsten Stoffwechselwege wie Glykolyse, Citratcyclus und Atmungskette sowie die Grundzüge der Replikation und Proteinbiosynthese, Mechanismen enzymatischer Reaktionen/Regulation, Vererbung/genetische Methoden. Teilmodul 2: Umwelt- 76 Erfolgreiche Teil- mündliche Prü- 8 C, nahme am Prakti- fung (Dauer: 30 6 SWS kum (es müssen Min.) alle Versuchsprotokolle testiert sowie alle Kolloquien zu den Versuchen bestanden sein), ferner erfolgreiche Teilnahme am Seminar (Ausarbeitung und Präsentation eines vorgegebenen Seminarthemas). Teilmodul 1: erfolgreich absolvierte Übungen Teilmodul 1: Klausur (90 Min., gewichtet mit 4 C) Teilmodul 2: Klausur (120 Min., gewichtet 7 C, 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie chemie LG-OC-III “Spezielle Organische Chemie LG” LG-OC-II Umweltchemie: Wichtige anthropogene Prozesse wie Metall, Energie- und Lebensmittelproduktion, Transport, Wiederverwertung und Abfallbehandlung; Interpretation der Chemie, die sich in unserer Umwelt abspielt, mit Hilfe von Reaktionsgleichungen, Struktur und Bindung und grundlegenden chemischen Konzepten Chemische und biochemische Grundlagen aus den Themenbereichen: Kohlenhydrate, Aminosäuren/Peptide, Lipide, Nucleinsäuren, Photosynthese, Antibiotika und Enzyme. Grundlegende Mess- und Arbeitstechniken. Isolierung von Naturstoffen, Auf- u. Abbaureaktionen, steriles Arbeiten, Reinheitskontrolle durch physikal. Konstanten und Dünnschichtchromatographie, Deutung von Spektren (UV, MS, NMR). 77 mit 3 C) Erfolgreiche Teilnahme am Praktikum (ohne Note) sowie Referat/ Präsentation über ein vorgegebenes Thema. bewertete Prak- 5 C, tikumsprotokol- 7 SWS le (je max. 5 Seiten Umfang) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie Wahlpflichtmodule2 (6 Credits) In Abhängigkeit von der Fächerkombination ist eines der beiden Module im Umfang von 6 auszuwählen: M-1-P "Mathematik für Chemiker I" (6 C, 6 SWS), falls nicht Biologie oder Mathematik zweites Fach ist bzw. B.phy.106 "Experimentalphysik I für Nebenfach" (6 C, 6 SWS), falls Biologie oder Mathematik als zweites Fach gewählt wurde. Modultitel Zugangsvoraussetzungen M-1-P keine "Mathematik für Chemiker I" B.phy.106 keine "Experimentalphysik I für Nebenfach” 2 Prüfungsanforderungen Voraussetzungen Art & Umfang für die Zulassung der Prüfungszur Prüfung (Prüleistung fungsvorleistungen) Zahlen; Vektoren; Funktionen einer Variablen, Differentiation unbenotete und Integration; Funktionen von mehreren Variablen, DiffeKlausur rentiation und Integration; Lineare Algebra. (180 Min.) Kenntnisse und theoretische Beschreibung physikalischer unbenotete Prozesse aus den Bereichen Mechanik, Elektrizitätslehre, Klausur Optik und Wärmelehre (180 Min.) ModulUmfang (Credits, SWS) 6 C, 6 SWS 6 C, 6 SWS Die Belegung der Wahlpflichtmodule ergibt sich aus den Fächerkombinationen mit folgender tatsächlicher Verteilung der Credits auf die Fächer: Modul M-1-P "Mathematik für Chemiker I" 4 B.phy.106 Fächerkombinationen und die jeweils verteilten Credits im Pflichtbereich Chemie/Biologie Chemie/Mathematik Chemie/Physik 0/6 0/0 6/0 6/0 6/0 Chemie/Andere3 6/0 0/0 0/0 3 Studierenden, die Chemie mit einem anderen Fach als Biologie, Mathematik oder Physik kombiniert haben, wird dringend empfohlen, das Modul B.phy.106 als Wahlmodul im Optionalbereich zu belegen. 4 Als Alternative zum Modul M-1-P "Mathematik für Chemiker I" kann das Modul "Mathematik für Biologen“ (6 C) belegt werden. 78 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie 2. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Modultitel LG-FDC-I „Einführung in die Fachdidaktik Chemie” Teilmodul 1: Einführung in die Fachdidaktik Chemie Zugangsvoraussetzungen Teilmodul 1: keine Teilmodul 2: LG-AC-II Prüfungsanforderungen Teilmodul 1: Fachdidaktische Modelle und Konzepte Teilmodul 2: Die Erkenntnisse, die sich aus dem Beobachten und Betreuen von Schülerexperimenten im XLAB ergeben haben, sollen in einem Bericht zusammengefasst und auf die Übertragbarkeit in den schulischen Alltag überprüft werden. Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klau- 6 C, sur (90 Min., 50% 4 SWS der Modulnote) Teilmodul 2: bewerteter Bericht (50% der Modulnote) Teilmodul 2: Experimentieren an Stationen Teilmodul 1 (schulbezogene Vermittlungskompetenz) wird mit 3 C auf den Professionalisierungsbereich angerechnet, Teilmodul 2 (nichtschulbezogene Vermittlungskompetenz) wird mit 3 C auf das fachwissenschaftliche Kerncurriculum Chemie angerechnet,. 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen die Module LG-AC-I, LG-OC-I, LG-PC-I, LG-AC-II, LG-OC-II und LG-FDC-I erfolgreich absolviert worden sein; zudem das Modul B.phy.106 sofern Biologie oder Mathematik als zweites Fach studiert wird bzw. das Modul M-1-P "Mathematik f. Chemiker I" oder das Modul BAB-07-2Fa „Mathematik für Biologen“ bei anderen Fächerkombinationen. Soll die Bachelorarbeit im Fach Chemie angefertigt werden, so wird empfohlen, zuvor im Optionalbereich das Modul LG-FPChem zu belegen. 4. EINE WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECK DER NOTENVERBESSERUNG ist ausgeschlossen. 79 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Chemie 5. WAHLMODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen LG-FPChem "Fachprojekt Chemie” LG-AC-II, Fachlicher Hintergrund des bearbeiteten Projekts LG-OC-II, LG-PC-I, LGFDC-I PB-1-P LG-AC-I Teilmodul 1: Grundbegriffe der Toxikokinetik und –dynamik, “Gefährliche Stoffe” der chemischen Cancerogenese, der Reproduktions-, Immun- und Ökotoxikologie; Toxische Wirkungen von Metallen, Teilmodul 1:Toxikologie organischen Lösemitteln, Reizgasen, Pestiziden und Arzfür Chemiker neimitteln Teilmodul 2: Grundbegriffe des nationalen und europäischen Teilmodul 2: Spezielle Rechtssystems, Verständnis des ChemG und hieraus resulRechtskunde für Chetierender Rechtsverordnungen insbesondere ChemVerbotsV miker sowie GefStoffV. RC-W Teilmodul 2: Teilmodul 1: Zerfallsarten und -gesetze, Wechselwirkung mit "Grundlagen der Radio- Erfüllung der Materie, Isotopieeffekte, Energiebilanz, Isotopengewinnung, chemie“ gesetzlichen Markierungsarten, Strahlungsnachweis, Dosisbegriffe, AnTeilmodul 1: Radioche- Bestimmun- wendung mie gen zum Teilmodul 2: Isotopenaustausch, Aktivierung, radioaktives Teilmodul2: Radioaktive Arbeiten im Gleichgewicht, Nuklidgeneratoren, Retention, WirkungsgraIsotope Kontrollbede, Kalibrierung von Messgeräten reich 80 Voraussetzungen Art & Umfang Modulfür die Zulassung der Prüfungs- Umfang zur Prüfung (Prüleistung (Credfungsvorits, leistungen) SWS) mündliche Prü- 6 C fung (30 Min.) Teilmodul 1: Klausur (60 Min., 50% der Modulnote) 4 C, 4 SWS Teilmodul 2: Klausur (120 Min., 50% der Modulnote) Teilmodul 1: 6 C, Klausur (120 8 SWS Min., zählt 50% zur Modulnote) Teilmodul 2: Klausur (120 Min., zählt 50% zur Modulnote) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH DEUTSCHE PHILOLOGIE / DEUTSCH 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (66 Credits): Hinweis: Modul 4 im Umfang von 3 C wird für Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzt durch Modul 5 im Umfang von 6 C. Von diesen 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel ZugangsvorausPrüfungsanforderungen Art & Umfang der Modul-Umsetzungen Prüfungsleistung fang (Credits, SWS) Basismodul 1.1: Einfüh- keine Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veran- 4 Klausuren à 90 12 C/ rung in die Germanistik – 8 SWS staltungen erworbenen Kenntnisse im Bereich Grundwissen Minuten Grundtechniken, Konund Grundtechniken des philologischen Arbeitens sowie den zepte, Methoden Nachweis der Befähigung, die Kenntnisse zu Grundbegriffen (Orientierungsmodul) und Methoden der Germanistik selbstständig zu gebrauchen. Die in den Basislehrveranstaltungen erworbenen Grundkenntnisse sollen in den begleitenden Tutorien unter den Aspekten der Elementarisierung, Transferierung, Anwendung und Übung vertieft und erprobt werden. keine s.o. Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS Teilmodul 1: Vorlesung Klausur à 90 MiGrundlagen 1.1 nuten s.o. Teilmodulprüfung: 3 C/ 2 SWS Teilmodul 2: Basisseminar keine Klausur à 90 MiLiteraturwissenschaft 1.1 nuten Teilmodul 3: Basisseminar keine Mediävistik 1.1 s.o. Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS Klausur à 90 Minuten Teilmodul 4: Basisseminar keine Sprachwissenschaft 1.1 s.o. Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS Klausur à 90 Minuten 81 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch Basismodul 1.2: Einfüh- Erfolgreicher Abrung in die Germanistik – schluss von BasismoGrundtechniken, Kondul 1.1 zepte, Methoden (Orientierungsmodul) Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der 4 Klausuren à 90 Lage sind, die erworbenen Kenntnisse und Analysetechniken Minuten auf exemplarische Gegenstände anzuwenden, ihre Ergebnisse selbstständig darzustellen und die verwendeten Konzepte auf ihre Voraussetzungen hin kritisch zu reflektieren. Die in den Basislehrveranstaltungen erworbenen Grundkenntnisse sollen in begleitenden Tutorien unter den Aspekten der Elementarisierung, Transferierung, Anwendung und Übung vertieft und erprobt werden. Teilmodul 1: Vorlesung Erfolgreicher Abs.o Teilmodulprüfung: Grundlagen 1.2 schluss von BasismoKlausur à 90 Midul 1.1 nuten Erfolgreicher Abs.o Teilmodulprüfung: Teilmodul 2: Basisseminar schluss von BasismoKlausur à 90 MiLiteraturwissenschaft 1.2 dul 1.1 nuten s.o Teilmodulprüfung: Teilmodul 3: Basisseminar Erfolgreicher Abschluss von BasismoKlausur à 90 MiMediävistik 1.2 dul 1.1 nuten 12 C/ 8 SWS 3 C / 2 SWS 3 C/ 2 SWS 3 C/ 2 SWS s.o Teilmodul 4: Basisseminar Erfolgreicher Abschluss von BasismoSprachwissenschaft 1.2 dul 1.1 Teilmodulprüfung: 3 C/ 2 SWS Klausur à 90 Minuten Aufbaumodul 2.1: Literaturwissenschaft – Historische und systematische Perspektiven 1. Vorlesung Literaturwissenschaft: Gattungen in historischer und systematischer Hinsicht 2. Aufbauseminar Literaturwissenschaft Modulprüfung: 6 C/ Seminararbeit von 4 SWS ca.15 Seiten Umfang Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen 1.1 & 1.2) sowie der Teilmodule 2 (Basisseminar Literaturwissenschaft 1.1 & 1.2) der Basismodule 1.1 & 1.2 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind, literarhistorische Zusammenhänge seit der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart zu erkennen, exemplarische Textkorpora methodengeleitet in den jeweils relevanten Entstehungs-, sowie Rezeptions- und Wirkungszusammenhängen systematisch zu erschließen und ihre Ergebnisse in angemessener Form aufzubereiten und zu präsentieren. 82 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch Aufbaumodul 2.2: Mediävistik– Historische und systematische Perspektiven 1. Vorlesung Mediävistik: Gattungen in historischer und systematischer Hinsicht 2. Aufbauseminar Mediävistik Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen 1.1 & 1.2) sowie der Teilmodule 3 (Basisseminar Mediävistik 1.1 & Die Studierenden weisen nach, a) dass sie in der Lage sind, einen mittelhochdeutschen Text von mittlerer Schwierigkeit zu übersetzen, b) dass sie über Übersicht zum Gattungsspektrum der deutschen Literatur vom Früh- bis zum Spätmittelalter verfügen, c) dass sie in der Lage sind, Texte in die Entstehungs-, Aufführungs- und Überlieferungskontexte einzuordnen und die 1.2) der Basismodule 1.1 & 1.2 Dynamik mittelalterlicher Gattungsbegriffe für die eigene Interpretation zu nutzen. Modul 2.3: Aufbaumodul Sprachwissenschaft – Historische und systematische Perspektiven 1. Vorlesung Sprachwissenschaft: Kommunikative Einheiten: Wort, Satz, Text, Diskurs 2. Aufbauseminar Sprachwissenschaft Modul 3.1: Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft – Text, Medien, Kultur 1. Vorlesung: Geschichte und Theorie der Literatur 2. Vertiefungsseminar Literaturwissenschaft Erfolgreicher Abschluss der Teilmodule 1 (VL Grundlagen 1.1 & 1.2) sowie der Teilmodule 4 (Basisseminar Sprachwissenschaft 1.1 & 1.2) der Basismodule 1.1 & 1.2 Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten Analyse von Sprache und Kommunikation auf allen Ebenen des Sprachsystems. Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2.1 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Modulprüfung: 7 C/ 4 SWS Lage sind, auf der Grundlage von Theorien und Methoden Seminararbeit von der Text- und Medienanalyse in kulturwissenschaftlicher Per- ca. 18 Seiten spektive Texte unterschiedlicher medialer Verfassung nach zielgerichteten methodischen Entscheidungen zu analysieren und diese dabei in historische Konzepte und systematische Fragestellungen einzubinden. Modul 3.2: Vertiefungs- Erfolgreicher Ab- Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der 83 Modulprüfung: 6 C/ Seminararbeit von 4 SWS ca.15 Seiten Umfang Modulprüfung: 6 C/ Seminararbeit von 4 SWS ca. 15 Seiten Umfang Modulprüfung: 7 C/ 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch modul Mediävistik – Text, Medien, Kultur 1. Vorlesung: Geschichte und Theorie der Mediävistik 2. Vertiefungsseminar Mediävistik Modul 3.3.: Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft – SpracheMedium-Gesellschaft 1. Vorlesung: Text, Medium und Sprachverwendung 2. Vertiefungsseminar Sprachwissenschaft schluss des Moduls 2.2 Lage sind, einzelne Fragestellungen auf der Grundlage eige- Seminararbeit von ner Analysen darzustellen und in die aktuellen methodologi- ca. 18 Seiten schen Kontexte (z.B. Überlieferungsgeschichte, Strukturanalyse, Sozialgeschichte, historischen Anthropologie, etc.) einzuordnen. Erfolgreicher Abschluss des Moduls 2.3 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie in der Modulprüfung: 7 C/ 4 SWS Lage sind, selbstständige komplexe Kommunikate (gespro- Seminararbeit von chene und geschriebene Sprache sowie Medienkommuni- ca. 18 Seiten kate) angemessen zu analysieren sowie die inhaltlichen und methodologischen Adäquatheitskriterien zu reflektieren. Modul 4: Pflichtmodul: Außerschulische Wissensvermittlung Basisseminar: außerschulische Fachdidaktik Erfolgreicher Abschluss der Basismodule 1.1 und 1.2 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie Wissenstransfer und außerschulische Wissensvermittlung aus fachlicher und didaktischer Perspektive reflektieren und auf verschiedene außerschulische Praxisfelder anwenden können. Sie können Vermittlungsfragen in ihrem Beitrag zur wissenschaftlichen Modellierung der Gegenstände des Faches (Deutsche Sprache und Literatur) verstehen und kritisch reflektieren, die Inhalte der Germanistik auf Fragen der medialen Vermittlung und ihrer institutionellen Ansiedelung beziehen - auch in ihrer historischen Einbindung - und kennen Vermittlungsverfahren und -einrichtungen im außerschulischen Bereich, kennen Praxisfelder und zentrale Konzepte lebenslangen Lernens und kultureller Erwachsenenbildung und sie erwerben wichtige Kommunikations- und Vermitt- 84 Modulprüfung: 3 C/ 2 SWS schriftliche Vorbereitung und Nachbereitung im Gesamtumfang von ca. 12 Seiten Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch lungskompetenzen 2. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C) Hinweis: Diese Module können auch von Studierenden, die das berufsfeldbezogene, das lehramtbezogene Profil oder das Profil „Studium generale“ wählen, als Wahlmodule im Professionalisierungsbereich /Optionalbereich belegt werden. Module, die bereits im Wahlpflichtbereich absolviert worden sind, können im Wahlbereich (Schlüsselkompetenzen) nicht erneut absolviert werden. Wahlpflichtmodul: Angewandte Germanistik 1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der Angewandten Germanistik 2. Seminar: Angewandte Germanistik Erfolgreicher Abschluss des Basismoduls1.1 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die Techniken des Faches auf spezifische Praxisgegenstände, etwa Sprachberatung, Dramaturgie, Editionsphilologie u. a. anwenden können und dass sie die jeweils nötigen Umsetzungstechniken und –routinen beherrschen. Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 15 Seiten Umfang 6C 4 SWS Wahlpflichtmodul: Interkulturelle Germanistik 1. Seminar: Überblick Interkulturelle Germanistik/ Deutsch als Fremd- und Zweitsprache 2. Seminar: Einführung in Interkulturelle Fremdsprachendidaktik/ Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mit Unterrichtshospitatio- erfolgreicher Abschluss der Basismodule 1.1 und 1.2 Die Studierenden erwerben einen Überblick über die Entwicklung und Struktur des Fachgebietes Interkulturelle Germanistik / Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, über Konzepte, Forschungsansätze und Methoden sowie interkulturelles fremdsprachendidaktisches Grundlagenwissen. Sie erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind, theoretische und didaktisch-methodische Vermittlungskonzepte im Bereich Deutsch als Fremd- und Zeitsprache anwendungsbezogen zu reflektieren und über Beurteilungskriterien im Hinblick auf Rahmenbedingungen und Zielgruppenrelevanz verfügen. Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 15 Seiten Umfang 6C/ 5 SWS 85 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch nen Wahlpflichtmodul: Theoretische und historische Problemstellung der Germanistik 1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen Problemstellung der Germanistik 2. Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen Problemstellung der Germanistik Erfolgreicher Abschluss des Basismoduls 1.1 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die theoretischen und historischen Fragestellungen des Faches selbständig reflektieren und auf exemplarische Gegenstände beziehen können. Sie stellen dabei unter Beweis, dass sie über fachlich gesicherte Basiskenntnisse hinsichtlich der Entwicklung und Systematik sowie den Formen und Funktionen der deutschen Sprache und Literatur vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart verfügen. Darüber hinaus zeigen sie ihre Befähigung zur systematischen Analyse von Sprache, Literatur und Medien und belegen anhand exemplarischer Gegenstände ihre Einsichten in die wissenschaftstheoretischen und methodologischen Grundlagen des Faches uns seiner Entwicklung. Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 15 Seiten Umfang 6C/ 5 SWS 3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (6 C) Hinweis: Dieses Modul ist von Studierenden, die das lehramtbezogene Profil wählen, statt Modul 4 zu belegen. Von den 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modul 5: Modul Fachdidaktik Deutsch-Außerschulische und schulische Fachdidaktik Erfolgreicher Abschluss der Module 1.1 und 1.2 Lernziele, Kompetenzen, Prüfungsanforderungen Die Studierenden der außerschulischen Fachdidaktik können Vermittlungsfragen in ihrem Beitrag zur wissenschaftlichen Modellierung der Gegenstände des Faches (Deutsche Sprache und Literatur) verstehen und kritisch reflektieren, die Inhalte der Germanistik auf Fragen der medialen Vermittlung und ihrer institutionellen Ansiedelung beziehen - auch in ihrer historischen Einbindung - und kennen Vermittlungsverfahren und -einrichtungen im außerschulischen Bereich, kennen 86 Teilmodulprüfun- 6 C / 4 SWS gen: schriftliche Vorbereitung und Nachbereitung im Gesamtumfang von ca. 12 Seiten sowie Seminarpapier/Präsentation, Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch Teilmodul 1: Basisseminar: Erfolgreicher AbAußerschulische Fachdischluss der Module daktik 1.1 und 1.2 Teilmodul 2: Basisseminar: Erfolgreicher AbEinführung in die schulischluss der Module sche Fachdidaktik Deutsch 1.1 und 1.2 Praxisfelder und zentrale Konzepte lebenslangen Lernens Klausur à 90 Miund kultureller Erwachsenenbildung und sie erwerben wich- nuten tige Kommunikations- und Vermittlungskompetenzen Die Studierenden der schulischen Fachdidaktik können Fachdidaktik als Beitrag zur wissenschaftlichen Modellierung des Faches aus der Vermittlungsperspektive verstehen und kritisch reflektieren, kennen die Grundfragen der Fachdidaktik Deutsch, können sie darstellen und erläutern, kennen die Lern- bzw. Kompetenzbereiche des Deutschunterrichts, deren Konzepte sowie die zentralen Bildungsziele des Faches, auch in ihrer historischen Einbindung, können sie darstellen, kritisch einordnen und auf die Schüler/innen beziehen und können an den genannten Grundkonzepten den Zusammenhang von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Unterrichtspraxis aufzeigen und dabei auch den eigenen fachwissenschaftlichen Lernprozess mit der Frage nach der schulischen Vermittlung verbinden. s.o. Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS schriftliche Vorbereitung und Nachbereitung im Gesamtumfang von ca. 12 Seiten s.o. Teilmodulprüfung: 3 C / 2 SWS Seminarpapier/Präsentation, Klausur à 90 Minuten 87 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch 4. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH: Diese Module können von Studierenden, die das berufsfeldbezogene, das lehramtbezogene Profil oder das Profil „Studium generale“ wählen, als Wahlmodule im Professionalisierungsbereich /Optionalbereich belegt werden. Module, die bereits im Wahlpflichtbereich absolviert worden sind, können im Wahlbereich (Schlüsselkompetenzen) nicht erneut absolviert werden. Wahlmodul: Angewandte Germanistik 1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der Angewandten Germanistik 2. Seminar: Angewandte Germanistik Erfolgreicher Abschluss des Basismoduls1.1 Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die Techniken des Faches auf spezifische Praxisgegenstände, etwa Sprachberatung, Dramaturgie, Editionsphilologie u. a. anwenden können und dass sie die jeweils nötigen Umsetzungstechniken und –routinen beherrschen. Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 15 Seiten Umfang 6C 4 SWS Wahlmodul: Interkulturelle Germanistik 1. Seminar: Überblick Interkulturelle Germanistik/ Deutsch als Fremd- und Zweitsprache 2. Seminar: Einführung in Interkulturelle Fremdsprachendidaktik/ Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mit Unterrichtshospitationen Wahlmodul: Theoretische und historische erfolgreicher Abschluss der Basismodule 1.1 und 1.2 Die Studierenden erwerben einen Überblick über die Entwicklung und Struktur des Fachgebietes Interkulturelle Germanistik / Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, über Konzepte, Forschungsansätze und Methoden sowie interkulturelles fremdsprachendidaktisches Grundlagenwissen. Sie erbringen den Nachweis, dass sie in der Lage sind, theoretische und didaktisch-methodische Vermittlungskonzepte im Bereich Deutsch als Fremd- und Zeitsprache anwendungsbezogen zu reflektieren und über Beurteilungskriterien im Hinblick auf Rahmenbedingungen und Zielgruppenrelevanz verfügen. Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 15 Seiten Umfang 6C/ 5 SWS Erfolgreicher Abschluss Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie die theoretischen Modulprüfung: und historischen Fragestellungen des Faches selbständig reflektieren Seminararbeit 88 6C/ 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch Problemstellung der des BasisGermanistik moduls 1.1 1. Vorlesung oder Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen Problemstellung der Germanistik 2. Seminar: Grundlagen der theoretischen und historischen Problemstellung der Germanistik und auf exemplarische Gegenstände beziehen können. Sie stellen von ca. 15 Seiten dabei unter Beweis, dass sie über fachlich gesicherte Basiskenntnis- Umfang se hinsichtlich der Entwicklung und Systematik sowie den Formen und Funktionen der deutschen Sprache und Literatur vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart verfügen. Darüber hinaus zeigen sie ihre Befähigung zur systematischen Analyse von Sprache, Literatur und Medien und belegen anhand exemplarischer Gegenstände ihre Einsichten in die wissenschaftstheoretischen und methodologischen Grundlagen des Faches uns seiner Entwicklung. Wahlmodul: Systematische Aspekte germanistischer Forschung Seminar: Systematische Aspekte germanistischer Forschung erfolgreicher Abschluss des Basismoduls 1.1 Wahlmodul: Text- und Kommunikationsmanagement Seminar: Text- und Kommunikationsmanagement erfolgreicher Abschluss des Basismoduls 1.1 Das Modul befähigt die Studierenden zu einer kritischen Reflexion der fachwissenschaftlichen Methoden, Prämissen und Theorien. Es regt zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den Analysesystematiken des Faches an. Es stellt primär theoretische und methodologische Aspekte des Faches ins Zentrum und regt zur Methodenreflexion und paradigmatischen Orientierung gleichermaßen an. Konzeptionelle Abgrenzungen des Faches werden in systematischer Hinsicht thematisiert und bewertet. Unter kulturwissenschaftlicher Prämisse wird dabei das Verhältnis von Texten zum geistes- und ideengeschichtlichen, philosophischen, soziokulturellen, politischen und ökonomischen Kontext erörtert. Die Studierenden erwerben in diesem Modul analyse- und forschungsbasiert zentrale Kompetenzen der Organisation und des Managements kommunikativer Prozesse (schriftlich und mündlich), so etwa Kompetenzen der Planung, Präsentation, Steuerung, Vermittlung, Beratung, Konsultation und nicht zuletzt der Optimierung von Kommunikation. Zentrale Inhalte sind theoretische und empirische Analysen sowie die praktische Erprobung wichtiger Techniken zur Untersuchung und Optimierung von Sprache und Literatur. Untersuchungsgegenstände 89 Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 12 Seiten Umfang 4C/ 2 SWS Modulprüfung: Seminararbeit von ca. 12 Seiten Umfang 4C/ 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Deutsche Philologie / Deutsch sind neben literarischen Werken mit ihren spezifischen Produktionsund Rezeptionsbedingungen auch Literaturkritik sowie die praktische Untersuchung von Printmedien, Formen der medialen Inszenierung von Kommunikation sowie schriftliche und mündliche Kommunikationsformen in verschiedenen Domänen. 5. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 52 Credits des Faches Deutsch absolviert worden sein. 90 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ENGLISCH / ENGLISCHE PHILOLOGIE 1. VORBEMERKUNGEN/ HINWEISE: Hinweis zur Fächerkombination „Englische Philologie“ mit „American Studies“ Wird das Fach Englische Philologie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Fach American Studies kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a, EPB 5.a, EPB 8.a, EPB 10.a). Übersicht: Regeln zur Modulbelegung Für die Belegung von Wahlpflichtmodulen gelten folgende Regeln: Aus den mit "EPB … a/b" gekennzeichneten Wahlpflichtmodulen ist jeweils eines zu wählen. In den Wahlpflichtmodulen zur Literatur- und Kulturwissenschaft sind die Lehrveranstaltungen des Basismoduls Englische Philologie wechselseitig austauschbar. Mit dem Besuch eines anglistischen bzw. amerikanistischen Einführungs-Proseminars ist noch keine Festlegung auf das jeweilige Teilfach verbunden. Näheres ist den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen. In den Wahlpflichtmodulen zur Literatur- und Kulturwissenschaft sind die Aufbaumodule 1 und 2 jeweils wechselseitig austauschbar. Erst der Besuch der Vertiefungsmodule (EPB 8.a, EPB 8.b) setzt verpflichtend den Besuch eines Aufbaumoduls 2 derselben Ausrichtung voraus. Näheres ist den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen. In den Wahlpflichtmodulen zur Sprachwissenschaft sind die Lehrveranstaltungen des Basismoduls Englische Philologie wechselseitig austauschbar. Mit dem Besuch eines mediävistischen bzw. linguistischen Einführungs-Proseminars ist noch keine Festlegung auf das jeweilige Teilfach verbunden. Näheres ist den ausführlichen Modulformularen zu entnehmen. 91 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Nicht als Wahlpflichtmodule eingebrachte Module aus dem jeweils anderen Teilfach können in den Optionalbereich eingebracht werden. Zum Erwerb der im Studiengang vorgeschriebenen 66 C im fachwissenschaftlichen Studium sind auf jeden Fall folgende Lehrveranstaltungen zu belegen: EPB 1, EPB 2, EPB 3.a oder .b, EPB 4.a oder .b, EPB 5.a oder .b, EPB 6.a oder .b, EPB 7 N, EPB 8.a oder .b, EPB 9.a oder .b. Zur Aufteilung der Module auf die Studiensemester vgl. den Verlaufsplan. Wird das Fach im wissenschaftsorientierten Profil auf 84 C studiert, so kommen folgende Module hinzu: EPB 10.a oder .b, EPB 11.a oder .b, EPB 12. 2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN Quiz schriftliche unangekündigte 10-minütige Überprüfung der Lektürevorbereitung Midterm Exam schriftliche 30-minütige Überprüfung der bis zur Mitte des Semesters erworbenen Kompetenzen und des bis dahin vermittelten Wissens Forschungsbericht selbstständig recherchierter schriftlicher Überblick (20 Seiten/7500 Wörter) über die Forschungslage zu einem ausgewählten Thema mit Bewertung wesentlicher Forschungsbeiträge und -ansätze Planungs- und Durchführungsskizze Eine Planungs- und Durchführungsskizze dient dazu, Vorüberlegungen insbesondere zu Zielen und Vorgehensweisen für ein Projekt oder eine Seminarsitzung zu erfassen, in dem bzw. in der auch mögliche weiterführende Fragestellungen berücksichtigt werden, und die geplante Durchführung tabellarisch festzuhalten. Integraler Bestandteil einer Planungs- und Durchführungsskizze ist die Reflexion der Vorgehensweise. Mittels einer Planungs- und Durchführungsskizze zeigt die zu prüfende Person, daß sie über die notwendigen theoretischen didaktischen und fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden verfügt, ein begrenztes Thema sinnvoll für eine Gruppe aufzubereiten und zu präsentieren sowie die tatsächliche Durchführung kritisch zu reflektieren. Der Umfang einer Planungs- und Durchführungsskizze für eine Seminarsitzung soll 2000 Wör- 92 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch ter nicht überschreiten; der Umfang einer Planungs- und Durchführungsskizze für ein Projekt soll 3500 Wörter nicht überschreiten. Die Dauer des Bewertungsverfahrens soll vier Wochen nicht überschreiten. Portfolio Ein Portfolio ("DokumentenmCpe") dient dazu, den eigenen Studienverlauf reflektierend und kommentierend zu dokumentieren. In einem Portfolio werden verschiedene kürzere Aufgaben zusammengefaßt (z. B. Stundenprotokolle, Reflexionen zu Hausaufgaben, Lektürezusammenfassungen; auch multimediale Arbeiten können einbezogen werden). 93 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch 3. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule: Hinweis: Modul EBP 7.1.N im Umfang von 3 C wird für Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzt durch Modul EBP 7.1.L im Umfang von 6 C. Von diesen 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel Zugangs- Voraussetzungen für die Art und Umfang Modulumfang voraus- Zulassung zur Prüfung der Prüfungs- (Credits, SWS) setzungen (Prüfungsvorleistungen) leistung 1. Teilmodul (A): regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 1. Teilmodul (B): regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen; Referat und zwei Quizzes oder Midterm Exam (Bekanntgabe der geforderten Prüfungsvorleistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden. 2. Teilmodul: regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. (unbenotet) Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. (unbenotet) Modul EPB 1 keine (Pflichtmodul, Orientierungsmodul) „Basismodul Englische Philologie“ (Teilmodul 1: Grundlagen der Kulturwissenschaft (A) EinführungsProseminar "Introduction to the Study of British Literature and Culture" oder Teilmodul 1: Grundlagen der Kulturwissenschaft (B) EinführungsProseminar "Introduction to the Study of American Literature and Culture"; Teilmodul 2: Grundlagen der Sprach- Prüfungsanforderungen 1. Teilmodul Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner literatur- und kulturwissenschaftlichen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von der Einheit des Fachs über die differenzierten Teilbereiche hinaus. 2. Teilmodul Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner sprachwissenschaftlichen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von der Einheit des Fachs über die differenzierten Teilbereiche hinaus. 94 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch wissenschaft EinführungsProseminar "Introduction to Linguistics" oder Einführungs-Proseminar "Einführung in die historische Sprachwissenschaft") Modul EPB 2 (Pflichtmodul, Orientierungsmodul) „Basismodul Sprachpraxis“ (Teilmodul 1: English Grammar, Comprehensive Language Course; Teilmodul 2: Oral Competence) keine Vermittlung der normengerechten und sicheren Beherrschung der englischen Gegenwartssprache in Wort und Schrift, einschließlich der Ausbildung einer angemessenen Übersetzungskompetenz Deutsch-Englisch Teilmodule 1 und 2: regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Vermittlungs- und Fachdidaktikmodul (EPB 7.1 N) keine Verständnis von Stellung und Rezeption des Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Grundlagenkenntnissen auch im Hinblick auf spätere nicht-schulische Tätigkeiten. regelmäßige aktive Teilnahme Klausur zu 90 Min. mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 3C 2 SWS Vertiefungsmodul Sprachpraxis (EPB 7.2 L/N) Basismodul Sprachpraxis Vertiefung der sprachpraktischen Kenntnisse; Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch Vermittlung hierfür relevanter fortgeschrittener (Teil-)Fertigkeiten wie Wortschatz, Hör- und Leseverstehen u.a. regelmäßige aktive Teilnahme Advanced Essay mit nicht mehr als zwei entTraining oder Auschuldigten Fehlsitzungen ral/Reading Comprehension oder Advanced Translation: Klausur [90 Min.] 3C 2 SWS 95 Teilmodulprüfung 1: Klausur zu 240 Min. (unbenotet) Teilmodulprüfung 2: mündliche Prüfung zu 30 Min. (unbenotet) 10 C 9-10 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch oder Advanced Presentation and Discussion: mündliche Prüfung [30 Min.] Wahlpflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraus- Prüfungsanforderungen setzungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul EPB 3.a (Wahlpflichtmodul) „Aufbaumodul 1 'Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft'“ (Teilmodul 1: Literatur- und kulturhistorischer Hintergrund I; Teilmodul 2: Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation) erfolgreicher Abschluss: Basismodul "Englische Philologie" Teilmodul 1: Erwerb literatur- und kulturhistorischer Kenntnisse einer Epoche der anglophonen Literatur durch intensives Studium ausgewählter Texte. Teilmodul 2: Beispielhafte Einübung der Methodik historisch hermeneutischen Textverständnisses. Beispielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse. Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung. regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 3500 Wörtern 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS erfolgreicher Abschluss: Basismodul "Englische Philologie" Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und Transferaufgaben zur amerikanischen Literatur- und Kulturgeschichte Teilmodulprüfung zu 2: Literaturrecherche; kritischer Umgang mit Sekundärliteratur; Formulieren eigener Forschungsthesen; selb- Teilmodul 1: keine Teilmodul 2: regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Teilmodul 1: Klausur zu 120 Min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 3500 Seiten 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: ODER Modul EPB 3.b (Wahlpflichtmodul) „Aufbaumodul 1 'Nordamerikastudien'“ (Teilmodul 1: Litera- 96 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch ry History: Ausgewählte Epoche I Teilmodul 2: Literatur- und kulturhistorische Analyse und Interpretation) UND Modul EPB 4.a (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 1 'Linguistik: Struktur der Sprache'" (Teilmodul 1: Syntax I, Teilmodul 2: Phonologie/Morphologie) ODER Modul EPB 4.b (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 1: Aspekte der Mediävistik I" (Teilmodul 1: Hintergrund: Mittelalterliche englische Literatur- und Kulturgeschichte oder ständiges wissenschaftliches Arbeiten 4C 2 SWS erfolgreicher Abschluss: Basismodul "Englische Philologie" Teilmodul 1: Kenntnis der Struktureinheiten regelmäßige aktive Teilnahme und Strukturbeziehungen im syntaktischen mit nicht mehr als zwei entSystem des Englischen; Kompetenz in der schuldigten Fehlsitzungen Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung. Teilmodul 2: Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im phonologischen und morphologischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: klausurähnliche Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS erfolgreicher Abschluss: Basismodul "Englische Philologie" 1. Teilmodul: Kenntnisse einer der früheren Sprachstufen des Englischen (altengl./ mittelengl.). Geschichte der englischen Sprache im Überblick bis zur Gegenwart. Überblickskenntnisse zur mittelalterlichen englischen Literatur. 2. Teilmodul: Fähigkeit, Texte der älteren Sprachstufen zu lesen, sprachwissenschaftlich zu analysieren und in ihrem kulturhistorischen Kontext zu Teilmodul 1-2: jeweils eine Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS 97 regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Sprachgeschichte I Teilmodul 2: Englische Sprachgeschichte im Überblick) Modul EPB 5.a (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 2 'Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft'“ (Teilmodul 1: Literatur- und kulturhistorischer Hintergrund II Teilmodul 2: Kulturhistorische Einführung) ODER Modul EPB 5.b (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 2 'Nordamerikastudien'" (Teilmodul 1: Literary History: Ausgewählte Epoche II Teilmodul 2: American Cultural Studies I: Introduction to American Cultural History) UND situieren. Einübung von Techniken der sprachwissenschaftlichen Disziplinen. erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft" o. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien" Teilmodul 1: Erweiterung der im Aufbaumodul regelmäßige aktive Teilnahme 1 erworbenen Kenntnisse durch intensives mit nicht mehr als zwei entStudium ausgewählter Texte einer Epoche der schuldigten Fehlsitzungen anglophonen Literatur. Teilmodul 2: Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse durch extensives Studium von beispielhaften nicht-literarischen Texten der britischen Kulturgeschichte. Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Textgattungen. Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung. erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft" o. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien" Teilmodulprüfung zu 1: Überblickswissen und Transferaufgaben zur amerikanischen Literatur- und Kulturgeschichte Teilmodulprüfung zu 2: Überblickswissen und Transferaufgaben zur amerikanischen Kulturgeschichte 98 Teilmodul 1-2: jeweils eine Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodul 1: keine; Teilmodul 1-2: jeweils Teilmodul 2: regelmäßige aktive eine Klausur zu 120 Teilnahme mit nicht mehr als Min. zwei entschuldigten Fehlsitzungen 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Modul EPB 6.a (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 2 'Linguistik: Formale Grammatik" (Teilmodul 1: Syntax II; Teilmodul 2: Semantik und Pragmatik I) ODER Modul EPB 6.b (Wahlpflichtmodul) "Aufbaumodul 2: Aspekte der Mediävistik II“ (Teilmodul 1: Hintergrund: Mittelalterliche englische Literatur- und Kulturgeschichte oder Sprachgeschichte II Teilmodul 2: Praxis: Mittelalterliche Sprache, Literatur und Kulturgeschichte) Modul EPB 8.a (Wahlpflichtmodul) "Vertiefungsmodul erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 1 'Linguistik' Teilmodul 1: Kenntnis einer formalen syntakti- regelmäßige aktive Teilnahme schen Theorie; Kompetenz in der Erfassung mit nicht mehr als zwei entsprachlicher Konstruktionen im Rahmen dieschuldigten Fehlsitzungen ser Theorie; Anwendung der Theorie auf syntaktische Konstruktionen des Englischen und Bewertung alternativer Analysen; Fähigkeit zur Anwendung einschlägiger Formen des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilmodul 2: Analyse und Beschreibung der (expliziten und impliziten) Bedeutung von Sätzen und Äußerungen; Verständnis der Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und gebrauchsbedingter Variation der Sprache Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: klausurähnliche Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 1 "Englische Mediävistik". 1. Teilmodul: regelmäßige aktive Teilnahme Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbemit nicht mehr als zwei entnen Kenntnisse zur Sprachgeschichte, bzw. schuldigten Fehlsitzungen Erweiterung der Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen Literatur und Kultur. 2. Teilmodul: Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse zur Sprachgeschichte, insbesondere Vertiefung einer der dort studierten Sprachstufen und ihrer Texte. Erweiterung der Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen Literatur und Kultur. Einübung der Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit im Umfang von ca. 3500 Wörtern 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Anglisti- Vertiefung der kultur- und literaturgeschichtlichen Kenntnisse in der Anglistik durch intensives Epochenstudium. Forschungsorientierte Modulprüfung: Klausur 6 C zu 90 Min. 4 SWS 99 regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch 'Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft'" ODER Modul EPB 8.b (Wahlpflichtmodul) "Vertiefungsmodul 'Nordamerikastudien'" UND Modul EPB 9.a (Wahlpflichtmodul) "Vertiefungsmodul 'Linguistik'" ODER Modul EPB 9.b (Wahlpflichtmodul) "Vertiefungsmodul: Aspekte der Mediävistik III“ sche Literatur- u. Fokussierung auf eine textanalytische und Kulturwissenschaft" kulturgeschichtliche Fragestellung im Einzelfall (ggf.zur Vorbereitung einer Bachelorarbeit) unter gleichzeitiger Einübung der Techniken literatur- und kulturwissenschaftlichen Arbeitens. erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien" Überblickswissen und Transferaufgaben zur regelmäßige aktive Teilnahme amerikanischen Literatur- und Kulturgeschich- mit nicht mehr als zwei entte schuldigten Fehlsitzungen Modulprüfung: Klausur 6 C zu 120 Min. 4 SWS erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 1 "Linguistik" u. Aufbaumodul 2 "Linguistik" Teilmodul 1:Erweiterung der in Aufbaumodul 1 regelmäßige aktive Teilnahme erworbenen Kenntnisse; Formale Erfassung mit nicht mehr als zwei entder Bedeutung von Sprache; Anwendung und schuldigten Fehlsitzungen Bewertung semantischer und pragmatischer Theorien Teilmodul 2: Kenntnis der Variation des Englischen in sozialer, regionaler und funktionaler Dimension; Kenntnis der zentralen sozio- und psycholinguistischen Methoden; Kompetenz in der Erklärung sprachlicher Phänomene im Rahmen sozio- und psycholinguistischer Theorien. Teilmodulprüfung 1: Klausur zu 90 Min.; Teilmodulprüfung 2: klausurähnliche Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Mediävistik" Vertiefung der Kenntnisse der historischen regelmäßige aktive Teilnahme Entwicklung des Englischen von den Anfänmit nicht mehr als zwei entgen bis zur Gegenwart; intensive Lektüre und schuldigten Fehlsitzungen Analyse mittelalterlicher Texte (ggf. zur Vorbereitung einer Bachelor-Arbeit). Einbettung der mittelalterlichen englischen Literatur in den europäischen Kontext. Verständnis der Alterität mittelalterlicher Literatur. Modulprüfung: Klausur 6 C zu 120 Min. 4 SWS 100 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch 4. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden (d. h. die Module EPB 1 – EPB 7.2 L/N müssen abgeleistet sein). 5. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C) VORBEMERKUNG/ HINWEISE: Wird das Fach Englische Philologie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Fach American Studies kombiniert, so müssen zur Vermeidung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen aus den literatur- und kulturwissenschaftlichen Modulen jeweils diejenigen der Abteilung für Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden (EPB 1: 1. Teilmodul: Grundlagen der Literatur- und Kulturwissenschaft (A); EPB 3.a, EPB 5.a, EPB 8.a, EPB 10.a). Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Modul EPB 10.a (Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft: Advanced Studies in British Literature and Culture" erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft"; Vertiefungsmodul "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft" Forschungsorientierte fachwissenschaftliche regelmäßige aktive Teilnahme Vertiefung im Teilfach "Anglistische Literaturmit nicht mehr als zwei entund Kulturwissenschaft". Nur für Studierende, schuldigten Fehlsitzungen die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced Studies in British Literature and Culture" anfertigen wollen. ODER 101 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 7500 Wörtern 6C 2 o. 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Modul EPB 10.b (Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Theory and Practice of (Inter)American Studies: New Paradigms in Cultural and Literary Studies" UND Modul EPB 11.a (Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Advanced English Linguistics" ODER Modul EPB 11.b (Wahlpflichtmodul) Wissenschaftsmodul "Fortgeschrittene Englische Mediävistik" erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien"; Vertiefungsmodul "Nordamerikastudien" Kritischer Umgang mit inter-amerikanischen Texten und Theorien, Literaturrecherche, mündliche Darstellung und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literaturund Kulturanalyse regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen; Referat und zwei Quizzes oder Midterm Exam (Bekanntgabe der geforderten Prüfungsvorleistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden. erfolgreicher Abschluss: Forschungsorientierte fachwissenschaftliche regelmäßige aktive Teilnahme Vertiefungsmodul "Linguis- Vertiefung im Teilfach "Linguistik"; Fähigkeit mit nicht mehr als zwei enttik" zur Bewertung grammatischer Theorien; Fäschuldigten Fehlsitzungen higkeit zur Rezeption und Reflexion sprachwissenschaftlicher Forschungsergebnisse. Nur für Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced English Linguistics" anfertigen wollen. erfolgreicher Abschluss: Vertiefungsmodul "Mediävistik" Forschungsorientierte fachwissenschaftliche Vertiefung im Teilfach "Mediävistik". Nur für Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Fortgeschrittene Englische Mediävistik" anfertigen wollen. 102 Modulprüfung: Forschungsbericht im Umfang von ca. 7500 Wörtern 6C 2 o. 4 SWS Modulprüfung: Schrift- 6 C liche Hausarbeit im 2 SWS Umfang von ca. 4000 Wörtern regelmäßige aktive Teilnahme Modulprüfung: Hausmit nicht mehr als zwei entarbeit im Umfang von schuldigten Fehlsitzungen ca. 7500 Wörtern 6C 2-4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch UND Modul EPB erfolgreicher Abschluss: 12 Vermittlungsmodul 7.2 (Pflichtmodul) Wissen- L/N schaftsmodul "Wissenschaftliche Sprachpraxis" Vertiefung sprachlich-stilistischer sprachprakti- regelmäßige aktive Teilnahme scher Kenntnisse, insbesondere im Hinblick mit nicht mehr als zwei entauf die Erstellung einer fremdsprachlich abge- schuldigten Fehlsitzungen faßten Bachelor-Arbeit. Modulprüfung: kürzere 6 C schriftliche Arbeit im 2 SWS Umfang von ca. 1200 Wörtern 6. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (6 C ): Hinweis: Dieses Modul ist von Studierenden, die das lehramtbezogene Profil wählen, statt Modul EBP 7.1.N zu belegen. Von den 6 C werden 3 C (schulische Vermittlungskompetenz) dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel ZugangsvoPrüfungsanforderungen raus-setzungen Vermittlungskeine und Fachdidaktikmodul (EPB 7.1 L) (Teilmodul 1: Landeskundliche Vermittlungskompetenzen (nichtschulische Vermittlungskompetenzen) Teilmodul 2: Grundlagen der Fachdidaktik Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Teilmodul 1: Verständnis von Stellung und Rezeption des Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Grundlagenkenntnissen auch im Hinblick auf spätere nicht-schulische Tätigkeiten. Teilmodul 2: Erlernen der Grundlagen der schulischen Vermittlung sprachpraktischer Kenntnisse sowie literarischer und kultureller Aspekte des Zielsprachenlandes. Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch die Vermittlung relevanter Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Wortschatz, Grammatik, Hör- und Leseverstehen, Sprech- und Schreibvermögen. Erarbeitung fachdidaktischer Ansätze zur Konzeption von fachlichen Unterrichtsprozessen einschließlich 103 Art u. Umfang der Prüfungsleistung Teilmodul 1: regelmäßige akti- Teilmodule 1 und 2: ve Teilnahme mit nicht mehr jeweils eine Klausur als zwei entschuldigten Fehlzu 90 Min. sitzungen Teilmodul 2: regelmäßige aktive Teilnahme mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen sowie Erstellung eines Portfolios zur Reflexion des eigenen Lernprozesses (8 Seiten) Modulumfang (Credits, SWS) 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch (schulische Vermittlungskompetenzen) Leistungsbeurteilung. Erlernen der Grundkenntnisse über den Einsatz verschiedener Methoden und Medien im Fremdsprachenunterricht. Reflexion von Persönlichkeits- und Rollentheorien als Fachlehrerin oder Fachlehrer. Förderung von Strategien zur Steuerung des eigenen Sprachlernens. 7. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL: Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) Am Seminar für Englische Philologie werden vorläufig keine berufsfeldbezogenen Module angeboten. Studierende sollten in entsprechenden Fächern (z. B. Jura, BWL, Politik) passende Module belegen. 8. PROFIL STUDIUM GENERALE Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar) 9. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C): FACHWISSENSCHAFTLICHE WAHLMODULE UND SCHLÜSSELQUALIFIKATIONSMODULE (ES KÖNNEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN) 1. Fachwissenschaftliche Wahlmodule Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Basismodul Englische Philologie Top-Up Mediävistik (EPB 1 keine Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken aus dem Basismodul "Englische Philologie" (Pflichtmodul) durch eine zusätzliche Einführungsveranstaltung in dem im Pflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich. regelmäßige aktive Teilnahme unbenotete Klausur mit nicht mehr als zwei ent[90 Min] schuldigten Fehlsitzungen 104 Art u. Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch TMed) Basismodul Englische Philologie Top-Up Linguistik (EPB 1 TLing) keine Aufbaumodul Basismodul Englische 1 Top-Up Philologie Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft (EPB 3 TAng) Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner mediävistischen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von der Einheit des Fachs über die differenzierten Teilbereiche hinaus. Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken aus dem Basismodul "Englische Philologie" (Pflichtmodul) durch eine zusätzliche Einführungsveranstaltung in dem im Pflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Englische Philologie" in seiner linguistischen Ausrichtung. Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Förderung eines Verständnisses von der Einheit des Fachs über die differenzierten Teilbereiche hinaus. Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken aus dem Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft" (Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul) durch ein zusätzliches Proseminar in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literaturund kulturwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Beispielhafte Einübung der Methodik historisch hermeneutischen Textverständnisses. Bei- 105 regelmäßige aktive Teilnahme unbenotete Klausur mit nicht mehr als zwei ent[90 Min] schuldigten Fehlsitzungen 3C 2 SWS regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 4 C mit nicht mehr als zwei ent[ca. 3500 Wörter] 2 SWS schuldigten Fehlsitzungen Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Aufbaumodul Basismodul Englische 1 Top-Up Philologie Nordameriksatudien (EPB 3 TAm) Aufbaumodul Basismodul Englische 1 Top-Up Philologie Mediävistik (EPB 4 TMed) Aufbaumodul Basismodul Englische 1 Top-Up Philologie Linguistik (EPB 4 spielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse. Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung. Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken aus dem Aufbaumodul 1 "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft" (Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 1 "Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul) durch ein zusätzliches Proseminar in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literaturund kulturwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Beispielhafte Einübung der Methodik historisch hermeneutischen Textverständnisses. Beispielhafte Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse. Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlicher Forschung. Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Fähigkeit, Texte der älteren Sprachstufen zu lesen, sprachwissenschaftlich zu analysieren und in ihrem kulturhistorischen Kontext zu situieren. Einübung von Techniken der sprachwissenschaftlichen Disziplinen. Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten 106 regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 4 C mit nicht mehr als zwei ent[ca. 3500 Wörter] 2 SWS schuldigten Fehlsitzungen regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.] mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 4C 2 SWS regelmäßige aktive Teilnahme klausurähnliche mit nicht mehr als zwei entHausarbeit [ca. 2000 schuldigten Fehlsitzungen Wörter] 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch TMorph) Aufbaumodul Basismodul Englische 1 Top-Up Philologie Linguistik (EPT 4 TSyn) Aufbaumodul 2 Top-Up Anglistische Kulturgeschichte (EPB 5 TAngl) Aufbaumodul 1 Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft oder Aufbaumodul 1 Nordamerikastudien sprachwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im phonologischen und morphologischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung. Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken im Bereich der Sprachwissenschaft durch ein zusätzliches Proseminar in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Kenntnis der Struktureinheiten und Strukturbeziehungen im syntaktischen System des Englischen; Kompetenz in der Anwendung der Methoden der modernen (synchronen) Sprachwissenschaft bei der Analyse sprachlicher Daten; Fähigkeit zur Explikation grammatischer Regeln; Einführung in Techniken sprachwissenschaftlicher Forschung. Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse und Techniken aus dem Aufbaumodul 2 "Anglistische literatur- und Kulturwissenschaft" (Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul) durch eine zusätzliche kulturwissenschaftliche Übung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literatur- und kulturwissenschaftlichen Teilbereich. 107 regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.] mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 4C 2 SWS regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.] mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse durch extensives Studium von beispielhaften nicht-literarischen Texten der britischen Kulturgeschichte. Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Textgattungen. Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung. Aufbaumodul Aufbaumodul 1 AnglistiVerbreiterung der grundlegenden Kenntnisse 2 Top-Up sche Literatur- und Kulund Techniken aus dem Aufbaumodul 2 "AngAmerikanisti- turwissenschaft oder Auf- listische literatur- und Kulturwissenschaft" sche Kulturbaumodul 1 Nordamerika- (Wahlpflichtmodul) bzw. Aufbaumodul 2 geschichte studien "Nordamerikastudien" (Wahlpflichtmodul) (EPB 5 TAm) durch eine zusätzliche kulturwissenschaftliche Übung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten literatur- und kulturwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Erweiterung der im Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse durch extensives Studium von beispielhaften nicht-literarischen Texten der amerikanischen Kulturgeschichte. Einübung der Methodik systematisch-formaler Textanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen verschiedener Textgattungen. Vergleich der Techniken literaturwissenschaftlicher und kulturwissenschaftlicher Forschung. Aufbaumodul erfolgreicher Abschluß Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse 2 Top-Up Aufbaumodul 1 "Mediävis- und Techniken im Bereich der SprachwissenMediävistik tik" bzw. Top-Up-Modul schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstal(EPB 6 "Aufbaumodul 1 – Top-Up tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht TMed) Mediävistik" gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbe- 108 regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [120 Min.] mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 4C 2 SWS regelmäßige aktive Teilnahme Vorlesung: Klausur mit nicht mehr als zwei ent[90 Min.] schuldigten Fehlsitzungen oder 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch reich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Erweiterung der im (Top-Up-)Aufbaumodul 1 erworbenen Kenntnisse zur Sprachgeschichte, insbesondere Vertiefung einer der dort studierten Sprachstufen und ihrer Texte. Erweiterung der Kenntnisse zur mittelalterlichen englischen Literatur und Kultur. Einübung der Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens. Aufbaumodul Aufbaumodul 1 "Linguistik" Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse regelmäßige aktive Teilnahme 2 Top-Up bzw. Top-Up-Modul "Auf- und Techniken im Bereich der Sprachwissen- mit nicht mehr als zwei entSemantik und baumodul 1 – Top-Up schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstalschuldigten Fehlsitzungen Pragmatik Syntax" tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht (EPB 6 gewählten sprachwissenschaftlichen TeilbeTLing) reich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Analyse und Beschreibung der (expliziten und impliziten) Bedeutung von Sätzen und Äußerungen; Verständnis der Unterscheidung zwischen grammatiktheoretischer Erfassung und gebrauchsbedingter Variation der Sprache Top-Up Psy- Aufbaumodul 2 "Aspekte cholinguisder Mediävistik II" tik/Soziolingui stik (EPB 6 TLing) Proseminar: Hausarbeit [ca. 3500 Wörter] klausurähnliche Hausarbeit (ca. 2000 Wörter) 4C 2 SWS Erweiterung der grundlegenden Kenntnisse regelmäßige aktive Teilnahme klausurähnliche und Techniken im Bereich der Sprachwissen- mit nicht mehr als zwei entHausarbeit (ca. 2000 schaft durch eine zusätzliche Lehrveranstalschuldigten Fehlsitzungen Wörter) tung in dem für das Wahlpflichtmodul nicht gewählten sprachwissenschaftlichen Teilbereich. Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Kenntnis der Variation des Englischen in sozialer, regionaler und funktionaler Dimension; Kenntnis der zentralen sozio- und psycholinguistischen Methoden; Kompetenz in der Erklä- 3C 2 SWS 109 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch rung sprachlicher Phänomene im Rahmen sozio- und psycholinguistischer Theorien. VermittVermittlungs- und Fachdi- Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse lungs(- und daktikmodul (lehramtsbe- und Techniken aus dem Vermittlungsmodul Fachdidakzogenes Profil) bzw. Ver- (EPB 7.1 N) bzw. aus dem Vermittlungs- und tik)modul mittlungsmodul (nichtFachdidaktikmodul (EPB 7.1 L) durch eine Top-Up Lan- lehramtsbezogene Profile) zusätzliche Übung mit einem landeskundlideskunde chem Schwerpunkt aus dem nicht im Pflicht(EPB 7 modul gewählten Teilbereich. TLandeskunSpezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüde) fungsanforderungen: Verständnis von Stellung und Rezeption des Fachs in der Gesellschaft. Vermittlung von kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Grundlagenkenntnissen; Erlernen der nichtschulischen Vermittlung sprachpraktischer und fachwissenschaftlicher Erkenntnisse. Vermittlungs- Vermittlungs- und Fachdi- Verbreiterung der grundlegenden fachdidaktiund Fachdidaktikmodul (lehramtsbe- schen Kenntnisse und Techniken aus dem daktikmodul zogenes Profil) Vermittlungsmodul (EPB 7.1 L) (Pflichtmodul Top-Up im lehramtsbezogenen Profil) durch eine zuFachdidaktik sätzliche Überblicksvorlesung zur Fachdidaktik (EPB 7 Spezifische Lernziele, Kompetenzen und PrüTFachdidakfungsanforderungen: tik) Kenntnis von Fragestellungen, Methoden und Erträgen fachdidaktischer Forschung; Diskussion von zentralen Forschungsproblemen der Fachdidaktik (Kompetenzmodelle, Lernförderung, Steuerung von Lernprozessen, MedienMethodenkonzepte, aktuelle und historische Modelle der Sprach-, Literatur- und Kulturvermittlung, Leistungsfeststellung und bewertung); Entwicklung von Kompetenzen zur empirisch arbeitenden Sprachlehrforschung, zur fachdidaktischen Forschung in den Bereichen Sprache, Literatur, Medien und 110 regelmäßige aktive Teilnahme Klausur [90 Min.] mit nicht mehr als zwei entschuldigten Fehlsitzungen 3C 2 SWS regelmäßige aktive Teilnahme mündliche Prüfung mit nicht mehr als zwei ent[ca. 15-20 Min.] schuldigten Fehlsitzungen 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Vermittlungs(- und Fachdidaktik)modul Top-Up Sprachpraxis (EPB 7 TSprachpraxis) Vermittlungs- und Fachdidaktikmodul (lehramtsbezogenes Profil) bzw. Vermittlungsmodul (nichtlehramtsbezogene Profile) Kultur sowie zur Lehrerhandlungsforschung. Verbreiterung der grundlegenden Kenntnisse regelmäßige aktive Teilnahme und Techniken aus dem Vertiefungsmodul mit nicht mehr als zwei entSprachpraxis (EPB 7.2 L/N) durch eine zusätz- schuldigten Fehlsitzungen liche Übung zur Sprachpraxis mit einer anderen Schwerpunktausrichtung Spezifische Lernziele, Kompetenzen und Prüfungsanforderungen: Erwerb von Sprachmittlerkompetenzen durch Vermittlung hierfür relevanter fortgeschrittener (Teil-)Fertigkeiten wie Wortschatz, Hör- und Leseverstehen u.a. Modul EPB 10.a Wahlmodul im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft: Advanced Studies in British Literature and Culture" erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Anglistische Literatur- u. Kulturwissenschaft"; Vertiefungsmodul "Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft" Forschungsorientierte fachwissenschaftliche Vertiefung im Teilfach "Anglistische Literaturund Kulturwissenschaft". Nur für Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced Studies in British Literature and Culture" anfertigen wollen. Modul EPB 10.b Wahlmodul im Optionalbereich Wissenschafts- erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodul 2 "Nordamerikastudien"; Vertiefungsmodul "Nordamerikastudien" Kritischer Umgang mit inter-amerikanischen Texten und Theorien, Literaturrecherche, mündliche Darstellung und Diskussion theoretischer und praktischer Ansätze der Literaturund Kulturanalyse 111 Advanced Essay Training oder Aural/Reading Comprehension oder Advanced Translation: Klausur [90 Min.] 3C 2 SWS oder Advanced Presentation and Discussion: mündliche Prüfung [30 Min.] regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca. 2 o. 4 SWS schuldigten Fehlsitzungen 7500 Wörtern regelmäßige aktive Teilnahme Forschungsbericht im mit nicht mehr als zwei entUmfang von ca. 7500 schuldigten Fehlsitzungen; Wörtern Referat und zwei Quizzes oder Midterm Exam (Bekanntgabe der geforderten Prüfungsvor- 6C 2 o. 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch modul "Theory and Practice of (Inter)American Studies: New Paradigms in Cultural and Literary Studies" Modul EPB erfolgreicher Abschluss: 11.a Vertiefungsmodul "LinguWahlmodul istik" im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Advanced English Linguistics" Modul EPB 11.b Wahlmodul im Optionalbereich Wissenschaftsmodul "Fortgeschrittene Englische Mediävistik" erfolgreicher Abschluss: Vertiefungsmodul "Mediävistik" leistung vor Veranstaltungsbeginn in der Course Description). Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können durch Wiederholungsprüfungen ausgeglichen werden. Forschungsorientierte fachwissenschaftliche regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C Vertiefung im Teilfach "Linguistik"; Fähigkeit mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca. 2 SWS zur Bewertung grammatischer Theorien; Fäschuldigten Fehlsitzungen 4000 Wörtern higkeit zur Rezeption und Reflexion sprachwissenschaftlicher Forschungsergebnisse. Nur für Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Advanced English Linguistics" anfertigen wollen. Forschungsorientierte fachwissenschaftliche Vertiefung im Teilfach "Mediävistik". Nur für Studierende, die im Profil "Wissenschaft" studieren und ggf. eine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit zum Thema "Fortgeschrittene Englische Mediävistik" anfertigen wollen. 112 regelmäßige aktive Teilnahme schriftliche Hausarbeit 6 C mit nicht mehr als zwei entim Umfang von ca. 2-4 SWS schuldigten Fehlsitzungen 7500 Wörtern Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch 2. Schlüsselkompetenzmodule Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Top-Up Medienkompetenzen (SK E1.1) Basismodul Englische Philologie Erwerb und Anwendung grundlegender Medienkompetenzen 2C 2 SWS Top-Up InBasismodul Englische formationsPhilologie kompetenzen (SK E1.2) Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich Informationsgewinnung und – verarbeitung Top-Up Prä- Basismodul Englische sentationsPhilologie und Lehrkompetenzen (SK E1.3) Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich pädagogische/didaktische Präsentations- und Lehrfertigkeiten regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer medimit nicht mehr als zwei entengestützten Präsenschuldigten Fehlsitzungen tation und schriftliche Reflektion der Vorgehensweise [ca. 1000 Wörter] regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer klaumit nicht mehr als zwei entsurähnlichen Hausarschuldigten Fehlsitzungen beit (Bibliographie oder kommentierte Bewertung von Internet-Seiten oder Datenbanken) inkl. schriftliche Reflektion der Vorgehensweise [ca. 1000 Wörter] regelmäßige aktive Teilnahme Präsentation und mit nicht mehr als zwei entschriftliche Reflektion schuldigten Fehlsitzungen der Vorgehensweise [ca. 1000 Wörter] Top-Up Wissensvernetzung (SK E1.4) Erwerb und Anwendung grundlegender Kompetenzen aus dem SchlüsselkompetenzBereich Technik der Wissensvernetzung regelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer klaumit nicht mehr als zwei entsurähnlichen Hausarschuldigten Fehlsitzungen beit (Bibliographie oder kommentierte Bewertung von Internet-Seiten oder Datenbanken) inkl. 2C 2 SWS Basismodul Englische Philologie 113 Art u. Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 2C 2 SWS 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Englische Philologie / Englisch Top-Up Sozi- Basismodul Englische alkompeten- Philologie zen (SK E2.1) Top-Up Planungs- und Problemelösekompetenzen (SK E2.2) Top-Up Selbst- und Sozialkompetenzen (SK E3) Basismodul Englische Philologie Aufbaumodul 2 Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. Aufbaumodul 2 Nordamerikastudien sowie Aufbaumodul 2 Mediävistik oder Aufbaumodul 2 Linguistik schriftliche Reflektion der Vorgehensweise [ca. 1000 Wörter] Erwerb und Anwendung grundlegender Komregelmäßige aktive Teilnahme Erstellung eines petenzen aus dem Schlüsselkompetenzmit nicht mehr als zwei entGruppenreferats mit Bereich Team-, Integrations- und Kritikfähigkeit schuldigten Fehlsitzungen Präsentation inkl. schriftliche Reflektion der Vorgehensweise [ca. 1000 Wörter] Erwerb und Anwendung grundlegender Komregelmäßige aktive Teilnahme Erstellung einer Plapetenzen aus dem Schlüsselkompetenzmit nicht mehr als zwei entnungs- und DurchfühBereich Planungs- und Problemlösungsfertig- schuldigten Fehlsitzungen rungsskizze [ca. 2000 keiten Wörter] Erwerb bzw. Vertiefung und Anwendung von regelmäßige aktive Teilnahme Kompetenzen aus folgenden Schlüsselkompe- mit nicht mehr als zwei enttenz-Bereichen: (1) Transferfähigkeit; (2) Integ- schuldigten Fehlsitzungen rations- und Kritikfähigkeit; (3) Planungsfähigkeiten; (4) Zielorientiertes Handeln; (5) Zeitmanagement; (6) pädagogisch-didaktische Präsentations- und Lehrfähigkeiten 114 Erstellung einer Planungs- und Durchführungsskizze [ca. 3500 Wörter] 2C 2 SWS 2C 2 SWS 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ERDKUNDE 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (54 C): Modultitel Basismodul M21: Einführung in das Geosystem Erde und Regionale Geographie (Orientierungsmodul) Basismodul M07: Anthropogeographie Basismodul M16: Allgemeine Geographie Zugangsvoraussetzungen keine keine keine Prüfungsanforderungen Grundkenntnis der theoretischen und praktischen Inhalte zu Kategorien, Gliederung und Forschungsansätzen in der Geographie unter besonderer Betonung der räumlichen Maßstäbe und Zeitskalen Grundlagenwissen über ökozonale und kulturgeographische Gliederungen der Erde mit Darstellung des globalen festländischen Ordnungsmusters und der charakteristischen Merkmale mit ihren Relationen zwischen Klima, Relief und Gewässer, Böden, Vegetation und Tierwelt sowie Landnutzung, Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Übungsaufgaben Klausur (60 Min) Einführung in die Humangeographie als empirische Kulturwissenschaft. Thematische Gliederung der Humangeographie sowie eine Einführung in die Arbeitsmethoden. Übungsaufgaben / Referat Kenntnisse der grundlegenden Inhalte und Fragestellungen der Physischen Geographie (Klima und Gewässer) sowie der Wirtschaftsgeographie (räumliche Differenzierung von Regionen sowie ihre Vernetzungen und Abhängigkeiten von wirtschaftlichen Bedingungen) keine 115 Art & Umfang der Prüfungsleistung Klausur (90 Min.) Klausur (90 Min.) Modul-Umfang (Credits, SWS) 9 C, 7 SWS 7 C, 5 SWS 6 C, 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde Basismodul M03: Kartographie Basismodul M05: Physiogeographie (Relief und Boden) Basismodul M22: Angewandte Geographie Einführung in die außerschulische Didaktik M23 AufbaumodulM 25: Großer Geländekurs keine keine Basiswissen und -fertigkeiten zum fach- und sachgerechten Umgang mit topographischen und thematischen Karten. Vermittlung theoretischer Inhalte der physischen Geographie im Bereich Relief und Boden. Verknüpfung mit praktischen Feldarbeitsweisen. Module M 5,7,16 Studierende erwerben die Fähigkeit theoretische Inhalte mit praktischen Ansätzen zu kombinieren. keine Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der außerschulischen Didaktik (= ausserschulische Vermittlungskompetenz) Module M 21, 5, 7, 16 Vermittlung der integrativen Perspektive der Geographie im Sinne komplexer Mensch-Umwelt-Systeme. Im Rahmen der Veranstaltung wird ein ausgewählter Großraum in seinen regionalen Eigenarten und Problemen vertieft behandelt. Übungsaufgaben Teilnahme an mind. 3 von 4 Exkursionen; schriftliche Berichte keine Klausur (90 Min.) 6 C, 4 SWS Klausur 90 min 9 C, 6 SWS Referat (30 min) 5 C, 3 SWS keine keine Referat (30 min.) 3C 2 SWS Referat (30 Min.) 9 8 SWS Wahlmodule (12 C): Es müssen entweder die Module M17 + M19 oder M18+ M20 gewählt werden: Modultitel Aufbaumodul M19: Land- Zugangsvoraussetzungen Alle Basismodule Prüfungsanforderungen Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte sowie ausgewählte Arbeitsweisen in der Landschaftsökologie. 116 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Referat Art & Umfang der Prüfungsleistung Klausur (90 min.) Modul-Umfang (Credits, SWS) 6 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde schaftsökologische Analyse und Bewertung Aufbaumodul M17: Physiogeographische Prozessforschung Aufbaumodul M18: Kulturräumliche Regionalanalyse Aufbaumodul M20: Wirtschaftsräumliche Regionalanalyse Alle Basismodule Alle Basismodule Alle Basismodule Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte sowie ausgewählte Arbeitsweisen in den Bereichen Geomorphologie und Hydrologie. Hierbei sollen grundlegende Kenntnisse über Methoden und Modelle der Prozessforschung auf unterschiedliche Maßstabsebenen in Theorie und Praxis erworben werden. Vertiefung der regionalen Kulturgeographie; die Befähigung zum vernetzten Denken fördern. Theoretische Grundlagen der Kultur- und Sozialgeographie sollen erweitert werden und anhand konkreter Raumstrukturen - einschließlich länderkundlicher Kenntnisse - reflektiert werden. Referat Vertiefung von wirtschaftsräumlichen Strukturen und Problemen die Befähigung zum vernetzten Denken fördern. Theoretische Grundlagen der Wirtschaftsgeographie sollen erweitert werden und anhand konkreter Raumstrukturen reflektiert werden. Referat Klausur (90 min.) 6 C, 4 SWS Referat Klausur (90 min.) Klausur (90 Min.) 6 C, 4 SWS 6 C, 4 SWS 2.VORAUSSETZUNG ZUR ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: Es müssen mindestens 48 Credits im Fach Erdkunde absolviert worden sein, darunter alle Basismodule (42 C) sowie mindestens 6 C aus den Aufbaumodulen. 117 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Erdkunde 3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL Wahlpflichtmodul: Modultitel Einführung in die Geographiedidaktik M 24 Zugangsvoraussetzungen keine Prüfungsanforderungen Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der Fachdidaktik Erdkunde (= schulische Vermittlungskompetenz) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art & Umfang der Prüfungsleistung Referat (30 min) Modul-Umfang (Credits, SWS) 3C 2 SWS 4. FREIWILLIGE ZUSATZPRÜFUNGEN: Im Fach Erdkunde kann eine freiwillige Zusatzprüfung im Umfang von 10 C im Modul „M04: Grundlagen der Geoinformatik; Einführung GIS und Satellitenbildauswertung“ abgelegt werden: Modultitel M 04 : Grundlagen der Geoinformatik; Einführ. GIS und Satellitenbildauswertung Zugangsvoraussetzungen Alle Basismodule Prüfungsanforderungen Vermittlung theoretischer und praktische Inhalte sowie ausgewählte Arbeitsweisen in der Geoinformatik 118 Art & Umfang der Prüfungsleistung Übungsaufgaben; Klausur (60 Min.) Modul-Umfang (Credits, SWS) 10 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH ETHNOLOGIE 1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben. 2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text. 2 Seiten. Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest. 2 Seiten. Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten. 3. KERNCURRICULUM (66 C): Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben. Umfang und Inhalt der fachspezifischen Prüfungen werden von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. Pflichtmodule (47 C): Modultitel M1 ORIENTIERUNGS- Zugangsvoraussetzungen Keine Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Einführung in ethnologische Grundbegriffe und Theorien Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) 119 Art und Umfang der Prüfungsleistung Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. [un- Modulumfang (Credits, SWS) 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie MODUL Grundbegriffe & Fragestellungen (Teilmodul 1: Vorlesung Grundbegriffe & Fragestellungen; Teilmodul 2: Tutorium Grundbegriffe & Fragestellungen) M2 Keine Ausgewählte Sachgebiete (Teilmodul 1: Vorlesung Ausgewählte Sachgebiete; Teilmodul 2: Tutorium Ausgewählte Sachgebiete) M3 Keine Ethnologische Methoden M6 Methodik II Einführung in wissenschaftliches Arbeiten Gestaltung des Studiums/Berufsmöglichkeiten Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) benotet] Teilmodul 2: Thesenpapier und/oder mündliche Präsentation und/oder Protokoll und/oder Essay [unbenotet] TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 3C 2 SWS Grundzüge der Sozialethnologie und Wirtschaftsethnologie Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: Thesenpapier und/oder mündliche Präsentation und/oder Protokoll und/oder Essay Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) (Teil-) Klausuren und/oder bereichsspezifische Teilprüfungen 7C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 3C 2 SWS 8C 4 SWS Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Klausur, 45 Min oder 2 C Thesenpapier u. 1 SWS mündliche Präsentation und/oder Protokoll und/oder Essay. Einführung in grundlegende ethnologische Methoden: Feldforschung Analyse schriftlicher Quellen Analyse oraler Quellen Archivforschung Visuelle Dokumentation Textanalysen Komparative Methode Objektforschung Keine Grundlegende Kenntnisse in einem der in den Wahlpflichtmodulen zu vertiefenden forschungs- und praxisorientierten 120 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie Schwerpunktbereichen Vertiefte Kenntnisse über kulturelle Zusammenhänge in Schwerpunktregionen des Instituts (Indopazifik/Afrika) M7 Regionale Ethnologie II M8 M1-3 Sachthematische Vertiefung I (Teilmodul 1: Vorlesung Sachthematische Vertiefung I; Teilmodul 2: Seminar Sachthematische Vertiefung I) M9 M1-3 Sachthematische Vertiefung II (Teilmodul 1: Vorlesung Sachthematische Vertiefung II; Teilmodul 2: Seminar Sachthematische Vertiefung II) Vermittlung einer verstehenden Perspektive v.a. auf folgende Themenschwerpunkte: Kultur und kulturelle Differenz Religion und Gesellschaft Migration, Transnationalität, Globales/Lokales Vermittlung einer verstehenden Perspektive v.a. auf folgende Themenschwerpunkte: Kultur und kulturelle Differenz Religion und Gesellschaft Migration, Transnationalität, Globales/Lokales Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Referat, 30 Min. inklu- 7 C sive schriftlicher Aus- 2 SWS arbeitung,15 S. Teilmodul 1: Klausur, 45 Min Teilmodul 2: Referat, 30 Min. inklusive schriftlicher Ausarbeitung 15 S. 9C 3 SWS TM 1: 2C 1 SWS TM 2: 7C 2 SWS Teilmodul 1: 7C Klausur, 45 Min 3 SWS Teilmodul 2: TM 1: Thesenpapier 2C und/oder mündliche 1 SWS Präsentation und/oder TM 2: Protokoll und/oder 5C Essay oder Klausur, 2 SWS 45 Min. Wird die BA-Arbeit im Fach Ethnologie geschrieben, muss zusätzlich folgendes Wahlpflichtmodul (3 C) belegt werden. Modultitel M10 Kolloquium Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) M11 oder M12 oder M13 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorlesitungen) Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) 121 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Kurzvorstellung des 3C Themas der BA-Arbeit 1 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Wahlmodule (19 Credits) Eines der drei Wahlmodule im Umfang von 19 C muss absolviert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen M11 M 1-3 & M 6 Methodik III: Feldforschung (Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Feldforschung; Teilmodul 2: Praktikum Methodik III: Feldforschung; Teilmodul 3: Kolloquium Methodik III: Feldforschung) M12 M1-3 & M 6 Methodik III: Angewandte Ethnologie (Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Angewandte Ethnologie; Teilmodul 2: Praktikum Methodik III: Angewandte Ethnologie; Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorlesitungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache Nachweis von Kompetenz in der Anwendung grundlegender ethnologischer Methoden Feldforschungsübung von mindestens 4 Wochen Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Teilmodul 1: schriftl. oder mündl. Prüfung; Teilmodul 2: Praktikumsbericht, 15 S. Teilmodul 3: Präsentation, 30 Min. Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache Erwerb von Detailkenntnissen und Fähigkeiten für Tätigkeiten im Bereich angewandter Sozialwissenschaften (z.B. der EZA) Praktikum von mindestens vier Wochen Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) Teilmodul 1: schriftl. oder mündl. Prüfung; Teilmodul 2: Praktikumsbericht, 15 S. Teilmodul 3: Präsentation, 30 Min. 122 Modulumfang (Credits, SWS) 19 C 5 SWS TM 1: 7C 4 SWS TM 2: 10 C TM 3: 2C 1 SWS 19 C 5 SWS TM 1: 7C 4 SWS TM 2: 10 C TM 3: 2C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ethnologie Teilmodul 3: Kolloquium Methodik III: Angewandte Ethnologie) M13 M 1-3 & M 6 Methodik III: ObjektKultur-Identität (Teilmodul 1: Sprachkurs Methodik III: Objekt-Kultur-Identität; Teilmodul 2: Praktikum Methodik III: ObjektKultur-Identität; Teilmodul 3: Kolloquium Methodik III: ObjektKultur-Identität) 1 SWS Kenntnisse in einer außereuropäischen Sprache kulturelle Kontextualisierung von Ethnographica in Hinblick auf Identitätsbildung und indigene Kulturpolitiken Erwerb von Detailkenntnissen und Fähigkeiten für Tätigkeiten im Museumsbereich und Kulturmanagement Praktikum von mindestens vier Wochen Regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) Vorbereitete Teilnahme (Lesen der Handouts und Texte) 4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 55 Credits im Fach Ethnologie absolviert worden sein. 123 Teilmodul 1: schriftl. oder mündl. Prüfung; Teilmodul 2: Praktikumsbericht, 15 S. Teilmodul 3: Präsentation, 30 Min. 19 C 5 SWS TM 1: 7C 4 SWS TM 2: 10 C TM 3: 2C 1 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH EVANGELISCHE RELIGION Fachwissenschaftliche Module (alle sind Pflichtmodule) Pflichtmodule (66 C + 3 C schulische Vermittlungskompetenz) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Teilmodul 1 Ü Einführung ins wiss. Arbeiten (2h WS) Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, Recherchieren und Präsentieren EvRel 1 Teilmodul 2 V Einführung in das Christentum (2h WS) Orientierungsmodul Evangelische Religion (i.S.v. § 7 CO) jährlich (WS) EvRel 2 Grundinformation Kirchengeschichte Keine (Immatrikulation) Grundzüge der christlichen Religion im Überblick Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen Teilmodul 3 Art der Prüfungsleistung Kurzreferat (unbenot.) 15–20 min Umfang 1 C SQ 10 C _________ (10 SWS) Klausur WS ( 2h ) V Grundinformation Bibel NT (3h WS) und _________ V Grundinformation Bibel AT (3h SS) Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen Klausur SS ( 2h ) Teilmodul 1 Kl.Latinum und V Kirchengeschichte im Überblick (2x2 h, WS + SS) NT-Griechisch; Zentrale Personen, theologische Themen, Texte, alternativ mindesEpochen und Perspektiven tens Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse Teilmodul 2 124 2 x 2 std. Klausur plus: 9C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion Wahl-Option 1 jährlich (WS + SS) PS-Arbeit (ca. 15 S.) Pros. Zur Kirchengeschichte (2h SS) Exemplarische Auseinandersetzung mit einer Queloder le in ihrem Kontext oder 2-std. Wahl-Option 2 Klausur Kurs Zentrale Quellen und Texte der KG Materialer Überblick über die wichtigsten Quellentexte zur Kirchengeschichte (2x2h WS und SS) EvRel 3 EvRel 1 Analyse der Bibel jährlich (WS) jährlich (SS) Grundkurs Altes Testament (2h WS) Einführung in die historisch-kritische Erschließung des AT und der Geschichte Israels anhand zentraler Texte NT-Griechisch; alternativ mindes- Pros. zum Neuen Testament Einführung und Übung in Methoden der NT-Exegese tens Nachweis anhand zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese über ausreichende zu einem exemplarischen Bibeltext Sprachkenntnisse EvRel 4 Grundkurs Ethik (6–8 SWS) EvRel 1 Grundkurs Ethik (3h SS) Historisches und systematisches Überblickswissen zur Ethik; Probleme konkreter Ethik; Modelle ethischer Urteilsbildung; – Übung in einem Essay 6C 1 Pros.-Arbeit (15– 20 S.) Ethisches Gutachten (Essay, ca. 8- 4 C 10 S.) (3 SWS) Teilmodul 1 EvRel 5 Pros. zu klass. Texten des Christentums Grundbegriffe des Christentums; syst. Analyse ei- 125 (4 SWS) 1 Pros.-Arbeit (ca. Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion EvRel 1 Grundwissen Systematische Theologie jährlich (WS + SS) nes klassischen Textes (Sinngehalt, Argumentation) 15 S.) (WS, SS) ________________________________ plus: Teilmodul 2 Kl.Latinum und NT-Griechisch; Wahl-Option 1 bzw. ausreichende V zur Systematischen Theologie (4h) 1 x 2 st. Klausur Sprachkenntnisse Grundthemen und Grundbegriffe der christlichen Lehin Latein und re (Grundriss der Dogmatik) Griechisch oder 9C (6 SWS) Wahl-Option 2 1 x 2 st. Klausur V zur Systematischen Theologie (2h) Üb Lektürekurs (2h) Grundthemen der Dogmatik (Gotteslehre, Anthropologie, Christologie, Eschatologie) Wahl-Option 3 V zur Systematischen Theologie (2h) V zur Systematischen Theologie (2h) Grundtexte, -themen und -begriffe der christlichen Lehre (Grundthemen der Dogmatik) EvRel 6 Einführung in die Religionspädagogik und – didaktik EvRel 1 oder 1 x 2 st. Klausur zu einer der beiden VL V/Pros zur Einführung in die Religionspädagogik (2h) Geschichte und Theorien der Religionspädagogik Pros zu anthropologischen und gesellschaftlichen Bedingungen der Religionsunterrichts (2h) Einführung in religionspädagogisch relevante Aspekte der Religionspsychologie und –soziologie 6C (4 SWS) mdl. Abschlussprüfung (30 min) Jedes Semester 126 [anteilig 3C nichtschul. Vermittlung] Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion EvRel 7 EvRel 1,3; Aufbaumodul Exegese und Theologie des AT und NT Kl.Latinum und NT-Griechisch; bzw. gute Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch jährlich WS bzw. WS+SS EvRel 8 Aufbaumodul Ethik EvRel 1,4 und 5 jährlich (WS) EvRel 9 EvRel 1,2; Aufbaumodul Reformatorische Lehre im historischen Kontext Kl.Latinum und NT-Griechisch; bzw. gute Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch jährlich (WS) Behandlung und Lösung von Grundproblemen der Exegese und Theologie des NT und AT, exemplarisch vertieft anhand einer zentralen Schrift bzw. eines zentralen Themas Wahloption 1 Vl zur Exegese des AT (3h) plus HS zur Exegese des NT (2h) oder 7C mdl. Abschlussprüfung; inkl. Übersetzung (30 min) (5 SWS) Wahloption 2 V zur Exegese des NT (3h) plus S zur Exegese des AT (2h) V zur Thematik Ethik und Erziehung (2h) Historische Aspekte zur Werteerziehung, Systemati- Unterrichtsentwurf 5C sche Reflexion ethischen Lernens, Ethos des Leh- zu einem ethirers, Ethik und Schulorganisation schen Thema (4 SWS) (schr. Arbeit, ca. S/Üb Ethik in der Schule (2h) 15 S.) Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Reflexion ausgewählter, lehrplanbezogener Themen der Ethik HS in Kirchengeschichte und/oder Systematischer Klausur (2h) Theologie Reformatorische Lehrbildung in ihrem hist. und syst. oder Kontext; Kenntnisse wichtiger Reformatorischer Schriften, Überblick zur Bekenntnisbildung – oder mdl. Prüfung Zentrale Lehrinhalte der Reformatoren & ihre Bedeu(20 min) 127 4C (2 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Evangelische Religion tung für die ev. Lehre der Neuzeit S Ökumene/Konfessionskunde (2h SS) Exemplarische Kenntnisse innerchristlicher Traditionsvielfalt EvRel 10 Interdisziplinäres Modul: Religions- und Konfessionskunde jährlich SS bzw WS+SS EvRel 1,2,3,5 S Jüdische Feste und Gebräuche (2h SS) Grundkenntnisse zu Geschichte und Praxis der jüdischen Religion Kl.Latinum und Wahloption: NT-Griechisch; bzw. ausreichende Pros Einführung in die Religionsgeschichte (2h WS) oder Sprachkenntnisse in Latein und V mit Überblick zu Weltreligionen bzw. Neuen ReligioGriechisch nen (2h SS oder WS) ModulabschlussOrientierungswissen zu Traditionen und Praxis der klausur Weltreligionen und Neuen Religiösen Bewegungen (2 h) Jede der drei Lehrveranstaltungen beinhaltet die Übernahme je einer Studienleistung in Form eines Kurzreferates oder Essays (max. 10 s.) 128 9C (4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH FINNISCH-UGRISCHE PHILOLOGIE 1. KERNCURRICULUM 66 C Pflichtmodule (42): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul 1 "Grundlagen der Finnougristik 1" (Teilmodul 1: Einführung in die Finnougristik I Teilmodul 2: Einführung in die Finnougristik II) keine keine Teilmodul 1:Referat zu 15 Min. u. Prüfungsgespräch zu 15 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 60 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Modul 2 "Grundlagen der Finnougristik 2" (Teilmodul 1: Finnougristisches Propädeutikum Teilmodul 2: Einführung in die estnische, finnische und ungarische Literatur) Modul 4 erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches "Finnischugrische Philologie“. 1. Teilmodul: Definition der Disziplin und ihre Verbindung zu angrenzenden Fächern. Einführung in die Methodik. Erwerb von Grundkenntnissen zur Geschichte und Gegenwart der einzelnen finnisch-ugrischen Völker. 2. Teilmodul: Überblick über die Charakteristika der einzelnen finnougrischen Sprachen und Einführung in die Typologie dieser Sprachen. 1. Teilmodul: Geschichte der Disziplin. Erwerb der allgemeinen Grundlagen in der Phonetik, von Kenntnissen in der fachspezifischen phonetischen Transkription, der kyrillischen Transliteration/ Transkription. Aneignung und Einübung von Arbeitstechniken. 2. Teilmodul: Erwerb von Grundkenntnissen zu den 3 großen Litera-turen (estnisch, finnisch, ungarisch). keine Teilmodul 1: Prüfungsgespräch zu 15 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Erwerb von grundlegenden Kenntnissen keine Modulprüfung: Klausur 6C erfolgreiche 129 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie "Landeskunde" Abschlüsse: Module 1-3 a-c Modul 5 "Kleine Sprache" erfolgreiche Abschlüsse: Module 1-2 Modul 7 "Finnougristische Sprachwissenschaft: Historische Lautlehre o. Historische Morphologie“ erfolgreiche Abschlüsse: Module 1-3 a-c Modul 8 "Finnougristische Sprachwissenschaft: Sprachkontakte o. Typologie der finnougrischen erfolgreiche Abschlüsse: Module 1-3 a-c zur Geschichte, Politik, materiellen und geistigen Kultur und Geographie der Regionen des Landes, dessen Sprache im Modul 3 gewählt wurde. Selbständiger Erwerb zusätzlicher Kenntnisse aus einem der vorgenannten Bereiche durch Lektüre deutschsprachiger oder in der fraglichen Sprache verfassten Handbücher. Aneignung von Kenntnissen in der grammatischen Struktur einer kleineren finnisch-ugrischen Sprache, der Fähigkeit, einfache Texte in ihr zu verstehen und zu analysieren. Vertrautwerden mit den einschlägigen Arbeitsmitteln (z. B. Wörterbücher und ihrer Notation). Erwerb von grundlegenden Kenntnissen in der geistigen Kultur des betreffenden kleineren Volkes finnisch-ugrischer Sprache (vornehmlich durch Independent Studies). Erwerb von methodologischen Kenntnissen in der allgemeinen historischen Sprachwissenschaft anhand finnougrischer Sprachen. Erarbeitung von Kenntnissen in der historischen Entwicklung der finnisch-ugrischen Sprachfamilie insgesamt oder einzelner ihrer Glieder. Aneignung von Methoden bei der Arbeit mit historischen Sprachquellen. Erwerb von Kenntnissen in der Sprachkontaktforschung bzw. Typologie anhand finnougrischer Sprachen. Kenntnisse des historischen Umfeldes der Sprachkontakte bzw. der Universalienforschung auch in historischer Hinsicht. zu 60 Min. 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 4C 2 SWS keine Modulprüfung: Referat zu 45 Min. 4C 2 SWS keine Modulprüfung: Referat zu 45 Min. 4C 2 SWS 130 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie Sprachen“ Modul 9 "Sprachpraxis: Landeskunde" erfolgreiche Abschlüsse: Module 6 a-c Modul 10 "Sprachpraxis: Kultur" erfolgreiche Abschlüsse: Module 6 a-c Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit und des Sprachverständnisses in ausgewählten thematischen Bereichen der erstgewählten Sprache. Erwerb von Kenntnissen in den sozialen, politischen Verhältnissen sowie der Geschichte des betreffenden Landes. Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit und des Sprachverständnisses in ausgewählten thematischen Bereichen der erstgewählten Sprache. Erwerb von Kenntnissen in der Kultur (z.B. Theater, Filmschaffen, Folklore) des betreffenden Landes. keine Modulprüfung: Prüfungsgespräch zu 15 Min. 3C 2 SWS keine Modulprüfung: Prüfungsgespräch zu 15 Min. 3C 2 SWS Wahlmodule (24): Hinweis: Es müssen zwei der Module 3 a-c sowie eines der Aufbaumodule 6 a-c studiert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 3 a "Sprachbeherrschung: Estnisch" (Teilmodul 1: Estnisch für Anfänger I Teilmodul 2: Estnisch für Anfänger II) keine Modul 3 b "Sprachbeherrschung: Finnisch" (Teilmodul 1: Finnisch für Anfänger I keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Erwerb von Grundkenntnissen in der keine estnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Erwerb von Grundkenntnissen in der keine finnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 131 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie Teilmodul 2: Finnisch für Anfänger II) der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Modul 3 c keine "Sprachbeherrschung: Ungarisch" (Teilmodul 1: Ungarisch für Anfänger I Teilmodul 2: Ungarisch für Anfänger II) Erwerb von Grundkenntnissen in der keine ungarischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Modul 6a "Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Estnisch" (Teilmodul 1: Estnisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Estnisch für Fortgeschrittene II) Modul 6 b "Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Finnisch" (Teilmodul 1: Finnisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Finnisch für Fortgeschrittene II) Modul 6 c "Aufbaumodul Sprachbeherrschung 1: Ungarisch" (Teilmodul 1: Ungarisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Ungarisch für Fortgeschrittene II) Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Erfassung des gesamten grammatischen Systems der finnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Erfassung des gesamten grammatischen Systems der ungarischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 a erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 b erfolgreicher Abschluss des Moduls 3 c Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 132 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 50 C fachwissenschaftlichen Studiums sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt. 3. PROFIL: „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C) Wahlpflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul 11 "Vertiefungsmodul: Finnougristische Sprachwissenschaft " (Teilmodul 1: Synchrone Grammatik des Estnischen o. Finnischen o. Ungarischen Teilmodul 2: Sprachkontakte o. Typologie) Modul 12 "Vertiefungsmodul: Finnisch-ugrische Folklore" erfolgreiche Abschlüsse: Module 1-3 keine Teilmodul 1: Klausur zu 60 Min. Teilmodul 2: Referat zu 45 Min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 5C 2 SWS Modul 13 "Vertiefungsmodul: erfolgreiche Abschlüsse: 1. Teilmodul: Systematische Behandlung der Grammatik der Sprache, die in Modul 3 und 6 gewählt wurde. 2. Teilmodul: Erwerb von Kenntnissen in der Sprachkontaktforschung bzw. Typologie anhand finnougrischer Sprachen. Kenntnisse des historischen Umfeldes der Sprachkontakte bzw. der Universalienforschung auch in historischer Hinsicht. Komplementär zu Pflichtmodul 7:2 Aneignung von Kenntnissen in der geistigen Kultur eines kleineren Volkes finnisch-ugrischer Sprache, der Fähigkeit, für das jeweilige Volk charakteristische Folkloregenres inhaltlich und sprachlich zu analysieren. Erwerb eines weiter gefassten Überblicks durch Independent Studies. Aneignung von literaturgeschichtlichen und literaturwissenschaftlichen Kennt- keine Modulprüfung: Prüfungsgespräch 20 Min. 5C 2 SWS erfolgreiche Abschlüsse: Module 1-3 133 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie Literatur" Module 6 a-c nissen zu einzelnen Epochen oder zu einzelnen Genres der finnischen, estnischen oder ungarischen Literatur, Erwerb von Kenntnissen in literarischen Stilen. Als Independent Studies: Selbständige Lektüre weiterer literarischer Werke zum Literatur-Seminar. 4. MODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/ OPTIONALBEREICH/ SCHLÜSSELKOMPETENZEN: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 3 a Wahlpflichtmodul "Sprachbeherrschung 1: Estnisch" (Teilmodul 1: Estnisch für Anfänger I Teilmodul 2: Estnisch für Anfänger II) Modul 3 b Wahlpflichtmodul "Sprachbeherrschung 1: Finnisch" (Teilmodul 1: Finnisch für Anfänger I Teilmodul 2: Finnisch für Anfänger II) Modul 3 c Wahlpflichtmodul "Sprachbeherrschung 1: Ungarisch" (Teilmo- keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Erwerb von Grundkenntnissen in keine der estnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. keine Erwerb von Grundkenntnissen in keine der finnischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. keine Erwerb von Grundkenntnissen in keine der ungarischen Grammatik, von Sprachfertigkeiten zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen im Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 134 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Finnisch-ugrische Philologie dul 1: Ungarisch für Anfänger I Teilmodul 2: Ungarisch für Anfänger II) Modul 6a erfolgreicher AbWahlpflichtmodul "Auf- schluss des Mobaumodul Sprachbeduls 3 a herrschung 1: Estnisch" (Teilmodul 1: Estnisch für Fortgeschrittene I Teilmodul 2: Estnisch für Fortgeschrittene II) Gespräch, der Fähigkeit, einfache Texte mit Hilfe eines Wörterbuches zu lesen. Erfassung des gesamten grammatischen Systems der estnischen Sprache. Erwerb der Fähigkeit, schwierigere Situationen mündlich zu bewältigen sowie Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen. Einübung des schriftlichen Gebrauchs der Sprache. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 135 4 SWS Teilmodul 2: 4C 4 SWS 8C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH FRANZÖSISCH / GALLOROMANISTIK ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A. Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden. B.A.-Fach Französisch/Galloromanistik: 1. Kerncurriculum 63 C 2. B.A.-Fach Französisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 im Professionalisierungsbereich) Oder: B.A.-Fach Galloromanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C) FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (66 C) PFLICHTMODULE: (63 C) Modultitel Modul B1 Orientierungsmodul Basismodul Sprachpraxis (Teilmodul Frnzösisch ! (= TM1): UE Französisch I Teilmodul Französisch II (=TM2): UE Französisch II o. Teilmodul Fanzösisch II a und II b (=TM3): UE Französisch II a + Zugangsvoraussetzungen keine Prüfungsanforderungen Ziel dieses Moduls ist es, die vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) – möglichst in Verbindung mit einem Thema – zu üben und grundlegende Rezeptions- und Produktionskompetenzen zu entwickeln, wobei im TM1 der Schwerpunkt auf dem Mündlichen (Hören und Sprechen) und in den TM2-TM5 der Schwerpunkt auf dem Schriftlichen liegt (Lesen und Schreiben). Weiterhin soll dieses Modul eine Bewusstmachung und Vertiefung grammatischer Problemfelder fördern, die adäquate Anwendung von Hilfsmitteln (Grammatiken, 136 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung TM1: Prüfung der mündlichen Kompetenzen: Sprechfertigkeit zu 30 Min. u. Hörfertigkeit zu 20 Min. TM2-TM5: Klausur zu 90 Min bzw. 2 x 45 Min in Französisch II Modulumfang (Credits, SWS) 7C 8 SWS TM1: 4C 4 SWS TM2-TM5: 3C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik UE Französisch II b o. Tilmodul Französisch II a und II C (=TM4): UE Französisch II a + UE Französisch II c o. Teilmodul Französisch II b und II c (=TM5): UE Französisch II b + UE Französisch II c Modul B2 Basismodul Sprachwissenschaft; Teilmodul Einführung in die französisch Sprachwissenschaft (=TM1): PS Einführung in die französische Sprachwissenschaft Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der französischen Sprachwissenschaft (TM2): PS Thematisches Proseminar) Modul B3 Basismodul Literaturwissenschaft (Teilmodul Einführung in die französische Literaturwissenschaft (=TM1): PS Einführung in die französische Literaturwissenschaft Teilmodul Grundsatz- Wörterbücher usw.) trainieren, Sprachbewusstsein und Sprachlernbewusstsein allgemein. (Konsolidierung des Niveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) ??? erfolgreicher Abschluss des Teilmoduls B3a ist Voraussetzung für Teilmodul B3b TM1: Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. TM2: Erarbeitung eines ausgewählten Themenbereichs unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. keine TM1: Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten aus verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten, die zu einem ersten kontextuell abgesicherten Einblick in die Geschichte der französischen Literatur führen. TM2: keine 137 TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten Modulprüfung: 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik probleme und Methoden der französischen Literaturwissenschaft (=TM2): PS Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Modul B4 Basismodul Landeswissenschaft: Teilmodul La France actuelle (TM1): PS La France actuelle Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der französischen Landeswissenschaft (=TM2): UE o. PS weitere Lehrveranstaltung) Modul A1 Aufbaumodul I Sprachpraxis (a) UE Französisch III b) UE Französisch IV) Modul A2 Aufbaumodul Sprachwissenschaft; Teilmodul Ausgewähl- Analyse ausgewählter literarischer Texte unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. keine erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B1 Sprachpraxis erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B2 Sprachwissen- TM1: Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Frankreich und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region. TM2: Thematische Vertiefung eines Themas aus den unter 1. genannten Bereichen keine Dieses Modul fokussiert auf die Fertigkeiten Lesen und Schreiben. Ziel des Moduls ist es, eine solide Rezeptions- und Produktionskompetenz zu entwickeln. Weiterhin zielt dieses Modul auf eine Vertiefung grammatischer Strukturen und Problemfelder, die zu einem besseren metalinguistischen Verständnis der Grammatik führen soll. Die Studierenden sollen in der Lage sein, Informationen und Argumente aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und klare, gut strukturierte Texte zu relevanten Themen zu verfassen. Für beide Teilmodule: Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. keine Modulprüfung: Klausur zu 180 Min. 5C 4 SWS keine Modulprüfung: TM1: Referat zu ca. 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten; 10 C 4-10 SWS 138 TM1: Kurzreferat zu ca. 10 Min. u. ein Prüfungsgespräch von 10 Min. TM2: Prüfungsgespräch zu 10 Min. 5C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 2C 2 SWS TM1: Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik te Probleme und Methoden der französischen Sprachwissenschaft I (= TM1): HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester); Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der französischen Sprachwissenschaft II (= TM2): 1 weitere sprachwissenschaftliche Lehrveranstaltung o. 2 weitere sprachwissenschaftliche LV) Modul A 3 Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methodender französischen Literaturwissenschaft I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester); Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methodender französischen Literaturwissenschaft II (= TM2) 1 weitere literaturwissenschaftliche Lehr- schaft TM2: Referat zu ca. 15 Min u. Hausarbeit (15 Seiten) 6C 2 SWS TM2: 4C 2-4SWS erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B3 Literaturwissenschaft Für beide Teilmodule: Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der französischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werks mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. 139 keine Modulprüfung: TM1: Referat zu ca. 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten; TM2: Referat zu ca. 15 Min. und Hausarbeit von 15 Seiten 10 C 4-10 SWS TM1: 6C 2 SWS TM2: 4C 2-4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik veranstaltung o. 2 weitere literaturwissenschaftliche LV) Modul A 4 Aufbaumodul Landeswissenschaft; Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der französischen Landeswissenschaft I (= TM1): HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester); Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der französischen Landeswissenschaft II (= TM2):: Vorlesung o. Selbststudieneinheit) Modul A 5 Aufbaumodul II Sprachpraxis: Teilmodul Traduction (= TM1): UE Französisch V (Übersetzung) Teilmodul Langue et civilisation (=TM2): UE Französisch V a (Langue et civilisation) Basismodul Einführung in die Fachdi- erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B4 Landeswissenschaft erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls I A1 Sprachpraxis TM1: Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Frankreich und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. TM2: Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Frankreichs und/oder eines französischsprachigen Landes und/oder einer französischsprachigen Region mittels der Beschäftigung mit einem grundlegenden Thema der Historiographie zu Frankreich und/oder einem französischsprachigen Land und/oder einer französischsprachigen Region. keine Ziel dieses Moduls ist es, die vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) – möglichst in Verbindung mit einem landeskundlichen Thema – zu üben und zu einer selbstständigen Sprachverwendung zu gelangen; weiterhin soll dieses Modul Grundlagen der Sprachmittlung vertiefen und eine Sprachbewusstheit bei den Studierenden entwickeln. (GER: B2-C1). keine TM1 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Metho- keine 140 TM1: Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten; TM2: Prüfungsgespräch zu 10 Min. 6C 2-4 SWS TM1: 4C 2 SWS TM2: 2C 0-2 SWS TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Prüfungsgespräch von 10 Min. 6C 4 SWS TM1: 2C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS TM1: Klausur zu 90 Min. TM2 Klausur zu 90 Min. 6 C (davon 3 im Professio- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik daktik der romanischen Sprachen Teilmodul Einführung in die Fachdidaktik Französisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Französisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen; Teilmodul Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM2) PS Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen (PS Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen o. UE Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringver- den der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene schulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. TM2 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. keine Grundlegende Konzepte, Ansätze u. Methoden der Fachdidaktik Französisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studienund Prüfungsordnung; Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über das Phänomen der Mehrspra- 141 nalisierungsbereich 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 3C 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik anstaltung) o. UE Mehrsprachigkeit) chigkeit aus den Perspektiven der diversen romanistischen Fachwissenschaften. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (31 C) müssen abgeschlossen sein. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C) OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.) ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul 1 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft I: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft erfolgreicher Abschluss aller Basismodule der jeweiligen B.A.-Fächer Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl. auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Teilmodul 1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 2: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 3: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Modulumfang (Credits, SWS) 18 C 6 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS 142 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Französisch/Galloromanistik Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft) 143 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH GESCHICHTE 1. Pflichtmodule (16 Credits): In den Einführungsmodulen sind die Epochen Alte Geschichte und Mittelalter (E1 oder E3) sowie Frühe Neuzeit und Neuzeit abzudecken (E2 oder E4). Eines der Einführungsmodule muß mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden. Voraussetzungen ModulZugangsPrüfungsanforderungen zur Zulassung zur Art & Umfang der Umfang Modultitel vorausPrüfung Prüfungsleistung (Credits, setzungen SWS) Ergänzungsmodul Regelmäßige TeilPerspektiven und Genahme an der schichte des Fachs Übung Vorlesung: Einführung in die Geschichtswissenschaft Keine Überblick über geschichtswiss. Methoden z.B. unter politik-, sozial-, kultur- und geschlechtergeschichtlichen Perspektiven Übrung: Methoden der Geschichtswissenschaft Exkursion 144 Essay (8.000-10.000 Zeichen) benotet, mündliche Prüfung (15 min), unbenotet Referat (min. 15 min) im Rahmen der Exkursion, unbenotet 7C 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte Projektmodul 1 Geschichtskultur Theorie- und Methodenseminar Projektmodul 2 Geschichtskultur Praktische Übung mit Projektziel Vertiefungsmodul 2 Neuere Forschungsfelder und Theorien Vorlesung: Aktuelle Themen der Geschichtswissenschaft Einführungsmodul E 1 oder E2 oder E3 oder E4 Anwendung von Kenntnissen des öffentli- regelmäßige Teilchen Gebrauchs von Geschichte (Ge- nahme schichtsrepräsentation, Geschichtspolitik, Geschichtsspeicher) Einführungsmodul E 1 oder E2 oder E3 oder E4 und Projektmodul 1 oder außerschulische Vermittlungskompetenz regelmäßige Teilnahme Eines der vier Aufbauseminare Kenntnis zentraler Forschungsdebatten, Fähigkeit zur eigenständigen komplexen Quellenarbeit und zur geschichtstheoretischen Analyse Regelmäßige Teilnahme an der Übung Essay (max. 10 Seiten) unbenotet Projektstück (unter einem Projektstück wird ein Beitrag verstanden, den der Studierende oder eine Gruppe von Studierenden nach Absprache mit dem Seminarleiter zum Projektziel beiträgt). Referat (20 min) unbenotet, mündliche Vorlesungsprüfung (15 Min) unbenotet, 3C 2 SWS 3C 2 SWS 3C 4 SWS 2. Wahlpflichtmodul in den nicht-lehramtsbezogenen Profilen (3 C) Modultitel Zugangs- Prüfungsanforderungen 145 Voraussetzun- Art & Umfang der Prü- Modul- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte voraussetzungen Außerschulische Vermittlungskompetenz Einführungsmodul E 1 oder E2 oder E3 oder E4 Anwendung von Kenntnissen des öffentlichen Gebrauchs von Geschichte (Geschichtsrepräsentation, Geschichtspolitik, Geschichtsspeicher) gen zur Zulassung zur Prüfung Regelmäßige Teilnahme am Seminar fungs-leistung Essay (8.000 – 10.000 Zeichen) Umfang (Credits, SWS) 3C 2 SWS 3. Wahlmodule (50 C): Es müssen Aufbaumodule im Umfang von mindestens 27 C gewählt werden. In den Aufbaumodulen sind 3 verschiedene Epochen zu wählten, wobei die Neuzeit verpflichtend ist. Auch muß ein Aufbaumodul in einem der Fachgebiete belegt werden. In mindestens einem der Aufbaumodule muß eine Hausarbeit (max. 20 Seiten) geschrieben werden . Die drei besten Aufbaumodule gehen in die Benotung ein. In den Aufbau- und Vertiefungsmodulen dürfen insgesamt maximal 2 Module aus einem Fachgebiet gewählt werden; weitere Module aus dem entsprechenden Fachgebiet können nur für eine freiwillige Zusatzprüfung belegt werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Einführungsmodul E 1: Konzepte u. Methoden (Orientierungsmodul) Integriertes Proseminar (IPS) Integrierte Vorlesung (IVL) Einführungsmodul E2: Konzepte u. Methoden Keine Keine Prüfungsanforderungen Kenntnis grundlegender Konzepte und Methoden der Geschichtswissenschaft sowie des Umgangs mit historischen Quellen aus Antike und Mittelalter; Überblick über den Stoff der Vorlesung Kenntnis grundlegender Konzepte und Methoden der Geschichtswissenschaft 146 Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung regelmäßige Teilnahme an IPS Art & Umfang der Prüfungs-leistung ModulUmfang (Credits, SWS) Hausarbeit (max 15 Seiten) im IPS, benotet 8C 5 SWS mündliche Prüfung (15 min) über den Stoff der Vorlesung, unbenotet Hausarbeit (max 15 Seiten) im IPS, benotet 8C 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte (Orientierungsmodul) sowie des Umgangs mit historischen Quellen aus Neuzeit und Früher Neuzeit. Überblick über den Stoff der Vorlesung Integriertes Proseminar regelmäßige Teilnahme an IPS mündliche Prüfung (15 min) über den Stoff der Vorlesung, unbenotet (IPS) Integrierte Vorlesung (IVL) Einführungsmodul E 3: Konzepte u. Methoden (Orientierungsmodul) Integriertes Proseminar (IPS) regelmäßige Teilnahme an IPS Keine Integrierte Vorlesung (IVL) Einführungsmodul E 4: Konzepte u. Methoden (Orientierungsmodul) Integriertes Proseminar (IPS) Keine Integrierte Vorlesung (IVL) Aufbaumodul A1, A3, Einführungs- Kenntnis grundlegender Konzepte und Methoden der Geschichtswissenschaft sowie des Umgangs mit historischen Quellen aus Antike und Mittelatler. Überblick über den Stoff der Vorlesung Kenntnis grundlegender Konzepte und Methoden der Geschichtswissenschaft sowie des Umgangs mit historischen Quellen aus Neuzeit und Früher Neuzeit. Überblick über den Stoff der Vorlesung Arbeitsweise des Faches anhand einer 147 Klausur (90 min), benotet mündliche Prüfung (15 min) über den Stoff der Vorlesung, unbenotet 6C 5 SWS Klausur (90 min), benotet Mündliche Prüfung (15 min) über den Stoff der Vorlesung, unbenotet 6C 5 SWS Hausarbeit (max. 20 Sei- 9C regelmäßige Teilnahme an IPS Regelmäßige Teil- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte A5, A7, A9, A11, A 13, A 15, A 17, A 19, A 21, A 23, A 25, A 27, A29, A 31 ) Fragestellungen und Methoden der Epochen Aufbaumodul A2, A4, A6, A8, A 10, A 12, A 14, A 16, A 18, A 20, A 22, A24, A26, A 28, A30, A32) Fragestellungen und Methoden der Epochen Aufbaumodul 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49,51,53, 55) Fragestellungen und Methoden der Epochen modul E2 oder E4: Konzepte u. Methoden; Einführungsmodul: E2 oder E 4 Konzepte u. Methoden; Aufbauseminar Einführungsmodul E1 oder E3: Konzepte und Methoden Vorlesung aus der jeweiligen Epoche Aufbaumodul 34, 36, 38, Einführungs- konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit oder Neuzeit) Überblick über den Stoff der Vorlesung Arbeitsweise des Faches anhand einer konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Frühe Neuzeit oder Neuzeit) Arbeitsweise des Faches anhand einer konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte oder Mittelalter) Arbeitsweise des Faches anhand einer 148 nahme am Seminar, im laufenden Seminar erbrachte schriftliche bzw. mündliche Leistungen (z.B. Referat, erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben) Regelmäßige Teilnahme am Seminar, im laufenden Seminar erbrachte schriftliche bzw. mündliche Leistungen (z.B. Referat, erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben) Regelmäßige Teilnahme am Seminar, im laufenden Seminar erbrachte schriftliche bzw. mündliche Leistungen (z.B. Referat, erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben) Regelmäßige Teil- ten) benotet Vorlesungsprüfung (mündl.15 min. oder schriftl. 45 min.) unbenotet Klausur (90 min) benotet Vorlesungsprüfung (mündl.15 min. oder schriftl. 45 min.) unbenotet 4 SWS 6C 4 SWS Hausarbeit (max. 20 Seiten) benotet Vorlesungsprüfung (mündl.15 min. oder schriftl. 45 min.) unbenotet 9C 4 SWS Klausur (90 min) benotet 6C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte 40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56 Aufbauseminar modul E 1oder E3: Konzepte und Methoden konkreten Forschungssituation; Beherrschung der speziellen propädeutischen Anforderungen der jeweiligen historischen Epoche (Alte Geschichte oder Mittelalter) Kenntnisse eines Fachgebietes3); geschichtswissenschaftliche Analyse von Beispielen aus dem Fachgebiet Aufbauseminar aus der Epoche des Vertiefungsseminars Kenntnis zentraler Forschungsdebatten, Fähigkeit zur eigenständigen komplexen Quellenarbeit und zur geschichtstheoretischen Analyse Vorlesung aus der jeweiligen Epoche Vertiefungsmodul 1 (V1V14) Vertiefungsseminar aus einer der Epochen , in denen ein Aufbauseminar abgeschlossen wurde Vertiefungsseminar nahme am Seminar, im laufenden Seminar erbrachte schriftliche bzw. mündliche Leistungen (z.B. Referat, erweiterte Vorbereitungen oder Hausaufgaben) Regelmäßige Teilnahme am Seminar Vorlesungsprüfung (mündl.15 min. oder schriftl. 45 min.) unbenotet Hausarbeit (max. 20 Seiten), benotet Vorlesungsprüfung (15 min) unbenotet 4 SWS 9C 4 SWS Vorlesung aus der jeweiligen Epoche Abschlußmodul Forschungsdiskussion und selbständiges Forschen Beide Vertiefungsmodule Forschungsorientiertes Arbeiten, schriftliche und mündliche Präsentation der Forschungsdiskussion Voraussetzung zur Zulassung zur BAArbeit ist der Erwerb von 54 C Vortrag (30 Min) und mündl. Präs. (15 Min) Betreuungskolloquium 1) Das Modul ist Orientierungsmodul gem. § 7 CO und § 5 dieser Ordnung. Eine schriftliche Hausarbeit pro Studienjahr muss in mindestens einem der Aufbaumodule geschrieben werden 3) Fachgebiete: Osteuropäische Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Außereuropäische Geschichte 2) 149 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte 4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): es müssen mindestens 44 C im Fach Geschichte absolviert worden sein. 150 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschichte 6. Wahlpflichtmodul im lehramtsbezogenen Profil: Fachdidaktik Geschichte [Fachdidaktik Geschichte] Grundlagen der schulischen und ausserschulischen Geschichtsvermittlung keine Reflexion der Bildungsziele von Geschichtsunterricht; Reflexion fachdidaktischer Aufgaben und Fragestellungen in Theorie, Empirie und Pragmatik; Kenntnis von psychologischen Voraussetzungen des Geschichtslernens; Kenntnis der organisatorischen Rahmenbedingungen von Geschichtslernen in der Schule (Rahmenrichtlinien, Begründung von Unterrichtsthemen etc.); Anbahnung der Fähigkeit zum adäquaten Umgang mit fachspezifischen Medien und Methoden. Kenntnisse der Geschichte von Geschichtskultur; exemplarische Analysen gegenwärtiger Geschichtskultur resp. öffentlicher Verwendungsweisen von Geschichte (Debatten, Gedenktage, Jubiläen, Werbung etc.); Kenntnis und exemplarische Erprobung spezifischer Vermittlungsprozesse in einzelnen Institutionen außerschulischer Geschichtsvermittlung (Museum, Archiv, Gedenkstätte, Verlag, Rundfunk und Fernsehen, Historikerbüro). 151 Klausur (120 Min.) und Essay (8.000 – 10.000 Zeichen) (Gewichtung 2/3 zu 1/3) 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH GESCHLECHTERFORSCHUNG 1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten. 2. KERNCURRICULUM: Pflichtmodule (22 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen B I: Keine Theorien der Geschlechterforschung (Orientierungsmodul) B II: Methoden der Geschlechterforschung Keine Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Einführung in feministische Theorien in Geschichte und Gegenwart, konstruktivistische und poststrukturalistische Ansätze in der modernen Gendertheorie, marxistische Zugänge oder auch ökologische Konzepte der Geschlechterforschung. Hinzu kommen die spezifischen Grundlagen der Geschlechterforschung in den einzelnen Wahlpflichtmodulen wie „Körper und Individuum“, „Soziale Beziehungen“ etc. Einführung in Methoden und Techniken der empirischen keine Sozial- und der ethnographischen Forschung als auch die klassisch hermeneutischen und historischen Methoden der literaturwissenschaftlichen oder kulturhistorischen Forschung sowie Aspekte der Bild- und Medienanalyse in der Geschlechterforschung 152 Art der Prüfungsleistung Umfang Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4 SWS Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 12 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung Wahlmodule (44 C): Es sind drei aus fünf Wahlmodulen im Umfang von 30 C zu studieren. Aus den am Studienfach Geschlechterforschung beteiligten Fächern (Ägyptologie, Archäologie, Agrarsoziologie, Altorientalistik, Ethnologie, Germanistik, Geschichte, Kulturanthropologie/ Europäische Ethnologie, Kunstgeschichte, Religionswissenschaft, Politikwissenschaft, Romanistik, Sportwissenschaften und Theologie) werden ferner mind. 14 Credits im Rahmen von frei wählbaren Modulen der einzelnen Fächer erbracht. Auf Antrag können Module aus weiteren Fächern zugelassen werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen B III: Konzepte von Körper und Individuum Keine B IV: Soziale Beziehungen Keine Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: Konstruktionen von Körpervorstellungen, -bildern und -metChern und deren Deutungen in Abhängigkeit von kulturellen, sozialen und historischen Kontexten Körper und Körpererfahrungen in verschiedenen Kulturen und Epochen Deutungen und Normierungen von Körperlichkeit und Sexualität Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine Geschlechterkonstruktionen in gesellschaftlichen Gegenstandsbereichen wie Verwandtschaft, Familie, Gruppe, Generation u.a. Prozesse des Doing Gender wissenschaftliche Theorien der Soziologie und Sozialphilosophie bzw. Bildungs- und Sozialisationstheorien Konstellationen von Macht und Herrschaft, Egalität und Hierarchie im Schnittpunkt von Geschlecht, 153 Art der Prüfungsleistung Umfang Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4 SWS Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung B V: Arbeit, Wirtschaft und materielle Kultur Keine B VI: Politische Kultur und soziopolitische Systeme Keine B VII: Keine Sprache, Literatur Text- und Bildmedien, Glaubenssysteme Klasse, Ethnie und „Rasse“ Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine Geschlechtsspezifische Räume und Formen wirtschaftlichen Handelns, Ressourcenverteilung und Chancen der Aneignung wirtschaftlicher Güter Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Segregation auf dem Arbeitsmarkt geschlechtsspezifischen Lebensstilen und Konsumgewohnheiten als Formen der sozialen und symbolischen Praxis Geschmacksbildung durch Literatur und Medien oder im Prozess der Enkulturation Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine Geschlechterkonstruktionen im Rahmen des politischen Systems Regulierung männlicher und weiblicher Lebenschancen im internationalen und nationalen Bereich und Geschlechtsspezifik sozialpolitischer Konzepte Soziale, kulturelle und historische Bedingungen geschlechtsspezifischer Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im politischen Raum und deren Institutionalisierung Einsicht und Grundkenntnisse in folgenden Bereiche: keine Struktur von Sprache und Text Produktionsregeln von Kunst und Ikonographie Rekonstruktion, Neuformulierung und Aufhebung von Geschlechterkonstruktionen in Glaubens-, Wissens-, und Wissenschaftssystemen Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4SWS Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4 SWS Hausarbeit und nach Maßgabe der Teilmodule: Klausur, mündliche Prüfung, Essay o. Referat 10 C, 4 SWS 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 52 Credits im Fach Geschlechterforschung absolviert worden sein. 154 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Geschlechterforschung 155 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH GRIECHISCHE PHILOLOGIE / GRIECHISCH 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (36 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1 Pflichtmodul „Basismodul: Grundlagen des Griechischstudiums“ (Teilmodul 1: Intensivkurs Grammatik u. Übersetzung Griechisch-Deutsch Teilmodul 2: Proseminar A Lektüre Griechisch-Deutsch Teilmodul 3: Proseminar A Theorie Griechische Philologie) Graecum Modul 2 Pflichtmodul „Basismodul: Griechische Sprache“ (Teilmodul 1: Griechische Stilübungen Unterstufe Teilmodul 2: Grammatikalische Lektüre Griechisch) erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Erwerb von Grundkenntnissen in der griechischen Grammatik. Anwendung der Grammatikkenntnisse in praktischer Übung 2. Erwerb von Grundkenntnissen im Übersetzen und Analysieren griechischer Prosatexte 3. Systematischer und (in Ansätzen) historischer Überblick über die Methoden der Griechischen Philologie; Erwerb grundlegender Kenntnisse in Philologiegeschichte, Textkritik, Metrik, Literaturgeschichte, griechischer Geschichte und Rhetorik; Einblick in Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; erste Anwendungen der Methoden und Terminologie der Griechischen Philologie In 1. Systematische Wiederholung der Elemente der griechischen Grammatik anhand einfacher Übungen. Praktische Einübungen der Grammatik (Formenbildung und Syntax) durch das Übersetzen einfacherer Sätze und Texte ins Griechische. In 2. Lektüre von Werken klassischer Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 60 Min. Teilmodul 3: Klausur zu 90 Min. Insgesamt: 9 C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 3 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 3: 3 C / 2 SWS keine 156 Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 90 Min. Insgesamt: 9 C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 4 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch Modul 5 Pflichtmodul „Basismodul: Lateinische Literatur für Gräzisten“ (Teilmodul 1: Lateinische Vorlesung Teilmodul 2: Lateinische Lektüreübung) Kleines Latinum Modul 8 Pflichtmodul „Aufbaumodul: Griechische Sprache“ (Teilmodul 1: Griechische Stilübungen Oberstufe Teilmodul 2: Klausurenkurs GriechischDeutsch) erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 Modul 9b Pflichtmodul „Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische s Modul: Vermittlungskompetenz“ (größere Exkursion mit vorbereitender Übung o. 2 kürzere erfolgreicher Abschluss des Modul 1 griechischer Prosa, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung der Grammatikkenntnisse und dem Erwerb von Übersetzungstechniken liegt. 1. Einblick in wichtige Werke der lateinischen Literatur und Beispiele für Rezeption der griechischen Literatur. 2. praktische Übung der eigenen Aneignung griechischer Literatur durch Lektüre. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Insgesamt: 6 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS 1. Erwerb der Fähigkeit, deutsche Übersetzungen griechischer Autoren korrekt in klassisches Griechisch zu übersetzen; dadurch Förderung des Verstehens und Übersetzens griechischer Texte ins Deutsche sowie der besseren stilistischen Einordnung und Beurteilung griechischer Texte. 2. Entwicklung der Fähigkeit, sicher und in guter Stilistik aus dem Griechischen ins Deutsche zu übersetzen. Erwerb von Kompetenzen, um in nicht-schulbezogenen Bereichen Inhalte des Faches vermitteln zu können: 1. Einführung in die Didaktik des Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen 2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein keine Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 9 C/ 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 5 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS keine 157 Teilmodul 2: Referat Umfang 20 min Insgesamt: 3 C / 1 SWS [Credits/SWS] Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch Exkursionen mit vorbereitender Übung) nicht fachspezifisches Publikum Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 30 C belegt werden.) Von den Modulen 3, 4, 6 und 7 ist jeweils eines zu belegen, wobei einmal a und einmal b gewählt werden muss; wenn Modul 3a belegt wurde, muss Modul 4b belegt werden und umgekehrt; bei Modul 6 besteht die freie Wahl zwischen a, b und c, wobei eines von diesen belegt werden muss. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 3a Wahlmodul „Basismodul: Griechische Literatur II: Poesie“ (Teilmodul 1: Vorlesung Griechische Poesie Teilmodul 2: Griechische Metrikübung Teilmodul 3: Proseminar B Griechische Poesie) Modul 3b Wahlmodul „Basismodul: Griechische Literatur II: Poesie“ (Teilmodul 1: Vorlesung Griechische Poesie Teilmodul 2: Griechische Metrikübung erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke griechischer Dichtung 2. Erwerb der Grundlagen und eines fundierten Überblicks über die Formen griechischer Metrik mit praktischen Übungen 3. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 15 Min. Teilmodul 3: Klausur zu 90 Min. Modulumfang (Credits, SWS) 9C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 3: 4 C / 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke griechischer Dichtung 2. Erwerb der Grundlagen und eines fundierten Überblicks über die Formen griechischer Metrik mit praktischen Übungen 3. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Er- keine 158 Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 15 Min. Teilmodul 3: Hausarbeit im Umfang ca. 10 Seiten 9C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch Teilmodul 3: Proseminar B Griechische Poesie) Modul 4a Wahlmodul „Basismodul: Griechische Literatur I: Prosa“ (Teilmodul 1: Vorlesung Griechische Prosa Teilmodul 2: Proseminar B Griechische Prosa) Modul 4b Wahlmodul „Basismodul: Griechische Literatur I: Prosa“ (Teilmodul 1: Vorlesung Griechische Prosa Teilmodul 2: Proseminar B Griechische Prosa) Modul 6a Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: IPS+Tutorium oder Aufbauseminar: röm. Geschichte Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewähl- gebnisse dieses Arbeitens. Teilmodul 3: 4 C / 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke griechischer Prosa 2. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 6 C / 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke griechischer Prosa 2. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten 6 C/ 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS 159 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch ten Übung/Proseminar Übung) Modul 6b1 Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in griechischer Archäologie Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 6b2 Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in römischer Archäologie Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 6c Wahlmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Griechischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem griechische Literatur keine 160 Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Cre- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in lateinischer Sprachwiss. Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 7 a Wahlmodul entstanden ist. dits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS erfolgreicher Abschlüsse: Module 3 u. 4 „Aufbaumodul: Griechische Literatur: Archaik/Klassik“ (Teilmodul 1: Hauptseminar archaische / klassische Literatur 1. Vertiefte Beschäftigung mit einem wichtigen Werk der archaischen / klassischen griechischen Literatur und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen 2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld keine 1. Vertiefte Beschäftigung mit einem wichtigen Werk der hellenistischen / kaiserzeitlichen griechischen Literatur und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen 2. Fundierte Einblicke in das ent- keine Teilmodul 1: Referat u./ o. Hausarbeit ca. 17 Seiten Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 20 Min. 9 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 2: Thematisch ergänzende griechische Vorlesung) Modul 7 b Wahlmodul „Aufbaumodul: Griechische Literatur: Hellenis- erfolgreicher Abschlüsse: Module 3 u. 4 Teilmodul 1: Referat u./ o. Hausarbeit ca. 17 Seiten Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 20 Min. 9 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 2 SWS Teilmodul 2: 161 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch mus/Kaiserzeit“ (Teilmodul 1: Hauptseminar hellenistische / kaiserzeitliche Literatur Teilmodul 2: Thematisch ergänzende griechische Vorlesung) Wahlmodul „Antike Vorbilder späterer literarischer und geistesgeschichtlicher Phänomene“ (Teilmodul 1: Vorlesung Phänomene der griechisch-römischen Literatur und Kultur Teilmodul 2: Ergänzende Lektüre antiker griechischer und lateinischer Texte in Übersetzung sprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld keine 1. Einblicke in wichtige Phänomene der griechisch-römischen Literatur und Kultur, die in der späteren Literatur- und Geistesgeschichte in mannigfaltiger Weise rezipiert worden sind 2. praktische Übung der eigenen Aneignung griechisch-römischer Literatur durch Lektüre 3 C / 2 SWS keine Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 45 Min. 6C 7 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 42 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 162 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Griechische Philologie / Griechisch 3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (6 C; davon 3 C ausserschulische und 3 C schulische Vermittlungskompetenz) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 9a Wahlpflichtmodul „Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische s Modul: Vermittlungskompetenz“ (Teilmodul 1: Fachdidaktische Übung Teilmodul 2: größere Exkursion mit vorbereitender Übung o. 2 kürzere Exkursionen mit vorbereitender Übung) erfolgreicher Abschluss des Modul 1 Erwerb von Kompetenzen, um in schulbezogenen Bereichen Inhalte des Faches vermitteln zu können: 1. Einführung in die Didaktik des Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen 2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein nicht fachspezifisches Publikum Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Insgesamt: 6 C / 3 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 2: Referat Umfang 15 min Teilmodul 1: 3 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 1 SWS 163 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH INDOLOGIE 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (66 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul 1 Pflichtmodul "Sanskrit I" (Orientierungsmodul) keine Erlernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des klassischen Sanskrit. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. Klausur, 60 Min. 5C 4 SWS Modul 2 Pflichtmodul "Sanskrit II" (Basismodul) Erfolgreiche Absolvierung des Orientierungsmoduls "Sanskrit I" Erlangung von Lesekompetenz für Texte geringen Schwierigkeitsgrades. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. keine Klausur, 90 Min. 6C 4 SWS Modul 3 Pflichtmodul "Indologisches Grundwissen" (Basismodul) keine In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die wichtigsten Teilgebiete indologischer Forschung oder über die wichtigsten der auf indischem Boden entstandenen philosophischen Systeme. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. In 2. Erlernung relevanter methodischer Zugriffe auf das Quellenmaterial indologischer Forschung oder Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindi- keine 1.) Klausur zur VL, 90 Min., (40 %) und 2.) Referat , 30 Min., (30 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) zum PS 7C 4 SWS 164 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie sche Literaturen. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. Modul 4 Pflichtmodul "Indische Religionen I" (Basismodul) Modul 5 Pflichtmodul „Indien: Das Land und seine Geschichte“ (Vertiefungsmodul) (Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“, Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“) keine In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die großen auf indischem Boden entstandenen Religionen oder über den Hinduismus. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. In 2. Erwerb von Detailkenntnissen zu den Seelen- und Jenseitsvorstellungen oder zu Gottesvorstellungen indischer Religionen oder zur Geistesgeschichte Tibets, Einübung speziell religionswissenschaftlicher Methodik. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat. keine 1.) Klausur zur VL, 90 Min., (40 %) und 2.) Referat, 30 Min., (30 %) und Klausur, 45 Min., (30 %) zum PS 7C 4 SWS Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“: Erlangung eines Überblicks über Geographie, Sprachen, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur des gegenwärtigen Indiens oder über wichtige EtCpen der Geschichte des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur zum PS. keine Teilmodul 1: Referat, 30 Min. (50 %) und Klausur, 45 Min. (50 %) Insgesamt: 8C 4 SWS Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“: Erwerb von Kenntnissen über ausgewählte Bereiche der Kulturgeschichte Indiens. Nachweis der in (2) 165 Teilmodul 2: Referat, 30 Min. (50 %) und Klausur, 45 Min. (50 %) Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur zum PS. Modul 6 Pflichtmodul "Zeitund Literaturgeschichte Indiens" (Vertiefungsmodul) (Teilmodul 1: "Zeitgeschichte Indiens“ Teilmodul 2: "Literaturgeschichte Indiens“) Modul 7 Pflichtmodul "Indische Philosophie und Wissenschaft" (Vertiefungsmodul) Teilmodul 1 "Philosophie und Geistesgeschichte“ Teilmodul 2 "Aspekte indischer Wissenschaft und Philosophie“ erfolgreiche Absolvierung der Module 1-5 des B.A.Studienfachs "Indologie" wird empfohlen Teilmodul 1 "Zeitgeschichte Indiens“: Erwerb eines Überblicks über wichtige EtCpen der Zeitgeschichte des indischen Mittelalters oder des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. keine Teilmodul 1: Referat, 45 Min. (70 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) Teilmodul 2: Referat, 45 Min. (70 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) Teilmodul 2 "Literaturgeschichte Indiens“: Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen oder Erwerb von Detailkenntnissen der HindiLiteratur. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. erfolgreiche Absolvierung der Module 1-5 des B.A.Studienfachs "Indologie" wird empfohlen Teilmodul 1 "Philosophie und Geistesgeschichte“: Erwerb eines Überblicks über spezifische Lehren der wichtigsten philosophischen Systeme Indiens oder über die Geistesgeschichte Tibets. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur zur VL ("Indische Philosophie") bzw. in einem Referat zum PS ("Geistesgeschichte Tibets"). keine Teilmodul 2 "Aspekte indischer Wis- 166 Teilmodul 1: 1.a) Klausur zur VL, 120 Min. oder 1.b) Referat zum PS, 45 Min. Teilmodul 2: 2.a) Referat zum PS, 45 Min. oder 2.b) Referat zum PS, 45 Min. Insgesamt: 10 C 4 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Insgesamt: 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie senschaft und Philosophie““: Erwerb von Detailkenntnissen auf dem Gebiet der Zeit- und Raumvorstellungen oder der indischen Wissenschaften oder Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer SanskritTexte zur Thematik des Moduls. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat zum PS ("Zeit und Raum", "Indische Wissenschaften") bzw. in einer Klausur zur VL ("Sanskrit-Lektüre"). Modul 8 Pflichtmodul "Indische Religionen II" (Vertiefungsmodul) Teilmodul 1 "Grundkonzeptionen indischer Religionen" Teilmodul 2 "Gottes-, Seelen- und Jenseitsvorstellungen" Teilmodul 3 "Ausgewählte Aspekte indischer Religionen" erfolgreiche Absolvierung der Module 1-5 des B.A.Studienfachs "Indologie" wird empfohlen Teilmodul 1 "Grundkonzeptionen indischer Religionen": Erwerb eines profunden Überblicks über die Grundkonzeptionen indischer Religionen oder über diese Religionen selbst. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur zur VL. oder 2.c) Klausur zur Ü, 60 Min. keine Teilmodul 2 "Gottes-, Seelen- und Jenseitsvorstellungen“: Erwerb von Detailkenntnissen zu den Gottesvorstellungen oder den Seelen- und Jenseitsvorstellungen oder Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer Sanskrit-Texte. Nachweis der in (2) erworbenen Kompetenz in einem Referat zum PS ("Gottesvorstellungen indischer Religionen", "Seelenund Jenseitsvorstellungen indischer Religionen") oder in einer Klausur zur Ü ("Sanskrit-Lektüre"). 167 Teilmodul 1: Klausur zur VL, 120 Min. Insgesamt: 15 C 6 SWS Teilmodul 2: 2.a) Referat zum PS, 45 Min. oder 2.b) Referat zum PS, 45 Min. oder 2.c) Klausur zur Ü, 45 Min. Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 3: Referat, 45 Min., und schriftliche Hausarbeit (ca. 20 Seiten) zum HS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodul 3: 7C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie Teilmodul 3 "Ausgewählte Aspekte indischer Religionen": Erwerb von Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Mythologie und Hagiographie oder der Zeit- und Raumvorstellungen indischer Religionen. Nachweis der in (3) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer schriftlichen Hausarbeit zum HS. 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach „Indologie“ ist der Erwerb von 51 Credits aus den das Kern-Curriculum bildenden Modulen 1-8. 3. PROFIL “FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG” (18 C) Wahlpflichtmodul (6 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 9 Wahlpflichtmodul "Sanskrit-Lektüre" ("Fachwissenschaftliche Vertiefung") Erfolgreiche Absolvierung des Orientierungsmoduls "Sanskrit I" und des Basismoduls "Sanskrit II" In 1. Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer Sanskrit-Texte, Einübung der Grammatik und Erweiterung des Basiswortschatzes. In 2. Vertiefung der Übersetzungskompetenz durch Independent Studies: die selbständige Übersetzung eines mittelschweren Sanskrit- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 168 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur, 60 Min. 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie Textes (ca. 10 Seiten). Nachweis der in (1) und (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 12 C belegt werden.): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 10 Wahlmodul "Hindi" ("Fachwissenschaftliche Vertiefung") keine Teilmodul 1 "Grundkurs Hindi": Erlernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des Hindi. Nachweis der in (1) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. Teilmodul 1: "Hindi Grundkurs," Teilmodul 2: "Hindi Aufbaukurs", Teilmodul 3: "HindiKonversation", Teilmodul 4: "HindiLektüre" Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur, 45 Min. Insgesamt: 12 C 9 SWS Teilmodul 2: Klausur, 45 Min. Teilmodul 3: Mündliche Prüfung, 15 Min. Teilmodul 2 "Aufbaukurs Hindi": Erweiterung der Kenntnisse der Grammatik und des Basiswortschatzes, Erlangung von Lesekompetenz für Hindi-Texte geringen Schwierigkeitsgrades sowie Meisterung einfacher Sprechsituationen. Vertiefung der Kenntnisse durch Independent Studies: Selbständige Übersetzungsübungen von Hindi-Texten geringen Schwierigkeitsgrades aus dem Hindi ins Deutsche (ca. 10 Seiten). Nachweis der in (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. Teilmodul 4: Klausur, 45 Min. Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS Teilmodul 3: 2C 1 SWS Teilmodul 4: 2C 1 SWS Teilmodul 3 "Hindi-Konversation": 169 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie Erweiterung der sprachkommunikativen Kompetenz, Festigung der Grammatik und Erweiterung des Wortschatzes. Nachweis der in (3) erworbenen Kompetenz in einer mündlichen Prüfung. Teilmodul 4 "Hindi-Lektüre": Erwerb von Lesekompetenz mittelschwerer literarischer Hindi-Texte. Nachweis der in (4) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. Modul 11 Wahlpflichtmodul "Tibetologie" ("Fachwissenschaftliche Vertiefung") (Teilmodul 1: "Geistesgeschichte Tibets" Teilmodul 2: "Einführung in die Tibetologie") keine Teilmodul 1 "Geistesgeschichte Tibets": Erlangung eines Überblicks über wichtige EtCpen der Geistesgeschichte und Kultur Tibets. keine Vertiefung der in (1) erworbenen Kenntnisse durch Independent Studies: die selbständige Bearbeitung eines aus dem Bereich der Religionen Tibets ausgewählten Themas anhand einer speziell für diese Zwecke erstellten Leseliste (von ca. 300400 Seiten deutsch- und englischsprachiger Literatur). Nachweis der in (1) erworbenen Kompetenzen in einem Referat zum Proseminar und einer Klausur zu den Independent Studies. 170 Teilmodul 1: Referat zum PS, 45 Min. (50 %) und Klausur zu Independent Studies, 60 Min. (50 %) Teilmodul 2: Referat zum PS, 45 Min. (70 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) Insgesamt: 12 C 4 SWS Teilmodul 1: 7C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie Teilmodul 2 "Einführung in die Tibetologie": Erwerb eines profunden Überblicks über die wichtigsten Teilgebiete tibetologischer Forschung. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. 4. MODULPAKET (42 C) FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ETHNOLOGIE DER SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT: Wenn Indologie als Nebenfach neben Ethnologie gewählt wurde (Major-Minor-Modell), dann sind folgende Module im Umfang von 42 Credits zu belegen: (Um dieses Modulpaket belegen zu können, muss bei der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein Antrag auf Genehmigung eines Nachbarfaches gestellt werden). Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 12 PFLICHTMODULE: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 3 Pflichtmodul "Indolo- keine In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die wichtigsten Teilgebie- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 171 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 1.) Klausur zur VL, 90 Min., (40 %) und 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie te indologischer Forschung oder über die wichtigsten der auf indischem Boden entstandenen philosophischen Systeme. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. In 2. Erlernung relevanter methodischer Zugriffe auf das Quellenmaterial indologischer Forschung oder Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. gisches Grundwissen" (Basismodul) Modul 4 Pflichtmodul "Indische Religionen I" (Basismodul) Modul 5 Pflichtmodul „Indien: Das Land und seine Geschichte“ (Vertiefungsmodul) keine 2.) Referat , 30 Min., (30 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) zum PS In 1. Erwerb eines profunden Überblicks über die großen auf indischem Boden entstandenen Religionen oder über den Hinduismus. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einer Klausur. In 2. Erwerb von Detailkenntnissen zu den Seelen- und Jenseitsvorstellungen oder zu Gottesvorstellungen indischer Religionen oder zur Geistesgeschichte Tibets, Einübung speziell religionswissenschaftlicher Methodik. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat. keine 1.) Klausur zur VL, 90 Min., (40 %) und 2.) Referat, 30 Min., (30 %) und Klausur, 45 Min., (30 %) zum PS 7C 4 SWS Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“: Erlangung eines Überblicks über Geographie, Sprachen, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur des gegenwärtigen Indiens oder über keine Teilmodul 1: Referat, 30 Min. (50 %) und Klausur, 45 Min. (50 %) Insgesamt: 8C 4 SWS 172 Teilmodul 2: Teilmodul 1: 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie (Teilmodul 1 "Neuzeitliches Indien“, Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“) wichtige EtCpen der Geschichte des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der in (1) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur zum PS. Referat, 30 Min. (50 %) und Klausur, 45 Min. (50 %) 2 SWS Teilmodul 1: Referat, 45 Min. (70 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) Insgesamt: 10 C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodul 2 "Aspekte indischer Kultur“: Erwerb von Kenntnissen über ausgewählte Bereiche der Kulturgeschichte Indiens. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur zum PS. Modul 6 Pflichtmodul "Zeitund Literaturgeschichte Indiens" (Vertiefungsmodul) (Teilmodul 1: "Zeitgeschichte Indiens“ Teilmodul 2: "Literaturgeschichte Indiens“) Modul 12 erfolgreiche Absolvierung der Module 1-5 des B.A.Studienfachs "Indologie" wird empfohlen Teilmodul 1 "Zeitgeschichte Indiens“: Erwerb eines Überblicks über wichtige EtCpen der Zeitgeschichte des indischen Mittelalters oder des neuzeitlichen Indiens. Nachweis der erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. keine Teilmodul 2: Referat, 45 Min. (70 %) und Klausur, 45 Min. (30 %) Teilmodul 2 "Literaturgeschichte Indiens“: Erwerb eines Überblicks über altindische, mittelindische und neuindische Literaturen oder Erwerb von Detailkenntnissen der HindiLiteratur. Nachweis der in (2) erworbenen Kenntnisse in einem Referat und einer Klausur. keine Teilmodul 1 "Grundkurs Hindi": Er- keine 173 Teilmodul 1: Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Insgesamt: Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Indologie Pflichtmodul "Hindi für Ethnologen" ("Basis") Teilmodul 1: "Hindi Grundkurs," Teilmodul 2: "Hindi Aufbaukurs", Teilmodul 3: "HindiKonversation" lernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des Hindi. Nachweis der in (1) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. Klausur, 45 Min. Teilmodul 2: Klausur, 45 Min. Teilmodul 3: Mündliche Prüfung, 15 Min. Teilmodul 2 "Aufbaukurs Hindi": Erweiterung der Kenntnisse der Grammatik und des Basiswortschatzes, Erlangung von Lesekompetenz für Hindi-Texte geringen Schwierigkeitsgrades sowie Meisterung einfacher Sprechsituationen. Vertiefung der Kenntnisse durch Independent Studies: Selbständige Übersetzungsübungen von Hindi-Texten geringen Schwierigkeitsgrades aus dem Hindi ins Deutsche (ca. 10 Seiten). Nachweis der in (2) erworbenen Kompetenz in einer Klausur. 10 C 8 SWS Teilmodul 1: 4C 4 SWS Teilmodul 2: 4C 3 SWS Teilmodul 3: 2C 1 SWS Teilmodul 3 "Hindi-Konversation": Erweiterung der sprachkommunikativen Kompetenz, Festigung der Grammatik und Erweiterung des Wortschatzes. Nachweis der in (3) erworbenen Kompetenz in einer mündlichen Prüfung. 174 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH INFORMATIK 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule (Umfang 66 C): Hinweis: Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul CS L.inf.701a durch Modul CS L.inf.701 (Fachdidaktik-Modul). In diesem Fall werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen CS L.inf.101 Informatik I keine CS L.inf.102 Informatik II keine CS L.inf.103 Informatik III keine Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Algorithmen und Datenstrukturen beherrschen und mit einer gängigen Programmiersprache umsetzen können. Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Automaten/Sprachen, Zahlen/Logik, Prozesskommunikation/Speicher sowie den Aufbau von Rechnern und dessen Programmierung mit Assembler beherrschen und umsetzen können. Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer grundlegende Datenund Algorithmenmodelle und Grundzüge der Komplexitätstheorie verstanden haben. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) 50% der Übungszettel 50% der Übungszettel Keine 175 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur (90 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (120 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) ersetzt. 9 C (6 SWS) Klausur (120 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) 9 (6) 9 (6) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik CS L.inf.601 Programmierkurs keine Grundkenntnisse in einer imperativen Programmiersprache, einfache und strukturierte Datentypen, Kontrollstrukturen, Bibliotheken keine CS L.inf.602 Allgemeines Programmier-praktikum Programmierkurs; Ausnahmen siehe jeweilige Prüfungsordnung Es soll erkennbar sein, dass die Basiskonzepte der Programmiersprache sowie die dazugehörigen Programmierkonzepte verstanden wurden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist die Lösung von ca. 60% der Programmieraufgaben (ca. 6 Aufgaben) und die erfolgreiche Teilnahme an einer großen Gruppenaufgabe. CS L.inf.301 Datenbanken keine Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen relationaler Datenbanken beherrschen keine CS L.inf.302 Telematik keine Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen der Telematik beherrschen keine CS L.inf.303 Softwaretechnik I Informatik I Es soll erkennbar sein, dass die Grundlagen der Softwaretechnik erlernt worden sind. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist die Vorstellung der Lösung von mindestens einer Übungsaufgabe (ca. 20 Min.) 176 ersetzt. Klausur (90 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (ca. 100 Min.) oder Mündliche Prüfung in kleinen Gruppen (ca. 20 Min. pro Teilnehmer) Klausur (ca. 90 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (ca. 90 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (ca. 100 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 25 Min.) ersetzt. 3 (2) 6 (4) 4 (3) 4 (3) 4 (3) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik CS L.inf.304 Betriebssysteme Informatik I Es soll erkennbar sein, dass die Grundlagen der Implementierung und des Aufbaus von Betriebssystemen erlernt worden sind. CS L.inf.305 Theoretische Informatik Informatik I CS L.inf.306 Formale Systeme Informatik I Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer grundlegende Automaten- und Algorithmenmodelle, Unentscheidbarkeitsresultate, Probleme der Logik und des Beweisens und Grundzüge der Komplexitätstheorie verstanden wurden. Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagenformaler Systeme beherrschen. CS L.math.601 Mathematische Anwendersysteme (Grundlagen) CS L.inf.701a Allgemeine Vermittlungskompetenz im Fach Informatik keine Informatik I Informatik II Programmierkurs Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B. MuPAD) Fachbezogene Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik Informatik als Beispiel einer Stoffdidaktik. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist die Vorstellung der Lösung von mindestens einer Übungsaufgabe (ca. 20 Min.) Keine Klausur (ca. 100 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (ca. 90 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. 4 (3) Keine Klausur (ca. 90 Min.). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. 4 (3) Aktive Mitarbeit an den Übungen keine 177 Klausur (90 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r Leistungsnachweis: Vortrag (ca. 45 Min.) und Ausarbeitung (8-15 Seiten) 4 (3) 3 C / 2 SWS 3 C (2 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach "Informatik" ist der erfolgreiche Abschluss der Module Informatik I, Informatik II, Informatik III, Programmierkurs, Allgemeines Programmierpraktikum und eines weiterführenden Moduls aus dem Katalog der Pflichtmodule. 3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (Fachdidaktik): Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul CS L.inf.701a durch Modul CS L.inf.701. Von den 6 Credits dieses Moduls werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel Zugangsvoraussetzungen CS L.inf.701 Fachdidaktik Informatik Informatik I Informatik II Programmierkurs Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 6C 4. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen CS L.inf.310 Proseminar I Informatik I/II CS L.inf. 311 Informatik I / II Es soll erkennbar sein, dass der Studierende sich selbständig in ein Thema der Informatik einarbeiten kann und dieses in schriftlicher und mündlicher Form vorstellen kann. Etablierte, fachspezifische Themen keine 178 Modulumfang (Credits, SWS) Vortrag (ca. 45 Min.) und Ausarbeitung (8-15 Seiten) 4 (2) Vortrag (ca. 45 Min.) 4 (2) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Informatik Proseminar II CS L.inf.603 Fachpraktikum I CS L.inf. 610 Fachpraktikum II CS L.inf.612 Forschungsbezogenes Praktikum - Kerninformatik Programmierkurs und Allgemeines Programmierpraktikum; die zugehörige Fachvorlesung (Ausnahmen möglich) Module „Programmierkurs“ und „Allgemeines Programmierpraktikum“; Informatik I/II; Programmierkurs und Allgemeines Programmierpraktikum auf den Gebieten der Pflichtmodule der Kerninformatik. Es soll erkennbar sein, dass die theoretischen Kenntnisse aus den Pflichtvorlesungen praktisch umgesetzt werden können. keine und Ausarbeitung (8-15 Seiten) praktische Versuche oder Programmieraufgaben, oder Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 20 Min.) 6 (3) Die im Modul "Programmierkurs" und Modul "Allgemeines Programmierpraktikum" erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten werden fachspezifisch vertieft. keine praktische Versuche oder Programmieraufgaben oder Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 20 Min.) 6 (3) Es soll erkennbar sein, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse aus den Pflichtveranstaltungen in einem praktischen Projektumfeld umgesetzt werden können. keine Erfolgreiche Bearbeitung der gestellten Aufgaben gemäß den Studienzielen im Rahmen eines Forschungsvorhabens 5 (-) 5. MODULPAKET „BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL INFORMATIK ANDERER FÄCHER“: Modul CS L.inf. 101 „Informatik I“ (9 C), s.o. Modul CS L.inf. 102 „Informatik II“ (9C, s.o.) 179 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH IRANISTIK 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule (48 C) Es müssen Module im Umfang von 48 C belegt werden: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul IRA 1 Pflichtmodul: Orientierungsmodul "Einführung in das Neupersische" (Teilmodul 1: Neupersische Grammatik für Anfänger Teilmodul 2: Selbständige Lektüre: einfache persische Texte, landeskundliche Literatur) Modul IRA 2 Pflichtmodul: Basismodul „Neupersische Sprachübung I“ (Teilmodul 1: Neupersische Konverstion Teilmodul 2: Übersetzungsübung Neupersisch-Deutsch) Modul IRA 3 keine 1.: Die Studierenden sollen in der Lage sein, einen einfachen persischen Text ins Deutsche zu übersetzen. 2.: Die Studierenden sollen selbständig einen einfachen persischen Text ins Deutsche übersetzen können. Sie sollen Grundkenntnisse der Landeskunde der iranischen Gebietes haben. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: mündl. Prüfung, 20 min 12 C 4 SWS Teilmodul 1: 9C 4 SWS Teilmodul 2: 3C erfolgreicher Abschluss des Moduls IRA 1 1.: Die Studierenden sollen einfache Fragen auf Persisch mündlich beantworten können und zeigen, daß sie die Grammatik der persischen Umgangssprache in den wesentlichen Zügen kennen. 2.: Die Studierenden sollen einen einfachen deutschen Text ins Persische übersetzen und zeigen, daß sie die Grammatik der persischen Schriftsprache weitgehend beherrschen. keine Teilmodul 1: mündliche Prüfung, 20 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS erfolgreicher 1.: Die Studierenden sollen sich zu einem zentra- keine Teilmodul 1: Referat 12 C 180 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Pflichtmodul: Basismodul "Grundlagen der Iranistik" (Teilmodul 1: Einführung in die Iranistik und die iranischen Religionen Teilmodul 2: Selbständige Lektüre: längere persische Texte und Literatur über iranische Völker und Kulturen) Modul IRA 4 Pflichtmodul: Basismodul Kurdische Sprache I Modul IRA 5 Pflichtmodul "Persische Lektüre" Teilmodul 1: Lektüre neupersischer Texte Teilmodul 2: Independent Studies III Abschluss der Module IRA 1 + 2 len Forschungsthema der Iranistik in Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin mit ausgewählter Literatur vertraut machen und dieses Thema in seinen Grun dzügen in einem schriftlichen Referat darstellen können. 2.: Die Studierenden sollen in der Lage sein, länger, einfache neupersische Texte zu übersetzen. Sie sollen Grundkenntnisse der iranischen Völker und Kulturen haben. keine Die Studierenden sollen in der Lage sein, einen einfachen kurdischen Text zu übersetzen. erfolgreicher Abschluss der Module IRA 1 + 2 Teilmodul I: Die Studierenden sollen in der Lage sein, sowohl mittelschwere literarische wie auch nicht-literarische Texte adäquat zu übersetzen. Teilmodul II: Die Studierenden sollen selbständig mittelschwere Text Übersetzen können und über Grundknenntnisse der iranischen Geschichte verfügen 181 mit schriftlicher Ausarbeitung, 10 Seiten Teilmodul 2: mündl Prüfung, 20 min 4 SWS Teilmodul 1: 9C 4 SWS Teilmodul 2: 3C keine Modulprüfung: Klausur, 90 min 6C 4 SWS keine Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung, 20 min 12 C 4 SWS Teilmodul 1: 9C 4 SWS Teilmodul 2: 3C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Wahlmodule (18 C) Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul IRA 6 Wahlmodul: Aufbaumodul „Neupersisch Sprachübung II“ (Teilmodul 1: Neupersische Konveration für Fortgeschrittene Teilmodul 2: Übersetzungsübung DeutschNeupersisch für Fortgeschrittene) Modul IRA 7 Wahlmodul: Aufbaumodul „Kurdische Sprache II“ Module IRA 8 „Methoden und Theorien anderere Disziplinen I“ Importmodul IRA 8a Islamwissenschaft erfolgreicher Abschluss der der Module IRA 1+2 1: Die Studierenden sollen in einer mündlichen Prüfung zeigen, daß sie einfache persische Gespräche verstehen können und zu einfacher Konversation in der Lage sind. 2: Die Studierenden sollen einen mittelschweren Text vom Deutschen ins Persische übersetzen. Teilmodul 1: mündliche Prüfung, 20 min Teilmodul 2: Klausur: 90 min 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls IRA 4 Die Studierenden sollen einen kurdischen mittelschweren Text übersetzen keine Modulprüfung: Klausur, 90 min 6C 4 SWS keine Kenntnis der wichtigsten Ereignisse und Prozesse der islamischen Geschichte von den Anfängen bis etwa 1500 sowie der für die islamische Geschichte relevanten geografischen Räume. Grundkenntnisse der islamischen Religion mit den Schwerpunkten: Koran, Prophetenüberlieferung (Hadith), Ritual; die islamischen „Konfessionen“: Sunniten, Schiiten und andere; islamische Theologie und Koranexegese; islamische Philosophie; Sufik. keine Teilmodul 1 +2: je 1 Klausur zu 60 Min. 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS 182 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Importmodul IRA 8b „Systematisches Basismodul: Religionswissenschaft“ keine Importmodul IRA 8c „Grundlagen der Linguistik“ keine Grundkenntnisse der Disziplingeschichte sowie zentraler fachlicher Perspektiven und Theoriediskurse in der RW; methodische Orientierung und Kompetenzen im Umgang mit der Fachterminologie, v.a. Fähigkeit zur Problematisierung der verschiedenen Definitionsversuche von „Religion“ und der interkulturellen Anwendung von Leitbegriffen der Religionsforschung (auch im Blick auf religionsethnologische, -soziologische, psychologische u.ä. Herangehensweisen); exemplarische Übung durch Studienleistungen in Form von einem Kurzreferat (ca. 15 min) in 1 oder 2. Exemplarische eigenständige Vertiefung im Rahmen eines systematisch orientierten wissenschaftlichen Essays (ca. 10 S.; i.d.R. wissenschaftsgeschichtliches, terminologischmethodisches oder komparatistisches Thema) Die Absolventen sind in der Lage, lautliche Strukturen und funktionale Zusammenhänge auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren. Die verschiedenen Anknüpfungsbereiche der Ethnologie und der Linguistik in ihrer amerikanistischen Ausprägung werden in diesem Modul erörtert und das dazugehörige Grundwissen vermittelt. Gegenstand der Behandlung sind vor allem die Kulturareale Nord- und Mesoamerika. Studierende sollen Kompetenzen im Umgang mit der wissenschaftlichen Literatur zur Linguistischen Anthropologie bzw. Ethnolinguistik (eingeschlos- Importmudul IRA 8d „Linguistische Anthrolpologie (Linguistic Anthropology)“ 183 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Kurzreferat zu ca. 15 Min. in 1 oder 2 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung:Längeres Essay zu einem systematischen Thema, ca. 10 S. 7C 4 SWS keine Modulprüfung: Klausur, 60 min 6C 3 SWS Kurzreferat Modulprüfung: Klausur, 90 min 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Modultitel Zugangsvoraussetzungen Importmodul IRA 8e „Grundlagen der Kulturanthropologie und Kulturttheorie“ (Teilmodul 1: Einführung in die Kulturanthropologie Teilmodul 2: Kulturtheorien) Module IRA 9: “Weitere orientalische Sprache” Importmodul IRA 9a “Arabisch I” keine Importmodul IRA 9b „Grundlagen des Türkeitürkischen I“ keine Importmodul IRA 9 c1 + c2 9c1: keine 9c2: erfolgrei- keine Prüfungsanforderungen sen Bereiche wie Genderstudien, Schriftlichkeit, Dokumentation bedrohter Sprachen) erwerben 1. Einführung in Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie 2. Einführung in die Grundlagen der Kulturtheorie, Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug von Kulturtheorien auf gesellschaftliche Problemlagen (Nachweis: Klausur) Elementarkenntnisse der modernen hocharabischen Schriftsprache mit den Elementen: 1. Arabische Schrift, Phonetik und Silbenstruktur. 2. Morphologie, Wortbildung. 3. Syntax des Arabischen. 4. Wortschatzarbeit. 5. Praktische Anwendung des Klassischen Arabisch durch Lektüre und lehrveranstaltungsbegleitende Übungen. Die Absolventen kennen die Grundzüge der Grammatik und die wesentlichen typologischen Eigenheiten des Türkeitürkischen. Sie sind in der Lage, sich in einfachen Alltagssituationen sprachlich zu orientieren und können mit Hilfe eines Wörterbuchs einfache Texte verstehen. 9c1: Erlernung und Einübung der Basisgrammatik und des Grundwortschatzes des klassischen 184 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) keine Teilmodul 1: Klausur, ca. 90 min Teilmodul 2: Klausur, ca. 90 min 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur, 90 min 14 C 8 SWS keine Modulprüfung: Klausur, 60 min 10 C 6 SWS keine 9c1: Modulprüfung: Klausur, 60 min 11 C 8 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen „Sanksrit I“ + „Sanskrit II” cher Abschluss des Moduls 9c2 Sanskrit. 9c2: Erlangung von Lesekompetenz für Texte geringen Schwierigkeitsgrades. Importmodul IRA 9d ”Einführung in die akkadische Sprache” keine Erwerb von Grundkenntnissen der babylonischassyrischen („akkadischen") Grammatik (Morphologie und Syntax). Anwendung dieser Kenntnisse anhand von Übungstabellen und einfachen Texten. Erlernen eines Grundvokabulars der akkadischen Sprache. Einarbeitung in das fachübliche Transliterieren des Akkadischen. keine keine 1. Erwerb eines Überblicks über die etwa dreitausendjährige Geschichte des Zweistromlandes. Memorierung der historischen Perioden und ihrer Eigenheiten, Erlernen der wichtigsten Daten der Ereignisgeschichte. Erwerb von Grundkenntnissen in der Herrschafts-, Sozial-, und Wirtschaftsgeschichte. 2. Vertiefung der geschichtlichen Kenntnisse durch Behandlung ausgesuchter Schwerpunkte der mesopotamischen Geschichte anhand der Lektüre wissenschaftlicher Einzelabhandlungen. Erwerb von Techniken wissenschaftlicher Referate anhand des Übens von Textanalyse und Interpretation sowie durch gemeinsame inhaltliche Diskussionen. Die Absolventen sind in der Lage, lautliche Struk- 1. Ausweis der erworbenen Kenntnisse im Rahmen eines lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungsgesprächs und schriftlichen Tests. Module IRA 10 „Methoden und Theorien anderer Dsziplinen II Importmodul IRA 10a „Grundlagen der Geschichte des Alten Orients“ Importmodul IRA 10b keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) 185 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 9c2: Modulprüfung: Klausur, 90 min Modulprüfung: Klausur, 60 min 9c1: 5 C 4 SWS 9c2: 6 C 4 SWS 9C 4 SWS Modulprüfung: Klausur, 60 min 9C 4 SWS Modulprüfung: Klau- 9C 2. Nachweis der Kenntnisse durch einen Test und ein Referat. (IndepStud) Phone- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Iranistik Modultitel „“Grundlagen der Linguistik“ Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen turen und funktionale Zusammenhänge auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) tischphonologische Analysen 3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 186 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) sur zu 60 min 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH ITALIENISCH / ITALIANISTIK 1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A. Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden. B.A.-Fach Italienisch/Italianistik: 1. Kerncurriculum 63 C 2. B.A.-Fach Italienisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 C im Professionalisierungsbereich) Oder: B.A.-Fach Italianistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C) 2. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule: (63 C + 3 C nicht-schulbezogene Vermittlungskompetenz) Modultitel Modul B1 Orientierungsmodul Basismodul Sprachpraxis Teilmodul B1 Corso Base: UE Corso Base Teilmodul B1 Corso Medio: UE Corso Medio) Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Teilmodul B1 Corso Base Durch dieses Teilmodul werden Sprachkompetenzen vermittelt, die dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Die Studierenden sind in der Lage, die meisten sprachlichen Situationen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet, zu bewältigen. Sie können mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 187 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul B1Corso Base: Klausur zu 120 Min. u. Hörverstehensprüfung zu 30 Min. Teilmodul B1 Corso Medio: Klausur zu 120 Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min. 9C 10 SWS Teilmodul B1Corso Base: 5C 6 SWS Teilmodul B1 Corso Medio: 4C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Modul B2 Basismodul Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Einführung in die italienische Sprachwissenschaft (= TM1): PS Einführung in die italienische Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Grundsatzprobleme und Methoden der italieni- und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. Schwerpunkt dieses Kurses bilden die Fertigkeiten Hören und Sprechen in der kommunikativen Interaktion. Teilmodul B1 Corso Medio Durch dieses Teilmodul können die Studierenden das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen. Sie können einfache bis mittelschwere literarische bzw. journalistische Texte verstehen und schriftlich bzw. mündlich zusammenfassen. Sie können sich über vertraute Themen und Interessengebiete äußern, über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele beschreiben und dazu kurze Begründungen geben. Der Schwerpunkt liegt auf den rezeptiven Fertigkeiten, insbesondere auf dem Lese(verstehen). TM1 Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. TM2 Erarbeitung eines ausgewählten Themenbereichs unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. keine 188 TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik schen Sprachwissenschaft (=TM2): PS Thematisches Proseminar) Modul B3 Basismodul Literaturwissenschaft Teilmodul B3 Einführung in die italienische Literaturwissenschaft (=TM1): PS Einführung in die italienische Literaturwissenschaft Teilmodul B3 Grundsatzprobleme und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft (=TM2): PS Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester Modul B4 Teilmodul B4 Corso Avanzato (=TM1): UE Corso Avanzato Teilmodul B4 Fondamenti di storia dell’Italia (=TM2): Fondamenti di storia dell’Italia erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B1 Sprachpraxis TM1 Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten aus verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten, die zu einem ersten kontextuell abgesicherten Einblick in die Geschichte der italienischen Literatur führen. TM2 Analyse ausgewählter literarischer Texte unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. keine TM1 Die in Modul B1 erworbenen Sprachkompetenzen werden erweitert und vertieft. Im Corso Avanzato werden komplexere Aspekte der Grammatik behandelt (z.B. Konjunktiv und Indirekte Rede). Darüber hinaus wird der Wortschatz durch Zeitungslektüre und gezielte Vokabelübungen erweitert und gefestigt. Bei Abschluss dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage, sich zu einem breiten Themenspektrum keine TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten Modulprüfung: 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS 189 TM1: Klausur zu 120 Min. TM2: Klausur zu 120 Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min. 6C 6 SWS TM1: 3C 4 SWS TM2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Modul A1 Aufbaumodul I Sprachpraxis (selbstständige Sprachverwendung) (a) UE Preparazione A b) Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) erfolgreicher Abschluss der Basismodule B1 u. B4 Modul A2 Aufbaumodul Sprachwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft I (=TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B2 „Sprachwissenschaft“ klar und detailliert auszudrücken, einen Standpunkt zu der aktuellen Frage zu erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten anzugeben (Kompetenzstufe GER B2). TM2 Die LV Fondamenti di storia dell’Italia ermöglicht den Erwerb grundlegender Kenntnisse über die Geschichte Italiens. Festigung der in den Basismodulen erworbenen Sprachkompetenzen. In der Übung Preparazione A (Grammatica e traduzione) werden u.a. durch gezielte Übersetzungsübungen wichtige Sprachkontraste analysiert und dadurch komplexe Themen der Grammatik wiederholt. Durch die Selbststudieneinheit erweitern die Studierenden ihre Sprachkompetenz in der Fertigkeit des Hörverstehens. Dieses Aufbaumodul bewegt sich in der Kompetenzstufe C1. Für beide Teilmodule Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. keine Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. u. Hörverstehensprüfung zu 45 Min. 6C 2 SWS keine TM 1: Referat zu ca. 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2 Referat (ca. 15 Min.), Hausarbeit (15 Seiten) 8C 4 SWS TM1 6C 2 SWS TM 2 2C 2-4 SWS 190 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft II (= TM2) 1 o. 2 weitere Lehrveranstaltung) Modul A3 Aufbaumodul Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der italienischen Literaturwissenschaft II (= TM2) 1 o. 2 weitere literaturwissenschaftliche Lehrveranstaltung Modul A4 Aufbaumodul Landeswissenschaft (a) UE Civiltá Italiana b) Selbststudieneinheit) erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B3 Literaturwissenschaft erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B4 Landeswissenschaft Für beide Teilmodule Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werks mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Vertiefung der in den Basismodulen erworbenen landeswissenschaftlichen Grundkenntnisse durch die Beschäftigung mit einem speziellen, in jedem Semester variierenden Thema. In der LV Civiltà Italiana wird als Unterrichts- und Arbeitssprache ausschließlich Italienisch verwendet, die Quellen bzw. Sekundärliteratur sind ebenfalls auf Italienisch. Die zu leistende Selbststudieneinheit keine TM1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten; TM2: Referat (15 Min.), Hausarbeit (15 Seiten) 8C 4-6 SWS TM1 6C 2 SWS TM2 2C 2-4 SWS 191 Modulprüfung: Hausarbeit auf Italienisch im Umfang von 10 Seiten u. mündliche Prüfung zu 30 Min. 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Modul A5 Aufbaumodul II Sprachpraxis (selbstständige Sprachverwendung): mündlicher und schriftlicher Ausdruck (a) UE Preparazione B b) weitere sprachpraktische bzw. kulturwissenschaftliche LV) erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls I A1 Sprachpraxis Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen (PS Einführung in fachdidaktische Fra- keine hängt mit dem jeweiligen Thema aus Civiltà Italiana zusammen und bietet den Studierenden die Gelegenheit, durch eigene Recherchen einen Aspekt des behandelten Themas zu vertiefen. Die Gegenstände der Independent Studies können je nach Interesse und curricularen Schwerpunkten in Rücksprache mit den Lehrenden gewählt werden. In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen und schriftlichen Ausdruck: unter der Leitung und Moderation der Lehrenden simulieren die Studierenden Diskussionsrunden bzw. Talk Shows und debattieren über aktuelle italienische oder internationale politische und gesellschaftliche Ereignisse, fertigen dazu kurze Aufsätze an, erarbeiten „tavole lessicali specifiche“ mit dem im Unterricht verwendeten Fachvokabular. Die Studierenden wählen nach Rücksprache mit der Modulverantwortlichen aus dem Lehrangebot der philosophischen Fakultät eine beliebige LV mit italianistischem Schwerpunkt. In der mündlichen Prüfung sollen u.a. die Themen dieser LV ausführlich vorgestellt werden. Grundlegende Konzepte, Ansätze u. Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, keine Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. u. mündliche Prüfung zu 30 Min. 5C 4 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min 3C 2 SWS 192 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik gen in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen o. UE Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE Mehrsprachigkeit) Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung; Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über das Phänomen der Mehrsprachigkeit aus den Perspektiven der diversen romanistischen Fachwissenschaften. 3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (35 C) müssen abgeschlossen sein. 4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (6 C, davon 3 C schulische und 3 C ausserschulische Vermittlungskompetenz) Modultitel Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen Teilmodul Einführung in die Fachdidaktik Italienisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Italienisch in Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen TM1 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene schulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. TM2 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Italienisch kennen, berufsbezogene Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 193 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) TM1: Klausur zu 90 Min. TM2 Klausur zu 90 Min. 6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen; Teilmodul Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM2) PS Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. 5. MODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.) ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen B.A. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul 1 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Lan- erfolgreicher Abschluss aller Basismodule der jeweiligen B.A.-Fächer Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl. auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 194 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 2: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten 18 C 6 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik deswissenschaft I: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft) Teilmodul 3: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten 195 6C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Bereich Berufsqualifizierung Modulangebot: Italiano per scopi professionali Credits: 18 Zusammensetzung: Modul B1, B2 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) und eine fachsprachliche LV aus dem Studiengang BA Italienisch/Italianistik B1 Basismodul Sprachpraxis UE Corso Base UE Corso Medio Summe C 5 4 9 SWS 6 4 10 B2 Basismodul Sprache und Fachsprache UE Corso Avanzato Selbststudieneinheit „Hörverstehen“ Wahlweise eine LV in den folgenden Fachsprachen, je nach Studienschwerpunkt UE Fachsprache Wirtschaft/Jura/Tourismus (Introduzione alla lingua giuridica, economica e del turismo) UE Fachsprache Kunstgeschichte/Kulturmanagement (Introduzione alla lingua della storia dell’arte/PR cultura) Summe C 3 3 3 SWS 4 2 9 2 196 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Italienisch/Italianistik Bereich Schlüsselqualifikationen Modulangebot: Lingua e cultura italiana Credits: 18 Dauer: mind. 3 Semestern Zusammensetzung: Modul B1, B4 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) aus dem Studiengang Italienisch/Italianistik B1 Basismodul Sprachpraxis UE Corso Base UE Corso Medio Summe C 5 4 9 SWS 6 4 10 B2 Basismodul Sprache und Landeswissenschaft UE Corso Avanzato Selbststudieneinheit „Hörverstehen“ Fondamenti di storia dell’Italia Summe C 3 3 3 9 SWS 4 2 2 197 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH KULTURANTHROPOLOGIE/ EUROPÄISCHE ETHNOLOGIE 1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN: a) Arbeitsaufgaben: Arbeitsaufgaben können bestehen aus Textbearbeitungen, Kurzpapieren, Thesenpapieren und Protokollen. b) Projektentwurf: Ein Projektentwurf kann in unterschiedlicher Kombination bestehen aus Ausstellungskonzept, Publikationsentwurf, medialer Darstellung, Konzept für Öffentlichkeitsarbeit. c) Exkursionsbeitrag: Ein Exkursionsbeitrag kann bestehen aus einem schriftlichen Exkursionsbericht (ca. 5 Seiten) oder einem Referat (ca. 15 Min.) Studienleistungen: Für die Lehrveranstaltungen aller Module wird als Studienleistung die regelmäßige Teilnahme, das Aufbereiten der Pflichtlektüre sowie die aktive Beteiligung an der Lehrveranstaltung verlangt. Weitere studienbegleitende Studienleistungen werden vor Semesterbeginn von der jeweiligen Seminarleitung bekannt gegeben. 198 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie 2. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1(Orientierungsmodul) keine Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie. Wissenschaftliche Arbeitsweisen, kritischer Umgang mit Literatur, Methoden sowie Analyse- und Interpretationsverfahren des Faches. Basismodul I: “Grundlagen der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie” a) Vorlesung: „Einführung in die Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“ b) Tutorium: „Einführung in die Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie. Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“) Modul 2 Basismodul II: “Kulturhistorische Methoden und Hermeneutik” (a) Proseminar: Methoden der kulturhistorischen Forschung (mit Archiv-Exkursion) b) Übung: Paläographie) Modul 3 Basismodul III "Methoden der Feldforschung" (a) Proseminar „Einführung in die Methoden und Probleme der Feldforschung“ keine keine Aneignung grundlegender Methoden und hermeneutischer Verfahren der kulturhistorischen Forschung. Umgang mit historischen Quellen, Grundlagen der Paläographie. Fähigkeit zur Analyse kultureller Phänomene der Vergangenheit anhand fachspezifischer Arbeitsweisen der KAEE. Theoretische und praktische Aneignung zentraler empirischer Methoden des Faches. Selbständige Recherche, Entwicklung eigener Fragestellungen, Untersuchungskonzepte und Lösungsmodelle auf der 199 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: 6C 4 SWS a) 3 C 2 SWS b) 3 C 2 SWS Zu Teilmodul 1: Klausur ca. 90 Min. Zu Teilmodul 2: Arbeitsaufgaben Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Arbeitsaufgaben (ca. 10 Seiten) Transkriptionen und Textbearbeitungen Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Referat ( ca. 15 Min.) und schriftlicher Bericht (ca. 15 Seiten) 10 C 4 SWS a) 6 C (davon 1 C für Exkursion) 2 SWS b) 4 C 2 SWS 10 C 4 SWS a) 5 C 2 SWS b) 5 C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie b) Übung „Praxis der Feldforschung“) Modul 4 Aufbaumodul I: “Kulturtheorie” (Teilmodul 1: Vorlesung „Kulturtheorien“ Teilmodul 2: Proseminar „Kulturtheorien“) erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-II Modul 5 Aufbaumodul II: "Klassische und vergleichende Forschungsfelder und Fachgeschichte der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (Teilmodul 1: Seminar: „Klassische Forschungsfelder der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“ o. Vorlesung zu den o.a. Themen Teilmodul 2: Seminar „Themen der Europäischen Ethnologie“) erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-III Modul 6 Aufbaumodul III "Themen- und Theorievertiefung der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (Teilmodul 1: Seminar „Themenfelder der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“ erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-III Grundlage von Methodenliteratur. Fähigkeit zur Verbindung von Theorie und Praxis, zur Teamarbeit (Kleingruppen) sowie zur wissenschaftlich angemessenen Präsentation von Forschungsergebnissen. Grundlagen der Kulturtheorie, Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug von Kulturtheorien auf gesellschaftliche Problemlagen. Fähigkeit zu selbständigem, analytischen Arbeiten und Verfassen erster wissenschaftlicher Texte. Kenntnis typischer Forschungsfelder der KAEE unter vergleichender Perspektive, von Fragestellungen und Zugangsweisen bei der Analyse kultureller Phänomene, Einsicht in die Prozesshaftigkeit und Relationalität von Kultur. Erarbeitung des fachhistorischen Kanons und seiner Erweiterung seit den 1960er Jahren, exemplarische Anwendung theoretischer und methodischer Grundlagen im europäischen Wissenschaftskontext. Entwicklung kulturanthropologischer Fragestellungen anhand ausgewählter Themen und Theorien der KA/EE, Umsetzung in ethnographische Forschungen anhand selbständig erarbeiteter theoretischpraktischer Übungen („forschendes 200 Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Zu Teilmodul 1: Klausur zu ca. 90 Min. Zu Teilmodul 2: Arbeitsaufgaben oder Referat ca. 15 Min. Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Zu Teilmodul 1: Klausur (ca. 90 Min.) oder schriftl. Arbeit (810 Seiten) oder Arbeitsaufgaben Zu Teilmodul 2: Klausur (ca. 90 Min.) oder schriftl. Arbeit (8-10 Seiten) oder Arbeitsaufgaben oder Referat (ca. 15 Min.) Modulprüfung: Zu Teilmodul 1: Hausarbeit ca. 12 Seiten Zu Teilmodul 2: Hausarbeit ca. 12 Seiten 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie Teilmodul 2: Seminar „Theorien der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“) Modul 7 Vertiefungsmodul I: "Praxisfelder der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (a) Seminar: „Praxisfelder der Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie“ b) Praktikum (3-4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) mit Praktikumsbericht) Modul 8 Vertiefungsmodul II: "Forschungsfelder der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie" (a) Seminar: „Forschungsfelder der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“ b) Seminar: „Forschungsfelder der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“) Lernen“). 2 SWS erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-III Eigenständige Umsetzung erworbenen Wissens in zentralen Feldern kulturanthropologischer Kulturanalyse. Selbständige Konzeption eines Projektentwurfs. Erlernen berufspraktischer Kenntnisse, selbständigen und termingerechten Arbeitens, Anleitung zur praktischen Berufsorientierung. Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-III Selbständige Anwendung komplexer Fragestellungen auf aktuelle Forschungsfelder der KA/EE. Fähigkeit zu kritischem Vergleich unterschiedlicher empirischer Zugangsformen. Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Projektentwurf zum Seminar Arbeitsaufgaben und Klausur (ca. 90 Min.) 10 C 4 SWS a) 6 C 2 SWS b) 4 C 2 SWS 8C 4 SWS a) 4 C 2 SWS b) 4 C 2 SWS 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (§ 11) Voraussetzung für die Zulassung zur fachwissenschaftlichen Bachelorarbeit im Fach "Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie" ist das Erreichen von 56 Anrechnungspunkten im Fach "Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie". 201 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie 4. PROFIL „FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG“ (18 C): Wahlpflichtmodule Für das Profil „fachwissenschaftliche Vertiefung“ müssen alle Wahlpflichtmodule belegt werden: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 9 Wahlpflichtmodul I „Klassiker der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“ (a) Seminar: „Klassiker der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“ b) E-Seminar: Lektüre o. Lektüre im Selbststudium (Lesetagebuch)) Modul 10 Wahlpflichtmodul II „Praxiserfahrung in der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie“ (Praktikum 3-4 Wochen) erfolgreicher Abschluss der Basismodule I-III Intensive Beschäftigung mit einflussreichen Werken des Fachs (Monographien, Tagungsbände, Dokumentationen etc.). Erweiterung des theoretischen und fachlichen Wissens im internationalen und nationalen Kontext keine Modul 11 Wahlpflichtmodul III: „Anschauungserfahrung“ (Exkursionen (insgesamt mind. 3 Tage) im Anschluss an den Besuch der aufbauenden Module mit wissenschaftlicher Vorbereitung, auch im Block) keine Modul 12 erfolgreicher Erwerb von praktischen Kenntnissen und Einblicke in ein zukünftiges Berufsfeld. Konkreter Einsatz von Schlüsselqualifikationen und Arbeitstechniken, Erprobung erworbenen Wissens in der Praxis. Vertiefung des erworbenen Wissens über kulturelle Prozesse, Theorien und Methoden durch eigene Anschauung. Einsicht in Bereiche der öffentlichen Kultur- und Wissensvermittlung, Fähigkeit zur Verbindung von Theorie und Praxis im selbständigen wissenschaftlichen Diskurs. Verständnis bildwissenschaftlicher 202 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: 6C 4 SWS a) 3 C 2 SWS b) 3 C 2 SWS Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Siehe Studienleis- Modulprüfung: Mündl. Referat (ca. 20 Min.) oder Arbeitsaufgaben (ca. 10 Seiten) 3C 2 SWS Praktikumsbericht (ca. 10 Seiten) 3C 2 SWS Exkursionsbeitrag ca. 5 Seiten 6C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kulturanthropologie / Europäische Ethnologie Wahlpflichtmodul IV: „Methoden der Bildanalyse“ (Teilmodul 1: Vorlesung: „Methoden der Bildanalyse“ Teilmodul 2: Übung: „Kulturwissenschaftlicher Umgang mit Fotographie“) Abschluss der Basismodule I-III Fragestellungen und Methoden an Beispielen aus ausgewählten Epochen der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit. Kompetenzen: Wissenschaftlicher Umgang mit medialen Eigenschaften von Bildern im Unterschied zu Texten, Kenntnis der historisch unterschiedlichen Funktionsweise von Bildersprache und dem gesellschaftlichen Stellenwert von bildender Kunst. tungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Zu Teilmodul 1: Klausur ca. 90 Min. Zu Teilmodul 2: Praktische Prüfung 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS 5. WAHLMODUL FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/SCHLÜSSELKOMPETENZ (3 C) Modul 13 Wahlpflichtmodul V: "Praxis der Visuellen Anthropologie" ( Übung: „Kulturwissenschaftlicher Umgang mit Fotografie“ o. Übung „Einführung in die Produktion kulturwissenschaftlicher Filme“) keine Dieses Modul versteht sich als Einführung in die Praktiken der visuellen Anthropologie und widmet sich visuellen Medien auf zwei unterschiedlichen Ebenen: Einerseits dem Verständnis von Fotografie und Film als Quellenmaterial und dessen kritischer Handhabung, andererseits als Modell einer ethnographisch visuellen Verdichtung. 203 Siehe Studienleistungen unter „Allgemeine Hinweise/ Vorbemerkung“ Modulprüfung: Praktische Prüfung 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH KUNSTGESCHICHTE 1. KERNCURRICULUM (66 C) A. Pflichtmodule (9 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Lernziele, Kompetenzen, Prüfungsanforderungen (kurz) Modul 7 Vertiefungsmodul 1 „Exkursion (Ex)“ Abschluss von 2 Basismodulen und mindestens 2 Aufbaumodulen Untersuchung von Kunstobjekten in ihrer räumlichen Einbindung und in ihrem historisch-funktionalen Kontext, mit längerer Exkursion zu Originalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar; aktive Besuch der Exkursion aus mindestens sieben zusammenhängenden Tagen und Kurzreferat Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) ca. 35minütiges Referat 9 C / 2 SWS B. Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 57 C belegt werden.) Belegungsbedingungen: Belegt werden müssen folgende Wahlmodule: Modul 1a oder 1b oder 1c; Modul 2a oder 2b oder 2c; Modul 3a oder 4a; Modul 5a oder 6a; Modul 8 oder 9; ferner bei Belegung von Modul 3a Modul 4b oder 4c; bei Belegung von Modul 4a Modul 3b oder 3c; bei Belegung von Modul 5a Modul 6b oder 6c; bei Belegung von Modul 6a Modul 5b oder 5c. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1a Orientierungsmodul keine systematische Einführung in die wichtigsten Methoden des Faches Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar 204 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) ca. 90minütige Klausur; ca. 20minütiges Kurz- 8 C / 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte 1a „Grundlagen der Kunstgeschichte, mit Kurzreferat (MR)“ Modul 1b Orientierungsmodul 1b „Grundlagen der Kunstgeschichte, mit Test (MT)“ keine Modul 2a Orientierungsmodul 2a „Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Referat (TR)“ Modul 2b Orientierungsmodul 2b „Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Hausarbeit (TH)“ Modul 2c Orientierungsmodul 2c „Künstlerische Techniken und Terminologie, mit Protokoll und Klausur (TK)“ Modul 3a keine keine keine Abschluss eines Kunstgeschichte, dadurch theoretische Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; außerdem Training des mündlichen Vortrags; Vorlesung auch als integrative Vorlesung zur Bildanalyse möglich systematische Einführung in die wichtigsten Methoden des Faches Kunstgeschichte, dadurch theoretische Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens; außerdem Üben von Definition und schriftlicher Wiedergabe der Lerninhalte; Vorlesung auch als integrative Vorlesung zur Bildanalyse möglich Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten; außerdem Training des mündlichen Vortrags Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten; außerdem Grundlagen des Verfassens von Texten Einführung in die wichtigsten künstlerischen Techniken und in die Terminologie des Faches, dadurch Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten; außerdem Üben von Definition und schriftlicher Wiedergabe der Lerninhalte Aneignung von erweiterten Kennt- referat regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar ca. 90minütige Klausur; ca. 40minütiger Test 8 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar ca. 35minütiges Referat 8 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar Hausarbeit von ca. 13 Seiten 8 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Basisseminar ca. 60minütige Klausur und Protokoll von ca. 2 Seiten 8 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teil- ca. 90minütige Klausur 6 C / 4 SWS 205 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte Aufbaumodul 1a „Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit (E1)“ Modul 3b Aufbaumodul 1b „Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit, mit Referat (E1R)“ Basismoduls nissen der Kunst vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert nahme am Seminar Abschluss eines Basismoduls regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; ca. 35minütiges Referat 10 C / 4 SWS Modul 3c Aufbaumodul 1c „Epochen 1: Mittelalter / Frühe Neuzeit, mit Hausarbeit (E1H)“ Abschluss eines Basismoduls regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; Hausarbeit von ca. 13 Seiten 10 C / 4 SWS Modul 4a Aufbaumodul 2a „Epochen 2: Moderne (E2)“ Modul 4b Aufbaumodul 2b (Wahlmodul) „Epochen 2: Moderne, mit Referat (E2R)“ - Abschluss eines Basismoduls Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen Vortragens Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines Textes Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur 6 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; ca. 35minütiges Referat 10 C / 4 SWS Modul 4c Aufbaumodul 2c „Epochen 2: Moderne, mit Hausarbeit (E2H)“ Abschluss eines Basismoduls regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; Hausarbeit von ca. 13 Seiten 10 C / 4 SWS Modul 5a Aufbaumodul 3a „Gattungen 1: Malerei und Graphik (G1)“ Abschluss eines Basismoduls Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen Vortragens Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Kunst vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines Textes Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, Graphik, Mosaik und Photographie, auch im Bereich der regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur 6 C / 4 SWS Abschluss eines Basismoduls 206 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte Modul 5b Aufbaumodul 3b „Gattungen 1: Malerei und Graphik, mit Referat (G1R)“ Abschluss eines Basismoduls Modul 5c Aufbaumodul 3c „Gattungen 1: Malerei und Graphik, mit Hausarbeit (G1H)“ Abschluss eines Basismoduls Modul 6a Aufbaumodul 4a „Gattungen 2: Skulptur und Architektur (G2)“ Modul 6b Aufbaumodul 4b „Gattungen 2: Skulptur und Architektur, mit Referat (G2R)“ Abschluss eines Basismoduls Modul 6c Aufbaumodul 4c „Gattungen 2: Skulptur und Architektur, mit Hausarbeit (G2H)“ Abschluss eines Basismoduls Abschluss eines Basismoduls angewandten Kunst), alternativ auch Neue Medien Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, Graphik, Mosaik und Photographie, auch im Bereich der angewandten Kunst), alternativ auch Neue Medien, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen Vortragens Aneignung von erweiterten Kenntnissen der zweidimensionalen Medien (Malerei, GrApk, Mosaik und PhotogrApe, auch im Bereich der angewandten Kunst), alternativ auch Neue Medien, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines Textes Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst, außerdem Verbesserung der logischen Gedankenführung und Prägnanz des mündlichen Vortragens Aneignung von erweiterten Kenntnissen der Architektur und der Skulptur, auch im Bereich der angewandten Kunst, außerdem Verfeinerung der Präzision der Begrifflichkeit in der Formulierung eines Textes regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; ca. 35minütiges Referat 10 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; schriftliche Hausarbeit von ca. 13 Seiten 10 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur 6 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; ca. 35minütiges Referat 10 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar ca. 90minütige Klausur; Hausarbeit von ca. 13 Seiten 10 C / 4 SWS 207 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte Modul 8 Vertiefungsmodul 2 „Epochen (E)“ Modul 9 Vertiefungsmodul 3 „Gattungen (G)“ Abschluss von 2 Basismodulen und 4 Aufbaumodulen Abschluss von 2 Basismodulen und 4 Aufbaumodulen Erweiterung des in Modul 3 und 4 erworbenen Sachwissens, eventuell Anstreben von Spezialisierungen, Vertiefung der Methodenreflexion Erweiterung des in Modul 5 und 6 erworbenen Sachwissens, eventuell Anstreben von Spezialisierungen, Vertiefung der Methodenreflexion regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar ca. 35minütiges Referat und Hausarbeit von ca. 13 Seiten 9 C / 4 SWS regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar ca. 35minütiges Referat und Hausarbeit von ca. 13 Seiten 9 C / 4 SWS 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Bei Nachweis von 47 C im fachwissenschaftlichen Studium kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 3. PROFIL: FACHWISSENSCHAFT 1 (WISSENSCHAFTSBEZOGEN) Ziel: Aufnahme in den Masterstudiengang Kunstgeschichte Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 10 Vertiefungsmodul 4 (Wahlpflichtmodul) „Zwischenprüfung (ZP)“ Abschluss von 2 Basismodulen und mindestens 2 Aufbaumodulen Modul 11 Vertiefungsmodul 5 „Individuelle Akzentsetzung“ Abschluss von 2 Basismodulen und mindestens 2 Aufbaumodulen Erweiterung und Festigung des Sachwissens zu Kunstobjekten aller Epochen und Gattungen, Kenntnis der Kunstsammlung der Universität und der wichtigsten Recherchemöglichkeiten selbständige Wahl aus dem Lehrangebot, Setzen von eigenen Schwerpunkten, dadurch Vorbereitung auf das Masterstudium Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) ca. 90minütige Klausur zu Themen aus dem Objektkatalog 8C Teilmodul 1: ca. 90minütige Klausur Teilmodul 2: gemäß den Bedingungen des jeweiligen Fachs 4. PROFIL: FACHWISSENSCHAFT 2 (BERUFSBEZOGEN) Ziel: Einstieg in das außerakademische Berufsfeld 208 4 C / 2 SWS mind. 6 C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Kunstgeschichte Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 10 Vertiefungsmodul 4 (Wahlpflichtmodul) „Zwischenprüfung (ZP)“ Abschluss von 2 Basismodulen und mindestens 2 Aufbaumodulen Modul 12 Vertiefungsmodul 6 (Wahlmodul) „Praxis (P)“ Abschluss von 2 Basismodulen und 4 Aufbaumodulen Erweiterung und Festigung des Sachwissens zu Kunstobjekten aller Epochen und Gattungen, Kenntnis der Kunstsammlung der Universität und der wichtigsten Recherchemöglichkeiten Untersuchung des Originals, dient hier der praktischen Anwendbarkeit in bestimmten Berufsfeldern der Kunstgeschichte; selbständiges Absolvieren eines Praktikums Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) regelmäßige aktive Teilnahme am Vertiefungsseminar; Nachweis eines mindestens vierwöchigen Praktikums 209 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) ca. 90minütige Klausur zu Themen aus dem Objektkatalog 8C ca. 35minütiges Referat 10 C / 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH LATEIN/LATEINISCHE PHILOLOGIE 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (36 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1 Pflichtmodul „Basismodul: Grundlagen des Lateinstudiums“ (Teilmodul 1: Intensivkurs Grammatik u. Übersetzung Lateinisch-Deutsch Teilmodul 2: Proseminar A Lektüre Lateinisch-Deutsch Teilmodul 3: Proseminar A Theorie Lateinische Philologie) Kleines Latinum Modul 2 Pflichtmodul „Basismodul: Lateinische Sprache“ (Teilmodul 1: Lateinische Stilübungen Unterstufe Teilmodul 2: Gram- erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 u. Latinum 1. Erwerb von Grundkenntnissen in der lateinischen Grammatik; Anwendung der Grammatikkenntnisse in praktischer Übung 2. Erwerb von Grundkenntnissen im Übersetzen und Analysieren lateinischer Prosatexte. 3. Systematischer und (in Ansätzen) historischer Überblick über die Methoden der Lateinischen Philologie; Erwerb grundlegender Kenntnisse in Philologiegeschichte, Textkritik, Metrik, Literaturgeschichte, lateinischer Geschichte und Rhetorik; Einblick in Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens; erste Anwendungen der Methoden und Terminologie der Lateinischen Philologie In 1. Systematische Wiederholung der Elemente der lateinischen Grammatik anhand einfacher Übungen. Praktische Einübungen der Grammatik (Formenbildung und Syntax) durch das Übersetzen einfacherer Sätze und Texte ins Lateini- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 60 Min. Teilmodul 3: Klausur zu 90 Min. Insgesamt: 9 C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 3 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 3: 3 C / 2 SWS keine 210 Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 90 Min.: Insgesamt: 9 C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein matikalische Lektüre Latein) Modul 5 Pflichtmodul „Basismodul: Griechische Literatur für Latinisten“ (Teilmodul 1: Griechische Vorlesung Teilmodul 2: Griechische Lektüreübung) Modul 8 Pflichtmodul „Aufbaumodul: Lateinische Sprache“ (Teilmodul 1: Lateinische Stilübungen Oberstufe Teilmodul 2: Klausurenkurs LateinDeutsch) erfolgreicher Abschluss des GriechischIntensivkurses o. Graecum Modul 9b Pflichtmodul „Fachwissenschaftliches/Fachdidaktische s Modul: Vermittlungskompetenz“ (größere Exkursion mit vorbereitender Übung o. 2 kürzere erfolgreicher Abschluss des Modul 1 erfolgreicher Abschluss des Moduls 2 sche. In 2. Lektüre von Werken klassischer lateinischer Prosa, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung der Grammatikkenntnisse und dem Erwerb von Übersetzungstechniken liegt. 1. Einblick in wichtige Werke der griechischen Literatur und ihrer Rolle als Vorbild für römische Literatur; 2. praktische Übung der eigenen Aneignung griechischer Literatur durch Lektüre. 1. Erwerb der Fähigkeit, deutsche Übersetzungen römischer Autoren korrekt in klassisches Latein zu übersetzen; dadurch Förderung des Verstehens und Übersetzens lateinischer Texte ins Deutsche sowie der besseren stilistischen Einordnung und Beurteilung lateinischer Texte. 2. Entwicklung der Fähigkeit, sicher und in guter Stilistik aus dem Lateinischen ins Deutsche zu übersetzen. Erwerb von Kompetenzen, um in nicht-schulbezogenen Bereichen Inhalte des Faches vermitteln zu können: 1. Einführung in die Didaktik des Faches Griechisch mit ersten praktischen Anwendungen 2. Einführung in die Vermittlung altertumskundlicher Inhalte an ein Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. Insgesamt: 6 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS keine Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS Insgesamt: 9 C / 4 SWS Teilmodul 1: 5 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS keine 211 Teilmodul 2: Referat Umfang 20 min Insgesamt: 3 C / 1 SWS [Credits/SWS] Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein Exkursionen mit vorbereitender Übung) nicht fachspezifisches Publikum Wahlmodule (Es müssen Module im Umfang von 30 C belegt werden.) Von den Modulen 3, 4, 6 und 7 ist jeweils eines zu belegen, wobei einmal a und einmal b gewählt werden muss; wenn Modul 3a belegt wurde, muss Modul 4b belegt werden und umgekehrt; bei Modul 6 besteht die freie Wahl zwischen a, b und c, wobei eines von diesen belegt werden muss. Modul 3a Wahlmodul „Basismodul: Lateinische Literatur II: Poesie“ (Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische Poesie Teilmodul 2: Lateinische Metrikübung Teilmodul 3: Proseminar B Lateinische Poesie) Modul 3b Wahlmodul „Basismodul: Lateinische Literatur II: Poesie“ (Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische Poesie Teilmodul 2: Lateinische Metrikübung Teilmodul 3: Proseminar B Lateinische Poesie) Modul 4a Latinum u. erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Dichtung; 2. Erwerb der Grundlagen und eines fundierten Überblicks über die Formen lateinischer Metrik mit praktischen Übungen; 3. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 15 Min. Teilmodul 3: Klausur zu 90 Min. 9C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 3: 4 C / 2 SWS Latinum u. erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Dichtung; 2. Erwerb der Grundlagen und eines fundierten Überblicks über die Formen lateinischer Metrik mit praktischen Übungen; 3. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 15 Min. Teilmodul 3: Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten 9C / 6 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 3: 4 C / 2 SWS Latinum u. er- 1. Einblick in wichtige Werke lateini- keine 212 Teilmodul 1: Klausur zu Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein Wahlmodul „Basismodul: Lateinischer Literatur I: Prosa“ (Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische Prosa Teilmodul 2: Proseminar B Lateinische Prosa) Modul 4b Wahlmodul „Basismodul: Lateinischer Literatur I: Prosa“ (Teilmodul 1: Vorlesung Lateinische Prosa Teilmodul 2: Proseminar B Lateinische Prosa) Modul 6a Wahltmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: IPS+Tutorium oder Aufbauseminar: röm. Geschichte Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 6b1 Wahlmodul „Basismodul: Al- folgreicher Abschluss des Moduls 1 scher Prosa; 2. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. 45 Min. Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 6 C / 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS Latinum u. erfolgreicher Abschluss des Moduls 1 1. Einblick in wichtige Werke lateinischer Prosa; 2. Einübung von grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentation der Ergebnisse dieses Arbeitens. keine Teilmodul 1: Klausur zu 45 Min. Teilmodul 2: Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten 6 C / 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und keine 213 Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgese- ? C / 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein tertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in griechischer Archäologie Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 6b2 Pflichtmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in römischer Archäologie Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst ergänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 6c Pflichtmodul „Basismodul: Altertumskunde – Alte Geschichte“ (Teilmodul 1: Proseminar o. Übung in lat. Sprachwiss. Teilmodul 2: Vorlesung, möglichst er- in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist. hener Leistungsnachweis ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS Teilmodul 2: ? C / 2 SWS keine Einblick in wichtige Nachbardisziplinen der Lateinischen Philologie und in das historische und kulturelle Umfeld, in dem römische Literatur entstanden ist. keine Teilmodul 1-2: vom Nachbarfach vorgesehener Leistungsnachweis ? C / 6 SWS ggf. Anteil Schlüsselkompetenzen: [Credits/SWS] Teilmodul 1: ? C / 4 SWS 214 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein gänzend zu der im Nachbarfach gewählten Übung/Proseminar Übung) Modul 7a Wahlmodul „Aufbaumodul: Lateinische Literatur: Vorklassik/Klassik“ (Teilmodul 1: Hauptseminar vorklass./klass. Lateinische Literatur Teilmodul 2: Lateinische Vorlesung) Modul 7b Wahlmodul „Aufbaumodul: Lateinische Literatur: Nachklassik“ (Teilmodul 1: Hauptseminar nachklass. Lateinische Literatur Teilmodul 2: Lateinische Vorlesung) Wahlmodul „Antike Vorbilder späterer literarischer und geistesgeschichtlicher Phänomene“ (Teilmodul 1: Vorlesung Phänomene der griechisch-römischen Literatur und Kultur Teilmodul 2: Ergänzende Lektüre antiker Teilmodul 2: ? C / 2 SWS erfolgreicher Abschlüsse: Module 3 u. 4 erfolgreicher Abschlüsse: Module 3 u. 4 keine 1. Vertiefte Beschäftigung mit einem wichtigen Werk der vorklassischen / klassischen lateinischen Literatur und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen 2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld. 1. Vertiefte Beschäftigung mit einem wichtigen Werk der nachklassischen lateinischen Literatur und vertiefte Einübung wissenschaftlichen Arbeitens und der kompetenten Präsentation von dessen Ergebnissen 2. Fundierte Einblicke in das entsprechende literarische und geistesgeschichtliche Umfeld. keine 1. Einblicke in wichtige Phänomene der griechisch-römischen Literatur und Kultur, die in der späteren Literatur- und Geistesgeschichte in mannigfaltiger Weise rezipiert worden sind 2. praktische Übung der eigenen Aneignung griechisch-römischer Literatur durch Lektüre keine Teilmodul 1: Referat u./ o. Hausarbeit von ca. 17 Seiten Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 20 Min. 9 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS keine Teilmodul 1: Referat u./ o. Hausarbeit von ca. 17 Seiten Teilmodul 2: mündl. Prüfung zu 20 Min. 9 C / 4 SWS [Credits/SWS] Teilmodul 1: 6 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS Teilmodul 1 u. 2: je 1 Klausur zu 45 Min. 6C / 4 SWS Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS 215 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie / Latein griechischer und lateinischer Texte in Übersetzung Profil Studium Generale Weitere 36 C (im Professionalisierungsbereich = 18 C im Optionalbereich, 18 C in Schlüsselkompetenzen) (Module frei wählbar) VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 42 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 216 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH LATEINISCHE PHILOLOGIE DES MITTELALTERS UND DER NEUZEIT 1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Die Reihenfolge des Besuchs der Module ist grundsätzlich freigestellt; es wird jedoch empfohlen, zu Beginn des Studiums das Modul I (Basismodul/Orientierungsmodul) zu absolvieren. Modul VII kann frühestens nach erfolgreicher Absolvierung des Basismoduls besucht werden. Die Studierenden wählen aus den angebotenen Veranstaltungen die zur Absolvierung der einzelnen Module jeweils nötigen Seminare, Vorlesungen oder Übungen; die Eignung der Veranstaltungen für das jeweilige Modul ist dem Veranstaltungskommentar zu entnehmen und im Zweifelsfall mit dem Modulkoordinator abzustimmen. 2. FACHWISSENSCHAFTLICHES KERNCURRICULUM (66 C) PFLICHTMODULE: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul I (Orientierungsmodul) Basismodul Einführung in Grundlagen und Methoden des Faches ‚Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit’ (Teilmodul 1: Einführung in die Lateinische Sprache und Literatur des Mittelalters und der Neuzeit; Teilmodul 2: Einführung in die Lateinische Paläographie 1; Teilmodul 3: Einfüh- Kleines Latinum Überblick über Ziele und Methoden des Faches „Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit“, über Techniken und Hilfsmittel zum Studium des Faches, sprachliche Besonderheiten des Mittel- und Neulateinischen sowie Entstehungs- und Überlieferungsbedingungen mittelalterlicher Texte und Überlieferungsträger; Grundkenntnisse der Geschichte der lateinischen Schrift, sichere Lektüre mittelalterlicher Handschriften, Datierung und Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach paläographischen und kodikologischen Gesichtspunkten Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 217 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1-2: je 1 unbenotete Klausur zu 90 Min. (die Klausur wird mit „bestanden“/ „nicht bestanden“ bewertet) 10 C* 4 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Teilmodul 3: 5C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit rung in die Lateinische Paläographie 2)* Modul II Aufbaumodul Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit I (Teilmodule: Gattungen I,1 und I,2) Kleines Latinum Überblickshafte kohärente Kenntnisse zu einer bestimmten Gattung der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit, punktuelle Kenntnis zentraler Texte keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 20 Min. Modul III Aufbaumodul Epochen der Lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit im Überblick (Teilmodule: Epochen 1 und 2) Modul IV Aufbaumodul Überlieferungsgeschichte und Rezeption in der Lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit (Teilmodule: Überlieferung und Rezeption 1 und 2) Kleines Latinum Überblickskenntnisse zur lateinischen Literatur einer ausgewählten Epoche des Mittelalters oder der Neuzeit (Verständnis literarischer Abhängigkeiten, intertextueller Zusammenhänge und Textüberlieferung) keine Teilmodul 1-2: je 1 mündliche Prüfung zu 20 Min. Kleines Latinum keine Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15 Seiten Umfang Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 10 Min. Modul V Kleines Latinum Fähigkeit zur Anwendung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden in der Analyse einzelner Werke, Autoren oder Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit unter dem besonderen Aspekt der Rezeption und Überlieferungsgeschichte älterer lateinischer Werke sowie des Fortwirkens der mittelalterlichen Texte; Verständnis literarischer Abhängigkeiten, intertextueller Zusammenhänge und Textüberlieferung in einzelnen Epochen und Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit. erweiterte textrezeptive Fähigkeiten keine Teilmodul 1: Klausur zu 218 8C 3 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 1 SWS 8C 2 SWS Teilmodul 1: 4C 1 SWS Teilmodul 2: 4C 1 SWS 8C 3 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 1 SWS 11 C** Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit Praxismodul Textherstellung (Teilmodule: Textherstellung 1a, 1b oder 1c, sowie 2a oder 2b)** (paläographische und kodikologische Kenntnisse); Beherrschung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden in der Analyse einzelner Werke, Autoren oder Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung editorischer Fragestellungen; bzw. Überblickskenntnisse über Theorie und Geschichte sowie die praktischen Arbeitstechniken der Edition mittel- und neulateinischer Texte sowie die Fähigkeit, diese Techniken am praktischen Beispiel anwenden zu können Modul VI Aufbaumodul Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit II (Teilmodule: Gattungen II,1 und II,2) Kleines Latinum Modul VII Vertiefungsmodul Literaturwissenschaftliche Analyse (Teilmodule: Literaturwissenschaftliche Vertiefung 1 und 2) erfolgreicher Abschluss des Basismoduls Beherrschung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden in der Analyse einzelner Werke oder Autoren bestimmter Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit mit besonderem Augenmerk auf dem gattungsthematischen Aspekt Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Analyse auf hohem wissenschaftlichen Niveau anhand der exemplarischen Behandlung einzelner Werke, Autoren oder Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit; Anwendung gehobener wissenschaftlicher Standards bei der Anfertigung einer Seminar-Hausarbeit 90 Min. oder Hausarbeit von ca. 18 Seiten Umfang Teilmodul 2: Hausarbeit von ca. 15 Seiten Umfang oder Klausur zu 90 Min. 4 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Teilmodul 2: 5C 2 SWS Teilmodul 3: 7C 2 SWS Teilmodul 4: 6C 2 SWS Teilmodul 5: 4C 2 SWS keine Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15 Seiten Umfang Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 10 C 4 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS keine Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 18 Seiten Umfang Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. 11 C 4 SWS Teilmodul 1: 7C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS 219 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit * In Modul I sind Teilmodul 1 und Teilmodul 2 oder 3 (je nach Lehrangebot) zu belegen. ** In Modul V ist Textherstellung 1a (nicht wählbar, wenn in Modul I Teilmodul 3 belegt wurde), Textherstellung 1b (nicht wählbar, wenn in Modul I Teilmodul 2 belegt wurde) oder Textherstellung 1c zu belegen; falls Textherstellung 1a oder 1b belegt wird, muss auch Textherstellung 2a belegt werden, falls dagegen Textherstellung 1c belegt wird, muss Textherstellung 2b belegt werden. 3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 44 C fachwissenschaftlichen Studiums und dem Nachweis des Großen Latinums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 4. WAHLMODULE (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.) Mindestens 6 C und höchstens 12 C müssen durch den erfolgreichen Abschluss von Modulen benachbarter Disziplinen (Klassische Philologie, Mittelalterliche Geschichte und andere mediävistisch ausgerichtete Fächer) erbracht werden, wobei diese Leistungen als fachwissenschaftliche Vertiefung im Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit gelten. Hierbei können die Module 2, 3 und 4 aus der Lateinischen Philologie angerechnet werden; weitere geeignete Module aus den genannten und vergleichbaren Fächern können auf Antrag und nach Rücksprache mit dem Modulkoordinator für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit bzw. nach erfolgter Absprache mit den Verantwortlichen der betreffenden Fächer ebenfalls angerechnet werden; die Kurse zur Erlangung des Großen Latinums können jedoch in keinem Fall angerechnet werden. Die Verpflichtung entfällt, falls das zweite B.A.-Fach bereits aus der Gruppe der benachbarten Fächer gewählt wurde. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul VIII Optionalmodul Metrik und Rhythmik in lateinischen Texten des Mittelalters und der Neuzeit (Teilmodule: Metrik und Rhythmik 1 und 2) Modul IX Optionalmodul Lektüre mittel- und neulateinischer Texte (Teilmodule: Mittel- und Neulateinische Texte 1 und Kleines Latinum Beherrschung grundlegender literaturwissenschaftlicher Arbeitstechniken und Methoden bei der Analyse metrisch bzw. rhythmisch abgefasster Textzeugnisse der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit Kleines Latinum Kenntnis zentraler literarischer Texte der mittel- und neulateinischen Literatur; verbesserte lateinische Sprachkenntnisse und Übersetzungsfähigkeit 220 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Hausarbeit von ca. 15 Seiten Umfang Teilmodul 2: Klausur zu 90 Min. keine Teilmodul 1-2: je 1 Klausur zu 90 Min. 10 C 4 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS 8C 4 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit 2) Modul X Optionalmodul Epochen der Lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit im Überblick (II) (Teilmodule: Epochen II,1, II,2, und II,3) Kleines Latinum punktuell verdichtete Überblickskenntnisse zu ausgewählten Epochen und Gattungen der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit keine Teilmodul 1-2: mündliche Prüfung zu 10 Min. Teilmodul 3: Klausur zu 90 Min. Modul XI Optionalmodul Themen und Tendenzen der Forschung im Bereich der Lateinischen Philologie des Mittelalters und der Neuzeit (Teilmodule: Themen und Tendenzen 1 und 2) Kleines Latinum Fähigkeit zur Diskussion von Themen und Tendenzen der aktuellen Forschung im Bereich der Lateinischen Philologie des Mittelalters und der Neuzeit keine Teilmodul 1: mündliche Prüfung zu 30 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 10 Min. 4C 2 SWS 8C 4 SWS Teilmodul 1: 2C 1 SWS Teilmodul 2: 2C 1 SWS Teilmodul 3: 4C 2 SWS 8C 3 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 1 SWS 5. EXPORTMODULE (Wahlmodule): Die im Folgenden aufgeführten Module XII – XV können von Fachstudierenden der Lateinischen Philologie des Mittelalters und der Neuzeit nicht belegt werden; sie sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden anderer Bachelorfächer zugeschnitten, denen jedoch darüber hinaus auch die Module für die Fachstudierenden (Module I – XI) offenstehen. Modul XII Optionalmodul Einführung in die Lateinische Sprache und Literatur des Mittelalters und Kleines Latinum Überblick über Ziele und Methoden des Faches „Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit“, über Techniken und Hilfsmittel zum Studium des Faches, sprachliche 221 keine Teilmodul 1-2: je 1 Klausur zu 90 Min. 9C 4 SWS Teilmodul 1: 5C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit der Neuzeit (Teilmodul 1: Einführung in die Lateinische Sprache und Literatur Teilmodul 2: Lektüre zur Einführung) Modul XIII Optionalmodul Paläographie I (Spätantike und frühes Mittelalter) (Lateinische Schrift/Buchschriften) Kleines Latinum keine vorhergehende Belegung von Modul I, TM 2 oder Modul V, TM 2 Modul XIV Optionalmodul Paläographie II (hohes und spätes Mittelalter, Renaissance) (Lateinische Schrift/Buchschriften) Kleines Latinum keine vorhergehende Belegung von Modul I, TM 3 oder Modul V, TM 1 Modul XV Optionalmodul Editionstechnik am Beispiel mittel- und neulateinischer Texte Kleines Latinum Besonderheiten des Mittel- und Neulateinischen sowie die Entstehungs- und Überlieferungsbedingungen mittelalterlicher Texte und Überlieferungsträger; daneben Kenntnis wichtiger literarischer Denkmäler; verbesserte Sprachkenntnisse und Übersetzungsfähigkeit Kenntnisse in der Geschichte der lateinischen Schrift (vor allem der Buchschriften) mit dem Schwerpunkt Spätantike und frühes Mittelalter; sichere Lektüre mittelalterlicher Handschriften, Datierung und Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach paläographischen und kodikologischen Gesichtspunkten Kenntnisse in der Geschichte der lateinischen Schrift (vor allem der Buchschriften) mit dem Schwerpunkt hohes und spätes Mittelalter sowie Renaissance; sichere Lektüre mittelalterlicher Handschriften, Datierung und Lokalisierung schriftlicher Überlieferungsträger nach paläographischen und kodikologischen Gesichtspunkten Kenntnisse zu Theorie und Geschichte sowie zu den praktischen Arbeitstechniken der Edition mittelund neulateinischer Texte 222 Teilmodul 2: 4C 2 SWS keine Klausur zu 90 Min. 5C 2 SWS keine Klausur zu 90 Min. 5C 2 SWS keine Hausarbeit von ca. 18 Seiten Umfang 7C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit Modul XVI Optionalmodul Mittel- und Neulateinische Literatur Kleines Latinum Überblickshafte kohärente Kenntnisse zu einem bestimmten Themengebiet der lateinischen Literatur des Mittelalters und der Neuzeit; punktuell vertiefte Kenntnisse zu zentralen Texten der Disziplin 223 keine Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: mündliche Prüfung zu 10 Min. 6C 3 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 1 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH MATHEMATIK 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule (45 C) Hinweis: Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul „Einführung in die ausserschulische Fachdidaktik Mathematik“ durch das Modul „Einführung in die Fachdidaktik Mathematik“ (s. Angaben unter „4. lehramtbezogenes Profil“). In diesem Fall werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Modultitel Basismodul Analysis I Basismodul AGLA I Zugangsvoraussetzungen zum Modul keine keine Basismodul Analysis II keine Grundlagen der Stochastik keine Prüfungsanforderungen Grundkenntnisse der Analysis, Verständnis des Grenzwertbegriffs, Beweistechniken Grundkenntnisse der linearen Algebra, insbesondere über Lösbarkeit und Lösungen linearer Gleichungsysteme Grundkenntnisse der Differenzialund Integralrechnung in mehreren Veränderlichen, Fähigkeit des Problemlösens Grundlagenkenntnisse in Stochastik 224 Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. ModulUmfang (Credits, SWS) 9 C / 6 SWS 9 C / 6 SWS 9 C / 6 SWS 9 C / 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik Modultitel Schulbezogene Angewandte Mathematik Zugangsvoraussetzungen zum Modul keine Prüfungsanforderungen Kenntnisse elementarer Modellbildungen in Mathematik und Informatik Aktive Teilnahme an Übungen ModulUmfang (Credits, SWS) Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. 9 C / 6 SWS Die Module „Analysis I“ und „AGLA I“ (AGLA = Analytische Geometrie und Lineare Algebra“) sind Orientierungsmodule gemäß § 5 APO und § 5 dieser PO. Wahlmodule (18 C): Es sind Wahlmodule im Umfang von 18 Credits nach folgenden Regelungen auszuwählen: Eines der beiden Wahlmodule „Basismodul Geometrie“ (6 C / 4-6 SWS) oder „AGLA II“ (9 C / 6 SWS) Eines der beiden Wahlmodule zu Mathematischen Anwendersystemen (3 C / 2 SWS) Eines der beiden Wahlmodule „Höhere Analysis“ (9 C / 6 SWS) oder „Mathematische Grundlagen, Algebra, Zahlentheorie“ (9 C / 6 SWS) Wird Geometrie durch AGLA II ersetzt, so können die überzähligen 3 C im Optionalbereich angerechnet werden Modultitel Zugangsvoraussetzungen zum Modul Prüfungsanforderungen 225 Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart ModulUmfang (Credits, SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik Modultitel Zugangsvoraussetzungen zum Modul Prüfungsanforderungen Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Basismodul AGLA II keine Grundkenntnisse geometrischer Begriffe und in linearer Algebra Basismodul Geometrie keine Kenntnisse in schulbezogener Geometrie Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Höhere Analysis keine Grundkenntnisse der höheren Analysis Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Mathematische Grundlagen, Algebra, Zahlentheorie keine Stoff der zugehörigen Lehrveranstaltungen Aktive Teilnahme an Übungen und mündlicher Vortrag Mathematische Anwendersysteme (Grundlagen) keine Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B. MuPAD) Aktive Mitarbeit an den Übungen Mathematische Anwendersysteme (Stochastik) keine Grundkenntnisse in einem Mathematischen Anwendersystem (z.B. MuPAD) Aktive Mitarbeit an den Übungen Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (120 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (90 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. Klausur (90 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. ModulUmfang (Credits, SWS) 9 C / 6 SWS 6 C / 4-6 SWS 9 C / 6 SWS 9 C / 6 SWS 3 C / 2 SWS 3 C / 2 SWS 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: Für die Zulassung zur Bachelorarbeit in Mathematik müssen mindestens 54 Credits aus Pflicht- und Wahlmodulen im Fach Mathematik erworben sein. 226 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik 3. MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN ZUM ZWECKE DER NOTENVERBESSERUNG: Zur Notenverbesserung können im Fach Mathematik bis zu zwei Modulprüfungen jeweils einmal wiederholt werden. 4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Studierende, die das lehramtbezogene Profil wählen, ersetzen das Modul „Einführung in die ausserschulische Fachdidaktik Mathematik“ durch das Modul „Einführung in die Fachdidaktik Mathematik“. Von den 6 Credits dieses Moduls werden 3 Credits ausserschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. Wahlpflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen zum Modul Prüfungsanforderungen „Außerschulische Fachdidaktik“: Fachbezogene Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer Stoffdidaktik „Schulische Fachdidaktik“: Schulbezogene Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer Stoffdidaktik Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart ModulUmfang (Credits, SWS) Klausur (90 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. 6 C / 4 SWS Einführung in die Fachdidaktik Mathematik keine 227 keine Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Mathematik Modultitel Zugangsvoraussetzungen zum Modul Betriebs- oder Sozialpraktikum (BuS) (an der Mathematischen Fakultät) Vorbereitungsworkshop (4 Zeitstunden) im erziehungswissenschaftlichen Modul „Theorien und Methoden der Praxiserkundung“ Nachweis des Erreichens der Lernziele und des Erwerbs der Kompetenzen keine „Außerschulische Fachdidaktik“ fachbezogene Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik Mathematik am Beispiel einer Stoffdidaktik Einführung in außerschulische Fachdidaktik Mathematik Prüfungsanforderungen Art & Umfang der Prüfungsleistung, Bewertungsart Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung ModulUmfang (Credits, SWS) Erfolgreich abgehaltene Übungsstunden Erstellung eines Portfolios (ca. 15 Seiten), das 4 C / 2 SWS Modul wird nicht benotet. keine Klausur (90 Minuten) mit der Lehrperson als Prüfende/r, das Modul wird benotet. 3 C / 4 SWS 5. WAHLMODULE FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH: Für den Professionalisierungsbereich / Optionalbereichbereich können alle Module aus dem B.Sc.-Studiengang Mathematik, die verschieden von den oben aufgeführten sind, genommen werden, soweit deren Verwendbarkeit nicht entsprechend eingeschränkt ist. 228 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH MUSIKWISSENSCHAFT 1. ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Module MUS.1 – MUS.13 sind Pflichtmodule im Sinn des Fachwissenschaftlichen Anteils. Für das Profil Berufsfeldbezogen oder Profil Studium Generale stehen die Module MUS.1 – MUS.13 als Wahlmodule zur Verfügung(Modulpaket). 2. FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (KERNCURRICULUM) FACH MUSIKWISSENSCHAFT (66 C) Pflichtmodule (66 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul MUS.1 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Historische Satzlehre I" keine Modul MUS.2 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul "Historische Satzlehre II" erfolgreicher Abschluss des Moduls MUS.1 Modul MUS.3 keine Die beiden Übungen vermitteln – aus didaktischen Gründen getrennt, aber auf Synthese angelegt – zwei komplementäre Aspekte historischer Satztechnik. – Beherrschung der elementaren Regeln kontrapunktischer Satztechnik (Modi, Melodiebildung, zweistimmiger Satz) und funktionsharmonischer Satztechnik (Akkordbildung, Hauptfunktionen, Kadenzen) Die beiden Übungen vermitteln – aus didaktischen Gründen getrennt, aber auf Synthese angelegt – zwei komplementäre Aspekte historischer Satztechnik. – Beherrschung der elementaren Regeln kontrapunktischer Satztechnik (dreistimmiger Satz) und funktionsharmonischer Satztechnik (Modulation) Kenntnis der Aufzeichnungsformen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) in beiden Übungen ("Kontrapunkt I" und "Harmonielehre I") regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 1 Klausur zu 120 Min 3C 2 x 1 SWS = 2 SWS in beiden Übungen ("Kontrapunkt II" und "Harmonielehre II") regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben 1 Klausur zu 120 Min 3C 2 x 1 SWS = 2 SWS regelmäßige Teilnahme Modulprüfung: Klausur 3C 229 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Paläographie I" Modul MUS.4 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Paläographie II" keine Modul MUS.5 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Musikinstrumentenkunde" keine Modul MUS.6 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basis- und Orientierungsmodul "Europäische Musikgeschichte im Überblick I" keine Modul MUS.7 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Europäische Musikgeschichte im Überblick II" keine Modul MUS.8 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul erfolgreicher Abschluss der Module MUS.6 europäischer Musik vor 1250 (Dasiaund Modalnotation), Fähigkeit zur Übertragung entsprechender Notentexte in moderne Notation Kenntnis der Aufzeichnungsformen europäischer Musik zwischen 1250 und 1600 (Mensuralnotation), Fähigkeit zur Übertragung entsprechender Notentexte in moderne Notation Überblicksartige Grundkenntnisse auf dem Gebiet der europäischen und außereuropäischen Musikinstrumentenkunde (Systematik, Grundfragen); punktuelle Vertiefung anhand ausgewählter Themenbeispiele; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben Überblicksartige Grundkenntnisse auf dem Gebiet der europäischen Musikgeschichte vor 1750 (Epochengliederung, Gattungs- und Stilentwicklungen, Komponisten, Werke, sozial-, geistes-, ideen- und institutionengeschichtliche Zusammenhänge) Überblicksartige Grundkenntnisse auf dem Gebiet der europäischen Musikgeschichte nach 1750 (Epochengliederung, Gattungs- und Stilentwicklungen, Komponisten, Werke, sozial-, geistes-, ideen- und institutionengeschichtliche Zusammenhänge) Erweiterung der Grundkenntnisse auf ausgewählten Gebieten (Epoche, Gattung, Stil, Komponist, Werk- (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Anfertigung von Hausaufgaben regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, Referat zu 120 Min. 2 SWS Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. 3C 2 SWS Modulprüfung: benotete Hausarbeit im Umfang von ca. 18 Seiten 6C 2 SWS regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. 3C 2 SWS regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. 3C 2 SWS in allen drei Teilmodulen regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Modulprüfung: in allen drei Teilmodulen je eine unbenotete Klau- 12 C 6 SWS 230 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft "Europäische Musikgeschichte" (Teilmodul MUS.8a, Teilmodul MUS.8b, Teilmodul MUS.8c) und MUS.7 Modul MUS.9 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul, Projektmodul "Musikgeschichte und ihre Vermittlung" erfolgreicher Abschluss der Module MUS.6 und MUS.7 Modul MUS.10 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basis- und Orientierungsmodul "Grundfragen der Musikethnologie I" keine Modul MUS.11 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Basismodul "Grundfragen der Musikethnologie II" keine Modul MUS.12 erfolgreicher gruppe, musikalisches Zentrum) sowohl der älteren als auch der jüngeren europäischen Musikgeschichte; Einblick in Methoden und Techniken musikhistorischen Arbeitens; elementare Fähigkeit zur Einordnung und Analyse von Werken der europäischen Musikgeschichte; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben Fähigkeit zur kritischen Reflexion der Vermittlung von Musikgeschichte im öffentlichen Raum anhand der praxisnahen Untersuchung einschlägiger Beispiele aus den Bereichen Konzertwesen, Medien, Tonträgerproduktion und Bildungswesen; Einblick in Methoden und Techniken musikhistorischen Arbeitens; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben Erwerb überblicksartiger Grundkenntnisse über die Grundfragen der Musikethnologie anhand ausgewählter Texte von besonderer theorienund methodengeschichtlicher Bedeutung; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen Erwerb überblicksartiger Grundkenntnisse über die Grundfragen der Musikethnologie anhand ausgewählter Texte von besonderer theorienund methodengeschichtlicher Bedeutung; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen Erweiterung der musikethnologi- Mitarbeit; in den beiden Seminaren MUS.8a und MUS.8b je ein Referat; in der Übung MUS.8c wöchentliche Hausaufgaben sur zu 60 Min.; eine benotete Hausarbeit im Umfang von ca. 18 Seiten wahlweise in einem der beiden Seminare (Teilmodul MUS.8a oder MUS.8b) (Teilmodule MUS.8a und MUS.8b jeweils ohne Hausarbeit 3 C, mit Hausarbeit 6 C) regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit (Projektbeitrag) Modulprüfung: benoteter schriftlicher Projektbericht im Umfang von ca. 18 Seiten 6C 2 SWS x 2 Semester = 4 SWS regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Vorbereitung (Lektüre) Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. 3C 2 SWS regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit, wöchentliche Vorbereitung (Lektüre) Modulprüfung: Klausur zu 120 Min. 3C 2 SWS 3 in allen drei Teilmodulen Modulprüfung: in allen 12 C 231 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Musikwissenschaft Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul "Musikethnologie" (Teilmodul MUS.12a, Teilmodul MUS.12b, Teilmodul MUS.12c) Abschluss der Module MUS.10 und MUS.11 Modul MUS.13 Pflicht- bzw. Wahlmodul, Aufbaumodul, Projektmodul "Musik im interkulturellen Dialog" erfolgreicher Abschluss der Module MUS.10 und MUS.11 schen Grundkenntnisse im Bezug auf die Musikkultur einer bestimmten Region (musikalische Stile, Gattungen, Formen, Instrumente), ausgewählte Themenbeispiele zum Bereich Musikalische Struktur und Kognition (Ton- und Modalsysteme, Mehrstimmigkeitsformen, metrorhythmische Systeme) sowie die Zusammenhänge zwischen Musik (traditioneller Musik, Popularmusik) und kulturellem Kontext; Einblick in Methoden und Techniken musikethnologischen Arbeitens; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben Fähigkeit zu differenzierter Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen und Funktionen von Musik im interkulturellen Dialog anhand einschlägiger musikethnologischer Beispiele; Einblick in Methoden und Techniken musikethnologischen Arbeitens; Fähigkeit zum wissenschaftlichen Lesen und Schreiben regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit); darüber hinaus in den beiden Seminaren (Teilmodule MUS.12b und MUS.12c) Mitarbeit, Referat drei Teilmodulen je eine unbenotete Klausur zu 60 Min.; eine benotete Hausarbeit im Umfang von ca. 18 Seiten wahlweise in einem der beiden Seminare (Teilmodul MUS.12b oder MUS.12c) 6 SWS regelmäßige Teilnahme (80 % Anwesenheit) und Mitarbeit (Projektbeitrag) Modulprüfung: benoteter schriftlicher Projektbericht im Umfang von ca. 18 Seiten 6C 2 SWS x 2 Semester = 4 SWS (Teilmodule MUS.12b und MUS.12c jeweils ohne Hausarbeit 3 C, mit Hausarbeit 6 C) 3. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (GEM. §7 ABS. 1): Nach 54 C fachwissenschaftlichen Studiums, die in den Modulen MUS.1 bis MUS.8 sowie MUS.10 bis MUS.12 zu erwerben sind, kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 4. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL / MODULPAKET: Musikwissenschaft kann als Modulpaket (18 C) im Profil „Berufsfeldbezogene Qualifikation“ studiert werden. Hierzu stehen – vorbehaltlich der Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – die Module MUS.1 bis MUS.13 als Wahlmodule zur Verfügung. 232 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PHILOSOPHIE 1. KERNCURRICULUM 66 C Pflichtmodule (29): In mindestens einem der Basismodule Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie ist das Teilmodul 2 A zu belegen. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Basismodul (Orientierungsmodul) „Theoretische Philosophie“ Teilmodul 1: Einführungskurs (A oder B) keine Verständnis zentraler Begriffe, Probleme und Theorieansätze der theoretischen Philosophie In Teilmodul 2: Protokoll oder Kurzreferat keine Verständnis zentraler Begriffe, Probleme und Theorieansätze der praktischen Philosophie In Teilmodul 2: Protokoll oder Kurzreferat Teilmodul 2: Basisseminar (A, B, C oder D) Basismodul (Orientierungsmodul) „Praktische Philosophie“ 233 Art und Umfang der Prüfungsleistung Teilmodul 1A: 20-min. mündl. Prf. Teilmodul 1 B: 90-min. Klausur Teilmodul 2A:Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30-min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Teilmodul 1A: 20-min. mündl. Prf. Teilmodul 1 B: 90-min. Klausur ModulUmfang (Credits, SWS) 8C 4 SWS 8C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie Teilmodul 1: Einführungskurs (A oder B) Teilmodul 2: Basisseminar (A, B, C oder. D) Basismodul „Geschichte der Philosophie“ Teilmodul 1: Einführungskurs (A oder B) keine Überblick über Epochen der Philosophiegeschichte, elementares Verständnis zentraler Themen und klassischer philosophischer Texte In Teilmodul 2: Protokoll oder Kurzreferat keine Verständnis elementarer Begriffe der Logik; Analyse und Formalisierung einfacher Aussagen und Schlüsse; Kenntnis eines logischen Kalküls keine Klausur (120 Minuten) Basismodule 1-4 Fähigkeit zur Vermittlung philosophischer Problemstellungen im außerschulischen Bereich keine Referat oder Klausur; Abfassung eines fachvermittelnden Textes Teilmodul 2: Basisseminar (A, B, C oder. D) Basismodul „Logik“ fachwiss./fachdidaktisches Modul “Vermittlungskompetenz” B Teilmodul 2A:Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30-min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Teilmodul 1A: 20-min. mündl. Prf. Teilmodul 1B: 90-min. Klausur Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30-min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. 234 8C 4 SWS 5C 4 SWS 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie Wahlmodule (34): Von den drei Aufbaumodulen sind zwei zu wählen. Von den übrigen vier Modulen sind drei Module zu belegen; das B.A.-Betreuungsmodul kann nur belegt werden, wenn auch die B.A.-Arbeit im Fach Philosophie geschrieben wird. In mindestens einem der Aufbaumodule ist das Teilmodul 2 A zu belegen. In einem der Vertiefungsmodule ist das Teilmodul A zu belegen. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Aufbaumodul „Theoretische Philosophie“ Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs (A oder B) Basismodul „Theoretische Philosophie“ Eingehende Kenntnis ausgewählter Probleme und Theorien der theoretischen Philosophie In Teilmodul 2: kleinere schriftliche oder mündliche Leistung Basismodul „Praktische Philosophie“ Eingehende Kenntnis ausgewählter Probleme und Theorien der praktischen Philosophie In Teilmodul 2: kleinere schriftliche oder mündliche Leistung Teilmodul 2: Aufbauseminar (A, B, C oder D) Aufbaumodul „Praktische Philosophie“ 235 Art und Umfang der Prüfungs-leistung Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf. Teilmodul 1B: 90min. Klausur Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf. Teilmodul 1B: 90- ModulUmfang (Credits, SWS) 8C 4 SWS 8C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs (A oder B) Teilmodul 2: Aufbauseminar (A, B, C oder D) Aufbaumodul „Geschichte der Philosophie“ Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs (A oder B) Basismodul „Geschichte der Philosophie“ Eingehende Kenntnisse klassischer philosophischer Autoren aus unterschiedlichen Epochen In Teilmodul 2: kleinere schriftliche oder mündliche Leistung Vertiefungsmodul „Systematische Philosophie“ (A, B oder C) Alle Basismodule und mind. 1 Aufbaumodul Gründliche Kenntnis eines systematischen Themas der theoretischen oder praktischen Philosophie keine Vertiefungsmodul „Geschichte der Philoso- Alle Basismodule und Gründliche Kenntnis eines klassischen philosophischen Autors bzw. keine Teilmodul 2: Aufbauseminar (A, B, C oder D) 236 min. Klausur Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf. Teilmodul 1B: 90min. Klausur Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. A: Hausarbeit (ca. 15 S.) B: 150-minütige Klausur C: 30-minütige mündl. Prüfung A: Hausarbeit (ca. 15 S.) 8C 4 SWS 6C 2 SWS 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie phie“ mind. 1 Aufbaumodul Textkorpus Wahlvertiefungsmodul Alle Basismodule und mind. 1 Aufbaumodul Gründliche Kenntnis eines klassischen philosophischen Autors bzw. Textkorpus oder eines systematischen Themas der Philosophie keine BA-Betreuungsmodul „Philosophie“ Alle Basismodule, zwei Aufbaumodule; zwei Vertiefungsmodule oder ein Vertiefungsmodul und ein Wahlvertiefungsmodul Fähigkeit der kritischen Diskussion philosophischer Arbeitsprojekte; Konzeption und Präsentation eines philosophischen Arbeitsprojekts Vorlage eines Exposés der BA-Arbeit; Gespräch mit dem Betreuer B: 150-minütige Klausur C: 30-minütige mündl. Prüfung A: Hausarbeit (ca. 15 S.) B: 150-minütige Klausur C: 30-minütige mündl. Prüfung Vortrag aus dem Themenbereich der BA-Arbeit 6C 2 SWS 6C 2 SWS 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 51 C fachwissenschaftlichen Studiums sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt. 3. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL (18 C): Im Fachwissenschaftlichen Profil (66 + 18 C) sind alle Wahlmodule des Kerncurriculums als Wahlpflichtmodule zu belegen. Außerdem wird in Verbindung mit einem der Vertiefungsmodule das Wahlpflichtmodul „Fachwissenschaftlich vertiefende Lektüre“ (4 C) belegt. 237 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Philosophie 4. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (Fachdidaktik): Studierdene die das Lehramtbezogene Profil wählen ersetzen das Modul Vermittlungskompetenz B durch Modul Vermittlungskompetenz A. von den 6 Credits diese Module werden 3 Credits außerschulische Vermittlungskompetenz dem Kerncurriculum (Fachwissenschaft) und 3 Credits schulische Vermittlungskompetenz dem Professionalisierungsbereich zugeordnet. fachwiss./fach-didaktisches Modul “Vermittlungskompetenz” A Teilmodul 1 (A od. B): Unterrichtsdidaktik Basismodule 1-4 Fähigkeit zur Vermittlung philosophischer Problemstellungen im schulischen und außerschulischen Bereich Teilmodul 2: Außerschulische Vermittlung 238 keine Teilmodul 1A: Referat Teilmodul 1B: 90-minütige Klausur Teilmodul 2: Abfassung eines fachvermittelnden Textes 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PHYSIK 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule (Umfang 51 C): Modultitel Physik I B.phy.101 (Orientierungsmodul) Physik II B.phy.102 (Orientierungsmodul) Experimentalphysik III B.phy.701 Theoretische Physik III B.phy.702 Zugangsvoraussetzungen keine Prüfungsanforderungen Beherrschung der grundlegenden Begriffe, Fakten und Methoden der klassischen Mechanik und Thermodynamik. keine Beherrschung der grundlegenden Begriffe, Fakten und Methoden der Elektrostatik und –dynamik. keine Beherrschung und Anwendung der Grundbegriffe und Methoden aus dem Bereich Wellen, Optik und Quantenmechanik. keine Beherrschung und Anwendung der mathematisch-quantitativen Beschreibung komplexer Systeme am Beispiel der Quantenmechanik und statistischen Physik Grundlegende Begriffsbildungen und Me- 239 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Mindestens 50% der Hausaufgaben in den Übungen müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Mindestens 50% der Hausaufgaben in den Übungen müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Art & Umfang der Prüfungsleistung Klausur 180 Min. 9 C, 8 SWS Klausur 180 Min. 9 C, 8 SWS Mindestens 50% der Hausaufgaben in den Übungen müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Klausur 120 Min. 6 C, 6 SWS (zweisemestrig) Mindestens 50% der Hausaufgaben in den Übungen müssen erfolgreich bearbeitet worden Mündliche Prüfung 30 Min. 9 C, 8 SWS Modul-Umfang (Credits, SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik thoden der Quantenmechanik und Statistischen Mechanik. Physikalisches Grundpraktikum B.phy.401 Einführung in die Programmierung und ihre Anwendung in den Naturwissenschaften B.phy.601 keine Durchführung, Dokumentation, Auswertung und Bewertung von physikalischen Experimenten. keine Beherrschung der Grundlagen der Rechnerbedienung, grundlegende Programmierkenntnisse in einer modernen Hochsprache. 240 sein. Testierte schriftliche Versuchsprotokolle Mündliche Prüfung 45 Min. 12 C, 12 SWS (zweisemestrig) Mindestens 50% der Hausaufgaben in den Übungen müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Hausarbeit (2 Wochen) 6 C, 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik Wahlmodule im Kerncurriculum (Umfang 12 C): ZugangsVoraussetzung für Prüfungsanforderungen Modultitel vorausdie Zulassung zur setzungen Prüfung Einführung in die GeoMindestens 50% und Astrophysik keine Grundlegende Methoden der Astro- und der Hausaufgaben B.phy.501 in den Übungen Geophysik. müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Einführung in die Kernund Teilchenphysik B.phy.504 keine Art & Umfang der Prüfungsleistung Klausur 120 Min. oder Mündl. Prüfung 30 Min. Modul-Umfang (Credits, SWS) 6 C, 6 SWS Mindestens 50% Kenntnis physikalischer Fakten und Mo- der Hausaufgaben dellvorstellungen über den Aufbau der in den Übungen Atomkerne und die Eigenschaften von müssen erfolgreich bearbeitet worden Elementarteilchen. sein. Klausur 120 Min. oder Mündl. Prüfung 30 Min. 6 C, 6 SWS Einführung in die Festkörper- und Materialphysik B.phy.503 keine Grundlagen und Modellvorstellungen über Mindestens 50% den Aufbau und die Struktur von Festkör- der Hausaufgaben in den Übungen pern. müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Klausur 120 Min. oder Mündl. Prüfung 30 Min. 6C, 6SWS Einführung in die Biophysik und in die Physik komplexer Systeme B.phy.502 keine Kenntnis der grundlegenden Prinzipien Mindestens 50% und Methoden der nichtlinearen Physik der Hausaufgaben in den Übungen und der Biophysik. müssen erfolgreich bearbeitet worden sein. Klausur 120 Min. oder Mündl. Prüfung 30 Min. 6C, 6SWS 241 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: - Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann erfolgen, wenn 48 C erfolgreich absolviert wurden (§ 7 Abs. 1 dieser PO) 3. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH Modultitel Einführung in die Physikdidaktik B.phy.704 Experimente an außerschulischen Lernorten B.phy.705 Grundlagen des Experimentierens B.phy.603 Zugangsvoraussetzungen Physik I Physik II Physik I Physik II Prüfungsanforderungen Beherrschung und Anwendung der Grundbegriffe und Methoden der Fachdidaktik. Beherrschung und Anwendung der Grundbegriffe und Methoden der Fachdidaktik. Grundlegende Fähigkeiten im Durchführen und Auswerten von Experimenten 242 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Präsentation 45 min (1. Teilmodul) Betreuung von Experimenten an außerschulischen Lernorten (2. Teilmodul) Betreuung von Experimenten an außerschulischen Lernorten Art & Umfang der Prüfungs-leistung Modul-Umfang (Credits, SWS) Klausur 90 min (1. Teilmodul) Hausarbeit 2 Wochen (2. Teilmodul) 6C, 5 SWS Hausarbeit (2 Wochen) 3C, 3 SWS Klausur 120 Min 2C, 2SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik 4. WAHLMODULE IM OPTIONALBEREICH: ZugangsModultitel voraussetzungen Seminar zu aktuellen keine Fragestellungen und Methoden der Physik B.phy.703 Prüfungsanforderungen Fähigkeit zur eigenständigen Literaturrecherche, Erarbeitung eines Themas der modernen Physik und Präsentation vor Publikum Fortgeschrittene Themen der Geo- und Astrophysik B.phy.505 keine Spezialkenntnisse über aktuelle Themen aus dem Bereich der Astro- und Geophysik. Fortgeschrittene Themen der Festkörper- und Materialphysik B.phy.507 keine Spezialkenntnisse über aktuelle Themen aus dem Bereich der Festkörper- und Materialphysik Fortgeschrittene Themen der Kern- und Teilchenphysik B.phy.508 keine Spezialkenntnisse über aktuelle Themen aus dem Bereich der Kern- und Teilchenphysik 243 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Art & Umfang der Prüfungsleistung Präsentation 45 Min. Klausur 120 Min. oder Mündl. 30 Min. oder Seminarvortrag (30 Min.) Klausur 120 Min. oder Mündl. 30 Min. oder Seminarvortrag (30 Min.) Klausur 120 Min. oder Mündl. 30 Min. oder Seminarvortrag (30 Min.) Modul-Umfang (Credits, SWS) 4 C, 2 SWS 12 C 12 SWS (zweisemestrig) 12 C 12 SWS (zweisemestrig) 12 C 12 SWS (zweisemestrig) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Physik Fortgeschrittene Themen der Biophysik und der Physik komplexer Systeme B.phy.506 keine Spezialkenntnisse über aktuelle Themen aus dem Bereich der Biophysik und der Physik komplexer Systeme Universitätsweite Angebote Je nach Veranstaltung Überfachliche Schlüsselkompetenzen 244 Klausur 120 Min. oder Mündl. 30 Min. oder Seminarvortrag (30 Min.) Je nach gewähltem Modul 12 C 12 SWS (zweisemestrig) bis zu 6 C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH POLITIK 1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN Im Kerncurriculum kann zwischen den beiden Fachanteilen/Schwerpunkten ‚Soziologie’ und ‚Ökonomie’ gewählt werden. 1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text. 2 Seiten. Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest. 2 Seiten. Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten. Moderation: Die Moderation einer Seminarsitzung bedarf einer intensiven Vorbereitung auf die jeweilige Seminarsitzung. Aufgabe ist es, die Seminarsitzung zu strukturieren, indem Diskussionsbeiträge und andere Seminarbeiträge zusammengetragen und bei Bedarf zusammengefasst werden. 245 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik 3. KERNCURRICULUM: Pflichtmodule (8 C): Modultitel Einführung in die Politikwissenschaft (Orientierungsmodul: Das Orientierungsmodul wird bewertet, aber nicht benotet.) Zugangsvoraussetzungen Keine Prüfungsanforderungen Vermittlung eines Überblicks über die Themenfelder und die historische Entwicklung des Faches Heranführung an politikwissenschaftliche Denk- und Argumentationsweisen Einübung der Lektüre von Fachliteratur Anregungen zur Entwicklung einer politikwissenschaftlichen Fragestellung 246 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung keine Prüfungsform: Klausur, mündliche Prüfung, Essays, Protokolle, Referat, Moderationen oder Hausarbeit Umfang der Prüfungsleistung bei jeder Veranstaltung des Moduls: Regelmäßige Teilnahme. Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) ModulUmfang (Credits, SWS) 8 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Wahlmodule (28 C): Es sind zwei der drei Basismodule zu wählen (20 C). Zusätzlich ist eines der 4 Aufbaumodule zu wählen (8 C). Modultitel Zugangsvoraussetzungen Basismodul 1: Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte Einführung in die Politikwissenschaft Basismodul 2: Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich Einführung in die Politikwissenschaft Basismodul 3: Einführung in die Internationa- Einführung in die Politikwissenschaft Prüfungsanforderungen Einsicht in die historische Wandlungsdimension von Problemstrukturen und Fragestellungen Fähigkeit zur systematischen Textlektüre mit hermeneutischen Methoden Einsicht in die Bedeutung klassischer Fragestellungen für gegenwärtige Probleme Theoretische Texte verstehen und wiedergeben, Argumente verteidigen, Gegenargumente entwickeln, Diskussionen strukturieren. Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Verfassungswirklichkeit im System der Gewaltenteilung, Gewaltenfragmentierung, Gewaltenverschränkung und Politikverflechtung im politischen System Deutschlands. Kenntnisse der Verschränkung von Regierung und Parlamentsmehrheit zu einer politischen Aktionseinheit, der die Opposition gegenübersteht, Parteien und Fraktionen aber auch Bundestag, Bundesrat, Föderalismus, Parteien, Wahlen und Interessengruppen. Ursachen aktueller tagespolitischer Themen in den internationalen Beziehungen 247 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) 10 C (inkl. 3 C außerschulischer Vermittlungskompetenz), 4 SWS keine Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) 10 C (inkl. 3 C außerschulischer Vermittlungskompetenz), 4 SWS keine Eine längere schriftliche Ar- 10 C (inkl. 3 C au- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik len Beziehungen Aufbaumodul: Politische Theorie Basismodul 1: Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte Kenntnis der wichtigsten Weltreligionen und deren Auswirkung auf internationale Beziehungen Kenntnisse über die Ursachen und Auswirkungen von Terrorismus Aufbaumodul: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich Basismodul 2: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich Einsicht in die theoretische Konstitution und Strukturierung von politischen Problemen Verdeutlichung der Anknüpfungspunkte an die Klassiker der Politikwissenschaft Einführung in die zeitdiagnostische Qualität aktueller Theorie Fähigkeit zur eigenständigen Kritik der politischen Philosophie souveräne Beherrschung kritischhermeneutischer Methoden Vertiefte Erkenntnis mehrerer politikwissenschaftlicher Diskurse und Debatten zu Institutionen der politischen Entscheidung in der BRD Fähigkeit zum internationalen Vergleich und Kritik der deutschen Institutionen Kenntnisse zu mindestens einem Politikfeld Kenntnisse über die Kategorie des Geschlechts im politischen System. 248 keine keine beit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) ßerschulischer Vermittlungskompetenz), 4 SWS Eine längere schriftliche Arbeit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) 8 C, 4 SWS 8 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Aufbaumodul: Historische und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns Basismodul 2: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich Aufbaumodul: Sozialwissenschaftliche Islamologie und Internationale Beziehungen Basismodul 3: Einführung in die Inter-nationalen Beziehun-gen Fähigkeit zur Verortung von politischen Institution in Deutungskontexten Exzellenz in Wort und Schrift für die Vermittlung politischer und politikwissenschaftlicher Erkenntnisse Fähigkeit zur eigenständigen Argumentation und Führung in Gruppengesprächen Kenntnis über die weltweite politische Auswirkung des Islams Kenntnis der politikwissenschaftlichen Islamforschung im deutschen und angloamerikanischen Sprachraum Fähigkeit zur Entwicklung eigener Forschungsfragen auf dem Feld der Islamologie 249 keine Eine längere 8 C, schriftliche Ar4 SWS beit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) keine Eine längere 8 C, schriftliche Ar4 SWS beit, eine zusätzliche schriftliche bzw. mündliche Leistung (von ca. 20 Minuten Dauer) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Fachanteil/Schwerpunkt Soziologie: Wird das Fach Soziologie gewählt, so wird das Belegen von mindestens einem Ökonomie-Modul im Professionalisierungsbereich (als Wahlmodul) stark empfohlen. Wahlpflichtmodule (16 C): Modultitel M1 Einführung in die Soziologie (Dieses Modul wird bewertet, aber nicht benotet.) (Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die Soziologie; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Soziologie) M2 Einführung in die Sozialstruktur-analyse moderner Gesellschaften (Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die Sozialstruktur-analyse moderner Gesellschaften; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Sozialstruktur-analyse moderner Gesellschaften) Zugangsvoraussetzungen keine Prüfungsanforderungen M1 Grundkenntnisse soziologischer Denkund Argumentationsweisen Überblick über die Themenfelder der Soziologie Erste komparative Einblicke in die höchst unterschiedlichen Strukturen moderner Gesellschaften Überblick über verschiedene Sozialstrukturkonzeptionen Grundkenntnisse der sozialstrukturellen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland Aktuelle sozialstrukturelle Gliederung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Ergebnisse der historisch sowie international vergleichenden dynamischen Sozialstrukturanalyse Bedeutung der Sozialstrukturanalyse für 250 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine keine Art & Umfang der Prüfungs-leistung ModulUmfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur (90 Min) [unbenotet]; Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen [unbenotet] 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik die Beschreibung und Erklärung von Gegenwartsgesellschaften Wahlmodule (16 C): M5 Soziologie der Arbeit und des Wissens (Teilmodul 1: Vorlesung Soziologie der Arbeit und des Wissens; Teilmodul 2: Proseminar Soziologie der Arbeit und des Wissens; Teilmodul 3: Hauptseminar Soziologie der Arbeit und des Wissens) M1 M6 Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates (Teilmodul 1: Vorlesung Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 2: Proseminar Politische Soziologie und Sozio- M1 Grundkenntnisse über die historische, gerade auch geschlechtsspezifische Herausbildung moderner Erwerbsarbeit Überblick über verschiedene Konzepte der Informations- und Wissensgesellschaft Wichtige Veränderungen der Arbeits- und Wissensorganisation in Industrie und Dienstleistungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitenden Bedeutung gesellschaftlicher Regulierung von Arbeit und die Bedeutung unterschiedlicher nationaler Ausprägungen einschätzen keine Überblick über die soziologischen Felder des Wohlfahrtsstaates und der Politischen Soziologie unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Geschlechterverhältnisses Geschichte des Wohlfahrtsstaates Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher Herrschaft keine 251 Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; Teilmodul 3: 1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat oder Moderation und eine umfangreichere Hausarbeit Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; Teilmodul 3: 1 mündlich vorzutragendes, 16 C 6 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS TM 3: 8C 2 SWS 16 C 6 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS TM 3: 8C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik logie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 3: Hauptseminar Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates) M7 Kultursoziologie (Teilmodul 1: Vorlesung Kultursoziologie; Teilmodul 2: Proseminar Kultursoziologie; Teilmodul 3: Hauptseminar Kultursoziologie) M1 Überblick über kultursoziologische Fragestellungen Kulturelle Entwicklung moderner Gesellschaften 252 keine ausgearbeitetes Referat oder Moderation und eine umfangreichere Hausarbeit Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; Teilmodul 3: 1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat oder Moderation und eine umfangreichere Hausarbeit 16 C 6 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS TM 3: 8C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Fachanteil/Schwerpunkt Ökonomie: Wahlmodule (30 C): Modultitel B.vwl.16 Seminar zur Wettbewerbsfähigkeit und europäischen Binnenmarkt B.OPH.10 Zugangsvoraussetzungen Seminar zu Arbeitsmarktund Strukturproblemen der EU B.vwl.12 Sozialpolitik B.vwl.03 Einführung in die Wirtschaftspolitik Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS Einführung in die Wirtschaftspolitik Analyse der ökonomischen Probleme des europäischen Binnenmarktes und ihre Bedeutung für den europäischen Integrationsprozess keine Hausarbeit, Vortrag 6C/2 SWS keine Verständnis für die kausalen gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge sowie für formale, graphische und verbale Analyseformen keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Einführung in die Wirtschaftspolitik Erkennen der Ursachen von Divergenzund Konvergenzprozessen in der Europäischen Union keine Hausarbeit, Vortrag 6C/2 SWS Abgeschlossene Orientierungsphase Verständnis über die Möglichkeiten und Probleme sozialer Sicherung bei Krankheit Verständnis über Möglichkeiten und Probleme der Alterssicherung keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Mikroökonomik I, Makroökonomik I Kenntnis der wirtschaftspolitischen Theorie und wirtschaftspolitischer Grundlagen sowie aktueller keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Makroökonomik I B.vwl.17 Prüfungsanforderungen 253 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Reformstrategien der Wirtschaftspolitik B.www.11 keine Diese Vorlesung bietet einen grundlegenden Überblick über die Wirtschafts- und Sozialgeschichte Westdeutschland und der Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg. keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS keine Diese Vorlesung führt in die Wirtschafts- keine und Sozialgeschichte des NS-Regimes ein und zeichnet den Weg von der „Machtergreifung“ Hitlers bis zur totalen Niederlage im Zweiten Weltkrieg nach. Dabei werden insbesondere die Rolle der Unternehmen in der gelenkten Wirtschaft des Regimes und die Veränderungen der „corporate governance“ in den verschiedenen Phasen der NS-Wirtschaftsgeschichte thematisiert Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS keine Diese Vorlesung führt in die Wirtschafts- keine und Sozialgeschichte des Ersten Weltkrieges und der Weimarer Republik ein. Dabei werden insbesondere der Zerfall des internationalen Wirtschaftssystems und die nicht geleistete Bewältigung der Kriegsfolgen im Mittelpunkt stehen, um das wirtschaftliche und politische Scheitern der Weimarer Republik zu verstehen Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS keine Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts hat sich Deutschland durch grundlegende ökonomische, soziale, Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland B.www.10 Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Nationalsozialismus B.www.09 Vom Weltkrieg zur Wirtschaftskrise. Deutschland 1914 - 1932 B.www.08 Von „emerging economy“ zum modernen 254 keine Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Industriestaat. Wirtschaftsund Sozialgeschichte Deutschlands im langen 19. Jahrhundert B.www.07 kulturelle, demographische und politisch-institutionelle Transformationen radikal verändert. Aus einem rückständigen Agrarstaat wurde eine moderne Industrienation. Diese Vorlesung behandelt die zentralen Trends der ökonomischen und sozialen Entwicklungen Deutschlands zwischen dem Ende des 18. Jahrhunderts und 1914 Keine Diese Vorlesung behandelt die zentralen Trends der ökonomischen und sozialen Entwicklungen Großbritanniens zwischen der Mitte des 19. Jahrhunderts und dem Ersten Weltkrieg. In diesem Zeitraum durchliefen die britische Wirtschaft und Gesellschaft grundlegende Transformationsprozesse. Der Pionier der industriellen Moderne wurde von immer mehr Ländern eingeholt bzw. zum Teil auch schon überholt. Die Gesellschaft nahm immer stärker urbane, kommerzielle und säkularisierte Züge an. keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Keine Diese Vorlesung behandelt die zentralen Transformationsprozesse, die mit der Industrialisierung Westeuropas verbunden waren. Dazu gehören unter anderem die Institutionalisierung einer dauerhaften Wachstumsdynamik, der dramatische Anstieg des keine Klausur (90 Min-.) 6C/4 SWS Wirtschafts- und Sozialgeschichte Großbritanniens, 18511914 B.www.06 Grundzüge der europäischen Industrialisierung 255 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik Lebensstandards, der fundamentale Strukturwandel der Wirtschaft, der demographische Übergang und tiefgreifende soziale Umbrüche. Ziel der Vorlesung ist es, die Ausbreitung der Industrialisierung vom britischen Pionierland auf den europäischen Kontinent nachzuzeichnen, die wichtigsten Antriebskräfte und Konsequenzen darzustellen und Gemeinsamkeiten mit heutigen Entwicklungsländern zu analysieren. B.www.05 Keine Einführung in die moderne Unternehmensgeschichte B.www.04 Geschichte der Weltwirtschaft seit 1900 Keine Diese Vorlesung verfolgt einen breiteren, systematischen Ansatz und führt in grundlegende Fragestellungen, Themen, Methoden und Ergebnisse der neueren Unternehmensgeschichte ein. Sie stellt zudem Verbindungen zu aktuellen Entwicklungen her Diese Vorlesung führt in die zentralen Veränderungen der Weltwirtschaft seit 1900 ein. Dabei wird die vor 1914 weit fortgeschrittene Globalisierung, deren Abbruch und Rückgang bis 1945, die Rekonstruktion der internationalen Wirtschaft nach 1945 sowie der nach 1970/80 einsetzende Globalisierungsschub dargestellt. Fragen nach institutionellen Bedingungen und ökonomischen Folgen der internationaler Arbeitsteilung stehen im Mittelpunkt 256 keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik B.www.03 Anfänge der Globalisierung. Die europäische Weltwirtschaft 1500-1900 Keine Entstehung einer eurozentrischen Weltwirtschaft zwischen dem Zeitalter der Entdeckungen und der Industrialisierung Dabei wird nach den treibenden Kräften dieses Prozesses und den Gründen für den mehrfachen Wechsel der globalen Führungsländer gefragt. Es soll gezeigt werden, welche Bedingungen Fernhandel, Kapitaltransfers und internationale Unternehmenstätigkeit begünstigten 257 keine Klausur (90 Min.) 6C/4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik 4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 55 Credits im Fach Politik absolviert worden sein. 5. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL: Wahlpflichtmodule (18 C): Modultitel M1a Vorlesung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung M2a Grundlagen sozialwiss. Datenanalyse (Statistik I) (MZS) (Teilmodul 1: Statistik I; Teilmodul 2: Computerunterstützte Datenanalyse zur Statistik I) Zugangsvoraus setzungen Voraussetzungen für Art und Umdie Zulassung fang der zur Prüfung Prüfungen (Prüfungsvorleistungen) Prüfungsanforderungen Modulumfang (Credits, SWS) keine keine Keine Überblickswissen und Kenntnis über Vorgehensweise bei einer empirischen Untersuchung in den Sozialwissenschaften Erfahrung in der Durchführung uni- und bivariater Datenanalysen; Verständnis statistischer Argumentation, Vermeidung von statist. Fehlschlüssen 258 2 Teilklausuren (45 Min.) keine Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: Klausur, 90 Min. 4 C, 4SWS 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik M 3: Grundlagen sozialwiss. Datenanalyse (Statistik II) (6 C) M2 Das Modul besteht aus einer zweistündigen Vorlesung mit Tutorium sowie einem Seminar zur Wirtschafts- u. Sozialstatistik mit Tutorium. Inhalte: Drittvariablenkontrolle in der Tabellenanalyse, bivariate und multiple Regression, Überblick über multivariate Analysemodelle, Inferenzstatistik: Konfidenzintervalle und statistische Tests, Sozial- u. wirtschaftsstatistische Datenanalyse und Indikatoren, auch international verlgeichend: theoretische Grundlagen, methodischer Aufbau, Generierung (Stichprobentheorie z. Erhebungsdesign) Aussagekraft, Interpretation u. Probleme des Verwendungszusammenhangs Lernziele/Kompetenzen: Umsetzung von empirischen Hypothesen in statistische Analysen, kritische Interpretation von statistischen Daten, Testergebnisse u. Kennziffern; Verwendung von statistischen Daten und Indikatoren in wissenschaftlichen Argumentationszusammenhängen keine 2 Klausuren (90 min.) 6 C, 4 SWS 6. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (Anteil Fachdidaktik 3 C): Modultitel Fachdidaktische Kompetenzen Politikwissenschaft Zugangsvoraussetzungen Keine Prüfungsanforderungen Grundzüge des Lehrens und Lernens in der politischen Bildung, besonders des politischen Unterrichts kennen ler- 259 Voraussetzungen für die ModulZulassung zur Prüfung Art & Umfang der Umfang (Prüfungsvorleistungen) Prüfungsleistung (Credits, SWS Leitung einer Sitzung eine schriftliche 3 C, Leistung (max. 8 4 SWS Seiten) und eine mündliche Leis- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Politik nen Selbstverständnisse des Unterrichtsfachs und seiner Zielsetzungen sowie seines historischen Werdegangs kennen lernen Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen und Modelle Kenntnisse fachbezogener Methoden der Lerndiagnose und Leistungsbewertung 260 tung (von max. 25 Minuten Dauer) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH PORTUGIESISCH / LUSITANISTIK ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A. Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden. B.A.-Fach Portugiesisch/ Lusitanistik: 1. Kerncurriculum 63 C 2. B.A.-Fach Portugiesisch: Modul Fachdidaktik (6 C davon 3 Professionalisierungsbereich) Oder: B.A.-Fach Lusitanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C) FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (132) (FACH A O. B JE 66 C) PFLICHTMODULE: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul B1 Orientierungsmodul Basismodul Sprachpraxis Teilmodul B1 Portugiesisch I: UE Portugiesisch I Teilmodul B1 Portugiesisch II: UE Portugiesisch II keine Teilmodul B1Portugiesisch I Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Fähigkeit, einfache Texte zu verstehen und zu verfassen; Beherrschung eines Grundwortschatzes und Fähigkeit, diesen in Alltagssituationen mündlich einzusetzen. Progressive Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 261 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul B1Portugiesisch I Klausur zu 90 Min. Teilmodul Portugiesisch II Klausur zu 90 Min. 7C 6 SWS Teilmodul B1Portugiesisch I: 4C 4 SWS Teilmodul B1 Portugiesisch II: 3C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik Modul B2 Basismodul Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft (= TM1): PS Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft Teilmodul B2 Grundsatzprobleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft (= TM2): PS Thematisches Proseminar Modul B3 Basismodul Literatur- Erarbeitung grammatischer Themen in sprachlichen Kontexten (Texte und kommunikative Situationen). Teilmodul B1 Portugiesisch I Weitere Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im grundlegenden Textverstehen; Schulung des Hörverständnisses. Grundlegende landeskundlicher Aspekte. Aufbau des mündlichen Ausdrucks anhand von Rollenspiel, Gruppendiskussion und Kurzreferaten. TM1 Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. TM2 Erarbeitung eines ausgewählten Themenbereichs unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. TM1 Einführung in die literaturwissen- 2 SWS keine TM1: Klausur zu 90 Min. 7C 4 SWS TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS keine 262 TM1: Klausur zu 90 Min. 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik wissenschaft Teilmodul B3 Einführung in die portugiesische Literaturwissenschaft (= TM1): PS Einführung in die portugiesische Literaturwissenschaft Teilmodul B3 Grundsatzprobleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft (= TM 2) PS Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Modul B4 Basismodul Landeswissenschaft Teilmodul B4Einführung in die Kultur und Geschichte Portugals und der portugiesischsprachigen Länder (= TM1): PS Thematisches Proseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul B4 Kultur und Geschichte Portugals und der portugiesischsprachigen Länder (= TM“): Selbststudieneinheit) schaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten aus verschiedenen Gattungen und Jahrhunderten, die zu einem ersten kontextuell abgesicherten Einblick in die Geschichte der portugiesischen Literatur führen. TM2 Analyse ausgewählter literarischer Texte unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. keine TM1 Erwerb grundlegender Kenntnisse über soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten Portugals und der anderen portugiesischsprachigen Länder. TM2 Erwerb grundlegender Kenntnisse über die neuere und neueste Geschichte Portugals und der anderen portugiesischsprachigen Länder. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS keine TM1: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten TM2: mündliche Prüfung zu 15 Min. 6C 0-2 SWS TM1: 4C 2 SWS TM2: 2C 0 SWS 263 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik Modul A1 Aufbaumodul I Sprachpraxis Teilmodul A1 Portugiesisch III: UE Portugiesisch III Teilmodul A1Grammatik und Übersetzung: Selbststudieneinheit) erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B1 Sprachpraxis Modul A2a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Teilmodul Ausgewähl- erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B2 Sprachwissen- Teilmodul A1Portugiesisch III Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Fähigkeit, komplexe, diversifizierte, jedoch nicht fachspezifische Texte zu verstehen und zu verfassen. Progressive Erarbeitung grammatischer Themen. Einblick in die portugiesische Kulturtradition durch Lektüre unterschiedlicher Texte, als zusätzlicher Input bei der Beschäftigung mit unterschiedlichen Stilformen und Sprachregistern im Sinne eines autonomen Lernens. Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Ziel ist die Fähigkeit, Texte selbständig erarbeiten und auch komplexere Inhalte mündlich und schriftlich darstellen zu können. Für beide Teilmodule Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. keine Teilmodul A1Portugiesisch III: Klausur zu 90 Min. Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung: Bericht im Umfang von 3-5 Seiten 6C 4 SWS Teilmodul A1 Portugiesisch III: 4C 4 SWS Teilmodul A1 Grammatik und Übersetzung: 2C 0 SWS keine 264 TM1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Referat (ca. 15 8C 4-6 SWS TM1 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik te Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (= TM2) 1 o. 2 weitere sprachwissenschaftl. Lehrveranstaltungen Modul A2b Aufbaumodul Sprachwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (= TM2) 1 o. 2 weitere schaft Min.) 6C 2 SWS TM2: 2C 2-4 SWS erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B2 Sprachwissenschaft Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. keine TM1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Referat (ca. 15 Min.), Hausarbeit von 15 Seiten 10 C 4-10 SWS TM1 6C 2 SWS TM2 4C 2-4 SWS 265 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik sprachwissensch. Lehrveranstaltungen Modul A3a Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft I (=TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft II (=TM2) 1 o. 2 weitere literaturwissenschaft.LV Modul A3b Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugiesischen Literaturwissenschaft I (=TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der portugie- erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B3 Literaturwissenschaft erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B3 Literaturwissenschaft Für beide Teilmodule: Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werks mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Für beide Teilmodule Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werks mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine TM1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Referat (ca. 15 Min 8C 4-6 SWS TM1 6C 2 SWS TM2: 2C 2-4 SWS 266 TM1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Referat (ca. 15 Min.), Hausarbeit von 15 Seiten 10 C 4-10 SWS TM1 6C 2 SWS TM2: 4C 2-4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik sischen Literaturwissenschaft II (=TM2) 1 o. 2 weitere literaturwissenschaftliche LV Modul A4 Aufbaumodul Landeswissenschaft Teilmodul A4 Ausgewählte Themen zur Kultur und Geschichte Portugals und der portugiesischsprachigen Länder (=TM1): Seminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul A4 Selbststudieneinheit zu ausgewählten Themen zur Kultur und Geschichte Portugals und der portugiesischsprachigen Länder (=TM2): Selbststudieneinheit) Modul A5 Aufbaumodul II Sprachpraxis Teilmodul A5 Conversação (Konversation): UE Curso de Conversação Teilmodul A5 Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik): UE Tra- erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B4 Landeswissenschaft erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls I A1 Sprachpraxis TM1 Vertiefung und Erweiterung der in den Basismodulen erworbenen landeswissenschaftlichen Grundkenntnisse durch ausgewählte, für die portugiesische Kultur und die der anderen portugiesischsprachigen Länder relevante Aspekte. TM2 2. Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte; Politik, Gesellschaft, Medien; Kunst, Kultur Portugals und Brasiliens oder anderen portugiesischsprachigen Länder mittels der Beschäftigung mit einem grundlegenden Thema der Historiographie zu Portugal, Brasilien oder anderen portugiesischsprachigen Länder. keine Teilmodul A5 Conversação (Konversation) Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau C1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. In diesem Modul liegt der Schwer- keine TM1: Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: mündliche Prüfung zu 15 Min. 7C 2 SWS TM1: 5C 2 SWS TM2: 2C 0 SWS 267 Teilmodul A5 Conversação (Konversation): Referat zu ca.10 Min. Teilmodul A5 Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik): Klausur zu 90 Min. 5C 4 SWS Teilmodul A5: Conversação (Konversation) 2C 2 SWS Teilmodul 2: Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik dução e Gramática) Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen Teilmodul Einführung in die Fachdidaktik Portugiesisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Portugiesisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen; Teilmodul Einführung in fachdidaktische keine punkt auf der Beherrschung freier Diskussionsbeiträge zu Themen zu Portugal und zu den anderen portugiesischsprachigen Ländern. Sprachliche Sicherheit (schriftlich und mündlich) im Umgang mit landeskundlichen und fachspezifischen Themen. Teilmodul A5 Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik) Dieses Teilmodul widmet sich der Übung von Techniken der Übersetzung. Die Studierenden sollen die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedenen Aspekte der deutschen und portugiesischen Grammatik vergleichend analysieren. TM1 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene schulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. TM2 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. 3C 2 SWS keine 268 TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Klausur zu 90 Min 6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM2) PS Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen (PS Einführung in die fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen o. UE Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE Mehrsprachigkeit) keine Grundlegende Konzepte, Ansätze u. Methoden der Fachdidaktik Portugiesisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung; Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über das Phänomen der Mehrsprachigkeit aus den Perspektiven der diversen romanistischen Fachwissenschaften. keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min 3C 2 SWS VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3, B4 und A1 (33 C) müssen abgeschlossen sein. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C) OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.) 269 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul 1: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 2: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 3: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft) erfolgreicher Abschluss aller Basismodule der jeweiligen B.A.-Fächer Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl. auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 270 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 2: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 3: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten 18 C 6 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik Bereich Berufsqualifizierung Modulangebot: Portugiesisch Credits: 18 Zusammensetzung: Modul B1, B2 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) und eine fachsprachliche LV aus dem Studiengang BA Portugiesisch/Lusitanistik B1 Basismodul Sprachpraxis UE Portugiesisch I UE Portugiesisch II Summe C 5 4 9 SWS 4 2 10 B2 Basismodul Sprache und Fachsprache UE Portugiesisch III Selbststudieneinheit „Hörverstehen“ Wahlweise eine LV in den folgenden Fachsprachen, je nach Studienschwerpunkt UE Fachsprache Wirtschaft/Jura/Tourismus UE Fachsprache Kunstgeschichte/Kulturmanagement Summe C 3 3 3 SWS 2 2 9 2 271 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Portugiesisch / Lusitanistik Bereich Schlüsselqualifikationen Modulangebot: Língua e cultura portuguesa Credits: 18 Dauer: mind. 3 Semester Zusammensetzung: Modul B1, B4 (+ Selbststudieneinheit „Hörverstehen“) aus dem Studiengang Portugisisch/Lusitanistik B1 Basismodul Sprachpraxis UE Portugiesisch I UE Portugiesisch II Summe C 5 4 9 SWS 4 2 10 B2 Basismodul Sprache und Landeswissenschaft UE Portugiesisch III Selbststudieneinheit „Hörverstehen“ Kultur und Geschichte Portugals und anderer portugiesischsprachiger Länder Summe C 3 3 3 SWS 2 2 9 2 272 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH RECHTSWISSENSCHAFT 1. KERNCURRICULUM: Pflichtmodule (66 C): Modultitel Grundkurs BGB I (Orientierungsmodul) Grundkurs BGB II Rechtsgutachterliches Arbeiten im Zivilrecht Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Keine VoraussetArt & Umfang zungen für der Prüfungsdie Zulassung leistung zur Prüfung Keine 2 Klausuren, jeweils ca. 105 Minuten Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Grundkurs BGB Vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwicklung von Keine I oder EinfühSchuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am Schuldrung in das Zivil- verhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, recht Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen keine Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. keine Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwikklung von Schuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am Schuldverhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen 273 Modul-Umfang (Credits, SWS) 9C 6 SWS Klausur, ca. 105 9 C Minuten 6 SWS Hausarbeit, 15 – 4 C 20 Seiten 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Grundkurs BGB III Grundkurs BGB II oder Einführung in das Zivilrecht Strafrecht I (Orientierungsmodul) Keine Rechtsgutachterliches Arbeiten im Strafrecht Keine Strafrecht II Strafrecht I Staatsrecht I (Orientierungsmodul) Keine Staatsrecht II Staatsrecht I Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (Fernabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen zentrale Bereiche aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs (insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte, aber auch wichtige prüfungsrelevante Delikte gegen die Allgemeinheit), andererseits die in der Vorlesung "Strafrecht I" noch nicht behandelten Teile des Allgemeinen Teils (Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit, Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema 274 Keine Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Keine 2 Klausuren, ca. 8 C 105 Minuten 5 SWS Hausarbeit keine Hausarbeit, 15 – 4 C 20 Seiten 0 SWS Keine Klausur, ca. 105 8 C Minuten 5 SWS Keine Klausur, ca. 105 7C Minuten 4 SWS Keine Klausur, ca. 105 5 C Minuten 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsgutachterliches Arbeiten im öffentlichen Recht Keine Staatsrecht III Staatsrecht II der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit, keine Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit ein-schließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grundrechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Überblick über diese internationalrechtlichen und euroKeine parechtlichen Bezüge des Staatsrechts: die Auswärtige Gewalt, die Integrationsklauseln, die Einbeziehung Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft 275 Hausarbeit, 15 – 4 C 20 Seiten 0 SWS Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft (insbes. in die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat) sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 50 Credits im Fach Rechtswissenschaft absolviert worden sein. Außerdem müssen zwei von drei erforderlichen Hausarbeiten (Module „Rechtsgutachterliches Arbeiten“) erfolgreich absolviert worden sein. 3. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS FACHWISSENSCHAFTLICHE PROFIL (18 C Optionalbereich) Modultitel Zivilrecht Sachenrecht Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Grundkurs BGB II oder Einführung in das Zivilrecht Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Systematische Darstellung des Sachenrechts und seiner Keine Bezüge zu den übrigen Teilen des BGB. Ausgewählte Teile des Sachenrechtes: Prinzipien des Sachenrechtes; Schuldrecht und Sachenrecht; Besitz/Besitzrecht/Besitz(rechts)schutz; Allgemeine Vorschriften zu Rechten an Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen; Ansprüche aus dem Eigentum (auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz In den Grundzügen: Dienstbarkeiten; Hypothek; Grundschuld; Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten; Miteigentum Familien- und Grundkurs BGB Grundzüge des Familienrechts: Ehewirkungen, ZuKeine Erbrecht I oder Einfühgewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen, rung in das Zivil- Verwandtschaft und Abstammung, elterliche Sorge, all1. Teilmodul recht gemeine Vorschriften der Unterhaltspflichten unter VerGrundzüge des wandten, Betreuung; Vertiefung des Familien- und Erb- 276 Art & Umfang der Prüfungsleistung Modul-Umfang (Credits, SWS) Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Klausur, 120 Minuten 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Familienrechts rechts, Grundzüge des Erbrechts; Vermittlung der neuesten Entwicklungen und Reformbestrebungen vor allem im 2. Teilmodul: Bereich des Familien-rechts, exemplarisch Behandlung Familien- und der neueren höchst-richterlichen Recht-sprechung des Erbrecht BGH und des BVerfG zum Familien- und Erbrecht sowie (Vertiefung) Einfluss der Recht-sprechung des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf das deutsche Familienrecht Einführung in Grundkurs BGB Behandlung folgender Rechtsgebiete anhand von Fällen: Keine das Verfahren I oder EinfühVerfahren vor dem Vormundschaftsgericht, Verfahren auf der freiwilligen rung in das Zivil- Erbscheinserteilung, isolierte ZPO- und fG-FamilienGerichtsbarkeit recht sachen, Scheidungsverbund und das familiengericht-liche Verfahren Internationales Grundkurs BGB Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des Keine Privatrecht II oder EinfühIPR, die wichtigsten Anknüpfungspunkte, Fragen der rung in das Zivil- Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und der recht maßgebenden Rechtsordnung (Statut) sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts Medizinrecht Grundkurs BGB Ausgehend von Grundfragen zur ärztlichen Tätigkeit und Keine II oder Einfühzum klassischen Arzt-Patientenverhältnis Auseinanderrung in das Zivil- setzung mit aktuellen Themen: u. a. Organtransplanrecht/ Strafrecht tation, Gendiagnostik/-therapie, Erprobung neuer ArzneiII mittel, künstliche Befruchtung; Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für medizinische Tätigkeit Arbeitsrecht Grundzüge des Grundkurs BGB Inhalt, Begründung und Beendigung des ArbeitsverKeine Arbeitsrechts II oder Einfühhältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsrung in das Zivil- verhältnis recht 277 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 90 Minuten 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Koalitions-, Tarifvertragsund Arbeitskampfrecht Grundzüge des Arbeitsrechts Beteiligungsrechte des Betriebsrates Grundzüge des Arbeitsrechts Organisation der Mitbestimmung Europarechtliche Aspekte des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts Sozialrecht Grundzüge des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts alle arbeitsrechtlichen Themenbereiche im Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit), insbesondere die Begriffsmerkmale der Koalition, den Inhalt der Koalitionsfreiheit, die rechtliche Struktur von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Inhalt und Parteien des Tarifvertrags, die Wirkung der Tarifnormen, die Bindung an den Tarifvertrag und die Geltung des Tarifvertrags, die Grundlagen des Arbeitskampfrechts, die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen sowie die Rechtsfolgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskämpfe "Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Betriebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan) Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der Geltungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsverfassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats das primäre und das sekundäre Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Sozialpolitik, des Sozialrechts und des Arbeitsrechts; die Vorlesung analysiert die einschlägigen arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und stellt beides in einen Zusammenhang mit dem autonomen deutschen Arbeitsrecht Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland einschließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeits- 278 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft recht Handels- und Wirtschaftsrecht Handelsrecht Grundkurs BGB und Grundzüge II o. Einführung des Wertin das Zivilrecht papierrechts Gesellschaftsrecht 1. Teilmodul: Grundzüge des Personengesellschaftsrechts Handelsrecht und Grundzüge des Wertpapierrechts 2.Teilmodul: Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts WettbewerbsHandelsrecht recht und Grundzüge des Wertpapierrechts Kapitalmarktund Börsenrecht GesellschaftsRecht Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Unternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff, Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck) Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäfte begründet werden; Schwerpunkt: Personengesellschaften: GbR/BGB-Gesellschaft [§§ 705 ff. BGB], OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft), Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts: rechtliche Rahmenbedingungen der GmbH und der Aktiengesellschaft von der Gründung über ihre interne Organisation bis hin zur Haftungsverfassung; aus dem Konzernrecht: Rechtsverhältnisse der verbundenen Unternehmen, die besondere Gefahrenpotentiale für Minderheitsgesellschafter sowie Gläubiger aufweisen und zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen, das internationale bzw. europäische Gesellschaftsrecht Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einschließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht Der Rechtsrahmen für den Handel mit Wertpapieren sowie das Wertpapierübernahmerecht (Take-Over) als Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht; Wertpapierhandelsrecht (WpHG) als Grundlage des Kapitalmarktrechts, die Pflichten der Marktteilnehmer bei der Übernahme von anderen an der Börse notierten Unternehmen (Wertpapierübernahmegesetz [WpÜG]), das Börsenrecht als spe- 279 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 7C 4 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Bank- und Wertpapierrecht Handelsrecht und Grundzüge des Wertpapierrechts Versicherungs- Handelsrecht recht und Grundzüge des Wertpapierrechts Medienrecht WirtschaftsGrundkurs BGB recht der Medi- II oder Einfühen rung in das Zivilrecht zielles Kapitalmarktrecht, das WertpapierprospG und das VerkaufsprospG (Anlegerschutz), das Investmentrecht als rechtlicher Rahmen für Fonds und Kapitalanlagegesellschaften, das Internationale Kapitalmarktrecht: Kollisionsrecht sowie Europäisches Recht Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto Keine (Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing) Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und Keine Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften, Rechtsvergleich mit europ. Ländern Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine Providern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping, E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern, Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen, Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privat- 280 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 5C 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Immaterialgüterrecht Datenschutzrecht rechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht etc. Grundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind Keine II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen Staatsrecht II Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie eini- Keine ge bereichsspezifische Sonderregelungen. Im Einzelnen: Bundesdatenschutzgesetz (Anwendungs-bereich, wichtige Grundsätze, Rechte des Betroffenen, rechtskonforme Datenverarbeitung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, Durchsetzung datenschutzrechtliche Vorschriften), Datenschutz im Marketing (Werbeschranken des BDSG, bereichsspezifische Werberegelungen und Werbung als Persönlichkeitsverletzung), Datenschutz im Bereich Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis, Datenschutzregelungen des TKG, öffentliche Sicherheit, Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Überwachungsmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzrechts), Datenschutz bei Telediensten (das Teledienstedatenschutzgesetz; Verwendung von Nutzerdaten, elektronische Einwilligung, Rechte des Betroffenen), Arbeitnehmerdatenschutz (Datenschutz am Arbeitsplatz, Personaldatenschutz, betriebliche Mitbestimmung bei Personaldaten), Schutz von Sozialdaten (Das Sozialgeheimnis, Er- 281 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft laubnistatbestände für den Umgang mit Sozialdaten, Rechte der Betroffenen, Datenschutzkontrolle bei Sozialdaten Rundfunkrecht Staatsrecht II Historische Entwicklung der Rundfunkordnung in Keine einschließlich Deutschland, Rolle des Rundfunks im demokratischen des Rechts der und sozialen Bundesstaat des Grundgesetzes, Komneuen Medien munikationsfreiheiten in Art. 5 GG und andere medienrelevanten Grundrechte, einfachgesetzliche Grundlagen für die Veranstaltung von privatem und öffentlichem Rundfunk (einschließlich der Rundfunkfinanzierung und Aufsicht), europarechtliche Bezüge der Rundfunkordnung in Deutschland Telekommuni- Grundkurs BGB Technische und ökonomische Grundlagen des Telekom- Keine kationsrecht II oder Einfühmunikationsrechts, Entwicklung des Telekommunikarung in das ZIvil- tionsrechts in Deutschland und in der EG (Ausgangslage, recht/StaatsVerfassungsrecht, Entwicklung des Gemeinschaftsrecht II rechts), Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (SMP-Konzept, Struktur der Marktanalyse, Regulierungsverfügungen, Zugangsregulierung (Tatbestand, Adressaten, Verfahren), Entgeltregulierung (Regulierungsgrundsätze, Kompetenzen der Regulierungsbehörde, Regulierung der Vorleistungsentgelte, Regulierung der Endkundenentgelte), besondere Missbrauchsaufsicht, Rundfunkübertragung, Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten, Universaldienste, Regulierungsbehörde, Verfahren und Gerichtsverfahren Strafrecht und Kriminologie StrafprozessStrafrecht II Grundzüge des Strafprozessrechts; Schwerpunkte: Keine recht rechtsstaatliche Prozessgrundsätze, die Rolle der Verfahrensbeteiligten - Gericht, Beschuldigter, Verteidiger, Zeugen, Staatsanwalt-, die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen in ihren Voraussetzungen und Problemen, 282 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Strafverfahrensrecht (Vertiefung) Strafprozessrecht Kriminologie I Strafrecht I Kriminologie II Strafrecht I Strafvollzugsrecht Strafrecht II Jugendstrafrecht Strafrecht I Int. und ausländisches Strafrecht Strafprozessrecht u. Staatsrecht III das Beweisrecht Vertiefung des in der Vorlesung Strafprozessrecht gewonnenen Überblicks anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zu zentralen Fragen des Strafverfahrensrechts Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden, Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter Straftäter und Kriminalprognose Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug; Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl. der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und Aufgaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des Vollzugs Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher Entscheidungen Einführung (Überblick u. Abgrenzung, Literatur etc.) 1. Block: Strafanwendungsrecht: Einführung, Voraussetzungen deutscher Strafgewalt (§§ 3-9 StGB, § 1 283 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft (Grundlagen) Int. und ausInt. und auslänländisches disches StrafStrafrecht (Ver- recht (Grundlatiefung) gen) Öffentliches Recht VerwaltungsStaatsrecht I recht I VStGB), Fälle (Pinochet, BGH Völkermord Urteile) 2. Block: Völkerstrafrecht: Begriff, Grundlagen und Quellen, die Entwicklung von Versailles nach Den Haag: Nürnberger Prozesse (IMT-Satzung, KRG 10), Tokioter Kriegsverbrecherprozess (IMTFE-Satzung), Bemühungen innerhalb der UNO (Nürnberg Principles, Draft Codes und Statute der Völkerrechtskommission = International Law Commission, ILC), die UN-Ad-HocTribunale für das ehem. Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR): Rechtsgrundlagen, ausgewählte Rspr. (Fall Milosevic), der neue ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC): Einführung, Rechtsgrundlagen, aktueller Stand, Zuständigkeit, Verbrechen ("BT"), allg. Grundsätze ("AT"), Verfahrensrecht, Zusammenarbeit mit Staaten, Strafvollstreckung, Perspektiven: "Verpolizeilichung"?, die innerstaatliche Umsetzung am Beispiel Deutschlands (Ratifikationsgesetz, Änderung Art. 16 GG, Ausführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch) Vertiefte Behandlung ausgewählter Fragen aus dem Keine Strafanwendungsrecht, dem Völkerstrafrecht und dem europäischen Strafrecht Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die Verwaltung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes), Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe, unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwal- 284 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft tungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht; Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt, der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs: Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln Internationales öffentliches Recht Europarecht Staatsrecht II Recht der Europäischen Union und Recht der EuropäiKeine schen Gemeinschaft (vertieft): Institutionen der EG, 1. Teilmodul: Recht und Rechtsetzung in der EG (Rechtsquellen, Europarecht I Grundrechtsschutz, Kompetenzordnung), Umsetzung und Vollzug von EG-Recht, Verhältnis des Gemein2. Teilmodul: schaftsrechts zum nationalen Recht, RechtsschutzsysEuroparecht II tem der EG, Binnenmarktsrecht: Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, öffentliche Unternehmen und Daseinsvorsorge; Gemeinschafts-politiken: bislang vergemeinschaftete Politiken aus dem EG-Vertrag (insbesondere die Umweltpolitik [Art. 174 ff. EGV], die Agrarpolitik [Art. 32 ff. EGV], die Wirtschafts- und Währungspolitik der EG [Art.98 ff., 105 ff. EGV] sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [Art.61 ff. EGV]), darüber hinaus sind auch die bislang intergouvernemental ge-regelte Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspoli- 285 Klausur, 120 Minuten 8C 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Völkerrecht I Staatsrecht III Völkerrecht II Völkerrecht I Internationaler Menschenrechtsschutz Staatsrecht III Europäisches und vergleichendes Verfassungs-recht Staatsrecht III tik der EU (Art.11 ff. EUV) und die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (Art.29ff.EUV); Vertiefung einzelner Aspekte der Vorlesung Europarecht I (bspw. Kompetenz-fragen oder Fragen der Gerichtsbarkeit [etwa Vorabent-scheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren], die hier ihre Relevanz entfalten Grundlagen: Geschichte und Grundlagen der VölkerKeine rechtsordnung, Rechtsquellen des Völkerrechts, die Subjekte des Völkerrechts, Grundlagen des zwischenstaatlichen Verkehrs; Überblick über die Völkerrechtsordnung: die Vereinten Nationen als Ordnungsstruktur, Friedenssicherung und das Recht bewaffneter Konflikte, der Menschenrechtsschutz, die Ordnung staatsfreier Räume und das Seerecht, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit; Vertiefung: die Souveränität der Staaten, Rechtssetzung, -durchsetzung und Streitschlichtung im Völkerrecht, das Individuum im Völkerrecht, Staatenkooperation Schwerpunkt: das Recht der internationalen OrganisaKeine tionen und dort das System der Vereinten Nationen, vertiefter Überblick über Einzelbereiche des Völkerrechts, insbesondere des Menschenrechtschutzes und des internationalen Wirtschafts- und Umweltrechts Einführung, globaler Menschenrechtsschutz, geoKeine regionaler Menschenrechtsschutz in Europa und in anderen Erdteilen, der Beitrag der Organisationen der Zivilgesellschaft zum internationalen Menschenrechts-schutz Schwerpunkt: europäisches Verfassungsrecht, ver- Keine standen als Recht des europäischen Staaten- und Verfassungsverbundes, Verzahnung von nationalem und europäischem Verfassungsrecht, Konzept, Entwicklung, Organe sowie Strukturprinzipien des Verfassungsverbundes, Verfassungsrechtsvergleichung 286 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 1 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht Staatsrecht II Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung auf dem Keine Gebiet des Öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsver-gleichung, Untersuchung zentraler Institutionen des modernen Verfassungs- und Verwaltungsrechts aus der komparativen Perspektive, Schwerpunkt: Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im System der Gewalten-teilung, die Funktion der Grundrechte für die Entwicklung der pluralistischen Demokratie sowie die Weiterent-wicklung des Verwaltungsrechtsschutzes und der Kontrolle des Verwaltungshandelns im Lichte des modernen Rechtsstaatsverständnisses Deutsches, europäisches und internationales öffentliches Wirtschaftsrecht Umweltrecht Staatsrecht II Umweltrecht AT (Prinzipien, Instrumente, Rechtsschutz), Keine Immissionsschutz- und Anlagenrecht (BImSchG) Kreis-laufwirtschafts (KrW-/AbfG) , europarechtlichen Bezügen Besonderes VerwaltungsSpezielle Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Keine Wirtschaftsrecht I etwa: Energiewirtschaftsrecht, Gewerberecht, Handverwaltungsrecht Personenbeförderungsrecht, Güterverkehrsrecht, sons- Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS DeutStaatsrecht II sches/europäis ches Wirtschaftsverfassungs- und –verwaltungsrecht Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Wirtschaftsverfassung nach dem Grundgesetz (wirtschaftsrelevante Grundrechte, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Globalsteuerung), EGWettbewerbsregeln, Währungsunion/Stabilitätspakt), Grundzüge des GATT/WTO-Pakts, Organisation/Instrumentarium der Wirtschaftsverwaltung, Staatliche 287 Keine Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Wettbewerbsteilnehmer (öffentliche Unternehmen), Staatliche Wirtschafts-förderung (Subventionsrecht), staatliche Wirtschaftsüber-wachung (u.a. Regulierungsrecht), Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der Keine WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel, Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge zum den Menschenrechten und Sozialstandards Cases and De- Int. und europ. Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirt- Keine velopments in Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen, die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank behandelt werden Grundlagen des Rechts Deutsche Keine Schwerpunkte der Entwicklung des Rechts in DeutschKeine Rechtsgeland: vom Frühmittelalter, beginnend mit den Rechten schichte des Fränkischen Reichs (seit 500) bis zum Spätmittelalter, Veränderungen durch die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland an der Wende zur Neuzeit, Entwicklung des Rechts in der Neuzeit bis zur Gegenwart mit Schwerpunkten auf der Geschichte des Privat- und Strafrechts, Übungen zum Umgang mit historischen 288 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsquellen anhand exemplarischer Quellen Römische Keine Rechtsgeschichte (Entstehung und Fort-wirkung des erfolgreichsten Rechtssystems der Welt Entwicklung des Rechts in der römischen Antike von seinen Anfängen in den Ackerbausiedlungen Latiums über seine reiche, von grundsätzlichen Kontroversen belebte rechtswissenschaftliche Entfaltung bis zur abschließenden Gesetzgebung des Kaisers Justinian, Wiederaufnahme (Rezeption) des römischen Rechts in Europa von Bologna, wo es seit dem Ende des 11. Jh. zu einer an einer Universität erforschten und gelehrten Wissenschaft wird, bis hin zur europäischen Moderne, in deren heutiger Phase das römische Recht in den grundlegenden Lehren der modernen Privatrechtsgesetzbücher und der sie anwendenden und fortentwickelnden forensischen und akademischen Jurisprudenz fortlebt Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Deutsche Rechtsgeschichte (Vertiefung) Kolloquium zur Lektüre rechtshisto-rischer Texte (Digestenexe-gese) vertiefte Behandlung ausgewählter Bereiche der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Behandlung exemplarischer Quellen aus den Digesten, Keine Textinterpretationen (keine Übersetzungen), thematische Schwerpunkte: Bereiche, die auch für die Vergleich mit dem geltenden recht besonders fruchtbar sind (Rechtsgeschäftslehre, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht, Sachenrecht) Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS vertiefte Behandlung der Entwicklung des Europäischen Keine Privatrechts seit der Rezeption des römischen Rechts an der Wende zur Neuzeit; Schwerpunkte: Verwissenschaftlichung des Privatrechts als gesamteuropäische Erscheinung sowie die neuere deutsche Privatrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts (Historische Rechtsschule, Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Deutsche Rechtsgeschichte Römische Rechtsgeschichte (Entstehung und Fortwirkung des erfolgreichsten Rechtssytems der Welt) Privatrechtsge- Römische schichte der RechtsgeNeuzeit schichte (Entstehung und Fortwirkung des erfolgreichsten 289 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Allgemeine Staatslehre Verfassungsgeschichte der Neuzeit Rechtssytems der Welt) oder Deutsche Rechtsgeschichte Keine Keine Einführung in Keine die Rechts- und Sozialphilosophie Entstehungsgeschichte des BGB, Entwicklung des Privatrechts im 20. Jahrhundert) Erscheinungsformen des Staates in historischer und ver- Keine gleichender Sicht: Charakteristika des Staates, Typologie der Regierungssysteme, Legitimität, Grundelemente demokratischer Regierungssysteme wie Volkssouveränität und Repräsentation, die staatlichen (Parlament, Regierung, Gerichte etc.) und gesellschaftlichen (Parteien, Verbände. Medien etc.) Machtträger im politischen Prozess, die föderative und internationale Dimension des Staates die Entwicklung der Verfassung des Hl. Römischen Rei- Keine ches von 1495-1806 und die gleichzeitige Heraus-bildung des Territorialstaats bis zum Absolutismus, die Entwicklung vom Deutschen Reich bis zur Reichsverfas-sung 1871, die Grundzüge des Konstitutionalismus im 19. Jh., Weimarer Republik, „Drittes Reich“ sowie die Verfassungsentwicklung in Deutschland von 1945-89 Klausur, 120 Minuten Begriff der Rechtsphilosophie: Rechtsethik, RechtsKeine theorie, Juristischer Methodenlehre und Geschichte der Rechtsphilosophie; Rechtsethik als Frage nach der Gerechtigkeit des positiven Rechts; exemplarische Anwendungsfelder: die Gerechtigkeit staatlicher Strafe, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Gerechtigkeit der internationalen Ordnung, ziviler Ungehorsam und Widerstand, Regelungen der Bioethik, etwa der Embryonenforschung, des Schwangerschaftsabbruchs, der Euthanasie etc.; Rechtstheorie: Analyse der fundamentalen Strukturen des Rechts, bspw. seine System- und Institutionenbildung, seine Begriffsprägung, seine Sprach- Klausur, 120 Minuten 290 4C 2 SWS 4C 2 SWS 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Geschichte der Keine Rechtsphilosophie Theorie und Keine Methoden des Rechts verwendung, seine Erkenntnisgewinnung, seine Normlogik und seine Handlungstheorie u. a. Behandlung folgender Autoren: Platon, Thomas von Keine Aquin, Aristoteles, Hobbes, Pufendorf, Locke, Rousseau, Kant, Hegel, Rawls grundsätzliche Fragen der Methodenlehre: Auslegung, Keine Analogie, Lückenfüllung und Rechtsfortbildung durch den Richter, rechtstheoretische Probleme: Fragen nach den Quellen des Rechts, der Geltung des Rechts, dem Unterschied des Rechts zu anderen gesellschaftlichen Phänomenen wie Moral und Politik sowie sozialen Phänomenen der Gesellschaft, der Analyse der Rechtsnorm und der rechtslogischen Schlussverfahren sowie dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit 4. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS BERUFSQUALIFIZIERENDE PROFIL (18 C OPTIONALBEREICH) Modultitel ZugangsPrüfungsanforderungen voraussetzungen Modulpaket Arbeitsrecht Einführung in Keine das Zivilrecht Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Art & Umfang der Prüfungsleistung Modul-Umfang (Credits, SWS) Klausur, 120 Minuten 8C 6 SWS Grundzüge des Grundkurs BGB Arbeitsrechts II o. Einführung in das Zivilrecht Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte Inhalt, Begründung und Beendigung des ArbeitsverKeine hältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis Klausur, 90 Minuten 7C 4 SWS wahlweise ein Modul: BeteiligungsGrundzüge des rechte des Be- Arbeitsrechts triebsrates "Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und Keine Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Be- Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS 291 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft triebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan) Organisation Grundzüge des Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der Gelder Mitbestim- Arbeitsrechts tungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsvermung fassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats Sozialrecht Grundzüge des Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland einArbeitsrechts schließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht Modulpaket Handels- und Wirtschaftsrecht Einführung in Keine Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und das Zivilrecht seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte Handelsrecht Grundkurs BGB Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtund Grundzüge II oder Einfühliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Undes Wertrung in das Zivil- ternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten papierrechts recht der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff, Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck) wahlweise zwei Module: WettbewerbsHandelsrecht Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einrecht und Grundzüge schließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstdes Wertweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt papierrechts des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht Bank- und Handelsrecht Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto Wertpapierund Grundzüge (Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrecht des Wertrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des papierrechts Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen 292 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 8C 6 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Versicherungs- Handelsrecht recht und Grundzüge des Wertpapierrechts Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing) Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und Keine Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften, Rechtsvergleich mit europ. Ländern Modulpaket Medienrecht Einführung in Keine das Zivilrecht Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte Grundkurs Grundkurs BGB Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (FernKeine BGB III II oder Einfühabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag rung in das Zivil- zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit recht von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen WirtschaftsGrundkurs BGB Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine recht der Medi- II oder EinfühProvidern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping, en rung in das Zivil- E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit recht für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern, Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen, Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privat- 293 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 8C 6 SWS Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Klausur, 120 Minuten 5C SWS 3 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft rechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht etc. ImmaterialGrundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind güterrecht II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen Modulpaket Internationales Wirtschaftsrecht Einführung in Keine Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und das Zivilrecht seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außervertragliche Haftung, Rechtssubjekte Grundkurs Grundkurs BGB Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (FernBGB III II oder Einfühabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag rung in das Zivil- zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit recht von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel, Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als 294 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 8C 6 SWS Keine Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge zum den Menschenrechten und Sozialstandards Cases and De- Int. und europ. Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirtvelopments in Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen, die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank behandelt werden Modulpaket Kriminalwissenschaften Strafrecht I Keine Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Kriminologie I Strafrecht I Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden, Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter Straftäter und Kriminalprognose wahlweise zwei Module: Kriminologie II Strafrecht I Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug; Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl. der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche StrafvollzugsStrafrecht II Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und Auf- 295 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine 2 Klausuren, ca. 8 C 105 Minuten 5 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft recht gaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des Vollzugs JugendstrafStrafrecht I Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund recht jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher Entscheidungen Modulpaket Staat und Verwaltung Staatsrecht I Keine Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit, Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Staatsrecht II Staatsrecht I Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen VerwaltungsStaatsrecht I Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die Verwalrecht I tung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes), 296 Minuten 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, ca. 105 7C Minuten 4 SWS Keine Klausur, ca. 105 5 C Minuten 3 SWS Keine Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe, unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwaltungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht; Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt, der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs: Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln 297 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft 5. EMPFOHLENE MODULE FÜR DAS PROFIL „STUDIUM GENERALE“ (18 C OPTIONALBEREICH) Modultitel ZugangsPrüfungsanforderungen voraussetzungen Modul-Umfang (Credits, SWS) Einführung in das Zivilrecht 8C 6 SWS Grundkurs BGB I1 Grundkurs BGB II Rechtsgutachterliches Arbeiten im Zivilrecht VoraussetArt & Umfang zungen für der Prüfungsdie Zulassung leistung zur Prüfung Keine Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und Keine Klausur, 120 seine Verwirklichung, Rechtsgeschäftslehre, außerverMinuten tragliche Haftung, Rechtssubjekte Keine Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. Keine 2 Klausuren, ca. Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, be105 Minuten schränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Grundkurs BGB Vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwicklung von Keine Klausur, ca. 105 I oder EinfühSchuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am SchuldMinuten rung in das Zivil- verhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, recht Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Keine Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. keine Hausarbeit, 15 – Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, be20 Seiten schränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, vertragliches Schuldrecht, insbesondere: Abwikklung von Schuldverhältnissen, Beteiligungen Dritter am Schuldverhältnis, Forderungsabtretung, Leistungsstörungen, Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Verbraucherschutz sowie Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen 298 9C 6 SWS 9C 6 SWS 4C 0 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Grundkurs BGB III Grundkurs BGB II oder Einführung in das Zivilrecht Strafrecht I1 Keine Rechtsgutachterliches Arbeiten im Strafrecht keine Strafrecht II Strafrecht I Staatsrecht I1 Keine Staatsrecht II Staatsrecht I Sonderregeln zu Vertragsschuldverhältnissen (Fernabsatz/ AGB/ Finanzierungshilfen beim Kauf), Vertrag zugunsten Dritter/mit Schutzwirkung für Dritte, Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern, Recht und Rechtssubjekt einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Allgemeiner Teil des Strafrechts (mit Ausnahme der Lehren zu Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre), ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils (Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungsdelikte) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen zentrale Bereiche aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs (insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte, aber auch wichtige prüfungsrelevante Delikte gegen die Allgemeinheit), andererseits die in der Vorlesung "Strafrecht I" noch nicht behandelten Teile des Allgemeinen Teils (Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt, Erfolgsqualifikation, Beteiligungslehre) einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit, Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema 299 Keine Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Keine 2 Klausuren, ca. 8 C 105 Minuten 5 SWS Hausarbeit keine Hausarbeit, 15 – 4 C 20 Seiten 0 SWS Keine Klausur, ca. 105 8 C Minuten 5 SWS Keine Klausur, ca. 105 7C Minuten 4 SWS Keine Klausur, ca. 105 5 C Minuten 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsgutachterliches Arbeiten im öffentlichen Recht Keine Staatsrecht III Staatsrecht II der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grund-rechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Voraussetzungen und Strukturen der Staatlichkeit, keine Staatsform und Staatsfunktionen, Staatsorgane und Verfahren, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz, insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit ein-schließlich zugehöriger methodischer Grundlagen, Geschichte der Grundrechte, allgemeine Grundrechtslehren, Grundrechtsfunktionen sowie das Grundschema der Grundrechtsdogmatik und –prüfung, einzelne Grundrechte: Menschenwürde, einzelne Freiheitsrechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, die Mei-nungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie die Wirtschaftsfreiheit (Grund-recht der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie), Gleichheitsgrundrechte, Justizgewährleistungsrechte, verfassungsprozessrechtliche Durchsetzung der Grundrechte einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen Überblick über diese internationalrechtlichen und euroKeine parechtlichen Bezüge des Staatsrechts: die Auswärtige Gewalt, die Integrationsklauseln, die Einbeziehung Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft 300 Hausarbeit, 15 – 4 C 20 Seiten 0 SWS Klausur, ca. 105 4 C Minuten 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft (insbes. in die Vereinten Nationen, die Europäische Union und den Europarat) sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Zivilrecht Sachenrecht Grundkurs BGB II oder Einführung in das Zivilrecht Systematische Darstellung des Sachenrechts und seiner Keine Bezüge zu den übrigen Teilen des BGB. Ausgewählte Teile des Sachenrechtes: Prinzipien des Sachenrechtes; Schuldrecht und Sachenrecht; Besitz/Besitzrecht/Besitz(rechts)schutz; Allgemeine Vorschriften zu Rechten an Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen; Ansprüche aus dem Eigentum (auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz In den Grundzügen: Dienstbarkeiten; Hypothek; Grundschuld; Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten; Miteigentum Familien- und Grundkurs BGB Grundzüge des Familienrechts: Ehewirkungen, ZuKeine Erbrecht I oder Einfühgewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen, rung in das Zivil- Verwandtschaft und Abstammung, elterliche Sorge, all1. Teilmodul recht gemeine Vorschriften der Unterhaltspflichten unter VerGrundzüge des wandten, Betreuung; Vertiefung des Familien- und ErbFamilienrechts rechts, Grundzüge des Erbrechts; Vermittlung der neuesten Entwicklungen und Reformbestrebungen vor allem im 2. Teilmodul: Bereich des Familienrechts, exemplarisch Behandlung Familien- und der neueren höchst-richterlichen Recht-sprechung des Erbrecht BGH und des BVerfG zum Familien- und Erbrecht sowie (Vertiefung) Einfluss der Rechtsprechung des Euro-päischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auf das deutsche Familienrecht Einführung in Grundkurs BGB Behandlung folgender Rechtsgebiete anhand von Fällen: Keine das Verfahren I oder EinfühVerfahren vor dem Vormundschaftsgericht, Verfahren auf der freiwilligen rung in das Zivil- Erbscheinserteilung, isolierte ZPO- und fG-FamilienGerichtsbarkeit recht sachen, Scheidungsverbund und das famili- 301 Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft engericht-liche Verfahren Internationales Privatrecht Medizinrecht Grundkurs BGB II oder Einführung in das Zivilrecht Methoden und Interessen im IPR, Kollisionsnormen des IPR, die wichtigsten Anknüpfungspunkte, Fragen der Qualifikation, der Rück- und Weiterverweisung und der maßgebenden Rechtsordnung (Statut) sowie ausgewählte Fragen des Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts Grundkurs BGB Ausgehend von Grundfragen zur ärztlichen Tätigkeit und II oder Einfühzum klassischen Arzt-Patientenverhältnis Auseinanderrung in das Zivil- setzung mit aktuellen Themen: u. a. Organtransplanrecht / Strafrecht tation, Gendiagnostik/-therapie, Erprobung neuer ArzneiII mittel, künstliche Befruchtung; Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für medizinische Tätigkeit Arbeitsrecht Grundzüge des Grundkurs BGB Arbeitsrechts II oder Einführung in das Zivilrecht Koalitions-, Grundzüge des TarifvertragsArbeitsrechts und Arbeitskampfrecht Beteiligungsrechte des Betriebsrates Grundzüge des Arbeitsrechts Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 90 Minuten 7C 4 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS alle arbeitsrechtlichen Themenbereiche im AnwenKeine dungsbereich des Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit), insbesondere die Begriffsmerkmale der Koalition, den Inhalt der Koalitionsfreiheit, die rechtliche Struktur von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Inhalt und Parteien des Tarifvertrags, die Wirkung der Tarifnormen, die Bindung an den Tarifvertrag und die Geltung des Tarifvertrags, die Grundlagen des Arbeitskampfrechts, die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen sowie die Rechtsfolgen rechtmäßiger und rechtswidriger Arbeitskämpfe "Allgemeiner Teil" der Mitbestimmungsrechte (Stufen und Keine Ausübung der Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede, Wirksamkeit und Inhalt der Be- 302 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Organisation der Mitbestimmung Europarechtliche Aspekte des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts Sozialrecht Grundzüge des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts Handels- und Wirtschaftsrecht Handelsrecht Grundkurs BGB und Grundzüge II oder Einfühdes Wertrung in das Zivilpapierrechts recht Gesellschaftsrecht 1. Teilmodul: Grundzüge des Personenge- Handelsrecht und Grundzüge des Wertpapierrechts triebsvereinbarung), die Beteiligung in sozialen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt), die Beteiligung in personellen Angelegenheiten (unter besonderer Berücksichtigung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) sowie die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan) Rechtsverhältnisse in der Betriebsverfassung, der GelKeine tungsbereich des BetrVG, die Organe der Betriebsverfassung sowie die Rechtsstellung des Betriebsrats das primäre und das sekundäre Gemeinschaftsrecht auf Keine dem Gebiet der Sozialpolitik, des Sozialrechts und des Arbeitsrechts; die Vorlesung analysiert die einschlägigen arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und stellt beides in einen Zusammenhang mit dem autonomen deutschen Arbeitsrecht Überblick über die soziale Sicherung in Deutschland ein- Keine schließlich der Bezüge zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht Erläuterung des Kaufmannsbegriffes, besondere rechtliche Regelungen für seine Geschäfte, einschließlich Unternehmensübertragung, Firma (Name), Möglichkeiten der Stellvertretung, aus dem Wertpapierrecht: Begriff, Funktion, Arten (u.a. Wechsel, Scheck) Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäfte begründet werden; Schwerpunkt: Personengesellschaften: GbR/BGB-Gesellschaft [§§ 705 ff. BGB], OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft), Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts: 303 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft sellschaftsrechts 2.Teilmodul: Grundzüge des Kapitalgesellschafts- und Konzernrechts WettbewerbsHandelsrecht recht und Grundzüge des Wertpapierrechts Kapitalmarktund Börsenrecht GesellschaftsRecht Bank- und Wertpapierrecht Handelsrecht und Grundzüge des Wertpapierrechts rechtliche Rahmenbedingungen der GmbH und der Aktiengesellschaft von der Gründung über ihre interne Organisation bis hin zur Haftungsverfassung; aus dem Konzernrecht: Rechtsverhältnisse der verbundenen Unternehmen, die besondere Gefahrenpotentiale für Minderheitsgesellschafter sowie Gläubiger aufweisen und zahlreiche Rechtsprobleme aufwerfen, das internationale bzw. europäische Gesellschaftsrecht Regeln zum Schutz des lauteren Wettbewerbs einKeine schließlich prozessualer Fragen (insb. Abmahnung, einstweilige Verfügung) und internationaler Aspekte, das heißt des Internationalen Privatrechts sowie europäischer Einflüsse auf das deutsche Lauterkeitsrecht Der Rechtsrahmen für den Handel mit Wertpapieren so- Keine wie das Wertpapierübernahmerecht (Take-Over) als Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht; Wertpapierhandelsrecht (WpHG) als Grundlage des Kapitalmarktrechts, die Pflichten der Marktteilnehmer bei der Übernahme von anderen an der Börse notierten Unternehmen (Wertpapierübernahmegesetz [WpÜG]), das Börsenrecht als spezielles Kapitalmarktrecht, das WertpapierprospG und das VerkaufsprospG (Anlegerschutz), das Investmentrecht als rechtlicher Rahmen für Fonds und Kapitalanlagegesellschaften, das Internationale Kapitalmarktrecht: Kollisionsrecht sowie Europäisches Recht Bankenaufsicht; Bankenauskunft und Haftung, Konto Keine (Rechtsnatur, Eröffnung, Verfügungsbefugnis, Kontokorrent, Fehlbuchungen, Konsequenzen des Todes des Kontoinhabers, Sonderformen), Regeln des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Karte, elektron. Netzgeld, Akkreditiv), Kreditgeschäft (Unternehmenskredit, Verbraucherkredit, Factoring, Finanzierungsleasing) 304 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Versicherungs- Handelsrecht recht und Grundzüge des Wertpapierrechts Beteiligte und ihre Rechtsbeziehungen, Abschluss und Keine Wirksamkeit des Versicherungsvertrages, Inhalt und Inhaltskontrolle des Versicherungsvertrages, Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Besondere Regeln für bestimmte Versicherungsarten (Schadensversicherung, Lebens- Kranken- und Unfallversicherung), Versicherungsaufsichtsrecht, Europäische Vorschriften, Rechtsvergleich mit europ. Ländern Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Fragen des Vertragsrechts (z.B. Verträge mit InternetKeine Providern, Vertragsabschluß über Medien [TV-Shopping, E-Commerce]), des Haftungsrechts (Verantwortlichkeit für fremde Inhalte in TV/Rundfunk und elektronischen Plattformen; Sicherungspflichten gegenüber Hackern, Viren und Würmern), spezifischen wettbewerbsrechtlichen Fragen (Recht der Domain-Namen und DomainVergabe, Preisangaben im E-Commerce etc.), des Kartellrechts (Zulässigkeit von elektronischen Marktplätzen, Fusionen im Mediensektor), des Internationalen Privatrechts (Kriterien der Anknüpfung im Internationalen Vertrags- und Haftungsrecht, Internationales Urheberrecht etc. Grundkurs BGB Gegenstände der Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ sind Keine II oder Einfühinsbesondere: das Urheberrecht als für das Medien- und rung in das Zivil- Kommunikationsrecht zentrale Materie sowie das Marrecht kenrecht, Patentrecht, sonstige gewerbliche Schutzrechte im Überblick (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), internationale Aspekte des Schutzes von Immaterialgüterrechten: anwendbares Recht, Möglichkeiten grenzüberschreitenden Schutzes, europäische Immaterialgüterrechte, völkerrechtliche Übereinkommen Klausur, 120 Minuten 5C 3 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Medienrecht WirtschaftsGrundkurs BGB recht der Medi- II oder Einfühen rung in das Zivilrecht Immaterialgüterrecht 305 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Datenschutzrecht Staatsrecht II Rundfunkrecht Staatsrecht II einschließlich des Rechts der neuen Medien Telekommuni- Grundkurs BGB Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie eini- Keine ge bereichsspezifische Sonderregelungen. Im Einzelnen: Bundesdatenschutzgesetz (Anwendungs-bereich, wichtige Grundsätze, Rechte des Betroffenen, rechtskonforme Datenverarbeitung bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, Durchsetzung datenschutzrechtliche Vorschriften), Datenschutz im Marketing (Werbeschranken des BDSG, bereichsspezifische Werberegelungen und Werbung als Persönlichkeitsverletzung), Datenschutz im Bereich Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis, Datenschutzregelungen des TKG, öffentliche Sicherheit, Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Überwachungsmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzrechts), Datenschutz bei Telediensten (das Teledienstedatenschutzgesetz; Verwendung von Nutzerdaten, elektronische Einwilligung, Rechte des Betroffenen), Arbeitnehmerdatenschutz (Datenschutz am Arbeitsplatz, Personaldatenschutz, betriebliche Mitbestimmung bei Personaldaten), Schutz von Sozialdaten (Das Sozialgeheimnis, Erlaubnistatbestände für den Umgang mit Sozialdaten, Rechte der Betroffenen, Datenschutzkontrolle bei Sozialdaten Historische Entwicklung der Rundfunkordnung in Keine Deutschland, Rolle des Rundfunks im demokratischen und sozialen Bundesstaat des Grundgesetzes, Kommunikationsfreiheiten in Art. 5 GG und andere medienrelevanten Grundrechte, einfachgesetzliche Grundlagen für die Veranstaltung von privatem und öffentlichem Rundfunk (einschließlich der Rundfunkfinanzierung und Aufsicht), europarechtliche Bezüge der Rundfunkordnung in Deutschland Technische und ökonomische Grundlagen des Telekom- Keine 306 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft kationsrecht II oder Einführung in das Zivilrecht/ Staatsrecht II Strafrecht und Kriminologie StrafprozessStrafrecht II recht Strafverfahrensrecht (Vertiefung) Strafprozessrecht I Kriminologie I Strafrecht I Kriminologie II Strafrecht I munikationsrechts, Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland und in der EG (Ausgangslage, Verfassungsrecht, Entwicklung des Gemeinschaftsrechts), Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (SMP-Konzept, Struktur der Marktanalyse, Regulierungsverfügungen, Zugangsregulierung (Tatbestand, Adressaten, Verfahren), Entgeltregulierung (Regulierungsgrundsätze, Kompetenzen der Regulierungsbehörde, Regulierung der Vorleistungsentgelte, Regulierung der Endkundenentgelte), besondere Missbrauchsaufsicht, Rundfunkübertragung, Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten, Universaldienste, Regulierungsbehörde, Verfahren und Gerichtsverfahren Grundzüge des Strafprozessrechts; Schwerpunkte: rechtsstaatliche Prozessgrundsätze, die Rolle der Verfahrensbeteiligten - Gericht, Beschuldigter, Verteidiger, Zeugen, Staatsanwalt-, die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen in ihren Voraussetzungen und Problemen, das Beweisrecht Vertiefung des in der Vorlesung Strafprozessrecht gewonnenen Überblicks anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen zu zentralen Fragen des Strafverfahrensrechts Einführung in die wichtigsten Problemfelder der Kriminologie: Gegenstand und Aufgaben der Kriminologie, Aspekte des Verbrechensbegriffs, Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Kriminalprävention, Kriminalitätstheorien, empirisch-kriminologische Forschungsmethoden, Persönlichkeitsmerkmale und Sozialdaten registrierter Straftäter und Kriminalprognose Anwendung kriminologischer Erkenntnisse im Straf- und 307 Minuten 2 SWS Keine Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Keine Klausur, 120 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Strafvollzugsrecht Strafrecht II Jugendstrafrecht Strafrecht I Int. und ausländisches Strafrecht (Grundlagen) Strafprozessrecht u. Staatsrecht III Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Strafvollzug; Einzeldarstellung der strafrechtlichen Sanktionen einschl. der Maßregeln der Besserung und Sicherung, ihrer Bedeutung und Wirkung; Strafzumessung und Schuldfähigkeitsbegutachtung (forensische Psychiatrie), Opferschutz und spezielle Kriminalitätsbereiche Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs, Ziele und AufKeine gaben des Vollzugs, einzelne Rechte und Pflichten der Gefangenen, Rechtsschutzsystem, besondere Behandlungsformen, Anstaltsarten und Einrichtungen des Vollzugs Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund Keine jugendkriminologischer Erkenntnisse, insbesondere Alters- und Reifestufen, Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts, Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren, Vollstreckung/Vollzug jugendstrafrechtlicher Entscheidungen Einführung (Überblick u. Abgrenzung, Literatur etc.) Keine 1. Block: Strafanwendungsrecht: Einführung, Voraussetzungen deutscher Strafgewalt (§§ 3-9 StGB, § 1 VStGB), Fälle (Pinochet, BGH Völkermord Urteile) 2. Block: Völkerstrafrecht: Begriff, Grundlagen und Quellen, die Entwicklung von Versailles nach Den Haag: Nürnberger Prozesse (IMT-Satzung, KRG 10), Tokioter Kriegsverbrecherprozess (IMTFE-Satzung), Bemühungen innerhalb der UNO (Nürnberg Principles, Draft Codes und Statute der Völkerrechtskommission = International Law Commission, ILC), die UN-Ad-HocTribunale für das ehem. Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR): Rechtsgrundlagen, ausgewählte Rspr. (Fall Milosevic), der neue ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC): Einführung, Rechtsgrundlagen, aktueller Stand, Zuständigkeit, Verbrechen ("BT"), allg. Grund- 308 Minuten 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Int. und ausInt. und auslänländisches disches StrafStrafrecht (Ver- recht (Grundlatiefung) gen) Öffentliches Recht VerwaltungsStaatsrecht I recht I sätze ("AT"), Verfahrensrecht, Zusammenarbeit mit Staaten, Strafvollstreckung, Perspektiven: "Verpolizeilichung"?, die innerstaatliche Umsetzung am Beispiel Deutschlands (Ratifikationsgesetz, Änderung Art. 16 GG, Ausführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch) Vertiefte Behandlung ausgewählter Fragen aus dem Keine Strafanwendungsrecht, dem Völkerstrafrecht und dem europäischen Strafrecht Die Verwaltung und das Verwaltungsrecht: die VerwalKeine tung in der Staatsordnung, das Verwaltungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, die Gesetz-mäßigkeit der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes), Verwaltungsrechtsschutz (Überblick); Organisation und Struktur der Verwaltung: Einführung und Grundbegriffe, unmittelbare Staatsverwaltung, mittelbare Staatsverwaltung – Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Beliehene und Verwaltungshelfer, Verwaltung in Privatrechtsform, Aufsicht, Amts- und Vollzugshilfe; das Verwaltungshandeln: Ermessen und Ermessensfehler, unbestimmter Rechtsbegriff, das subjektiv-öffentliche Recht; Arten des Verwaltungs-handelns: der Verwaltungsakt, der verwaltungsrechtliche Vertrag, der Realakt, Verordnung-Satzung-Verwaltungs-vorschrift; das Verwaltungsverfahren: Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, besondere Verfah-rensgestaltungen; die Verwaltungsvollstreckung: Rechts-grundlagen, Erzwingung von Handlungen und Unterlas-sungen, Vollstreckung wegen Geldforderungen; Verwal-tungsprozessrecht: Verwaltungsrechtsweg, die verwal-tungsgerichtlichen Klagearten, Grundzüge des vorläu-figen Rechtsschutzes, Exkurs: Aufbau der Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung 309 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, ca. 105 7 C Minuten 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft einer verwaltungsgericht-lichen Klage; Staatshaftungsrecht: Haftung für rechtswi-driges Handeln, Entschädigung für rechtmäßiges Handeln Internationales öffentliches Recht Europarecht Staatsrecht II Recht der Europäischen Union und Recht der EuropäiKeine schen Gemeinschaft (vertieft): Institutionen der EG, 1. Teilmodul: Recht und Rechtsetzung in der EG (Rechtsquellen, Europarecht I Grundrechtsschutz, Kompetenzordnung), Umsetzung und Vollzug von EG-Recht, Verhältnis des Gemein2. Teilmodul: schaftsrechts zum nationalen Recht, RechtsschutzsysEuroparecht II tem der EG, Binnenmarktsrecht: Grundfreiheiten, Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, öffentliche Unternehmen und Daseinsvorsorge; Gemeinschafts-politiken: bislang vergemeinschaftete Politiken aus dem EG-Vertrag (insbesondere die Umweltpolitik [Art. 174 ff. EGV], die Agrarpolitik [Art. 32 ff. EGV], die Wirtschafts- und Währungspolitik der EG [Art.98 ff., 105 ff. EGV] sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [Art.61 ff. EGV]), darüber hinaus sind auch die bislang intergouvernemental ge-regelte Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Art.11 ff. EUV) und die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (Art.29ff.EUV); Vertiefung einzelner Aspekte der Vorlesung Europarecht I (bspw. Kompetenz-fragen oder Fragen der Gerichtsbarkeit [etwa Vorabent-scheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren], die hier ihre Relevanz entfalten Völkerrecht I Staatsrecht III Grundlagen: Geschichte und Grundlagen der VölkerKeine rechtsordnung, Rechtsquellen des Völkerrechts, die Subjekte des Völkerrechts, Grundlagen des zwischenstaatlichen Verkehrs; Überblick über die Völkerrechtsordnung: die Vereinten Nationen als Ordnungsstruktur, Friedenssicherung und das Recht bewaffneter Konflikte, der Menschenrechtsschutz, die Ordnung staatsfreier 310 Klausur, 120 Minuten 8C 5 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Völkerrecht II Völkerrecht I Internationaler Menschenrechtsschutz Staatsrecht III Europäisches und vergleichendes Verfassungs-recht Staatsrecht III Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht Staatsrecht II Räume und das Seerecht, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit; Vertiefung: die Souveränität der Staaten, Rechtssetzung, -durchsetzung und Streitschlichtung im Völkerrecht, das Individuum im Völkerrecht, Staatenkooperation Schwerpunkt: das Recht der internationalen OrganisaKeine tionen und dort das System der Vereinten Nationen, vertiefter Überblick über Einzelbereiche des Völkerrechts, insbesondere des Menschenrechtschutzes und des internationalen Wirtschafts- und Umweltrechts Einführung, globaler Menschenrechtsschutz, geoKeine regionaler Menschenrechtsschutz in Europa und in anderen Erdteilen, der Beitrag der Organisationen der Zivilgesellschaft zum internationalen Menschenrechts-schutz Schwerpunkt: europäisches Verfassungsrecht, ver- Keine standen als Recht des europäischen Staaten- und Verfassungsverbundes, Verzahnung von nationalem und europäischem Verfassungsrecht, Konzept, Entwicklung, Organe sowie Strukturprinzipien des Verfassungsverbundes, Verfassungsrechtsvergleichung Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung auf dem Keine Gebiet des Öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsver-gleichung, Untersuchung zentraler Institutionen des modernen Verfassungs- und Verwaltungsrechts aus der komparativen Perspektive, Schwerpunkt: Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im System der Gewalten-teilung, die Funktion der Grundrechte für die Entwicklung der pluralistischen Demokratie sowie die Weiterent-wicklung des Verwaltungsrechtsschutzes und der Kontrolle des Verwaltungshandelns im Lichte des modernen Rechtsstaatsverständnisses 311 Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 1 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Deutsches, europäisches und internationales öffentliches Wirtschaftsrecht Einführung in Keine Grundlagen der Rechtsordnung (einschließlich Rechtset- Keine das Umweltzung; Verwaltungsorganisation, Verwaltungs-verfahren; recht Rechtsschutz), Mediation, Prinzipien des Umweltrechts, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Gefahr-stoffrecht (Düngemittel-, Pflanzenschutz-, Futtermittel-, Tierarzneimittel-, Lebensmittelrecht), Tierschutzrecht, Gentechnikrecht, Umwelthaftungsrecht, Umweltstraf-recht, Raumordnungsund Landesplanungsrecht, Bau-recht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Gewässerschutzrecht, Einfüh-rung in die englische Terminologie des Umweltrechts Umweltrecht Staatsrecht II Umweltrecht AT (Prinzipien, Instrumente, Rechtsschutz), Keine Immissionsschutz- und Anlagenrecht (BImSchG) Kreis-laufwirtschafts (KrW-/AbfG) tzrecht, europarechtlichen Bezügen Besonderes VerwaltungsSpezielle Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Keine Wirtschaftsrecht I etwa: Energiewirtschaftsrecht, Gewerberecht, Handverwaltungswerks recht Personenbeförderungsrecht, Güterverkehrsrecht, sons- DeutStaatsrecht II sches/europäis ches Wirtschaftsverfassungs- und –verwaltungsrecht Wirtschaftsverfassung nach dem Grundgesetz (wirtKeine schaftsrelevante Grundrechte, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Globalsteuerung), V (Grundfreiheiten, EGWettbewerbsregeln, Währungsunion/Stabilitätspakt), Grundzüge des GATT/WTO-Pakts, Organisation/Instrumentarium der Wirtschaftsverwaltung, Staatliche Wettbewerbsteilnehmer (öffentliche Unternehmen), Staatliche Wirtschafts-förderung (Subventionsrecht), 312 Referat und schriftliche Arbeit, 15 – 20 Seiten 8C 4 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft staatliche Wirtschaftsüber-wachung (u.a. Regulierungsrecht), Vergaberecht, Außenwirtschaftsrecht Int. und europ. Grundkurs BGB Grundstrukturen und das institutionelle Fundament der Keine WirtschaftsII oder Einfühinternationalen Wirtschaftsrechtsordnung in ihrer Entwikrecht rung in das Zivil- klung, Funktionselemente - Rechtssetzung, Durchsetrecht zung, zwischenstaatliche Streitschlichtung, Rechtsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, materielle Prinzipien - Marktzugang,Nichtdiskriminierung und Wettbewerbsschutz, Einzelbereiche - Handel, Dienstleistungsliberalisierung, technische Handelshemmnisse, Schutz geistigen Eigentum, Antidumping, Subventionen, Entwicklungen und Perspektiven - die WTO als Teil der internationalen Ordnung, kontroverse Bezüge zum den Menschenrechten und Sozialstandards Cases and De- Int. und europ. Fälle und neuere Entwicklungen im internationalen Wirt- Keine velopments in Wirtschaftsrecht schaftsrecht; neben aktuellen Streitfällen aus der StreitInternational schlichtung der Welthandelsorganisation (WTO) werden Economic Law je nach Aktualtät - auch Entwicklungen in anderen Institutionen und insbesondere auch Schiedsfälle besprochen, die im Rahmen des internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSIT) der Weltbank behandelt werden Grundlagen des Rechts Deutsche Keine Schwerpunkte der Entwicklung des Rechts in DeutschKeine Rechtsgeland: vom Frühmittelalter, beginnend mit den Rechten schichte des Fränkischen Reichs (seit 500) bis zum Spätmittelalter, Veränderungen durch die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland an der Wende zur Neuzeit, Entwicklung des Rechts in der Neuzeit bis zur Gegenwart mit Schwerpunkten auf der Geschichte des Privat- und Strafrechts, Übungen zum Umgang mit historischen Rechtsquellen anhand exemplarischer Quellen Römische Keine Entwicklung des Rechts in der römischen Antike von sei- 313 Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 4C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsgeschichte (Entstehung und Fort-wirkung des erfolgreichsten Rechtssystems der Welt Deutsche Rechtsgeschichte (Vertiefung) Kolloquium zur Lektüre rechtshisto-rischer Texte (Digestenexe-gese) nen Anfängen in den Ackerbausiedlungen Latiums über seine reiche, von grundsätzlichen Kontroversen belebte rechtswissenschaftliche Entfaltung bis zur abschließenden Gesetzgebung des Kaisers Justinian, Wiederaufnahme (Rezeption) des römischen Rechts in Europa von Bologna, wo es seit dem Ende des 11. Jh. zu einer an einer Universität erforschten und gelehrten Wissenschaft wird, bis hin zur europäischen Moderne, in deren heutiger Phase das römische Recht in den grundlegenden Lehren der modernen Privatrechtsgesetzbücher und der sie anwendenden und fortentwickelnden forensischen und akademischen Jurisprudenz fortlebt Deutsche Rechtsgeschichte Römische Rechtsgeschichte (Entstehung und Fortwirkung des erfolgreichsten Rechtssytems der Welt) Privatrechtsge- Römische schichte der RechtsgeNeuzeit schichte (Entstehung und Fortwirkung des erfolgreichsten Rechtssytems der Welt) oder Deutsche Minuten 2 SWS Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Behandlung exemplarischer Quellen aus den Digesten, Keine Textinterpretationen (keine Übersetzungen), thematische Schwerpunkte: Bereiche, die auch für die Vergleich mit dem geltenden recht besonders fruchtbar sind (Rechtsgeschäftslehre, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht, Sachenrecht) Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS vertiefte Behandlung der Entwicklung des Europäischen Keine Privatrechts seit der Rezeption des römischen Rechts an der Wende zur Neuzeit; Schwerpunkte: Verwissenschaftlichung des Privatrechts als gesamteuropäische Erscheinung sowie die neuere deutsche Privatrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts (Historische Rechtsschule, Entstehungsgeschichte des BGB, Entwicklung des Privatrechts im 20. Jahrhundert) Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS vertiefte Behandlung ausgewählter Bereiche der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit 314 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Allgemeine Staatslehre Verfassungsgeschichte der Neuzeit Rechtsgeschichte Keine Keine Einführung in Keine die Rechts- und Sozialphilosophie Geschichte der Keine Erscheinungsformen des Staates in historischer und ver- Keine gleichender Sicht: Charakteristika des Staates, Typologie der Regierungssysteme, Legitimität, Grundelemente demokratischer Regierungssysteme wie Volkssouveränität und Repräsentation, die staatlichen (Parlament, Regierung, Gerichte etc.) und gesellschaftlichen (Parteien, Verbände. Medien etc.) Machtträger im politischen Prozess, die föderative und internationale Dimension des Staates die Entwicklung der Verfassung des Hl. Römischen Rei- Keine ches von 1495-1806 und die gleichzeitige Heraus-bildung des Territorialstaats bis zum Absolutismus, die Entwicklung vom Deutschen Reich bis zur Reichsverfas-sung 1871, die Grundzüge des Konstitutionalismus im 19. Jh., Weimarer Republik, „Drittes Reich“ sowie die Verfassungsentwicklung in Deutschland von 1945-89 Klausur, 120 Minuten Begriff der Rechtsphilosophie: Rechtsethik, RechtsKeine theorie, Juristischer Methodenlehre und Geschichte der Rechtsphilosophie; Rechtsethik als Frage nach der Gerechtigkeit des positiven Rechts; exemplarische Anwendungsfelder: die Gerechtigkeit staatlicher Strafe, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Gerechtigkeit der internationalen Ordnung, ziviler Ungehorsam und Widerstand, Regelungen der Bioethik, etwa der Embryonenforschung, des Schwangerschaftsabbruchs, der Euthanasie etc.; Rechtstheorie: Analyse der fundamentalen Strukturen des Rechts, bspw. seine System- und Institutionenbildung, seine Begriffsprägung, seine Sprachverwendung, seine Erkenntnisgewinnung, seine Normlogik und seine Handlungstheorie u. a. Behandlung folgender Autoren: Platon, Thomas von Keine Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Klausur, 120 4C 315 4C 2 SWS 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Rechtswissenschaft Rechtsphilosophie Theorie und Methoden des Rechts Keine Aquin, Aristoteles, Hobbes, Pufendorf, Locke, Rousseau, Kant, Hegel, Rawls grundsätzliche Fragen der Methodenlehre: Auslegung, Keine Analogie, Lückenfüllung und Rechtsfortbildung durch den Richter, rechtstheoretische Probleme: Fragen nach den Quellen des Rechts, der Geltung des Rechts, dem Unterschied des Rechts zu anderen gesellschaftlichen Phänomenen wie Moral und Politik sowie sozialen Phänomenen der Gesellschaft, der Analyse der Rechtsnorm und der rechtslogischen Schlussverfahren sowie dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit 316 Minuten 2 SWS Klausur, 120 Minuten 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH RELIGIONSWISSENSCHAFT Modulkatalog im Fach „Religionswissenschaft“ (RW) B.A. Fachwissenschaftliche Module (insgesamt 66 C) Pflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Einf. in das wiss. Arbeiten: Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, Recherchieren und Präsentieren 001 Historisches Basismodul* Religionsgeschichte (Orientierungsmodul) (WS) Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Keine (Immatrikulation) Historisches Proseminar: (mit Kurzreferat) Historische und inhaltliche Grundkenntnisse zur religiösen Tradition und Praxis von „Weltreligionen“ und exemplarischen Neuen Religiösen Bewegungen Art der Prüfungsleistung unbenot. Kurzreferat 11 C PS-Arbeit (ca. 15 S.) V Einf. in das Christentum: Grundkenntnisse zum Christentum: Kanon, Geschichte, Traditionen, Grundlehren und wichtige Personen Klausur ( 2h ) 317 Umfang (6 SWS) plus 2 C SQ Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft 002 Importmodul Keine Grundlagen Kulturanthropologie und Kulturtheorie (Immatrikulation) (WS + SS) 003 Systematisches Basismodul Religionswissenschaft Keine (Immatrikulation) V Einf. in die Kulturanthropologie Grundlagen, Geschichte, Forschungsgegenstände und Theorien der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie V Kulturtheorien Grundlagen der Kulturtheorie, Schlüsselbegriffe und zentrale kulturanalytische Konzepte, Verständnis für den Anwendungsbezug von Kulturtheorien auf gesellschaftliche Problemlagen Systematisches Pros.: (mit Kurzreferat) Disziplingeschichtliche und methodische Grundorientierung; zentrale fachliche Perspektiven in der RW Üb Terminologiekurs: (m. Kurzreferat) Klärung von Grundbegriffen der RW 5C (4 SWS) Klausur (60-90 min) Essay (ca. 10 S.) 7C (4 SWS) (SS) V (historisches Thema) WS Religionshistorische Kenntnisse bzgl. Azteken, Buddhismus, Neue Religionen, Europ. Religionsgeschichte o.ä. 004 Aufbaumodul Religionswissenschaft 1 Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) Religionswissen- Abschluss der Pflicht-module 001 – 004 6C Kenntnis zentraler kanonischer Texte: Entstehung, Kontext, Bedeutung (A: Hinduismus + Islam/ B: Buddhismus) oder V Systematisches Thema 20 min mdl. Modulabschlussprüfung SS Materiale Konkretisierung der vergleichendreligionswissenschaftlichen Perspektive (WS+SS) Aufbaumodul 005 Üb Lektüre Heiliger Schriften (A/B) WS Klausur (2 h) zur hist. Vorl. V (historisches Thema) WS Religionshistorische Kenntnisse bzgl. Azteken, Buddhismus, Neue Religionen, Europ. Religionsgeschichte o.ä. 318 (6 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft schaft 2 (WS [+ SS]) 7C Üb Lektüre Heiliger Schriften (A/B) WS Kenntnis zentraler kanonischer Texte: Entstehung, Kontext, Bedeutung (A: Hinduismus + Islam/ B: Buddhismus) oder andere Übung Rw -------------------------------------------------------- (6 SWS) 20 min mdl. V/S/Üb – 1 aus dem Lehrangebot Modulabschlusszu einem systematischen Thema der Religionsforschung exemp- prüfung larische Verbreiterung der religionswiss. Kenntnisse WS oder SS (oder 2h-Klausur ) Wahlmodule (2. Studienjahr: 3 Wahlmodule = 18 C // 3. Studienjahr: 2 Module = 12 C) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Empfohlenes WM 006 (vgl. 009) Grundlagen islamische Religion 1 Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) V Religion des Islams bzw. Geschichte und Kultur des Islams I (alternierend) Grundkenntnisse in islamischer Religion bzw. Religionsgeschichte V Islamisches Recht Grundkenntnisse zur Entwicklung des islamischen Rechts (WS + SS) Empfohlenes WM 007 Judentum Abschluss der Exemplarische Kenntnis der Quellen jüdischer Schriftauslegung sowie Module 001 + der Feste und Gebräuche verschiedener gegenwärtiger Strömun002 (1. Jahr) gen im Judentum. 319 Art der Prüfungsleistung Klausur (60 min) Umfang 6C (4 SWS) Klausur (60 min) 6C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft (WS + SS) Sem Jüdische Schriftauslegung WS Essay (ca. 7 S.) (4 SWS) Sem Jüdische Feste & Gebräuche SS Klausur (60 min) Empfohlenes WM 008 Grundkonzeptionen indischer Religionen Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) (WS oder SS) WM 009 Religionen des Alten Orients (alle 4 Sem.) S Mesopotamische Götter und Götterkulte Essay Erwerb eines Überblicks über die Götterwelt Mesopotamiens in (10 S.) Bild und Schrift. Exemplarische Einblicke in das Kultgebaren einiAbschluss der ger Städte und Länder und in Privatkulte. Informationen über die Module 001 + und politisch-religiösen Funktionen der Götter und das Weltbild einiger 002 (1. Jahr) Völker des Alten Orients Klausur (60 min) WM 010 Grundlagen islamische Religion 2 (WS / SS) V Grundkonzeptionen indischer Religionen –oder – Indische Religionen Profunder Überblick über Grundkonzeptionen indischer Religionen oder über diese Religionen selbst Klausur (60 min) Pros Gottesvorstellungen – oder – Jenseitsvorstellungen indischer Religionen Erwerb von Detailkenntnissen zu den Gottesvorstellungen oder den Seelen- und Jenseitsvorstellungen Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) V Geschichte und Kultur des Islams I oder Die Religion des Islams Klausur (alternierend; vgl. 005) (60 min) Grundkenntnisse in islamischer Religion bzw. Religionsgeschichte V Geschichte und Kultur des Islams II Grundkenntnisse der islamischen Geschichte von 1500 bis zur Gegenwart 320 6C (4 SWS) 6C (4 SWS) 6C (4 SWS) Klausur (60 min) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft WM 011 Abschluss der Einf. in die iranischen Module 001 + Religionen 002 (1. Jahr) (alle 4 Sem.) S Einführung in die Religionen der iranischen Völker Überblickskenntnisse zu wichtigsten Aspekten der iranischen Religionsgeschichte (Zoroastrismus, Schi’a, Yezidismus usw.) Referat 6C (4 SWS) Referat V Einführung in das NT (WS) WM 012 Einführung in die Bibel (NT+AT) S Einführung in die Iranische Geschichte Erwerb von Überblickskenntnissen zur Geschichte der iranischen Völker Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) V Einführung in das AT (SS) Aufbau und Inhalt der Bibel (NT und AT); Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen; Nachweis der Kenntnisse in einer Modulabschlussklausur Klausur (2h) 6C (6 SWS (WS + SS) WM 013 V Kirchengeschichte im Überblick I (WS) Kirchengeschichte im Überblick V Kirchengeschichte im Überblick II (SS) Grund- und Überblickskenntnisse zur Kirchengeschichte: Personen, theologische Themen, Texte, Epochen und Perspektiven (plus je eine Klausur) Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) (WS + SS) WM 014 Christliche Kulturen des Orients (WS) Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) S Die christlichen Kulturen des Orients Kenntnisse zur Geschichte der christlich-orientalischen Kulturen, der jeweiligen Literaturgeschichte der christlich-orientalischen Sprachen und der diese Kulturen prägenden Kirchen. Aneignung fachwissenschaftlicher Begrifflichkeiten (Referat) Üb Exkursion (mit thematischen Anteilen) Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel. Ausbildung der Fähigkeit, konfessionelle und kulturelle grenzen zu erfassen 321 Klausur (1h) 6C Klausur (1h) (4 SWS) Referat 6C (4 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft WM 015 Orthodoxe Kirchen Abschluss der Module 001 + 002 (1. Jahr) (SS) S Die orthodoxen Kirchen Überblickskenntnisse zur Konfessionskunde und Symbolik der orthodoxen Kirchen. Erfassen besonderer Erscheinungsformen ostModulabschlusskirchlicher Spiritualität (Ikonen, Herzensgebet) und ostkirchlichen klausur Denkens (Religionsphilosophie, Dogmatik, Terminologie). (60 min) Üb Exkursion (mit thematischen Anteilen) Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel. Ausbiloder dung der Fähigkeit, ekklesiale Vollzüge in ihrem Sitz im Leben und ihrer historischen Genese zu erfassen. ausgearb Referat Verbreiterung der rw. Kenntnisse im Rahmen besonderer Lehrangebote (z.B. aktuelle Lehraufträge oder Importe: Einführung in die altägyptische Religion, hellenistische oder altorientalische Religionsgeschichte, religionsethnologische Konkretionen, Religionssoziologie u.ä.) WM 016 Aktuelle religionswiss. Themen (WS / SS) Abschluss der Pflicht-module 001 – 004 Beinhaltet eine oder zwei Lehrveranstaltungen gemäß Konkretisierungen im Jahresplan ( Aushang) V/Üb/Sem – 1 – [ V/Üb/Sem – 2 – ] oder zus. schr. Hausarbeit (20 S.) zu 1 (4 SWS Je eine mdl. Prüfung, Klausur oder Kurz- 6 C referat/Essay (bei 2 LV) (2 oder 4 SWS) – oder – 1 Nachweis wie oben plus eine Hausarbeit (wenn nur eine LV) 322 6C Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Religionswissenschaft Zusatzmodule für Religionswissenschaft im Profil„fachwissenschaftlliche Vertiefung“ 18 C Modultitel Zugangsvoraussetzungen WM017 Art der Prüfungsleistung In der Regel zwei Semester lang Klassische religionserschließende Philo- Zulassung ins logie 2. Studienjahr oder Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Klassisches Sanskrit, Pali, Nahuatl, Arabisch, Latein (Kl. Latinum), Hebräisch, Griechisch, Arabisch, o.ä. Wird in den jew. Kursangeboten geregelt Umfang 12 C obligatorisch (mind. 4 SWS) siehe obige Liste der WPM 2 weitere WPM 018 Vertiefungsmodul Religionswissenschaft Sem (hist. oder syst.) Thema Abschluss der (ggf. auch Übung) Pflicht-module Vertiefung der Kompetenzen und Kenntnisse im Rahmen eines schriftliche Haus001 – 004 rw Seminars oder einer Übeung. Selbständige Exploration einer arbeit rw. Fragestellung in einer umfangreicheren wiss. Hausarbeit (ca. (ca. 25 S.) 25 S.) 323 6C (2 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH ROMANISCHE PHILOLOGIE ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Kerncurriculum (66 C) Optionalbereich (18 C) für sprachpraktische Lehrveranstaltungen der Sprache 2 Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden. Das Fach Romanistik kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert werden. Das Fach Romanistik kann nicht mit den lehramtbezogenen Fächern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch kombiniert werden. Bei Wahl des Studiengangs Romanistik können die gewählten Sprachen (Sprache 1 und 2) nicht als einzelnes nichtlehramtbezogenes Studienfach gewählt werden. WAHLPFLICHTMODULE: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul B1a Einführung Sprache 1 Französisch Orientierungsmodul Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft keine Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und An- 324 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.), Prüfungsgespräch (ca. 10 Min.) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Landeswissenschaft Modul B1b Einführung Sprache 1 Spanisch Orientierungsmodul Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft wendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der französischen Literatur. keine keine Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS keine Teilmodul 1: Klausur 9C Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der spanischsprachigen Literatur. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Landeswissenschaft Modul B1c Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Frankreichs und/oder eines französischsprachigen Landes oder einer französischsprachigen Region. Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft. keine Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Spaniens bzw. Hispanoamerikas Teilmodul 1 Einführung in die 325 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Einführung Sprache 1 Italienisch Orientierungsmodul Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft. Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der italienischen Literatur. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Landeswissenschaft Modul B1d Einführung Sprache 1 Portugiesisch Orientierungsmodul Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die keine Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Italiens und/oder einer italienischsprachigen Region Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft. keine Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und An- 326 (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Klausur (120 Min.), mündliche Prüfung (30 Min.) 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Hausarbeit (12 Seiten) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Landeswissenschaft Modul B2a Einführung Sprache 2 Französisch Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft wendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der portugiesischen Literatur. keine keine Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.), Prüfungsgespräch (ca. 10 Min.) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS keine Teilmodul 1: Klausur 9C Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der französischen Literatur. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Landeswissenschaft Modul B2b Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Portugals bzw. Brasiliens Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft. keine Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Frankreichs und/oder eines französischsprachigen Landes oder einer französischsprachigen Region. Teilmodul 1 Einführung in die 327 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Einführung Sprache 2 Spanisch Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft. Einführung in die Landeswissenschaft Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Landeswissenschaft 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Klausur (120 Min.), mündliche Prüfung (30 Min.) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der spanischsprachigen Literatur. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Modul B2c Einführung Sprache 3 Italienisch Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Kurzreferat (ca. 10 Min.) keine Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Spaniens bzw. Hispanoamerikas Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft. keine Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter 328 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Anleitung an geeigneten Texten der italienischen Literatur. Modul B2d Einführung Sprache 2 Portugiesisch Teilmodul 1: Einführung in die Sprachwissenschaft keine keine Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) Teilmodul 3. Hausarbeit (12 Seiten) 9C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Teilmodul 3: 3C 2 SWS keine Teilmodul 1: Klausur (90 Min.) Teilmodul 2: Prüfungs- 6C 4 SWS Teilmodul 1: Teilmodul 2 Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die literaturwissenschaftlichen Grundlagen und Arbeitsweisen des Faches (Gegenstand, Erkenntnisziel, Methoden, Terminologie, Hilfsmittel) und Anwendung des Vermittelten unter Anleitung an geeigneten Texten der portugiesischen Literatur. Teilmodul 2: Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Landeswissenschaft Modul A1a Aufbaumodul Sprachpraxis Sprache Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Italiens und/oder einer italienischsprachigen Region Teilmodul 1 Einführung in die Sprachwissenschaft Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft. keine Teilmodul 3 Einführung in die Landeswissenschaft Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Portugals bzw. Brasiliens Teilmodul 1 und 2: Ziel dieses Moduls ist es, auf der Grundlage des Europäischen Refe- 329 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie 1 Französisch Teilmodul 1: Traduction Teilmodul 2: Langue et civilisation Modul A1b Aufbaumodul Sprachpraxis Sprache 1 Spanisch Teilmodul 1: Español V Teilmodul 2: Español VI renzrahmens (Niveau C1 im Bereich des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen) die vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) – möglichst in Verbindung mit einem landeskundlichen Thema – zu üben und zu einer selbstständigen Sprachverwendung zu gelangen; weiterhin soll dieses Modul Grundlagen der Sprachmittlung vertiefen und eine Sprachbewusstheit bei den Studierenden entwickeln. keine Teilmodul Español V Übung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Weiterentwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau C1 im Bereich des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen) können die Studierenden ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen, die Sprache im gesellschaftlichen, beruflichen und ausbildungsbezogenen Leben wirksam und flexibel gebrauchen, sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten schriftlich äußern und dabei verschiedene keine 330 gespräch (10 Min.) 2C 2 SWS Teilmodul 2: 4C 2 SWS Teilmodul 1: schriftliche Prüfung (75 Min.), mündliche Prüfung (20 Min.) Teilmodul 2: Klausur (90 Min.) 6C 6 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Mittel zur Textverknüpfung angemessen anwenden. Teilmodul Español VI Dieses Teilmodul widmet sich der Übersetzung vom Deutschen ins Spanische. Die Studierenden sollen die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedene Aspekte der deutschen und spanischen Grammatik vergleichend analysieren. Modul A1c Aufbaumodul Sprachpraxis Sprache 1 Italienisch keine Modul A1d Aufbaumodul Sprachpraxis Sprache keine In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf dem mündlichen und schriftlichen Ausdruck: unter der Leitung und Moderation der Lehrenden simulieren die Studierenden Diskussionsrunden bzw. Talk Shows und debattieren über aktuelle italienische oder internationale politische und gesellschaftliche Ereignisse, fertigen dazu kurze Aufsätze an, erarbeiten „tavole lessicali specifiche“ mit dem im Unterricht verwendeten Fachvokabular. Die Studierenden wählen nach Rücksprache mit der Modulverantwortlichen aus dem Lehrangebot der philosophischen Fakultät eine beliebige LV mit italianistischem Schwerpunkt. In der mündlichen Prüfung sollen u.a. die Themen dieser LV ausführlich vorgestellt werden. Teilmodul Conversação (Konversation) Einübung der vier Fertigkeiten (Hö- keine Modulprüfung: Klausur (120 Min.), mündliche Prüfung (15 Min.), Kurzreferat (15 Min.) 6C 4 SWS keine Teilmodul 1: Referat (15 Min.) Teilmodul 2: Klausur 6C 4 SWS Teilmodul 1: 331 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie 1 Portugiesisch Teilmodul 1: Conversação (Konversation) Teilmodul 2: Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik) Modul A2a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 1 Französisch Modul A2a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 1 Spanisch ren, Lesen, Sprechen und Schreiben) unter Bezug auf Niveau C1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis und Niveau B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf der Beherrschung freier Diskussionsbeiträge zu Themen zu Portugal und zu den anderen portugiesischsprachigen Ländern. Sprachliche Sicherheit (schriftlich und mündlich) im Umgang mit landeskundlichen und fachspezifischen Themen. erfolgreicher Abschluss des Moduls B1a erfolgreicher Abschluss des Moduls B1b Teilmodul Tradução e Gramática (Übersetzung und Grammatik) Dieses Teilmodul widmet sich der Übung von Techniken der Übersetzung. Die Studierenden sollen die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedene Aspekte der deutschen und portugiesischen Grammatik vergleichend analysieren. Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft. Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft (90 Min.) : 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS 332 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Modul A2a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 1 Italienisch Modul A2a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 1 Portugiesisch Modul A3a Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 2 Französisch Modul A3b Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 2 Spanisch Modul A3c Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 2 Italienisch Modul A3d Aufbaumodul Sprachwissenschaft Sprache 2 Portugiesisch Modul A4a Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Französisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1c Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls B2a Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der französischen Sprachwissenschaft. keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls B2b Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der italienischen Sprachwissenschaft Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS keine Modulprüfung: Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der französischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in prakti- keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls B1d erfolgreicher Abschluss des Moduls B2c erfolgreicher Abschluss des Moduls B2d erfolgreicher Abschluss des Moduls B1a 333 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie scher und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. Modul A4b Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Spanisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1b Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der spanischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A4c Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Italienisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1c Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A4d Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 1 Portugiesisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1d Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompe- keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS 334 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie tenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. Modul A5a Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Französisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2a Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der französischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A5b Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Spanisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2b Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der spanischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A5c Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Italienisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2c Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der italienischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in prakti- keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS 335 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie scher und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. Modul A5d Aufbaumodul Literaturwissenschaft Sprache 2 Portugiesisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2d Vertiefung und Verbreiterung der kontextuellen Kenntnis der portugiesischen Literaturgeschichte durch das angeleitete literaturwissenschaftliche Aufarbeiten einer Epoche oder eines Werkes mit dem Ziel, durch Erarbeitung des Forschungsstandes und Auseinandersetzung damit eine höhere fachliche Kompetenz in praktischer und theoretischer Hinsicht zu entwickeln. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A6a Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 1 Französisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1a Vertiefung der historischen Kenntnisse zu Frankreich und französischsprachigen Ländern und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A6b Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 1 Spanisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1b Vertiefung der historischen Kenntnisse spanischsprachiger Länder und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A6c Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 1 Italienisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1c Vertiefung der historischen Kenntnisse Italiens und italienischsprachiger Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS 336 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. Modul A6d Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 1 Portugiesisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B1d Vertiefung der historischen Kenntnisse portugiesischsprachiger Länder und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A7a Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 2 Französisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2a Vertiefung der historischen Kenntnisse zu Frankreich und französischsprachigen Ländern und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A7b Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 2 Spanisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2b Vertiefung der historischen Kenntnisse spanischsprachiger Länder und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS Modul A7c Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 2 Italienisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2c Vertiefung der historischen Kenntnisse Italiens und italienischsprachiger Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichts- keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS 337 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Romanische Philologie wissenschaftlicher Kenntnisse. Modul A7d Aufbaumodul Landeswissenschaft Sprache 2 Portugiesisch erfolgreicher Abschluss des Moduls B2d Vertiefung der historischen Kenntnisse portugiesischsprachiger Länder und Regionen anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit, historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. keine Modulprüfung: : Referat (ca. 30 Min.), Hausarbeit (20 Seiten) 7C 2-4 SWS VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, A1, A2, A4 und A6 (45 C) müssen abgeschlossen sein. 338 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH RUSSISCH 1. KERNCURRICULUM (66 C + 3 C AUS FACHDIDAKTIK BZW. NICHTSCHULISCHER VERMITTLUNGSKOMPETENZ): Pflichtmodule (63 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1 ORIENTIERUNGSMODUL „Basismodul Slavische Philologie“ (Teilmodul 1: Einführungsvorlesung Teilmodul 2: Arbeitstechniken) Modul 2 ORIENTIERUNGSMODUL Aufbaumodul 1 "Slavistische Sprachwissenschaft" Keine Grundinformationen über den slavischsprachigen Kulturraum, wissenschaftliche Arbeitstechniken für Slavisten Protokollieren. Keine Einführung in die grundlegenden Fragestellungen und Methoden der slavistischen Sprachwissenschaft Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1&2: je 1 Klausur zu je 90 Min. 6C 3 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 1 SWS Keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS 339 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch Modul 4 Aufbaumodul 1 "Russistische Literaturwissenschaft“ Modul 1 Modul 6 „Aufbaumodul 2 Slavistische sprachwissenschaftliche Mediävistik“ Modul 7 Aufbaumodul 3 "Literatur- und Geschichtswissenschaft" (Teilmodul 1a: „Osteuropäische Geschichte A“ oder Teilmodul 1b: „Osteuropäische Geschichte B“; Teilmodul 2a: „Literaturgeschichte A“ oder Teilmodul 2b: „Literaturgeschichte B“ Modul 2 Modul 4 Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Grundkenntnisse zur Geschichte der slavischen Sprachen unter besonderer Berücksichtigung der ältesten Sprachstufen / des Altkirchenslavischen Befähigung zur Verknüpfung literaturwissenschaftlicher und historischer Fragestellungen mit Bezug auf Russland Keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS Keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS Keine Teilmodul 1a: Hausarbeit ca. 12 Seiten Teilmodul 1b: mdl. Prüfung 15 min. Teilmodul 2a: mdl. Prüfung 15 min. Teilmodul 2b: Hausarbeit ca. 12 Seiten 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS 340 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch Modul 9 Vertiefungsmodul „Slavistische synchrone oder diachrone Sprachwissenschaft“ Teilmodul 1: Begleitveranstaltg. Vertiefung Sprachwissenschaft Teilmodul 2: Vertiefungsseminar Sprachwissenschaft Modul 10 Vertiefungsmodul „Epoche, Gattung, Schlüsselautor (Russisch)“ (Teilmodul 1: Literaturgeschichtsvorlesung, Teilmodul 2: Vertiefung Literaturanalyse Russisch) Modul 14 Basismodul Sprachpraxis Russisch* Modul 6 Vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der synchronen oder diachronen Sprachwissenschaft Keine Teilmodul 1: mdl. Prüfung 10 min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit von ca. 20 Seiten 9C 4 SWS Teilmodul 1: 3 C 2 SWS Teilmodul 2: 6 C 2 SWS Modul 4 Vertiefte Kenntnisse ausgew. Epochen, Gattungen oder klassischer Autoren der russischen Literatur in Verbindung mit Textanalysen zu einem oder mehreren ihrer wichtigen Autoren Keine Teilmodul 1: mdl. Prüfung 10 min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit von ca. 20 Seiten 9C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS keine Ziel ist der intensive curriculare Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Keine Klausur zu 90 Min. 9C 20 SWS 341 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch Modul 15 Aufbaumodul Sprachpraxis Russisch* Modul 14 oder Einstufung Ziel ist der intensive curriculare Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Keine Klausur zu 90 Min. 6C 16 SWS 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BA-ARBEIT: Für die Zulassung zur BA-Arbeit im Studienfach Slavische Philologie müssen 54 Credits erworben worden sein. 3. LEHRAMTBEZOGENES PROFIL: Wahlpflichtmodul (6 C): Modul 30 Fachdidaktik Russisch und nichtschulische Vermittlungskompetenz Teilmodul 1: Schulische Vermittlung, Teilmodul 2: Nichtschulische Vermittlung Modul 14 Kenntnisse der grundlegenden Methoden der Fachdidaktik des Russischen Keine 342 Teilmodul 1: Hausarbeit ca. 12 S. Teilmodul 2: Praktikumsbericht ca. 20 S. 6C 2 SWS u. 2 Wochen Praktikum Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 Wochen Praktikum Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Russisch 4. PROFIL „STUDIUM GENERALE“: Wahlpflichtmodul (3 C): Modul 31 Nichtschulische Vermittlungskompetenz Modul 14 Fertigkeiten und Kenntnisse, die Keine Kulturen Ost- und Ostmitteleuropas in außeruniversitäre Bereiche zu vermitteln und als Multiplikator für Kenntnisse über diesen Kulturraum zu wirken Modul 16 Vertiefungsmodul Sprachpraxis Russisch Modul 15 oder Einstufung Modul 28 Basismodul korrektive Sprachpraxis Modul 16 oder Einstufung Modul 29 Aufbaumodul korrektive Sprachpraxis Modul 28 Ziel ist der intensive curriculare Keine Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Ziel ist die Korrektur aktiver und Keine passiver Sprachkenntnisse des Russischen sowie des Deutschen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Ziel ist die Korrektur aktiver und Keine passiver Sprachkenntnisse des Russischen sowie des Deutschen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Wahlmodule: 343 Klausur zu 90 Min. 9C 8 SWS Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS Klausur zu 90 Min. 9C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SKANDINAVISTIK 1. KERNCURRICULUM Pflichtmodule: Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modul 1.1 Orientierungsmodul Basismodul "Einführung in die Skandinavistik I" (a) Altskandinavistisches PS I „Einführung in das Altnordische“ b) Altskandinavistische Vorlesung) Modul 1.2 Basismodul "Einführung in die Skandinavistik II" (a) Übung zur Kultur- und Literaturgeschichte Skandinaviens b) Neuskandinavistisches PS I: „Einführung in die Textanalyse“ c) Neuskandinavistische Vorlesung) Modul 2.1 Aufbaumodul „Ältere Skandinavistik I“ (a) keine Grundkenntnisse des Altnordischen (Wortschatz, Grammatik, Syntax mit dem Ziel der Übersetzung leichter Prosatexte). Einblick in die altskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder Epochen. Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 120 Min. 6C 5 SWS a) 3 SWS b) 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Basismoduls "Einführung in die Skandinavistik I" Überblick über historische Phasen der skandinavischen Kultur- und Literaturgeschichte. Textanalytische Grundfertigkeiten anhand von Beispielen aus den neueren skandinavischen Literaturen. Einblick in die neuskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder Epochen. keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 120 Min. 8C 6 SWS a) 2 SWS b) 2 SWS c) 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Basismoduls Grundkenntnisse über historische und systematische Perspektiven der altnordischen Literatur anhand des keine Modulprüfung: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 6C 4 SWS a) 2 SWS 344 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Altskandinavistisches Proseminar II: Einführung in eine der Hauptgattungen der altnordischen Literatur b) Altskandinavistische Vorlesung) „Einführung in die Skandinavistik I“ Modul 3.1 Aufbaumodul „Neuere Skandinavistik I“ (a) Neuskandinavistisches Proseminar II: Historische und systematische Perspektiven b) Neuskandinavistische Vorlesung) erfolgreicher Abschluss: Basismodul „Einführung in die Skandinavistik II“ Basismodul „Dänisch“/„Norwegi sch“/„Schwedisc h“ Modul 5 Freie Studien (Zusammenstellen u. Lektüre einer Literaturliste in Absprache mit der/dem Lehrenden) erfolgreicher Abschluss: Basismodul „Einführung in die Skandinavistik II“ Basismodul „Dänisch“/„Norwegi sch“/„Schwedisc h“ intensiven Studiums einer Hauptgattung. Vertiefung der altnordischen Sprachkenntnisse. Erweiterte Kenntnisse über altskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder Epochen. Grundlegende Fertigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens (Techniken, Argumentation, Darstellungsweise). Grundkenntnisse über historische und systematische Perspektiven der neueren Literaturen anhand des intensiven Studiums einer Epoche, Gattung oder einer anderen Textgruppe. Erweiterte Kenntnisse über neuskandinavische Kultur- und Literaturgeschichte anhand ausgewählter Gattungen oder Epochen. Erweiterte Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten. Kenntnis kanonisierter Texte und ausgewählter Forschungsperspektiven in einer für den Gegenstandsbereich der Skandinavistik repräsentativen Auswahl, in Ergänzung zu den in den übrigen Modulen erarbeiteten Gegenständen. Eigenständige, durch Beratung begleitete Strukturierung von Themen 10-15 Seiten b)2 SWS keine Modulprüfung: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 10-15 Seiten 6C 4 SWS a) 2 SWS b) 2 SWS keine Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung zu 30 Min., davon 10 Min. in der Wahlsprache 7C 0 SWS Wahlmodule: Modul 2.2 o. 3.2 345 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 2.2 Vertiefungsmodul A „Ältere Skandinavistik II“ (Teilmodul 1: Forschung Altskandinavistisches Hauptseminar Teilmodul 2: Vertiefung Altskandinavistische Vorlesung oder begleitende Übung zum Hauptseminar) Modul 3.2 Vertiefungsmodul A „Neuere Skandinavistik II“ (Teilmodul 1: Forschung Neuskandinavistisches Hauptseminar Teilmodul 2: Vertiefung Neuskandinavistische Vorlesung oder begleitende Übung zum Hauptseminar) erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls „Ältere Skandinavistik I“ Vertiefte Kenntnisse über altskandinavische Literatur und Kultur durch das intensive Studium historischer Phasen, Gattungen oder anderer Textgruppen. Forschungsorientierte Fokussierung auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens. erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls „Neuere Skandinavistik I“ Aufbaumodul „Dänisch“/„Norwegi sch“/„Schwedisc h Vertiefte Kenntnisse über neuskandinavische Literatur und Kultur durch das intensive Studium historischer Phasen, Gattungen oder anderer Textgruppen. Forschungsorientierte Fokussierung auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodulprüfung 1: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 20-25 Seiten Teilmodulprüfung 2: unbenotete Klausur zu 30 min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS keine Teilmodulprüfung 1: benotete schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 20-25 Seiten Teilmodulprüfung 2: unbenotete Klausur zu 30 min. 8C 4 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS Wahlpflichtmodule: Modul 4.1 a oder 4.1 b oder 4.1 c Modul 4.2 a oder 4.2 b oder 4.2 c 346 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Modul 4.3 a oder 4.3 b oder 4.3 c Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 4.1 a Orientierungsmodul Basismodul „Dänisch“ (a) Intensivsprachkurs „Dänisch I“ b) Sprachkurs „Dänisch II“ keine Modul 4.1 b Orientierungsmodul Basismodul „Norwegisch“ (a) Intensivsprachkurs „Norwegisch I“ b) Sprachkurs „Norwegisch II“ keine Modul 4.1 c Orientierungsmodul Basismodul „Schwedisch“ (a) Intensivsprachkurs „Schwedisch I“ b) Sprachkurs „Schwedisch II“ keine Modul 4.2 a Aufbaumodul "Dänisch" (a) Sprachkurs erfolgreicher Abschluss des Basismoduls Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Dänischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Norwegischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Schwedischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Dänischen. Rezeption einfacher literarischer und Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche 9C 8 SWS a) 4 SWS 347 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik "Dänisch III" b) Sprachkurs "Dänisch IV" „Dänisch" Modul 4.2 b Aufbaumodul "Norwegisch" (a) Sprachkurs "Norwegisch III" b) Sprachkurs "Norwegisch IV" erfolgreicher Abschluss des Basismoduls „Norwegisch" Modul 4.2 c Aufbaumodul "Schwedisch" (a) Sprachkurs "Schwedisch III" b) Sprachkurs "Schwedisch IV" erfolgreicher Abschluss des Basismoduls „Schwedisch" Modul 4.3 a Vertiefungsmodul "Dänische Sprache/ Literatur/Kultur" (Teilmodul 1: Dänische Sprache: Oberkurs „Dänisch“ Teilmodul 2 A: Dänische Literatur: Dänischer Literaturkurs o. Teilmodul 2 B: Dänische Kultur: Dänischer Landeskundekurs) Modul 4.3 b erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls "Dänisch" erfolgreicher pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Norwegischen. Rezeption einfacher literarischer und pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Schwedischen. Rezeption einfacher literarischer und pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Vertiefte mündliche und schriftliche Sprachkompetenz im Dänischen mit dem Ziel der fließenden, korrekten und situationsadäquaten Sprachverwendung. Vertiefte Kenntnisse über die dänische Literatur anhand eines ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung der kulturellen und landeskundlichen Kenntnisse anhand eines ausgewählten Themas. Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher Form im Dänischen adäquat zu präsentieren. Vertiefte mündliche und schriftliche Prüfung zu 10 Min. b) 4 SWS keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 8 SWS a) 4 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 8 SWS a) 4 SWS b) 4 SWS keine Teilmodulprüfung 1: benotete Klausur zu 90 Min. Teilmodulprüfung 2 A u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit schriftlicher Ausarbeitung 7C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2 A u. 2 B 4C 2 SWS keine Teilmodulprüfung 1: 7C 348 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Vertiefungsmodul "Norwegische Sprache/ Literatur/Kultur" (Teilmodul 1: Norwegische Sprache: Oberkurs „Norwegisch“ Teilmodul 2 A: Norwegische Literatur: Norwegischer Literaturkurs o. Teilmodul 2 B: Norwegische Kultur: Norwegischer Landeskundekurs) Modul 4.3 c Vertiefungsmodul "Schwedische Sprache/ Literatur/Kultur" (Teilmodul 1: Schwedische Sprache: Oberkurs „Schwedisch“ Teilmodul 2 A: Schwedische Literatur: Schwedischer Literaturkurs o. Teilmodul 2 B: Schwedische Kultur: Schwedischer Landeskundekurs) Abschluss des Aufbaumoduls "Norwegisch" Sprachkompetenz im Norwegischen mit dem Ziel der fließenden, korrekten und situationsadäquaten Sprachverwendung. Vertiefte Kenntnisse über die norwegische Literatur anhand eines ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung der kulturellen und landeskundlichen Kenntnisse anhand eines ausgewählten Themas. Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher Form im Norwegischen adäquat zu präsentieren. erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls "Schwedisch" Vertiefte mündliche und schriftliche Sprachkompetenz im Schwedischen mit dem Ziel der fließenden, korrekten und situationsadäquaten Sprachverwendung. Vertiefte Kenntnisse über die schwedische Literatur anhand eines ausgewählten Textkorpus oder Vertiefung der kulturellen und landeskundlichen Kenntnisse anhand eines ausgewählten Themas. Fähigkeit, ein Thema in schriftlicher Form im Schwedischen adäquat zu präsentieren. keine benotete Klausur zu 90 Min. Teilmodulprüfung 2 A u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit schriftlicher Ausarbeitung 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2 A u. 2 B 4C 2 SWS Teilmodulprüfung 1: benotete Klausur zu 90 Min. Teilmodulprüfung 2 A u. 2 B: benotetes Referat zu 20 min. mit schriftlicher Ausarbeitung 7C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2 A u. 2 B 4C 2 SWS 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Nach 44 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 349 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik 3. WISSENSCHAFTSORIENTIERTES PROFIL Optionalbereich (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.): Modul 2.3 o. 3.3 Modul 4.4 o. 4.5 Modul 6 Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 2.3 Vertiefungsmodul B "Ältere Skandinavistik II" (a) Altskandinavistisches Hauptseminar b) Freie Studien c) Altskandinavistische Vorlesung oder begleitende Übung zum Hauptseminar) Modul 3.3 Vertiefungsmodul B "Neuere Skandinavistik II" (a) Neuskandinavistisches Hauptseminar b) Freie Studien c) Neuskandinavistische Vorlesung oder begleitende Übung zum Hauptseminar) Modul 4.4 Praxismodul "Skandi- erfolgreicher Abschluss des Aufbaumodul „Ältere Skandinavistik I“ Vertiefte Kenntnisse über altskandinavische Literatur und Kultur durch das intensive Studium historischer Phasen, Gattungen oder anderer Textgruppen. Forschungsorientierte Fokussierung auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens. Vertiefte Kenntnisse über neuskandinavische Literatur und Kultur durch das intensive Studium historischer Phasen, Gattungen oder anderer Textgruppen. Forschungsorientierte Fokussierung auf eine textanalytische Fragestellung. Vertiefte Kompetenz wissenschaftlichen Arbeitens. erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls „Neuere Skandinavistik I“ erfolgreicher Abschluss des Vertiefte passive Kenntnisse in den neueren skandinavischen Sprachen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung zu 20 min. 8C 4 SWS a) 2 SWS b) 0 SWS c) 2 SWS keine Modulprüfung: benotete mündliche Prüfung zu 20 min. 8C 4 SWS a) 2 SWS b) 0 SWS c) 2 SWS keine Modulprüfung: unbenotetes Referat zu 20 5C 2 SWS 350 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik navische Sprachen und Landeskunde" (a) Blockseminar zum kontrastiven Vergleich der skandinavischen Sprachen b) mehrtägige Exkursion nach Skandinavien mit begleitender Übung) Modul 4.5 Vertiefungsmodul „Skandinavische Sprachen und Landeskunde - kontrastiv“ (a) Blockseminar zum kontrastiven Vergleich der skandinavischen Sprachen b) Landeskundekurs in einer anderen Sprache als der Wahlsprache) Modul 6 Vertiefungsmodul „Wissenschaftliche Diskussion“ (Teilmodul 1: Neuerscheinungen: Kolloquium „Literarische“ oder „Wissenschaftliche Neuerscheinungen“ Teilmodul 2: Forschungsprojekte: Kolloquium „Forschungsprojekte der Aufbaumoduls „Dänisch" / „Norwegisch“ / „Schwedisch“ durch systematischen Sprachvergleich und intensives Training im sprachenübergreifenden Dialog. Praktische Erfahrungen mit skandinavischen Kulturen und Sprachen vor Ort. Erprobung der erworbenen sprachlichen und kulturellen Kompetenzen. erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls „Dänisch" / „Norwegisch“ / „Schwedisch“ Vertiefte passive Kenntnisse in den neueren skandinavischen Sprachen durch systematischen Sprachvergleich und intensives Training im sprachenübergreifenden Dialog. Vertiefte landeskundliche Kenntnisse in einer Sprache, die nicht die Wahlsprache ist erfolgreicher Abschluss: Aufbaumodule „Ältere SKandinavistik I“ und „Neuere Skandinavistik I“ Fachwissenschaftliche Kompetenz zur Diskussion neuerer literarischer oder wissenschaftlicher Texte, Auseinandersetzung mit neueren Theorien der Literatur- und Kulturwissenschaften Fähigkeit zur Reflexion über Forschungspositionen und über angewandte Methoden und Theorien. Fähigkeit zur Vermittlung und Diskussion von eigenen Forschungsergebnissen im mündlichen Vortrag. min. in der Wahlsprache a) 1 SWS b) 1 SWS keine Modulprüfung: unbenotetes Referat zu 20 min. in der Wahlsprache 5C 3 SWS a) 1 SWS b) 2 SWS keine Teilmodulprüfung 1: benotetes Referat zu 30 min. Teilmodulprüfung 2: benotetes Referat zu 30 min. 5C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 2C 2 SWS 351 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Studierenden“ ) 4. BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL Optionalbereich (Es müssen Module im Umfang von 18 C belegt werden.): Variante A: Skandinavische Sprachen Modul 4.1 a u. 4.2 a oder 4.1 b u. 4.2 b oder 4.1 c u. 4.2 c Variante B: Skandinavistik für Nichtskandinavisten Modul 1.3 u. 4.1 a oder 4.1 b oder 4.1 c Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 4.1 a Orientierungsmodul Basismodul „Dänisch“ (a) Intensivsprachkurs „Dänisch I“ b) Sprachkurs „Dänisch II“ keine Modul 4.1 b Orientierungsmodul Basismodul „Norwegisch“ (a) Intensivsprachkurs „Norwegisch I“ b) Sprachkurs „Norwegisch II“ keine Modul 4.1 c Orientierungsmodul Basismodul „Schwedisch“ (a) Intensivsprachkurs „Schwe- keine Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Dänischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Norwegischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschatzes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Elementare produktive und rezeptive Sprachkenntnisse im Schwedischen. Systematische Kenntnisse der grundlegenden Grammatik, der Aussprache und eines Basiswortschat- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: unbenotete Klausur zu 90 Min.; unbenotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 10 SWS a) 6 SWS b) 4 SWS 352 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik disch I“ b) Sprachkurs „Schwedisch II“ Modul 4.2 a Aufbaumodul "Dänisch" (a) Sprachkurs "Dänisch III" b) Sprachkurs "Dänisch IV" erfolgreicher Abschluss des Basismoduls „Dänisch" Modul 4.2 b Aufbaumodul "Norwegisch" (a) Sprachkurs "Norwegisch III" b) Sprachkurs "Norwegisch IV" erfolgreicher Abschluss des Basismoduls „Norwegisch" Modul 4.2 c Aufbaumodul "Schwedisch" (a) Sprachkurs "Schwedisch III" b) Sprachkurs "Schwedisch IV" erfolgreicher Abschluss des Basismoduls „Schwedisch" Modul 1.3 Basismodul "Grundzüge der Skandinavistik" (Teilmodul 1: Altnordisch: Altskandinavistisches Proseminar I „Einführung in das Altnordische“ keine zes. Sprachliche Mittel, um einfache mündliche und schriftliche Sprachhandlungen adäquat ausführen zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Dänischen. Rezeption einfacher literarischer und pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Norwegischen. Rezeption einfacher literarischer und pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Erweiterte schriftliche und mündliche Sprachkompetenz im Schwedischen. Rezeption einfacher literarischer und pragmatischer Texte. Erweitertes Sprachregister, um ein breiteres Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren zu können. Grundkenntnisse des Altnordischen (Wortschatz, Grammatik, Syntax mit dem Ziel der Übersetzung leichter Prosatexte). Überblick über historische Phasen der skandinavischen Kultur- und Literaturgeschichte. Textanalytische Grundfertigkeiten anhand von Beispielen aus den keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 8 SWS a) 4 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 8 SWS a) 4 SWS b) 4 SWS keine Modulprüfung: benotete Klausur zu 90 Min.; benotete mündliche Prüfung zu 10 Min. 9C 8 SWS a) 4 SWS b) 4 SWS keine Teilmodul 1: unbenotete Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: benotete Klausur zu 90 Min. 9C 7 SWS Teilmodul 1: 4C 3 SWS Teilmodul 2: 5C 4 SWS 353 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Skandinavistik Teilmodul 2: Kulturund Literaturgeschichte: Übung zur Kultur- und Literaturgeschichte Skandinaviens, Neuskandinavistisches PS I: Einführung in die Textanalyse) neueren skandinavischen Literaturen. 354 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SLAVISCHE PHILOLOGIE 1. KERNCURRICULUM (66 C): Pflichtmodule (36 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1 ORIENTIERUNGSMODUL „Basismodul Slavische Philologie“ (Teilmodul 1: Einführungsvorlesung Teilmodul 2: Arbeitstechniken) Modul 2 ORIENTIERUNGSMODUL Aufbaumodul 1 "Slavistische Sprachwissenschaft" Keine Grundinformationen über den slavischsprachigen Kulturraum, wissenschaftliche Arbeitstechniken für Slavisten Protokollieren. Keine Einführung in die grundlegenden Fragestellungen und Methoden der slavistischen Sprachwissenschaft Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1-2: je 1 Klausur zu je 90 Min. 6C 3 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS 355 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 6 Aufbaumodul 2 „Slavistische sprachwissenschaftliche Mediävistik“ Modul 11 Südosteuropakompetenz Modul 2 Grundkenntnisse zur Geschichte der slavischen Sprachen unter besonderer Berücksichtigung der ältesten Sprachstufen / des Altkirchenslavischen keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS Keine keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 12 Ostmitteleuropakompetenz Modul 13 Osteuropakompetenz Keine Überblickswissen in Bezug auf die bulgarische, die bosnische, die kroatische und die serbische Nationalkultur. Überblickswissen in Bezug auf die polnische und die tschechische Nationalkultur. Überblickswissen in Bezug auf die russische und die ukrainische Nationalkultur. keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Keine 356 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Wahlmodule (30 C) Es ist entweder das Modul 5 oder das Modul 7 zu belegen. Ferner ist eine erste Slavische Sprache zu wählen aus Russisch (Module 3.1 a, 8 a, 14, 15), Polnisch (Module 3.2 a, 8 b, 17, 18), Tschechisch (Module 3.3 a, 8 d, 20, 21), Bulgarisch (3.4 a, 8 e, 22, 23) oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 a, 8 f, 24, 25). Ukrainisch ist nicht als erste Slavische Sprache wählbar. Voraussetzung für die Sprachpraxismodule der Erstsprache ist die Einstufung durch den zuständigen Lektor/die zuständige Lektorin. Bei entsprechenden Vorkenntnissen werden statt Basis + Aufbau Sprachpraxis zwei höhere, aufeinander aufbauende Sprachpraxismodule (Aufbau + Vertiefung oder Vertiefung + Basis Korrektur oder Basis Korrektur + Aufbau Korrektur) der gewählten Sprache im Umfang von insgesamt 15 C absolviert. Gibt es in der gewählten Sprache keine Vertiefungsmodule, so steht das Aufbau-Korrekturmodul zur Verfügung. Eine zweite Slavische Sprache ist zu wählen aus Russisch (Module 3.1 b, 14 a), Polnisch (Module 3.2 b, 17 a; nicht bei Erstsprache Tschechisch), Tschechisch (Module 3.3 b, 20 a; nicht bei Erstsprache Polnisch), Bulgarisch (Module 3.4 b, 22 a; nicht bei Erstsprache Bosnisch-KroatischSerbisch), Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 b, 24 a; nicht bei Erstsprache Bulgarisch) oder Ukrainisch (Module 3.6 b, 26 a; nicht bei Erstsprache Russisch). Es können jeweils auch die entsprechenden Module 14, 17, 20, 22, 24 oder 26 absolviert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 3.1 a Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Erstsprache Russisch“ Modul 1 Modul 3.1 b Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Russisch“ Modul 1 Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der russischen Literatur. Ausbau der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS 357 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 3.2 a Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Erstsprache Polnisch“ Modul 1 Modul 3.2 b Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Polnisch“ Modul 1 Modul 3.3 a Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Erstsprache Tschechisch“ Modul 1 Modul 3.3 b Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Tschechisch“ Modul 1 Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der polnischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der polnischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der tschechischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der tschechischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS 358 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 3.4 a Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Erstsprache Bulgarisch“ Modul 1 Modul 3.4 b Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Bulgarisch“ Modul 1 Modul 3.5 a Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Erstsprache Bosnisch-KroatischSerbisch“ Modul 3.5 b Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Bosnisch-KroatischSerbisch“ Modul 1 Modul 1 Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bulgarischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bulgarischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bosnischkroatisch-serbischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der bosnischkroatisch-serbischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS 359 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 3.6 Aufbaumodul 1 "Slavistische Literaturwissenschaft – Zweitsprache Ukrainisch“ Modul 1 Modul 5 Aufbaumodul 2 "Literaturwissenschaftliche Komparatistik" (2 Teilmodule sind zu wählen aus 1. Russisch 2. Polnisch 3. Tschechisch 4. Bulgarisch 5. Bos-nischKroatisch-Serbisch 6. Ukrainisch) Modul 7 Aufbaumodul 3 "Literatur- und Geschichtswissenschaft" (Teilmodul 1a: „Osteuropäische Geschichte A“ oder Teilmodul 1b: „Osteuropäische Geschichte B“; Teilmodul 2a: „Literaturgeschichte A“ oder Teilmodul 2b: Modul 3 Modul 3 Kenntnis der wichtigsten literarischen Verfahren und ihrer Funktion, Anwendung dieser Kenntnisse auf originalsprachliche Beispiele aus der ukrainischen Literatur. Ausbau der Lesefähigkeit. Befähigung zur innerslavistischen literaturwissenschaftlichen Komparatistik, Erkennen und Formulieren der Spezifika von Epochen und Nationalliteraturen keine Klausur zu 90 Min. 3C 2 SWS keine Teilmodul 1: Hausarbeit ca. 12 Seiten Teilmodul 2: Hausarbeit ca. 12 Seiten 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS Befähigung zur Verknüpfung literaturwissenschaftlicher und historischer Fragestellungen mit Bezug auf Ost- und Ostmitteleuropa keine Teilmodul 1a: Hausarbeit ca. 12 Seiten Teilmodul 1b: mdl. Prüfung 15 min. Teilmodul 2a: mdl. Prüfung 15 min. Teilmodul 2b: Hausarbeit ca. 12 Seiten 6C 4 SWS Teilmodul 1: 3C 2 SWS Teilmodul 2: 3C 2 SWS 360 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie „Literaturgeschichte B“ Modul 8 a Aufbaumodul 3 a „Sprachwissenschaftlicher Überblick Russisch“ Modul 2 Überblickswissen zu einem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 8 b Aufbaumodul 3 b „Sprachwissenschaftlicher Polnisch“ Modul 2 Überblickswissen zu einem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 8 c Aufbaumodul 3 c „Sprachwissenschaftlicher Überblick Ukrainisch“ Modul 2 Überblickswissen zu einem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 8 d Aufbaumodul 3 d „Sprachwissenschaftlicher Überblick Tschechisch“ Modul 2 Überblickswissen zu einem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 8 e Aufbaumodul 3 e „Sprachwissenschaftlicher Überblick Bulgarisch“ Modul 2 Überblickswissen zu einem sprachwissenschaftlichen Teilgebiet keine Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Modul 8 f Modul 2 Überblickswissen zu einem keine Klausur 90 Min. 3C 361 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Aufbaumodul 3 f „Sprachwissenschaftlicher Überblick BosnischKroatisch-Serbisch“ Modul 14 Basismodul Sprachpraxis Russisch Modul 14 a Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Russisch Modul 15 Aufbaumodul Sprachpraxis Russisch Modul 16 Vertiefungsmodul Sprachpraxis Russisch Modul 17 Basismodul Sprachpraxis Polnisch Modul 17 a Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Polnisch Modul 18 sprachwissenschaftlichen Teilgebiet 2 SWS Keine Grundkenntnisse in Russisch keine Klausur 90 Min. 9C 17 SWS + Intensivk. 3 SWS Keine Grundkenntnisse in Russisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 12 SWS Modul 14 oder Einstufung Aktive und passive Kenntnisse in Russisch (Mittelstufe). keine Klausur 90 Min. 6C 16 SWS Modul 15 oder Einstufung aktive und passive Sprachkenntnisse des Russischen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes Grundkenntnisse in Polnisch keine Klausur 90 Min. 9C 8 SWS keine Klausur 90 Min. 9C 10 SWS + Intensivk.3 SWS Keine Grundkenntnisse in Polnisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 9 SWS Modul 17 oder Aktive und passive Kenntnisse keine Klausur 90 Min. 6C Keine 362 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Aufbaumodul Sprachpraxis Polnisch Modul 19 Vertiefungsmodul Sprachpraxis Polnisch Modul 20 Basismodul Sprachpraxis Tschechisch Modul 20 a Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Tschechisch Modul 21 Aufbaumodul Sprachpraxis Tschechisch Modul 22 Basismodul Sprachpraxis Bulgarisch Modul 22 a Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Bulgarisch Modul 23 Aufbaumodul Sprachpraxis Bulgarisch Einstufung in Polnisch (Mittelstufe). Modul 18 oder Einstufung aktive und passive Sprachkenntnisse des Polnischen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes Grundkenntnisse in Tschechisch keine Klausur 90 Min. 9C 8 SWS keine Klausur 90 Min. 9C 11 SWS Keine Grundkenntnisse in Tschechisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 7 SWS Modul 20 oder Einstufung Aktive und passive Kenntnisse in Tschechisch (Mittelstufe). keine Klausur 90 Min. 6C 8 SWS Keine Grundkenntnisse in Bulgarisch keine Klausur 90 Min. 9C 11 SWS Keine Grundkenntnisse in Bulgarisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 7 SWS Modul 22 oder Einstufung Aktive und passive Kenntnisse in Bulgarisch (Mittelstufe). keine Klausur 90 Min. 6C 8 SWS Keine 8 SWS 363 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 24 Basismodul Sprachpraxis Bosnisch-KroatischSerbisch Modul 24 a Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Bosnisch-KroatischSerbisch Modul 25 Aufbaumodul Sprachpraxis Bosnisch-KroatischSerbisch Modul 26 Basismodul Sprachpraxis Ukrainisch Modul 26 a Modul Basismodul Sprachpraxis Zweitsprache Ukrainisch Modul 27 Aufbaumodul Sprachpraxis Ukrainisch Modul 28 Basismodul korrektive Sprachpraxis Keine Grundkenntnisse in BosnischKroatisch-Serbisch keine Klausur 90 Min. 9C 11 SWS Keine Grundkenntnisse in BosnischKroatisch-Serbisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 7 SWS Modul 24 oder Einstufung Aktive und passive Kenntnisse in Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Mittelstufe). keine Klausur 90 Min. 6C 8 SWS Keine Grundkenntnisse in Ukrainisch keine Klausur 90 Min. 9C 11 SWS Basismodul Sprachpraxis erste slavische Sprache oder Einstufung Modul 26 a oder Einstufung Grundkenntnisse in Ukrainisch als Zweitsprache keine Klausur 90 Min. 6C 7 SWS Aktive und passive Kenntnisse in Ukrainisch (Mittelstufe). keine Klausur 90 Min. 6C 8 SWS Modul 16 oder Einstufung Ziel ist die Korrektur aktiver und passiver Sprachkenntnisse einer slavischen Sprache sowie des Deutschen auf dem Niveau Keine Klausur zu 90 Min. 6C 4 SWS 364 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Slavische Philologie Modul 29 Aufbaumodul korrektive Sprachpraxis Modul 28 eines akademischen Berufskontextes. Ziel ist die Korrektur aktiver und passiver Sprachkenntnisse einer slavischen Sprache sowie des Deutschen auf dem Niveau eines akademischen Berufskontextes. Keine Klausur zu 90 Min. 9C 4 SWS 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BA-ARBEIT: Für die Zulassung zur BA-Arbeit im Studienfach Slavische Philologie müssen 51 Credits erworben worden sein. 3. PROFIL FACHWISSENSCHAFTLICHE VERTIEFUNG (18 C): Es ist komplementär zur Wahl im Kerncurriculum das Modul 5 oder 7 zu absolvieren. Ferner sind Module der zweiten Slavischen Sprache im Umfang der Module einer ersten Slavischen Sprache (18 C) zu absolvieren: Russisch (Module 3.1 b, 8 a, 14 statt 14a, 15), Polnisch (Module 3.2 b, 8 b, 17 statt 17a, 18), Tschechisch (Module 3.3 b, 8 d, 20 statt 20a, 21), Bulgarisch (3.4 b, 8 e, 22 statt 22a, 23), Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (Module 3.5 b, 8 f, 24 statt 24a, 25) oder Ukrainisch (Module 3.6, 8 c, 26 statt 26a, 27). 4. BERUFSQUALIFIZIERENDES PROFIL (18 C): Das Angebot im Berufsfeldbezogenen Profil umfasst die Module 11, 12 und 13. Ferner wird eine Slavische Sprache im Umfang von zumindest 6 C (etwa Module 17 a, 20 a, 22 a, 24 a oder 26 a; für das Russische wird auf die entsprechenden Angebote des Sprachlehrzentrums verwiesen) studiert. 365 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – FACH SOZIOLOGIE 1. ALLGEMEINE HINWEISE/VORBEMERKUNGEN 2. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN Thesenpapier: In einem Thesenpapier finden sich eine kommentierte Textzusammenfassung oder Diskussionspunkte zum erarbeiteten Text. 2 Seiten. Protokoll: Ein Protokoll fasst wichtige Diskussionspunkte und Beiträge einer Seminarsitzung zusammen und hält offen gebliebene Fragen fest. 2 Seiten. Essay: Diese Prüfungsaufgabe kann einzelnen Studentinnen und Studenten oder allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars gestellt werden. In einem Essay soll eine spezifische Fragestellung des jeweiligen Moduls bzw. Teilmoduls diskutiert werden. 6 Seiten. Moderation: Die Moderation einer Seminarsitzung bedarf einer intensiven Vorbereitung auf die jeweilige Seminarsitzung. Aufgabe ist es, die Seminarsitzung zu strukturieren, indem Diskussionsbeiträge und andere Seminarbeiträge zusammengetragen und bei Bedarf zusammengefasst werden. 366 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie 3. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (45 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen M1 keine Einführung in die Soziologie ORIENTIERUNGSMODUL: Das Orientierungsmodul wird bewertet, nicht benotet. (Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die Soziologie; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Soziologie) M2 M1 Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner Gesellschaften (Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner Gesellschaften; Teilmodul 2: Proseminar Einführung in die Sozialstrukturanalyse moderner Gesellschaften) Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzungen für die Art und Umfang ModulumZulassung zur Prüfung der Prüfungsleisfang (Prüfungsvorleistungen) tung (Credits, SWS) keine Teilmodul 1: Klau- 8 C Grundkenntnisse soziologischer sur (90 Min) [un4 SWS Denk- und Argumentationsweisen benotet]; TeilmoTM 1: Überblick über die Themenfelder dul 2: mindestens 4C der Soziologie 3 kleinere schriftli2 SWS Erste komparative Einblicke in die che oder mündliTM 2: höchst unterschiedlichen Strukturen che Leistungen 4C moderner Gesellschaften [unbenotet] 2 SWS keine Überblick über verschiedene Sozialstrukturkonzeptionen Grundkenntnisse der sozialstrukturellen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland Aktuelle sozialstrukturelle Gliederung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Ergebnisse der historisch sowie international vergleichenden dynamischen Sozialstrukturanalyse Bedeutung der Sozialstrukturanalyse für die Beschreibung und Erklärung von Gegenwartsgesellschaften 367 Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie M3 Klassische soziologische Theorie (Teilmodul 1: Vorlesung Klassische soziologische Theorie; Teilmodul 2: Proseminar Klassische soziologische Theorie) M1 M M1a Vorlesung: Einfüh- keine rung in die Methoden der empirischen Sozialforschung M M2a Keine Grundlagen sozialwiss. Datenanalyse (Statistik I) (MZS) (Teilmodul 1: Statistik I; Teilmodul 2: Computerunterstützte Datenanalyse zur Statistik I) M M3a M2a Statistik in den Sozialwissenschaften (Statistik II) (MZS) (Teilmodul 1: Statistik II; Teilmodul 2: Wirtschaftsund Sozialstatistik) keine Bedeutung klassischer soziologischer Texte für gegenwärtiges soziologisches Denken Spezifische Probleme, an denen die Klassiker gearbeitet und entlang derer sie ihre Theorieperspektive entwickelt haben Folgen für theoretische wie empirische Forschungsperspektiven Überblickswissen und Kenntnis über keine Vorgehensweise bei einer empirischen Untersuchung in den Sozialwissenschaften Erfahrung in der Durchführung uni- und keine bivariater Datenanalysen; Verständnis statistischer Argumentation, Vermeidung von statist. Fehlschlüssen Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen 9C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS 2 Teilklausuren (45 Min.) 4C 4SWS Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: Klausur, 90 Min. Umsetzung von empirischen Hypothesen in statistische Analysen, kritische Interpretation von statistischen Daten, Testergebnissen u. Kennziffern; Verwendung von statistischen Daten und Indikatoren in wissenschaftlichen Argumentationszusammenhängen Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: Klausur, 90 Min und Referat (12 S.) 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS 8C 4 SWS TM 1: 4C 2 SWS TM 2: 4C 2 SWS 368 keine Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie Wahlmodule (21 Credits) Es ist eines aus den drei 16C-Modulen sowie eines der 5C-Module zu wählen. Modultitel M5 Soziologie der Arbeit und des Wissens (Teilmodul 1: Vorlesung Soziologie der Arbeit und des Wissens; Teilmodul 2: Proseminar Soziologie der Arbeit und des Wissens; Teilmodul 3: Hauptseminar Soziologie der Arbeit und des Wissens) Zugangsvoraussetzungen M1, M3 Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Voraussetzungen für die Art und Umfang ModulumZulassung zur Prüfung der Prüfungsleisfang (Prüfungsvorleistungen) tung (Credits, SWS) Teilmodul 1: 16 C Grundkenntnisse über die histori- keine Klausur (90 Min); 6 SWS sche, gerade auch geschlechtsTeilmodul 2: min- TM 1: spezifische Herausbildung moderdestens 3 kleinere 3 C ner Erwerbsarbeit schriftliche oder 2 SWS Überblick über verschiedene Konmündliche LeisTM 2: zepte der Informations- und Wistungen; 5C sensgesellschaft Teilmodul 3: 2 SWS Wichtige Veränderungen der Ar1 mündlich vorzuTM 3: beits- und Wissensorganisation in tragendes, ausge8C Industrie und Dienstleistungen arbeitetes Referat 2 SWS und deren Auswirkungen auf die oder Moderation Arbeitenden und eine umfangBedeutung gesellschaftlicher Rereichere Hausargulierung von Arbeit und die Bebeit deutung unterschiedlicher nationaler Ausprägungen einschätzen 369 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie M6 M1, M3 Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates(Teilmodul 1: Vorlesung Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 2: Proseminar Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates; Teilmodul 3: Hauptseminar Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates) M7 M1, M3 Kultursoziologie (Teilmodul 1: Vorlesung Kultursoziologie; Teilmodul 2: Proseminar Kultursoziologie; Teilmodul 3: Hauptseminar Kultursoziologie) M5ab Vorlesung und Proseminar M1, M3 Überblick über die soziologischen keine Felder des Wohlfahrtsstaates und der Politischen Soziologie unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Geschlechterverhältnisses Geschichte des Wohlfahrtsstaates Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher Herrschaft Überblick über kultursoziologische keine Fragestellungen Kulturelle Entwicklung moderner Gesellschaften - Grundkenntnisse über histori- keine sche Herausbildung moderner 370 Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; Teilmodul 3: 1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat oder Moderation und eine umfangreichere Hausarbeit Teilmodul 1: Klausur (90 Min); Teilmodul 2: mindestens 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; Teilmodul 3: 1 mündlich vorzutragendes, ausgearbeitetes Referat oder Moderation und eine umfangreichere Hausarbeit Klausur (90 Min.) 16 C 6 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS TM 3: 8C 2 SWS 16 C 6 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 5C 2 SWS TM 3: 8C 2 SWS 5C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Soziologie „Soziologie der Arbeit und des Wissens“ - M6ab Vorlesung und Proseminar „Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtstaates“ M7ab Vorlesung und Proseminar „Kultursoziologie“ M1, M3 - M1, M3 - Erwerbsarbeit Überblick über verschiedene Konzepte der Informationsund Wissensgesellschaft Kenntnisse über gesellschaftliche Regulierung von Arbeit Behandlung von Texten zur keine Politischen Soziologie und zur Soziologie des Wohlfahrtstaates Behandlung von Texten zur Kultursoziologie 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen mindestens 52 Credits im Fach Soziologie absolviert worden sein. 371 keine Klausur (90 Min.) 5C 4 SWS Klausur (90 Min.) 5C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SPANISCH / HISPANISTIK ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Kerncurricula (63 C) für die polyvalenten B.A.-Fächer Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen für den nicht-lehramtsbezogenen B.A. Kerncurricula (66 C) für das B.A.-Fach Romanistik Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (18 C) in den nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen Die Erstreckung der Module über zwei Semester ist nur in den Basismodulen und in den Aufbaumodulen Sprachpraxis obligatorisch. Die fachwissenschaftlichen Aufbaumodule können auch in einem Semester absolviert werden. B.A.-Fach Spanisch/ Hispanistik: 1. Kerncurriculum 63 C 2. B.A.-Fach Spanisch: Modul Fachdidaktik (6 C, davon 3 im Professionalisierungsbereich) Oder: B.A.-Fach Hispanistik: Modul Fachspezifische Vermittlungskompetenz (3 C) FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (132 C) (FACH A O. B JE 66 C) PFLICHTMODULE: (63 C) Modultitel Modul B1 Orientierungsmodul Basismodul Sprachpraxis: Teilmodul Español I: UE Español I Teilmodul Español II: UE Español II Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Teilmodul Español I: Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1) können die Studierenden in diesem Modul häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen und anwenden, sich in routinenmäßigen Situationen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 372 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul Español I u. Teilmodul Español II: je 1 schriftliche Prüfung zu 75 Min. u. je 1 mündliche Prüfung zu 15 Min. 8C 12 SWS Teilmodul Español I: 4C 6 SWS Teilmodul Español II: 4C 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik mit dem Ziel des Informationsaustausches verständigen, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen und Interessen beschreiben und darüber sowohl mündlich als auch schriftlich in einfacher Form berichten. Die Studierenden sind in der Lage, kurze Texte in der Standardsprache zu bestimmten Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeit zu verstehen. Sie können sich einfach über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele mit einfachen Mitteln beschreiben und kurze Begründungen oder Erklärungen geben. Teilmodul Español II: Weitere Einübung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1) können die Studierenden in diesem Modul die Hauptaspekte aus Texten in der Standardsprache zu bestimmten Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeit verstehen. Sie können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können sich einfach und zusammenhängend 373 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik Modul B2 Basismodul Sprachwissenschaft: Teilmodul Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft (=TM1): PS Einführung in die iberoromanische Sprachwissenschaft Teilmodul Grundsatzprobleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft (=TM2): PS Thematisches Proseminar) Modul B3 Basismodul Literaturwissenschaft: Teilmodul Análisis de textos literarios I (TM1): PS Análisis de textos literarios I Teilmodul Análisis de textos literarios II (=TM2): PS Análisis de textos literarios II) über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Hoffnungen und Ziele beschreiben und kurze Begründungen oder Erklärungen geben. TM1 Erarbeitung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. TM2 Erarbeitung eines ausgewählten Themenbereichs unter Anwendung der erworbenen Fertigkeiten. TM1 Einführung in die grundlegenden Konzepte und Methoden des Faches Spanische Literaturwissenschaft. Beispielhafte Einübung literatursemiotischer Analyseverfahren. Vermittlung von textanalytischem Instrumentarium. Einführung in Techniken und Hilfsmittel literaturwissenschaftlichen Arbeitens-. TM2 Analyse ausgewählter literarischer Texte unter Anwendung der erwor- keine TM1: Klausur zu 90 Min. TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS keine 374 TM1: Klausur zu 90 Min TM2: Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten 7C 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik Modul B4 Basismodul Landeswissenschaft Teilmodul Einführung in die iberoromanische Landeswissenschaft (=TM1): PS Spanien heute o. PS Hispanoamerika heute Teilmodul Einführung in die iberoromanische Geschichte (=TM2): PS Introducción a la historia de España o. PS Introducción a la historia de Hispanoamérica Modul A1 Aufbaumodul I Sprachpraxis: Teilmodul Español III: UE Español III Teilmodul Español IV: UE Español IV UE Curso de Gramática) keine erfolgreicher Abschluss: Basismodul B1 Sprachpraxis benen Fertigkeiten. TM1 Erwerb grundlegender Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des heutigen Spaniens (wahlweise Spanischamerika). TM2 Erwerb grundlegender Kenntnisse über die neuere und neueste Geschichte Spaniens (wahlweise Spanischamerikas). keine TM1: Kurzreferat zu ca. 10 Min TM2: Klausur zu 90 Min; Kurzreferat zu ca. 10 Min. 6C 4 SWS TM1: 2C 2 SWS TM2: 4C 2 SWS Teilmodul Español III Übung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Weiterentwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis/B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit) sind die Studierenden in der Lage die wesentlichen Aspekte eines audiovisuellen Beitrags über vertraute Dinge aus ihrem Berufs- oder Interessengebiet zu entnehmen, wenn klare Standardsprache verwendet wird. Sie können Erfahrungen und Ereignisse keine 375 Teilmodul Español III u. Español IV: je 1 schriftliche Prüfung zu 75 Min. u. je 1 mündliche Prüfung zu 15 Min. 8C 12 SWS Teilmodul Español III: 4C 6 SWS Teilmodul Español IV: 4C 6 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik beschreiben, Meinungen erklären und begründen, private Briefe verstehen, schreiben und darin von Erfahrungen berichten und an Gesprächen teilnehmen, die von persönlichem Interesse sind. Teilmodul Español IV Übung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Weiterentwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverständnis/B2 in Leseverständnis und Schreibfertigkeit) können die Studierenden Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen lesen und verstehen. Sie sind in der Lage, in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiederzugeben und dafür oder dagegen zu argumentieren. Sie können weiterhin Hauptinformationen über vertraute bzw. aktuelle Themen aus ihrem Berufs- oder Interessengebiet entnehmen und ohne Vorbereitung an Gesprächen in der Standardsprache teilnehmen. Die Studierenden sind in der Lage, Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben, Meinungen zu erklären und zu begründen und die Handlung eines Buches oder Films wiederzugeben. 376 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik Modul A2 Aufbaumodul Sprachwissenschaft: Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft I (= TM1) HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Sprachwissenschaft II (= TM2) 1 o. 2 weitere Lehrveranstaltungen) Modul A3 Aufbaumodul Literaturwissenschaft Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Literaturwissenschaft (= TM1): HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Literaturgeschichte der Hispania (= TM2): weitere LV zur Literaturgeschichte der Hispania erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B2 Sprachwissenschaft Für beide Teilmodule: Anwendung und Vertiefung der grundlegenden Konzepte und Methoden der Sprachwissenschaft. keine Modulprüfung: TM1: Referat zu ca. 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Referat zu ca. 15 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 8C 4-6 SWS TM1 4C 2 SWS TM2 4C 2-4 SWS erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B3 Literaturwissenschaft TM1 Vertiefung der Methodik kontextorientierter Textanalyse am Beispiel einer bestimmten Epoche und/oder eines bestimmten Werkes unter Berücksichtigung des Forschungsstands. Praktische Einübung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. TM2 Kenntnis der spanischen und hispanoamerikanischen Literaturgeschichte am Beispiel von Kanontexten. keine 377 TM1: Referat zu ca. 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Klausur zu 90 Min 8C 4 SWS TM1: 6C 2 SWS TM2: 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik Modul A4 Aufbaumodul Landeswissenschaft: Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Landeswissenschaft I (= TM1): HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Teilmodul Ausgewählte Probleme und Methoden der iberoromanischen Landeswissenschaft II (= TM2): Vorlesung o. Selbststudieneinheit) Modul A5 Aufbaumodul II Sprachpraxis Teilmodul Español V: UE Español V Teilmodul Español VI: UE Español VI UE Errores típicos erfolgreicher Abschluss des Basismoduls B4 Landeswissenschaft erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls I A1 Sprachpraxis TM1 Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Spaniens und/oder Spanischamerikas anhand eines konkreten Beispiels. Fähigkeit historische Forschung kritisch zu beurteilen. Erwerb grundlegender geschichtswissenschaftlicher Kenntnisse. TM2 Vertiefung der Kenntnisse der Geschichte Spaniens und/oder Spanischamerikas mittels der Beschäftigung mit einem grundlegenden Thema der Historiographie zu Spanien und/oder Spanischamerika. keine Teilmodul Español V Übung der vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) zur Weiterentwicklung der mündlichen und schriftlichen Rezeptions- und Produktionskompetenzen. Auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens (Niveau C1 im Bereich des Textverstehens und der Schreibfertigkeiten, Niveau B1 im mündlichen Ausdruck und Hörverstehen) können die Studierenden ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen, die Sprache im gesellschaftlichen, beruflichen und ausbildungsbezogenen Leben keine TM1: Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten TM2: Prüfungsgespräch von 10 Min. 6C 2-4 SWS TM1: 4C 2 SWS TM2: 2C 0-2 SWS 378 Teilmodul Español V: schriftliche Prüfung zu 75 Min. u. mündliche Prüfung zu 15 Min. Teilmodul Español VI: Klausur zu 90 Min. in Español VI 5C 6 SWS Teilmodul Español V: 2C 2 SWS Teilmodul Español VI: 3C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik Basismodul Einführung in die Fachdidaktik der romanischen Sprachen Teilmodul Einführung in die Fachdidaktik Spanisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM1) PS Einführung ind ie Fachdidaktik Französisch in schulbezogenen Vermittlungszusammenhängen; Teilmodul Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen (= TM2) keine wirksam und flexibel gebrauchen, sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten schriftlich äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen anwenden. Teilmodul Español VI Dieses Teilmodul widmet sich der Übersetzung vom Deutschen ins Spanische. Die Studierenden sollen die Technik des Übersetzens praktisch üben, den Wortschatz erweitern und verschiedene Aspekte der deutschen und spanischen Grammatik vergleichend analysieren. TM1 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Spansich kennen, berufsbezogene schulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. TM2 Grundlegende Konzepte, Ansätze und Methoden der Fachdidaktik Spanisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen. keine 379 TM1: Klausur zu 90 Min. TM2 Klausur zu 90 Min. 6 C (davon 3 im Professionalisierungsbereich 4 SWS TM1: 3C 2 SWS TM2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik PS Einführung in fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen Basismodul Fachspezifische Vermittlungskompetenzen (PS Einführung in die fachdidaktische Frage in nichtschulbezogenen Vermittlungszusammenhängen o. UE Grundlagen für Studium u. Beruf (Ringveranstaltung) o. UE Mehrsprachigkeit) keine Grundlegende Konzepte, Ansätze u. Methoden der Fachdidaktik Spanisch kennen, berufsbezogene außerschulische Kontexte, Grundlagen des Fremdsprachenerwerbs, Schwerpunktfragen des Fremdsprachenunterrichts kennen o. Basiswissen für Studium und Beruf: Studien- und Prüfungsordnung; Bibliographische Recherche/ Vortragstechniken/ Benutzung von Nachschlagewerken/ Internet/ Fachgeschichte/ Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten o. Basiswissen über das Phänomen der Mehrsprachigkeit aus den Perspektiven der diversen romanistischen Fachwissenschaften. keine Modulprüfung: Klausur zu 90 Min. o. Referat zu 10-15 Min. o. Hausarbeit im Umfang von 12 Seiten 3C 2 SWS VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Die Module B1, B2, B3 B4 und A1 (36 C) müssen abgeschlossen sein. PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C) OPTIONALBEREICH (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 18 C BELEGT WERDEN.) 380 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Optionalmodul Wissenschaftsorientiertes Profil o. Profil Studium Generale (18 C) in den nichtlehramtsbezogenen B.A. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Optionalmodul Fachwissenschaftliches Profil (Teilmodul 1 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft I: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft Teilmodul 2 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft II: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswis- erfolgreicher Abschluss aller Basismodule der jeweiligen B.A.-Fächer Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse anhand spezifischer Gegenstandsbereiche. (Vgl. auch Aufbaumodule A2-A4 der sprachenbezogenen Studiengänge) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 381 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 2: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten Teilmodul 3: Referat zu 30 Min. u. Hausarbeit im Umfang von 20 Seiten 18 C 6 SWS Teilmodul 1: 6C 2 SWS Teilmodul 2: 6C 2 SWS Teilmodul 3: 6C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Spanisch / Hispanistik senschaft Teilmodul 3 Ausgewählte Probleme und Methoden der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Landeswissenschaft III: HS Thematisches Hauptseminar (je nach Angebot im betr. Semester) Sprachwissenschaft o. Literaturwissenschaft o. Landeswissenschaft) 382 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH SPORT 1. FACHSPEZIFISCHE PRÜFUNGSFORMEN: Sportpraktische individuelle Demonstrationsfähigkeit: Die zuständige Prüfungskommission regelt Näheres zu den Bewertungsmaßstäben, die in der Prüfung zur Anwendung kommen. Praktikumsbericht: Ein Praktikumsbericht enthält die Darstellung und Reflexion von Rahmenbedingungen eines Praktikums. Weiterhin werden gesammelte Erfahrungen sowie die Relevanz für die eigene Berufsperspektive erörtert. (15 Seiten) 2. KERNCURRICULUM (66 C): Form und Umfang der Modulprüfungen werden den Studierenden vor Modulbeginn bekannt gegeben Pflichtmodule (51 C): Modultitel 1 2 Zugangsvoraussetzungen Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung Keine TM1 Vorlesung TM2 Proseminar Lernen, trainieren, leisten im Sport, BewegungswissenKeine schaftliche und trainingswissenschaftliche Prüfungsanforderungen Überblickswissen und Kenntnis über Vorgehensweise bei einer empirischen Untersuchung in den Sozialwissenschaften; erste forschungspraktische Kompetenzen Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit Fragestellungen und Problemen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft im Zusammenhang mit Praxisanleitung Fähigkeit zur professionellen Praxisanleitung Fähigkeit zur Förderung der Sportpraxis von Sporttreibenden aller Altersstufen 383 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung TM1: regelmäßige Teilnahme TM2: Teilnahme an empirischer Untersuchung Regelmäßige Teilnahme an allen drei Modulteilen Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) 2 Teil-Klausuren à 45 Min 8 C, 6 SWS 120minütige Klausur 7 C, 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport Grundlagen des Sports Den Beitrag sportlicher Betätigung zur individuellen Le- 3 Bildung und Erziehung zum Sport durch Sport, Sportpädagogische Grundlagen (Orientierungsmodul) Keine 4 5 Kenntnisse wesentlicher Forschungsergebnisse Praktisches Können, einschließlich Medienkompetenz Naturwissenschaftliche Grundlagen von Gesundheit und Sport Keine Sport in der Keine bensgestaltung für unterschiedliche Adressatengruppen und in unterschiedlichen Lebensphasen kennen und analysieren können Die Bedeutung sportlicher Betätigung für die individuelle und soziale Entwicklung - insbesondere von Kindern und Jugendlichen erkennen Die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Erziehung erkennen Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen und umsetzen können (Vermittlung von Schlüsselqualifikationen) Aufgaben, Ziele und Bedeutung von Bewegungsangeboten in unterschiedlichen staatlichen Einrichtungen analysieren und bewerten können Sportliche Aktivitäten als Mittel der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen und einschätzen können (Vereinssport, selbst organisierter Sport, kommerzieller Sport, Sport in freiwilligen, gemeinnützigen Einrichtungen) Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit Fragestellungen und Problemen der naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeit von Bewegung und sportlichem Training Fähigkeit zur naturwissenschaftlich kompetenten Praxisanleitung für alle Altersstufen und gesundheitlichen Gegebenheiten Praktisches Können (Eigenrealisation) sowie Erhebung und Interpretation von grundlegenden physiologischen Messdaten Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzung mit 384 Regelmäßige Teilnahme an allen drei Modulteilen 120minütige Klausur (unbenotet) Regelmäßige Teilnahme an allen drei Modulteilen Regelmäßige 120minütige Klausur 120minütige 7 C, 5 SWS 7 C, 5 SWS 7 C, Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport modernen Gesellschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Sports Fragestellungen und Problemen der Einordnung des Sports (bes. der Kinder- und Jugendlichen) in gesellschaftliche Zusammenhänge Fähigkeit zum professionellen Umgang mit den Traditionen des Sports Fähigkeit zur sozialen und ökonomischen Analyse der Bedingungen des Sporttreibens (bes. Im Kinder- und Jugendsport); Fähigkeit zum Erschließen des gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeldes des Sports (bes. der Kinder und Jugendlichen) Praktisches Können einer zur Verdeutlichung angebotenen Sportart Teilnahme an allen drei Modulteilen sowie sportliche Leistungsüberprüfung entweder in Karate (Niveau Orangegurt) oder Golf (Niveau „Kleine Platzreife“) 6 Lernfelder / Sportarten (aus den 12 Modulen sind 6 zu wählen, und zwar jeweils wenigstens eins aus A, B und C) Keine Fähigkeit zur professionellen Anleitung von sportpraktischen Übungen Kenntnisse verschiedener methodisch-didaktischer Möglichkeiten zur Planung, Durchführung und Evaluation von Sportpraxis Fähigkeit zur Demonstration grundlegender Fertigkeiten der Sportarten Fähigkeit zur Analyse von Fertigkeiten der Sportarten Fähigkeit zur Einschätzung bzw. Messung von konditionellen Fähigkeiten der Sportarten Kenntnisse der Wettkampfsysteme der Sportarten 6A! Leichtathletik Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 385 Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Klausur 5 SWS 60minütige Klausur Sportpraktische Prüfungen: Demonstrationsfähigkeit -Spielfähigkeit (Sportspiele) - Mehrkampf in Individualsportarten 6x2C 12 SWS Demonstrationsfähigkeit in 7 Disziplinen, sportpraktische Leistungsüberprüfung in 5 Disziplinen, 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 6A2 Schwimmen Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 6A3 Turnen Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Gymn./Tanz Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 6A4 6B1 Fußball Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 6B2 Handball Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Basketball Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 6B3 386 Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Klausur 60 Min Demonstrationsfähigkeit in 4 Disziplinen, sportpraktische Leistungsüberprüfung in 3 Disziplinen, Klausur 60 Min Demonstrationsfähigkeit an 5 Geräten, Klausur 60 Min Sportpraktische Demonstrationsfähigkeit in Pflicht u. Kür, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle u. mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit,Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle u. mannschaftstaktische Demonstrations-fähigkeit, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle u. mannschaftstakti- 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 6B4 Volleyball Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Training sche Demonstrations-fähigkeit, Klausur 60 Min Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training Sportpraktische individuelle u. mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle u. mannschaftstaktische Demonstrationsfähigkeit, Klausur 60 Min Sportpraktische individuelle Demonstrationsfähigkeit, Klausur 60 Min 6C1 Tennis Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training 6C2 Badminton Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training 6C3 Wassersport Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training 6C4 Schneesport Keine Sportartspezifische Anwendung siehe oben. 387 Regelmäßige Teilnahme + ggf. individ. Training 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS 2C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 16 Anwendung der Allgemei-nen Trainingswissenschaft Modul 2 Umsetzung der Prinzipien der Trainingswissenschaft im sportlichen Training Kenntnisse des Trainings auf unterschiedlichem Leistungsniveau Kenntnisse der Rolle des Trainers und des Therapeuten Medieneinsatz im sportlichen Training Kenntnisse fachdidaktischer Konzepte im Training Planung, Durchführung und Evaluation von Sportveranstaltungen Emotional Labour im Training mit Patienten Wahlmodule (15 C) Es sind 3 aus 4 Wahlmodulen zu wählen. ZugangsPrüfungsanforderungen Modultitel voraussetzungen 7 Die Studierenden sollen: Modul: ErziehungsBildung Sich mit spezifischen sportpädagogischen Fragestellunwissenschaftund Ergen auseinandersetzen, eigene kritische Stellungnahliche Theorie zieh-ung men entwickeln und als wichtige Voraussetzung für die des Kinder-, zum zukünftige eigene berufliche Tätigkeit erkennen Jugend- und Sport Befähigt werden, sich an der aktuellen sportpädagogiSchulsports / und schen Diskussion auf der Grundlage von Fachwissen Fachspezifische durch und analytischem Sachverstand kompetent zu beteiligen ForschungsmeSport; Das Erziehungs- und Bildungspotenzial des Sports vor thoden Einfühallem für Kinder und Jugendliche zu erkennen und in der und Grundlagen rung in Lage sein, dieses in geeigneten Situationen des Sports der Statistik Methoanzuwenden TM1: Vorlesung den Die Bedeutung des Sports für die PersönlichkeitsentTM2: Prosemiemp. wicklung erkennen und in der Sportpraxis anwenden nar Sozial Die Bedeutung des Sports für die Sozialerziehung er- 388 Regelmäßige Teilnahme am Sekinar Hausarbeit ca. 15 Seiten Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Regelmäßige Teilnahme an beiden Modulteilen Art & Umfang der Prüfungsleistung 90minütige Klausur 3C 2 SWS2 C 2 SWS ModulUmfang (Credits, SWS) 5 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport forschung 8 Gesundheitliche Aspekte des sportlichen Trainings im Kindes- und Jugendalter/ Fachspezifische Forschungsmethoden und Grundlagen der Statistik TM1: Vorlesung TM2: Proseminar 9 Gesellschaftliche Fragen des Kinder- und Jugendsports / Fachspezifische Modul: Naturwissenschaftliche Grundlagen von Gesundheit und Sport; Einführung in Methoden emp. Sozialforschung Modul: Sport in der modernen Gesellschaft Einführung in kennen und in der Sportpraxis umsetzen Ausgewählte empirische Forschungsmethoden der Sportpädagogik kennen lernen und anwenden können Die Bedeutung empirischer Forschungsergebnisse für die sportliche Praxis analysieren und nutzen Kenntnisse in Grundlagen der Statistik erwerben Regelmäßige Teilnahme an beiden Modulteilen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gestaltung des sportlichen Trainings unter dem Aspekt von Gesundheit und Minimierung von Fehlbelastungsfolgen Kenntnisse grundlegender Forschungsmethoden im Zusammenhang mit gesundheitlichen Aspekten des sportlichen Trainings Kenntnisse über Zusammenhänge von naturwissenschaftlichen Forschungsergebnissen und deren Umsetzung im sportlichen Training Kenntnisse in Grundlagen der Statistik Kenntnisse der Spezifika der Organisation sowie der gesellschaftlichen Einbettung des Sports im Kindes- und Jugendalter Fähigkeit zur professionellen Anleitung bei der genannten Adressatengruppe unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfeldes (Verein, Verband, Kommune, Staat, kommerzielle Sportanbieter etc.) Fähigkeit zur Organisation und Verantwortung von 389 90minütige Klausur Regelmäßige Teilnahme an beiden Modulteilen 90minütige Klausur 5 C, 4 SWS 5 C, 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport Forschungsmethoden und Grundlagen der Statistik TM1: Vorlesung TM2: Proseminar Methoden emp. Sozialforschung 10 Modul: Bewegung und Lernen, Training im trainieKindes- und ren, im Jugendalter / Sport; Fachspezifische EinfühForschungsmerung in thoden Methound Grundlagen den der Statistik emp. TM1: Vorlesung SozialTM2 Prosemifornar schung Sporttreiben in einem schulischen und außerschulischen Kontext Kenntnisse ausgewählter empirischer Forschungsmethoden im Bereich der sozialen und ökonomischen Bedingungen des Sports Kenntnisse über Zusammenhänge von Forschungsergebnissen und Praxisanleitung unter bes. Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Bedingungen des Sports Kenntnisse in Grundlagen der Statistik Kenntnisse der Spezifika des Bewegungslernens im Kindesalter und bei Novizen und der motorischen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter Kenntnisse relevanter Belastungsparameter Fähigkeit zur professionellen Praxisanleitung bei der genannten Adressatengruppe Kenntnisse in Grundlagen der Statistik Regelmäßige Teilnahme an beiden Modulteilen 90minütige Klausur 5C 4 SWS 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. § 7 Abs. 1): Es müssen 55 C im Fach Sport absolviert worden sein 4. FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL (18 C) Neben den beiden hier aufgeführten Modulen aus dem Fach Sport müssen zusätzlich Module aus dem Methodenzentrum der Sozialwissenschaftlichen Fakultät im Umfang von mindestens 10 C erbracht werden. Siehe dazu auch die Module M4 und M5 des Methodenzentrums im Modulkatalog der Sozialwissenschaftlichen Fakultät für den Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen. 390 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 17 Sportwissenschaftliche Messmethoden M 2 und M4 13 Wissensmanagement Kommunikation und Präsentation im Sport Keine Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzungen mit Fragen der Methodik, Auswertung und Interpretation sportphysiologischer und trainingswissenschaftlicher Untersuchungen Fähigkeit der professionellen Anwendung von Untersuchungs- und Messmethoden Fähigkeit der Kalibrierung von test- und Messgeräten Fähigkeit der Interpretation,. Darstellung und Diskussion von Belastungen und Beanspruchungen in unterschiedlichen sportlichen Situationen Fähigkeit der Bestimmung von Belastung und Überbeanspruchung. Regelmäßige Teilnahme, eigene Erhebung von Messdaten Kenntnisse und Erprobung von Präsentations- und Moderationstechniken Kenntnisse über Methoden der Wissensbeschaffung und -organisation Kenntnisse und Erfahrung über Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten im und durch Sport Regelmäßige u. aktive Teilnahme am Seminar 391 Hausarbeit ca. 15 Seiten auf der Grundlage eigener Messdaten 4C 2 SWS 15minütige Präsentation zu einem gestellten Seminarthema 4 C, 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 5. LEHRAMTSBEZOGENES PROFIL: 15 (Wahlpflichtmodul Fachdidaktik: Profil Lehramt)Profession alisierungsbereich Fachdidaktik Sport M 2 und 3 Mediendidaktische Aspekte des Sportunterrichts Kenntnisse fachdidaktischer Konzepte Planung, Durchführung und Evaluation von Veranstaltungen des Schulsports Kenntnisse von Kooperations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Sports in Europa Regelmäßige aktive Teilnahme Hausarbeit ca. 15 Seiten 3C 2 SWS 6. WAHLMODULE FÜR DEN OPTIONALBEREICH Diese Module können im Optionalbereich zusätzlich zu den fachwissenschaftlichen Pflicht- und Wahlmodulen belegt werden. Es wird empfohlen, im Optionalbereich 3 der Module des Instituts für Sportwissenschaften zu wählen. ZuVoraussetzModulgangsungen für die Art & Umfang Umfang Prüfungsanforderungen Modultitel vorausZulassung der Prüfungs(Cresetzunzur Prüfung leistung dits, gen SWS) 11 Bewegungsaktivitäten außerhalb des Hochschulortes Teilnahme an als Möglichkeit erkennen, gezielt Einfluss auf EinstelSeminar u. lungen und Verhaltensweisen zu nehmen Exkursion Erkennen und die Einsicht gewinnen, dass die Vermitt4 C, Vermittlung von lung von individuellen und sozialen Kompetenzen im 2 SWS SchlüsselqualiHausarbeit im Sport nicht automatisch und dabei gesellschaftlich (+ Exfikationen durch Keine Umfang von 15 adäquat erfolgt kur-sion Sport (ExkursiSeiten Sich mit den Problemen auseinandersetzen und an10 Taon) gemessene Lösungen finden, die bei der Vermittlung ge) und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen auftreten Das Integrationspotenzial des Sports am Beispiel der Exkursion kennen lernen und erleben 392 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 11B Vermittlung von Schlüsselqualifikationen durch Sport Keine 12 Betreuung und Führung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Keine Den Beitrag von Bewegungsaktivitäten zur Persönlichkeitsstärkung und Ich-Identität kennen lernen und erleben Befähigt werden, Situationen zu planen und konkret in sportliche Praxis umzusetzen, in denen die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen möglich ist Die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen vor allem für zukünftige berufliche Tätigkeiten erkennen Bewegungsaktivitäten außerhalb des Hochschulortes als Möglichkeit erkennen, gezielt Einfluss auf Einstellungen und Verhaltensweisen zu nehmen Erkennen und die Einsicht gewinnen, dass die Vermittlung von individuellen und sozialen Kompetenzen im Sport nicht automatisch und dabei gesellschaftlich adäquat erfolgt Sich mit den Problemen auseinandersetzen und angemessene Lösungen finden, die bei der Vermittlung und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen auftreten Das Integrationspotenzial des Sports am Beispiel der Exkursion kennen lernen und erleben Den Beitrag von Bewegungsaktivitäten zur Persönlichkeitsstärkung und Ich-Identität kennen lernen und erleben Befähigt werden, Situationen zu planen und konkret in sportliche Praxis umzusetzen, in denen die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen möglich ist Die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen vor allem für zukünftige berufliche Tätigkeiten erkennen Das Personal bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sports unterstützen Mit dem hauptberuflichen und ehrenamtlichen Personal in den Einrichtungen des Sports konstruktiv zusammen arbeiten 393 Teilnahme an Seminar (die Exkursion wurde im Rahmen des Moduls 6C3 oder 6C4 durchgeführt) Regelmäßige Teilnahme, Erfolgreiche Teilnahme am Sportvereins- Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 3 C, 2 SWS Praktikumsbericht im Umfang von 15 Seiten 4 C, 2 SWS (+ Prakti-kum von 4 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport des Sports (mit Praktikum) MT1: Seminar MT2: Sportvereins-praktikum 14 Keine Kinder-, Jugend- und Schulsport in Europa Die sportlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der Angebote berücksichtigen Konzeptionelle Überlegungen für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Sport entwickeln und mit dem Personal in der Einrichtung abstimmen Erfahrungen sammeln bei der zeitlich befristeten selbständigen Anleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Die Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche erkennen Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen und ansatzweise umsetzen können Sportliche Aktivitäten als Mittel der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen Die unterschiedlichen Erziehungssysteme in verschiedenen europäischen Ländern kennen und verstehen lernen Die Sportsysteme in verschiedenen europäischen Ländern kennen und verstehen lernen Die unterschiedlichen pädagogischen Systeme und Grundideen für die Trainer- und Sportlehrerausbildung kennen und verstehen lernen Die unterschiedlichen Bewegungskulturen und ihre Bedeutung in verschiedenen europäischen Ländern kennen und bewerten lernen Neuere sportliche Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich in verschiedenen europäischen Ländern kennen, verstehen und bewerten lernen Vergleichen, wie unterschiedliche europäische Länder Sportaktivitäten verwenden mit dem Ziel der multikulturellen Integration, Chancengleichheit, der Gesundheitsförderung und der Werteerziehung Die Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche 394 praktikum (4 Wochen) Wochen in vorlesungsfreier Zeit) Regelmäßige u. aktive Teilnahme am Seminar Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten 4 C, 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport in der Europäischen Union kennen und bewerten lernen 18 Vermittlung von Schlüsselqualifikationen durch Golf 19 Sport und Geschlecht TM 1: Seminar mit sozialwiss. Schwerpunkt Tm 2: Seminar mit naturwissenschaftl. Oder sportpraktischem Schwerpunkt Keine Abschluss von mind. 3 beliebigen Modulen aus dem Fach Sport oder aus dem Fach Geschlechterforschung Fähigkeit zur theoretischen Auseinandersetzungen mit Fragen der Methodik, Auswertung und Interpretation sportphysiologischer und trainingswissenschaftlicher Untersuchungen Fähigkeit der professionellen Anwendung von Untersuchungs- und Messmethoden Fähigkeit der Kalibrierung von test- und Messgeräten Fähigkeit der Interpretation,. Darstellung und Diskussion von Belastungen und Beanspruchungen in unterschiedlichen sportlichen Situationen Fähigkeit der Bestimmung von Belastung und Überbeanspruchung. ] Regelmäßige aktive Teilnahme Prüfung entsprechend dem Niveau der „Kleinen Platzreife“ 3C 2 SWS keine Einsicht und Grundkenntnisse in Geschlechterkonstruktionen und Sportkultur Körperkultur und Geschlecht im internationalen Vergleich Wechselwirkung von biologisch und kulturell definiertem Körperverständnis Geschlechtsspezifische Unterschiede im Freizeitund Leistungssport, Training und Wettkampf Geschlechtsspezifisch differenziertes Interesse am Sport (Medienkonsum, Ausübung bestimmter Sportarten) Geschlechterbewusste Ansätze in der Erziehungs-, Beratungs- und Bildungsarbeit im Sport 395 6C/4 SWS TM 1: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) oder Referat TM 2: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) oder Referat TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Sport 20 "Professionalisierungsbereich Fachdidaktik Sport“ (Wirtschaftspädagogik) TM 1: Seminar: Schulbezogene Fachdidaktik von Bewegung und Sport TM2: (Begleitetes) Praktikum von 4 Wochen in Berufsbildenden Schulen keine Modul 3 Sport, mind. 2 Lernfelder/Spor tarten aus Modulkomplex 6 Sport Aufgaben und Funktionen der Berufsbildenden Schulen Rahmenrichtlinien für Sport an Berufsbildenden Schulen Fachdidaktische Konzeptionen Mediendidaktische Aspekte des Sportunterrichts Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht in der Berufsbildenden Schule 396 TM 1: Hausarbeit ca. 15 Seiten TM 2: Praktikumsbericht (ca. 10 Seiten) 6C/4 SWS TM 1: 3C 2 SWS TM 2: 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH TURKOLOGIE ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: Das Fach Turkologie importiert Lehrangebote aus benachbarten Fächern (Deutsche Philologie, Iranistik, Allgemeine Sprachwissenschaft, Arabistik/Islamwissenschaft). Für Studierende dieser Fächer werden als Ersatz für die dort bereits geforderten Studieninhalte Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern angeboten, die eine sinnvolle Ergänzung der jeweiligen Fächerkombination darstellen. FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (INSGESAMT 132 C, ANTEIL IM FACH TURKOLOGIE 66 C) PFLICHTMODULE (66 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Modul TUR 1 Basismodul „Grundlagen des Türkeitürkischen I“ keine Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Die Absolventen kennen die Grundzüge der Grammatik und die wesentlichen typologischen Eigenheiten des Türkeitürkischen. Sie sind in der Lage, sich in einfachen Alltagssituationen sprachlich zu orientieren und können mit Hilfe eines Wörterbuchs einfache Texte verstehen. Modul TUR 2 erfolgreicher Die Absolventen sind mit dem keine Basismodul „GrundAbschluss des grammatischen System des Türkilagen des Türkeitürki- Moduls TUR 1 schen vertraut und sind in der Lage, schen II“ sich in Alltagssituationen adäquat zu verständigen. Mit Hilfe eines Wörterbuchs können sie mittelschwere Texte verstehen. Studierende des B.A.-Fachs Deutsche Philologie belegen statt Modul TUR 3 das Modul TUR 3a Modul TUR 3 [extern, keine Die Absolventen beherrschen die keine Germanistik] elementaren Techniken der SprachBasismodul „Grundbeschreibung und sind mit der Terlagen der Sprachbeminologie der wichtigsten sprachschreibung“ wissenschaftlichen Disziplinen ver- 397 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 10 C 6 SWS Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 10 C 6 SWS Modulprüfung: 6C 4 SWS Teilmodulprüfung 1: Klausur zu 90 Min. Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie traut. Teilmodulprüfung 2: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 1: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse im Bereich sprachwissenschaftlicher Grundkenntnisse und Grundtechniken sowie den Nachweis, diese Kenntnisse selbständig zu gebrauchen. Modul TUR 4 Aufbaumodul „Fortgeschrittene Sprachkompetenz Türkeitürkisch“ erfolgreicher Abschluss des Moduls TUR 2 Modul TUR 5 Vertiefungsmodul „Vertiefte Sprachkompetenz Türkeitürkisch“ erfolgreicher Abschluss des Moduls TUR 4 Teilmodul 2: Die Absolventen sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse und Analysetechniken auf exemplarische Gegenstände anzuwenden, ihre Ergebnisse selbständig darzustellen und die verwendeten Konzepte auf ihre Voraussetzungen hin kritisch zu reflektieren. Die Absolventen beherrschen die Morphologie des Türkischen umfassend und sind mit den syntaktischen Strukturen soweit vertraut, dass sie gesprochene Sprache weitgehend verstehen. Sie sind in der Lage, sich ohne Mühe angemessen verständlich zu machen und verstehen auch schwierigere Texte mit Hilfe eines Wörterbuchs. Die Absolventen beherrschen auch komplexere morphologische Fügungen und anspruchsvolle syntaktische Konstruktionen. Sie zeigen Sicherheit im aktiven Gebrauch der Sprache und haben beim Sprachverständnis keine auf die Sprachstruk- keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 2 SWS 398 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie tur bezogenen Probleme. Auch schwierige Texte verstehen sie unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern. Studierende des B.A.-Fachs Iranistik belegen statt der beiden Module TUR 6 und 7 die Module TUR 6a und 7a Modul TUR 6 [extern, keine Einführung in die arabische Schrift, keine Modulprüfung: Klausur Iranistik] Überblick über die Grammatik der zu 90 Min. „Neupersisch“ persischen Schriftsprache, Befähigung der Lektüre einfacher Texte. Einführung in die persische Umgangssprache, Erlernen der wichtigsten grammatischen Unterschiede zwischen Schrift- und Umgangssprache Modul TUR 7 [extern keine Überblick über die Grammatik der keine Modulprüfung: Klausur = Modul IRA 4] kurdischen Sprache, Befähigung zur zu 90 Min. „Kurdische Sprache I“ Lektüre und Übersetzung einfacher Texte. Studierende des B.A.-Fachs Arabistik/ Islamwissenschaft belegen statt Modul TUR 8 die Module TUR 8a o. 8b Modul TUR 8 [extern keine Teilmodul 1: Kenntnis der wichtigskeine Modulprüfung: = Module 2 u. 3 des ten Ereignisse und Prozesse der Teilmodulprüfung 1 Fachs Arabistik / Isislamischen Geschichte von den und 2: jeweils Klausur lamwissenschaft] Anfängen bis etwa 1500 sowie der zu 60 Min. oder münd„Islamwissenschaft“ für die islamische Geschichte releliche Prüfung von 15 vanten geografischen Räume, mit Min. folgenden Schwerpunkten: Prophetenbiographie; Nachfolgestreitigkeiten und Kalifat; Umayyaden und Abbasiden; Auflösung des Einheitsstaates; Türken und Mongolen; der islamische Westen. Teilmodul 2: Grundkenntnisse der islamischen Religion mit den Schwerpunkten: Koran; Prophetenüberlieferung (Hadith); Ritual; die islamischen „Konfessionen“: Sunni- 399 9C 4 SWS 6C 4 SWS 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie Modul TUR 9 Vertiefungsmodul „Kultur der Türkischen Republik“ erfolgreicher Abschluss des Moduls TUR 5 ten, Schiiten und andere; islamische Theologie und Koranexegese; islamische Philosophie; Sufik. Die Absolventen sind mit den Grundzügen der kulturellen Vielfalt der modernen Türkei, mit den geographischen Gegebenheiten, den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungslinien und mit den wichtigsten Strömungen des Geisteslebens, vor allem der Literatur, vertraut. Sie sind in der Lage, Probleme aus dem Bereich des kulturellen Lebens angemessen in den Kontext der Lebenswirklichkeit der heutigen Türkei einzuordnen. keine 400 Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 7C 3 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie WAHLMODULE (ERSATZMODULE FÜR STUDIERENDE DER FÄCHER IRANISTIK, ARABISTIK/ISLAMWISSENSCHAFT, DEUTSCHE PHILOLOGIE, ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul TUR 3a [extern, Allgemeine Sprachwissenschaft] Basismodul „Grundlagen der Linguistik für Turkologie“ Modul TUR 6a [extern, Allgemeine Sprachwissenschaft und Deutsche Philologie] „Linguistische Analyse“ keine Die Absolventen sind in der Lage, lautliche Strukturen und funktionale Zusammenhänge auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes in den Bereichen Phonetik und Phonologie zu analysieren. Teilmodul 1: Die Absolventen beherrschen die elementaren Techniken der Sprachbeschreibung und sind mit der Terminologie der wichtigsten sprachwissenschaftlichen Disziplinen vertraut. Modul TUR 7a [extern = ASP 6, Allgemeine Sprachwissenschaft] Wahlmodul „Typologie“ keine erfolgreicher Abschluss des Moduls TUR 3 bzw. 3a Teilmodul 2: Die Studierenden erbringen den Nachweis der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zur methodengeleiteten Analyse von Sprache und Kommunikation auf allen Ebenen des Sprachsystems. Die Absolventen sind in der Lage, Annahmen sprachtheoretischer Ansätze anhand von Befunden aus mehreren strukturverschiedenen Sprachen zu evaluieren. Sie kennen die grundlegenden Positionen der typologischen Forschung und können einzelsprachliche Strukturen typologisch einordnen. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 6C 3 SWS keine Modulprüfung: Teilmodulprüfung: 1 Mündliche Prüfung von 15 Min Teilmodulprüfung 2: Seminararbeit (ca. 15 Seiten) 7C 4 SWS keine Modulprüfung: Klausur zu 60 Min. 8C 3 SWS 401 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Turkologie Modul TUR 8a [extern, Religionswissenschaft, Theologische Fakultät] Modul „Grundwissen Religionsgeschichte“ keine Einleitungs- und Überblickswissen zu den großen Religionstraditionen in Lehre und Praxis, zu exemplarischen neuen Religionen sowie zum Christentum (Kanon, Geschichte, Traditionen und Grundlehren, Personen) keine Modulprüfung: Abschlussklausur zu 90 Min. 6C 4 SWS VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 60 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 402 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH UR- UND FRÜHGESCHICHTE 1. KERNCURRICULUM (66 C) Pflichtmodule (66 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 1 Pflichtmodul (Basismodul/Orientierungsmod ul) „Einführung in die Ur- und Frühgeschichte I“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Einführung in die Urgeschichte“ Teilmodul 2: „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“) Modul 2 Pflichtmodul (Basismodul/Orientierungsmod ul) „Einführung in die Ur- und Frühgeschichte II“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Einführung in die Frühgeschichte“ Teilmodul 2: „Einführung in wissenschaftliche Theorien“ keine keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) In 1: Überblick urgeschichtliches Grundwissen In 2: Überblick Inhalte und Methoden der Urgeschichte, elementare wissenschaftlichen Arbeitstechniken Teilmodule 1-2: je 1 Klausur zu je 90 Min. 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS In 1: Überblick Arbeitsgebiete, Fragestellungen und Methoden im Bereich der Frühgeschichte. In 2: Überblick wissenschaftliche Theorien des Faches Teilmodul 1-2: je 1 Klausur zu je 90 Min. 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS 403 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte Modul 3 Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Neolithikum“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Neolithikum“ Teilmodul 2: Jungsteinzeit) Modul 4 Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Bronzezeit“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Bronzezeit“ Teilmodul 2: Bronzezeit) Modul 5 Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Eisenzeit“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Eisenzeit“ Teilmodul 2: Eisenzeit) erfolgreiche Abschlüsse: Modul 1 u. Modul 2 In 1: Vertiefe Kenntnisse zur Archäologie des Neolithikums. In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zum Neolithikum. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat mit Schriftfassung im Umfang von 15 Seiten erfolgreiche Abschlüsse: Modul 1 u. Modul 2 In 1: Vertiete Kenntnisse zur Archäologie der Bronzezeit. In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zur Bronzezeit. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat mit Schriftfassung im Umfang von 15 Seiten erfolgreiche Abschlüsse: Modul 1 u. Modul 2 In 1: Vertiefte Kenntnisse zur Archäologie der vorrömischen Eisenzeit und/oder der römischen Kaiserzeit. In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zur vorrömischen Eisenzeit und/ oder römischen Kaiserzeit. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat mit Schriftfassung im Umfang von 15 Seiten Modul 6 Pflichtmodul (Aufbaumodul) „Mittelalter“ (Teilmodul 1: Vorlesung „Mittelalter“, Teilmodul 2: Mittelalter) erfolgreiche Abschlüsse: Modul 1 u. Modul 2 In 1: Vertiefte Kenntnisse zur Archäologie des frühen und/oder hohen Mittelalters. In 2: Selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zum frühen und/oder hohen Mittelalter. Teilmodul 1: Klausur zu 90 Min. Teilmodul 2: Referat mit Schriftfassung im Umfang von 15 Seiten 2. VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): 404 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS 11 C 6 SWS Teilmodul 1: 4C 2 SWS Teilmodul 2: 7C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Ur- und Frühgeschichte Nach 55 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 3. WAHLMODUL FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (6C) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Modul 7 Wahlmodul (Vertiefungsmodul) „Geländepraktikum für Anfänger“ erfolgreiche Abschlüsse: Modul 1 u. Modul 2 Überblick grundlegende Kenntnisse der praktischen Grabungstätigkeit: Grabungstechnik, Dokumentation Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) 405 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Hausarbeit 6C (4 Wochen) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - FACH VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Modulübersicht für die VWL-Module für Zwei-Fach-Bachelor Die in Klammern gesetzte Modul-Nr. entspricht der Modul-Nr. des Modulkatalogs der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Modul_Nr. Bezeichnung Modul Englische Bezeichnung Zyklus Verantw. Profs Beteiligte Profs LP Workload Lehr_Lern_ form Leistungsnachweis B.VWL. 01 B.OPH.9 Mikorökonomik (Orientierungsmodul) Makroökonomik I Mikrooeconomics I jedes Semester Prof. Dr. G. Gabisch Prof. Dr. G. Rübel, Prof. Dr. R. Schwager 6 180 (43/137) Klausur (90 Min) Macroeconomics I jedes Semester Prof. Dr. R. Ohr Prof. Dr. S. Klasen, Prof. Dr. G. Rübel 6 180 (43/137) B.VWL. 03 (B.VWL.01) Mikroökonomik II Microoeconomics II jedes zweite Semester Prof. Dr. G. Gabisch Prof. Dr. G. Rübel, Prof. Dr. R. Schwager 6 180 (43/137) B.VWL. 04 Makroökonomik II Macroeconomics II jedes zweite Semester Prof. Dr. R. Ohr Prof. S.Klasen, Ph.D., Prof. Dr. G. Rübel 6 180 (43(137) B.VWL. 05 (B.VWL.05) Grundlagen der inter-nationalen Wirtschaftsbeziehungen Wachstum und Entwicklung Einführung in die Ökometrie (Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung) Geld und Währung International economics foundations jedes zweite Semester Prof. Dr. G. Rübel 6 180 (43/137) Vorlesung (2SWS), Tutorenübung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Tutorenübung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Economic groth and development Introduction to econometrics (Introduction to impirical economic research) Money and international Finance jedes zweite Semester jedes zweite Semester Prof. Dr. S. Klasen, Ph.D. Prof. Dr. Sperlich 6 180 (43/137) 6 180 (43/137) Vorlesung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Praktikum/Übung am PC (2 SWS), Selbststudium Klausur (90 Min) Klausur (90 Min) jedes zweite Semester Prof. Dr. G. Rübel 6 180 (43/137) Klausur (90 Min) Arbeitsmarktökonomik Labour market economy jedes zweite Semester Prof. Dr. R. Ohr 6 180 (43/137) Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2SWS), Selbststudium B. VWL. 02 (B.OPH.10) B.VWL. 06 B.VWL. 07 (B.VWL.07) B.VWL. 08 (B.VWL.08) B.VWL.09 (B.VWL.09) 406 Prof. Dr. M. Grimm Klausur (90 Min) Klausur (90 Min) Klausur (90 Min) Klausur (90 Min) Klausur (90 Min), Haus- Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre B.VWL. 10 (B.VWL.10) Foundations of institutional economics jedes zweite Semester Prof. Dr. K. Bizer 6 180 (21/159) Vorlesung (2 SWS), Selbststudium B.VWL. 11 (B.VWL.11) Einführung in die Institutionenökonomik Finanz- und Steuerpolitik in der EU Taxation and fiscal policy in the EU jedes zweite Semester Prof. Dr. R. Schwager 6 180 (43/137) Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium B.VWL. 12 (B.VWL.03) Einführung in die Wirtschaftspolitik Foundations of economic policy jedes zweite Semester Prof. Dr. K. Bizer 6 180 (43/137) B.VWL. 13 (B.VWL.04) Einführung in die Finanzwissenschaft Introduction to public finance jedes zweite Semester Prof. Dr. R. Schwager 6 180 (43/137) B.VWL.14 (B.VWL.14) Seminar zur Entwicklungsökonomie Development Economics jedes zweite Semester Prof. S. Klasen, Ph.D. 6 180 (21/159) Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Selbststudium Seminar (2 SWS), Selbststudium B.VWL. 15 (B.VWL.15) Seminar to international Monetary Economics jedes zweite Semester Prof. Dr. G. Rübel 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS), Selbststudium Seminar in Labour market and struktural problems in the EU Seminar in Competivenesse and the European Single Market Seminar in economic policy jedes zweite Semester Dr. D. Sakowsky 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS), Selbststudium jedes oder jedes zweite Semester Dr. D. Sakowsky 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS), Selbststudium B.VWL.18 (B.VWL.18) Seminar zu aktuellen Problemen der monetären Außenwirtschaft Seminar zu Arbeitmarkt- und Strukturproblemen der EU Seminar zur Wettbewerbsfähigkeit und europäischen Binnenmarkt Seminar zur Wirtschaftspolitik jedes zweite Semester Prof. Dr. K. Bizer 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS), Selbststudium B.VWL. 19 Seminar zur allge- Seminar in ecomic jedes zweite Prof. Dr. R. Ohr 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS), B.VWL. 16 (B.VWL.16) B.VWL.17 (B.VWL. 17) 407 aufgaben ohne Benotung Klausur (90 Min) Hausaufgaben ohne Benotung Klausur (90 Min), 3 Kurzstellungnahmen während der Übungen Klausur (90 Min) Klausur (90 Min) Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Volkswirtschaftslehre (B.VWL.19) meinen Wirtschaftspolitik policy Semester Selbststudium B.VWL.20 (B.VWL.20) Seminar zu aktuellen Fragen der Finanz- und Steuerpolitik Topical issues in taxation and fiscal policy jedes Semester Prof. Dr. R. Schwager B.VWL.21 (B.OPH.8) Statistik Statistics jedes Semester Prof. Dr. Zucchini 408 Prof. Dr. Sperlich, Prof. Dr. Böker 6 180 (21/159) Seminar (2 SWS). Selbststudium 6 240 (76/164) Vorlesung (2 SWS), Großübung (1 SWS), Tutorenübung (3 SWS), Selbststudium Vortrag, Diskussionsbeiträge Hausarbeit, Vortrag, Diskussionsbeteiligung Klausur (120 Min) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH WERTE UND NORMEN 1. Pflichtmodule (Umfang 51 Credits): Modultitel Zugangs-voraussetzungen Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen Basismodul „Praktische Philosophie“ Teilmodul 1: Einführungskurs (A oder B) keine Verständnis zentraler Begriffe, Probleme und Theorieansätze der praktischen Philosophie In Teilmodul 2: Protokoll oder Kurzreferat Teilmodul 2: Basisseminar (A, B, C oder. D) Basismodul Religionswissenschaft Teilmodul 1: Grundkurs Religionswissenschaft (PS u. V) Teilmodul 2: Terminologiekurs keine Historische und inhalt- In Teilmodul 1: Kurzliche Grundkenntnisse referat (15 min.) oder zur religiösen Tradition Essay (ca. 7 S.) und Praxis von „Weltreligionen“ und Neuen Religiösen Bewegungen Christentumskundliche Grundkenntnisse (Ka- 409 Art & Umfang der Prüfungs-leistung Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf. Teilmodul 1 B: 90min. Klausur Teilmodul 2A:Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Teilmodul 1: 1 2std Klausur Teilmodul 2: Kurzreferat (15 min.) oder Essay (ca. 7 S.) Modul-Umfang (Credits, SWS) 8C 4 SWS 7C 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen Basismodul Logik1 keine fachwiss./fachdidaktisches Modul “Vermittlungskompetenz” Teilmodul 1 (A od. B): Unterrichtsdidaktik Basismodule 1-4 Teilmodul 2: Außerschulische Vermittlung non, Geschichte, Traditionen und Grundlehren, Personen) Klärung von Grundbegriffen der Religionswissenschaft Verständnis elementarer Begriffe der Logik; Analyse und Formalisierung einfacher Aussagen und Schlüsse; Kenntnis eines logischen Kalküls Fähigkeit zur Vermittlung von Problemstellungen des Fachs Werte und Normen im schulischen und außerschulischen Bereich Klausur (120 Minuten) Teilmodul 1A: Referat Teilmodul 1B: 90minütige Klausur keine Basismodul „Praktische Philosophie“ Eingehende Kenntnis ausgewählter Probleme und Theorien der praktischen Philosophie Teilmodul 2: Aufbauseminar (A, B, C oder D) 410 6C 4 SWS Teilmodul 2: Abfassung eines fachvermittelnden Textes Aufbaumodul „Praktische Philosophie“ Teilmodul 1: Aufbauergänzungskurs (A oder B) 5C 4 SWS In Teilmodul 2: kleinere schriftliche oder mündliche Leistung Teilmodul 1A: 20min. mündl. Prf. Teilmodul 1B: 90min. Klausur Teilmodul 2A: Hausarbeit (ca. 10 S.) Teilmodul 2B: 30min. mündl. Prfg. Teilmodul 2C: 120- 8C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen min. Klausur Teilmodul 2D: kleinere schriftl. Leistungen im Umfang von ca. 10 S. Exemplarische Erweiterung der religionsgeschichtlichen und systematisch-religionswissenschaftlichen Kenntnisse Aufbaumodul Religionswissenschaft Basismodul ReligionswissenschaftW Wahloption 1 1 historische LV 1 systematische LV Mündl. Prüfung (30 Min.) 6C 2-4 SWS Wahloption 2 1 historische LV plus schr. Hausarbeit (20 S.) zu einer syst. Fragestellung Vertiefungsmodul Praktische Philosophie (A, B oder C) Basismodul Praktische Philosophie, Basismodul Religionswissenschaft, Basismodul Logik, entweder Modul Einführung in die politische Theorie oder Modul Einführung in die Soziologie, Aufbaumodul Praktische Philosophie Gründliche Kenntnis eines Problembereichs der praktischen Philosophie 411 keine A: Hausarbeit (ca. 15 S.) B: 150-minütige Klausur C: 30-minütige mündl. Prüfung 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen Vertiefungsmodul Religionswissenschaft Basismodul Praktische Philosophie, Basismodul Religionswissenschaft, Basismodul Logik, entweder Modul Einführung in die politische Theorie oder Modul Einführung in die Soziologie, Aufbaumodul Religionswissenschaft Vertiefung und Anwendung der religionsgeschichtlichen und systematisch-religionswissenschaftlichen Kenntnisse unter Berücksichtigung von WuN/EthikThemen im Rahmen einer wiss. Hausarbeit Anm.: Wenn im Aufbaumodul die systematische LV (2) durch eine schr. Arbeit ersetzt wurde, muss im Vertiefungsmodul ein systematisches Seminar belegt werden. 412 Seminararbeit (ca. 20 S.) 5C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen 2. Wahlpflichtmodule (Umfang 18 C) Unter den Wahlpflichtmodulen wählen die Studierenden entweder mit dem Modul Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte und dem Aufbaumodul Historische und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns einen politikwissenschaftlichen Schwerpunkt, oder mit dem Modul Einführung in die Soziologie und einem der beiden Aufbaumodule Soziologie einen soziologischen Schwerpunkt. (Insgesamt sind Module im Umfang von 18 C zu belegen) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Einführung in die politische Theorie und Ideengeschichte1 keine Einführung in die Soziologie 1 keine Aufbaumodul Historische und kulturelle Determinanten innenpolitischen Handelns Modul Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte Einsicht in die historische Wandlungsdimension normativer Problemstrukturen und Fragestellungen Fähigkeit zur systematischen Textlektüre mit hermeneutischen Methoden Einsicht in die Bedeutung klassischer normativer Fragestellungen für gegenwärtige Probleme Theoretische Texte verstehen und wiedergeben, Argumente verteidigen, Gegenargumente entwickeln, Diskussionen strukturieren. Heranführung an soziologische Denk- und Argumentationsweisen. Die Vermittlung eines Überblicks über die Themenfelder der Soziologie. Erste komparative Einblicke in die höchst unterschiedlichen Strukturen moderner Gesellschaften. Fähigkeit der Einschätzung historischer und kultureller Voraussetzungen politischen Handelns sowie der Folgen einer Erosion klassischer sozialmoralischer und religiöser Milieus. Erkennen der Bedeutung von Sinnstiftung in sozial und mental fragmentierten Gesellschaften. Fähigkeit zur Verortung von politischen Institutionen in Deutungskontexten. 413 Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Klausur (90 Min.) oder kleinere mündliche Leistungen, Hausarbeit (ca. 10 S.) oder Essays und Protokoll oder Kurzreferat 10 C 4 SWS Klausur (90 Min.); 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen 8C 4 SWS Schriftliche Leistungen im Gesamtumfang von 15 Seiten und eine mündliche Leistung (15 Minuten) und Betei- 8C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Werte und Normen Aufbaumodul Soziologie 1: Politische Soziologie und Soziologie des Wohlfahrtsstaates Aufbaumodul Soziologie 2: Kultursoziologie Modul Einführung in die Soziologie Modul Einführung in die Soziologie Überblick über die soziologischen Felder des Wohlfahrtsstaates und der Politischen Soziologie unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Geschlechterverhältnisses Geschichte des Wohlfahrtsstaates Bedeutung sozialpolitischer Prinzipien Formen und Veränderungsfaktoren staatlicher Herrschaft Überblick über kultursoziologische Fragestellungen kulturelle Entwicklung moderner Gesellschaften ligung an der Seminardiskussion. Mind. 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; 1 münd10 C lich vorgetrage4 SWS nes, ausgearbeitetes Referat oder 1 Hausarbeit Mind. 3 kleinere schriftliche oder mündliche Leistungen; 1 münd10 C lich vorgetrage4 SWS nes, ausgearbeitetes Referat oder 1 Hausarbeit In mindestens einem der Basismodule Praktische Philosophie oder Religionswissenschaft oder in dem Modul Einführung in die Soziologie ist eine schriftliche Hausarbeit zu schreiben. 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT: Der Erwerb von 56 Credits ist Voraussetzung für die Zulassung zur BA-Arbeit. 414 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FACH WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE (WSG) ALLGEMEINE HINWEISE/ VORBEMERKUNG: 1. Alle Angaben zu in den BA-Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte integrierten Veranstaltungen anderer Fachbereiche und Fakultäten vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die anbietenden Fächer. FACHWISSENSCHAFTLICHER ANTEIL (INSGESAMT 132 C, ANTEIL IM FACH WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE (WSG) 66 C) PFLICHTMODULE (ES MÜSSEN PFLICHTMODULE IM UMFANG VON 35 C BELEGT WERDEN.) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Orientierungsmodul WSG (B.WSG.1) keine Einführung in wirtschafts- und sozialhistorisches Arbeiten mittels thematisch aufeinander bezogener Seminare. Beherrschung grundlegender Techniken wissenschaftlichen Arbeitens in praktischer, mündlicher und schriftlicher Form. (Teilmodul 1: Start-up-Seminar WSG) Teilmodul 2: Proseminar Orientierung WSG) Unternehmen und keine Märkte (B.OPH.0) (Ringvorlesung; Fallstudienseminar) Anm.1 Ergänzungsmodul keine Einführung in die Wirtschaftswissenschaften durch Fallstudien. Das Modul besteht aus Ringvorlesung zur Einführung in die Inhalte und die methodische Basis der wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen und einem Fallstudienseminar zum Erwerb von Problemlösungskompetenzen. Beherrschung grundlegender ge- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Bibliographieübung (zu 1), Referat (zu 2) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur, 90 Min. Teilmodul 2: schriftliche Hausarbeit im Umfang von 10-12 S. 9 C / 4 SWS keine drei begleitende Gruppenarbeiten oder Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS keine Teilmodul 1: Klausur, 90 5 C / 4 SWS 415 Teilmodul 1: 5 C / 2 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Geschichte (Modul 2) schichtswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepte. Min. Teilmodul 2: Essay (Umfang nach Vorgaben des Faches) (Teilmodul 1: Vorlesung "Einführung in die Geschichtswissenschaft Teilmodul 2: Übung "Methoden der Geschichtswissenschaft" Anm. 2 Aufbaumodul WSG (B.WSG.2) Abschlussmodul WSG (B.WSG.3) (Vorlesung WSG; Übung zur Vorlesung WSG) erfolgreicher Abschluss des Orientierungsmoduls WSG Überblickswissen in zentralen Themenfeldern der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Kenntnisse zentraler Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze. erfolgreicher Beherrschung der wichtigsten ArAbschluss des beitstechniken und eigenständige OrientierungsErarbeitung einer Fragestellung somoduls WSG wie Nachweis fundierter Kenntnisse und des Aufin ausgewählten Themenfeldern der baumoduls WSG Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Teilmodul 1: 2 C / 2 SWS Teilmodul 2: 3 C / 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur, 90 Min. 6 C / 2 SWS keine Modulprüfung: Klausur, 90 Min. 9 C / 4 SWS Anm. 1: Um Doppelbelegungen zwischen den Fächern im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang zu vermeiden, erfolgt die Anrechnung nur, wenn die Veranstaltung nicht zugleich im anderen Fach belegt wird. In diesem Fall haben die Studierenden eine zusätzliche Veranstaltung aus dem Angebot des Wahlbereichs Ökonomie (eine Veranstaltung aus den Modulen C-F; siehe unten) zu belegen. Anm. 2: Um Doppelbelegungen zwischen den Fächern im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang zu vermeiden, erfolgt die Anrechnung nur, wenn die Veranstaltung nicht zugleich im Zweitfach belegt wird. In diesem Fall haben die Studierenden eine zusätzliche Veranstaltung aus dem Angebot des Wahlbereichs Geschichte (eine Veranstaltung aus den Modulen A-C, Aufbaumodul zu einer weiteren Epoche oder weiteres Fachgebietsmodul; siehe unten) zu belegen. 416 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte WAHLMODULE (ES MÜSSEN MODULE IM UMFANG VON 31 C BELEGT WERDEN.) WAHLBEREICH ÖKONOMIE (ES SIND ZWEI MODULE AUS DEN MODULEN A-G ZU BELEGEN, SEMESTERLAGE SIEHE STUDIENVERLAUFSPLAN) Modultitel Zugangsvoraussetzungen A Mikroökonomik I (B.OPH.9) keine (Vorlesung; Übung) B Makroökonomik I (B.OPH.10) keine (Vorlesung; Übung) C Unternehmensführung und Organisation (B.bwl.03) erfolgreicher Abschluss des Moduls Unternehmen und Märkte (Vorlesung; Übung) D erfolgreicher Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Verständnis der theoretischen Grund- keine lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden. Verständnis der theoretischen Grund- keine lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden. Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, keine den Studierenden den Rahmen sowie die grundlegenden Bausteine des Managements von Wirtschaftsorganisationen vorzustellen und sie in die Lage zu versetzten, fundierte Aussagen über Handlungs- und Gestaltungsalternativen in den Bereichen Strategie-, Struktur- und Kulturentwicklung als Haupt-aktivitäten der Unternehmensführung zu formulieren. Den Studierenden sollen Grund- keine 417 Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Klausur, 90 Min. 6 C / 2 SWS Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Produktion und Logistik (B.bwl.4) (Vorlesung; Übung) Abschluss der Module Unternehmen und Märkte, Mathematik kenntnisse, die bei der Ausgestaltung des Beschaffungs- und Absatzkanals benötigt werden, vermittelt werden. Dabei werden sowohl Waren- als auch Informationsströme analysiert. E keine Verständnis der theoretischen Grund- keine lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden. Erlernen der in den wirtschaftwissen- keine schaften notwenigen mathematischen Methoden Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Klausur, 120 Min. 8 C / 6 SWS Verständnis der theoretischen Grund- keine lagen und die Beherrschung grundlegender wirtschaftswissenschaftlicher Arbeitsweisen und theoretischer Konzepten, die im Rahmen von Grundlagenvorlesungen vermittelt werden. Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorga- 5 C / 4 SWS Beschaffung und Absatz (B.bwl.5) (Vorlesung; Übung) F Mathematik (B.OPH.1) (Vorlesung; Übung) G Einführung in die VWL für Juristen (VWL-Jur) gute Kenntnisse der Schulmathematik keine (Vorlesung; Übung) WAHLBEREICH GESCHICHTE (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-K ZU BELEGEN) Modultitel Zugangsvoraussetzungen A keine Aufbaumodul Neuzeit I (A2) Prüfungsanforderungen Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine 418 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) B Aufbaumodul Neuzeit Außereurop. Geschichte I (A10) keine (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) C keine Aufbaumodul Neuzeit Osteuerop. Geschichte I (A14) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) D Aufbaumodul Frühe Neuzeit I (A18) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) E Aufbaumodul Frühe Neuzeit Außereurop. Geschichte I (A26) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) F Aufbaumodul Frühe Neuzeit Osteurop. Geschichte I (A30) (Aufbauseminar; keine keine keine Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche ben des Faches) keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS 419 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Epochenvorlesung) G Aufbaumodul Mittelalter I (A34) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) H Aufbaumodul Mittelalter Außereurop. Geschichte I (A42) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) I Aufbaumodul Mittelalter Osteuropäische Geschichte I (A46) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) J Aufbaumodul Alte Geschichte I (A50) (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) K Aufbaumodul Alte Geschichte Außereurop. Geschichte I (A54) keine Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche Vertiefende geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und Arbeitsweisen. Kenntnisse zentraler historischer Entwicklungen und Ereignisse sowie fachspezifischer Ansätze zu der gewählten Epoche keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine 45 Klausur; mündl. Prüfung (Umfang nach Vorgaben des Faches) 5 C / 4 SWS keine keine (Aufbauseminar; Epochenvorlesung) 420 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte WAHLBEREICH EMPIRISCHE METHODEN (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-D ZU BELEGEN) Modultitel Zugangsvoraussetzungen A keine Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung (M1) Prüfungsanforderungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Kenntnisse im Umgang mit quantitativen Informationen Modulumfang (Credits, SWS) Teilmodul 1: Klausur, 90 8 C / 6 SWS (+ 1 SWS Min. Tutorium, Besuch opTeilmodul 2: Klausur, 90 tional) Min. Teilmodul 1: 4 C / 4 SWS Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS (Teilmodul 1: Vorlesung Einführung in die quantitative und qualitative Sozialforschung Teilmodul 2: ein Proseminar, Auswahl aus Alternative 1: PS Umfrageforschung; Alternative 2: PS Sekundäranalyse; Alternative 3: PS qualitative Sozialforschung; Alternative 4: PS Einführung in Fachmethoden) B Grundlagen sozialwissenschaftlicher Datenanalyse -Statistik I (M2) Art und Umfang der Prüfungsleistung keine Kenntnisse im Umgang mit quantitati- keine ven Informationen Teilmodul 1: Klausur, 90 8 C / 4 SWS (+ 2 SWS Min. Tutorium, Besuch opTeilmodul 2: Klausur, 90 tional) Min. Teilmodul 1: 4 C / 2 SWS 421 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Teilmodul 1: Vorlesung Statistik I; Teilmodul 2: Computergestützte Datenanalyse zur Statistik 1 C Statistik (B.OPH.8) Teilmodul 2: 4 C / 2 SWS erfolgreicher Abschluss des Moduls Mathematik Kenntnisse im Umgang mit quantitati- keine ven Informationen gute Kenntnisse der Schulmathematik Erlernen der in den wirtschaftwissen- keine schaften notwenigen mathematischen Methoden Klausur, 120 Min. 8 C / 6 SWS Klausur, 120 Min. Teilmodul 1: 6 C / 3 SWS Teilmodul 2: 2 C / 3 SWS 8 C / 6 SWS (Vorlesung; Tutorenübung) D Mathematik (B.OPH.1) Teilmodul 1: 6 C / 3 SWS Teilmodul 2: 2 C / 3 SWS (Vorlesung; Tutorenübung) WAHLBEREICH SPRACHEN (ES IST EIN MODUL AUS DEN MODULEN A-K ZU BELEGEN) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen A keine /vorherige Anmeldung am SLZ Erwerb von verbaler und schriftlicher Sprachkompetenz anhand ausgewählter wirtschaftswissenschaftlicher Themen; Business English I (B.ssg.1) B Business English II vorherige AnErwerb von verbaler und schriftlicher meldung am SLZ Sprachkompetenz anhand ausgewählter wirtschaftswissenschaftlicher Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) keine Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS keine Klausur, 120 Min.; mündliche Prüfung, 30 Min. 6 C / 4 SWS 422 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte (B.ssg.2) Themen; C Modul MS I oder Französisch Mittelstufe Einstufungstest II (ssg.13) Erwerb von verbaler und schriftlicher Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS D Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Französisch Oberstufe Einstufungstest Sprachkompetenz I (ssg.14) keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS E Französisch Fachsprache Wirtschaftswissenschaften I (ssg.1) Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Einstufungstest Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS F Spanisch Mittelstufe II (ssg.24) Modul MS I oder Einstufungstest Erwerb von verbaler und schriftlicher Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS G Spanisch Oberstufe I (ssg.25) Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Einstufungstest Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS H Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Spanisch Fachsprache Einstufungstest Sprachkompetenz Wirtschaftswissenschaften I (ssg.3) keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS I Italienisch Mittelstufe (ssg.29) Modul GS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Einstufungstest Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS J Russisch Mittelstufe II Modul MS I oder Einstufungstest keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Erwerb von verbaler und schriftlicher Sprachkompetenz 423 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte (ssg.35) K Russisch Oberstufe I (ssg.35) Modul MS II oder Erwerb von verbaler und schriftlicher Einstufungstest Sprachkompetenz keine Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BACHELORARBEIT (gem. §7 Abs. 1): Nach 51 C fachwissenschaftlichen Studiums kann eine Bachelorarbeit geschrieben werden. 424 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH (36 C) FACHWISSENSCHAFTLICHES PROFIL MODULE / OPTIONALBEREICH (18 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen B.OPH.5 Informations- und Kommunikationssysteme keine (Vorlesung; Tutorenübung) B.WSG.4 Projektmodul WSG erfolgreicher Abschluss des Moduls Informations- und Kommunikationssysteme Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Übungsaufgaben Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Die Studierenden sollen die Grundlagen des Datenmanagements sowie die Unterstützung der betrieblichen Funktionen und Prozesse durch die Informationsverarbeitung verstehen. Auf dieser Basis lernen sie eine breite Palette moderner Anwendungssysteme kennen, die auch für die eigene wissenschaftliche Arbeit eine wichtige Grundqualifikation darstellen. Einführung in das wirtschafts- und keine sozialhistorische Arbeiten in relevanten Arbeits- und Berufsfeldern. Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken sowie Umsetzung und Anwendung derselben im berufsbezogenen Kontext. Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS Praktikumsbericht, 5-6 Seiten 12 C / 14 SWS (Praktikum) Art und Umfang der Prüfungsleistung Modulumfang (Credits, SWS) Klausur, 90 Min. 6 C / 4 SWS MODULE / OPTIONALBEREICH (18 C.): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen B.OPH.5 Informations- und keine Die Studierenden sollen die Grundlagen des Datenmanagements sowie Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Übungsaufgaben 425 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen - Fach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Kommunikationssysteme (Vorlesung; Tutorenübung) B.WSG.4 Projektmodul WSG erfolgreicher Abschluss des Moduls Informations- und Kommunikationssysteme die Unterstützung der betrieblichen Funktionen und Prozesse durch die Informationsverarbeitung verstehen. Auf dieser Basis lernen sie eine breite Palette moderner Anwendungssysteme kennen, die auch für die eigene wissenschaftliche Arbeit eine wichtige Grundqualifikation darstellen. Einführung in das wirtschafts- und keine sozialhistorische Arbeiten in relevanten Arbeits- und Berufsfeldern. Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken sowie Umsetzung und Anwendung derselben im berufsbezogenen Kontext. 426 Praktikumsbericht, 5-6 Seiten 12 C / 14 SWS (Praktikum) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Informatik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - MODULPAKET „BERUFSFELDBEZOGENES PROFIL INFORMATIK ANDERER FÄCHER“ (18 C) Modul CS L.inf. 101 „Informatik I“ (9 C) Modul CS L.inf. 102 „Informatik II“ (9C) Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen CS L.inf.101 Informatik I keine CS L.inf.102 Informatik II keine Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Algorithmen und Datenstrukturen beherrschen und mit einer gängigen Programmiersprache umsetzen können. Es soll erkennbar sein, dass die Teilnehmer die praktischen und theoretischen Grundlagen von Automaten/Sprachen, Zahlen/Logik, Prozesskommunikation/Speicher sowie den Aufbau von Rechnern und dessen Programmierung mit Assembler beherrschen und umsetzen können. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) 50% der Übungszettel 50% der Übungszettel 427 Art und Umfang der Prüfungsleistung Klausur (90 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 20 Min.) ersetzt. Klausur (120 Minuten). Bei geringer Teilnehmerzahl wird diese durch eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.) ersetzt. Modulumfang (Credits, SWS) 9 C (6 SWS) 9 (6) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Judaistik FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN MODULPAKET JUDAISTIK Wahlpflichtmodule (18 C): Modultitel Zugangsvoraussetzungen Modul 1 Keine Neuhebräisch I (Immatrikulation) Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Kurs Neuhebräisch I: Einführung in Schrift und Sprache des modernen Hebräisch Art der Prüfungsleistung Klausur ( 60 min ) Neuhebräisch II Abschluss von Modul 1 Kurs Neuhebräisch II: Einführung in Schrift und Sprache des modernen Hebräisch Klausur ( 60 min ) Modul 3 Jüdische Literatur Keine und Schriftauslegung (Immatrikulation) (WS) Jüdische Kultur und Geschichte 3C plus 3 SQ (6 SWS) (WS) Modul 4 3C plus 3 SQ (6 SWS) (WS) Modul 2 Umfang Keine (Immatrikulation) Übung zur jüdischen Schriftauslegung Einführung in zentrale Interpretationsweisen der jü- Hausarbeit dischen Tradition als Schriftreligion (15 S.) Seminar zur modernen jüdischen Literatur Auseinandersetzung mit Beispielen moderner jüdischer Literatur und ihrer Traditionshermeneutik ausgearbeitetes Referat Übung zu Quellen jüdischer Geschichte Exemplarische Kenntnis von Quellen zur jüdischen Geschichte 428 6C (4 SWS) 6C ausgearbeitetes Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Judaistik (SS) Seminar über Jüdische Feste und Gebräuche Kenntnis der Feste und Gebräuche in unterschiedlichen Strömungen des Judentums und Verständnis ihrer kulturellen Besonderheit Referat (4 SWS) Klausur (60 min) 429 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Religionswissenschaft FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN - MODULPAKET RELIGIONSWISSENSCHAFT (bestehend aus 18 C Religionswissenschaft zur berufsfeldbezogenen Ergänzung anderer 2-Fach-Studienkombinationen) Modultitel Zugangsvoraussetzungen C 01 Kleines Basismodul* Religionswissenschaft Zulassung zum Ergänzungsfach C Religionswissenschaft (SS+WS) C 02 = AM 004 oder WPM 016 „Kleines Basismodul“ C 01 erfolgreich absolviert Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Historisches Proseminar: (mit Kurzreferat) Historische und inhaltliche Grundkenntnisse zur religiösen Tradition und Praxis von „Weltreligionen“ und exemplarischen Neuen Religiösen Bewegungen V Einf. in das Christentum: Grundkenntnisse zum Christentum: Kanon, Geschichte, Traditionen, Grundlehren und wichtige Personen Art der Prüfungsleistung gemeinsame 2std. Abschlussklausur Umfang 6C (6 SWS) Üb Terminologiekurs: Klärung und Problematisierung von Grundbegriffen der RW Siehe unter Aufbaumodul 1 Religionswissenschaft – bzw. – unter WPM 0016 „Aktuelle Religionswissenschaftliche Themen“ (WS / SS) C 03 (= Modul 12 BA Kleines 1 rw Seminar (hist. oder syst.) WuN) Basismoplus schr. Hausarbeit mit gegenwartsrelevantem Fokus dul“ C 01 Vertiefungserfolgreich modul RW absolviert (jedes S) * Das historische Basismodul ist Orientierungsmodul im Sinne von § 7 der CO 430 6C (6 SWS 6C Hausarbeit (ca. 20 S.) (2 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN MODULPAKET „EVANGELISCHE THEOLOGIE“ Modulkatalog im BA-MA-Modulpaket „Ev.Theologie“ Wahlpflichtmodul „Orientierungsmodul Evangelische Theologie“ Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Art der Prüfungsleistung Umfang Teilmodul 1 GW 001 Orientierungsmodul Evangelische Theologie Keine (Immatrikulation) (i.S.v. § 7 CO) jährlich (WS) V Einführung in das Christentum (2h WS) Grundzüge der christlichen Religion im Überblick Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen Teilmodul 2 V Grundinformation Bibel NT (3h WS) und V Grundinformation Bibel AT (3h SS) Aufbau und Inhalt der Bibel; Schriften und Entstehungsgeschichte in Grundzügen Klausur WS ( 2h ) 9C _________ Klausur SS ( 2h ) Wahlmodule ( 1 Modul im Umfang von 9 C ist aus den 6 Modulen auszuwählen) Grundwissen Theologie: 431 (8 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie Modultitel GW 002 Grundwissen Kirchengeschichte jährlich (WS + SS) Zugangsvoraussetzungen (abgeschlossenes Orientierungsmodul) Lateinkenntnisse sind wünschenswert (manche der wählbaren Seminare od. Übungen setzen sie voraus) (abgeschlossenes Orientierungsmodul) Art der Prüfungsleistung V Kirchengesch. im Überblick (WS + SS) Zentrale Personen, theologische Themen, Texte, Epochen und Perspektiven 2 x 2 std. Klausur Wahl-Option 1 PS-Arbeit (ca. 15 S.) Umfang plus: 9C (6–8 SWS) Pros. zur Kirchengeschichte oder Exemplarische Auseinandersetzung mit einer Quelle in ihrem Kontext 2-std. Klausur Wahl-Option 2 Kurs Zentrale Quellen und Texte der KG Materialer Überblick über die wichtigsten Quellentexte zur Kirchengeschichte Pros. zu klass. Texten des Christentums Grundbegriffe des Christentums; syst. Analyse eines klassischen Textes (Sinngehalt, Argumentation) GW 003 Grundwissen Systematische Theologie Prüfungsanforderungen (Lernziele, Kompetenzen) Wahl-Option 1 V zur Systematischen Theologie (4h) Grundthemen und Grundbegriffe der christlichen Lehre (Grundriss der Dogmatik) 1 Pros.-Arbeit (ca. 15 S.) ________ plus: 1 x 2 st. Klausur oder jährlich (WS + SS) 9C (6 SWS) 432 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie Wahl-Option 2 1 x 2 st. Klausur V zur Systematischen Theologie (2h) Üb Lektürekurs (2h) Grundthemen der Dogmatik (Gotteslehre, Anthropologie, Christologie, Eschatologie) oder 1 x 2 st. Klausur zu einer der beiden VL Wahl-Option 3 V zur Systematischen Theologie (2h) V zur Systematischen Theologie (2h) Grundtexte, -themen und -begriffe der christlichen Lehre (Grundthemen der Dogmatik) S Die christlichen Kulturen des Orients Überblick zur Geschichte der christlich-orientalischen Kulturen, Literaturen und Kirchen GW 004 Die christlichen Kulturen des Orients (abgeschlossenes Orientierungsmodul) jedes WS GW 005 (abgeschlossenes OrientieDie orthodoxen rungsmodul) Kirchen jedes SS Üb Exkursion mit thematischen Anteilen Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel Integrierte Studienleistungen: je 1 unbenoteter Test (S+Üb) plus 1 Referat (S) 9C Modulabschlussklausur (60 min) S Die orthodoxen Kirchen Überblick zu Konfessionskunde und Symbolik der orthodoxen Kirchen, Spiritualität und Theologie Üb Exkursion mit thematischen Anteilen Vertiefung der Kenntnisse an einem konkreten Beispiel Integrierte Studienleistungen: je 1 unbenoteter Test (S+Üb) plus 1 Referat (S) 433 (4 SWS 9C Modulabschlussklausur (60 min) (4 SWS) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Modulpaket Theologie GW 006 Exegese der Bibel – Neues Testament GW 007 Exegese der Bibel – Altes Testament Alternative zu einem der o.a. GW-Module Hebräisch – oder – Griechisch (abgeschl. Orientierungsmodul) Griechischkenntnisse (Graecum oder bibl. Griechisch) (abgeschl. Orientierungsmodul) Hebräischkenntnisse (i.d.R. Hebraicum) Pros. zum Neuen Testament Einführung und Übung in Methoden der NT-Exegese anhand 1 Pros.-Arbeit (ca. zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese zu einem exempla15 S.) rischen Bibeltext S zum Neuen Testament Exemplarische Auseinandersetzung mit Themen und Schriften ausgearb. Referat des NT; Übung in einem Referat oder Essay (ca. 10.S.) oder Essay Pros. zum Alten Testament 1 Pros.-Arbeit (ca. Einführung und Übung in Methoden der AT-Exegese anhand 15 S.) zentraler Texte; Anfertigung einer Exegese zu einem exemplarischen Bibeltext S zum Alten Testament ausgearb. Referat Exemplarische Auseinandersetzung mit Themen und Schriften oder Essay des AT; Übung in einem Referat oder Essay (ca. 10.S.) Kursangebot zum Hebraicum, Graecum oder NT-Griechisch Kenntnisse der biblischen Sprachen im Umfang des Hebraicums oder mindestens des NT-Griechisch Anm.: Diese Kenntnisse können nur auf der B.A.-Ebene nachgeholt (abgeschl. Orienwerden (als Eingangsvoraussetzung für die Wahlpflichtmodule tierungsmodul) GW 002, 006 oder 007 (KG, NT oder AT) im ersten MAStudienjahr) jährlich 434 9C (4 SWS) 9C (4 SWS) Mind. Wird durch das jeweilige Kursangebot 9 C ausgewiesen Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil) FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN – PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH IM LEHRAMTBEZOGENEN PROFIL Modulübersicht: Wahlpflichtmodule im lehramtbezogenen Profil: Für eine Zertifizierung des lehramtbezogenen Profils (insgesamt 36 C im Professionalisierungsbereich) sind zusätzlich zu den unter den Fachwissenschaften aufgeführten 6 C Fachdidaktischer Kompetenz/schulbezogener Vermittlungskompetenz folgende Module zu belegen: -Erziehungswissenschaftliche Kompetenz (insgesamt 12 C) Modul: Einführung in die Schulpädagogik (6 C / 4 SWS) Modul: Theorien und Methoden der Praxiserkundung ( 6 C / 5 SWS) - Schlüsselkompetenzen/ Praktika (insgesamt 8 C): Modul: Allgemeines Schulpraktikum (ASP) (4 C) Modul: Ausserschulisches Praktikum (C) (4 C) - Optionalbereich (10 C): Es sind Module nach freier Wahl im Umfang von mindestens 10 C zu belegen (z.B. Schlüsselkompetenzen und überfachliche Kompetenz) 435 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil) 1. FACHDIDAKTISCHE KOMPETENZ (6 C [+6]): Die Fachdidaktik-Module werden in den fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fächer unter „Lehramtbezogenes Profil“ aufgeführt 2. ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHE KOMPETENZ (12 C): Es müssen beide Module („Einführung in die Schulpädagogik“ sowie „Theorien und Methoden der Praxiserkundung“) absolviert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Modul I Einführung in die Schulpädagogik keine Modul II Theorien und Methoden der Praxiserkundung Einführung in die Pädagogik Prüfungsanforderungen Art & Umfang der Prüfungsleistung Die Prüfungs1) Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Schule auf der Basis leistung besteht historischer Beispiele, theoretischer Modelle und eigener Beaus obachtungen methodisch angeleitet reflektieren. a. einer zwei2) Verschiedene Theorien der Schule gegeneinander abgrenzen stündigen und kritisch reflektieren. Klausur und 3) Grundlegende Problemstellungen der Sozialisation kennen der erfolgreiund reflektieren. chen Teil4) Verschiedene Schulformen (Regelschule, Reformschule, Prinahme an eivatschule) kennen und diese im Kontext der historischen und nem Prosegesellschaftlichen Entwicklung bewerten. minar. 5) Die Binnenorganisation der Institution Schule und ihre Wirkungen auf die Akteure (Lehrperson, Schüler/innen) reflektieren. 6) Kenntnisse grundlegender Problemstellungen der Didaktik, der Lehr- / Lernforschung und der Leistungsbewertung. 1. Schulen, soziale Einrichtungen und Betriebe an Hand begründeter Kriterien systematisch beobachten und theoriegestützt auswerten. 2. Verschiedene Beobachterperspektiven unterscheiden und sich in andere Perspektiven versetzen. 3. Beobachtungen und Bewertungen voneinander trennen. 436 Die Prüfungsleistung setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen: a) Zu 2/3 aus dem Praktikums- ModulUmfang (Credits, SWS) 6 C (4 SWS) 6C 5 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich (lehramtbezogenes Profil) 4. eigenes Handeln in pädagogisch relevanten Kontexten kritisch bericht zum ASP reflektieren. und 5. Systematische Beobachtungsprozesse in Schulen, soziale Ein- b) zu einem Dritrichtungen und Betrieben theoriegestützt dokumentieren und tel aus dem Prakauswerten. tikums-bericht 6. Eine Profilanalyse sozialer Einrichtungen, Schulen oder Bezum Außerschulitriebe erstellen. schen Praktikum 7. Einen eigenen Unterrichtsversuch dokumentieren und auswer- (C) ten. 3. Optionalbereich/Schlüsselkompetenz: Praktika (8 C): Es müssen beide Praktika absolviert werden. Modultitel Zugangsvoraussetzungen Prüfungsanforderungen Art & Umfang der Prüfungsleistung ModulUmfang (Credits, SWS) Außerschulisches Praktikum (C) keine Die Studierenden erbringen den Nachweis der erfolgreichen Durchfüh- Bescheinigung der 4 C (4 Wo) rung eines vierwöchigen Praktikums in einem Betrieb, einer sozialen / erfolgreichen pädagogogischen Einrichtung oder einem Verein. Durchführung durch die Praktikumsstelle Allgemeines Schulpraktikum (ASP) Modul II Theorien und Methoden der Praxiserkundung Teil A Die Studierenden erbringen den Nachweis der erfolgreichen Durchführung einesfünfwöchigen Praktikums in der vierten Klasse einer Grundschule, im Gymnasium, in einer Gesamtschule oder einer freien Schule. Bescheinigung der 4 C (5 Wo) erfolgreichen Durchführung durch die Praktikumsstelle 4. Optionalbereich (10 C): Es sind Module nach freier Wahl im Umfang von mindestens 10 C zu belegen (z.B. Schlüsselkompetenzen und überfachliche Kompetenz) 437 Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN: OPTIONALBEREICH/SCHLÜSSELKOMPETENZ HINWEIS: Weitere Modulangebote für den Optionalbereich und zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen sind in den Fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fächer zu finden und werden dort gesondert ausgewiesen. Rhetorik (Zertifikat) Psychologische Gesprächsführung nach Milton Erickson Reden-PräsentierenVisualisieren“ Stimme und Sprechen Mediensprechen 1. Freie Rede Mündliche Prüfung 2. Argumentation 75 Min. & Prakti3. Gespräch sche Prüfung (Re4. Seminar zur Theorie der mündlichen Kommunikation dewettstreit) Lehramtsstu- 1. Gesprächsführung nach Milton Erickson I Gruppenarbeit mit dium od. 2. Gesprächsführung nach Milton Erickson II Präsentation der Studium der Ergebnisse bzw. Pädagogik Projektarbeit od. Psychologie 1. Freie Rede – alternativ: Praktische Argumentation Kurzreferat, Rede 2. Präsentieren und Visualisieren – alternativ: Kreativität und Kommu- oder Präsentation nikation mit Medieneinsatz durchführen 1. Grundübung zum Sprechen Präsentation eines 2. Aufbauübung zum ästhetischen Sprechen – alternativ: Praktische selbständig vorbePhonetik oder Höranalyse oder Seminar zur ästhetischen Kommunika- reiteten literarition schen Textes (auch als Gruppenprojekt mgl.) 1. Grundübung zum Sprechen – alternativ: Höranalyse Sprecherische 2. Schreiben fürs Sprechen – alternativ: Sprechwerkstatt Vorbereitung von Medientexten und Ergänzender Modulbaustein: Mikrofonsprechen Analyse oder Pro- 438 16 C, 8 SWS 8 C, 4 SWS 8 C, 4 SWS 8 C, 4 SWS 8 C, (+ 2 C) 4 SWS (+ 1) Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Gespräche führen und moderieren 1. Grundlagen der Gesprächsführung – alternativ: Gruppengespräche 2. Die Moderationsmethode Kommunikation in der Schule Lehramtsstudium od. 1. Kommunikation im Klassenzimmer oder Souverän unterrichten Studium der 2. Gespräche führen – alternativ: Beratungsgespräche Pädagogik od. Psychologie Interdisziplinäre KommuniMündliche Kommunikationskompetenz; sprachliche Darstellung, Einkation satz von Medien Rhetorische Kommunikation Ästhetische Kommunikation jektarbeit Präsentation eines 8 C, Gesprächsmodells 4 SWS mit aktivierenden Lernmethoden; Kurzreferat; Gruppenarbeit Impulsreferat 8 C, 4 SWS Präsentation fachwiss. Inhalte vor fachfremden Publikum; Abfassen von Informationstexten; Präsentation mit Medien Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zur Rederhe- Präsentation von torik / Präsentation, Gespräch, Argumentation Ergebnissen aus Einzel- und Gruppenarbeit (Referat; Rede; Sequenzanalyse) Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zu Themen Präsentation von der ästhetischen Kommunikation Ergebnissen aus Einzel- und Gruppenarbeit; Vortrag ästhet. Texte Auf Praxis und Projektarbeit ausgerichtete Veranstaltung zu Themen Präsentation von 439 8 C, 4 SWS 4 C, 2 SWS 4 C, 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Stimm- und Sprechbildung Französisch Grundstufe I Französisch Grundstufe II Französisch Mittelstufe I Französisch Mittelstufe II Französisch Oberstufe I Französisch Oberstufe II* Juristisches Französisch (Oberstufe I) der stimmlich-sprecherischen Professionalisierung und differenzierten Schulung der auditiven Wahrnehmung keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des Grundwortschatzes, Grundstrukturen der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I Modul Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des Grundstufe I Grundwortschatzes, Grundstrukturen der französischen Grammatik, oder Einstu- des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Nifungs-test veau der Grundstufe II Modul Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens oder Einstu- sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I fungs-test Modul Mittel- Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I oder schung der Lexik, der französischen Grammatik (Verbkonjugation in Einstufungs- den verschiedenen Zeiten, Pronomina, si-Sätze, Zeitenfolge, gérontest dif/participe présent etc.), des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe II schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I schung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis stufe II der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I 440 Ergebnissen aus 4 C, Einzel- und Grup- 2 SWS penarbeit (Referat; Beispielanalyse) Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Juristisches Französisch (Oberstufe II)* Wirtschaftsfranzösisch I Wirtschaftsfranzösisch II* Fertigkeitsspezifische Französisch-Sprachkurse Italienisch Grundstufe I Italienisch Grundstufe I Italienisch Grundstufe II Modul Juristisches FranzösischOberstufe I Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hörund Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis stufe II der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Wirt- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis schaftsfran- der Beherrschung der Lexik, der französischen Grammatik, des Hörzösisch I und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Gute-sehr Fortgeschrittenes Hör- und Leseverstehen von z.B. Dokumentargute Franzö- /Spielfilmen/Zeitungsartikeln im Original; einfaches Dolmetschen zwisischschen zwei oder mehreren Gesprächspartnern - Nachweis der mündkenntnisse, lichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, AusdruckfähigEinstufungs- keit und gute Aussprache test keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt. keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe Ia sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt. Modul Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II sowie Übersetzungen 441 Klausur 210 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 210 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Mündl. Prüfung 15 3 C Min. 2 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Italienisch Mittelstufe Italienisch Oberstufe I Italienisch Oberstufe II* Italienisch für Juristen Brasilianisches Portugiesisch Grundstufe I Brasilianisches Portugiesisch Grundstufe II Brasilianisches Portugiesisch Mittelstufe fungs-test Modul Grundstufe II oder Einstufungs-test Modul Mittelstufe Dt.-Ital.-Dt. Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe sowie Übersetzungen Dt.-Ital.-Dt. Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Geringe Leseverstehen einfacher ital. juristischer Texte; schriftliche Erörterung sprachliche aktueller italienischer Gerichtsurteile; Vergleich der Rechtssysteme Vorkenntunter Anwendung der Fachterminologie nisse – Einstufungstest keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I Schwerpunkte: Konjugation und Gebrauch der Hilfsverben im Präsens: Bildung und Gebrauch des Futurs mit dem Verb „ir“ als Hilfsverb; Perfekt und Imperfekt Modul Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II fungs-test Schwerpunkte: Perfekt; Imperfekts; Gebrauch des Partizips; Plusquamperfekt; Futur und Konditional Modul Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesoder Einstu- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe 442 Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 3C 2 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Klausur 90 Min. 3C 2 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Brasilianisches Portugiesisch Oberstufe* Russisch Grundstufe I Russisch Grundstufe II Russisch Mittelstufe I Russisch Mittelstufe II Russisch Oberstufe I Russisch Oberstufe II* Spanisch Grundstufe I fungs-test Schwerpunkte: Passivformen; Konjunktiv; Konditional II Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I Schwerpunkte: Beherrschen des russischen Alphabets Modul Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der LeGrundstufe I xik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher oder Einstu- Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II fungs-test Modul Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der BeherrGrundstufe II schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesoder Einstu- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I fungs-test Modul Mittel- Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I oder schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landesEinstufungs- kundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II test Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe II schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache keine Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe I 443 Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 3C 2 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Spanisch Grundstufe II Spanisch Mittelstufe I Spanisch Mittelstufe II Spanisch Oberstufe I Spanisch Oberstufe II* Spanisch für Wirtschaftswissenschaftler I Spanisch für Wirtschaftswissenschaftler II* Englisch Grundstufe II Modul Grundstufe I oder Einstufungs-test Modul Grundstufe II oder Einstufungs-test Modul Mittelstufe I oder Einstufungstest Modul Mittelstufe II Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe II Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II Klausur 90 Min. + 6 C mündl. Prüfung 15 4 SWS Min. Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Ober- Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrstufe I schung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Modul Mittel- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis stufe II der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Modul Span. Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis für WiWis I der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseveroder Beste- stehens von Fachtexten sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse hen des auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen SprachWiWi-Tests fertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Ca. 4 Jahre Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des SchulengGrundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstelisch mit hens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grund- 444 Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 210 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 60 Min. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Englisch Grundstufe III Englisch Intermediate I (Mittelstufe I) Engl. als erster Fremdsprache, Einstufungstest Modul Grundstufe II oder Einstufungs-test Modul Grundstufe III oder Einstufungs-test Englisch Intermediate II (Mittelstufe II) Modul Intermediate I oder Einstufungs-test Englisch Advanced Level I Modul Ad(Oberstufe I)* vanced Level I Englisch Advanced Level II Modul Ad(Oberstufe II)* vanced Level I Business English I (Oberstufe I) Modul Intermediate II Business English II (Ober- Modul Busi- stufe II Erstellung schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung des Klausur 60 Min. Grundwortschatzes, Grundstrukturen der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe III Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherr- Klausur 90 Min. schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe I Schwerpunkte: schriftliche Ausdrucksfähigkeit (z.B. bei Lebensläufen, formellen u. informellen Briefe, Beschreibungen) unter Beachtung der korrekten Verwendung von Zeiten und Präpositionen etc. Erstellung mittelschwerer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherr- Klausur 90 Min. schung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II 6C 4 SWS Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Leseverstehens sowie landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Erstellung komplexer schriftlicher Texte als Nachweis der Beherrschung der Lexik, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens sowie aktueller landeskundlicher Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 180 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 60 Min. 6C 4 SWS Klausur 210 Min. 6C 445 6C 4 SWS 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen stufe II)* ness English der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des HörI und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache Legal English I (Oberstufe Modul Legal Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis I)* Intermediate der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des LeseII verstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Legal English II (Oberstufe Modul Legal Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis II)* English I der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit (Fachterminologie) und gute Aussprache Medical English I (OberModul Inter- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis stufe I) mediate II der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe I Medical English II (OberModul Medi- Erstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis stufe II)* cal English I der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Hör- und Leseverstehens von Fachtexten sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse auf dem Niveau der Oberstufe II - Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit (Fachterminologie)und gute Aussprache English Advanced Oral Modul Inter- Fortgeschrittenes Hör- und Leseverstehen von z.B. DokumentarSkills I (Mittelstufe II) mediate I /Spielfilmen/Zeitungsartikeln im Original; einfaches Dolmetschen zwioder Einstu- schen zwei oder mehreren Gesprächspartnern - Nachweis der mündfungs-test lichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache English Public Speaking Intermediate Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit in Form einer Rede mit (Oberstufe I) I anschließender Diskussion: hohe sprachliche Richtigkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache; 446 + mündl. Prüfung 30 Min. 4 SWS Klausur 60 Min. 6C 4 SWS Klausur 210 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Klausur 90 Min. 6C 4 SWS Klausur 210 Min. + mündl. Prüfung 30 Min. 6C 4 SWS Präsentation und Diskussion 30 Min. 6C 4 SWS Mündliche Prüfung: 60 Min.+ schriftl. 6C 4 SWS Anlage II - Fachspezifische Bestimmungen – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen Ausarbeitung der Rede in schriftlicher Form Modul Eng- Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche Richtiglish Adkeit, Ausdruckfähigkeit und gute Aussprache vanced Level II English for Physical educaErstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis tion Students der Beherrschung der Fachterminologie, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse sowie Übersetzungen von Fachtexten aus dem Englischen ins Deutsche English for Political SciErstellung komplexer schriftlicher fachbezogener Texte als Nachweis ence Students der Beherrschung der Fachterminologie und Quellenarbeit, der Grammatik, des Leseverstehens sowie aktueller fachspezifischer Kenntnisse Comunicación Intercultural Mittelstufe II Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit in der spanischen Sprache anhand einer Themenstellung aus dem Bereich der Interkulturellen Kommunikation Basic academic writing Intermediate die Beherrschung der Konventionen und Formalia bei der Verfassung skills II wissenschaftlicher Texte (Aufbau, Zitate, etc) auf dem sprachlichen Niveau der Oberstufe Public Speaking Intermediate Nachweis der mündlichen Sprachfertigkeit: hohe sprachliche RichtigII keit, Ausdruckfähigkeit, gute Aussprache und Rhetorik English Advanced Oral Skills II (Oberstufe II) Ausarbeitung Präsentation und Diskussion 30 Min. 3C 2 SWS Klausur 60 Min. 3C 2 SWS Klausur 60 Min. 6C 4 SWS Präsentation 15 min 3C 2SWS Klausur 90 min 3C 2 SWS Präsentation 20 min 3C 2 SWS *Bei Bestehen der Zertifikatsprüfung wird ein allgemeinsprachliches bzw. fachsprachliches UNIcert® III-Fremdsprachenzertifikat ausgestellt 447 Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät MODULKATALOG DER SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN PROFESSIONALISIERUNGSBEREICH/ SCHLÜSSELKOMPETENZEN Eventuelle Kosten einzelner Module tragen die Studierenden. Die Prüfungsleistungen im Professionalisierungsbereich werden bewertet jedoch nicht benotet. Sprachkurse des Sprachlehrzentrums werden im Bereich Professionalisierung/Schlüsselkompetenzen anerkannt. Sprachkurse, die außerhalb des Sprachlehrzentrums der Universität Göttingen absolviert wurden, müssen von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Instituts anerkannt werden. Der Besuch von EDV-Kursen (z.B. Einführungs- und Fortgeschrittenenkurse in Excel, SPSS, Power Point o.ä.) kann nach Vorlage der geleisteten Stundenzahl sowie der erbrachten Prüfungsleistungen von der Direktorin oder vom Direktor des jeweiligen Instituts mit zwei bis vier Credits angerechnet werden. Die Abteilung Sprecherziehung des Sprachlehrzentrums bietet jedes Semester verschiedene Kurse für die Bereiche „Reden – Präsentieren – Visualisieren; Stimme und Sprechen; Gesprächsführung; Rhetorische und Ästhetische Kommunikation u.a.“ an. Diese können nach erfolgreicher Teilnahme von der Direktorin bzw. des Direktors des jeweiligen Instituts– abhängig von der Semesterwochenstundenzahl – mit zwei bis vier Credits im Professionalisierungsbereich angerecht werden. Modultitel P M1 Ein Semester Tätigkeit als studentische Tutorin bzw. studentischer Tutor, einschl. Vorbereitungskurs P M2 Studentisches MentorInnenprogramm Zugangs-voraussetzungen Prüfungsanforderungen Einführungsmodule Teilnahme an der TutorInnenqualifikation des Sprachlehrzentrums und die erfolgreiche Durchführung eines Tutoriums der sozialwissenschaftlichen Fakultät Betreuung/Begleitung von Erstsemesterinnen und Erstsemestern des Bachelor Studiengangs Soziologie bzw. Bachelor Studiengangs Ethnologie Ab 5. Semester 448 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (Prüfungsvorleistungen) Art & Umfang der Prüfungsleistung keine Bescheinigung der erfolgreichen Durchführung durch einen Lehrenden keine Bescheinigung der durchgeführten Betreuung durch den Modulverantwortlichen ModulUmfang (Credits, SWS) 10 C 4C Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät P M3 Community Service: Ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Göttinger Einrichtung vermittelt durch das BonusFreiwilligenzentrum Einführungsmodule P M4 Hauptseminar „Wissenschaft und Ethik“ (=OS 3 des Instituts für Soziologie) Einführungsmodule Erfolgreiche Durchführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Göttinger Einrichtung - Verantwortung )wissenschaftlicher keine (sozial- keine For- Bescheinigung der erfolgreichen Durchführung durch die Freiwilligen-agentur 4–6C Vortrag und ausgearbeitetes Referat 4 C, 2SWS Praktikumsbericht im Umfang von 15 Seiten 4 C, 2 SWS schung gegenüber der Gesellschaft - Relevanz ethischer Grundsätze für die empirische Sozialforschung P M5 Betreuung und Führung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sports I / Praktikum (Institut für Sportwissenschaften) Keine Das Personal bei der Betreu- keine ung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen des Sports unterstützen Mit dem hauptberuflichen und ehrenamtlichen Personal in den Einrichtungen des Sports konstruktiv zusammen arbeiten Die sportlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der Angebote berücksichtigen Konzeptionelle Überlegungen für die Betreuung der Kinder 449 Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät und Jugendlichen im Sport entwickeln und mit dem Personal in der Einrichtung abstimmen Erfahrungen sammeln bei der zeitlich befristeten selbständigen Anleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Die Bedeutung des Sports für Kinder und Jugendliche erkennen Das Bildungspotenzial sportlicher Betätigung kennen und ansatzweise umsetzen können Sportliche Aktivitäten als Mittel der sinnvollen Freizeitgestaltung erkennen Erfolgreiche Durchführung eines keine vier- bis zehnwöchigen Praktikums P M6 Praktika in einschlägigen Bereichen P M7 Praktikumsnachbereitung M M4 Praxis der quantitativen Sozialforschung (M4 des Methodenzentrums) Erfolgreiche Durchführung eines Praktikums M 1 und M3 des Methodenzentrums Darstellung und Reflexion von Rahmenbedingungen des Praktikums, gesammelten Erfahrungen, Relevanz für die eigene Berufsperspektive Das Modul besteht aus einem Seminar zur Vertiefung in Forschungsmethoden oder einer Übung zur Anwendungen in multivariater Datenanalyse sowie einem Forschungspraktikum (vier- 450 keine keine Bescheinigung der erfolgreichen Durchführung durch die Praktikumsstelle Praktikumsbericht (15 Seiten) 4 – 10 C (je nach Dauer) Vortrag und Diskussion über das durchgeführte Forschungsprojekt und Erstellung eines Forschungsberichts so- 12 C, 6 SWS 2C Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät M M5 Praxis der qualtitativen Sozialforschung (M 5 des Methodenzentrums) M 1 des Methoden-zentrums stündig oder zweisemestrig a zwei SWS) Inhalte: Exemplarische Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes von der Konzeption der Studie über die Entwicklung der Erhebungsinstrumente, der Datenerhebung bis zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse. Methodologische Prinzipien und Probleme bei der Durchführung empirischer Studien und statistischer Datenanalyse einschließlich Wissenschaftstheorie. Lernziele/Kompetenzen: Vertiefung und Anwendung der Methoden der quantitativen Sozialforschung auf eine konkrete inhaltliche Fragestellung Das Modul besteht aus einem Sekeine minar zur Methodologie der interpretativen Sozialforschung bzw. Wissenschaftstheorie sowie einer zweisemestrigen Lehrforschung (2+2 SWS) Inhalte: Theoretische und methodologische Positionen der qualitativen Sozialforschung. Einübung von qualitativen Methoden der Erhebung und Auswertung. Exemplarische Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes von der Konzeption der Studie über Daten- 451 wie ein schriftlich ausgearbeitetes Referat oder eine Hausarbeit (12 S.) Erstellung eines Forschungsberichts sowie ein schriftlich ausgearbeitetes Referat oder eine Hausarbeit (12 S.) 12 C, 6 SWS Anlage II – Fachspez. Best. – Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen: Angebote der Sozialwissenschaftlichen Fakultät erhebung bis zur Auswertung und schriftlichen Präsentation der Ergebnisse. Lernziele/Kompetenzen: Vertiefung des theoretischen und praktischen Handlungswissen zur Anwendung ausgewählter qualitativer Methoden Anwendung der Methoden der quantitativen Sozialforschung auf eine konkrete inhaltliche Fragestellung 452